https://www.warnholz-hamburg.de/ 2024-11-21T06:51:25+00:00 027494fd90647af459556e7bea718879 BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht 4122cb13c7a474c1976c9706ae36521d 2024-11-21T06:00:35+00:00 Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.]]> Der Fall: Drei Monatsmieten Rückstand

Die Beklagten sind seit November 1994 Mieter einer Wohnung der Klägerin in Berlin. Sie zahlten die Miete für die Monate Oktober 2019, Januar 2020 und Mai 2021 nicht. Nachdem die Klägerin sie mehrmals schriftlich an ihre Mietzahlungsverpflichtungen erinnert hatte, erklärte sie mit Schreiben vom 8. Juni 2021 die fristlose und hilfsweise die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs. Am 30. Juni 2021 glichen die Beklagten die Mietrückstände vollständig aus.

Das Amtsgericht hat der Räumungsklage aufgrund der hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses stattgegeben. Auf die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Landgericht das erstinstanzliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen.

Das Urteil: Ordentliche Kündigung bleibt trotz Zahlung gültig

Der Bundesgerichtshof urteilte eindeutig: Das Begleichen der Mietrückstände wirke sich lediglich auf die fristlose, nicht aber auch auf die ordentlich ausgesprochene Kündigung aus. Dass die Schonfristzahlung lediglich die fristlose Kündigung heilt, entspreche dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers. „Diese (beschränkte) Wirkung des Nachholrechts des Mieters entspricht dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers, so dass der an Gesetz und Recht gebundene Richter (Art. 20 Abs. 3 GG) diese Entscheidung nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen darf, die so im Gesetzgebungsverfahren (bisher) nicht erreichbar war.“

[BGH, AZ: VIII ZR 106/23, 23.10.2024]

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Nach Ampel-Aus: Fördermittel jetzt sichern 310ce61c90f3a46e340ee8257bc70e93 2024-11-14T06:01:12+00:00 Nach dem Aus der Ampel sollen Anfang 2025 Neuwahlen folgen. Da der Bundeshauhalt für das Jahr 2025 nicht mehr beschlossen werden konnte, gibt es nun eine vorläufige Haushaltsführung. In dieser Zeit können keine neuen Bewilligungen für Fördermittel erteilt werden. Deshalb rät der Eigentümerverband Haus & Grund dazu, frühzeitig Anträge zu stellen.]]> Frühzeitiger Antrag erhöht Chancen

Haus & Grund Deutschland rät investitionswilligen Eigentümern, jetzt zügig Förderanträge zu stellen. Angesichts der aktuellen politischen Unsicherheiten bestehe das Risiko, dass der Haushaltsetat für das Jahr 2025 nicht rechtzeitig beschlossen werde. „Die Fördertöpfe für Heizungsförderung und energetische Modernisierungsmaßnahmen sind begrenzt. Während einer vorläufigen Haushaltsführung können keine neuen Mittel bewilligt werden, was zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Förderung führen könnte. Wer plant, Förderprogramme beispielsweise der KfW-Bank oder des BAFA zur Finanzierung einer neuen Heizung oder für die energetische Modernisierung in Anspruch zu nehmen, sollte jetzt aktiv werden“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Bereits bewilligte Mittel werden ausgezahlt

Der Verband weist darauf hin, dass eine frühzeitige Antragstellung die Chancen erhöht, noch von den bestehenden Fördertöpfen zu profitieren. Bereits bewilligte Mittel würden auch während einer vorläufigen Haushaltsführung ausgezahlt. Verzögerungen oder Pausen in der Bearbeitung neuer Anträge könnten jedoch auftreten. In der vorläufigen Haushaltsführung würden nur laufende gesetzliche Verpflichtungen und Maßnahmen finanziert, die bereits im Haushaltsplan des Vorjahres berücksichtigt worden seien. Neue Fördermaßnahmen oder zusätzliche Mittel für bestehende Programme könnten in dieser Phase nicht bewilligt werden.

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Elementarschadenpflichtversicherung: Knapp zwei Drittel sind dafür eb86d510361fc23b59f18c1bc9802cc6 2024-11-07T06:00:17+00:00 Bereits seit vielen Jahren ist die verpflichtende Elementarschadenversicherung für Eigentümer im Gespräch. Insbesondere nach größeren Schadensereignissen wird die Debatte nochmals verschärft. Aktuell fordert der Bundesrat die Einführung einer Versicherungspflicht, der Bund lehnt die Vorlage eines entsprechenden Entwurfs bislang ab.]]> Umfrage unter Eigentümern

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hat nun in einer bundesweiten Umfrage untersucht, wie Immobilieneigentümer dazu stehen. Deren Sicht auf das Thema findet in der politischen Debatte bisher kaum Beachtung. Fast zwei Drittel der befragten Eigentümer befürworten eine verpflichtende Elementarschadenversicherung. Für Wohnungseigentümer ist es ansonsten schwierig, ihr Eigentum abzusichern.

Elementarschäden sind Schäden an Gebäuden, die durch Naturereignisse – sogenannte Elementargefahren – verursacht werden. Außer Sturm- und Hagelschäden werden diese Gefahren nicht automatisch durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, sondern erfordern eine zusätzliche Elementarschadenversicherung. Wohnen im Eigentum (WiE) hat eine Online-Umfrage unter privaten Immobilieneigentümer zum Thema der Elementarschadenversicherung durchgeführt. 2.509 Immobilieneigentümer haben daran teilgenommen, davon 546 Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses und 1.963 Eigentümer einer Eigentumswohnung, die WEGs mit mindestens 73.336 Wohneinheiten repräsentieren.

Unzureichende Absicherung des Wohnungseigentums – Pflichtversicherung könnte helfen

Die Umfrage zeigt, dass ein Großteil der Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, nämlich rund 60 Prozent, einen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden haben, während nur rund 40 Prozent der Wohnungseigentümer angeben, gegen Elementarschäden abgesichert zu sein. Dabei zeigt sich auch: Je größer eine Wohnungseigentümergemeinschaft, desto niedriger die Versicherungsquote.

Die größte Hürde für den Abschluss einer Versicherung ist der erforderliche Mehrheitsbeschluss in einer WEG. Dies macht die systembedingten Nachteile von Wohnungseigentümer deutlich. „Für einen einzelnen Wohnungseigentümer ist es nicht möglich, das Gebäude gegen Elementargefahren abzusichern, wenn sich die Mehrheit der Gemeinschaft quer stellt“, sagt WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller. „Hier würde die Einführung einer Pflichtversicherung helfen, für die wir als Verband eintreten.“ Mit dieser Position verstärkt WiE die Stimmen der an der Umfrage teilnehmenden Immobilieneigentümer: Fast zwei Drittel befürworten die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung.

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Warmwassersparen: Anlagentechnik wichtiger als Nutzerverhalten c4851e8e264415c4094e4e85b0baa7cc 2024-10-31T06:00:45+00:00 Der Energieverbrauch für Warmwasser ist weniger vom täglichen Nutzerverhalten abhängig, sondern wird vielmehr von der Anlagentechnik beeinflusst. Das ergab eine Auswertung realer Verbrauchsdaten. In einer gemeinsamen Untersuchung von co2online und Scientists for Future wurde der Gasverbrauch für die Warmwassererzeugung von knapp 700 Haushalten analysiert.]]> Technische Optimierungen wichtiger als Verhaltensänderungen

Besonders Warmwasser-Zirkulationssysteme verursachen hohe Energieverluste. In Ein-Personen-Haushalten mit Zirkulation kann der Verbrauch bis zu dreimal höher sein als ohne. Dies zeigt, dass das größte Sparpotenzial in der Optimierung der technischen Systeme liegt – ein einmaliger Schritt, der langfristig wirkt.

„Während der Energiekrise wurde oft über Verhaltensänderungen gesprochen, wie kürzeres Duschen. Doch die Analyse zeigt: Die großen Einsparungen lassen sich durch technische Optimierungen erreichen“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online. „Wer darauf verzichten kann, permanent heißes Wasser in der Leitung vorzuhalten, sollte das Zirkulationssystem zu Gunsten der Energieeinsparungen auf jeden Fall abschalten.“

Kleine Hilfsmittel, wie der Sparduschkopf, und ein angepasstes Nutzerverhalten bleiben zwar wichtig, aber technische Verbesserungen bieten das größte Potenzial für langfristige Einsparungen ohne ständige bewusste Anstrengung. Das widerlegt den verbreiteten Mythos, dass Sparen vor allem eine Verhaltensfrage ist.

Klare Handlungsempfehlungen für Verbraucher

Hauseigentümer können bei zentral beheizten Gebäuden die Verteilleitungen und den Warmwasserspeicher dämmen. Bei Zirkulationssystemen empfiehlt es sich, die Zirkulationsleitung entweder zu dämmen oder, wenn möglich, abzutrennen und zu entleeren. Für kleinere Haushalte kann sogar ein Umstieg auf eine dezentrale Warmwassererzeugung, wie etwa Durchlauferhitzer, wirtschaftlich sein. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützen Energieberater und das Fachhandwerk. Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz, wie die Erneuerung der Warmwasseranlage oder die Dämmung der Leitungen werden im Rahmen des Heizungstauschs oder der Heizungsoptimierung staatlich gefördert.

„Besonders Haushalte in älteren Gebäuden mit schlecht isolierten Warmwasserleitungen sollten auf Optimierungen achten. Hier sind die Verluste besonders hoch, und technische Maßnahmen wie die Dämmung der Leitungen oder die Abschaltung der Zirkulation können große Einsparungen bringen“, betont Dr. Hartmut Ehmler, Mitglied bei Scientists for Future und Autor der Auswertung.

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Laubfegen: Was Hauseigentümergemeinschaften wissen müssen 3210ddbeaa16948a702b6049b8d9a202 2024-10-24T05:00:07+00:00 Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und im Herbst ihr Grundstück von Laub befreien, damit sich niemand verletzt. Wenn ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt wird, ist es wichtig, dieses durch die Verwaltung überwachen zu lassen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.]]> Verkehrssicherungspflicht kennen und beachten

Die Verkehrssicherungspflicht für Gefahren, die von Gebäuden oder Grund und Boden ausgehen, liegt bei den Eigentümern. Bei Wohnungseigentum obliegt die Erfüllung dieser Pflicht der rechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie muss dafür sorgen, dass kein Besucher, Bewohner oder Passant auf dem Grundstück oder im Gebäude zu Schaden kommt.

Per Mehrheitsbeschluss Dienstleistungsunternehmen beauftragen

WEGs haben die Möglichkeit, das Laubfegen in Eigenregie zu organisieren, um Kosten zu sparen. Dies kann aber nur auf freiwilliger Basis geschehen – kein Miteigentümer kann dazu verpflichtet werden. Die Alternative: WEGs beauftragen ihre Verwaltung per Mehrheitsbeschluss, ein Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel einen Hausmeisterservice, mit dem Laubkehren zu beauftragen. Zur Klarstellung sollte der Beschluss auch beinhalten, dass die Verwaltung das Dienstleistungsunternehmen regelmäßig überwacht und zumindest stichprobenartig kontrolliert, empfiehlt Wohnen im Eigentum.

Überwachung aus Haftungsgründen notwendig

Verletzt sich jemand auf dem Grundstück wegen herumliegenden Laubes, das nicht entfernt wurde – da der Dienstleister nicht zuverlässig gearbeitet hat und nicht ausreichend überwacht wurde – kann er Schadensersatzansprüche gegen die WEG richten. Das heißt, die WEG haftet in diesen Fällen, und das kann teuer werden. Die WEG kann dann allerdings – falls der Verwalter den Dienstleister nicht ordnungsgemäß überwacht hat – beim Verwalter Regress nehmen.

„Wenn Wohnungseigentümern Versäumnisse des beauftragten Dienstleistungsunternehmens auffallen, sollte darüber Protokoll geführt und die Verwaltung informiert werden“, rät Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum.

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Heizkostenabrechnungen: Fast jeder Zweite muss nachzahlen 25df35de87aa441b88f22a6c2a830a17 2024-10-17T05:00:22+00:00 Wie der der Energiedienstleister Ista mitteilt, muss für das Jahr 2023 fast jeder Zweite (46 Prozent) nachzahlen, weil die tatsächlichen Heizkosten für das Jahr 2023 höher ausfielen als die dafür geleisteten Vorauszahlungen, während 43 Prozent eine Rückzahlung erhalten. Allerdings haben laut Umfrage 47 Prozent der Mieter bisher noch gar keine Heizkostenabrechnung für das vergangene Jahr erhalten.  Die Zahlen entnimmt Ista einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov.]]> Heizkosten 2023 auf hohem Niveau

Indes zeigt eine aktuelle Analyse der von ista bislang durchgeführten 800.000 Heizkostenabrechnungen des Jahres 2023, dass die Heizkosten bereits in diesem Abrechnungszeitraum auf hohem Niveau liegen. 2024 könnte es noch einmal teurer werden. „Schon für 2023 lässt unsere Analyse der bereits vorliegenden Abrechnungen auf ein hohes Niveau bei den Heizkosten schließen. In den Erwartungen der Verbraucher spiegelt sich das jedoch kaum wider – knapp zwei Drittel wollen nun, zu Beginn der neuen Heizperiode, weiter heizen, wie zuvor. Für viele kommt die Heizkostenabrechnung offenbar zu spät und reicht allein nicht aus. Wir brauchen mehr Transparenz, damit die Verbraucher ihr Verhalten rechtzeitig anpassen können“, sagt ista CEO Hagen Lessing.

Nur noch weniger als ein Drittel der Mieter in Deutschland will laut Befragung sparsamer heizen als zuvor. Zum Vergleich: Bei einer vorherigen Bevölkerungsumfrage Anfang 2023 – also nachdem die Energiepreise nach der Energiekrise wieder gesunken waren – gaben noch knapp zwei Drittel an, die Thermostate herunterdrehen zu wollen. Die Umfrage zeigt auch, dass mehr von denjenigen Mietern, die bereits ihre Nebenkostenabrechnung erhalten haben, sparsamer heizen wollen (35 Prozent), als diejenigen, die noch auf ihre Abrechnung warten (27 Prozent).

Bereits 800.000 Heizkostenabrechnungen analysiert

Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung mit Erdgasheizung oder Fernwärme muss nach den Analysen von ista mit Heizkosten von mehr als 800 Euro für das Jahr 2023 gerechnet werden. Bei Ölheizungen werden sogar rund 1.100 Euro fällig. Das ergab eine aktuelle Analyse der bereits durchgeführten 800.000 Heizkostenabrechnungen von ista. Mit 63 Prozent will die Mehrheit der Mieter in der beginnenden Heizperiode jedoch genauso weiter heizen, wie sie es bisher getan hat. Angesichts der mittlerweile ausgelaufenen Preisbremsen und der Mehrwertsteuersenkung dürfte das nun in vielen Fällen aber deutlich teurer werden. Hinzu kommen die jährlich steigenden CO2-Preise.

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Bundesrat beschließt Erleichterungen für Balkonkraftwerke 68d13cf26c4b4f4f932e3eff990093ba 2024-10-10T05:00:57+00:00 Nach dem Bundestag billigte nun auch der Bundesrat die Gesetzesänderungen zu Balkonkraftwerken. Demnach dürfen Vermieter und Eigentümergemeinschaften ihre Zustimmung für das Anbringen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.]]> Balkonkraftwerke sind privilegierte Vorhaben

Mit der Gesetzesänderung zählen Steckersolaranlagen – auch bekannt als Balkonkraftwerke – zu den sogenannten privilegierten Vorhaben. Genau wie bisher schon bei baulichen Veränderungen, die zum Beispiel benötigte Barrierefreiheit schaffen oder dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen, können Eigentümergemeinschaften den Einbau von Steckersolaranlagen zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Zwar konnten Eigentümer und Eigentümerinnen bereits bisher mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk installieren. Diese Zustimmung zu erhalten habe sich jedoch oft als schwierig erwiesen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Gleichermaßen haben Mieterinnen und Mieter nun einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer Steckersolaranlage. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen.

Balkonkraftwerk: so funktioniert’s

Balkonkraftwerke bestehen in der Regel aus zwei bis drei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Der Wechselrichter wandelt den erzeugten Solarstrom in normalen Haushaltsstrom um. Das Solarmodul wird z. B. am Balkongeländer befestigt und angeschlossen. Sobald das Modul Strom erzeugt, läuft der Stromzähler langsamer, denn die im Haushalt angeschlossenen Geräte nutzen zuerst den Solarstrom, bevor sie wieder auf Strom aus dem öffentlichen Netz angewiesen sind.

Aktuell ist die Einspeiseleistung von Balkonkraftwerken nach deutschem Recht auf maximal 800 Watt begrenzt. Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben – wurde jedoch im Rahmen des Solarpakets im April 2024 stark vereinfacht und erfordert nur noch wenige Daten. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.

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Förderprogramm: „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ 43cca4b3de2097b9558efefd0ecc3588 2024-10-03T05:01:09+00:00 Am 1. Oktober 2024 startete das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN), das die soziale Wohnraumförderung und die energetische Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zielgerichtet ergänzt.]]> Klimaschutz und Bauen gehören zusammen

Im Fokus sind die Begrenzung der Baukosten, die Reduktion von CO2-Emissionen und die Optimierung der Wohnfläche. Damit wird der neue Wohnraum nicht nur bezahlbar, sondern auch klimaangepasst. Dieses Jahr stehen 350 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung, im kommenden Jahr weitere 1,65 Milliarden Euro. Klara Geywitz (SPD), Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Mit KNN werden wir zeigen, dass Klimaschutz und Bauen zusammengehen können. […] Damit stabilisieren wir weiter die Bau- und Immobilienbranche, schaffen Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment und setzen Innovationen wie die Lebenszyklusanalyse im Wohnungsbau um.“

Förderung und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung wird zum Start bei rund 2,0 Prozent liegen. Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung gibt es am 1. Oktober 2024 zu einem Zinssatz von rund 1,0 Prozent.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung sind unter anderem die Einhaltung der energetischen Standards Effizienzhaus 55 bzw. Effizienzhaus 40, der Ausschluss von fossilen Brennstoffen und die Einhaltung der Anforderungen an die Treibhausgasemissionen. Die Kostenobergrenze ist nicht statisch. Sie hängt von verschiedenen projektspezifischen Faktoren ab, unter anderem davon, wo gebaut wird, wie geheizt wird, wieviel Heizenergie benötigt wird und vom aktuellen Baupreisindex. Alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen finden sich auf der Seite der KfW-Bank (KfW Kredit Nr. 296).

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Aktueller Heizspiegel: Kosten gesunken 3a029f04d76d32e79367c4b3255dda4d 2024-09-26T05:00:25+00:00 Die Heizkosten in Deutschland sind im Jahr 2023 nach dem starken Anstieg während der Energiekrise teilweise wieder gesunken. Das zeigt der aktuelle Heizspiegel für Deutschland, herausgegeben von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Für die deutschlandweiten Vergleichswerte zum Heizen wurden über 140.000 Gebäudedaten ausgewertet.]]> Fast alle Heizarten günstiger, nur Fernwärme steigt

Ein durchschnittlicher Haushalt im Mehrfamilienhaus (70-m²-Wohnung) musste im Jahr 2023 für das Heizen mit Gas 1.330 Euro zahlen. Das entspricht einem Rückgang von 10 Prozent (145 Euro) gegenüber dem Vorjahr. Auch die Heizkosten für Wärmepumpen (minus 28 Prozent), Holzpellets (minus 20 Prozent) und Heizöl (minus 19 Prozent) sind deutlich gesunken. Lediglich bei Fernwärme gab es eine Steigerung von 8 Prozent.

Nach wie vor sind die Heizkosten teils erheblich höher als vor der Energiekrise 2022. Heizen mit Wärmepumpen hingegen ist laut co2online bereits heute deutlich günstiger als mit fossilen Alternativen.

Preisbremsen und sinkende Preise sorgen für Entlastung

Die gesunkenen Heizkosten sind vor allem auf die rückläufigen Energiepreise sowie die staatlichen Preisbremsen zurückzuführen. Die Preisbremsen waren 2023 in Kraft getreten und begrenzten den Arbeitspreis für Gas, Fernwärme und Strom. Das bedeutete für viele Haushalte eine deutliche Entlastung. Auch die Entspannung auf den Energiemärkten nach der Krise im Jahr 2022 hat zur Kostensenkung beigetragen. Dagegen hatte der um ein Prozent gesunkene Energieverbrauch nur wenig Einfluss auf die Heizkosten im Jahr 2023.

Weiterer Anstieg bei Fernwärme erwartet

Für das Jahr 2024 prognostiziert der Heizspiegel eine weitere Entlastung bei den Heizkosten für Gas (minus 25 Prozent), Wärmepumpen (minus 18 Prozent), Holzpellets (minus 6 Prozent) und Heizöl (minus 4 Prozent). Eine Ausnahme bildet die Fernwärme: Hier werden die Kosten voraussichtlich um 21 Prozent steigen. Durch den Wegfall der Preisbremsen und höhere Energiepreise steigen die Fernwärmekosten deutlich. Unzureichende Regulierung und intransparente Preisgestaltung sind laut co2online mögliche weitere Gründe für den deutlichen Anstieg.

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Stromerzeugung: Mehr als 60 % aus erneuerbaren Energien 1d72310edc006dadf2190caad5802983 2024-09-19T05:00:58+00:00 Im 1. Halbjahr 2024 wurden in Deutschland 220 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt und in das Netz eingespeist. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 5,3 Prozent weniger Strom als im 1. Halbjahr 2023 (232,3 Milliarden Kilowattstunden).]]> Erneuerbare Energien auf dem Vormarsch

Trotz dieses allgemeinen Rückgangs stieg die Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen im Vergleich zum 1. Halbjahr 2023 um 9,1 Prozent auf 135,2 Milliarden Kilowattstunden. Dies entspricht 61,5 Prozent (1. Halbjahr 2023: 53,3 %) der gesamten inländischen Stromproduktion und war der höchste Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien für ein 1. Halbjahr seit Beginn der Erhebung im Jahr 2018. Demgegenüber ging die Stromerzeugung aus konventionellen Energieträgern im Vergleich zum 1. Halbjahr 2023 um 21,8 Prozent zurück auf einen Anteil von 38,5 Prozent der inländischen Stromproduktion (1. Halbjahr 2023: 46,7 %).

Die Stromerzeugung aus Windkraft stieg im 1. Halbjahr 2024 gegenüber dem 1. Halbjahr 2023 um 11,9 Prozent von 65,5 auf 73,4 Milliarden Kilowattstunden. Dieser Zuwachs war das Ergebnis eines außergewöhnlich windreichen 1. Halbjahrs 2024. Mit einem Anteil von einem Drittel (33,3 %) war die Windkraft im 1. Halbjahr 2024 der mit Abstand wichtigste Energieträger in der inländischen Stromproduktion. Auch die Stromerzeugung aus Photovoltaik legte zu: Mit einem Anstieg von 8,3 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2023 stieg die Einspeisung von 28,2 auf 30,5 Milliarden Kilowattstunden. Dies entspricht 13,9 Prozent der Gesamtstrommenge.

Konventionelle Energieträger bleiben weiter wichtig

Die in Kohlekraftwerken erzeugte Strommenge ging im 1. Halbjahr 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 26,4 Prozent zurück. Mit einem Anteil von 20,9 Prozent an der Gesamtstromerzeugung (1. Halbjahr 2023: 26,9 %) blieb Kohle jedoch der zweitwichtigste Energieträger für die inländische Stromproduktion.

Die Stromproduktion aus Erdgas ging im 1. Halbjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht zurück und blieb mit einem Anteil von 14,6 Prozent der gesamten Stromerzeugung der drittwichtigste Energieträger in der Stromerzeugung. Aufgrund der Abschaltung der letzten drei deutschen Kernkraftwerke zum 15. April 2023 gab es im 1. Halbjahr 2024 keine Stromeinspeisung aus inländisch erzeugter Kernenergie mehr.

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Immobiliensanierung: Jeder 4. Eigentümer hat modernisiert b24d516bb65a5a58079f0f3526c87c57 2024-09-12T05:00:01+00:00 Trotz hoher Baukosten und langer Wartezeiten auf Handwerker haben viele Immobilieneigentümer in jüngster Zeit Sanierungsarbeiten durchführen lassen. Das zeigt eine aktuelle und für Deutschland repräsentative Umfrage des Immobilienportals immowelt. Ein Viertel der Befragten (25,1 Prozent) hat demnach innerhalb der letzten 12 Monate energetische Sanierungsarbeiten am Hauptwohnsitz durchführen lassen. Bei von privaten Eigentümern vermieteten Immobilien steigt die Quote auf knapp 29,7 Prozent.]]> Energiekrise hat Eigentümer zum Handeln angeregt

Der Angriff auf die Ukraine hat die Preise für Erdgas, Öl und Strom rapide steigen lassen – das hat auch viele Immobilienbesitzer aufgerüttelt. 60,6 Prozent der Eigentümer, die in den letzten 12 Monaten saniert haben, taten dies, um ihre Energiekosten zu senken. 43,8 Prozent wollten den Komfort erhöhen, beispielsweise ein besserer Wärmeerhalt im Winter oder eine kühlere Raumtemperatur im Sommer. 40,9 Prozent wollten den Wert der Immobilie erhöhen. 19,7 Prozent gaben an, den CO2-Fußabdruck ihrer Immobilie dauerhaft senken zu wollen.

Jeder 2. Eigentümer ließ bei Sanierung neue Fenster einbauen

Alte Fenster sind meist das größte Problem von in die Jahre gekommenen Immobilien – hier geht viel Energie verloren. Moderne Fenster mit Zwei- oder Dreifachverglasung senken den Energiebedarf signifikant und haben zudem den Vorteil, dass sie im Sommer die Hitze draußen halten und schallschützend wirken, also beispielsweise weniger Straßenlärm in die Wohnung lassen. Daher hat nahezu jeder 2. Eigentümer (47,1 Prozent), der jüngst Sanierungsarbeiten hat machen lassen, Fenster oder Außentüren getauscht. 43,4 Prozent entschieden sich für eine neue Heizanlage und 42,3 Prozent für eine neue Dämmung. Ein gänzlich neues Dach haben sich indes 20,4 Prozent decken lassen.

Um zu bestimmen, welche Sanierungen konkret durchgeführt werden sollten, greift nahezu jeder 2. Eigentümer auf die Expertise eines Fachmanns zurück. 47,8 Prozent haben mithilfe eines Profis, zum Beispiel eines Energieberaters, festgelegt, welche Arbeiten erledigt werden sollen.

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"Jung kauft Alt": Förderprogramm für Hauskauf 2715518c875999308842e3455eda2fe3 2024-09-05T05:00:20+00:00 Das neue KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) ist am Dienstag, den 3. September gestartet. Es richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie mit niedrigem Energiestandard erwerben und sich verpflichten, diese energetisch zu sanieren. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Für die Zinsverbilligungen der KfW stehen für 2024 insgesamt 350 Millionen Euro bereit.]]> Jung kauft Alt: Die Konditionen
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentum von selbstgenutztem Wohnraum erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen max. 90.000 Euro bei einem Kind beträgt, zuzüglich 10.000 Euro je weiteres Kind.
  • Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein.
  • Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die maximale Höhe des Kreditbetrags hängt ab von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder. Bei einem Kind können bis zu 100.000 Euro beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten ab sieben und bis 35 Jahre möglich, die Zinsen können je nach Laufzeitvariante für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden.
  • Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu sanieren. Für die Sanierung können zusätzlich z. B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden.

„Geld sparen und Ressourcen schonen“

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagt: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen, das kann man durch das Sanieren von alten Häusern. Mit unserem neuen Förderprogramm ‚Jung kauft Alt‘ können sich jetzt auch Familien mit mittleren und kleineren Einkommen ihren Traum vom Einfamilienhaus erfüllen.“ Der Immobilienverband Deutschland (IVD) begrüßt die Idee, übt aber auch Kritik: „[…] Leider wiederholt man bei ‚Jung kauft Alt‘ den gleichen Fehler wie bei der Neubauförderung ‚Wohneigentum für Familien‘ (WEF): Die Einkommensgrenzen und zinsverbilligten Förderdarlehen sind viel zu niedrig, um die sehr hohen Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen zu können“, erklärt IVD-Präsident Dirk Wohltorf.

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Solaranlagen: Neuer Online-Rechner berechnet individuelle Wirtschaftlichkeit 3f67fd97162d20e6fe27748b5b372509 2024-08-29T05:01:50+00:00 Mit dem neuen „PhotovoltaikCheck“ bietet die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online ein einfach zu bedienendes Online-Tool, das Verbrauchern die Wirtschaftlichkeit ihrer geplanten Solaranlage berechnet. Der interaktive Ratgeber analysiert individuelle Verbrauchsdaten und Standortfaktoren, um die optimale Lösung vorzuschlagen.]]> Verschiedene Konfigurationsmöglichkeiten für Nutzer

Der PhotovoltaikCheck kalkuliert alle möglichen Varianten der Anlage, basierend auf dem tatsächlichen Stromverbrauch und der verfügbaren Dachfläche. Berücksichtigt werden auch wichtige Standortfaktoren wie Sonneneinstrahlung, Neigungswinkel und Himmelsausrichtung. Hierbei stellt co2online den Nutzern drei mögliche Anlagenkonfigurationen zur Auswahl, die sich zudem individuell anpassen lassen:

  • Mehr Unabhängigkeit: Maximiert die Nutzung von Solarstrom im Haushalt bei gleichzeitig positiver wirtschaftlicher Bilanz.
  • Maximale Wirtschaftlichkeit: Bietet die kosteneffizienteste Lösung mit dem besten wirtschaftlichen Ergebnis.
  • Reine Netzeinspeisung: Ideal für Mehrfamilienhäuser, fokussiert auf die Volleinspeisung ins Netz.

Der Photovoltaik-Rechner vergleicht die Investitionskosten mit den möglichen Einnahmen und Einsparungen. Außerdem schlägt er passende Fördermöglichkeiten vor und berücksichtigt das Eigenkapital des Nutzers. So soll eine verlässliche Prognose der jährlichen Kosten, der Einsparungen und der Wirtschaftlichkeit der Anlage ausgegeben werden.

Photovoltaik weiter auf dem Vormarsch

Laut des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden 2023 in Deutschland rund 53,6 Millionen Megawattstunden Strom durch den Betrieb von Photovoltaikanlagen ins Netz eingespeist. Damit entfielen 11,9 Prozent des eingespeisten Stroms in Deutschland auf Photovoltaik – ein neuer Höchstwert. 2022 hatte Photovoltaik einen Anteil von 10,6 Prozent an der gesamten Stromeinspeisung ausgemacht. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, waren im April 2024 auf Dächern und Grundstücken hierzulande gut 3,4 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 81 500 Megawatt installiert. Damit nahm die Zahl der Anlagen gegenüber dem Vorjahresmonat um 29,8 Prozent zu, die installierte Leistung stieg im selben Zeitraum um 20,5 Prozent.

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Wohngeld wird erhöht 6a61d423d02a1c56250dc23ae7ff12f3 2024-08-22T05:00:26+00:00 Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 um etwa 15 Prozent erhöht. Durch die im Wohngeldgesetz vorgeschriebene Erhöhung soll die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 auch real erhalten bleiben. Ziel ist, dass Erwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug so entlastet werden, dass sie nicht wegen höherer Mieten und steigender Einkommen Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen.]]> Dynamisierung des Wohngeldes

Laut Bundesbauministerium soll das Wohngeld am 1. Januar 2025 um rund 30 Euro erhöht werden. Im Wohngeldgesetz [WoGG (§ 43 Absatz 1)] ist eine regelmäßige Dynamisierung vorgeschrieben. Auch bei anderen staatlichen Leistungen oder Gebühren ist eine turnusmäßige Anpassung üblich. Durch die Dynamisierung des Wohngelds im Zwei-Jahres-Rhythmus (zum nächsten Mal zum 1. Januar 2025) soll eine Anpassung des Wohngelds an die Preis- und Mietpreisentwicklung garantiert werden. Die Dynamisierung soll private Haushalte (darunter viele Rentnerinnen und Rentner) entlasten und deren reale Kaufkraft sichern. Der Bundesrat muss der Erhöhung noch zustimmen.

Gestiegene Energiepreise und Inflation

„Vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiepreise und der sehr hohen Inflation der Jahre 2022 und 2023, haben wir für eine schnelle Wohngeld-Reform gesorgt. Damit werden Menschen mit geringen Einkommen zielgerichtet entlastet“, so Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Und weiter: „Die Menschen geben heute deutlich mehr Geld für Miete, Energie und die Waren des täglichen Bedarfs aus. Um die Entlastungswirkung auch langfristig zu erhalten, erhöhen wir das monatliche Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent bzw. 30 Euro. Damit bleibt Wohnen für Millionen Rentnerinnen und Rentner, Familien und Arbeitende weiterhin bezahlbar.“

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Wohnungsfotos in Exposé ohne Einwilligung der Mieter 3948ead63a9f2944218de038d8934305 2024-08-15T05:00:00+00:00 Sollen die Fotos einer bewohnten Immobilie im Makler-Exposé oder in Online-Portalen gezeigt werden, benötigt der Immobilienmakler hierfür die Zustimmung der Bewohner des Hauses. Schon für die Fertigung der Fotos braucht es die Zustimmung. Denn: Fotos von bewohnten Räumen sind personenbezogene Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).]]> Wohnung unterliegt besonderem Schutz

Mieter die aus ihrer Wohnung oder ihrem Haus ausziehen, werden vom Vermieter oder Makler häufig um Fotos gebeten, um eine schnelle Neuvermietung zu ermöglichen. Ein Anrecht auf Fotos gibt es jedoch nicht. Mieter können dies verbieten. Sind bereits Fotos erstellt worden, können die Bewohner die Erlaubnis jederzeit widerrufen und die Bilder dürfen nicht weiter verwendet werden.

Aktueller Fall: Fotos im Makler-Exposé

Im aktuellen Fall sollte eine Doppelhaushälfte verkauft werden, die an ein Ehepaar vermietet war. Das beauftragte Maklerbüro vereinbarte einen Termin, zur Besichtigung und um Fotos für ein Exposé anzufertigen. Am vereinbarten Termin empfing das Ehepaar die Mitarbeiter, die Fotos von den Innenräumen anfertigen wollten. Die Fotos wurden schließlich im gedruckten Exposé und auf einem Online-Portal veröffentlicht.

Nach einiger Zeit wurde das Ehepaar von bekannten, aber auch von fremden Personen auf die Fotos angesprochen. Das Ehepaar fühlte sich „demaskiert“ und ein „ein diffuses Gefühl des Beobachtetseins“ sei entstanden. Das Ehepaar verlangte, dass die Fotos offline genommen werden – was das Maklerbüro auch tat. Nun machte das Paar einen immateriellen Schaden für sich geltend und versuchte gerichtlich ein Schmerzensgeld durchzusetzen.

Das Urteil: Gericht stellt sich auf die Seite des Maklers

Das Landgericht Frankenthal stellte sich auf die Seite des Maklers. Die 3. Zivilkammer erklärte, durch das Verhalten des Mieter-Ehepaars habe dieses stillschweigend sowohl in die Anfertigung als auch in die Verwendung der Bilder eingewilligt. Das Gericht kritisierte lediglich, dass das Maklerbüro das Ehepaar nicht über die Möglichkeit des Widerrufs ihrer Einverständniserklärung aufgeklärt habe. Eine ohne den Hinweis erteilte Einwilligung wird jedoch nicht unwirksam und bleibt bestehen.

[Landgericht Frankenthal, Urteil vom 04.06.2024, Az. 3 O 300/23]

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Zu hohe Nachfrage: Zuschüsse zur Energieberatung sinken a4d2f0d23dcc84ce983ff9157f8b7f88 2024-08-08T05:00:08+00:00 Die Energieberatungsprogramme werden derzeit stark nachgefragt. Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Aufgrund der hohen Nachfrage wird die Fördersumme seit dem 07. August deutlich reduziert. Das meldet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).]]> Förderanteil sinkt auf 50 Prozent

Seit dem 7. August werden die Fördersätze von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars reduziert. Zudem sinkt der maximal mögliche Zuschuss von bisher 1.300 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. 1.700 Euro für ein Zweifamilienhaus um jeweils die Hälfte. „Durch die Absenkung können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden“, so das BMWK.

„Im EBW-Förderprogramm hat sich die Nachfrage in den letzten Jahren vervielfacht (Rund 10.000 Anträge in 2019, 130.600 in 2023 und bereits über 80.000 Anträge bis Anfang Juli 2024). Im EBN-Förderprogramm sind bis Anfang Juli bereits rund 3200 Anträge eingegangen, im letzten Jahr waren es gesamt rund 6000“, heißt es in der Pressemeldung.

Kritik an kurzfristiger Änderung

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert diese sehr kurzfristige Änderung und bemängelt, dass vor allem Wohnungseigentümergemeinschaften benachteiligt sind, da sie aufgrund der längeren Entscheidungsfindungsprozesse häufig erst später zum Zug kommen. „Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) brauchen eine verlässliche Perspektive, was die Förderprogramme angeht, da bei ihnen die Entscheidungsfindungen strukturbedingt und aufgrund der rechtlichen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes langwierig sind“, sagt WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller. „Wenn die Klimawende gelingen soll, müssen die Wohnungseigentümer*innen miteinbezogen werden. In Deutschland gibt es aktuell rund 10 Millionen Eigentumswohnungen, das sind rund ein Viertel aller Wohnimmobilien“, so Dr. von Möller.

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BGH: Cousin rechtfertigt keinen Eigenbedarf c8ba76c279269b1c6bc8a07e38e78fa4 2024-08-01T05:00:33+00:00 In einem aktuellen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Begriff „Familie“ im Rahmen der Eigenbedarfskündigung auseinandergesetzt. Der BGH stellte klar, dass nur sehr enge Familienmitglieder wie Kinder, Eltern oder Geschwister unter den Begriff „Familienangehörige“ fallen.]]> Der Fall: Wohnungskauf durch GbR

Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach dem Erwerb einer bewohnten Wohnung eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen, da einer ihrer Gesellschafter die Wohnung selbst nutzen wollte. Die beiden Gesellschafter waren Cousins. Die Mieter hielten die Kündigung für unwirksam und beriefen sich hierbei auf die Kündigungsbeschränkung des § 577a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 2 der Kündigungsschutzklausel-Verordnung des Landes Berlin vom 13. August 2013. Hiernach kann sich eine Personengesellschaft, an die vermieteter Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter veräußert worden ist, erst nach Ablauf von zehn Jahren seit der Veräußerung für eine Kündigung der Wohnung gegenüber dem Mieter auf berechtigte Interessen im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB berufen.

Die GbR hingegen berief sich auf § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB, demzufolge keine Kündigungsbeschränkung besteht, wenn die Gesellschafter oder Erwerber derselben Familie oder demselben Haushalt angehören.

Das Urteil: Familienbegriff wird eng ausgelegt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass den Begriffen „Familie“ in § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB und „Familienangehörige“ in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB  dieselbe Bedeutung zukommt und hiervon ausschließlich diejenigen Personen umfasst sind, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gemäß § 383 ZPO, § 52 StPO zusteht. Ein entfernterer Verwandter, der – wie ein Cousin – nicht zur Zeugnisverweigerung berechtigt ist, gehört somit auch dann nicht zu dem privilegierten Personenkreis, wenn zwischen ihm und dem Vermieter eine enge persönliche Bindung besteht. In gerader Verwandtschaftslinie sind dies demnach unter anderem Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel. In der Seitenlinie sind dies Geschwister, Tanten, Onkel, Nichten und Neffen.

[BGH, VIII ZR 276/23, 10.7.2024]

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Techem-Umfrage: Großes Interesse an Mieterstrom 33ceb07bf4eeb3da587e268d663aba1a 2024-07-25T05:00:14+00:00 Im Rahmen des Solarpaket 1 hat die Bundesregierung den Bau und Betrieb von Solaranlagen deutlich entbürokratisiert und damit wichtige Weichen gestellt. 59 Prozent der Geschäftskunden und 45 Prozent der privaten Vermietenden ist das Thema Mieterstrom im Rahmen der sogenannten gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bekannt und stößt auf Interesse. Das ergab eine Umfrage des Energiedienstleisters Techem.]]> Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Ausbau der Solarenergie beschleunigt werden. Hierfür hat die Bundesregierung mit dem Solarpaket I, das den Bau und Betrieb von Solaranlagen deutlich entbürokratisiert, wichtige Weichen gestellt. Damit künftig auch Mietende in Mehrfamilienhäusern günstigen Solarstrom von Dächern oder Garagen direkt nutzen können, wird ergänzend zum herkömmlichen Mieterstrommodell das neue Instrument der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eingeführt. Eine aktuelle Befragung des Energiedienstleisters Techem zeigt auf: Knapp die Hälfte aller Vermietenden (rund 49 %) befasst sich bereits mit dem neuen Modell.

Mieterstrom: Mehrheit der Vermietenden zeigt Interesse

59 Prozent der Geschäftskunden und 45 Prozent der privaten Vermietenden sind an dem Thema Mieterstrom im Rahmen der gemeinschaftliche Gebäudeversorgung interessiert. Die Mehrheit der geschäftlich Vermietenden hat die Weichen für ihr Mieterstrom-Vorhaben auch schon gestellt. 53 Prozent der Geschäftskunden gaben an, dass sie ihre vermietenden Wohnimmobilien bereits mit Solaranlagen ausgestattet haben, 34 Prozent planen dies für die Zukunft. Bei den privaten Vermietenden haben 28 Prozent ihre Bestandsimmobilie mit Solaranlagen ausgestattet, 46 Prozent erklärten, dass sie dahingehend tätig werden möchten. „Mieterstrom sorgt in Immobilien für eine Win-win-Situation sowohl für Vermietende als auch für Mietende. Die Solaranlagen-Betreiber profitieren von einer Rendite von 8 bis 12 %, während die Mietenden durch den vergünstigten Strompreis Geld sparen können. Obendrein werden Treibhausgase reduziert“, erklärt Gero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem.

Hoher Informationsbedarf beim Thema Mieterstrom

Große Unterschiede zeigen sich allerdings bei der Sachkenntnis zum Thema: Während sich 50 Prozent der Geschäftskunden einen guten bis sehr guten Kenntnisstand attestieren, sind es bei den privaten Vermietenden nur 29 Prozent. Einigkeit besteht jedoch wiederum darin, dass grundsätzlich mehr Informationen zum Thema, d. h. zum grundsätzlichen Ablauf, zur Funktionsweise des Modells sowie zu den steuerlichen Rahmenbedingungen, benötigt werden.

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Wohnungssuche: dienstags und mittags sind die Chancen am besten a01610228fe998f515a72dd730294d87 2024-07-18T05:00:00+00:00 Das Immobilienportal immowelt hat die Wochentage und Uhrzeiten analysiert, zu denen Inserate von Mietwohnungen online gestellt werden. Die Analyse zeigt, dass Wohnungssuchende an bestimmten Wochentagen und zu bestimmten Uhrzeiten größere Chancen auf ihre Traumwohnung haben.]]> Hart umkämpfter Wohnungsmarkt

Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist umkämpft, insbesondere in Großstädten und Ballungsgebieten übertrifft die Nachfrage nach Mietwohnungen das Angebot. Anbieter erhalten oftmals bereits innerhalb der ersten Stunden, nachdem sie ein Inserat online gestellt haben, eine dreistellige Anzahl von Anfragen. Dienstags und in den Mittagsstunden werden die meisten Inserate online gestellt. Das hat eine Auswertung von immowelt ergeben, bei der untersucht wurde, zu welchen Tagen und Uhrzeiten zwischen dem 1. Mai 2023 und 1. Mai 2024 neue Mietanzeigen veröffentlicht wurden.

Geschäftige Wochenmitte, ruhiges Wochenende

Auf den Dienstag mit 18,9 Prozent an neuen Inseraten folgt mit knappem Abstand der Mittwoch, an dem 18,0 Prozent der Anzeigen live gehen. Am Wochenende hingegen ist es eher ruhig: 6,4 Prozent der Anzeigen werden an einem Samstag publiziert, 6,2 Prozent am Sonntag. Knapp 9 von 10 Mietangeboten erscheinen demnach an einem Werktag. Die Gründe dürften sein, dass gewerbliche Immobilienprofis wie Makler oder Hausverwaltungen die übliche Arbeitswoche nutzen, um neue Inserate zu schalten.

Mittagsstunden: High Noon für die Wohnungssuche

Die Präferenzen der Anbieter spiegeln sich auch in den Uhrzeiten wider. 35,5 Prozent der Anzeigen werden werktags zwischen 11 Uhr und 15 Uhr veröffentlicht – mehr als jede 3. Annonce erscheint somit zur Mittagszeit. Allein zwischen 12 und 13 Uhr wird fast jede 10. neue Anzeige geschaltet. Abends hingegen sinkt das Angebot an brandneuen Inseraten deutlich. Mit Beginn der Tagesschau sackt die Anzahl der Neuveröffentlichungen auf 2,9 Prozent merklich ab, zwischen 21 Uhr und 22 Uhr erscheinen nur noch 2,8 Prozent der neuen Anzeigen. Nachtschwärmer sind unter den Immobilieninserenten selten: Zwischen 23 Uhr und 7 Uhr am Folgetag werden insgesamt nur 5,6 Prozent aller Mietangebote online gestellt.

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Einliegerwohnung: zwei Haushalte unter einem Dach 285ab9448d2751ee57ece7f762c39095 2024-07-11T05:00:16+00:00 Wer in seinem Eigenheim eine Einliegerwohnung schaffen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Auch bei der Vermietung gibt es einiges zu beachten.]]> Anforderungen an Einliegerwohnungen

Nicht immer sind es nur wirtschaftliche Gründe, die für die Schaffung einer Einliegerwohnung im eigenen Haus sprechen. Auch Veränderungen der Lebensumstände, wenn etwa ein Elternteil aufgenommen werden soll oder nahe gelegener Wohnraum für eine 24-Stunden-Pflegekraft nötig ist, lassen nicht wenige Hausbesitzer über die Einrichtung einer Einliegerwohnung nachdenken.

Dipl. Ing. Marc Ellinger, Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden, weist darauf hin, dass die Einliegerwohnung sich zwar unter demselben Dach wie der Hauptwohnbereich befindet, aber eine separierte, in sich abgeschlossene Einheit mit hinreichender Tageslichtversorgung bilden muss. Sie verfügt in der Regel über einen eigenen Zugang; darüber hinaus müssen Wände und Decken den üblichen Anforderungen an Schall- und Brandschutz genügen.

Bei Neubauten ist es ratsam, die Voraussetzungen für eine Einliegerwohnung bereits in der Planung zu berücksichtigen – das erleichtert den späteren Umbau enorm. Da die Ausstattung der Einliegerwohnung alle privaten Wohnfunktionen und -abläufe unabhängig vom Vermieterhaushalt gewährleisten muss, braucht es in jedem Fall eine Kochgelegenheit sowie ein Bad mit WC. Ob ein Haus die nötigen baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Einliegerwohnung mitbringt, kann am besten ein unabhängiger Bausachverständiger einschätzen. Je nach Bundesland ist auch eine Baugenehmigung erforderlich.

Einliegerwohnung und Mietrecht

Der wichtigste Punkt bei der Vermietung einer Einliegerwohnung ist der eingeschränkte Kündigungsschutz durch den Vermieter. Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Fristen variieren zwischen drei Monaten bis hin zu einem Jahr, abhängig von der Wohndauer.

Auch bei der Betriebskostenabrechnung gibt es in dieser Konstellation Besonderheiten: So kann der Vermieter zum Beispiel die Heizkosten verbrauchsunabhängig abrechnen. Es genügt eine Abrechnung nach Quadratmetern. Für den Vermieter ergeben sich zudem steuerliche Vorteile: So kann er unter Umständen die Einliegerwohnung anteilig über die AfA abschreiben und – bei Fremdfinanzierung – Zinskosten steuerlich geltend machen.

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Warmwasserverbrauch nach Corona-Pandemie wieder gesunken f7cade80b7cc92b991cf4d2806d6bd78 2024-07-04T05:00:03+00:00 Eine aktuelle Auswertung zeigt: Der Warmwasserverbrauch ging im Jahr 2023 auf das Niveau von 2019 zurück, nachdem er während der Corona-Pandemie um 19 Prozent angestiegen war. Das meldet die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online.]]> Corona-Maßnahmen hatten Einfluss auf Verbrauch

Eine aktuelle Auswertung des Warmwasserspiegels (www.warmwasserspiegel.de) zeigt deutliche Veränderungen im Warmwasserverbrauch der Haushalte in Deutschland innerhalb der letzten sechs Jahre. Eine Stichprobe von mehr als 34.000 realen Verbrauchsdaten aus den Jahren 2018 bis 2023 zeigt, dass der Warmwasserverbrauch in Privathaushalten während der Corona-Pandemie zunahm, jedoch anschließend wieder auf das Niveau von vor der Pandemie zurückging.

Zwischen 2019 und 2021 stieg der Warmwasserverbrauch in Privathaushalten um fast 19 Prozent – von etwa 32 Litern auf über 38 Liter pro Tag und Person. In den Folgejahren sank der Warmwasserverbrauch dann wieder – um 14 Prozent auf knapp 33 Liter pro Tag und Person im Jahr 2023.

Jahr / Warmwasserverbrauch pro Person und Tag

  • 2018: 32,3 Liter
  • 2019: 32,3 Liter
  • 2020: 35,6 Liter
  • 2021: 38,4 Liter
  • 2022: 34,2 Liter
  • 2023: 32,9 Liter

Warmwasserverbrauch bietet Sparpotenzial in Milliardenhöhe

Die Gründe für den Mehrverbrauch sind extrem vielseitig. Die Menschen haben verstärkt auf Hygiene geachtet, um einer möglichen Infektion vorzubeugen. Auch wurde vermehrt im Homeoffice gekocht, was mehr Wasser verbraucht, als das Kochen in einer Großküche, z. B. in einer Kantine.

Um den positiven Trend des sinkenden Verbrauchs weiterzuführen, bedarf es intensiver Aufklärung und Information. Bundesweit werden nach wie vor jährlich 230 Millionen Kubikmeter Warmwasser verschwendet. Würde dieses Potenzial ausgeschöpft, ließen sich Energie- und Wasserkosten in Höhe von 3,1 Milliarden Euro sparen und drei Millionen Tonnen CO2 vermeiden. Der Warmwasserspiegel (www.warmwasserspiegel.de) bietet wertvolle Anhaltspunkte und Tipps, wie jeder Einzelne seinen Wasserverbrauch optimieren kann.

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Zensus 2022: So wohnt Deutschland 7e7e69ea3384874304911625ac34321c 2024-06-27T05:00:07+00:00 Alle zehn Jahre wird in Deutschland der Zensus (früher Volkszählung) erhoben. Der letzte Zensus nach 2011 war aufgrund der Corona-Pandemie von 2021 ins Jahr 2022 verschoben worden. Am 25. Juni 2024 wurden nun die ersten Ergebnisse vorgestellt.]]> Drei Viertel aller Wohnungen mit Gas oder Öl beheizt

Nach den jetzt vorliegenden Ergebnissen des Zensus 2022 werden drei Viertel (75 %) aller Wohnungen in Deutschland mit Gas (56 %) oder Öl (19 %) beheizt und weitere 15 % mit Fernwärme. Erneuerbare Energiequellen zum Heizen von Wohngebäuden spielen im Gesamtbestand bislang eine untergeordnete Rolle. Wie die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder weiter mitteilen, werden nur 4 % aller Wohnungen mit Holz oder Holzpellets und 3 % mit Solar- oder Geothermie, Umwelt- oder Abluftwärme (in der Regel mit Wärmepumpen) beheizt.

Erst ab dem Baujahr 2010 nimmt der Anteil der Wärmepumpen zu. Da die neueren Wohnungen einen geringen Anteil am Gesamtbestand der Wohnungen ausmachen, ist auch der Anteil der Wohnungen gering, die mit Wärmepumpen beheizt werden.

2,5 Millionen Wohnungen mehr als 2011

Am Zensus-Stichtag gab es in Deutschland 20,0 Millionen Gebäude mit Wohnraum. Die Zahl der Wohnungen lag insgesamt bei 43,11 Millionen. Seit dem vorherigen Zensus 2011 ist die Zahl der Gebäude mit Wohnraum deutschlandweit um 1,0 Millionen Gebäude gestiegen, das entspricht im Vergleich zu 2011 einem Zuwachs von 2,5 Millionen Wohnungen.

Wohnfläche und Nettokaltmieten

Die durchschnittliche Wohnfläche hat sich 2022 seit dem vorherigen Zensus 2011 auf 94,4 Quadratmeter (+3,0 Quadratmeter) pro Wohnung erhöht.

Die Nettokaltmiete pro Quadratmeter beträgt für Deutschland insgesamt 7,28 Euro, bezogen auf Wohnungen in Wohngebäuden (ohne Wohnheime). Die Wohnungen in Sachsen-Anhalt sind mit 5,38 Euro durchschnittlich am günstigsten, gefolgt von Thüringen (5,65 Euro) und Sachsen (5,72 Euro). In Hamburg sind die Nettokaltmieten mit 9,16 Euro am höchsten, gefolgt von Bayern (8,74 Euro), Hessen (8,21 Euro) und Baden-Württemberg (8,13 Euro).

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Sonnen- und Hitzeschutz in der Wohnung: Was hilft? a58149d355f02887dfbe55ebb2b64ba3 2024-06-20T05:00:45+00:00 Mit leichter Verspätung steigen die Temperaturen und der Sommer ist in Sicht. Auch Häuser und Wohnungen werden nun immer wärmer – vor allem Dachgeschossbewohner leiden unter den hohen Temperaturen im Sommer. Im besten Fall lässt man die Wärme erst gar nicht in die Wohnung. Doch das ist nicht immer eine Lösung. Welcher Sonnenschutz hilft am besten?]]> Sonnenschutz von außen wirkt am besten

Mit dieser Frage hat sich der Verein „Wohnen im Eigentum“ (WiE) befasst und stellt die besten Möglichkeiten vor.

  • Rollläden: Sie bieten nicht nur einen Schutz vor Hitze, sondern schützen umgekehrt durch ihre Dämmwirkung vor kalten Temperaturen. Außerdem bieten sie einen Einbruchschutz. Rollläden können auch bei vorhandenen Bauten nachgerüstet werden, jedoch ist der Rollladenkasten dann in der Regel von außen sichtbar.
  • Raffstores (häufig auch Außenjalousien genannt): Hierbei handelt es sich um bewegliche Sonnenschutzsysteme mit Lamellen, die in der Regel aus Aluminium bestehen und bei denen sich der Lichteinfall gezielt steuern lässt. Raffstores sind deshalb vor allem für Wohnzimmer und Küche mit einer Südausrichtung geeignet, da bei der entsprechenden Einstellung dennoch Tageslicht in die Räume gelangen kann.
  • Raffstores (häufig auch Außenjalousien genannt): Hierbei handelt es sich um bewegliche Sonnenschutzsysteme mit Lamellen, die in der Regel aus Aluminium bestehen und bei denen sich der Lichteinfall gezielt steuern lässt. Raffstores sind deshalb vor allem für Wohnzimmer und Küche mit einer Südausrichtung geeignet, da bei der entsprechenden Einstellung dennoch Tageslicht in die Räume gelangen kann.
  • Sonnenschutzfolien: Sie werden außen an die Fenster angeklebt und stellen eine kostengünstige Maßnahme dar. Jedoch können diese Folien die Räume verdunkeln – je nachdem wie stark sie getönt sind.

Sonnenschutz von außen ist am effektivsten, jedoch müssen Mieter die meisten dieser Maßnahmen von ihrem Vermieter genehmigen lassen. Ähnlich verhält es sich in Wohneigentümergemeinschaften, da es sich bei der Fassade und den Fenstern um Gemeinschaftseigentum handelt.

Sollte ein Sonnenschutz von außen nicht möglich sein, können Plissees, innenliegende Jalousien oder Lamellenvorhänge angebracht werden. Sie können ohne Genehmigung angebracht werden, sind jedoch auch weniger effektiv, da die Wärme trotzdem in den Raum gelangt.

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Nebenkostenprivileg: Wegfall ab dem 1. Juli 4e4e53aa080247bc31d0eb4e7aeb07a0 2024-06-13T05:00:11+00:00 Bislang stellte in der Regel der Vermieter den Kabelanschluss bereit. Die Kosten für den Anschluss wurden dann über die Betriebskosten umgelegt. Das sogenannte Nebenkostenprivileg fällt ab dem 1. Juli 2024 weg. Die Umlage über die Nebenkosten ist dann nicht mehr erlaubt.]]> Was ändert sich mit dem Wegfall?

Bisher war es vor allem in Mehrfamilienhäusern geläufig, dass der Vermieter einen gemeinsamen Kabelanschluss abgeschlossen und die Kosten hierfür auf die Betriebskosten umgelegt hat. Mieter mussten diese Kosten bezahlen, auch wenn sie den vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss gar nicht genutzt haben. Ab dem 1. Juli 2024 entfällt das sogenannte Nebenkostenprivileg.

Mieter können dann selbst entscheiden, ob sie einen Kabelanschluss nutzen möchten oder auf Antenne, Satellit oder internetbasiertes Fernsehen umstellen. Wenn Mieter weiterhin fernsehen möchten, müssen sie sich selbst um einen Anschluss kümmern und können ihren Vertragspartner frei wählen.

Wegfall des Nebenkostenprivilegs: Fristen und Kosten

Vermieter haben für die Kündigung eines Sammelvertrags für Kabelanschlüsse ein Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024. Das bedeutet, sie dürfen den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Zahlen Mieter neben der Grundmiete Vorauszahlungen für Betriebskosten, müssen die Vorauszahlungen ab Juli 2024 um die bisher für den Kabelanschluss veranschlagten Kosten reduziert werden. Denn diese Betriebskostenumlage entfällt ab diesem Zeitpunkt. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin. Einen Sonderfall stellt laut DMB die sogenannte „Inklusivmiete“ dar: Sind die Kosten für den Kabelanschluss in der Grundmiete enthalten und werden nicht als Betriebskosten abgerechnet, ändert sich die Miethöhe durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs nicht.

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Neubau: Anteil von Wärmepumpen steigt deutlich 144a3f71a03ab7c4f46f9656608efdb2 2024-06-06T05:00:53+00:00 Der Anteil von Wärmepumpen als primäre Heizung hat sich binnen zehn Jahren verdoppelt. Das meldet das Statistische Bundesamt. Gasheizungen landen auf Platz 2, Ölheizungen spielen kaum noch eine Rolle. Erneuerbare Energien spielen eine immer größere Rolle beim Neubau.]]> Wärmepumpen auf dem Vormarsch, Gas auf Platz 2

In immer mehr neuen Wohngebäuden in Deutschland werden Wärmepumpen zum Heizen genutzt. Knapp zwei Drittel (64,6 Prozent) der 2023 fertiggestellten knapp 96 800 Wohngebäude nutzten Wärmepumpen zur primären, also überwiegend für das Heizen eingesetzten Energie. Allein gegenüber dem Vorjahr stieg der Anteil um 8 Prozentpunkte; gegenüber 2014 (31,8 %) hat er sich mehr als verdoppelt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.

Wärmepumpen kommen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern zum Einsatz: In 68,9 Prozent aller 2023 fertiggestellten Ein- und Zweifamilienhäuser wurde eine Wärmepumpe zur primären Heizenergie genutzt, deutlich seltener war der Einsatz in Mehrfamilienhäusern (41,1 %).

Als zweitwichtigste primäre Energiequelle wurde im Jahr 2023 in 20,1 Prozent der Neubauten Erdgas eingesetzt. Der Anteil von Gasheizungen als primäre Energiequelle hat sich binnen zehn Jahren mehr als halbiert: 2014 hatte er noch bei 50,7 Prozent gelegen. Primär mit Fernwärme beheizt wurden 8,2 Prozent der neuen Wohngebäude (2014: 7,9 %). Ölheizungen wurden nur noch in 300 neuen Wohnhäusern als Primärheizung eingesetzt, das waren 0,3 Prozent der Neubauten (2014: 1,2 %).

Vier von fünf neuen Wohngebäuden nutzen erneuerbare Energiequellen

Inzwischen wird ein Großteil der neu errichteten Wohngebäude hierzulande überwiegend mit erneuerbaren Energien beheizt: In 69,3 Prozent der 2023 fertiggestellten Wohngebäude waren erneuerbare die primäre Energiequelle für das Heizen. 2014 lag der Anteil noch bei 38,5 Prozent. Zu den erneuerbaren Energien bei Heizungen zählen neben Erd- oder Luftwärmepumpen auch Holz, etwa in Pelletheizungen oder Kaminöfen (Anteil als primäre Heizenergiequelle: 3,7 %), Solarthermie (0,5 %), Biogas/Biomethan (0,3 %) sowie sonstige Biomasse (0,2 %).

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Heizungstausch: neue Förderrunde ist gestartet b571ecea16a9824023ee1af16897a582 2024-05-30T05:01:13+00:00 Bereits am 28. Mai begann eine neue Förderrunde für den Austausch alter Öl- und Gaskessel gegen klimafreundliche Alternativen. Weitere Gruppen sind nun antragsberechtigt. Nun können auch selbstnutzende Eigentümer in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften ihren Antrag stellen.]]> Bis zu 70 Prozent Förderung möglich

Je nach Voraussetzungen sind bis zu 70 Prozent Förderung möglich, wenn die alte Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzt wird. Doch wie kommt diese Förderhöhe zustande?

  • Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Diese gibt es für jeden – egal, ob Wohn- oder Geschäftsgebäude.
  • Den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent gibt es, wenn eine Wärmepumpe installiert wird, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzt oder ein natürliches Kältemittel einsetzt.
  • Den Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent erhält, wer die alte Heizung bis Ende 2028 austauscht. Ab 2029 sinkt dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte, bis er im Jahre 2037 ganz entfällt.
  • Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, die ihre Immobilie selbst bewohnen, erhalten einen Einkommens-Bonus von zusätzlich 30 Prozent.

Hinzu kommen kleinere Bonus-Zahlungen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden sowie zinsgünstige KfW-Förderkreditmöglichkeiten.

Förderungs-Zeitplan und mehr

Der Zeitplan für die Antragsstellung ist gestaffelt. Bereits seit dem 27.2.2024 können Privatpersonen für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus Anträge stellen. Am 28.5.2024 sind Mehrfamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum antragsberechtigt. Ab August sollen dann auch Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und Wohnungseigentümer für Maßnahmen am Sondereigentum ihre Anträge stellen dürfen. Laut Wirtschaftsministerium sind bislang rund 27.000 Anträge eingegangen. Eine Sprecherin des Ministeriums geht davon aus, dass die Mittel auskömmlich sind. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

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ista-Prognose: Heizkosten 2023 steigen auf Allzeithoch fb2fcd534b0ff3bbed73cc51df620323 2024-05-23T05:00:25+00:00 Die Heizkostenabrechnung 2023, die Mieter im Jahr 2024 zugeht, wird für viele zu einer unangenehmen Überraschung: Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Kosten je Kilowattstunde bei Fernwärme um rund 7, bei Heizöl um etwa 34 und bei Erdgas um 44 Prozent.]]> Bereits 800.000 Abrechnungen ausgewertet

Der Energiedienstleister ista hat bereits rund 800.000 Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2023 erstellt und ausgewertet. Dies entspricht einem Fünftel der Abrechnungen, die ista jährlich durchführt. Ista geht davon aus, dass sich der Trend aus den ersten 800.000 Abrechnungen für 2023 auch für die noch ausstehenden verfestigt. „Auf Basis von knapp einem Fünftel aller Abrechnungen, die wir im Laufe eines Jahres erstellen, sind erfahrungsgemäß valide Einschätzungen für das Gesamtjahr 2023 möglich und aussagekräftig“, so ista CEO Hagen Lessing.

Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung mit Erdgasheizung oder Fernwärme muss nach den Analysen von ista mit Heizkosten von mehr als 800 Euro für das Jahr 2023 gerechnet werden. Bei Ölheizungen werden sogar rund 1.100 Euro fällig. „Nach allem, was wir wissen, dürfte das ein wenig erfreuliches Allzeithoch bei den Heizkosten sein,“ so Lessing.

Deutsche haben mehr geheizt

In der Heizsaison 2023/24 war es deutlich wärmer als in der Vorjahressaison (Heizbedarf minus zehn Prozent), gleichwohl wurde absolut nur etwas weniger geheizt (minus zwei Prozent). Um den Effekt des milden Winters bereinigt, wurde 5 Prozent mehr geheizt. Das ist das Ergebnis des ista Heiz-O-Meters, das seit Ende 2023 erstmals Transparenz über den aktuellen Heizenergieverbrauch noch während der laufenden Heizperiode liefert.

Vielen Menschen ist nach wie vor nicht bewusst, dass sie mehr heizen als sie denken: Laut einer repräsentativen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von ista Anfang Mai 2024 durchgeführt hat, glauben fast 90 Prozent der Menschen, weniger oder höchstens so viel wie in der Vorjahressaison zu heizen. Lediglich 4 Prozent halten ihren Bedarf an Heizenergie für höher als vor einem Jahr. Für die meisten Verbraucher kommen die Preissteigerungen überraschend: Rund zwei Drittel gab an, sie rechneten mit gleichen oder sinkenden Heizkosten.

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Bis zu 40 Prozent des Gehalts: Wohnkosten für Singles 491442df5f88c6aa018e86dac21d3606 2024-05-16T05:00:14+00:00 Eine Analyse des Immobilien-Onlinemarktplatzes immowelt zur Wohnkostenbelastung von Singles bei Neuvermietung in den 106 kreisfreien Städten zeigt, dass Einpersonenhaushalte in 45 von 106 Städten mehr als 30 Prozent des mittleren Nettoeinkommens für die Warmmiete ausgeben müssen. In München ist die Belastung mit 40 Prozent am höchsten.]]> Die teuersten Städte für Singles

Die immowelt-Analyse zur Wohnkostenbelastung von Einpersonenhaushalten in 106 kreisfreien Städte zeigt, dass Singles bis zu 40 Prozent ihres Nettoeinkommens fürs Wohnen ausgeben müssen. Für die Analyse wurde in den Städten jeweils die aktuelle Angebotsmiete einer 50-Quadratmeter-Wohnung zzgl. Nebenkosten in Relation zum Mediannettoeinkommen eines Vollzeitbeschäftigten gesetzt. Am teuersten ist das Wohnen in München: Hier liegt das Mediannettoeinkommen bei 2.774 Euro und die Warmmiete einer 50-Quadratmeter-Wohnung bei 1.102 Euro – die Miete macht demnach 40 Prozent des Einkommens aus. Den 2. Platz teilen sich Berlin und Hamburg mit einer Wohnkostenquote von jeweils 36 Prozent.

Vor allem in der deutschen Hauptstadt sticht die Diskrepanz zwischen Einkommen und Wohnkosten ins Auge: Mit einem Medianettoeinkommen von 2.310 Euro belegt Berlin im Gehaltsvergleich der 106 Städte nur Platz 39. Bei der mittleren Warmmiete für eine Singlewohnung (837 Euro) liegt die Hauptstadt hingegen auf Rang 5.

Hier wohnen Singles günstiger

Lediglich in 10 der 106 kreisfreien Städte geben Singles bei neuen Mietverhältnissen maximal 25 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Warmmiete aus. Am geringsten ist die Belastung in Wolfsburg. Hier trifft aufgrund guter Gehälter in der Automobil- und Zuliefererbranche ein hohes Mediannettoeinkommen (2.912 Euro) auf vergleichsweise niedrige Wohnkosten (597 Euro). Die Warmmiete einer 50-Quadratmeter-Wohnung beansprucht in der Autostadt somit lediglich 21 Prozent des Einkommens. Dahinter folgen Chemnitz, Ludwigshafen und Pirmasens, wo Alleinlebende jeweils 24 Prozent des Mediannettoeinkommens für die Mietwohnung ausgeben müssen. Vergleichsweise günstig wohnt es sich zudem in den Ruhrgebietsstädten Gelsenkirchen, Hagen und Herne mit einer Belastung von 25 Prozent. Ebenso so hoch fällt der Wohnkostenanteil in Schweinfurt, Wilhelmshaven und Zweibrücken aus.

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Umfrage: Eigentümer setzen beim Verkauf auf Makler 147702db07145348245dc5a2f2fe5683 2024-05-09T05:00:05+00:00 Fast die Hälfte aller Eigentümer möchte für den Verkauf ihrer Immobilie einen Makler beauftragen. Neben der Entscheidung, ob mit oder ohne Makler, sind beim Verkauf einer Immobilie zwei Faktoren ausschlaggebend: die Geschwindigkeit und ein möglichst hoher Verkaufspreis. Das zeigt eine Umfrage des Online-Marktplatzes ImmoScout24 unter Eigentümern.]]> Aufklärungsbedarf ist gestiegen

Auf die Frage, ob sie für den Verkauf ihrer Immobilie einen Makler beauftragen wollen, antworten 48 Prozent mit einem klaren „ja“, weitere 15 Prozent möchten „eventuell“ einen Makler beauftragen, 16 Prozent sind unentschlossen. „Der Verkauf einer Immobilie ist komplex und mit viel Detailarbeit verbunden. Professionelle Maklerinnen und Makler geben eine wertvolle Unterstützung.” sagt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24.

Der Bedarf an Aufklärung und Preisermittlung ist gestiegen, seit die Gebäudeenergiewerte im Fokus der Politik sind. 55 Prozent der Befragten sind davon überzeugt, dass die Verkaufspreise stark von der Energieeffizienz der Immobilie abhängig sind. Zugleich befürchteten 44 Prozent, dass die Immobilienpreise sinken.

Was Eigentümer von Maklern erwarten

Dreh- und Angelpunkt bei den Verkaufsüberlegungen ist die zu erzielende Summe. 68 Prozent der verkaufenden Eigentümer möchten vorrangig einen hohen Verkaufspreis erzielen und nehmen entsprechend einen längeren Verkaufsprozess in Kauf. Nur 26 Prozent der verkaufenden Eigentümer ist es wichtig, schnell zu verkaufen, auch wenn der Preis geringer ausfällt. „Als Spezialisten für hochwertige Immobilien wissen wir, dass es gute Vorbereitung und Verhandlungsgeschick braucht, damit man einen Preis findet, der den Erwartungen der Verkäufer entspricht“, sagt Agnes Kowalska, Geschäftsführerin von Koco Immobilien in Düsseldorf. „Auch wenn es manchmal nicht anders geht: Wer es besonders eilig hat, bekommt selten den besten Deal.“

75 Prozent der Befragten Eigentümer ist eine kostenlose und detaillierte Immobilienbewertung wichtig und 73 Prozent legen Wert auf geringe Kosten für sich selbst. Die weiteren Antworten sind:

  • 65 Prozent: Analyse des Verkaufspreises in Abhängigkeit zum energetischen Zustand der Immobilie
  • 62 Prozent: Zusage, dass kein Immobilientourismus stattfindet
  • 58 Prozent: Rundum-Service
  • 51 Prozent: Renommiertes regionales oder nationales Unternehmen
  • 45 Prozent: Zahlreiche Referenzen aus der eigenen Region
  • 42 Prozent: Gute Online-Bewertungen
    (Mehrfachnennungen möglich)
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Solarpaket: Erleichterungen bei Balkonkraftwerke und Mieterstrom 7501e5d4da87ac39d782741cd794002d 2024-05-02T05:00:04+00:00 Der Bundestag hat am 26.4.2024 das sogenannte Solarpaket I verabschiedet. Das Solarpaket I soll es Bürgern sowie Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer machen, Photovoltaik (PV-Photovoltaik)-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen.]]> Erleichterungen für Balkonkraftwerke

Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon, sogenannter Balkonkraftwerke, wird für Bürger deutlich einfacher und damit auch schneller möglich. Balkonkraftwerke sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können. Bereits zum 1. April hatte die Bundesnetzagentur die Anmeldung vereinfacht, indem nur noch wenige Daten anzugeben sind. Auch ist eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr nötig, dieser wird automatisch durch die Bundesnetzagentur informiert.

Nach der der neuen Gesetzeslage sind Leistungen von bis zu 800 Watt möglich (vorher 600). Auch ist zunächst kein Zählertausch nötig und die Balkonkraftwerke können mit jedem vorhandenen Zählertyp betrieben werden.

Verbesserungen beim Mieterstrom

Mieterstrom soll in Zukunft auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, wenn der dort erzeugte Strom sofort verbraucht wird, also ohne Netzdurchleitung. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden. Das vermeidet laut Bundesregierung unverhältnismäßige technische Anforderungen – dies galt bislang in Wohnquartieren häufig als Problem.

Damit Mieter in Mehrfamilienhäusern günstigeren Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern direkt nutzen können, wird das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. Damit entfällt der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz.

Bis 2030 sollen 80 Prozent des Energiebedarfs Deutschlands aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Die Solarenergie spielt hierbei eine wichtige Rolle: bis Ende dieses Jahrzehnts soll sie 215 Gigawatt (GW) Strom beisteuern. Im vergangenen Jahr wurden laut Bundesregierung mehr als eine Million neue Anlagen mit einer Leistung von 14,6 GW installiert – fast doppelt so viele wie 2022.

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Hybride Eigentümerversammlungen müssen nicht teuer sein fe2d010308a6b3799a3d9c728ee74244 2024-04-25T09:40:28+00:00 Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hat eine Kurzumfrage durchgeführt, um Erkenntnisse über mögliche Mehrkosten bei der Durchführung hybrider Wohnungseigentümerversammlungen gegenüber Präsenzversammlungen zu gewinnen. Hintergrund ist ein geplanter Gesetzentwurf, nach dem reine Online-Eigentümerversammlungen einfacher beschlossen werden können.]]> Umfrage zeigt: Mehrkosten zwischen 1 und 15 Euro

Das Ergebnis der Umfrage von Wohnen im Eigentum zeigt: Den meisten Wohnungseigentümern, die sich an der Umfrage beteiligt haben, entstehen durch hybride Eigentümerversammlungen keine Mehrkosten. Zudem nutzen noch viele die Möglichkeit, in Präsenz teilzunehmen. Es nehmen weiterhin mehr Wohnungseigentümer in Präsenz (58 Prozent) als online (42 Prozent) an den Eigentümerversammlungen teil – bezogen auf die Gesamtheit aller in der Umfrage genannten Miteigentümer. Die Durchführung hybrider Versammlungen ist für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht teuer. 77,6 Prozent der Teilnehmenden haben mitgeteilt, dass ihnen gar keine Mehrkosten in Rechnung gestellt wurden. Besonders viele kleine WEGs zahlten nichts (89 Prozent). Fallen Mehrkosten an, liegen diese sehr niedrig: zwischen 1 Euro und 15 Euro je Wohnung. Stärkere Ausreißer nach oben wurden nicht veröffentlicht.

Hybride Versammlung in kleinen WEGs beliebter

Die Zufriedenheit mit der Durchführung hybrider Eigentümerversammlungen sinkt mit zunehmender WEG-Größe. Sie ist in den kleinen WEGs am höchsten. Insgesamt zeigt die Umfrage, dass hybride Versammlungen nicht mit hohen Kosten verbunden sein müssen. WiE spricht sich daher dafür aus, die erleichterte Einführung der reinen Online-Eigentümerversammlung noch nicht gesetzlich zu verankern. „Wir wollen nicht, dass Wohnungseigentümer*innen ausgegrenzt werden – ältere, nicht technik-affine oder -bewanderte Menschen oder bildungsbenachteiligte Menschen“, sagt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich. Mit der hybriden Eigentümerversammlung werde keinem etwas weggenommen, sie erhöhe die Chance einer höheren Beteiligung an Eigentümerversammlungen und die Digitalisierung werde gefördert.

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Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter 4d2e7bd33c475784381a64e43e50922f 2024-04-18T05:00:12+00:00 Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da sie dies jedoch nicht beweisen kann, ist die Klausel wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.]]> Der Fall: Mieterin fordert Übernahme von Schönheitsreparaturen

Der Formularmietvertrag sieht eine Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen durch den Mieter nach Ablauf bestimmter, flexibler Fristen vor, die sich – wie zusätzlich ausdrücklich festgehalten wird – entsprechend dem Zustand der Wohnung und dem Grad der Abnutzung verlängern oder verkürzen können. Ferner soll der Mieter für den Umfang der im Laufe seiner Nutzungszeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig sein.

Die Mieterin hat mit ihrer Klage – nach einem vorangegangenen selbständigen Beweisverfahren – einen Kostenvorschuss zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung in Höhe von 26.210 Euro sowie die Feststellung begehrt, dass sie berechtigt sei, die von ihr derzeit gezahlte Miete bis zur Durchführung von Schönheitsreparaturen um 10 Prozent zu mindern. Sie berief sich hierbei darauf, dass sie die Wohnung in einem unrenovierten Zustand übernommen hätte und somit die Klausel zu Schönheitsreparaturen unwirksam sein soll. Für diese Aussage hatte sie jedoch keinerlei Beweise.

Das Urteil: Klausel ist wirksam

Die im Mietvertrag enthaltene formularvertragliche Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter hält einer Überprüfung am Maßstab des § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB stand, so dass die Vermieterin nicht zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet war. Die Mieterin hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme oder eine Mietminderung. Da sie zudem nicht beweisen konnte, dass sie eine renovierungsbedürftige Wohnung übernommen hat, bleibt die Klausel zu den Schönheitsreparaturen wirksam. Somit ist die Mieterin zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet.
[BGH AZ. VIII ZB 43/23]

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Ampel einigt sich bei Mietpreisbremse c54e7837e0cd0ced286cb5995327d1ab 2024-04-11T05:00:46+00:00 Die Koalitionsparteien haben bei der Mietpreisbremse eine Einigung erzielt. Justizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte einen Gesetzesentwurf an, in dem die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert wird. Die Im Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse wäre sonst Ende nächsten Jahres ausgelaufen.]]> Teil des Koalitionsvertrags

Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP im Jahr 2021 vereinbart, die Mietpreisbremse zu verlängern. Da die Länder rund 1,5 Jahre Vorlauf brauchen und die Mietpreisbremse ursprünglich nur noch bis 2025 läuft, ist nun Eile angesagt. Experten rechnen zeitnah mit einem Gesetzesentwurf.

Die Mietpreisbremse gilt bei Neu- und Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten. Welche Gebiete das sind, wird durch die Bundesländer festgelegt. In diesen Gebieten darf die die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind Sanierungen, Neubauten oder wenn der Vormieter bereits eine höhere Miete gezahlt hat.

Kontroverse Meinungen zur Verlängerung

Die Interessengemeinschaft Haus & Grund gibt sich entsetzt über die Verlängerung und bezeichnet sie als „vollkommen überflüssig, schädlich und verfassungsrechtlich höchst bedenklich“. „Wer die notwendigen Investitionen in den Wohnungsbestand mit Blick auf die Energiewende und den altersgerechten Umbau ermöglichen will, muss angemessene Mietpreisänderungen zulassen. Die Mietrechtspolitik der vergangenen zehn Jahre hat die Investitionsfähigkeit der privaten Vermieter unterminiert“, erläutert der Verbandspräsident Kai Warnecke.

Dem Deutschen Mieterbund (DMB) geht die Ankündigung jedoch nicht weit genug: „Die Kehrtwende der FDP nach einer zweieinhalbjährigen Blockade ist überfällig und war dringend nötig, um die 2025 auslaufende Mietpreisbremse rechtzeitig zu verlängern. Die Mietpreisbremse kennt zahlreiche Ausnahmen und Schlupflöcher, welche im Zuge der Verlängerung dringend geschlossen werden müssen. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag, wie die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 15 Prozent auf 11 Prozent, die Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Schonfristzahlungen oder die Umsetzung einer neuen Wohngemeinnützigkeit, bleibt weiterhin unklar. Hier muss die Ampel und insbesondere die FDP zu ihrem Wort im Koalitionsvertrag stehen […]“, kommentiert der Präsident des DMB, Lukas Siebenkotten.

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Monatliche Belastung beim Immobilienkauf nimmt um bis zu 346 Euro ab ae5e3ce40e0404a45ecacaaf05e5f735 2024-04-04T05:00:25+00:00 Eine Analyse des Immobilienportals immowelt für die 15 größten deutschen Städte zeigt, welche Auswirkungen der Rückgang der Bauzinsen auf die Annuitätenrate beim Wohnungskauf (75 Quadratmeter, Bestand) hat. Die gesunkenen Immobilienpreise und der Zinsrückgang zeigen: Für Suchende könnte jetzt der richtige Kaufzeitpunkt sein.]]> Gesunkene Preise und Zinsrückgang

Gute Nachrichten für Immobilienkäufer: Die monatlichen Kosten für die Darlehensrückzahlung sind spürbar zurückgegangen – je nach Stadt um mehrere hundert Euro. In der Spitze sparen Käufer 346 Euro pro Monat im Vergleich zum Höhepunkt der Immobilienkrise. Das zeigt eine immowelt Analyse für die 15 größten deutschen Städte, wofür die Veränderung der Annuitätenraten beim Kauf einer 75 Quadratmeter großen Bestandswohnung untersucht wurde. Nach 2 Jahren Krisenmodus scheint sich demnach die Lage am Immobilienmarkt nun allmählich wieder aufzuhellen. Gründe für die Verbesserung: Die Immobilienpreise sind seit Mitte 2022 gesunken und die Lage am Zinsmarkt verbessert sich wieder. Die durchschnittlichen Bauzinsen sind erstmals nach 2 Jahren spürbar gesunken und liegen aktuell wieder unter der 4-Prozent-Marke.

Größte Ersparnis in München

Am deutlichsten fällt die Ersparnis in München aus: Bei einem mittleren Angebotspreis von aktuell 602.625 Euro für eine 75-Quadratmeter-Wohnung in der Isar-Metropole liegt die Annuität derzeit bei monatlich bei 2.092 Euro. Im Oktober 2022 belief sich der Durchschnittspreis noch auf 668.853 Euro. Daraus ergab sich eine monatliche Rate von 2.438 Euro. Demnach zahlen Käufer im Schnitt heute 346 Euro weniger als vor eineinhalb Jahren. Auch in Frankfurt (257 Euro), Stuttgart (246 Euro), Köln (164 Euro) und Hamburg (154 Euro) ist die Wohnungsfinanzierung spürbar günstiger geworden. Auf den letzten Plätzen liegen Duisburg (79 Euro), Dortmund (72 Euro), Essen (64 Euro) und Leipzig (42 Euro).

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Jetzt Zählerstand ablesen: Gas wird ab April teurer 9adeb82fffb5444e81fa0ce8ad8afe7a 2024-03-28T06:00:56+00:00 Zwischen Oktober 2022 und April 2024 gilt ein befristeter Umsatzsteuersatz (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) auf Gas und Wärme von 7 Prozent. Dieser läuft zum 1. April aus. Dann gilt wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent. Worauf sollten Verbraucher achten? Wie hoch ist die Mehrbelastung?]]> 11 Prozent Mehrkosten ab April

Mit der Rückkehr zum regulären Steuersatz steigen die Gaspreise an – jedoch sie inzwischen größtenteils wieder auf dem Niveau von vor der Krise. Laut dem Vergleichsportal Verivox liegt der durchschnittliche Gaspreis für Haushalte aktuell bei 9,8 Cent pro kWh und erhöht sich durch einen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 10,9 Cent/kWh. Das entspricht einem Anstieg von 11 Prozent. Eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh hat dadurch durchschnittliche Mehrkosten von rund 220 Euro pro Jahr. Gaskunden sollten jetzt ihren Zählerstand übermitteln, damit die korrekte Menge zum vergünstigten Steuersatz abgerechnet wird.

„Der volle Mehrwertsteuersatz wird den Gaspreis schlagartig um 11 Prozent erhöhen. Die Kundinnen und Kunden haben durch die Umstellung kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, daher sollten sie frühzeitig ihren Vertrag prüfen und sich um einen möglichst günstigen Tarif kümmern. Die Grundversorgung ist im Vergleich zu den günstigen Gastarifen derzeit im Schnitt doppelt so teuer“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.

Günstige Preise für Neukunden

Laut Verivox trifft die Erhöhung Verbraucher in der Grundversorgung besonders hart: die jährlichen Gaskosten für ein Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh liegen hier im bundesweiten Durchschnitt aktuell bei 2.599 Euro mit reduziertem Steuersatz, mit dem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent sind es 2.890 Euro. Die Rückkehr zum alten Steuersatz bedeutet Mehrkosten von 291 Euro pro Jahr.

Zum Vergleich: günstigsten verfügbaren Neukundentarif mit Preisgarantie kostet die gleiche Menge Gas aktuell im Bundesschnitt rund 1.303 Euro (bei 7 Prozent Mehrwertsteuer). Mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent stiegen die Heizkosten um 146 Euro auf insgesamt 1.450 Euro. Kunden in dieser Tarifgruppe zahlen damit also für die gleiche Menge Gas 145 Euro weniger Steuern als in der örtlichen Grundversorgung.

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BGH: Wassereintritt stellt Sachmangel dar 0188e8b8b014829e2fa0f430f0a95961 2024-03-21T06:00:35+00:00 Wird ein Haus mit überdachter Terrasse verkauft und tritt durch diese Überdachung regelmäßig Wasser ein, stellt dies einen Sachmangel dar. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).]]> Der Fall: Wassereintritt bei überdachter Terrasse

Die Kläger erwarben ein Einfamilienhaus unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Bereits vor Abschluss des Kaufvertrags war es bei Regen wiederholt zu Wassereintritten auf die in dem Maklerexposé genannte überdachte Terrasse gekommen, und zwar sowohl in dem Bereich des von dem Beklagten selbst errichteten Kunststoffdachs als auch in dem von dem dachpfannengedeckten Hausdach überdachten Bereich. Der Beklagte hatte bereits selbst mehrere Reparaturversuche unternommen.

Ein Jahr nach dem Kauf leiteten die Kläger ein selbstständiges Beweisverfahren ein. Hierbei ergaben sich zwei voneinander unabhängige Ursachen für den Wasseraustritt aus der Deckenverkleidung in dem bereits von dem Hausdach überdachten Bereich der Terrasse, nämlich einerseits eine mangelhafte Abdichtung des Kunststoffdachs zur Hauswand hin und andererseits Folienabrisse unter den Dachpfannen des Hausdachs in den Anschlussbereichen zum Traufbereich und zu den Dachfenstern.

Die Kläger forderten nun 32.100 Euro (Kunststoffterrassendach: 9.900 €; Hausdach: 22.200 €) sowie weitere 248,97 Euro für eine Notreparatur im Anschlussbereich eines Dachfensters. Daneben begehren sie die Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für sämtliche künftige weitere Schäden aufgrund der Undichtigkeit des Dachs.

Das Urteil: Wassereintritt ist Sachmangel

Der BGH stellt klar: Wird ein Hausgrundstück mit überdachter Terrasse verkauft und tritt durch das Terrassendach wiederholt Regenwasser ein, ist dies regelmäßig nicht nur ein bloßes Symptom für einen Sachmangel; vielmehr begründet bereits die Undichtigkeit des Terrassendaches selbst den Sachmangel. Klärt der Verkäufer eines Hausgrundstückes den Käufer nicht über Wassereintritte durch ein Terrassendach auf, handelt er arglistig, auch wenn er deren Ursache(n) nicht oder nur teilweise kennt.
[BGH V ZR 43/23]

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Warmwasser: Unterschätztes Sparpotenzial a42a596fc71e17828440030074d15e74 2024-03-14T06:00:39+00:00 125 Liter Wasser verbrauchen Deutsche durchschnittlich pro Kopf und Tag. Rund ein Drittel davon kommt als Warmwasser aus Wasserhahn und Dusche. Ein hoher Verbrauch von Warmwasser schlägt sich jedoch nicht nur in erhöhten Wasserkosten, sondern auch in höheren Energiekosten nieder. Die gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online gibt Tipps, wie Wassersparen funktioniert.]]> Sparen heißt nicht Verzicht

Was ein hoher Warmwasserverbrauch bedeutet, unterschätzen viele Haushalte. Wer seinen Verbrauch kennt, kann große Kosten, aber auch CO2, das bei der Erwärmung des Wassers freigesetzt wird, einsparen. Das Erwärmen von Wasser verbraucht im Haushalt ähnlich viel Energie wie alle Elektrogeräte – von Fernseher über Kühlschrank bis Herd – zusammen. Das lässt bereits ahnen, wie groß das Sparpotenzial beim Warmwasser ist. Im Alltag helfen die folgenden Tipps:

  • Duschen: Handelsübliche Duschköpfe haben eine Durchflussmenge von circa 12 bis 15 Litern pro Minute. Bei einer Duschzeit von 10 Minuten werden also 120 bis 150 Liter Wasser verbraucht. Mit einem Sparduschkopf wird die Durchflussmenge um bis zu 50 Prozent reduziert – laut co2online kann ein durchschnittlicher 2-Personen-Haushalt hiermit rund 365 Euro im Jahr sparen.
  • Händewaschen: Zum Händewaschen ist Seife nötig, warmes Wasser jedoch nicht. Der Durchschnittshaushalt soll 85 Euro sparen können, wenn die Hände mit kaltem Wasser gewaschen werden. Tipp: Den Wasserhahn nach Benutzung immer direkt auf „kalt“ stellen – so wird verhindert, dass beim nächsten Mal versehentlich warmes Wasser verbraucht wird.
  • Geschirrspüler: Wenn die Möglichkeit besteht, sollte immer ein Geschirrspüler benutzt werden. Gut befüllt spart dieser rund 75 Euro jährlich ein.

In nur fünf Minuten können interessierte Verbraucher mit dem WasserCheck von co2online ihren eigenen Verbrauch analysieren und mit deutschlandweiten Durchschnittswerten vergleichen.

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Bei Mietausfällen: Teilerlass der Grundsteuer beantragen 9a3d458322d70046f63dfd8b0153ece4 2024-03-07T06:00:56+00:00 Vermieter, die im letzten Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten, können bei ihrer Kommune einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen. Ist der Rohertrag um mindestens 50 Prozent gemindert, kommt ein Erlass in Frage. Für das Jahr 2023 können noch bis zum 2. April Anträge gestellt werden.]]> Grundsteuererlass nur bei unverschuldeten Ausfällen

Vermieter, die im Jahr 2023 unverschuldet Mietausfälle hatten, können einen Antrag auf Grundsteuererlass stellen. Gründe können zum Beispiel sein: Wohnungsbrand, Wasserschaden, Leerstand der Immobilie, gegebenenfalls kommen auch Liquiditätsprobleme der Mieter infrage. Hierbei müssen die Vermieter nachweisen können, dass die Ausfälle unverschuldet waren. So darf ein Elementarschaden nicht durch Fahrlässigkeit entstanden sein, weil zum Beispiel Sanierungsarbeiten aufgeschoben wurden. Bei Leerstand muss der Vermieter nachweisen, dass er sich um eine Vermietung der Räume bemüht und eine ortsübliche Miete verlang hat. Geeignete Nachweise sind Unterlagen vom Immobilienmakler oder Nachweise über Wohnungsinserate.

Wie viel Erlass ist möglich?

Wurden durch Mietausfälle weniger als 50 Prozent des normalen Rohertrages der Immobilie erwirtschaftet, ist ein Erlass von 25 Prozent der Grundsteuer möglich. Hat die Immobilie überhaupt keinen Ertrag gebracht, können bis zu 50 Prozent der Grundsteuer erlassen werden. Dies ist in § 33 des Grundsteuergesetzes (GrStG) geregelt. Die Frist endet in der Regel am 31. März des Folgejahres, in diesem Jahr ist sie wegen der Osterfeiertage nach hinten verschoben.

In der Regel ist die Behörde, die den Grundsteuerbescheid ausgestellt hat, für den Erlass zuständig. Anträge müssen schriftlich eingereicht werden.

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BGH: Mietverhältnis bei Streit nicht ohne Weiteres kündbar 52292e0c763fd027c6eba6b8f494d2eb 2024-02-29T06:00:40+00:00 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Streit zwischen Vermieter und Mieter keine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter rechtfertigt. Selbst wenn das Verhältnis zwischen den Parteien zerrüttet ist, muss der Mieter im Wesentlichen schuld sein und der Einzelfall betrachtet werden.]]> Der Fall: Streit im Mehrfamilienhaus

Zwischen den Vermietern, die im Erdgeschoss wohnen, und den Mietern im ersten Stock gab es über viele Jahre lang Streit. Es kam zu regelmäßigen Auseinandersetzungen wegen angeblicher beidseitiger Vertragsverletzungen, wie etwa Verstößen gegen die Haus- und Reinigungsordnung, Lärmbelästigungen, fehlerhaftem Befüllen und Abstellen von Mülltonnen sowie dem Zuparken von Einfahrten. Nachdem die Vermieterin im Treppenhaus herumgeschrien haben soll, den Mieter mit „Du Penner“ beschimpft und ihnen vorwarf, sich rassistisch über türkische Mieter im Haus geäußert zu haben, erstatteten die Mieter Strafanzeige. Diese Klage führte dazu, dass die Vermieter den Mietern fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen wollten. Sie begründeten dies darin, dass das Mietverhältnis zerrüttet sei.

Das Urteil: fristlose Kündigung ist ungültig

Die folgende Räumungsklage der Vermieter wird abgewiesen. Um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen, braucht es z. B. pflichtwidriges Verhalten der Mieter. Dies sei in diesem Fall nicht erkennbar. Eine Verletzung mietvertraglicher Pflichten, welche die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen könnte, sei auch nicht in der gegen die Kläger gerichteten Strafanzeige durch die Beklagten zu sehen. Da die Mieter wegen einer falschen Behauptung geklagt hatten, ist die Anzeige nicht als denunziatorisch zu sehen, sondern galt der Wahrung ihrer berechtigten Interessen. Eine erleichterte ordentliche Kündigung ermöglicht nach §573 a Abs. 1 BGB, bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, in denen der Vermieter eine selbst bewohnt. Dies ist hier nicht der Fall.

[BGH VIII ZR 211/22]

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KfW-Förderprogramme wieder angelaufen b20bb95ab626d93fd976af958fbc61ba 2024-02-22T06:00:00+00:00 Die Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen sind am 20. Februar wieder angelaufen. Anträge können ab sofort bei der KfW-Bank gestellt werden. Dies meldet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).]]> Fördertöpfe sind gut gefüllt

Für das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ stehen in 2024 insgesamt 762 Millionen Euro zur Verfügung. Für das „Genossenschaftliche Wohnen“ werden 15 Millionen Euro bereitgestellt und für das Programm Altersgerecht Umbauen sind es in 2024 insgesamt 150 Millionen Euro. Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Förderprogramme des Bundesbauministeriums sind wichtig für die Konjunkturentwicklung in unserem Land. Jeder Förder-Euro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus und kurbelt die Binnennachfrage an. Das sind genau die Impulse, die wir jetzt brauchen.“

Die Förderprogramme

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
  • Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
  • Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.
  • Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse, z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.

Genossenschaftliches Wohnen

  • Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.
  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen.

Altersgerecht Umbauen (AU)

  • Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert, z. B. der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
  • Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online
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Umfrage: Makler blicken optimistisch auf das Jahr 2024 160c88652d47d0be60bfbfed25111412 2024-02-15T06:00:01+00:00 Eine Umfrage des Immobilienportals ImmoScout24 zeigt, mit welchen Erwartungen Makler in das Jahr 2024 gehen, wie sie die Entwicklung der Nachfrage beurteilen und welche Maßnahmen sie treffen, um die Nachfrage nach Immobilien zu steigern.]]> Positiver Trend stimmt Makler optimistisch

Wie ImmoScout24 berichtet, zeigt sich ein positiver Trend am Kaufmarkt ab: bereits im vierten Quartal 2023 stieg die Nachfrage für Eigentumswohnungen im Bestand in den acht größten Metropolen und auch Einfamilienhäuser erlebten eine deutlichen Nachfragezuwachs.

In einer aktuellen Umfrage des Immobilienportals unter deutschen Maklern geben 70 Prozent zwar an, dass die Nachfrage in 2023 auf einem niedrigen Niveau war. Fast jeder fünfte Makler berichtet jedoch davon, dass die Nachfrage entweder kontinuierlich im Verlauf des Jahres oder zum Jahresende anstieg. Entsprechend positiv ist die Stimmung bei den Maklern. Rund 52 Prozent der Befragten geben an, optimistisch auf das Jahr 2024 zu blicken. Ein Drittel äußert sich neutral und nur rund 15 Prozent sind pessimistisch gestimmt. „Die Vorzeichen für das Jahr 2024 stehen gut: Angesichts der gesunkenen Inflationsrate und Bauzinsen stabilisieren sich die Rahmenbedingungen für alle Marktbeteiligten. Das Kaufinteresse kehrt zurück und ein Großteil der Makler:innen blickt optimistisch auf das aktuelle Jahr, wie unsere Umfrage zeigt“, sagt Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24.

Größte Herausforderungen in 2023

Die größte Herausforderung der Makler – so sagen es rund 77 Prozent – war im letzten Jahr die Anpassung der Preisvorstellungen auf Seiten der Eigentümer. Denn diese versuchten lange Zeit an den zuvor marktüblichen Preisen festzuhalten. 61 Prozent geben zudem an, dass das Finden von liquiden Kaufinteressierten im letzten Jahr herausfordernd war. Dafür sind unter anderem qualitativ hochwertige Kontaktanfragen (Leads) nötig. Diese zu erhalten und so das Vermarktungspotenzial zu erhöhen, stellte rund 19 Prozent vor Herausforderungen. Eine höhere Sichtbarkeit und Reichweite nennen 11 Prozent, zusätzliche Qualifikationen rund 6 Prozent.

Um die Nachfrage weiter zu steigern, investierten 40 Prozent verstärkt in die Digitalisierung ihres Geschäfts und 17 Prozent setzten auf den Einsatz neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz. Für jeweils 23 Prozent waren zudem die Themen (Daten-)Sicherheit und Transparenz sowie die Schulung des Personals wichtig.

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Bundeshaushalt 2024: Etat des Bauministeriums wächst auf 10,4 Mrd. Euro 82c2559140b95ccda9c6ca4a8b981f1e 2024-02-08T06:00:29+00:00 Mit Verspätung hat der Bundestag am 02. Februar 2024 den Bundeshauhalt für das laufende Jahr beschlossen. Der Bundesrat gab noch am selben Tag grünes Licht.]]> Neben der Anhebung der Förderung für den sozialen Wohnungsbau auf 18,15 Milliarden Euro, der Förderung des klimafreundlichen Neubaus und der Wohneigentumsförderung für Familien von über 2 Milliarden Euro, soll es drei zusätzliche Förderprogramme für neuen Wohnraum geben.

Die wichtigsten Investitionen im Überblick

  • Das Bauministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) teilt in einer aktuellen Pressemitteilung seine wichtigsten Investitionen mit:
  • Bis 2027 fließen insgesamt rund 45 Milliarden Euro des Bundes und der Länder in den sozialen Wohnungsbau.
  • Das Programm „Junges Wohnen“ soll mit 500 Millionen Euro jährlich bezahlbaren Wohnraum am Ausbildungs- oder Studienort schaffen.
  • Das Programm klimafreundlicher Neubau läuft bereits. In 2023 wurden dafür etwa 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Damit wurden 46.000 Wohneinheiten gefördert, 830.000 t CO2 eingespart und rund. 17 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst. Das Programm wird nach Inkrafttreten des Haushalts fortgesetzt.
  • Das Programm zur Wohneigentumsförderung (WEF) konnte kontinuierlich weiterlaufen und wird in 2024 mit 350 Millionen Euro fortgeführt. Die Einkommensgrenze für Familien wurde auf 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen erhöht und ab März werden die zinsverbilligten Kredite auch für eine Laufzeit von 20 Jahren verfügbar sein.
  • Für das Programm für genossenschaftliches Wohnen wurden die Mittel in 2024 von 75 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro erhöht.

Drei neue Förderprogramme

  • Jung kauft Alt: Mit diesem Programm sollen Familien mit minderjährigen Kindern beim Wohneigentumserwerb im Bestand durch Zinsverbilligung gefördert werden. Neben der energetischen Sanierung soll zugleich Leerstand entgegengewirkt werden. Dafür sind 350 Millionen Euro in 2024 vorgesehen.
  • Gewerbe zu Wohnen: Auch leerstehende Gewerbe oder Bürogebäude sollen für mehr Wohnraum zugänglich gemacht werden. Deshalb wird der Erwerb und Umbau sowie deren Sanierung mit einem Zinsverbilligungsprogramm in Höhe von 120 Millionen Euro in 2024 unterstützt.
  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: Das Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ soll kurzfristig wirken und ist zeitlich auf 2024 und 2025 befristet. In 2024 sieht der Haushalt eine Milliarde Euro vor. Das BMWSB erarbeitet derzeit Eckpunkte für die Förderung zur Entsperrung der Mittel beim Haushaltsausschuss.

Die neuen Förderprogramme sollen im Sommer bzw. Herbst 2024 an den Start gehen. Details werden derzeit noch ausgearbeitet.

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Betriebskosten in Deutschland steigen um 5 Prozent c44e503833b64e9f27197a484f4257c0 2024-02-01T06:00:34+00:00 Mieterinnen und Mieter mussten im Jahr 2022 im Durchschnitt 2,28 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Die Betriebskosten in Deutschland sind im Jahr 2022 im Vergleich zum Abrechnungsjahr 2018 um 5 Prozent gestiegen, so der aktuelle Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes e.V.]]> Regionale Unterschiede sind groß

Insbesondere bei den Betriebskostenpositionen Grundsteuer, Wasser/Abwasser oder Müllbeseitigung ergeben sich regional bzw. lokal teilweise erhebliche Preisunterschiede. Das gilt auch für Heizkosten und Warmwasser. Die Kosten für Heizung und Warmwasser liegen im Abrechnungsjahr 2022 im Durchschnitt bei 1,07 Euro/qm/Monat, in der Spitze bei 1,82 Euro/qm/Monat. Wie hoch diese Kosten ausfallen, hängt vor allem von klimatischen Einflüssen, dem energetischen Zustand der Immobilie und den starken Preisunterschieden zwischen Heizöl, Fernwärme und Gas ab. Auch die Preisgestaltung der einzelnen Gas- und Fernwärmeversorger sorgt für unterschiedlich hohe Kosten.

Die Auswertung basiert auf dem BetriebskostenCheck, der von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online entwickelt wurde. Er zeigt deutliche Steigerungen bei den Kosten für Heizung und Warmwasser, Hauswartsleistungen und Versicherungen seit dem letzten Betriebskostenspiegel 2018.

Sparpotenzial bei verbrauchsabhängigen Positionen

Co2online sieht das größte Sparpotenzial bei den verbrauchsabhängigen Positionen wie Heizung, Warmwasser und Wasser. Durch sparsames Verhalten sollen Mieter ihren Verbrauch und somit ihre Kosten deutlich senken können. In einem durchschnittlichen Haushalt entfallen 71 Prozent des Energieverbrauchs auf die Raumwärme. Die Erwärmung von Wasser verbraucht 15 Prozent der gesamten Energie. 14 Prozent sind es beim Stromverbrauch.

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Reine Online-Eigentümerversammlung: Fluch oder Segen? 4f284803bd0966cc24fa8683a34afc6e 2024-01-18T06:00:00+00:00 Seit dem Inkrafttreten der WEG-Reform im Dezember 2020 können die Mitglieder einer Wohneigentumsgemeinschaft es einzelnen Eigentümern per Mehrheitsbeschluss erlauben, online an (Präsenz-)Eigentümerversammlungen teilzunehmen. Nun berät der Bundestag über eine geplante Änderung, die es erlaubt, Eigentümerversammlungen rein virtuell durchzuführen, wenn eine 3/4-Mehrheit dies beschließt. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) lehnt diese in einer aktuellen Stellungnahme vehement ab.

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Wie ist die aktuelle Situation?

Wohnungseigentümerversammlungen können als reine Präsenzveranstaltung, als Präsenzveranstaltung mit der Option zur Online-Teilnahme (hybrid) oder als reine Online-Versammlung (virtuell) durchgeführt werden.
Bereits jetzt können Wohnungseigentümer bestimmen, dass die Versammlungen ausschließlich online durchgeführt werden sollen. Dafür ist die Zustimmung aller erforderlich.

Die Bundesregierung berät nun darüber, ob auch eine 3/4 -Mehrheit über die Durchführung rein virtueller Versammlungen entscheiden soll. Für die Ermittlung der Stimmmehrheit sind dabei nur diejenigen Personen maßgeblich, die an der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung teilnehmen. Der Beschluss – virtuelle Versammlungen durchzuführen – darf maximal 3 Jahre umfassen, dann muss neu abgestimmt werden.

Was wird kritisiert?

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum lehnt das Vorhaben in seiner aktuellen Stellungnahme ab, da die Gefahr besteht, dass ältere, hörgeschädigte und bildungsbenachteiligte Eigentümer ausgeschlossen werden. Die Tür der Präsenzteilnahme muss weiterhin offengehalten werden – damit Wohnungseigentümergemeinschaften nicht gespalten werden. „Das Argument des Gesetzgebers, mit der Digitalisierung der Eigentümerversammlung könne man die Herausforderungen der Energie- und Klimawende reduzieren, ist vorgeschoben“, sagt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich. „Es wird keine Heizung schneller ausgetauscht werden, nur weil die Entscheidung darüber per Videokonferenz erfolgt.“

 

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Immobilen-Kredite: Bauzinsen fallen unter drei Prozent 2b6d65b9a9445c4271ab9076ead5605a 2024-01-11T06:00:00+00:00 Im Dezember waren die Bauzinsen bereits auf 3,8 Prozent gefallen – eine gute Nachricht für Kaufinteressierte. Nun meldet das Vergleichsportal Check24 Bauzinsen von unter 3 Prozent und rät dazu, nicht auf weitere Senkungen zu spekulieren.

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Gesunkene Renditen und sich entspannende Inflation

Die Immobilienzinsen sind zum Jahresstart auf unter drei Prozent gesunken: Aktuell liegen die bestmöglichen Zinsen für zehnjährige Baufinanzierungen bei 2,93 Prozent – 0,36 Prozentpunkte niedriger als noch am 1. Dezember 2023. „Die gesunkenen Renditen für zehnjährige Bundesanleihen und die sich entspannende Inflation sorgen für fallenden Bauzinsen“, sagt Ingo Foitzik, Geschäftsführer Baufinanzierung bei CHECK24. „Die Banken haben diese Entwicklung bereits eingepreist. Wir rechnen in den nächsten Wochen eher mit einer Seitwärtsbewegung als mit stark fallenden Zinsen. Immobilienkäufer*innen sollten sich jetzt um ihre Finanzierung kümmern und nicht auf weitere Senkungen spekulieren.“

Beispielrechnung

Check24 rechnet vor: Bei einer Baufinanzierung von 400.000 Euro und aktuellem Bestzinssatz von 2,93 Prozent p. a. entstehen Zinskosten in Höhe von 104.569 Euro bis zum Ende der zehnjährigen Sollzinsbindung. Die monatliche Rate liegt in diesem Fall bei 1.643 Euro. Im Vergleich zu einem Zins Anfang Dezember in Höhe von 3,29 Prozent sparen Haus- oder Wohnungskäufer 12.673 Euro Zinskosten bei einer um 120 Euro niedrigeren Monatsrate.

Jochen Möbert, Analyst der Deutschen Bank rechnet im weiteren Jahresverlauf mit steigenden Bauzinsen. In einer aktuellen Studie schreibt er, das er damit rechne, dass die fünf- bis zehnjährigen Hypothekenzinsen wieder auf 3,8 Prozent steigen werden.

 

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Gebäude-Energie-Gesetz: Das ändert sich 2024 5680522b8e2bb01943234bce7bf84534 2024-01-04T06:00:00+00:00 Seit dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Das Wichtigste zu den Änderungen und Fördermöglichkeiten:

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Was ändert sich?

Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Dies soll eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung ermöglichen, so die Bundesregierung.
Bei der Wärmeplanung sind die Kommunen gefragt: Sie müssen bis spätestens 2028 (Großstädte bis 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden.

Geht eine Öl- oder Gasheizung kaputt, darf sie repariert werden. Bei einem irreparablen Defekt gelten Übergangslösungen oder mehrjährige Übergangfristen. Auch gibt es Härtefallregelungen, die die Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreien können. Bereits seit 2015 gilt: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden.

Welche Förderungen gibt es?

Wer seine Heizung austauscht und dabei auf 65 Prozent erneuerbare Energie umsteigt, wird dabei vom Staat unterstützt. Eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten gibt es für alle Hauseigentümer, Vermietende, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen, die alte fossile Heizungen austauschen.
Einen Geschwindigkeitsbonus können selbstnutzende Eigentümer erhalten, die ihre funktionierende fossile Heizung austauschen. Bis Ende 2028 beträgt der Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent, zunächst also auf 17 Prozent ab 1. Januar 2029.
Weitere 30 Prozent sind je nach Haushaltseinkommen möglich (max. jährlich 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen).

Die Kosten werden mit maximal 70 Prozent gefördert, bei Einfamilienhäusern sind maximal 30.000 Euro der Kosten für den Heizungstausch förderfähig.

 

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Frohes neues Jahr! 97af4fb322bb5c8973ade16764156bed 2023-12-31T06:00:00+00:00 Liebe Kunden und Geschäftspartner,

der Jahreswechsel ist ein guter Zeitpunkt, um Ihnen noch einmal für Ihre Treue und die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr zu danken. Wir freuen uns darauf, im nächsten Jahr wieder Teil Ihrer spannenden Projekte zu sein.

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Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Jahreswechsel und einen guten Rutsch ins Jahr 2024. Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen alles Gute!

 

Zu Neujahr

Will das Glück nach seinem Sinn
Dir was Gutes schenken,
Sage Dank und nimm es hin
Ohne viel Bedenken.

Jede Gabe sei begrüßt,
Doch vor allen Dingen:
Das, worum du dich bemühst,
Möge dir gelingen.

Wilhelm Busch (1832 - 1908)

 

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Umfrage: So zufrieden wohnen die Deutschen 0e095e054ee94774d6a496099eb1cf6a 2023-12-28T06:00:00+00:00 Die Mehrheit der Deutschen fühlt sich in ihrer aktuellen Wohnsituation belastet. Aber: Wer ein Eigenheim besitzt, wohnt häufiger zufrieden. Auf Frauen trifft das besonders zu. Das ergibt eine repräsentative Umfrage im Auftrag von immoverkauf24 und ImmoScout24.

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Eigenheimbesitzer sind zufriedener

Nur eine Minderheit von 38 Prozent der Befragten ist zufrieden mit ihrer aktuellen Wohnsituation. Der Anteil bei Eigenheimbesitzern ist hingegen mit 43 Prozent deutlich höher. Unter Frauen, die in den eigenen vier Wänden leben, steigt die Zahl der Zufriedenen sogar auf fast die Hälfte (49 %). Unter Männern im Eigenheim liegt die Quote merklich niedriger – nur 38 Prozent wohnen zufrieden.

Unterschiedliche Belastungen bei Eigentümern und Mietern

Auf die Frage: „Was belastet Sie an Ihrer aktuellen Wohnsituation?“, nennen Mieter am häufigsten die hohen Nebenkosten (22 %). Auf Platz zwei liegen hohe Mieten (15 %), fast genauso häufig stellt Platzmangel ein Problem dar (14 %). Aber auch Lärm (13 %) und Probleme mit den Nachbarn (11 %) stören die Menschen an ihrer aktuellen Wohnsituation.

Am häufigsten belasten Eigenheimbesitzer hohe Investitionskosten, zum Beispiel durch Klimaauflagen (23 %). Danach folgen hohe Nebenkosten (20 %), zu viel Lärm, Probleme mit den Nachbarn und hohe Finanzierungskosten (je 10 %). Relativ wenige Eigenheimbesitzer beklagen sich über zu wenig Platz bzw. Wohnfläche (9 %) oder eine schlechte Infrastruktur (8 %).

„Ein Großteil der Deutschen ist derzeit unzufrieden mit ihrer aktuellen Wohnsituation. Insbesondere die gestiegenen Kosten für Heizung und Warmwasser bereiten den Menschen große Sorgen”, sagt Cinja Kinnemann, Geschäftsführerin von immoverkauf24. „Wer im Eigentum wohnt, ist jedoch deutlich zufriedener, da die eigenen vier Wände für mehr Sicherheit sorgen. Doch auch Eigentümer stehen den gestiegenen Heiz- und Sanierungskosten mit großer Sorge gegenüber.“

 

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Fröhliche Weihnachten! f47330643ae134ca204bf6b2481fec47 2023-12-24T06:00:00+00:00 Liebe Kunden und Geschäftspartner,

wie auch immer Sie die Feiertage und das Weihnachtsfest verbringen: Wir hoffen, Sie finden ein wenig Zeit zur Entspannung und können die Stunden mit Ihren Lieben genießen. Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und ein wundervolles Fest!

Wir danken Ihnen für Ihre Treue und Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine besinnliche Zeit.

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Es treibt der Wind im Winterwalde
die Flockenherde wie ein Hirt
und manche Tanne ahnt, wie balde
sie fromm und lichterheilig wird,
und lauscht hinaus. Den weißen Wegen
streckt sie die Zweige hin – bereit,
und wehrt dem Wind und wächst entgegen
der einen Nacht der Herrlichkeit.
– Rainer Maria Rilke –

 

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Wärmewende: Mehrheit will im nächsten Jahr ihr Haus modernisieren 2ac2406e835bd49c70469acae337d292 2023-12-21T06:00:00+00:00 Eine Umfrage der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online unter Hausunternehmern ergab, dass die Mehrheit im nächsten Jahr Modernisierungsmaßnahmen plant. PV und Kesseltausch sind dabei die beliebtesten Vorhaben. Für drei Viertel der Befragten ist Klimaschutz ein wichtiges politisches Thema.

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„Finanzielle Sorgen sind deutlich geringer“

Trotz anhaltender Unsicherheiten und aktueller Haushaltskrise beabsichtigen Hauseigentümer in Deutschland, wieder in die Modernisierung ihrer Häuser zu investieren. Denn im Vergleich zum Frühjahr 2023 sind die finanziellen Sorgen deutlich geringer. Das zeigt der aktuelle Trendreport Wärmewende der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. „Die Kosten für den Heizungstausch sind derzeit rückläufig und das neue Förderprogramm ist zumindest skizziert. Das entlastet Hauseigentümer bei ihrer Planung“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online. „Die Debatten um die Modernisierung werden nicht mehr so scharf und unsachlich geführt. Auch das hilft, die Sanierungsquote zu steigern.“

Photovoltaik am beliebtesten

Die Installation von Photovoltaikanlagen (40 %) und die Erneuerung des Heizsystems durch den Einsatz erneuerbarer Energien (32 %) waren unter den Befragten die beliebtesten Vorhaben. Darüber hinaus zeigen auch Maßnahmen wie die Fenster-Erneuerung (23 %), der hydraulische Abgleich (22 %), die Dachdämmung (17 %) und die Fassadendämmung (13 %) eine relevante Präsenz in den Planungen. 31 Prozent der Befragten gaben als wichtigsten Grund für die Modernisierung an, aktiv zum Klimaschutz beitragen zu wollen. Für 19 Prozent spielen ökonomische Gründe, wie die Preisentwicklungen bei Öl und Gas, eine wichtige Rolle. Weitere 14 Prozent gaben an, dass Modernisierungen und Sanierungen ohnehin anstünden.

Die Ergebnisse beruhen auf einer bundesweiten Befragung mit knapp 3.500 Teilnehmer*innen im Dezember 2023.

 

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Bauzinsen: Zinsrutsch innerhalb weniger Wochen 6eb6e75fddec0218351dc5c0c8464104 2023-12-14T06:00:00+00:00 Anfang Dezember sind die Zinsen auf 3,8 Prozent gerutscht – ein Minus von rund 0,4 Prozentpunkten gegenüber dem Vormonat. Im November waren die Zinsen auf über 4,2 Prozent geklettert und hatten ein 10-Jahres-Hoch erreicht, dies berichtet der Kreditvermittler Interhyp.

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Kreditnehmer können viel Geld sparen

Ein deutlicher Inflationsrückgang, anhaltende geopolitische Risiken und eine sich abschwächende Wirtschaft spielen Immobilienkäufern und Eigentümern mit Anschlussbedarf in die Karten. „Angesichts der aktuellen Situation an den Geld- und Kapitalmärkten senken viele Kreditgeber ihre Konditionen für Immobilienfinanzierungen“, sagt Mirjam Mohr, Vorständin Privatkundengeschäft bei der Interhyp AG. Im Interhyp Bauzins-Trendbarometer für den Monat Dezember gehen die befragten Experten von einem volatilen Markt aus. Gut vorbereitete Kreditnehmer können im aktuellen Umfeld laut Interhyp tausende Euro sparen. „Aus der anfänglichen Zinsdelle ist ein richtiges Zwischentief geworden, das Sparchancen eröffnet. Bei einem 300.000 EUR-Darlehen (10 Jahre Zinsbindung, 2 Prozent Anfangstilgung) können Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer durch den Zinsrutsch von 4,2 auf 3,8 Prozent rund 13.000 Euro in 10 Jahren sparen“, sagt Mirjam Mohr.

Experten rechnen mit Zinsschwankungen

Laut Interhyp weist der aktuelle Zinsrutsch nicht zwangsläufig auf eine grundlegende Trendumkehr. Höchstwahrscheinlich sei der Leitzinsgipfel erreicht, die Mehrheit der von Interhyp befragten Experten rechnet jedoch frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2024 mit ersten Zinssenkungen. Laut Interhyp verorten die meisten Kreditinstitute die Zinsen mittelfristig auf einem gleichbleibenden Niveau. Sie erwarten Schwankungen zwischen 3,5 bis 4 Prozent. „Kaufinteressierte mit einer konkreten Immobilie an der Hand und Eigentümer, deren Zinsbindung ausläuft, sollten jetzt aktiv werden und das Zeitfenster nutzen. Es eröffnen sich gute Chancen in diesem volatilen Zinsumfeld“, erklärt Mirjam Mohr weiter.

 

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Eis & Schnee: Wer muss räumen? dabd8d2ce74e782c65a973ef76fd540b 2023-12-07T06:00:00+00:00 Nach einem milden Herbst ziehen nun die ersten Kältewellen mit Schnee und Eis durchs Land. Süddeutschland hat der Winter kalt erwischt: ausgefallene Flüge, Züge und eingeschränkter Nahverkehr waren die Folgen – doch wie sieht es mit der Räum- und Streupflicht im privaten Raum aus?

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Mieter und Eigentümer: Wer muss räumen?

Vermieter und Eigentümer unterliegen grundsätzlich der Verkehrssicherungspflicht. Diese besagt, dass der Eigentümer eines Grundstücks dafür Sorge zu tragen hat, dass auf seinem Grund und Boden niemand zu Schaden kommt. Insbesondere im Herbst, bei rutschigem Laub und im Winter, bei Schnee und Eis, ist hier rasches Handeln gefragt. In der Regel übertragen Vermieter die Verkehrssicherungspflicht: diese kann ausdrücklich im Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden oder der Vermieter beauftragt den Hausmeister oder einen Winterdienst, dessen Kosten er über die Betriebskostenabrechnung abrechnet. Auch dies muss im Mietvertrag geregelt sein. Regelungen, die ausschließlich in der Hausordnung festgelegt sind, sind anfechtbar.

Was muss gemacht werden?

In der Regel muss an Werktagen von 7 bis 20 Uhr geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen erst ab acht Uhr. Abweichende Zeiten können an Orten mit viel Publikumsverkehr gelten, zum Beispiel vor Kneipen, Restaurants oder Diskotheken. Die Räum- und Streupflicht regeln die Kommunen in ihren Satzungen.

Geräumt und ggf. gestreut werden müssen Hauseingänge und Zuwege, der Bürgersteig vor dem eigenen Grundstück sowie die Wege zu Garagen und Mülltonnen. Die erforderlichen Laufwege müssen zwischen 0,5 und 1,50 Meter breit sein – genaue Angaben finden sich in den Satzungen der Kommunen.

Mieter und Eigentümer die zum Räumen und Streuen verpflichtet, aber verhindert sind, müssen sich um eine Vertretung kümmern. Vermieter sind dazu verpflichtet, Gerätschaften und Material zur Verfügung zu stellen.

 

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Nach Haushaltsurteil: Preisbremsen laufen aus, Förderungen gestoppt 7d771e0e8f3633ab54856925ecdefc5d 2023-11-30T06:00:00+00:00 Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Bundeshaushalt hat Folgen für Mieter, Eigentümer und Wohnungsunternehmen. Die gerade erst beschlossene Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremsen kommt nun doch nicht: Die Preisbremsen laufen nur noch bis Ende des Jahres. Zudem wurden Förderprogramme der KfW-Bank gestoppt, die den Bereich Wohnen und Bauen betreffen.

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Aus für Energiepreisbremsen

Die staatlichen Energiepreisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme werden zum 31.12.2023 eingestellt. Für die meisten Haushalte hat dies jedoch nur einen geringen Preiseffekt. Das gilt auch für die teure Grundversorgung. Hier steigen die Jahreskosten bei Strom unterm Strich um 5 Euro (0,3 Prozent), bei Gas um 82 Euro (2,8 Prozent). Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Vergleichsportals Verivox. „Kunden in älteren Verträgen sollten jetzt dringend prüfen, ob ihr Tarif noch unter die Preisbremse fällt und ggfs. in einen neuen Tarif wechseln. Neukundentarife liegen bereits flächendeckend weit unterhalb der Preisbremse“, sagt Daniel Puschmann, Chef des Vergleichsportals Verivox.

KfW-Förderprogramme gestoppt

Die KfW-Bank hat einen vorläufigen Stopp für vier Programme für Wohnen und Bauen verhängt. Mit sofortiger Wirkung können bis auf weiteres keine Anträge mehr gestellt und alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden. Bereits erteilte Zusagen behalten jedoch ihre Gültigkeit. Betroffen sind die Programme:

  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
  • Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
  • BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805)
  • Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)

Haushaltsurteil

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Grund für das vorzeitige Ende der Preisbremsen und den Förderstopp. Es hatte die Umwidmung von 60 Milliarden Euro an Corona-Hilfen zu Mitteln für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Die Richter entschieden zudem, dass der Staat sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf. Die CDU hatte beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Haushaltspolitik eingereicht.

 

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Rheinland-Pfalz führt Solarpflicht für öffentliche Neubauten ein 83f97f4825290be4cb794ec6a234595f 2023-11-23T06:00:00+00:00 Der Landtag in Mainz hat das Landessolargesetz novelliert. Ab Januar 2024 müssen alle öffentlichen Neubauten mit Solarstromanalagen ausgerüstet werden. Dies gilt auch bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden. Für private Eigentümer gilt eine Sonderregelung.

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Novelle des Solargesetzes

Am 8.11.2023 hat der Landtag die Novelle des Solargesetzes verabschiedet, am 1.1.2024 soll sie in Kraft treten. Bei allen öffentlichen Neubauten und bei Dachsanierungen müssen ab Januar Photovoltaikanlagen installiert werden. Für gewerbliche Gebäude gilt die Solarpflicht bereits seit zwei Jahren. Sprecher der Regierungsfraktionen begründeten die Novelle mit einer Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien.

Mit der neuen Solarpflicht für öffentliche Gebäude will die Landesregierung die Ausbaulücke bei der Photovoltaik schließen. So strebt sie einen Zubau von jährlich 500 Megawatt (MW) an. Der Ausbau belief sich im Jahr 2021 auf 266 MW und im Jahr 2022 auf 350 MW.

Sonderregelung für private Haushalte

Private Haushalte sollen bei Neubauten demnach zunächst nur dazu verpflichtet werden, das Gebäude „PV-ready“ zu machen. Das bedeutet, sie sind dazu verpflichtet, Vorrichtungen für PV-Anlagen zu installieren, wie zum Beispiel Kabel oder Leerrohre. Die SPD-Abgeordnete Tamara Müller begründete dies mit den hohen Investitionskosten von rund 15.000 Euro sowie damit, dass sich private Eigentümer selbst für oder gegen eine PV-Anlage entscheiden sollen. Die CDU-Opposition hätte sich auch für private Neubauten eine Pflicht zum Betrieb einer Solarstromanlage gewünscht.

In mehreren Bundesländern gibt es bereits unterschiedliche Regelungen zur Solarpflicht. Die Bundesregierung denkt über eine bundesweite Lösung nach.

 

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Herbststürme: richtig vorbeugen und handeln a7d8ae4569120b5bec12e7b6e9648b86 2023-11-16T06:00:00+00:00 Die ersten Herbststürme ziehen durchs Land: die meisten davon sind harmlos und hinterlassen keine großen Schäden. Doch wie können Mieter und Eigentümer Schäden vorbeugen? Welches Verhalten ist im Schadensfall richtig? Ein kleiner Überblick.

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Bei Sturmwarnung handeln

Stets gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht, die die Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen umfasst. Diese sollte bei regelmäßigen Wartungsarbeiten berücksichtigt werden. Bei konkreter Sturmwarnung sollten Mieter und Eigentümer jedoch ein wenig genauer hinschauen. Bereits bei Windstärken von 40 km/h können leichte Spielgeräte oder Gartenmöbel, Sonnenschirme und Sonnensegel davongeweht werden. Auch Blumentöpfe oder Dekorationen sollten sicher verstaut sein. Geöffnete oder gekippte Fenster können so stark zugeschlagen werden, dass das Glas bricht. Deshalb nie unbeaufsichtigt und ohne Sicherung lüften. Außenrollläden entweder komplett öffnen oder vollständig schließen: halboffene Rollos können vom Wind aus der Führung gerissen werden.

Dächer und Abflüsse besonders gefährdet

Keinesfalls sollten Mieter und Eigentümer aufs Dach steigen, wenn das Unwetter in der Nähe oder gar schon im Gange ist – dies kann lebensgefährlich sein! Hat ein Herbststurm Ziegel vom Dach geweht oder für offene Stellen gesorgt, können Bewohner dies mit Dachfolie abdecken und mit Ziegelsteinen beschweren. Jedoch erst, nachdem keine Gefahr mehr besteht. Verstopfte oder durch Herbstlaub blockierte Abflüsse und Rohre können, je nach Beschaffenheit und Örtlichkeit, dafür sorgen, dass Wasser ins Haus, die Garage oder die Gartenhütte eintritt. Deshalb gilt es, diese regelmäßig von Laub und Schmutz zu befreien. Bei Schäden am Gebäude sollten Mieter ihren Vermieter kontaktieren, Eigentümer ihre Gebäudeversicherung. Sind persönliche Gegenstände oder gar andere Menschen zu Schaden gekommen, ist die Hausratversicherung bzw. die private Haftpflichtversicherung der richtige Ansprechpartner.  

 

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Bau-Turbo-Pakt: schneller planen, genehmigen und Wohnraum schaffen 1896a3bf730516dd643ba67b4c447d36 2023-11-09T06:00:00+00:00 Eine Einigung auf der Ministerpräsidentenkonferenz soll dafür sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum dort entstehen kann, wo er besonders dringend gebraucht wird. Hierzu haben sich Bund und Länder auf einen Beschleunigungspakt zur Verschlankung von Verfahren und zur Reduzierung von Genehmigungsverfahren geeinigt.

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Was wurde beschlossen?

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach von rund 100 Einzelregelungen, die das Paket umfasse. Das Baurecht soll vereinfacht und Vorgaben bundesweit vereinheitlicht werden. Auf diese Weise sollen rasch Baulücken genutzt, Dächer bebaut oder brach liegende Flächen in Wohnraum umgewandelt werden. Unter anderem gab es folgende Beschlüsse:

  • Sofern die entsprechende Gemeinde einverstanden ist, kann auf einen Bebauungsplan verzichtet werden. Das entlastet die Bauämter vor Ort und beschleunigt das Genehmigungsverfahren.
  • Die Länder werden für die Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau befristet bis 2026 eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von drei Monaten einführen. Sofern die zuständige Behörde nicht innerhalb dieser Frist über den Antrag entscheidet, gilt die Genehmigung als erteilt
  • Die Länder werden Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken in ihren Landesbauordnungen sowie, in der Musterbauordnung unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei stellen, um so das Potenzial der Umnutzung von Dächern und der Dachaufstockung schnell und unkompliziert nutzbar zu machen.
  • Die Länder werden Regelungen zu Kfz-Stellplatzanforderungen im Bauordnungsrecht vereinheitlichen und so anpassen, dass die Kfz-Stellplatzpflicht bei Umbauten und Aufstockungen von Wohnraum entfällt.
  • Die Einführung eines Gebäudetyps E ("E" wie einfach) ist ein wichtiges Element, um einfacher und somit schneller zu bauen. Die Akteure aus der Bau- und Planungsbranche werden ermutigt, kreativ und kostengünstig zu planen und zu bauen.

 

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) fasste zusammen: „Wir sind in Deutschland zu kompliziert, deshalb dauert alles zu lange, und das macht es am Ende natürlich noch zusätzlich teurer.“ Jetzt solle vieles einfacher und damit auch billiger werden.

 

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IW-Studie: Wohneigentum heute erschwinglicher als früher 3473decccb0509fb264818a7512a8b9b 2023-11-02T06:00:00+00:00 Aufgrund des starken Zinsanstiegs im Jahr 2022 hat sich die Erschwinglichkeit von Wohneigentum deutlich reduziert. Doch ist Wohneigentum damit auch im längerfristigen Vergleich unerschwinglich? Dieser Frage ging das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) nach und kam zu einem überraschenden Ergebnis.

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Erschwinglichkeitsindex ist heute besser

Die Erschwinglichkeit eines Eigenheims ist unter anderem abhängig von der Höhe des Zinses, da Wohnimmobilien überwiegend mit Fremdkapital finanziert werden. Darüber hinaus sind aber auch der Preis der Immobilien sowie das Einkommen der Haushalte wichtige Bestimmungsfaktoren für die Erschwinglichkeit. Den Höchstwert erreicht der Index im 3. Quartal 1981 mit einem Wert von 115,5. Im 3. Quartal 2016 lag der Index bei 28,6 Punkten und im 2. Quartal 2023 liegt der Index nun bei 41,0. Die Gründe für die bessere Erschwinglichkeit liegen unter anderem in der Zinsentwicklung, einem Überangebot aufgrund starker Bautätigkeit und somit geringeren Preisen sowie den gestiegenen Einkommen.

Heute gibt es andere Herausforderungen

Unter anderem ist der Zeitpunkt des Einkommenserwerbs heute aufgrund von längerer Ausbildung und späterer Familiengründung zeitlich nach hinten geschoben. Gleichzeitig verfügen viele junge Menschen nicht über das nötige Eigenkapital: 2018 hatten nur 15 Prozent der Mieter ein Finanzvermögen von mehr als 60.000 Euro und dürften somit kaum Chancen auf den Erwerb von Wohneigentum haben. Auch der Anspruch an den Wohnraum ist gewachsen: 1991 lag die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner bei 34,9 m2, 2020 waren es schon 47,7 m2. „Der Staat kommt jungen Menschen bei der Wohnungsfinanzierung nicht genug entgegen“, sagt IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. Helfen würden Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer. „Bund und Länder sind hier in der Pflicht. Es braucht mehr Anreize, damit sich mehr Menschen diesen Schritt trauen.“   

 

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Analyse: Diese Faktoren steigern den Immobilienwert 0a0a0c8aaa00ade50f74a3f0ca981ed7 2023-10-26T06:00:00+00:00 Der Wert einer Immobilie bemisst sich einerseits an ihrer Lage und ihrem Zustand, andererseits an ihrer Ausstattung und dem Typ. Eine Analyse des Immobilienportals immowelt zeigt, welche Auswirkungen bestimmte Faktoren einer Wohnung auf den Preis haben.

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Welche Faktoren steigern den Wert?

Geräumige Lofts führen zum größten Preisanstieg: Sind sonst alle Faktoren der Wohnung gleich, kostet die Loftwohnung im Schnitt 11 Prozent mehr im Vergleich zur Standardwohnung. Eine Loftwohnung ist ein Industrie-, Lager- oder Gewerberaum, der in eine Wohnung umgewandelt wurde. Bei Penthouses beträgt der Preisunterschied immerhin noch 4,9 Prozent zu Standardwohnungen.

Sehr begehrt sind zudem offene Küchen (+5,4 %), Gästetoiletten (+4,9 %) und das Vorhandensein eines Aufzugs (+4,8 Prozent). Während eine zusätzliche Toilette punktet, sorgt eine vom Bad getrennte Toilette hingegen für eine Preissenkung. Sind Toilette und Bad in einer Wohnung auf zwei Räume aufgeteilt, sorgt dies für ein Minus von 2,2 Prozent. Ebenfalls hoch im Kurs stehen Balkon, Terrasse oder Loggia (+3,7 %), Garten oder Wintergarten (+3,4 %) sowie Maisonettewohnungen (+1,4 %).

Wie wurden die Preisunterschiede berechnet?

Datenbasis für die Berechnung der Kaufpreise waren in den letzten 24 Monaten auf immowelt.de inserierte Angebote in den 14 größten Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern. Die mittels hedonischer Verfahren errechneten Werte analysieren den durchschnittlichen Preisunterschied zwischen einer Wohnung mit und ohne bestimmte Eigenschaften (Balkon, Einbauküche, offene Küche, Garten oder Wintergarten etc.), während alle anderen Charakteristiken konstant gehalten werden.

 

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Energiepreisbremse: Verlängerung bis April 2024 36a1694bce9815b7e38a9dad05ad42e0 2023-10-19T06:00:00+00:00 Trotz sinkender Strom- und Gaspreise hat das Kabinett eine Verlängerung der Energiepreisbremsen beschlossen. Statt am Ende des Jahres auszulaufen, sollen die Preisbremsen nun bis Ostern 2024 verlängert werden. Zugleich soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei Gas und Fernwärme zum Jahresanfang wegfallen.

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Die Preisbremse im Detail

Die Energiepreisbremsen greifen seit März 2023. Rückwirkend wurden Entlastungsbeträge für Januar und Februar angerechnet. Eine Verlängerung ist zwar im entsprechenden Gesetz angelegt, muss aber noch beschlossen werden. Nun scheint sich das Kabinett geeinigt zu haben – der Bundestag muss allerdings noch zustimmen.

Bei der Strompreisbremse wird der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Für den Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden. Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine beträgt der Gaspreispreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde.

Mehrwertsteuersenkung soll aufgehoben werden

Aktuellen Berichten zufolge soll bereits ab Januar 2024 wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf Gas und Fernwärme erhoben werden. Ursprünglich war eine Senkung bis März 2024 beabsichtigt. Mit der um drei Monate vorgezogenen Anhebung würden gut zwei Milliarden Euro Mehreinnahmen erzielt, die auch den Ländern zugutekämen, argumentiert Finanzminister Christian Lindner (FDP).

 

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KfW-Förderung: „Wohneigentum für Familien“ wird angepasst a113c1ecd3cace2237256f4c712f61b5 2023-10-12T06:00:00+00:00 Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbessert die KfW die Förderbedingungen der Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“. Schon ab dem 16. Oktober werden die Einkommensgrenze und die Kredithöchstbeträge deutlich erhöht.

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Welche Anpassungen gibt es?

Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, das zur Nutzung des Kreditprogramms berechtigt, wird für eine Familie mit einem Kind von 60.000 EUR auf 90.000 EUR angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 EUR. Darüber hinaus werden die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 EUR angehoben. Diese neuen Förderbedingungen gelten ab dem 16. Oktober 2023.

Was wird gefördert?

Gefördert wird wie bisher der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude zur Selbstnutzung in den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Pro Antrag kann maximal eine Wohneinheit gefördert werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die zu mindestens 50 Prozent (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten und in denen mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Förderung umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen, d.h. die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.

 

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BGH: Mieter darf Einzimmerwohnung untervermieten 3eb71f6293a2a31f3569e10af6552658 2023-10-05T06:00:00+00:00 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auch Mieter von Einzimmerwohnungen das Recht auf Untervermietung haben, sofern sie den Gewahrsam an ihrem Wohnraum nicht vollständig aufgeben.

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Der Fall: Mieter hat längeren Auslandsaufenthalt

Der Kläger ist Mieter einer Einzimmerwohnung in Berlin. Er bat seine Vermieter wegen eines beruflichen Auslandsaufenthalts um die Gestattung der Untervermietung vom 15. Juni 2021 bis zum 30. November 2022 an eine namentlich benannte Person. Die Vermieter lehnten dies ab. Mit der im Mai 2021 erhobenen, auf die Erlaubnis der Untervermietung „eines Teils der Wohnung“ an den bezeichneten Untermieter gerichteten Klage hat der Kläger vorgetragen, er wolle für die Dauer seiner berufsbedingten Abwesenheit einen Teil der Wohnung an die benannte Person untervermieten, jedoch persönliche Gegenstände weiter in der Wohnung lagern. Diese wollte er in einem Schrank, einer Kommode und einem abgetrennten Bereich am Ende des Flurs lagern. Zudem wollte er im Besitz des Wohnungsschlüssels bleiben.

Das Urteil: BGH gibt Mieter Recht

Der VIII. Zivilsenat des BGH hat nun entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch gemäß § 553 Abs. 1 BGB auf Gestattung der befristeten, teilweisen Gebrauchsüberlassung an den von ihm benannten Dritten zusteht. Da der Mieter den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgibt und § 553 weder quantitative Vorgaben an die Größe des beim Mieter verbleibenden Anteils des Wohnraums, noch qualitative Anforderungen bezüglich dessen weiterer Nutzung durch den Mieter stellt, sieht der BGH den Mieter im Recht. Der Mieter wollte sich bei längerer Abwesenheit seinen Wohnraum erhalten. In der Begründung gibt der BGH an, dass es keine sachgerechten Gründe gibt, Mieter von Einzimmerwohnungen als weniger schutzwürdig anzusehen als solche von Mehrzimmerwohnungen.  
[BGH, VIII ZR 109/22]

 

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Heizspiegel 2023: Heizkosten bis zu 81 Prozent höher 1e1d184167ca7676cf665225e236a3d2 2023-09-28T06:00:00+00:00 Mehr als 250.000 Abrechnungen hat die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online für den neuen Heizspiegel für Deutschland ausgewertet. Fast alle Energieträger verzeichnen einen Rekordanstieg. Die gute Nachricht: die aktuelle Prognose macht etwas Hoffnung.

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Starke Anstiege bei fast allen Energieträgern

Die Kosten fürs Heizen sind im Jahr 2022 je nach Energieträger um bis zu 81 Prozent gestiegen. Das zeigt der aktuelle Heizspiegel für Deutschland der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Ein durchschnittlicher Haushalt im Mehrfamilienhaus (70-m²-Wohnung) muss fürs Heizen mit Gas 1.475 Euro bezahlen. Das sind 80 Prozent mehr als im Jahr 2021. Auch die Heizkosten für Holzpellets (+ 81 Prozent), Wärmepumpe (+ 50 Prozent) und Heizöl (+ 48 Prozent) sind deutlich gestiegen. Fernwärme ist dagegen nur leicht teurer geworden (+ 5 Prozent).

Als Grund für die stark gestiegenen Kosten gilt die Energiekrise wegen des Ukrainekriegs. Ein milder Winter sowie die Soforthilfen und Preisbremsen sollten die Kosten für Verbraucher abmildern.

Prognose für 2023: Energiepreise sinken

Für das laufende Jahr erwartet co2online leicht niedrigere Heizkosten, weil die Energiepreise wieder sinken. Laut Auswertung wird Heizen mit Gas gegenüber 2022 um 11 Prozent günstiger. Die Kosten fürs Heizen mit Holzpellets (- 17 Prozent) und Heizöl (- 19 Prozent) gehen ebenfalls zurück. Am stärksten sinken die Kosten fürs Heizen mit Wärmepumpe (- 20 Prozent). Grund dafür ist ein wieder größeres Angebot an Wärmepumpen-Stromtarifen. Lediglich für Fernwärme werden Kunden 2023 voraussichtlich mehr bezahlen müssen (+ 10 Prozent).

Damit lägen die Preise jedoch immer noch über dem Vorkrisen-Niveau. co2online sieht bei 90 Prozent der Haushalte Sparpotenzial. Durch Verhaltensänderungen und Modernisierungen könnten bis zu 1.270 Euro eingespart werden.

 

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Frist endet bald: Jetzt Heizungen prüfen lassen 2f29b6e3abc6ebdefb55456ea6ca5dc8 2023-09-21T06:00:00+00:00 Wohnungseigentümer von Mehrfamilienhäusern mit Gasheizung müssen bis zum 30. September eine Heizungsprüfung durchführen lassen. Diese Frist gilt jedoch nur für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zehn Wohnungen. Alle anderen haben noch ein wenig mehr Zeit.

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Auch an hydraulischen Abgleich denken

Bis zum 30. September muss in Mehrfamilienhäusern mit mehr als zehn Wohnungen die Gaszentralheizung überprüft und gegebenenfalls optimiert werden. Auch der hydraulische Abgleich muss durchgeführt werden, sofern nicht eine der folgenden Ausnahmen zutrifft:

  • Wenn bereits ein hydraulischer Abgleich der aktuellen Heizung durchgeführt wurde,
  • 6 Monate nach dem Stichtag die Heizung getauscht und/oder eine umfassende Dämmung angebracht wird,
  • das Gebäude innerhalb von 6 Monaten nach der Frist umgenutzt oder stillgelegt wird.

Dies berichtet das gemeinnützige Beratungsunternehmen co2online. Die Frist gilt auch für Firmen und öffentliche Gebäude ab 1.000 qm beheizter Fläche. Für Wohngebäude mit 6 Wohneinheiten endet die Frist im September 2024. Für Wohngebäude mit weniger als sechs Wohneinheiten sowie Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es keine Pflicht zum hydraulischen Abgleich.

Wer führt den hydraulischen Abgleich durch?

Sowohl die Prüfung der Heizungsanlage als auch der hydraulische Abgleich müssen von Fachpersonal durchgeführt werden. Die richtigen Ansprechpartner sind zum Beispiel Schornsteinfeger, Heizungsbauer oder Energieberater. Die Kosten für den hydraulischen Abgleich trägt der Eigentümer. Sie dürfen nicht auf die Mietparteien umgelegt werden. Co2online rät auch bei Einfamilienhäusern zum hydraulischen Abgleich. Die Kosten betragen rund 800 Euro für den hydraulischen Abgleich inklusive Einbau voreinstellbarer Thermostatventile. Zusammen mit dem dazugehörigen, notwendigen Pumpentausch steigen die Kosten auf etwa 1.130 Euro. Neben einem Komfortgewinn durch gleichmäßigere Wärmeverteilung sind zusätzlich im Schnitt jährlich 290 Euro Ersparnis möglich.

 

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Kabinett beschließt Lockerungen bei Balkonkraftwerken 9da187a7a191431db943a9a5a6fec6f4 2023-09-14T06:00:00+00:00 Bei der Stromerzeugung soll sich der Anteil erneuerbarer Energien weiter erhöhen. Doch dazu müssen Hürden abgebaut und Prozesse vereinfacht werden. Das Kabinett bringt nun Gesetzesänderungen auf den Weg, die den Prozess für alle Bürger vereinfachen sollen.

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Installation von Balkonkraftwerken soll erleichtert werden

Das Kabinett hat am 13. September Änderungen im Mietrecht (BGB) und im Wohnungseigentumsrecht (WEG) auf den Weg gebracht. Sie sollen vor allem Menschen ohne eigenes Haus die Installation einer kleinen Solaranlage erleichtern. Sogenannte Balkonkraftwerke (bzw. ihre Installation) sollen in die Kataloge der sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen aufgenommen werden. Das heißt: Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und Mieterinnen und Mieter sollen künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Installation von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. dem Vermieter oder der Vermieterin gestattet wird. Somit gilt für Balkonkraftwerke das gleiche Recht wie bei baulichen Veränderungen für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation. Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen.

Welche Rechte haben Eigentümer?

Bewohner brauchen jedoch weiterhin die Zustimmung der WEG oder des Eigentümers bzw. Vermieters. Diese kann jedoch nicht mehr verweigert werden, sofern die Anlage angemessen ist. Vermieter und WEG haben z. B. ein Mitspracherecht bei der Frage, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird, sie dürfen die Installation allerdings nicht durch überzogene Auflagen verhindern. Justizministier Marco Buschmann (FDP) sagt zu dem Entwurf: „Wer auf dem Balkon einen Beitrag leisten will zur Energiewende, dem soll es das Recht nicht unnötig schwer machen.“

 

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Neue Förderung: Solarstrom für Elektroautos 0f2c9a93eea6f38fabb3acb1c31488c6 2023-09-07T06:00:00+00:00 Bereits am 26. September startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Private Hauseigentümer können dann bis zu 10.200 Euro Zuschuss von der KfW-Bank erhalten.

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Was wird gefördert?

Sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist, können Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern ab dem 26. September bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen. Die Förderung einzelner Komponenten ist jedoch ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden. Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.

 Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich. Die Kombination dieser Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystems, das den Eigenverbrauchsanteil optimiert, wie ihn das Förderprogramm vorsieht, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich, verbessert die Netzstabilität und reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen, so die KfW-Bank in einer aktuellen Pressemeldung.

Kritik am Förderprogramm

Für das neue Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. In den sozialen Medien ärgern sich Nutzer darüber, dass vom Förderprogramm nur Menschen profitieren, die sich ohnehin ein Eigenheim, ein Elektrofahrzeug und eine Photovoltaikanlage leisten können. Diese Kritik weist Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) zurück und verweist auf Eigenheimbesitzer im ländlichen Raum, die auf ihr Auto angewiesen sind.

 

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BGH-Urteil: Modernisierungsmieterhöhung formell unwirksam a3fb4fbf9a6f9cf09166aa9c20cbc1ad 2023-08-31T06:00:00+00:00 Nach Modernisierungen wird häufig die Miete erhöht. Nutzen Vermieter hierzu Drittmittel, wie zum Beispiel Förderungen, müssen sie dies bei der anschließenden Mieterhöhung angeben. Tun sie das nicht, ist die Mieterhöhung formell unwirksam, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).

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Der Fall: Vermieterin macht keine Angabe zu Drittmitteln

In einem Schreiben kündigte die Vermieterin eine Modernisierung der Wohnung des Klägers sowie des Gebäudes an. Sie führte die einzelnen Maßnahmen auf und gab an, hierzu Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Im Anschluss an die Baumaßnahmen setzte die Vermieterin ein weiteres Schreiben auf, das unter anderem detaillierte Informationen zu den durchgeführten Maßnahmen und den entstandenen Kosten enthielt. Sie berücksichtigte den Abzug der Instandhaltungskosten und berechnete die Mieterhöhung. Ob die Vermieterin eine KfW-Förderung oder andere Drittmittel in Anspruch genommen hat, ging aus dem Schreiben nicht hervor. Der Mieter hielt die Mieterhöhung für formell unwirksam, zahlte die erhöhte Miete unter Vorbehalt und klagte.

Das Urteil: Modernisierungsmieterhöhung muss Angabe zu Drittmitteln enthalten

Laut Bundesgerichtshof ist die Mieterhöhung formell unwirksam – er gibt dem Mieter Recht. Nutzt ein Vermieter bei einer Modernisierung anrechenbare Drittmittel wie zum Beispiel zinslose oder -verbilligte Darlehen aus öffentlichen Haushalten oder Aufwendungsbeihilfen muss er dies angeben. Diese verringern den Mieterhöhungsbetrag gemäß § 559a Abs. 2, 3 BGB um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung, des Zuschusses oder des Darlehens. Da die Vermieterin in ihrem ersten Schreiben angab, Fördermittel der KfW beantragen zu wollen, muss sie in der Mieterhöhung auch Angaben hierzu machen. Aus Sicht des BGH bleibt es offen, ob die Vermieterin die Förderung bekommen, aber nicht angegeben hat, ob sie nicht genehmigt wurde oder ob der Antrag gar nicht gestellt wurde, „Denkbar ist es auch, dass die Beklagte eine Erklärung zu den Drittmitteln schlicht vergessen hat“, hieß es in der Urteilsverkündung.

[BGH, VIII ZR 416/21]

 

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Immobilienpreise in Großstädten bis zu 17 Prozent unter Allzeithoch 00e26af6ac3b1c1c49d7c3d79c60d000 2023-08-24T06:00:00+00:00 Die Preise für Immobilien sind aktuell deutlich niedriger als noch vor eineinhalb Jahren. Potenzielle Käufer können jetzt noch sparen bevor die Kaufpreise – wie kurzfristige Trends zeigen – wieder steigen. Das zeigt eine Analyse des Maklerportals immowelt, bei der die aktuellen Immobilienpreise für ausgewählte deutsche Großstädte mit dem jeweiligen Allzeithoch verglichen wurden.

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Rückgang in der Spitze bei 16,9 Prozent

Laut immowelt ist Wohneigentum seit Mitte des letzten Jahres in allen untersuchten Städten günstiger geworden. Die Berechnung gibt die Entwicklung der Preise von Bestandswohnungen (75 Quadratmeter, 3 Zimmer, 1. Stock, Baujahr 1990er-Jahre) zu den Höchstwerten im Jahr 2022 im Vergleich zum 01.08.2023 wieder. Der größte Rückgang liegt hier bei 16,9 Prozent – in einigen Städten sei der Preis für eine 75-Quadratmeterwohnung um mehrere 100.000 Euro gesunken.

„Nach einer langanhaltenden Phase steigender Immobilienpreise in deutschen Großstädten sind die Preise seit Anfang 2022 spürbar gesunken. Allerdings zeigen die Preiskurven zuletzt wieder leicht nach oben. Für Käufer könnte daher jetzt der optimale Zeitpunkt für den Erwerb einer Immobilie gekommen sein“, sagt immowelt Geschäftsführer Felix Kusch.

So viel können Käufer sparen

München bleibt zwar teuer, doch der durchschnittliche Preis sinkt auf 638.000 Euro – im Vergleich zum Allzeithoch im April 2022 sparen Käufer dort 77.000 Euro (-10,8 Prozent). Der Preis für eine 75-Quadratmeterwohnung im Hamburg beträgt 469.000 Euro, im Jahr 2022 waren es noch 36.000 Euro mehr. Im Verhältnis dazu stagnieren die Preise in Berlin: der Preisunterschied zwischen aktuellen Preisen und Höchststand ist in der Hauptstadt mit 3,3 Prozent der niedrigste aller untersuchten Städte. Mit einem Preisrückgang von 16,9 Prozent führt Hannover die Analyse an, dies bedeutet eine Reduzierung von 307.000 Euro auf 255.000 Euro.

 

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Fallende Strom- und Gaspreise: wechseln oder warten? 6e7d2da6d3953058db75714ac400b584 2023-08-17T06:00:00+00:00 Die Strom- und Gaspreise fallen bereits seit einiger Zeit. Inzwischen geben immer mehr Strom- und Gasanbieter die fallenden Preise an die Kunden weiter. Doch lohnt sich ein Wechsel? Worauf sollten Verbraucher aktuell achten?

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Wer sollte wechseln?

Die Verbraucherzentrale rät Menschen, die aktuell deutlich über Preisbremsenniveau für Strom oder Gas zahlen, einen Tarifvergleich durchzuführen und ggf. zu wechseln. Jeder Haushalt kann den Stromanbieter wechseln, einen Vertrag mit dem Gasanbieter haben in der Regel nur Eigentümer, Vermieter oder Mieter mit Gasetagenheizung. Auch Haushalte mit Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe können den Energieanbieter wechseln.

Den neuen Anbieter solle man sich genau anschauen und zum Beispiel auch die Bewertungen anderer Kunden lesen und nach negativen Bewertungen suchen. Wird dort häufig über untergeschobene Verträge, Ärger mit Kündigungen oder nicht ausbezahlten Prämien berichtet, sollten Verbraucher von diesem Anbieter Abstand nehmen.

Preisgarantie: ja oder nein?

Die Verbraucherzentrale rät – bei akzeptablen Tarifangeboten – eine Vertragslaufzeit von etwa einem Jahr in Verbindung mit einer Preisgarantie zu wählen. Kürzere Vertragslaufzeiten machen zwar flexibler, jedoch können sie mitunter zu früheren ordentlichen Kündigungen durch den neuen Anbieter und neuen Vertragsangeboten mit schlechteren Preiskonditionen führen. In diesem Fall besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht.

 

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Ersatzbaustoffverordnung ist in Kraft getreten abea47ba24142ed16b7d8fbf2c740e0d 2023-08-10T06:00:00+00:00 Recycelte Baustoffe sollen für Bauherren attraktiver werden: zum 1. August ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft getreten. Diese regelt erstmals deutschlandweit die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung für die Verwertung mineralischer Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken.

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Verwertung war bislang Ländersache

Ab 1. August 2023 legt die Ersatzbaustoffverordnung erstmalig die Standards für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken für ganz Deutschland einheitlich fest. Bisher war die Verwertung mineralischer Abfälle in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. „Mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung gehen wir einen Riesenschritt in Richtung Kreislaufwirtschaft im Bausektor. Wir beenden die Kleinstaaterei bei der Frage der recycelten Baustoffe und schaffen bundesweit einheitliche Regeln“, sagte Christian Kühn, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Mineralische Abfälle sind massebezogen der größte Abfallstrom in Deutschland, so das Ministerium. Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (zum Beispiel ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland.

Mineralischer Schutt soll Produktstatus erlangen können

Im nächsten Schritt soll mineralischer Schutt soll Produktstatus erlangen können. Sekundärbaustoffe, die qualitativ hochwertig und aus Umweltsicht unbedenklich sind sollen künftig nicht mehr als Abfall gelten. Die stetig zunehmende Bauaktivität in Deutschland verbraucht Ressourcen und macht es erforderlich, das hochwertige Recycling von Baustoffen zu fördern. Je mehr vorhandene Recycling-Potenziale genutzt werden, desto mehr werden wertvolle Ressourcen gesichert. Dies soll die Wirtschaft in Deutschland unabhängiger von Importen machen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, so das BMUV.

 

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Statistisches Bundesamt: 43,4 Millionen Wohnungen in Deutschland 38ca89564b2259401518960f7a06f94b 2023-08-03T06:00:00+00:00 Zum Jahresende 2022 gab es in Deutschland rund 43,4 Millionen Wohnungen. Das sind 0,7 Prozent oder 282.800 Wohnungen mehr als Ende 2021. Zudem steigt die Wohnfläche pro Kopf stetig. Diese und weitere spannende Fakten veröffentlichte das Statistische Bundesamt (Destatis) in einer aktuellen Pressemeldung.

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Mehr als die Hälfte der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern

Mit 52,5 % oder 22 Millionen Wohnungen befand sich der Großteil davon in Mehrfamilienhäusern. Im Durchschnitt bestand damit jedes der deutschlandweit 3,3 Millionen Mehrfamilienhäuser aus 6,7 Wohneinheiten. Die 13 Millionen Einfamilienhäuser machten knapp ein Drittel (31,0 %) der Wohnungen in Wohngebäuden aus. 15,2 % (6,4 Millionen) der Wohnungen befanden sich in den insgesamt 3,2 Millionen Zweifamilienhäusern und weitere 1,3 % (0,5 Millionen) in Wohnheimen (z. B. für Studierende, Geflüchtete oder Wohnungslose).

Gesamtwohnfläche und Wohnfläche pro Kopf steigen

Rechnerisch sind die Gesamtwohnfläche und die Wohnfläche pro Kopf gestiegen. „Rechnerisch“, da Leerstand und eine ungleiche Verteilung des Wohnraums von der Statistik nicht berücksichtigt werden. Die Gesamtwohnfläche aller Wohnungen stieg in den Jahren von 2012 bis 2022 um 7,4 % auf 4,0 Milliarden Quadratmeter und damit etwas stärker als die Zahl der Wohnungen. Somit wurden die Wohnungen in den letzten zehn Jahren durchschnittlich größer. Die durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung lag bei 92,2 Quadratmetern, die durchschnittliche Wohnfläche pro Kopf bei 47,4 Quadratmetern. Somit haben sich die Wohnfläche je Wohnung seit dem Jahr 2012 um 1,0 Quadratmeter (+1,1 %) und die Wohnfläche je Einwohnerin und Einwohner um 1,2 Quadratmeter (+2,6 %) erhöht.

 

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Betriebskosten: Miete für Rauchwarnmelder nicht umlagefähig 884d79963bd8bc0ae9b13a1aa71add73 2023-07-27T06:00:00+00:00 Entscheiden sich Vermieter dazu, Rauchwarnmelder zu mieten statt sie zu kaufen, können sie die Kosten dafür nicht über die Betriebskosten abrechnen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Anders sieht es jedoch bei regelmäßigen Wartungskosten aus.

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Vermieterin vermietet Rauchmelder

Im Mietvertrag aus dem Jahr 2003 ist unter anderem die Umlage „bestimmter Betriebskosten“ vereinbart. Hiermit meinte die Vermieterin Betriebskosten, die „derzeit nicht anfallen, aber später entstehen oder zukünftig vom Gesetzgeber neu eingeführt werden“. Als sie dann im Jahr 2016 die Wohnung mit Rauchwarnmeldern ausstattete, berechnete sie in den darauffolgenden Nebenkostenabrechnungen knapp zehn Euro für die Miete und die Wartung der Rauchwarnmelder.

Urteil: Kosten sind nicht umlagefähig

Auch wenn die Mieterin der Umlage später entstehender oder vom Gesetzgeber neu eingeführter Betriebskosten zugestimmt hat, muss sie nicht bezahlen. „Bei diesen Kosten handele es sich nämlich letztlich um "verkappte Anschaffungskosten", weil sie an die Stelle der andernfalls dem Vermieter entstehenden Erwerbskosten träten. Anschaffungskosten stellten indes keine Betriebskosten dar. Dieser Grundsatz könne nicht dadurch umgangen werden, dass der Vermieter sich anstatt für einen Erwerb der Rauchwarnmelder für deren Anmietung entscheide“, hieß es unter anderem im Urteil. [BGH VIII ZR 379/20]

Wartungskosten sind Betriebskosten

Bei der Wartung von Rauchwarnmelden entschied sich der BGH in einem anderen Urteil für die Umlagefähigkeit. Hierbei handle es sich um „eine regelmäßig anfallende, nicht durch eine bereits aufgetretene Störung veranlasste Maßnahme, die der Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit einer technischen Einrichtung des Mietobjekts dient“. Somit fällt die Wartung der Rauchwarnmelder unter die sonstigen grundsätzlich umlegbaren Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV. [BGH VIII ZR 117/21]

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Barrierefreies Wohnen: Neues Fördergeld verfügbar 16e6a3326dd7d868cbc926602a61e4d0 2023-07-20T06:00:00+00:00 Wege verbreitern, Stufen reduzieren, Aufzüge und Treppenlifte oder ein barrierefreies Badezimmer: seit dem 13. Juli können wieder Zuschüsse für barrierefreies Wohnen beantragt werden. 75 Millionen Euro sind diesmal im Topf – im kommenden Jahr ist eine Erhöhung der Mittel geplant.

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Wer wird gefördert?

Ab sofort können Privatpersonen mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung an Wohn­gebäuden bei der KfW beantragen. Die Antragstellung ist nur möglich, wenn noch keine Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen wurden. Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ gewährt Kredite in Höhe von bis zu 50.000 Euro mit aktuell 2,88 Prozent effektivem Jahreszins und richtet sich an Personen, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die Barrieren in der Wohnung reduzieren und vor Einbruch schützen. Die KfW-Bank nennt sieben Kategorien:

  • Wege zum Gebäude,
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang,
  • Überwindung von Treppen und Stufen,
  • Raumaufteilung und Schwellen,
  • Badezimmer,
  • Orientierung, Kommunikation
  • und Unterstützung im Alltag sowie Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen.

Auch beim Einbruchschutz werden verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren oder Einbruch- und Überfallmeldeanlagen gefördert.

Im Jahr 2024 möchte das Bauministerium die Mittel für altersgerechtes Umbauen von 75 auf 150 Millionen Euro erhöhen.

 

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Wespennest: Was Mieter und Eigentümer wissen müssen 0c048b3a434e49e655c1247efb389cec 2023-07-13T06:00:00+00:00 Wer an seinem Haus oder an seiner Wohnung ein Wespennest entdeckt, ist erstmal verärgert. Viele Freunde machen sich die Wespen im Spätsommer nicht, wenn sie aufdringlich an jedes Eis und jede Bratwurst wollen. Tatsächlich muss ein Nest aber keine Probleme bereiten und eine friedliche Koexistenz ist möglich.

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Was Mieter tun können

Entdecken Mieter ein Wespennest an ihrer Wohnung, sollten sie dies zeitnah dem Vermieter oder der Hausverwaltung melden. Insbesondere, wenn die Tiere in Rollladenkästen nisten oder anderweitig die Baustruktur (z. B. Dämmung) schädigen könnten. Muss das Nest entfernt werden, hat der Vermieter die Kosten hierfür zu tragen – je nach Fachfirma betragen diese etwa 150 bis 250 Euro. Möglich ist auch der Weg über Umweltschutzorganisationen, die häufig kostengünstige Umsiedlungen anbieten. Da es sich bei diesen Kosten nicht um regelmäßig anfallende Kosten handelt, dürfen sie nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden.

Und als Eigentümer?

Eigentümer sollten sich zunächst an einen Schädlingsbekämpfer wenden. Dieser kann die Lage gut einschätzen und zu weiteren Schritten raten. Die Entfernung eines Nests ist in jedem Fall genehmigungspflichtig. Mitglieder einer Wohneigentümergemeinschaft sollten die Verwaltung informieren. Auf keinen Fall sollten Sie das Nest selbst entfernen: Die Tiere genießen besonderen Schutz und es drohen hohe Bußgelder (bis 50.000 Euro).

Friedlich zusammenleben?

Nur die Deutsche Wespe und die gemeine Wespe werden lästig und haben es auf unsere Speisen und Getränke abgesehen, alle anderen Arten verhalten sich eher zurückhaltend. Da Wespen und Hornissen unter Naturschutz stehen, wird die Entfernung des Nests nur in besonderen Fällen genehmigt, z. B. bei Allergikern oder Säuglingen/Kleinkindern im Haus oder wenn die Bausubstanz beschädigt wird. Wer ein Wespennest entdeckt, sollte zwei bis drei Meter Abstand halten und die Einflugschneise meiden. Im Herbst sterben die Tiere und das Nest kann entfernt werden, bzw. der Zugang zum Nest verschlossen werden.

 

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Eilantrag: Bundesverfassungsgericht bremst Heizungsgesetz a8240cb8235e9c493a0c30607586166c 2023-07-06T06:00:00+00:00 Der Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann hat Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht hat die für Freitag geplante Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt.

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CDU-Abgeordneter sieht Rechte verletzt

Am späten Mittwochabend teilte das Bundesverfassungsgericht mit, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht wie geplant in dieser Woche im Deutschen Bundestag verabschiedet werden darf. Das Bundesverfassungsgericht untersagte die für Freitag geplante zweite und finale dritte Lesung des sogenannten Heizungsgesetzes und gab damit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung von CDU-Politiker Thomas Heilmann statt. Am Freitag endet die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause.

Gesetzesentwurf muss frühzeitig vorliegen

Die einstweilige Anordnung sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt. Heilmann argumentierte, dass dem Parlament ansonsten nicht ausreichend Zeit bleibe. Er sah seine Rechte als Abgeordneter erheblich verletzt. Das Gericht erklärte, „dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen“. So würde das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte schwerer wiegen als der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestages, der das Gesetzgebungsverfahren lediglich verzögere. Für die Richter in Karlsruhe war es entscheidend, dass das Gesetz später noch verabschiedet werden kann, ohne das geplante Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 zu gefährden.

 

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Wiederaufbau nach Katastrophen: Anpassungen im Baugesetz e22312179bf43e61576081a2f250f845 2023-06-29T06:00:00+00:00 Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden. Vor allem beim Wiederaufbau nach Katastrophen und beim Bau von Unterkünften für Geflüchtete soll es in Zukunft schneller gehen. Der Bundesrat hat den Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) bereits zugestimmt.

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Was wurde beschlossen?

Um Katastrophen wie etwa die Hochwasserkatastrophe 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz besser zu bewältigen, soll eine Wiederaufbauklausel weitgehende Abweichungen vom Bauplanungsrecht erlauben. Die nach der Hochwasserkatastrophe befristet im Baugesetzbuch eingeführte Sonderregel (§ 246 c) soll dauerhaft verankert werden, damit Gebäude, Straßen und andere Infrastruktur in kürzester Zeit wiederaufgebaut werden können. Diese Wiederaufbauklausel beinhaltet unter anderem, dass dringend benötigte Gebäude oder Infrastruktur befristet auf fünf Jahre errichtet oder umgenutzt werden können. Ebenso soll es möglich sein, Gebäude örtlich versetzt wiederaufzubauen, um in Zukunft Schäden zu vermeiden.

Weitere Änderungen

Die Sonderregelungen in § 246 für den erleichterten Bau von Flüchtlingsunterkünften werden bis zum 31.12.2027 verlängert. Um die Gemeinden zu entlasten, soll die Errichtung der Unterkünfte bis dahin ohne entsprechende Bauleitplanung möglich sein.

Weiterhin wurden die Genehmigungsverfahren für bestimmte Agri-Photovoltaik-Anlagen sowie von Solar- und Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten vereinfacht. Dies soll den Ausbau von erneuerbaren Energien voranbringen.

 

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Rechner für CO2-Kosten-Aufteilung verfügbar 285f89b802bcb2651801455c86d78f2a 2023-06-22T06:00:00+00:00 Ab diesem Jahr teilen sich Mieter und Vermieter die CO2-Kosten, die für das Beheizen der Wohnung anfallen. Die Energieeffizienz des Gebäudes entscheidet hierbei über die Höhe der Beteiligung des Vermieters. Nun hat die Bundesregierung einen kostenlosen Online-Rechner zur Verfügung gestellt, mit dem die Kosten kalkuliert werden können.

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CO2-Kosten Aufteilung seit 1. Januar 2023

Mieter und Vermieter können ab sofort auf einen kostenlosen Online-Rechner zurückgreifen, um den Anteil der von ihnen jeweils zu tragenden CO2-Kosten zu ermitteln. Darauf weist der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen hin. „Mieter zahlen zwischen 5 und 100 Prozent der CO2-Bepreisung für Ihre Wohnung, Vermieter den Rest, gestaffelt über 10 Stufen je nach der Emissionshöhe des Gebäudes“, erklärt Präsident Konrad Adenauer. „Diese Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter greift für alle Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen.“

Unterschied zwischen Zentral- und Etagenheizung

Bei vermieteten Wohnungen mit Zentralheizung erhält der Vermieter die Rechnung vom Brennstofflieferanten, die Auskunft über die verursachten CO2-Emissionen gibt. Er muss die Kostenaufteilung ermitteln und diese bei der nächsten Heizkostenabrechnung berücksichtigen. Bei Etagenheizungen oder vermieteten Einfamilienhäusern erhalten die Mieter die Abrechnung. In diesem Fall müssen sie selbst die Kostenaufteilung ermitteln und diese ihrem Vermieter binnen 12 Monaten mitteilen. Dieser muss die Kosten innerhalb von 12 Monaten begleichen oder den Betrag im Rahmen der Betriebskostenabrechnung verrechnen.

Zehn-Stufenmodell: so werden die Kosten geteilt

Bei Immobilien, die eine besonders schlechte Energiebilanz aufweisen, müssen Vermieter 95 Prozent der CO2-Abgabe zahlen und Mieter nur fünf Prozent. Im Jahr 2023 sind dies 30 Euro pro Tonne CO2; der Betrag steigt stufenweise bis zum Jahr 2025 auf 45 Euro pro Tonne. Bei extrem emissionsarmen Gebäuden wird der Vermieter gar nicht mehr zur Kasse gebeten. Ausnahmen gibt es zudem für Vermieter denkmalgeschützter Gebäude oder in Milieuschutzgebieten.

 

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Über die Hälfte der Neubauten heizt mit Wärmepumpe e8b1cbd05f6e6a358a81dee52493dd06 2023-06-15T06:00:00+00:00 In immer mehr Neubauten in Deutschland werden erneuerbare Energien zum Heizen genutzt, dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) in einer aktuellen Pressemeldung mit. Drei Viertel der im Jahr 2022 fertiggestellten Wohngebäude nutzen bereits erneuerbare Energien – 57 Prozent davon nutzen eine Wärmepumpe.

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Erneuerbare Energien in immer mehr Neubauten

Drei Viertel (74,7 Prozent) der im Jahr 2022 fertiggestellten Wohngebäude werden ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt. Der Anteil lag laut Destatis im Jahr 2021 vier Prozentpunkte darunter (70,7 Prozent). Im Jahr 2015 betrug er lediglich 61,5 Prozent.

Von den im Jahr 2022 fertiggestellten Einfamilienhäusern werden 77 Prozent ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt, bei Zweifamilienhäusern sind es 80,9 Prozent und bei den Häusern mit drei oder mehr Wohnungen 58,7 Prozent. Insgesamt nutzen 61,4 Prozent der im Jahr 2022 fertiggestellten Wohngebäude erneuerbare Energien als primäre Energiequelle (2015: 38 Prozent).

Wärmepumpe wird am häufigsten eingesetzt

Wärmepumpen wurden im Jahr 2022 in mehr als der Hälfte der neuen Wohngebäude als primäre Heizenergiequelle eingesetzt. Der Anteil der Wärmepumpen stieg seit 2021 um mehr als sechs Prozentpunkte von 50,6 auf 57 Prozent (2015: 31,4 Prozent). Die anderen erneuerbaren Energien zusammengenommen werden in 4,7 Prozent der neuen Wohngebäude als primäre Heizenergiequelle genutzt. 

Als zweitwichtigste primäre Energiequelle wurde im Jahr 2022 in 28 Prozent der Neubauten Erdgas eingesetzt. Der Anteil der Gasheizungen in Neubauten nimmt jedoch kontinuierlich ab. 2021 hatte er noch bei 34,4 Prozent und 2015 bei 51,5 Prozent gelegen. Primär mit Fernwärme beheizt wurden 8,0 Prozent der neuen Wohngebäude (2015: 7,8 Prozent). Ölheizungen wurden nur noch in 0,4 Prozent der Neubauten als Primärheizung eingesetzt (2015: 1,1 Prozent). 

 

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KfW-Förderung: Klimafreundlicher Neubau 55b1927fdafef39c48e5b73b5d61ea60 2023-06-08T06:00:00+00:00 Bereits im März dieses Jahres ging die KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau an den Start. Für besonders klimafreundliche Neubauten gibt es bis zu 150.000 Euro zinsvergünstigten Kredit. Da das Programm so gut angenommen wird und weiterhin hohe Nachfrage besteht, wurden die Mittel nun um 888 Millionen Euro aufgestockt.

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Was wird gefördert?

Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es

  • die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden ODER die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat (für QNG-Förderung) und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Gefördert werden sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften und viele mehr. Die erste Stufe wird mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro gefördert, bei der QNG-Förderung sind es 150.000 Euro. Die Laufzeiten sind individuell mit zehnjähriger Zinsbindung. Der effektive Jahreszins beträgt zwischen 0,42 und 1,82 Prozent. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung: „Mit diesem […] Förderprogramm fördern wir ausschließlich den klimafreundlichen Neubau. Jeder kann die KfW-geförderte Zinsverbilligung beantragen. Sie hilft genau dann, wenn es oft am schwierigsten ist: Beim Start der Finanzierung für ein Eigenheim oder Mehrfamilienhaus.“

Was ist sonst noch wichtig?

Die Förderung kommt nicht in Frage für die Umschuldung eines Kredits, die Nachfinanzierung bereits begonnener oder fertiggestellter Vorhaben oder den reinen Grundstückskauf.

 

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KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien 45f31d16b1058d586fc3be7207b58053 2023-06-01T06:00:00+00:00 Am 1. Juni 2023 startet das staatliche KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300. Nach dem Auslaufen des Baukindergeldes sollen mit diesem Programm Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Neubau einer Immobilie unterstützt werden.

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Das Förderprogramm

Für das Förderprogramm stellt der Bund im Jahr 2023 bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Damit Deutschland seine verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 erreicht, werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Die neue Förderung erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt).

75 Prozent der Haushalte antragsberechtigt

Antragsberechtigt wären laut Bundesministerium der Finanzen etwa 75 Prozent der Haushalte in Deutschland. Voraussetzung ist, dass sie das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzen und nicht über anderes Wohneigentum verfügen. Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit, der abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder zwischen 140.000 und 240.000 Euro beträgt. Die Zinsen für diesen Kredit gibt die KFW zum 1. Juni mit 1,25 Prozent p. a. an, die Zinsbindung beträgt 4 bis 10 Jahre.

Haushalte, die über ein höheres Einkommen verfügen oder keine minderjährigen Kinder haben, können eine Förderung aus dem Programm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) für den Neubau von Gebäuden beantragen, welches bereits im März 2023 an den Start gegangen ist.

 

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Achtung Phishing: Betrug mit Förderungsprogrammen f197002b9a0853eca5e046d9ca4663d5 2023-05-25T06:00:00+00:00 Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor Betrugsversuchen, unter dem Namen „NextGenerationEU“, welcher per SMS, E-Mail oder auf gefälschten Internetseiten kommt. Kriminelle machen sich die aktuelle Situation und Entwicklung zunutze und versuchen davon zu profitieren. So erkennen und schützen Sie sich vor dieser Betrugsmasche.

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Falsches Förderprogramm „NextGenerationEU“

Die Betrüger nutzen laut Verbraucherzentrale in ihren E-Mails den Bundesadler und die Farben der Deutschlandflagge und geben sich als das Bundesfinanzministerium aus. Angeblich könne man im Rahmen eines 750 Milliarden Euro umfassenden Maßnahmenpakets namens „NextGenerationEU“ eigenes Kapital in einen „digitalen Euro“ umschichten. Dies werde mit einer Förderung von 29 Prozent auf die getätigte Einlage unterstützt und soll die Kaufkraft erhalten. Bei dieser Behauptung nutzen die Kriminellen den Namen eines tatsächlich existierenden Wiederaufbauprogramms der EU aus, dichten ihm aber weitere Funktionen hinzu, so die Verbraucherzentrale. Die Betrüger behaupten zudem, es gäbe exklusive „sorgfältig ausgewählte Teilnehmer“ und gibt am Ende einen „persönlichen Zugangsschlüssel“ weiter. Der Link in der E-Mail führt zu einer Seite, die der offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums verblüffend ähnelt.

Einen ähnlichen Betrugsversuch gibt es aktuell mit dem vermeintlichen Förderprogramm der KfW-Bank, in dem für ein „Inflationsschutz-Förderprogramm“ geworben wird. Dieses Förderprogramm gibt es so nicht.

Wie kann ich mich schützen?

Klicken Sie niemals auf Links in E-Mails, die Sie nicht eindeutig zuordnen können. Und auch bei vermeintlich bekannten Absendern ist Vorsicht geboten, wenn es darum geht, dass Sie sich einloggen sollen. Statt den Link anzuklicken, rufen Sie die Seite lieber selbst in Ihrem Browser auf. Wenn Sie unsicher sind, können Sie z. B. die Verbraucherzentrale zurate ziehen.

 

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Schäden durch Wurzeln: Ohne Beseitigung keine Zahlung 2b38c2df6a49b97f706ec9148ce48d86 2023-05-18T06:00:00+00:00 Wuchern die Wurzeln zum Nachbargrundstück herüber, sorgt das nicht selten für Ärger. Doch was passiert, wenn hierdurch auch noch Schäden entstehen? Kann vom Nachbarn verlangt werden, dass dieser die Schäden beseitigt oder darf man sie selbst beseitigen und vom Nachbarn Schadenersatz fordern? Hierzu hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt.

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Der Fall: Wurzeln beschädigen Garagenzufahrt

Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Auf dem Grundstück der Beklagten steht unweit der gemeinsamen Grundstücksgrenze eine Pappel. Die Wurzeln der Pappel sind in das Grundstück des Klägers hineingewachsen und haben dort in der Garageneinfahrt Pflastersteine angehoben. Dieser forderte die Nachbarn unter Fristsetzung dazu auf, die Pappel fällen zu lassen oder die Wurzeln zu beseitigen und gleichzeitig eine Wurzelsperre einzubauen. Beides lehnten die Beklagten ab. Der Kläger forderte nun 240 Euro für die Reparatur seines Pflasters sowie 1.800 Euro für den Bau einer Wurzelsperre. Bis zur Verhandlung wurden jedoch keine Maßnahmen durchgeführt und der Schaden bestand weiterhin. Erst während des Prozesses erklärten die Beklagten unter dem Vorbehalt einer behördlichen Genehmigung ihre Bereitschaft zum Einbau einer Wurzelsperre. Dies ist bis heute nicht geschehen; auch die Unebenheit des Pflasters wurde noch nicht beseitigt.

Das Urteil: Ohne Beseitigung keine Zahlung

Da die Baumeigentümer sich weigerten, die Zahlung zu leisten, zog der Kläger bis vor den Bundesgerichtshof. Der BGH ist der Auffassung, der Kläger hat unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Zahlungsanspruch. Der Geschädigte hätte demnach entweder den Schaden auf eigene Kosten beseitigen müssen und vom Nachbarn die Übernahme der Kosten fordern können, oder er hätte seinen Nachbarn wegen Unterlassung der Störungsbeseitigung verklagen müssen.

[BGH Urteil AZ: V ZR 67/22]

 

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Digitale Baugenehmigung wird bundesweit ausgerollt 09c6c3783b4a70054da74f2538ed47c6 2023-05-11T06:00:00+00:00 In Deutschland werden pro Jahr in etwa 220.000 Baugenehmigungen erteilt – hauptsächlich in Papierform. Das könnte bald ein Ende haben: die Einführung der digitalen Baugenehmigung soll noch in diesem Jahr weiter vorangetrieben werden und somit Zeit und Geld sparen.

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Bauministerium für 2023 optimistisch

Klara Geywitz (SPD) rechnet damit, dass bis Ende des Jahres etwa 500 von 851 Behörden der unteren Bauaufsicht das neue System zur digitalen Antragstellung nutzen werden. Damit können Bauherren und ihre Architekten Unterlagen digital beim Amt hochladen. Alle beteiligten Behörden können elektronisch auf die Akte zugreifen und die Genehmigungsschritte abarbeiten. Ausgedruckte Bauanträge auf Papier sollen nach und nach ersetzt werden. Am Ende steht eine Genehmigung mit elektronischem Siegel. Das soll Zeit und Geld sparen. Geywitz geht davon aus, dass in ein bis zwei Jahren ein deutlicher Beschleunigungseffekt sichtbar werde. Ziel sei angesichts des Fachkräftemangels, mit derselben Zahl von Mitarbeitern mehr Anträge zu bearbeiten.

Mecklenburg-Vorpommern als Vorreiter

Bereits im Mai 2019 wurde das Projekt „digitale Baugenehmigung“ in Nordwestmecklenburg gestartet. Seit dem 1. Januar 2021 können Bauanträge in Mecklenburg-Vorpommern vollständig elektronisch gestellt und bearbeitet werden. Innenminister Christian Pegel (SPD) sagte hierzu, dass alle Kinderkrankheiten überwunden seien und dass das System bereits in 149 Behörden Anwendung findet. Das System aus Mecklenburg-Vorpommern kann auch in anderen Bundesländern genutzt werden – zehn Bundesländer haben sich bereits angeschlossen. Einige Bundesländer entschieden sich für einen anderen Weg und entwickelten eigene Systeme. Darunter sind Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Thüringen.

 

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OLG: Nackter Vermieter ist kein Mietmangel df0aab058ce179e4f7ab135ed4e641a9 2023-05-04T06:00:00+00:00 Sonnt der Vermieter sich nackt im Hinterhof, haben die Mieter das im Einzelfall zu dulden. Die „Gebrauchstauglichkeit“ der Räume werde dadurch nicht beeinträchtigt, so urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem aktuellen Fall.

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Der Fall: Zahlreiche Mietmängel wurden beklagt

Der Kläger vermietete an die Beklagte eine Büroetage in einem Gebäude in Frankfurt, welche zum Teil zu reinen Wohnzwecken – u. a. vom Kläger – genutzt wurde. Nach knapp einjähriger Mietzeit minderte die Beklagte die Miete. Der Vermieter klagte die rückständigen Beträge nun ein. Unter anderem ging es um Baulärm in der Nachbarschaft, abgestelltes „Gerümpel“ im Erdgeschoss, Küchengerüche sowie die Angewohnheit des Vermieters, sich nackt im Hinterhof zu sonnen.

Das Urteil: Gericht sieht Vermieter im Recht

Das Landgericht hatte der Klage hinsichtlich der ausstehenden Mieten nach einer aufwändigen Beweisaufnahme überwiegend stattgegeben. Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hatte vor dem OLG nur geringfügig Erfolg. Die Beklagte habe die Miete zu Recht wegen der Bauarbeiten drei Monate lang um 15 Prozent mindern dürfen, alle anderen Punkte sah das OLG als nicht stark beeinträchtigend an. Die Beklagte behauptete zudem, der Vermieter hätte das Treppenhaus nackt durchquert und dabei Bewohner oder Besucher mit seiner Nacktheit konfrontiert. Demgegenüber stand die Aussage des Vermieters, er hätte sich auf Gemeinschaftsflächen stets im Bademantel bewegt. Deshalb sah das OLG auch hier keine Beeinträchtigung. Auch die Küchengerüche sowie das Gerümpel gingen nicht über das als sozialadäquat hinzunehmende Maß der Beeinträchtigung durch einen Mitmieter hinaus.

[Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.2023, AZ: 2 U 43/22]

 

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Härtefallhilfen für Heizöl, Pellets & Co. – Anträge ab Mai möglich a1d50185e7426cbb0acad1e6ca74b9aa 2023-04-27T06:00:00+00:00 Private Haushalte, die nicht mit Gas, sondern mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab Mai Härtefallhilfen beantragen, um die gestiegenen Kosten abzuschwächen. Die ersten Bundesländer nehmen ab dem 2. Mai Anträge entgegen.

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Härtefallhilfen: das Wichtigste

Haushalte, die mit Öl, Pellets, Flüssiggas, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle oder Koks heizen, erlebten im vergangenen Jahr deutliche Preissteigerungen. In Anlehnung an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse sollen Haushalte rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie durch die Energiekrise deutliche Mehrausgaben hatten. Betroffene können Rechnungen aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 einreichen und so einen direkten Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Haushalt erhalten. Erstattet werden 80 Prozent der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten für die geförderten Energieträger. Beträge unter 100 Euro werden nicht ausgezahlt. Die Antragsfrist endet am 20.10.2023.

Wer soll entlastet werden?

Die Entlastung gilt für private Haushalte. Eigentümer, aber auch Mieter, deren Wohnungen mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt werden, sollen entlastet werden. Wird die Heizungsanlage z. B. in einer Wohneigentumsgemeinschaft (WEG) oder einer Mietwohnung zentral betrieben, ist der Vermieter bzw. die Hausverwaltung antragsberechtigt. Vermieter müssen erklären, dass die die Entlastung an ihre Mieter weitergeben, die Mieter müssen nicht selbst tätig werden.

Termine für die Freischaltung

In 13 Bundesländern können die Termine über die zentrale Antragsplattform (Driveport) von dem zur Hamburger Finanzbehörde gehörenden Landesbetrieb Kasse.Hamburg gestellt werden. Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen haben sich für andere Wege entschieden.

  • Ab 2.5.2023: Bremen und Hamburg
  • Ab 4.5.2023: Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
  • Ab 8.5.2023: Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen

In Bayern können die Anträge ab dem 15.05.2023 auf der Webseite des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gestellt werden.

In Berlin können die Anträge bereits seit Januar, bis 30.6.2023 ausschließlich digital über die Webseite der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden.

Für Nordrhein-Westfalen gibt es kein konkretes Datum, es sollen jedoch eine Bund.ID oder eine ELSTER-ID benötigt werden.

 

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Garten und Balkon insektenfreundlich gestalten 8a3363abe792db2d8761d6403605aeb7 2023-04-20T06:00:00+00:00 Die ersten warmen Tage nutzen viele Mieter und Eigentümer dazu, ihre Gärten und Balkone zu bepflanzen. Bei der Gestaltung gibt es unzählige Möglichkeiten – der Klimawandel und das Insektensterben haben jedoch bei vielen Menschen den Wunsch ausgelöst, etwas für ihre Umwelt zu tun. Doch wie sieht eine insektenfreundliche Umgebung aus? Und funktioniert das auch auf kleinem Raum?

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Eine schöne Umgebung für Mensch & Tier

Wer die Möglichkeit und den Platz hat, sollte auf Pflanzenvielfalt setzen. Der NABU empfiehlt eine Mischung aus blühenden Kräutern, Rankenpflanzen, Obst-, Gemüse- und heimischen Blütenpflanzen. Hier ist es wichtig, auf die Bedürfnisse der Pflanzen zu achten. Während z. B. Lavendel, Rosmarin oder Tomaten auf der Südseite gut gedeihen, sollten Nordseiten eher mit z. B. Vergissmeinnicht, Minze oder Rucola bepflanzt werden. Gefüllte Blüten, wie sie unter anderem Dahlien, Rose oder Chrysanthemen haben, sind für pollensuchende Insekten nutzlos. Im Idealfall wird die Bepflanzung so gewählt, dass bis spät in den Herbst noch Pflanzen blühen. Wer den Platz hat, kann zudem für Nistmöglichkeiten sorgen. Der NABU empfiehlt unter anderem abgeschnittene markhaltige Stängel (z. B. von Brombeere oder Königskerze), die möglichst senkrecht zwischen die Pflanzen in die Blumenkästen gesteckt werden können.

Insektenparadies auf kleinstem Raum

Viele nützliche und hübsche Pflanzen wachsen gut im Blumentopf oder im Blumenkasten. Für eine insektenfreundliche Umgebung reicht demnach ein Fenstersims aus.

Auf einige Pflanzen sollten Naturliebhaber lieber verzichten. Dazu gehören z. B. Bambus, der Lebensbaum oder Thuja, der beliebte Kirschlorbeer, Geranien oder Zuchtflieder.

 

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Wohnraumschutzgesetz: Entwurf in Schleswig-Holstein steht feab05aa91085b7a8012516bc3533958 2023-04-13T06:00:00+00:00 Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat den Entwurf eines Wohnraumschutzgesetzes beschlossen. Dieser ermöglicht es den Kommunen, bei verwahrlostem Wohnraum einzuschreiten und legt gewisse Mindeststandards fest. Der Landtag muss dem Entwurf noch zustimmen.

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Mindeststandards für Wohnraum

Der Gesetzentwurf legt Mindeststandards für Wohnraum fest. So sollen zum Beispiel Heizungs- und Sanitäranlagen funktionieren, die Gebäudehülle dicht sein und die Räume sollen genügend Tageslicht bekommen. Die Ausstattung wie z. B. Aufzugs-, Türschließ- oder Beleuchtungsanlagen in Hauseingängen und Treppenfluren muss nutzbar sein.

Bei Missständen sollen die Gemeinden handeln können. Sie werden Auskunfts- und Betretungsrechte erhalten, können Anordnungen treffen und schlimmstenfalls auch Räume für unbewohnbar erklären. Dann wird es Aufgabe des Vermieters sein, für eine anderweitige zumutbare Unterbringung der Mieterhaushalte zu sorgen, wenn er den schlechten Zustand zu verantworten hat, meldet das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport in einer Pressemitteilung.

Kritik von Haus & Grund

Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein kritisiert den Entwurf: „Das Gesetz ist ein zahnloser Tiger, der vor allem eins schafft: Mehr Bürokratie. Die zuständigen Bauämter haben keinerlei personelle Kapazitäten, das Wohnraumschutzgesetz anzuwenden. In Hamburg kümmern sich rund 30 Stellen um die Anwendung. Ohne diese Manpower bringt ein derartiges Gesetz nichts.“  

Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen, hingegen lobt den Entwurf: „Endlich. Die Landesregierung in Kiel kommt einer langjährigen Forderung der sozialen Vermieter und tut etwas sehr Wichtiges für die Mieterinnen und Mieter im Land. Auch wenn es Einzelfälle sind: immer wieder vernachlässigen Eigentümer ihre Immobilie, greifen aber die Miete ab und gefährden so die Menschen, die in den Wohnungen leben.“

 

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Länder drängen auf Pflichtversicherung für Unwetterschäden 4588e674d3f0faf985047d4c3f13ed0d 2023-04-06T06:00:00+00:00 Der Bundesrat macht Druck auf die Regierung: In einem Beschluss vom 31. März sprachen sich die Länder für die bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung aus. Die Regierung befürchtet jedoch eine zu große Belastung für Hauseigentümer und Mieter.

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Der Beschluss des Bundesrates

Im Beschluss teilt der Bundesrat mit, dass es an der Zeit ist, systematisch Maßnahmen zu ergreifen und zu fördern, damit nach einer Hochwasserkatastrophe oder anderen Großschadenereignissen kein Mensch vor dem finanziellen Ruin stehen muss. Bundesweit verfügt nur rund die Hälfte der privaten Gebäudeeigentümer über eine Elementarschadenversicherung, wobei die Versicherungsdichte im Ländervergleich stark schwankt. Weiterhin führt er aus, dass die Hoffnung auf staatliche Hilfen im Katastrophenfall zu einer geringeren Versicherungsbereitschaft führt. Er plädiert für langfristige Risikoprävention durch eine Pflichtversicherung für Elementarschäden.

Bedenken der Bundesregierung

Die Bundesregierung äußert Bedenken und befürchtet eine zu große Belastung privater Haushalte. Dem Bundesrat ist dies zu kurz gedacht. „Die Belastung im Schadensfall ist um ein Vielfaches höher und kann – wie die Flut im Sommer 2021 gezeigt hat – teilweise sogar existenzbedrohend sein“ heißt es im Beschluss.

„Der Bundesrat teilt […] die Einschätzung der Justizministerinnen und Justizminister der Länder, wonach die Einführung einer Pflicht für private Wohngebäudeeigentümer zur Versicherung gegen Elementarschäden innerhalb eines vom Gesetzgeber auszugestaltenden Korridors als verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen erachtet wird, insbesondere wenn substantielle Selbstbehalte oder vergleichbare Instrumente vorgesehen werden, die zudem versicherungsinhärent zur Vermeidung von Fehlanreizen hinsichtlich der Eigenvorsorge sachgerecht erscheinen.

 

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Destatis: Wohnimmobilienpreise erstmals wieder rückläufig 208e43f0e45c4c78cafadb83d2888cb6 2023-03-30T06:00:00+00:00 Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sind die Preise für Wohnimmobilien zum ersten Mal seit dem 4. Quartal 2010 rückläufig. Noch stärker als im 4. Quartal 2022 hatten sich die Kaufpreise für Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser zuletzt im 1. Quartal 2007 verringert.

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Stärkster Rückgang seit 2007

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 4. Quartal 2022 um durchschnittlich 3,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gesunken. Dies ist der erste Rückgang der Wohnimmobilienpreise gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem 4. Quartal 2010 (-0,5 Prozent gegenüber dem 4. Quartal 2009). Noch stärker als im 4. Quartal 2022 hatten sich die Kaufpreise für Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser zuletzt im 1. Quartal 2007 verringert (-3,8 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2006).

Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser sinken stärker als Preise für Wohnungen

Im vierten Quartal 2022 waren sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum die Preise für Wohnimmobilien rückläufig. Die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser sanken stärker als die Preise für Eigentumswohnungen. In kreisfreien Großstädten waren die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 5,9 Prozent geringer als im Vorjahresquartal, die Preise für Eigentumswohnungen sanken im selben Zeitraum jedoch nur um 1 Prozent. In ländlichen Regionen waren Ein- und Zweifamilienhäuser 5,5 Prozent günstiger als im 4. Quartal 2021, Eigentumswohnungen waren hingegen sogar 0,1 Prozent teurer als im Vorjahresquartal.

 

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Nebenkostenprivileg: Das bedeutet die Abschaffung für Ihr Kabel-TV 8ce6790cc6a94e65f17f908f462fae85 2023-03-23T06:00:00+00:00 Das „Nebenkostenprivileg“ für Kabelgebühren wurde von der Regierung abgeschafft. Doch was bedeutet das eigentlich? Und welchen Einfluss hat es auf die Kosten für den Kabelanschluss der Verbraucher?

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Was ist das Nebenkostenprivileg?

Bei Mehrfamilienhäusern, die über einen gemeinsamen Kabelanschluss verfügen, können die Eigentümer bzw. Hausverwalter die Kabelgebühren über die Nebenkosten abrechnen. Somit müssen alle Parteien für den Kabelanschluss bezahlen – sogar, wenn sie ihn nicht benutzen. Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für den Fernsehempfang, sondern kann auch auf Internet- und Telefonanschlüssen angewendet werden. Die Politik hat nun die Kabelgebühren aus den Nebenkosten gestrichen. Das entsprechende Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft, allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 können Mieter ihre Fernsehempfangsart frei wählen, meldet die Verbraucherzentrale.

Was ändert sich nun?

Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde das Nebenkostenprivileg gestrichen. Experten rechnen mit einem gesteigerten Wettbewerb und somit sinkenden Kosten für Verbraucher. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Juni 2024. Wird nichts beschlossen, laufen Altverträge einfach weiter. Die Kosten müssen dann jedoch über das Hausgeld bezahlt werden und dürfen bei Mietern nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet werden.

Die Verbraucherzentrale warnt zudem vor „Medienberatern“, die derzeit vermehrt an Haustüren klingeln und versuchen, zusätzliche, meist unnötige Kabelverträge abzuschließen und sogar mit Abschaltung des Kabelanschlusses drohen. Die Empfehlung lautet hier: niemanden hereinlassen und keine Verträge an der Haustüre unterschreiben.

 

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Erteilte Baugenehmigungen: Erneuter Rückgang f7f580e11d00a75814d2ded41fe8e8fe 2023-03-16T06:00:00+00:00 Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden im Jahr 2022 26.300 Wohnungen weniger genehmigt als im Vorjahr. Dies ist der niedrigste Stand seit 2018. Die Zahl neuer Genehmigungen ist weiter höher als Zahl der Fertigstellungen.

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Negative Entwicklung und starker Rückgang

Im Jahr 2022 wurde in Deutschland der Bau von 354.400 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 6,9 Prozent oder 26.300 Wohnungen weniger als im Jahr 2021, als mit 380.700 Baugenehmigungen der höchste Wert seit dem Jahr 1999 erreicht worden war. In den Zahlen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

Die Zahl der neu genehmigten Wohnungen ist seit dem Sommer immer weiter gesunken. Wurden im 1. Halbjahr 2022 nur 2,1 Prozent weniger Wohnungen genehmigt als im 1. Halbjahr 2021, so waren es im 2. Halbjahr 2022 dann 12,6 Prozent weniger als im 2. Halbjahr 2021. Im saisonbedingt eigentlich starken Dezember waren es schließlich 20,1 Prozent genehmigte Wohnungen weniger als im Dezember 2021.

Experten sehen Ziele der Bundesregierung gefährdet

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, mittelfristig 400.000 neue Wohnungen pro Jahr in Deutschland zu schaffen. Die Anzahl der Baugenehmigungen ist hierfür ein wichtiger Frühindikator, da jede Baugenehmigung ein Bauvorhaben darstellt. Experten fordern schon seit längerem vereinfachte Genehmigungsprozesse und Wohnungsbauförderung durch den Staat.

 

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Fristende naht: jetzt Grundsteuererlass bei Mietausfall beantragen 8248a99e81e752cb9b41da3fc43fbe7f 2023-03-09T06:00:00+00:00 Wer eine oder mehrere Immobilien vermietet und im Jahr 2022 unverschuldete Mietausfälle hatte, kann noch bis zum 31. März 2023 einen Grundsteuererlass in Höhe von bis zu 50 Prozent beantragen. Wer den Erlass beantragen kann und worauf geachtet werden muss lesen Sie hier.

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Wer ist berechtigt?

Jeder Vermieter, der unverschuldet im Jahr 2022 Mietausfälle hatte, kann einen Antrag auf Grundsteuererlass stellen. Gründe für unverschuldete Mietausfälle können Leerstand, ein Wohnungsbrand oder Wasserschaden sein, aber auch Liquiditätsprobleme der Mieter kommen gegebenenfalls infrage. Sind ein Wasserschaden oder Wohnungsbrand jedoch durch fahrlässiges Verhalten entstanden, weil zum Beispiel Rohre oder elektrische Leitungen nicht saniert wurden, wird der Antrag in der Regel abgelehnt. Bei Leerstand müssen entsprechende Bemühungen zur Vermietung nachgewiesen werden. Aus diesem Grund sollten Vermieter ihre Wohnungsanzeigen oder Makleraufträge sorgfältig dokumentieren.

Was ist sonst noch wichtig?

Wurden durch Mietausfälle weniger als 50 Prozent des normalen Rohertrages der Immobilie erwirtschaftet, ist ein Erlass von 25 Prozent der Grundsteuer möglich. Hat die Immobilie überhaupt keinen Ertrag gebracht, können bis zu 50 Prozent der Grundsteuer erlassen werden. Dies ist in § 33 des Grundsteuergesetzes (GrStG) geregelt.

Für den Erlass ist die Gemeinde zuständig, die die Grundsteuer festsetzt. In der Regel ist dies das örtliche Steueramt, in Stadtstaaten sind es die Finanzämter. Der Antrag auf den Grundsteuererlass kann bis zum 31. März in schriftlicher Form bei der Behörde die den Grundsteuerbescheid ausgestellt hat, eingereicht werden.

 

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Preisbremsen: Das gilt ab März 184260348236f9554fe9375772ff966e 2023-03-02T06:00:00+00:00 Seit dem 1. März gelten die Preisbremsen für Erdgas und Wärme und auch der Strompreis wird gedeckelt. Die Preisbremsen gelten rückwirkend für Januar und Februar und sollen dabei helfen, die Bürger zu entlasten. Ein Überblick.

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Was gilt nun?

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine beträgt der Gaspreispreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Zudem beträgt die Mehrwertsteuer auf Gas zwischen dem 1.10.2022 und 31.3.2024 sieben statt 19 Prozent.

Eine Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.

Verbraucher werden automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung ihres Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung ihrer Vermieter.

Warum Energie sparen trotzdem sinnvoll ist

Die Gaspreisbremse gilt – wie auch der gedeckelte Strompreis – für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Bei Personen, die gerade umgezogen sind, wird nicht die eigene Vorjahresrechnung zugrunde gelegt, sondern der Energieverbrauch der neuen Wohnung.

 

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Gartenarbeit: Was jetzt zu tun ist c3e0c62ee91db8dc7382bde7419bb573 2023-02-23T06:00:00+00:00 Die ersten sonnigen Tage machen Lust auf Gartenarbeiten. Der Garten oder Balkon soll für die neue Saison frisch gemacht werden und es gibt viel zu tun. Doch welche Pflanzen können jetzt schön ausgesät werden? Welche Arbeiten sind wann sinnvoll? Ein kleiner Überblick.

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Noch im Februar: Gehölzschnitt vornehmen

Intensiver Gehölzschnitt ("Radikalschnitt") ist lediglich in den Monaten Oktober bis Februar erlaubt – deshalb ist nun schnelles Handeln gefragt. Die meisten Hortensien und Rosen belohnen einen Rückschnitt im Frühjahr mit prächtigen Blüten. Der März ist ebenfalls ein guter Zeitpunkt, um den Rasen zu vertikutieren. Zudem kann der Rasen nun gedüngt und auch zum ersten Mal wieder gemäht werden. Hierbei ist darauf zu achten, den Rasen etwas länger als gewöhnlich zu lassen. Blumen- und Pflanzbeete können ab jetzt vorbereitet werden: zum Erde lockern und Kompost ins Substrat einbringen ist nun der richtige Zeitpunkt.

Was kann gepflanzt werden?

Auf der Fensterbank können zum Beispiel Chilis, Tomaten, Paprika, Brokkoli oder Paprika vorgezogen werden. Direkt ins Beet können unter anderem Erbsen, Karotten, Zwiebeln und Radieschen. Kräuter wie Thymian oder Rosmarin sollten nun zurückgeschnitten werden, damit sie sich gut verzweigen. Auch im Ziergarten gibt es viel zu tun: Frühblüher wie Krokusse, Narzissen oder Stiefmütterchen blühen schon jetzt. Auch einige Blumen wie Klatschmohn oder Kornblumen können nun schon ausgesät werden.

 

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Kurzfristige Energieeinsparverordnung wurde verlängert 801c14f07f9724229175b8ef8b4585a8 2023-02-16T06:00:00+00:00 Um die fehlenden Gaslieferungen aus Russland abzufedern, wurden im vergangenen Herbst Maßnahmen zum Energiesparen festgelegt. Diese betreffen den privaten und den öffentlichen Raum. Da die russischen Energielieferungen noch nicht vollständig durch andere Lieferquellen und erneuerbare Energien ersetzt werden konnten, wurden diese Maßnahmen verlängert.

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Kurzfristige Energiesparmaßnahmen bis 15. April 2023 verlängert

Ursprünglich sollten die kurzfristigen Energiesparmaßnahmen bis zum 28. Februar gelten, der Bundesrat stimmte nun einer Verlängerung bis zum 15. April 2023 zu. Auch wenn die Gasspeicher wegen des bisher relativ milden Winters gut gefüllt sind, ist eine Notsituation nicht vollständig auszuschließen, so die Bundesregierung.

Was beinhalten die kurzfristigen Energiesparmaßnahmen?

In Arbeitsstätten wird die Mindestraumtemperatur um ein Grad Celsius abgesenkt. In öffentlichen Arbeitsstätten ist dies zugleich die Höchsttemperatur. Erlaubt sind maximal 19 Grad. Gemeinschaftsflächen, an denen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten, dürfen nicht mehr beheizt werden. Warmwasser soll dort, wo es lediglich zum Händewaschen genutzt wird, abgeschaltet werden oder die Temperatur auf das hygienische Mindestmaß abgesenkt werden.

Private Pools, Whirlpools und Aufstellschwimmbecken dürfen nicht mit Strom oder Gas beheizt werden, außer für zwingend notwendige therapeutische Zwecke.

Klauseln in Mietverträgen, die Mieter zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten, werden vorübergehend ausgesetzt. Die Pflicht des Mieters, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden in der Wohnung zu vermeiden, bleibt hiervon unberührt.

Die Nutzung von leuchtenden oder lichtemittierenden Werbeanlagen ist nachts untersagt. Damit wird vor allem im Gewerbe-, Handel und Dienstleistungssektor unnötiger Energieverbrauch reduziert. Die Beleuchtung öffentlicher Nichtwohngebäude und Baudenkmäler wird verboten, soweit sie nicht zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist.

 

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BGH-Urteil: Vermieterin legt Waschküche still 47a658229eb2368a99f1d032c8848542 2023-02-09T06:00:00+00:00 Eine gemeinsam genutzte Waschküche ist nicht als Teil der Mietsache anzusehen, wenn sie oder deren Nutzung nicht ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt worden sind. Im vorliegenden Fall legte die Vermieterin die Waschküche still und informierte darüber in einem Schreiben.

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Der Fall: Mieter hat keinen Waschmaschinenanschluss

Im Jahr 2017 bezog der Mieter eine Erdgeschosswohnung in Berlin. Der Eingang der Wohnung ist durch den Garten des Anwesens erreichbar. Die anderen vermieteten Wohnungen sowie eine für alle Mieter zugängliche Waschküche, in der sich eine Waschmaschine und ein Trockner befanden, können (nur) über das Haupthaus betreten werden, zu dem der Kläger bei seinem Einzug in die Wohnung von der Hausverwaltung einen Schlüssel erhalten hatte. In der dem Mietvertrag als Anlage beigefügten Hausgemeinschaftsordnung ist geregelt, dass das Waschen und Trocknen von Wäsche in der Wohnung „nur nicht gestattet ist, soweit es zu Schäden an der Mietsache führen kann“.

Im Juli 2020 kündigte die Vermieterin in einem Schreiben an, die Waschküche stillzulegen, da diese außer dem Kläger niemand nutzte. Die Vermieterin ließ zudem nach Ablauf der Frist das Schloss austauschen, sodass der Mieter keinen Zugang mehr hatte. Sie bot ihm jedoch an, in seiner Wohnung einen Waschmaschinenanschluss installieren zu lassen.

Das Urteil: Waschküche ist nicht Teil der Mietsache

Wie auch das Amts- und Landgericht, wies der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage ab. Der Kläger habe aus § 535 BGB keinen Anspruch auf Zugang zum Haupthaus, denn die Waschküche sei nach dem schriftlichen Mietvertrag nicht Gegenstand der Mietsache. Im Text des Mietvertrags sei sie nicht erwähnt. Zum Mietgebrauch des Klägers an der Wohnung sei die Nutzung der Waschküche nicht erforderlich. Das Waschen und Trocknen in der Wohnung sei nach dem Mietvertrag erlaubt, soweit dies nicht zu Schäden an der Mietsache führe. [BGH, VIII ZR 394/21]

 

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Einkommensteuererklärung: Nebenkosten richtig absetzen fd2c5e4680d9a01dba3aada5ece22270 2023-02-02T06:00:00+00:00 Mieter können viele der Nebenkosten, die für Arbeiten in Haus oder Wohnung anfallen, von der Steuer absetzen. Einige Posten auf der jährlichen Nebenkostenabrechnung enthalten solche „haushaltsnahe Dienstleistungen“ oder Handwerkerleistungen. Doch was kann von der Steuer abgesetzt werden?

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Betriebskosten müssen gut aufgeschlüsselt sein

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen finden Mieter in der Steuererklärung in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ im Mantelbogen. Als Nachweis gilt die Nebenkostenabrechnung selbst. Wichtig hierbei: die einzelnen Posten müssen detailliert aufgeführt sein. Ist dies nicht der Fall, können Mieter ihren Vermieter zur Aufschlüsselung auffordern. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter mindestens eine separate Bescheinigung über die Kosten auszustellen (LG Berlin – 18 S 339/16).

Welche Kosten sind absetzbar?

Klassische Posten in der Nebenkostenabrechnung, die absetzbar sind, sind zum Beispiel: Gartenarbeiten und -pflege, Winterdienst, Treppenhausreinigung, bestimmte Hausmeistertätigkeiten, Wachdienst und mehr. Arbeitskosten können zu einem Fünftel von maximal 20.000 Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Auch Handwerkerleistungen können abgesetzt werden. Hierzu gehören unter anderem: Zählertausch, Aufzugs- und Heizungswartung, Schornsteinfeger, Dach- oder Fassadenarbeiten und vieles mehr. Das Finanzamt kann mit 20 Prozent an den Kosten beteiligt werden, der Höchstbetrag für Rechnungen liegt bei 6.000 Euro im Jahr.

Nicht absetzbar sind hingegen die Gebühren für die Abfallentsorgung, Strom-, Heiz- und Wasserkosten, Grundsteuer und andere verbrauchsabhängige Nebenkosten.

 

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Wohnungsbau: Ziel wird frühestens 2024 erreicht 7c9d0b1f96aebd7b5eca8c3edaa19ebb 2023-01-26T06:00:00+00:00 Laut Bundesregierung sollen pro Jahr mindestens 400.000 neue Wohnungen gebaut werden. Doch ist dieses Ziel realistisch? Bundesbauministerin Geywitz geht davon aus, dass das Ziel weder 2022 noch 2023 erreicht wird. Ziel ist es, das Bauziel ab 2024 zu erreichen.

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Hindernisse im Wohnungsbau

Bundesbauministerin Klara Geywitz hält das von der Bundesregierung angestrebte Ziel zum Neubau von 400.000 Wohnungen pro Jahr erst ab 2024 für erreichbar. „Ich gehe nicht davon aus, dass die Zahl von 400.000 Wohnungen in den Jahren 2022 und 2023 erreichbar ist“, sagte sie dem Portal „Web.de News“. Ihr Ministerium plant, durch Vorfertigung und Digitalisierung in den Jahren 2024 und 2025 an das ausgegebene Ziel heranzukommen.

Sie verwies zudem auf die verschlechterten Rahmenbedingungen: der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe zu Lieferengpässen und steigenden Zinsen geführt. Weiterhin seien mehr Digitalisierung, industrielle Vorfertigung sowie mehr Fachkräfte vonnöten.

Schon 2021 wurde zu wenig gebaut

Im Jahr 2021 wurden weniger als 300.000 Wohnungen fertiggestellt. Durch die Zuwanderung von rund einer Million Ukrainern im vergangenen Jahr könnte der Wohnraumbedarf sogar noch weiter steigen. Der Bundesverband der deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) veröffentlichte vor einigen Tagen eine Einschätzung, in der er mittelfristig den Bau von lediglich 200.000 Wohnungen pro Jahr für realistisch hielt.

 

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Energiekrise: Herausforderung für private Vermieter fd06b8ea02fe5b1c2496fe1700e9d16c 2023-01-19T06:00:00+00:00 Über 80 Prozent des Wohnungsbestandes in Deutschland gehört Privatpersonen. Diese bieten zudem zwei Drittel aller Mietwohnungen an. Doch gerade kleine, private Vermieter haben häufig nicht genug „auf der hohen Kante“, um energetische Sanierungen umzusetzen. Gleichzeitig empfinden sie energetische Sanierungen als nicht rentabel.

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Umfrage: 70 Prozent heizen mit Gas

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland befragte 1.500 seiner Mitglieder unter anderem zu ihrem Investitionsverhalten. Fast 70 Prozent der Befragten beheizen mindestens eine Immobilie mit einer Gasheizung. Jeder vierte Befragte will in den kommenden fünf Jahren die Heizung in mindestens einem seiner Objekte tauschen. Jedoch geben über 50 Prozent von ihnen an, dass fehlende Rentabilität eines der größten Modernisierungshemmnisse ist. Mehr als die Hälfte der Befragten kann mit den Mieteinnahmen gerade die Ausgaben für die Mietwohnung decken oder macht einen Verlust. Ganze 54 Prozent geben als Hauptgrund dafür, dass ihre Immobilie bis 2045 nicht klimaneutral sein kann an, dass sie es sich finanziell nicht leisten können.

Haus und Grund fordert Lösungen

„Unsere Mitglieder sagen uns, dass sie den Pfad weg von fossilen Energien und zu weniger Energieverbrauch weitergehen wollen, aber zunehmend auf Hürden treffen“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Unsere Mitglieder müssen sich stets auf dem schmalen Grat zwischen dem klimapolitischen Erforderlichen und dem für sie selbst und für ihre Mieter Bezahlbarem bewegen. Wenn wir weiter vorankommen wollen, müssen wir, muss die Politik, diese Nöte und Bedenken ernstnehmen und Lösungen anbieten.“ Der Eigentümerverband fordert unter anderem eine kommunale Wärmeplanung sowie spezielle Fördertöpfe ausschließlich für private Vermieter.

 

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Grundsteuererklärung: rund die Hälfte fehlt 571e0f7e2d992e738adff8b1bd43a521 2023-01-12T06:00:00+00:00 Ende Januar läuft die – bereits verlängerte – Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Mit dem Stand von Anfang Januar wurden erst 57 Prozent aller Erklärungen eingereicht. Wird das Ruder noch rumgerissen? Und was droht säumigen Eigenheimbesitzern?

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Geringste Quote in Mecklenburg-Vorpommern

Mit dem Stand vom 4. Januar lagen in Mecklenburg-Vorpommern mit gerade mal rund 40 Prozent die wenigsten Grundsteuererklärungen vor. Doch auch in anderen Bundesländern sah es bis dahin nicht besser aus: es folgen Baden-Württemberg und das Saarland (beide 45 Prozent), Berlin (45,6 Prozent), Nordrhein-Westfalen (46 Prozent), Brandenburg (47,5 Prozent) sowie Sachsen (49 Prozent).

Ganz knapp über der 50-Prozent-Marke lagen Bayern (50,5 Prozent), Hessen (52,9 Prozent), Thüringen (53,4 Prozent), Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein (jeweils 54 Prozent), Hamburg (55,5 Prozent), Sachsen-Anhalt (56,3 Prozent) und der Spitzenreiter Bremen mit knapp 57 Prozent.

Weitere Verlängerung nahezu ausgeschlossen

Mehrere Finanzministerien schlossen eine weitere Fristverlängerung kategorisch aus. Die Frist galt zunächst bis zum 31. Oktober 2022 und wurde bereits um drei Monate verlängert. Der Eigentümerverband „Haus & Grund“ rät dazu, „die Sache nicht bis kurz vor Fristende aufzuschieben, um mögliche Server-Überlastungen zu umgehen“. Bei Nichtabgabe droht Eigentümern ein Säumniszuschlag. Dieser Verspätungszuschlag beträgt je angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, jedoch mindestens 25 Euro. Bei zwei Monaten Verspätung wären das also mindestens 50 Euro. Unterlassen es Angeschriebene, den Verspätungszuschlag zu überweisen, können Finanzämter Bußgelder verhängen. Solche Zwangsgelder können bis zu 25.000 Euro erreichen.

 

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Gebäudeenergiegesetz: Wer 2023 Ölheizungen austauschen muss fe709c654eac84d5239d1a12a4f71877 2023-01-05T06:00:00+00:00 Das seit November 2020 geltende Gebäudeenergiegesetz regelt unter anderem den verpflichtenden Austausch von alten Heizungskesseln. Seit diesem Jahr gilt eine Novelle und der Austausch muss nach Ablauf von 30 Jahren erfolgen. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder – doch es gibt Ausnahmen und Fördermöglichkeiten.

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Wer muss seinen Heizungskessel tauschen?

Wurde der Heizkessel vor dem 1.1.1994 eingebaut, besteht in diesem Jahr die Pflicht zum Austausch. Gas- und Ölheizkessel dürfen nur noch maximal 30 Jahre betrieben werden. Ab dem Jahr 2026 soll der Einbau von reinen Ölheizungen und Heizkesseln, die ausschließlich mit festen fossilen Brennstoffen betrieben werden, verboten werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich schon jetzt mit klimafreundlichen Alternativen auseinanderzusetzen.

Ausnahmen und Bußgelder

Ausgenommen sind zum Beispiel Brennwert- und Niedertemperaturgeräte, die es aus diesen Jahren allerdings kaum gibt. Um welchen Heizkessel es sich handelt, steht auf dem Typenschild am Gerät. Ansonsten kann der Heizungsbauer oder Schornsteinfeger Auskunft geben. Auch private Eigentümer in Wohnhäusern mit ein oder zwei Wohneinheiten sind von der Austauschpflicht befreit, wenn sie seit dem 1. Februar 2002 selbst in dem Gebäude leben. Ausnahmen können ebenfalls genehmigt werden, wenn ein Austausch als unwirtschaftlich nachgewiesen wird, weil das Gebäude zum Beispiel abgerissen wird oder eine alternative Versorgung nicht möglich ist. Eigentümern, die die Austauschpflicht ignorieren, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Aber auch wer noch nicht von der Austauschpflicht betroffen ist, sollte sich Gedanken über einen Austausch machen. Frühzeitig beantragt, gibt es zahlreiche Förderungsmöglichkeiten.

 

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Frohes neues Jahr! 4a213d37242bdcad8e7300e202e7caa4 2022-12-31T06:00:00+00:00 Liebe Kunden und Geschäftspartner,

wir blicken auf ein ereignisreiches Jahr zurück und möchten uns an dieser Stelle für Ihre Treue und die gute Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken.

Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins Jahr 2023 und wünschen Ihnen, dass sich Ihre Hoffnungen und Erwartungen im neuen Jahr erfüllen.

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Man blickt nach vorn, ein neues Jahr,
nichts ist mehr so, wie es einst war.
Es herrscht ein Umbruch, ringsumher
und Neues gibt es mehr und mehr.
Veränderung, Vergangenheit –
Wir hoffen auf eine bessere Zeit.
[Oskar Stock]

 

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Jahreswechsel: Das ändert sich im neuen Jahr 69a5b5995110b36a9a347898d97a610e 2022-12-29T06:00:00+00:00 Das Jahr 2023 beginnt nicht allein mit Knallerei und guten Neujahrsvorsätzen: auch in der Immobilienbranche kommen Änderungen auf Eigentümer, Mieter und Bauherren zu. Lesen Sie hier, was im neuen Jahr wichtig ist.

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Grundsteuererklärung: Eigentlich sollten Eigentümer die Grundsteuererklärung bis zum 31.10.2022 eigereicht haben. Aufgrund einiger Schwierigkeiten wurde die Frist nun einmalig bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

Energiepreisbremsen: Ab März gelten die Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme, der Bundesrat hat dem Entwurf jüngst zugestimmt. Für Januar und Februar ist eine rückwirkende Entlastung geplant.

CO2-Preis: Im November hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss gebilligt, der ein Stufenmodell bei der Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern vorsieht. Je besser der energetische Zustand des Hauses, desto günstiger wird es für den Vermieter. Das Gesetz tritt zum 1. Januar in Kraft.

Erben: Die Bemessungsgrundlagen für das Erben von Grundstücken wurde geändert, die Übertragung von Immobilien könnte somit teurer werden. Dies gilt mit dem Stichtag 31.12.2022.

GEG-Novelle: Anfang 2023 tritt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Damit einher geht eine Verschärfung des Neubaustandards auf „EH 55“.  Die Anforderungen an den Wärmeschutz steigen hingegen nicht weiter an.

 

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Fröhliche Weihnachten! 3fe78a8acf5fda99de95303940a2420c 2022-12-23T06:00:00+00:00 Liebe Kunden und Geschäftspartner,

auch dieses Jahr brachte neue Herausforderungen mit sich. Dennoch blicken wir optimistisch in die Zukunft und hoffen auf ruhigere Zeiten. Mit diesem Hoffnungsschimmer möchten wir Ihnen und Ihren Lieben wundervolle Festtage und friedliche Weihnachten wünschen.]]>

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Treue, Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.

 

Frohes Fest!

 

Bäume leuchtend, Bäume blendend,
Überall das Süße spendend,
In dem Glanze sich bewegend,
Alt und junges Herz erregend –
Solch ein Fest ist uns bescheret,
Mancher Gaben Schmuck verehret;
Staunend schaun wir auf und nieder,
Hin und her und immer wieder.


[Johann Wolfgang von Goethe]

 

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Bundesrat billigt Strom- und Gaspreisbremse 678a1491514b7f1006d605e9161946b1 2022-12-22T06:00:00+00:00 Die von den Koalitionsfraktionen ins Auge gefassten Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom können nach dem Willen der Bundestagsmehrheit greifen. Mit ihnen sollen die Folgen der stark gestiegenen Preise für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden. Nun billigte auch der Bundesrat die Gesetze.

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Preise ab März 2023 gedeckelt

Das Gesetz sieht vor, dass die Preise für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen für eine Menge bis zu 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt werden. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Das neue Gesetz soll ab 1. März in Kraft treten, aber rückwirkend ab Januar gelten. Für die Industrie gelten Preisbremsen bereits ab dem Jahreswechsel. Somit wird der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde und der Bruttopreis für Fernwärme auf 9,5 Cent gedeckelt. Aktuell liegt der durchschnittliche Gaspreis für Neukunden nach Berechnungen von Vergleichsportalen bei etwas über 17 Cent.

Auch Strompreis wird gedeckelt

Die Strompreisbremse soll ebenso vom 1.3.2023 bis 30.4.2024 gelten und ebenfalls rückwirkend ab Januar gelten. Auch hier werden 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

 

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Urteil: Kein Vertrag bei Verwechslung der Zählernummer ffeed84c7cb1ae7bf4ec4bd78275bb98 2022-12-15T06:00:00+00:00 Schließen Mieter bei einem Umzug keinen Vertrag mit einem Stromversorger ab, landen sie automatisch in der Grundversorgung. Im aktuellen Fall wurden jedoch bei Abschluss des Vertrags die Zählernummern vertauscht – und der Streit um die Abrechnung begann.

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Was ist passiert?

Eine Mieterin bezog Mitte 2018 ihre neue Wohnung und schloss einen Stromlieferungsvertrag mit einem Wahlversorger ab. Leider unterlief der Immobilienverwaltung ein Fehler und sie teilten ihr die Zählernummer der Nachbarswohnung mit. Diese gab die Mieterin irrtümlich bei ihrem neuen Stromanbieter an. Auch bei einem Wechsel des Anbieters war ihr der Irrtum nicht bewusst und sie gab erneut die falsche Zählernummer an. Als die Verwechslung Mitte 2019 bekannt wurde, setzte sie ihren letzten Stromversorger darüber in Kenntnis und dieser korrigierte die Abrechnungen. Nun begehrte jedoch der Grundversorger die Zahlung zweier Schlussrechnungen für die Jahre 2018 und 2019 und stellte der Mieterin ihren Verbrauch in Rechnung.

Das Urteil: Klage hat keinen Erfolg

Die Klage des Grundversorgers hat keinen Erfolg. Da die Mieterin für den Abrechnungszeitraum einen Vertrag mit einem Wahlversorger geschlossen hatte, hatte sie eindeutig die Absicht, die vertragsgemäße Leistung ihres Wahlversorgers und nicht die des Grundversorgers entgegenzunehmen. Ein Zahlungsanspruch der Klägerin ergebe sich wegen des Vorrangs des mit dem Wahlversorger geschlossenen Vertrags dann auch nicht aus sonstigen gesetzlichen Bestimmungen.

[Amtsgericht Frankfurt am Main, 29 C 903/21 (19)]

 

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Müllkontrolle: Mieter müssen für Kosten aufkommen c21002f464c5fc5bee3b98ced83963b8 2022-12-08T01:18:00+00:00 Eine Berliner Wohnimmobiliengesellschaft hatte im Zuge der Betriebskostenabrechnung Kosten für das „Behältermanagement“ in Rechnung gestellt. Mieter waren damit nicht einverstanden und zogen vor Gericht – der Bundesgerichtshof (BHG) gab nun der Vermieterin Recht.

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Externer Dienstleister kontrolliert Mülltonnen

Wegen des fehlerhaften Verhaltens der Mieter bei der Mülltrennung beauftragte die Vermieterin einer Wohnanlage mit 102 Parteien einen Dienstleister für das Müllmanagement. Dieser kontrolliert die Restmülltonnen der Anlage regelmäßig und sortiert gegebenenfalls per Hand nach. Die Kosten für diese Dienstleistung rechnete die Vermieterin mit der Betriebskostenabrechnung unter dem Punkt „Müllbeseitigung“ nach Quadratmetern ab. Auf die Kläger entfiel hierfür ein Anteil in Höhe von 12,09 Euro für das Jahr 2018. Im gleichen Abrechnungszeitraum fochten die Kläger die Betriebskosten für die Anmietung und Wartung der Rauchwarnmelder an (13,66 Euro und 8,02 Euro).

BGH auf Vermieterseite

Laut BGH sind sowohl die Kontrolle als auch das Nachsortieren in einem Wohnraummietverhältnis umlegbare Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV (Betriebskostenverordnung). Zwar werde die konkrete Bezeichnung nicht explizit erwähnt, jedoch sei der Begriff „Müllbeseitigung“ weit auszulegen, hieß es in der Begründung.

Auch bei den Rauchwarnmeldern handle es sich um „eine regelmäßig anfallende, nicht durch eine bereits aufgetretene Störung veranlasste Maßnahme, die der Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit einer technischen Einrichtung des Mietobjekts dient“. Somit sind auch diese Kosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV umlegbar.
[BGH, AZ VIII ZR 117/21]

 

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Heizspiegel 2022: Heizen mit Gas doppelt so teuer wie 2020 c7635bfd99248a2cdef8249ef7bfbef4 2022-11-30T06:00:00+00:00 Seit 2005 wird der Heizspiegel von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online herausgegeben – einen so starken Anstieg der Kosten gab es noch nie. co2online weist auf Sparpotenziale hin.

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Anstieg der Preise hält weiter an

Für eine durchschnittliche 70 Quadratmeter große Wohnung mit Gasheizung ist für das vergangene Jahr mit Mehrkosten von 135 Euro (+ 20 Prozent) zu rechnen. Für das laufende Jahr geht die Analyse von weiteren Mehrkosten von rund 550 Euro (+ 67 Prozent) aus. Das Heizen mit Gas ist demnach innerhalb von zwei Jahren doppelt so teuer geworden. Wer mit Öl heizt, zahlt sogar 130 Prozent mehr: 320 Euro (+ 51 Prozent) zusätzlich für das vergangene und voraussichtlich 495 Euro (+ 53 Prozent) mehr für 2022. Auch für das Heizen mit Fernwärme, Wärmepumpe und Holzpellts sind die Preise gestiegen. Als Grundlage für die Berechnungen und Prognosen nennt co2online mehr als 190.000 Abrechnungen für das Jahr 2021 sowie aktuelle Preis- und Wetterdaten.

Höchster Anstieg seit 2005

„Solch ein starker Anstieg der Heizkosten wurde seit der ersten Veröffentlichung des Heizspiegels im Jahr 2005 noch nie verzeichnet“, sagt co2online-Geschäftsführerin Tanja Loitz. „[…] Aber mit der Auswertung tatsächlicher Verbräuche liefert der Heizspiegel deutschlandweit einzigartige Vergleichswerte und zeigt sehr deutlich, in welche Richtung es geht. Darauf sollten sich die Haushalte rechtzeitig einstellen und entsprechend handeln“.  Gleichzeitig weist Tanja Loitz auf Sparpotenziale hin: „Die meisten Menschen schätzen ihren Verbrauch und den Einfluss schon kleinster Maßnahmen auf die Kosten falsch ein – oder verstehen ihre Heizkostenabrechnung nicht. Bei hohen Energiepreisen ist das verheerend! Heizkosten sparen beginnt mit dem Heizspiegel: Wer den eigenen Verbrauch auf heizspiegel.de prüft und die dort empfohlenen Maßnahmen umsetzt, kann die Heizkosten wirksam senken“.

 

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CO2-Steuer: Das kommt auf Mieter und Vermieter zu 2cfd4560539f887a5e420412b370b361 2022-11-24T06:00:00+00:00 Vermieter und Vermieterinnen müssen sich ab Januar an der CO2-Steuer für Erdgas, Heizöl und Fernwärme beteiligen. Das neue Stufenmodell legt fest, wer wie viel zahlen muss.  Die Teilung der Kosten soll Mieter und Mieterinnen entlasten und Vermieter zu energetischen Sanierungen anregen.

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CO2-Steuer, die keine Steuer ist

Genaugenommen handelt es sich bei der CO2-Steuer nicht um eine Steuer, sondern um eine Abgabe. Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das unter anderem eine CO2-Abgabe auf Öl und Erdgas vorsieht. Diese Abgabe soll klimafreundliches Verhalten fördern und dabei helfen, die Klimaziele zu erreichen. Nun wird ab dem 1. Januar 2023 ein Zehn-Stufenmodell gelten, das die Kohlendioxidkosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilt – abhängig vom energetischen Zustand der Immobilie. Auch die Kosten für Fernwärme sind hiervon betroffen.

Zehn-Stufenmodell: so werden die Kosten geteilt

Bei Immobilien, die eine besonders schlechte Energiebilanz aufweisen, müssen Vermieter 95 Prozent der CO2-Abgabe zahlen und Mieter nur fünf Prozent. Je besser die Energiebilanz des Hauses ist, desto weniger muss der Vermieter zahlen. Im Jahr 2023 sind dies 30 Euro pro Tonne CO2; der Betrag steigt stufenweise bis zum Jahr 2025 auf 45 Euro pro Tonne. Bei extrem emissionsarmen Gebäuden wird der Vermieter gar nicht mehr zur Kasse gebeten. Ausnahmen gibt es zudem für Vermieter denkmalgeschützter Gebäude oder in Milieuschutzgebieten.

 

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Bundesrat stimmt zu: Gaskunden von Dezember-Abschlag befreit 3b712de48137572f3849aabd5666a4e3 2022-11-17T06:00:00+00:00 In einer Sondersitzung hat der Bundesrat die Dezember-Soforthilfen für Gas- und Wärmekunden gebilligt. Das Gesetz kann nun in Kraft treten und die Abschlagszahlung für den Monat Dezember kann ausgesetzt werden. Wer jedoch im Dezember die Heizung voll aufdreht, wird trotzdem zahlen müssen.

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Was bedeutet die Soforthilfe?

Haushalte sowie kleine und mittelständische Firmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr verbrauchen, sollen mit der Soforthilfe entlastet werden. Ihnen wird die monatliche Abschlagszahlung erlassen oder sie wird in der nächsten Abrechnung abgezogen. Der Erstattungsbetrag wird ermittelt, indem ein Zwölftel des Verbrauchs, wie ihn der Versorger im September geschätzt hat, multipliziert mit dem im Dezember gültigen Kilowattstundenpreis. Wer also im Dezember die Heizung voll aufdreht, muss die Differenz selbst bezahlen.

 Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox liegt die Dezember-Entlastung einer Familie im Reihenhaus mit einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden voraussichtlich bei rund 300 Euro. Wer Fernwärme bezieht, bekommt einen pauschalen Betrag in Höhe des im September geleisteten Abschlags zuzüglich 20 Prozent.

Wie funktioniert das bei Mietern?

Mieter haben in der Regel keine Geschäftsbeziehung zum Gasversorger, sondern zahlen ihren Abschlag monatlich mit den Nebenkosten an den Vermieter. Die Entlastungen sollen Vermieter in der Nebenkostenabrechnung im kommenden Jahr ausweisen. Der Deutsche Mieterbund kritisiert dieses Vorgehen als intransparent und missbrauchsanfällig.

 

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Schimmel vermeiden: So gehts! 3a15c7d0bbe60300a39f76f8a5ba6896 2022-11-10T06:00:00+00:00 Angesichts steigender Strom- und Heizkosten möchten viele Menschen weniger heizen und auf den Komfort warmer Zimmer verzichten. Doch das ist nicht immer eine gute Idee: zu kühle Räume begünstigen die Schimmelbildung und verursachen Schäden an der Bausubstanz. Auch Mieter sind in der Pflicht, Schäden zu vermeiden.

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Lüften ist wichtig

Verunreinigungen der Innenraumluft sind einerseits bedingt durch die bloße Anwesenheit von Menschen, die Sauerstoff verbrauchen und Kohlendioxid ausatmen sowie Körpergerüche abgeben. Andererseits entstehen sie bei einer Reihe von Aktivitäten, wie Tabakrauchen, Kochen oder Heizen. Durch Kochen, Waschen und Baden freigesetzte Feuchtigkeit sowie durch Feuchtigkeit im Mauerwerk kann die Schimmelbildung begünstigt werden, was zu weiteren gesundheitlichen Problemen führen kann, mahnt das Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

Richtig lüften, richtig heizen

Im Sommer sollte daher mehrmals täglich für 20 bis 30 Minuten gelüftet werden. Am effizientesten ist es, alle Fenster und Zimmertüren gleichzeitig zu öffnen, damit die Luft zirkulieren kann. Im Winter reichen fünf bis zehn Minuten. Dabei unbedingt die Heizung abdrehen, sofern keine Thermostate eingebaut sind, die das Lüften erkennen. Beim oder nach dem Kochen, Wäsche trocknen oder Duschen sollte zusätzlich gelüftet werden, da hier feuchte Raumluft entsteht. Räume sollten mindestens 16 bis 17 Grad warm sein, um Schimmelbildung zu vermeiden. In trockenen Fluren reichen 15 Grad.

 

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Gaspreisbremse, Gasumlage und mehr: Was jetzt wichtig ist c6036a69be21cb660499b75718a3ef24 2022-11-03T06:00:00+00:00 Die geplante Gasumlage wurde von der Bundesregierung gekippt, stattdessen wurden weitere Entlastungen der Bürger entschieden. Manch einer hat dem Überblick über die aktuelle Lage verloren. Vieles ist beschlossen, einige Entscheidungen stehen noch aus.

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Entlastungen der Bürger

Ende September hat die Bundesregierung die Gasumlage gekippt. Sie wird demnach nicht seit Oktober auf die Gaspreise aufgeschlagen, jedoch darf jeder Gasversorger seine Preise erhöhen. Verbraucher sollten im Fall einer Preiserhöhung prüfen, ob andere Versorger oder die Grundversorgung günstiger sind. In dem Fall können sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Zudem hat der Bundestag eine Steuersenkung beschlossen: Die Mehrwertsteuer auf den gesamten Gasverbrauch soll nach derzeitigem Stand von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Dies solle bis März 2024 gelten und gilt auch für Fernwärme.

Gaspreisbremse: Vorschläge wurden gemacht

Zur Umsetzung der Gaspreisbremse hat eine eingesetzte Expertengruppe am 10. Oktober Vorschläge eingereicht. Seitdem wird im Bundestag diskutiert. Die Vorschläge waren unter anderem, dass der Staat bei Gebäuden mit Gasheizung bzw. Fernwärme die Abschlagszahlung für Dezember übernimmt. Dies würde für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen gelten. Ab März 2023 soll dann die Gaspreisbremse gelten, die die Preise bis zu einem bestimmten Verbrauch auf 12 Cent pro Kilowattstunde deckelt. Für Fernwärmekunden soll nach dem gleichen Schema eine Wärmepreisbremse mit einer Deckelung auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gelten. Wann diesbezüglich eine Entscheidung getroffen wird und in welcher Form die Gaspreisbremse am Ende umgesetzt wird, ist aktuell noch offen.

 

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Heizen: Gasheizofen stellt einmaligen Bedarf dar 8597a6cfa74defcbde3047c891d78f90 2022-10-27T06:00:00+00:00 Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) gab einer Mieterin Recht, die vom Jobcenter die Übernahme der Kosten für die Anschaffung und Installation eines neuen Gasheizofens forderte. Grund für den Rechtsstreit und das Urteil war eine Klausel im Mietvertrag.

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Gasheizofen nach 48 Jahren kaputtgegangen

Die Mieterin heizt ihre Wohnung über zwei Gasheizöfen, von denen einer defekt war. Da der Gasheizofen bereits 48 Jahre alt war, war er nicht zu reparieren. Die Mieterin hatte die Wohnung und auch den Mietvertrag von ihrer Mutter übernommen. In diesem war vereinbart, dass die Mietsache nicht die Heizung, also auch nicht die Heizkörper, umfasst. Somit ist die Vermieterin mietvertraglich nicht verpflichtet, einen gebrauchsfähigen Heizkörper zur Verfügung zu stellen. Die Mieterin forderte vom Jobcenter knapp 1.800 Euro für die Anschaffung und Installation eines neuen Gasheizofens.

Jobcenter muss für Gasheizofen aufkommen

Nachdem das Sozialgericht Köln die Klage auf Übernahme der Kosten abgelehnt hatte, sprach das Landdessozialgericht NRW der Mieterin die Erstattung zu. In seiner Begründung nannte das LSG die Tatsache, dass die Vermieterin nicht für den Austausch der Heizkörper zuständig ist. Auch sei die Anschaffung eines Gasheizofens für die Nutzbarkeit der Wohnung unerlässlich. Das LSG befand zudem, dass die Kosten für die Anschaffung und Installation angemessen sind.

[LSG Nordrhein-Westfalen, L 19 AS 1736/21]

 

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Grundsteuererklärung: Fristverlängerung bis Ende Januar c60d060b946d6dd6145dcbad5c4ccf6f 2022-10-20T06:00:00+00:00 Ein Großteil der Hausbesitzer darf aufatmen: Statt Ende Oktober muss die Grundsteuererklärung erst bis spätestens Ende Januar 2023 eingereicht werden. Darauf haben sich die Finanzminister der Länder geeinigt.

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Fristverlängerung war absehbar

Im September waren gerade mal 18 Prozent der Grundsteuererklärungen eingereicht – dass ein Großteil der Bürger die Frist nicht einhalten wird, zeichnete sich schon länger ab. Nun wird die Frist bundesweit einmalig von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und das Finanzministerium in Rheinland-Pfalz bestätigten den Beschluss der Länder-Finanzminister. Christian Linder hatte sich für eine Fristverlängerung stark gemacht und begrüßte den Entschluss: „Gegenwärtig gibt es andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns mit Priorität kümmern müssen“. Eine weitere Fristverlängerung im Januar schlossen die Finanzminister jedoch explizit aus. Die Finanzämter und Kommunen benötigen viel Zeit, um auf Grundlage der 36 Millionen Steuererklärungen die neue Grundsteuer rechtzeitig bis 2025 startklar zu machen.

Neubewertung für fast 36 Millionen Grundstücke

Ab 2025 soll die neue Berechnung der Grundsteuer gelten, so die Forderung des Bundesverfassungsgerichts. Die aktuelle Berechnung erfolgte auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Wie hoch die Grundsteuer für Eigentümer ab 2025 tatsächlich ausfallen wird, ist abhängig von den Hebesätzen der Gemeinden.

 

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Immer mehr Stornierungen im Wohnungsbau 0eec27c419d0fe24e53c90338cdc8bc6 2022-10-13T06:00:00+00:00 16,7 Prozent der befragten Bauunternehmen waren im September 2022 von Stornierungen betroffen, dies berichtet das Forschungsinstitut ifo. Aufgrund der explodierenden Material- und Energiepreise sowie der steigenden Finanzierungszinsen sei die Planungssicherheit dahin.

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Stornierungswelle rollt weiter

Steigende Baukosten und immer höhere Belastungen durch Kreditzinsen führen zu immer mehr Stornierungen im Wohnungsbau. Dies teilte das ifo-Institut mit. Danach waren im September 16,7 Prozent der befragten Unternehmen von Auftragsstornierungen betroffen. Im Vormonat August hatten 11,6 Prozent der Firmen von Stornierungen berichtet. Im vergangenen Jahr lag die Quote durchschnittlich bei unter fünf Prozent, vor Corona waren es sogar nur zwischen einem und zwei Prozent.

Steigende Kosten sorgen für Stornierungen

„Aufgrund der explodierenden Material- und Energiepreise sowie der steigenden Finanzierungszinsen ist die Planungssicherheit dahin. Die Baukosten steigen immer weiter. Für einige Bauherren ist das alles nicht mehr darstellbar, sie stellen Projekte zurück oder ziehen ganz die Reißleine“, sagt ifo Forscher Felix Leiss. Die Preise für Baumaterial steigen schon länger, hinzu kommen Versorgungsengpässe. Die Bauunternehmen müssen diese gestiegenen Beschaffungskosten an ihre Kunden weitergeben.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtete im Februar 2022, dass die Erzeugerpreise im Jahresdurchschnitt 2021 so stark gestiegen sind, wie noch nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949. Auch die Preise für den Neubau von Wohngebäuden lagen im vergangenen Jahr um rund neun Prozent über dem Niveau des Vorjahres.

 

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Holzpellets richtig lagern dd77279f7d325eec933f05b1672f6a1f 2022-10-06T06:00:00+00:00 Die stark gestiegenen Energiepreise haben die große Nachfrage nach erneuerbaren Energien noch einmal verstärkt. Auch Pelletheizungen, die mit aus Holzresten hergestellten Pellets betrieben werden, werden immer beliebter. Wer sich für eine Holzpelletheizung entscheidet, muss jedoch einige Dinge beachten, gibt der Verband Privater Bauherren (VPB) zu bedenken.

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Geeigneten Lagerraum finden

Wer von Öl auf Pellets umsteigt, kann seinen ehemaligen Tankraum zum Lager umbauen. Grundlage für die Lagerung von Pellets bilden die „Verordnungen über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung“ (FeuVO), die, wie so oft in Deutschland, von Bundesland zu Bundesland variieren können. Der richtige Ansprechpartner für dieses Vorhaben ist das örtliche Bauamt – es informiert zuverlässig über alle geltenden Vorschriften.

Bei der Lagerung von Pellets können Abbauprodukte, wie zum Beispiel Kohlenmonoxid oder Kohlenwasserstoffe aus den Pellets austreten und sich im Lagerraum anreichern. Es gab schon Todesfälle in ungelüfteten Pellet-Lagerräumen durch das unsichtbare und geruchlose Gas Kohlenmonoxid.

Vorschriften bei der Lagerung

Laut VPB ist ab mehr als 6,5 t Pelletlagerung ein Brennstofflagerraum nötig, also ein Raum, der zu keinem anderen Zweck als der Pelletlagerung genutzt werden darf, zudem gibt es unter anderem strenge Belüftungs- und Beschilderungspflichten.

Wer weniger als 6,5 t Pellets lagert, benötigt zwar keinen Brennstofflagerraum, aber ab 500 kg sieht die Muster-FeuVO auch dann die Belüftungs- und Beschilderungspflicht vor.

Wer von fossilen Brennstoffen auf Pellets umstellt, der muss also nicht nur technisch, sondern auch baulich eine ganze Menge beachten. Ein unabhängiger Sachverständiger kann im Vorfeld über Vorschriften, Auflagen, Kosten und Zuschussprogramme informieren.

 

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Deutscher Bundestag verschiebt Zertifizierung für Immobilienverwalter e19347e1c3ca0c0b97de5fb3b690855a 2022-09-29T06:00:00+00:00 Wohnungseigentümer haben nun erst ab Dezember 2023 einen Anspruch auf einen zertifizierten Immobilienverwalter – ein Jahr später als vorgesehen. Der Bundestag stimmte der Verschiebung nun endlich zu.

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Engpässe bei der Zertifizierung

Schon länger zeichnete sich ab, dass nicht alle Zertifizierungswilligen bis zum 1. Dezember 2022 eine Prüfung vor den Industrie- und Handelskammern (IHK) hätten ablegen können. Somit hätte es zu einer Klagewelle wegen Wettbewerbsverzerrung oder zur Beschlussanfechtung bei Beauftragung eines nichtzertifizierten Verwalters durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kommen können. Dies berichtet unter anderem der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland).

Der VDIV Deutschland hat daher, wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gebeten, eine zeitliche Verschiebung der Zertifizierung zu prüfen, um eine Entzerrung der Situation zu ermöglichen. Dem wurde nun zugestimmt.

Hintergrund der Regelung

Im Zuge der der Reform des Wohnungseigentumsrecht zum Dezember 2020 haben Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter als Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung ab dem 1. Dezember 2022. Als zertifizierter Verwalter gilt, wer durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter notwendig sind.

 

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Der Herbst ist da: Das ist jetzt noch im Garten zu tun d6ef5f7fa914c19931a55bb262ec879c 2022-09-22T06:00:00+00:00 In vielen Teilen Deutschlands ging es von der Hitzewelle beinahe nahtlos in den Herbst über. Dauerregen und kühles Wetter läuten die bunte Jahreszeit ein. Damit der Garten gut durch die kühleren Jahreszeiten kommt, gibt es noch einiges zu tun.

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Die letzte Ernte einholen

Schnittlauch, Kürbisse, Äpfel und andere Obst- und Gemüsesorten sollten nun geerntet und eingelagert, verbraucht oder haltbar gemacht werden. Obstbäume können noch umgepflanzt werden – hierbei auf eine nährstoffhaltige Erde und viel Feuchtigkeit achten.

GärtnerInnen können nun auch Zwiebelblumen pflanzen. Die Zwiebeln bilden noch Wurzeln aus, gewöhnen sich an ihren Standort und keimen dann nach der Winterruhe. Rosen können ebenfalls im Herbst gepflanzt werden. Bei starker Kälte müssen sie jedoch etwas geschützt werden.

Heckenschere, Rückschnitt & Jäten

Am 30. September endet die Vogelschonzeit – nun dürfen Hecken, Stauden und andere Büsche zurückgeschnitten werden. Obstbäume sollten jedoch erst im Frühjahr geschnitten werden. Wer jetzt noch Unkraut jätet, erspart sich im Frühjahr viel Arbeit und tut gleichzeitig seinen Pflanzen einen gefallen, da die Erde aufgelockert wird.

An Igel und andere Nützlinge denken

Naturfreunde lassen verblühte Pflanzen und Gräser im Winter stehen – diese dienen vielen Nützlingen als lebensnotwendige Winterzuflucht. Beete können mit Laub und Staudenschnitt gemulcht werden – das schützt zum einen den Boden vor Kälte, zum anderen wird es beim Verrotten zu Humus und beschert Gartenbesitzern im Frühjahr einen fruchtbaren und lockeren Boden. Um Igeln das Überwintern zu ermöglichen, sollten einige Laubhaufen im Garten verbleiben.

 

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Erst 18 Prozent der Grundsteuererklärungen eingereicht 9c3b1830513cc3b8fc4b76635d32e692 2022-09-15T06:00:00+00:00 36 Millionen bebaute und unbebaute Grundstücke müssen neu bewertet werden. Hierzu müssen Eigentümer eine Grundsteuererklärung einreichen. Doch gerade mal 18 Prozent der Eigentümer haben dies bis jetzt erledigt – die Frist endet in sieben Wochen.

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Abgabequote sehr gering

Für die Neuberechnung der reformierten Grundsteuer müssen Eigentümer die Grundsteuererklärung einreichen. Bisher sind jedoch lediglich 6,2 Millionen Formulare online eingereicht worden, weitere 584.000 Erklärungen gingen in Papierform ein, so eine Sprecherin des Finanzministeriums. Somit haben erst knapp 18 Prozent der Eigentümer eine Erklärung abgegeben. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherige Regelung im Jahre 2018 für verfassungswidrig. Bis zum Ende des Jahres 2024 wird die Grundsteuer noch nach dem aktuellen Stand berechnet. Dann greifen neue Berechnungsmethoden. Da die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden ist, gilt die Reform als eine der größten Steuerreformen der vergangenen Jahrzehnte.

Probleme mit „Elster“, Fristverlängerung möglich

Seit dem 1. Juli können die Erklärungen über die Steuerplattform „Elster“ eingereicht werden. Die Plattform war jedoch Mitte Juli vorrübergehend nicht erreichbar – bereits hier forderten einige Verbände und Landespolitiker eine Fristverlängerung. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) schloss eine Fristverlängerung nicht aus; eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sagte nun, die Länder müssen diese Entscheidung treffen und dass es „sinnvoll“ wäre, wenn diese sich auf ein gemeinsames Vorgehen einigen.

 

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Heizkosten: Sparpotenzial für Mieter und Eigentümer 20d135f0f28185b84a4cf7aa51f29500 2022-09-08T06:00:00+00:00 Am 1. Oktober beginnt offiziell die Heizsaison – mit Blick auf die steigenden Kosten bereitet dies Mietern und Eigentümern Sorge. Doch wer sich vorbereitet, heizt effizienter und kann Geld sparen. Laut der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online sind bis zu 700 Euro Ersparnis möglich.

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Gasheizung prüfen lassen

Sollte der zweite Teil der Energiesparverordnung vom Bundesrat abgesegnet werden, müssen Gasheizungen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchlaufen. „Wird die Heizung daraufhin optimiert, sind Energieeinsparungen von bis zu 20 Prozent möglich. Bei einem Einfamilienhaus mit erhöhtem Energieverbrauch lassen sich bei den aktuellen Gaspreisen jährlich über 700 Euro Heizkosten sparen“ schreibt co2online. Für größere Mehrfamilienhäuser würde der hydraulische Abgleich zur Pflicht – dieser sorgt dafür, dass die Wärme gleichmäßig und effizient durch alle Heizkörper fließt.

Eigentümer sollten zudem ihre Heizrohre dämmen, um beim aktuellen Gaspreis bis zu 40 Euro je Meter Rohr zu sparen. Hierzu eignet sich Rohisolierung aus dem Baumarkt.

So können Mieter sparen

Mieter haben weitaus weniger Einfluss auf ihren Energieverbrauch. Jedoch gibt es ein paar einfache Maßnahmen, um die Rechnung nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Thermostate sind ein wichtiges Mittel, um Energie zu sparen. Neuere Modelle lassen sich gradgenau einstellen und sind zeitgesteuert, sodass z. B. nicht geheizt wird, wenn niemand zu Hause ist. Nach 15 Jahren sollten sie ausgetauscht werden.

Um weitere Kosten zu sparen sollten Heizkörper gründlich entstaubt sowie schwere Möbel und Vorhänge vom Heizkörper weggerückt werden. Auch undichte Fenster können mit Dichtungsband aus dem Baumarkt abgedichtet werden. Wenn Kälte aus dem Hausflur in die Wohnung zieht, hilft der sogenannte Zugluftdackel.

 

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Ab September: Das sind die neuen Energiespar-Regeln b59c67bf196a4758191e42f76670ceba 2022-09-01T06:00:00+00:00 Schon ab heute gilt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV). Diese beinhaltet die neuen Energiespar-Reglungen, die das Kabinett beschlossen hat. Ab Oktober tritt das zweite Paket in Kraft.

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Regeln für den privaten Bereich

Ab dem 1. September tritt das Maßnahmenpaket in Kraft, das zu deutlichen Energieeinsparungen verhelfen soll. Es gilt zunächst für sechs Monate. Im privaten Bereich gilt dann unter anderem:

  • Private Schwimmbecken, Pools und Whirlpools – drinnen wie draußen – dürfen nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden. Ausnahmen gibt es für therapeutische Anwendungen und die meisten öffentlichen Einrichtungen.
  • Regelungen in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur voraussetzen, werden vorübergehend ausgesetzt. Mieter bleiben jedoch zu angemessenem Heiz- und Lüftungsverhalten verpflichtet, um Schäden an der Bausubstanz zu verhindern.
  • Spätestens zu Beginn der Heizsaison müssen Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude ihre Kunden beziehungsweise Mieter über den zu erwartenden Energieverbrauch, damit verbundene Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren.

Zweite Verordnung ab Oktober

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) soll ab dem 1. Oktober für voraussichtlich zwei Jahre gelten. Der Bundesrat muss dem Erlass der Verordnung noch zustimmen. Für private, öffentliche und Firmengebäude sieht sie unter anderem folgendes vor:

  • Verpflichtende jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen.
  • Sofern er noch nicht gemacht wurde, wird der hydraulische Abgleich für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas zur Pflicht.
  • Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden.

 

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Barrierefreies Wohnen: Fördermittel bereits aufgebraucht 2cbca44843a864533ec05b321ae1f9d1 2022-08-25T06:00:00+00:00 Nur sechs Wochen nach der Bereitstellung von Investitionszuschüssen für barrierereduzierte Wohnanpassung ist der Fördertopf schon wieder leer. Bereits zugesagte Anträge sind jedoch nicht betroffen.

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Enorme Nachfrage nach Fördermitteln

Bis Ende des Jahres 2022 hätten die Mittel reichen sollen – doch dass die bereitgestellten 75 Millionen Euro nicht ausreichen, hatten Experten schon länger befürchtet. Erst vor sechs Wochen, am 29. Juni, wurde das Programm wieder aufgenommen. Die KfW schreibt: „Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Förder­mittel für Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung bereits ausgeschöpft. Ab sofort können Sie daher keine Anträge mehr für den Investitions­zuschuss Barriere­reduzierung (455-B) stellen.“

Bis zu 6.250 Euro konnten private Eigentümer und Mieter für Umbaumaßnahmen beantragen. Typische Umbauten sind zum Beispiel bodengleiche Duschen, Treppenlifte, barrierefreie Zugänge zu Hof, Garage oder Mülltonnen, aber auch Smarthome-Anwendungen wie z. B. für elektrische Rollläden.

Jetzt schon beraten lassen

Christiane Grüne, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen, die zur Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gehört, rät jetzt schon zur Beratung: „Wer sich jetzt schon überlegt, wie und was umgebaut werden soll, ist vorbereitet, wenn der Fördertopf 455-B der KfW erneut gefüllt werden sollte und kann dann zügig einen Antrag stellen“, so Grüne. „Denn sollte die übliche Förderpraktik beibehalten werden, ist leider erneut zu erwarten, dass dann Eile geboten ist, bevor der nächste Fördertopf nach einigen Wochen wieder leer ist.“

 

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Bauministerium soll 5 Milliarden Euro erhalten 8f1d43620bc6bb580df6e80b0dc05c48 2022-08-18T06:00:00+00:00 Im aktuellen Haushaltsentwurf 2023 der Ampel-Regierung sind fünf Milliarden Euro für das von Klara Geywitz (SPD) geführte Bauministerium eingeplant. Ein Großteil davon ist für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen.

Sozialer Wohnungsbau im Fokus

Die Bundesregierung setzt auf sozialen Wohnungsbau: 1,28 Milliarden Euro sollen fließen, 750 Millionen waren es noch im Jahr 2022. Das im Koalitionsvertrag beschossene Ziel, jährlich 400.000 neue Wohnungen – davon 100.000 staatlich geförderte – zu schaffen, soll so erreicht werden.

Die 5,01 Milliarden Euro für das Bauministerium setzen sich wie folgt zusammen: 3,87 Milliarden Euro sind Investitionen, 964,24 Millionen Euro Zuweisungen und Zuschüsse, 3,3 Milliarden Euro gehen in das Bau- und Wohnungswesen. Ins Baukindergeld fließen 859,07 Millionen Euro, die Programmmittel für das Wohngeld betragen 690 Millionen Euro, das Budget für Stadtentwicklung und Raumordnung beträgt 1,51 Milliarden Euro. Der Etat für die Städtebauförderung beträgt 1,06 Milliarden Euro, von denen 790 Millionen Euro als Zuweisungen an die Länder gehen sollen.

Voraussichtlich wird das Haushaltsgesetz 2023 im November verabschiedet.   

Förderung studentisches Wohnen

Klara Geywitz kündigte zudem im Journal des Deutschen Studentenwerks (DSW) an, dreistellige Millionenbeträge in die Förderung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende, Auszubildende und Polizeianwärter zu investieren. Das Programm soll Anfang 2023 an den Start gehen, der genaue Finanzrahmen ist noch in der Verhandlung.

 

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Im aktuellen Haushaltsentwurf 2023 der Ampel-Regierung sind fünf Milliarden Euro für das von Klara Geywitz (SPD) geführte Bauministerium eingeplant. Ein Großteil davon ist für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen.

Sozialer Wohnungsbau im Fokus

Die Bundesregierung setzt auf sozialen Wohnungsbau: 1,28 Milliarden Euro sollen fließen, 750 Millionen waren es noch im Jahr 2022. Das im Koalitionsvertrag beschossene Ziel, jährlich 400.000 neue Wohnungen – davon 100.000 staatlich geförderte – zu schaffen, soll so erreicht werden.

Die 5,01 Milliarden Euro für das Bauministerium setzen sich wie folgt zusammen: 3,87 Milliarden Euro sind Investitionen, 964,24 Millionen Euro Zuweisungen und Zuschüsse, 3,3 Milliarden Euro gehen in das Bau- und Wohnungswesen. Ins Baukindergeld fließen 859,07 Millionen Euro, die Programmmittel für das Wohngeld betragen 690 Millionen Euro, das Budget für Stadtentwicklung und Raumordnung beträgt 1,51 Milliarden Euro. Der Etat für die Städtebauförderung beträgt 1,06 Milliarden Euro, von denen 790 Millionen Euro als Zuweisungen an die Länder gehen sollen.

Voraussichtlich wird das Haushaltsgesetz 2023 im November verabschiedet.   

Förderung studentisches Wohnen

Klara Geywitz kündigte zudem im Journal des Deutschen Studentenwerks (DSW) an, dreistellige Millionenbeträge in die Förderung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende, Auszubildende und Polizeianwärter zu investieren. Das Programm soll Anfang 2023 an den Start gehen, der genaue Finanzrahmen ist noch in der Verhandlung.

 

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Mit Heizlüftern Gas sparen: keine gute Idee b9d487a30398d42ecff55c228ed5652b 2022-08-11T06:00:00+00:00 Aus Angst vor einem Gasmangel im Winter möchten sich viele Menschen einen elektrischen Heizlüfter anschaffen oder haben dies bereits getan – doch Experten sind sich darüber einig, dass das keine gute Idee ist. Viele schätzen die Stromkosten falsch ein und im schlimmsten Fall drohen Netzüberlastungen.

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Privathaushalte sind besonders geschützt

Da derzeit weniger Gas aus Russland kommt und gleichzeitig die Preise massiv ansteigen, haben viele Angst, im Winter frieren zu müssen. „Auch in einer Gasmangellage verbleibt Gas in den Verteilnetzen, mit dem die Wärmekunden versorgt werden. Denn allein aus technischen Gründen kann ein lokales Gasnetz, wie etwa ein Straßenzug oder ein Quartier, nicht so einfach abgeschaltet werden“, schreibt der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE). Gleichzeitig warnt er davor, im Winter auf elektrische Heizlüfter zu setzen. Elektrische Direktheizgeräte wie Heizlüfter seien keine sinnvolle Alternative, um den Gasverbrauch zu senken. Abgesehen davon, dass diese Art zu heizen sehr teuer ist, kann ein gleichzeitiger Betrieb vieler solcher Geräte die Stromversorgung beeinträchtigen und sogar zu Ausfällen führen.

Hohe Preise, wenig Nutzen

Das Vergleichsportal Verivox rechnet es vor: „Elektrische Direktheizgeräte verursachen deutlich höhere Kosten als eine Gasheizung“, erklärt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. „Das liegt daran, dass der Preis für eine Kilowattstunde (kWh) Strom deutlich höher ist als für eine kWh Gas. Im August 2022 kostet eine Kilowattstunde Strom im bundesweiten Durchschnitt rund 42 Cent, der durchschnittliche Gaspreis liegt bei rund 18 Cent/kWh. Unterstellt man eine vollständige Umwandlung der Heizenergie in Raumwärme, also einen Wirkungsgrad von 100 Prozent, müsste sich der Gaspreis also noch mehr als verdoppeln, damit die gleichen Kosten wie bei einer Elektroheizung anfallen“.

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Gasumlage: Das kommt auf Gaskunden zu e58cc5ca94270acaceed13bc82dfedf7 2022-08-04T06:00:00+00:00 Gaskunden werden weiter belastet: Ab Oktober wird voraussichtlich die von der Regierung beschlossene Gasumlage fällig. Wie hoch diese ausfällt, soll noch im August bekanntgegeben werden. Wirtschaftsminister Habeck betonte, dass es Entlastungen für jene Bürger geben werde, die wegen der Umlage an die Armutsgrenze rutschten: „Das ist kein guter Schritt, aber ein notwendiger Schritt.“

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Mehrere 100 Euro im Jahr – oder mehr?

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach von einer Erhöhung der Gaspreise um zwei Cent pro Kilowattstunde – und von zusätzlichen Mehrkosten von jährlich 200 bis 300 Euro für eine vierköpfige Familie. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) spricht hingegen von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde und erwähnte soziale Ausgleichsmaßnahmen.

Das Vergleichsportal Check24 errechnete, dass eine vierköpfige Musterfamilie bei #einer 2 Cent Umlage mit Mehrkosten von 476 Euro jährlich rechnen müsse. Bei 5 Cent Umlage wären es sogar 1.190 Euro. Ein 3-Personen-Haushalt muss demnach mit Mehrkosten zwischen 321 und 1.071 Euro rechnen. Für 2-Personenhaushalte werden zwischen 214 und 714 Euro Mehrkosten fällig. Das Verbrauchsportal Verivox errechnete die gleichen Preise.

Umlage zeitlich begrenzt

Etwa die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland wird mit Gas geheizt. Hinzu kommen jene, die mit Solarthermie und Pelletheizungen betrieben und durch Gas ergänzt werden. Durch die Umlage sollen die Versorger die gestiegenen Einkaufspreise an die Verbraucher weitergeben können – sie soll etwa 90 Prozent der höheren Beschaffungskosten decken. Die Umlage soll bis März 2024 gelten.

 

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Energetische Sanierung: Auf unabhängige Berater setzen c9f95a0a5af052bffce5c89917335f67 2022-07-28T06:00:00+00:00 Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Eigentümern dazu, sich bei einer geplanten energetischen Sanierung von unabhängigen Sachverständigen beraten zu lassen. Handwerker neigen häufig dazu, das eigene Gewerk zu empfehlen.

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Neutrale Beratung ist das A und O

Handwerker führen leider häufig Verkaufsgespräche, so der VPB. Ein Fassadenbauer wird eine Fassadendämmung empfehlen, ein Heizungsbauer den Einbau einer neuen Heizung und ein Fensterbauer wird neue Fenster als beste energetische Sanierungsoption vorschlagen – unabhängig davon, ob dies die sinnvollste Maßnahme ist. Aus diesem Grund sollten Eigentümer auf unabhängige Sachverständige setzen, die einen durchdachten Sanierungsplan aufstellen. Unabhängige Berater finden Eigentümer z. B. über die regionale Verbraucherzentrale. Auch die KfW-Bank führt eine Liste mit Energieberatern. Ein guter Ansprechpartner ist zudem der Schornsteinfeger, sofern er Beratungen anbietet. Berater sollten niemals Verkäufer sein und firmen- und produktneutrale Empfehlungen aussprechen.

Förderungen nutzen!

Wer eine energetische Sanierung plant, sollte unbedingt vorher schauen, ob er zusätzlich von einer KfW-Förderung profitieren kann. Häufig werden z. B. die Fassadendämmung, die Erneuerung der Fenster, Heizungsaustausch, Photovoltaik-Anlagen und vieles mehr gefördert.

Wichtig: Die Förderung muss in der Regel vor Baubeginn beantragt werden. Interessierte sollten sich im Vorfeld über die weiteren Bedingungen und Anforderungen der Förderung informieren.

 

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Hitze in der Wohnung: Welche Rechte haben Mieter? af21d0c97db2e27e13572cbf59eb343d 2022-07-21T06:00:00+00:00 Neue Hitzerekorde, schwüle Nächte, nur wenig Regen und kaum Abkühlung: Derzeit ächzt das halbe Land unter den Temperaturen. Insbesondere Mieter fragen sich derzeit, welche Rechte sie haben und ob sie ihre Vermieter in die Pflicht nehmen können.

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Wie warm darf es in der Mietwohnung sein?

Darüber, wie warm es in einer Wohnung werden darf, gibt es keine gesetzliche Regelung. Gerichte orientieren sich jedoch häufig an technischen Regeln für Arbeitsstätten, die besagen, dass die Raumtemperatur am Arbeitsplatz 26 Grad Celsius nicht übersteigen sollte. Andere sagen, es sollte bei Außentemperaturen von mindestens 32 Grad mindestens 6 Grad kühler sein.

Dachgeschossbewohner müssen jedoch mehr aushalten: hier entschieden Gerichte, dass die Bewohner Temperaturen von 30 Grad hinzunehmen haben. Dies sind jedoch alles Einzelfallentscheidungen, es kommt immer auf die individuellen Umstände an.

In Wohnungen, in denen es zu heiß wird, weil der Wärmeschutz nicht dem zum Zeitpunkt der Errichtung vorgeschriebenen Stand der Technik entspricht, haben Mieter in der Regel ein Mietminderungsrecht. Wer hingegen den ganzen Tag die Fenster offen lässt oder die Außenrolladen nicht schließt und deshalb in seiner Wohnung schwitzt, hat kein Recht auf eine Mietminderung.

Haben Mieter Anspruch auf Hitzeschutz?

Grundsätzlich ist es Vermietersache, dass sich die Wohnung im Sommer nicht zu stark aufheizt. Wie er das macht, z. B. mithilfe von Markisen, Außenrolladen oder einer Klimaanlage, ist seine Sache. Mieter haben kein Recht auf einen bestimmten Sonnenschutz. Möchten Mieter selbstständig Abhilfe schaffen, müssen sie bei allen baulichen Veränderungen die Zustimmung ihres Vermieters einholen. Vom Vermieter durchgeführte Baumaßnahmen, die z. B. durch bessere Isolierung oder Wärmedämmung zu einem gesteigerten Wohnwert führen, sind als Modernisierung zu betrachten. Diese darf der Vermieter mit elf Prozent der Kosten pro Jahr auf die Miete aufschlagen.

 

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Sofortprogramm für Klimaschutz: Keine neuen Gasheizungen ab 2024 4da04049a062f5adfe81b67dd755cecc 2022-07-14T06:00:00+00:00 Deutschlands nächstes Klimaziel ist es, bis 2030 den Treibhausgasausstoß um 65 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Damit dies gelingt, haben das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Sofortprogramm für den Gebäudesektor vorgelegt.

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Maßnahmenvorschläge des Programms

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll demnach festgeschrieben werden, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der Einbau reiner Gasheizungen wäre demnach nicht mehr erlaubt. Bestehende Heizsysteme sollen möglichst optimiert werden – hierfür sind Förderungen im Gespräch. Das Programm setzt außerdem stark auf die Gebäudesanierung und deren Förderung. Auch Handwerksbetriebe sollen im Einbau klimafreundlicher Heizsysteme geschult werden. Zudem gibt es Pläne für die Erhöhung der Sanierungsrate bei allen öffentlichen Gebäuden und kommunalen Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur.

Sofortprogramm war nötig

Das Sofortprogramm war notwendig geworden, weil die Emissionen des Gebäudesektors im Jahr 2021 die zulässige Jahresemissionsmenge um zwei Mio. Tonnen CO2-Äquivalente überschritten hatten (115 Mt. CO2-Äq. statt 113 Mt. CO2-Äq.). Nach § 8 Bundes-Klimaschutzgesetz sind daher BMWK und BMWSB verpflichtet ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen in den folgenden Jahren sicherstellt.

Die Vorschläge müssen nun dem Expertenrat für Klimafragen vorgelegt werden, im Anschluss berät das Bundeskabinett über die Maßnahmen „und beschließt diese schnellstmöglich“, so das BMWSB in einer Stellungnahme.  

 

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KfW-Förderung: 75 Millionen Euro für barrierefreies Wohnen aace49c7d80767cffec0e513ae886df0 2022-07-07T06:00:00+00:00 Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Programm „Altersgerecht Umbauen“ für dieses Jahr 75 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse können ab sofort bei der KfW beantragt werden.

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Was wird gefördert?

Bodengleiche Duschen, Treppenlifte, barrierefreie Zugänge zu Hof, Garage oder Mülltonnen, aber auch Smarthome-Anwendungen wie z. B. für elektrische Rollläden sind förderfähig. Umbaumaßnahmen oder der Kauf von umgebautem Wohnraum werden mit bis zu 6.250 Euro bezuschusst. Der Zuschuss ist unabhängig vom Alter. Zudem muss der Zuschuss beantragt werden, bevor mit den Umbaumaßnahmen begonnen wird. Auch Mieter können den Zuschuss beantragen, sollten jedoch mit ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung treffen.

Zuschuss wichtig für demographischen Wandel

Stefan Wintels, Vorstandsvorsitzender der KfW Bankengruppe: „Die Nachfrage nach KfW-Zuschüssen für die Barrierereduzierung ist sehr groß. Dies ist ein Zeichen dafür, wie wichtig diese Förderung auch mit Blick auf den demografischen Wandel ist. Ich freue mich, dass durch die Bereitstellung weiterer Mittel der Wohnkomfort und die Wohnsicherheit erhöht werden. Dies ermöglicht vielen Menschen, länger im gewohnten Wohnumfeld leben bleiben zu können.“

 

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Grundsteuer: Was ändert sich für Eigentümer? c667d53acd899a97a85de0c201ba99be 2022-06-30T06:00:00+00:00 Ab dem Jahr 2025 soll eine neue Berechnung der Grundsteuer gelten. Bereits ab dem 1. Juli 2022 müssen Eigentümer eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.

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Grundsteuermodell veraltet

Die alte Berechnung der Grundsteuer ist längst nicht mehr auf dem neusten Stand: Die Berechnungsdaten stammen teils aus den 1960er Jahren, einige sogar aus dem Jahr 1935. Mit der Grundsteuerreform soll sich das nun ändern: zukünftig berechnet sich die Grundsteuer in drei Schritten: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz. So wird es in Gegenden, die seit den 1960er bzw. 1930er Jahren einen Aufschwung erlebt haben, teurer, in strukturschwachen Gegenden dürfte die Steuer hingegen sinken.

Damit die neue Grundsteuer korrekt berechnet werden kann, müssen rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Eigentümer müssen ab dem 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 ihre Grundsteuererklärung digital über das Portal „ELSTER“ beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Abgabe in digitaler Form ist verpflichtend. Im Wesentlichen müssen die folgenden Parameter angegeben werden: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes, Wohn-/Nutzfläche. Erst nach Sammlung aller Daten wird die neue Grundsteuer berechnet und auf Grundlage der neuen Werte erstmals zum 1. Januar 2025 festgesetzt.

Grundsteuer ist wichtigste Einnahmequelle

Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Die Gemeinden finanzieren hieraus Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien und investieren in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken.

 

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Gasmangel: Wohnungsverband will Mindesttemperatur senken c6bff625bdb0393992c9d4db0c6bbe45 2022-06-23T06:00:00+00:00 Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) fordert, die gesetzliche Mindesttemperatur in Wohnungen zu senken, sollte das Gas noch knapper werden. Einen ähnlichen Vorschlag machte die Bundesnetzagentur. Kritik kommt vom Mieterbund.

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Vorschlag des GdW

„Sollten die Gaslieferungen nach Deutschland künftig weiter deutlich eingeschränkt werden und es zu einer Mangelsituation kommen, sollte der Rechtsrahmen so angepasst werden, dass weitere Absenkungen der Mindesttemperatur auf eine maximale Untergrenze von 18 Grad tagsüber und 16 Grad nachts möglich werden“, fordert GdW-Präsident Axel Gedaschko. Derzeit müssen Vermieter im Winter eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad gewährleisten.

Auch Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, gibt an, derzeit mit der Politik über eine Senkung der Heizvorgaben für Vermieter zu diskutieren. Der CDU-Wirtschaftsrat unterstützt die Forderungen ebenfalls.

Mieterbund setzt auf Freiwilligkeit

Der Deutsche Mieterbund (DMB) bezeichnet die Vorschläge als „unsozial und unzumutbar“. „Wenn man zuallererst bei den Mieterinnen und Mietern mit einem staatlich verordneten ‚Wärmedeckel‘ ansetzt, könnte man dahinter auch die Unterstellung vermuten, sie würden Energie verschwenden. Dies ist jedoch grundfalsch. Gerade Mieterinnen und Mieter achten sehr wohl auf ihre Energiebilanz, schon deshalb, weil ihre Energiekosten sonst allein aufgrund der durch die Decke schießenden Preise immer weiter steigen“ kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

 

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Immobilienkauf: Das bedeuten steigende Zinsen 1e6e0a04d20f50967c64dac2d639a577 2022-06-16T06:00:00+00:00 Seit Weihnachten 2021 sind die Zinsen für Immobilienkredite sprunghaft angestiegen – sogar für viele Experten kam diese schnelle Entwicklung unerwartet. Für neue Finanzierungen steigt die monatliche Belastung deutlich. Was sollten Immobilienkäufer beachten?

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Was ist passiert?

Die Zeit der historisch niedrigen Zinsen scheint vorbei zu sein: Seit Jahresbeginn stiegen die Zinsen für Immobiliendarlehen von etwa 1 Prozent auf 2,8 Prozent. Laut Experten sind die Gründe hierfür die anhaltende Rekordinflation sowie die Coronakrise und der Krieg in der Ukraine. Damit der aufgenommene Kredit in einem Zeitraum von 30 Jahren getilgt werden kann, verlangen die meisten Banken eine Anfangstilgung von 2 oder 3 Prozent.

Die Folge: Konnten im Jahr 2021 mit 1.000 Euro monatlich bei 1 Prozent Zins und 3 Prozent Tilgung noch 300.000 Euro finanziert werden, sind mit dem aktuellen Zins und 3 Prozent Tilgung nur 200.000 Euro finanzierbar. Müssen aber 300.000 Euro mit einem Zins von 3 Prozent finanziert werden, beträgt die monatliche Belastung bei 3 Prozent Tilgung schon 1.500 Euro, dies berichtet die Verbraucherzentrale NRW.

Längere Zinsbindung meist sinnvoll

Experten gehen davon aus, dass es Mitte Juli sowie im Laufe des Jahres weitere Erhöhungen geben wird. Die Verbraucherzentrale NRW warnt davor, sich von niedrigen Zinsen bei der Hausbank oder auf Internetportalen blenden zu lassen: Meist gelten die Angebote nur für einen Teil der Kreditsumme. Stattdessen sollen Verbraucher auf eine möglichst lange Zinsbindung achten. Der Zins für 15-jährige Zinsbindungen liegt aktuell um ca. 0,3 Prozent höher als für 10 Jahre. Das kann sich lohnen, denn nach Ablauf der Zinsbindung muss die Restschuld zwingend mit dem aktuellen Marktzins finanziert werden.

 

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Wohnkostenreport: Kaufen ist günstiger als Mieten a0160709701140704575d499c997b6ca 2022-06-09T06:00:00+00:00 Wohneigentum zu besitzen war in Deutschland im Jahr 2021 ca. 59 Prozent günstiger als das Mieten. Das ist das Ergebnis des aktuellen ACCENTRO Wohnkostenreports (WKR), der bereits zum siebten Mal in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW) erstellt wurde.

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Mieten stiegen, Selbstnutzerkosten sind gesunken

Im Rahmen der Untersuchung wurden die Selbstnutzerkosten und Mieten aller 401 Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland verglichen. Obwohl die Kaufpreise 2021 angestiegen sind, nahmen die Selbstnutzerkosten um durchschnittlich 0,11 Euro pro Quadratmeter und Monat gegenüber dem Vorjahr ab. Grund hierfür sind die kontinuierlich niedrigen Zinsen. Die Preise für Neuvertragsmieten stiegen hingegen an und waren pro Quadratmeter im Durchschnitt mehr als doppelt so teuer. Durch das Bestellerprinzip werden Immobilienkäufer zusätzlich entlastet.

Auswirkungen der Zinswende

Steigende Energie- und Baukosten aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine sowie die Erwartung erster Zinsschritte durch die Europäische Zentralbank im Sommer 2022 dürften die Selbstnutzerkosten ansteigen lassen. Dem ACCENTRO Wohnkostenreport 2022 zufolge hängt die weitere Zinsentwicklung maßgeblich vom Verlauf des Kriegs in der Ukraine und der Corona-Pandemie ab.
Dennoch geht das IW in seinen Zinsszenarios davon aus, dass auch bei einem Zins von drei Prozent an den meisten deutschen Standorten immer noch signifikante Selbstnutzerkostenvorteile bestehen. Wohneigentum bleibt also trotz der Zinswende weiterhin attraktiv.

 

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Kabinettsbeschluss: Stufenmodell bei CO2-Kosten a5e0ff62be0b08456fc7f1e88812af3d 2022-06-02T06:00:00+00:00 Bei der CO2-Abgabe möchte die Ampel Mieter entlasten. Bisher können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis vollständig an ihre Mieter weitergeben – nun hat die Ampel ein Stufenmodell beschlossen, bei dem der Vermieter anteilig zahlen muss.

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Was wurde beschlossen?

Die Bundesregierung hat nun eine Aufteilung der CO2-Kosten im Mietverhältnis beschlossen. Für Wohngebäude soll ein Stufenmodell gelten: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieterinnen und Vermieter. Investieren sie in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen, sinkt ihr Anteil an den CO2-Kosten. Je nachdem wie gut der energetische Zustand des Gebäudes ist und wie hoch der CO2-Verbrauch ist, müssen Vermieter dann zwischen null und 90 Prozent der CO2-Abgabe übernehmen.

Kg CO2 pro m² und Jahr – Vermieter : Mieter

0 bis 12 kg – 0 % : 100 %
12 bis 17 kg – 10 % : 90 %
17 bis 22 kg – 20 % : 80 %
22 bis 27 kg – 30 % : 70 %
27 bis 32 kg – 40 % : 60 %
32 bis 37 kg – 50 % : 50 %
37 bis 42 kg – 60 % : 40 %
42 bis 47 kg – 70 % : 30 %
47 bis 52 kg – 80 % : 20 %
Über 52 kg – 90 % : 0 %

Ausnahmen und Sonderregelungen gibt es zum Beispiel bei denkmalgeschützten Gebäuden, Gebäuden in Milieuschutzgebieten, gewerblichen Immobilien oder in Gebieten mit eingeschränkter Energieversorgung. Die CO2-Steuer beträgt derzeit 30 Euro je Tonne CO2 und steigt bis zum Jahre 2025 stufenweise auf 55 Euro an. Wenn der Bundestag dem Gesetz zustimmt, tritt es am 1.1.2023 in Kraft.

 

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EEG-Umlage: Bundesrat billigt Entlastung der Stromkunden db2b4182156b2f1f817860ac9f409ad7 2022-05-25T06:00:00+00:00 Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss zur vorzeitigen Absenkung der so genannten EEG-Umlage gebilligt. Damit werden Stromkundinnen und -kunden schneller als ursprünglich geplant von den aktuell stark gestiegenen Energiepreisen entlastet.

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Entlastungen wegen gestiegener Energiepreise

Die Ampel-Koalition hatte sich wegen der hohen Energiepreise am 23. Februar darauf geeinigt, die EEG-Umlage vorzeitig abzuschaffen. Ursprünglich sollte sie erst zum 1. Januar 2023 gestrichen werden.  Nun sinkt die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh. Eine vierköpfige Familie wird dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung. Stromanbieter sind dazu verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben. Die Ausfälle der Unternehmen betragen rund 6,6 Milliarden Euro und werden vom Bund erstattet.

EEG-Umlage zur Finanzierung von Ökostrom

Die EEG- bzw. Ökostrom-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Sie diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren und wurde bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben. Im Januar 2022 sank sie auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde – dies war der niedrigste Stand seit zehn Jahren.

 

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Urteil: Abwassergebühren in NRW zu hoch 4e2545f819e67f0615003dd7e04a6087 2022-05-19T06:00:00+00:00 Ein Urteil, dessen Folgen für Nordrhein-Westfalen (NRW) noch nicht ganz klar sind. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied, dass eine Kommune falsch kalkuliert hat – dies betrifft wohl mehrere Kommunen.

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Eigentümer klagt gegen Abwassergebühren

Neben den Steuern sind die Abwassergebühren der wohl größte Posten auf den meisten Nebenkostenabrechnungen. In Oer-Erkenschwick hatte ein Eigentümer gegen seinen Bescheid aus dem Jahre 2017 über knapp 600 Euro geklagt. Das OVG entschied nun, dass die Abrechnung um insgesamt 18 Prozent zu hoch ausgefallen ist. Bei 600 Euro Gebühren, die der Kläger bezahlen musste, wären das 120 Euro zu viel gezahlt.

Falsche Kalkulation

Die Stadt hat grobe Fehler bei der Abrechnung gemacht. So hatte sie bei der Abschreibung der Entwässerungsanlagen immer den Neuwert geltend gemacht. Zudem waren die zugrunde gelegten Zinsen viel zu hoch. Das Gebührenrecht schreibt vor, dass die Städte keinen Gewinn durch Gebühren machen dürfen. Bislang gibt das Gesetz vor, dass Anschaffungs- und Betriebskosten und auch die Zinssätze der letzten 50 Jahre gemittelt werden, um die aktuellen Gebühren zu berechnen. So berechnete zum Beispiel Oer-Erkenschwick einen Zinssatz von 6,52 Prozent. Das Oberverwaltungsgericht hält dagegen einen Zinssatz von nur 2,42 Prozent sowie einen Betrachtungszeitraum von zehn Jahren für angemessen. Wer jetzt noch einen Gebührenbescheid bekommt oder kürzlich bekommen hat, sollte daher unbedingt Widerspruch einlegen und auf die Entscheidung des OVG verweisen, rät der Bund der Steuerzahler. Andere Städte in NRW müssen nun prüfen, ob sie ihre Berechnungsgrundlage ändern müssen – somit könnten kommende Abrechnungen für Bürger deutlich günstiger ausfallen.
[OVG Münster, AZ 9 A 1019/20]

 

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Geplatzter Kaufvertrag: Schadenersatzansprüche umfassen Maklerprovision d6723e7cd6735df68d1ce4c704c29a04 2022-05-12T06:00:00+00:00 Hat der Verkäufer einer Immobilie sich eine Pflichtverletzung zuschulden kommen lassen, woraufhin der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt, kann der Käufer die bereits gezahlte Maklerprovision sowie die von ihm entrichtete Grunderwerbssteuer als Schadenersatz einfordern. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

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Der Fall: Verkäufer begeht Pflichtverletzung

Mit notariellem Vertrag verkaufte der Beklagte an die Klägerin ein mit einem Wohnhaus und einem Betriebsgebäude bebautes Grundstück zu einem Kaufpreis von 710.000 Euro. In der Folgezeit zahlte die Klägerin an die von ihr beauftragte Maklerin eine Provision von 25.347 Euro. Ferner entrichtete sie die vom Finanzamt festgesetzte Grunderwerbsteuer in Höhe von 23.800 Euro. Wegen arglistiger Täuschung trat die Klägerin vom Kaufvertrag zurück und verlangte in diesem Zug die Erstattung der Maklerprovision sowie der Grunderwerbsteuer.

Das Urteil: Erstattungsansprüche sind an den Verkäufer abzutreten

Der Bundesgerichtshof urteilte, dass die Erstattungsansprüche der Käuferin gegen den Makler und den Fiskus und Klägerin entsprechend § 255 BGB an den Verkäufer abzutreten sind. Die wirksame Anfechtung des vermittelten Kaufvertrages lasse den Provisionsanspruch der Maklerin entfallen, so dass die Klägerin die Provision von dieser zurückverlangen könne. Gleiches gelte für die Grunderwerbsteuer, da die Steuerfestsetzung nach wirksamer Anfechtung und Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG aufzuheben sei. Ein Schaden könne der Klägerin daher nur entstehen, wenn sie mit einem ihrer Rückgewähransprüche ausfalle. Hierfür sei nichts ersichtlich.

[BGH, AZ: V ZR 272/19]

 

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Nebenkosten erhöhen: Was ist möglich und sinnvoll? 41bfd20a38bb1b0bec75acf0845530a7 2022-05-05T06:00:00+00:00 Die steigenden Energiepreise werden sich in der Nebenkostenabrechnung niederschlagen – das ist klar. Darum denken viele Mieter und Vermieter nun über eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen nach, um Nachzahlungen zu vermeiden. Doch Vermieter dürfen jetzt keine einseitigen Erhöhungen beschließen.

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Vorauszahlungen erhöhen

Vermieter dürfen die monatlichen Vorauszahlungen ihrer Mieter nur in Zusammenhang mit einer Betriebskostenabrechnung erhöhen. Diese Erhöhung darf einem Zwölftel des Nachzahlungsbetrages entsprechen. Ebenfalls darf die Vorauszahlung bei erwartbaren Mehrkosten erhöht werden, z. B. bei einer Änderung der Personenzahl oder gestiegenen Energiepreisen. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus, um einen „Sicherheitszuschlag“ zu verlangen (BGH Urteil VIII ZR 294/10).

Welche Lösungen gibt es?

Die Situation ist sowohl für Vermieter als auch für Mieter unangenehm. Vermieter fürchten in Vorkasse gehen zu müssen und auf Nachzahlungen zu warten, während Mieter Sorge vor horrenden Nachzahlungen haben. Im Idealfall sollte das Gespräch gesucht werden, vor allem wenn die Vorauszahlungen knapp kalkuliert sind. Eine einvernehmliche Erhöhung ist nämlich zu jedem Zeitpunkt möglich. Auch Mieter können auf ihre Vermieter zugehen und eine höhere Zahlung vorschlagen.

 

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Mietwohnung mit WBS – wer ist berechtigt? 68b1fbe7f16e4ae3024973f12f3cb313 2022-04-28T06:00:00+00:00 Gerade in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt stoßen Wohnungsuchende in Immobilienanzeigen immer wieder auf den Zusatz „nur mit WBS“. Doch was heißt das eigentlich und wer darf sich auf die Wohnung bewerben?

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WBS, kurz erklärt

Entscheidet sich ein Vermieter dafür, sogenannte „Sozialwohnungen“ zu bauen oder zu vermieten, erhält er dafür staatliche Fördergelder. Diese verpflichten ihn im Gegenzug dazu, die Wohnung für eine festgelegte Dauer zur Kostenmiete zu vermieten. Das bedeutet, dass die Miete knapp über der Kostendeckung liegt und vergleichsweise wenig Ertrag bringt. Mieten darf diese Wohnung nur, wer einen Wohnberechtigungsschein (WBS) vorlegt – dies trifft hauptsächlich auf Menschen mit geringerem Einkommen vor.

Wer bekommt einen WBS?

Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegen zwischen 12.000 und 21.600 Euro für einen 1 Personen-Haushalt. Für jede weitere Person und jedes Kind im Haushalt steigt die Grenze. Für den Wohnberechtigungsschein ist ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland notwendig. Der WBS kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden und ist ab Ausstellung ein Jahr gültig. Mieter einer Wohnung mit Wohnberechtigungsschein haben den Vorteil, dass sie nicht zum Auszug verpflichtet werden können, wenn sie eines Tages die Einkommensgrenze überschreiten. Unter Umständen können Wohnungssuchende, die die Einkommensgrenze überschreiten, durch den Vermieter eine Freistellung erhalten und gegen monatliche Ausgleichszahlungen eine WBS-Wohnung beziehen.

 

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KfW-Neubauförderung: Budget innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft 6a2feef8ed6a9fe76d6b3f30f02150b4 2022-04-21T06:00:00+00:00 Die am Mittwochmorgen gestartete KfW-Neubauförderung von effizienten Gebäuden (EH/EG 40) wurde bereits nach wenigen Stunden wieder gestoppt. Das zur Verfügung stehende Budget von 1 Milliarde Euro wurde bereits im Verlauf des ersten Vormittags komplett ausgeschöpft. Nun startet Stufe 2 der Neubauförderung.

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Bereits zugesagte Kredite sind nicht betroffen

Die KfW schreibt auf ihrer Website, dass bereits zugesagte Kredite von dem Stopp nicht betroffen sind: „Ihren Kredit zahlen wir aus, sobald Ihr Finanzierungspartner den Kredit bei uns abruft“. Die Gelder seien bereits reserviert.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz teilt mit, dass die Neubauförderung in Stufe 2 im Programm EH 40-Nachhaltigkeit (EH/EG 40 NH) nahtlos, aber mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt wird. Das Programm EH/EG 40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG). Das QNG ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und wird nun in Stufe 2 verpflichtend.

Stufe 2 startet direkt im Anschluss

Die Stufe 2 der Neubauförderung startet am 21.04.2022 und läuft bis zum 31.12.2022. Eine Gesamtfördersumme nannte der Bund bisher nicht.

Bei der Neuausrichtung der Neubauförderung ist ab Januar 2023 eine dritte und finale Stufe vorgesehen. Das Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ soll die die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen und befindet sich noch in Ausarbeitung.

 

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Urteil: Vermieter müssen Hinweisgeber unter Umständen preisgeben 754dda4b1ba34c6fa89716b85d68532b 2022-04-14T06:00:00+00:00 Erhält ein Vermieter oder Verwalter Hinweise auf Missstände oder auf Fehlverhalten eines Bewohners, muss er diesem unter Umständen mitteilen, wer der Beschwerdegeber war. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

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Der Fall: Mitbewohner beschwerten sich über Missstände

Die Mitbewohner einer Hausgemeinschaft beschwerten sich über den Mieter einer Wohnung in dem Mehrfamilienhaus. Daraufhin verfasste die Vermieterin den folgenden Brief: „Auf Grund von Beschwerden über starke Geruchsbelästigung und Ungeziefer im Treppenhaus möchten wir eine Begehung Ihrer Wohnung durchführen. Unser Mitarbeiter [...] wird die Wohnungsbesichtigung durchführen“. Bei der Begehung wurde ein verwahrloster Zustand der Wohnung festgestellt. Der Mieter erhielt ein weiteres Schreiben mit der Aufforderung zur Reinigung und einem zweiten Begehungstermin. Der betroffene Mieter forderte seine Vermieterin unter Verweis auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dazu auf, ihm die Beschwerdegeber namentlich zu nennen. Aus Datenschutzgründen verweigerte die Vermieterin die Nennung der Namen und teilte ihm mit, die Beschwerden wurden revidiert und man könne die „Sache ruhen lassen“.

Das Urteil: Vermieterin muss Namen preisgeben

Anders als das Landgericht und das Oberlandesgericht, gab der BGH dem Mieter Recht und führte dafür verschiedene Gründe auf. So seien unter anderem die Beschwerden wegen des direkten Bezugs auf die Wohnung des Klägers „personenbezogene Daten, die mittelbar den Kläger beträfen“. Zudem befand der BGH, dass dem Kläger die Möglichkeit gegeben werden muss, Unterlassungsansprüche gegen den Hinweisgeber geltend zu machen, falls sich die Beschwerden als unwahr erweisen.

[BGH VI ZR 14/21]

 

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KfW-Neubauförderung: Eine Milliarde Euro stehen zur Verfügung 8b4066554730ddfaa0266346bdc1b202 2022-04-07T06:00:00+00:00 Ab 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) - Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Dies teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit. Das Budget ist begrenzt und die Förderbedingungen werden strenger.

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Erster Schritt: EH40 Neubauförderung

Gefördert werden Gebäude, die nur 40 Prozent der Energie verbrauchen, die Standardhäuser benötigen. Antragsteller sollten schnell sein: die Förderung ist bis Ende 2022 befristet und das Budget ist auf eine Milliarde Euro begrenzt. „Man muss sich darauf einstellen, dass diese sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert. Auch die Förderbedingungen ändern wir: Wir […] fördern künftig nicht mehr den Einbau von Gasheizungen“, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

Geplante Förderungen in der Zukunft

In einem zweiten Schritt wird – im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr – die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 gelten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und wird in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Ab dem Jahr 2023 ist ein neues Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ geplant – dieses wurde jedoch noch nicht veröffentlicht.

 

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Urteil: Stalker muss Umzug und Kaufnebenkosten zahlen 03f544613917945245041ea1581df0c2 2022-03-31T06:00:00+00:00 Wer seine Nachbarn durch beharrliche Bedrohungen mit der Verletzung ihrer Gesundheit oder gar ihres Lebens zum Wegzug veranlasst, kann ihnen zum Ersatz der durch den Umzug entstehenden Schäden verpflichtet sein. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe verurteilte den ehemaligen Nachbarn eines Ehepaares zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von über 44.000 Euro.

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Mann schikanierte seine Nachbarn

Bereits kurz nach deren Einzug im Jahr 2014 begann der 63-jährige Mann damit, seine Nachbarn zu schikanieren. Er beobachtete sie über das normale Maß hinaus, klopfte nachts an die Hauswand und beleidigte sie regelmäßig. Dies gipfelte in zwei konkreten Todesdrohungen gegen das Ehepaar im Jahre 2017: Zunächst drohte er ihnen damit, eine Pistole aus seinem Haus zu holen. Drei Monate später lief er dem Ehemann mit einem erhobenen Beil hinterher. Weil der dieser fliehen konnte, schlug der Nachbar auf die beiden Autos des Ehepaares ein, wodurch ein erheblicher Sachschaden entstand.

Das Urteil: Nachbar muss zahlen

Das Ehepaar zog vorrübergehend in eine Mietwohnung und erwarb dann ein neues Eigenheim. Vor dem Landgericht Mannheim forderten sie 113.000 Euro Schadenersatz und scheiterten. Nun sprach ihnen das OLG Karlsruhe mehr als 44.000 Euro zu. Die Summe setzt sich aus der Erstattung der Umzugskosten sowie der Kaufnebenkosten des neuen Eigenheimes zusammen. Die Wertminderung an dem verlassenen Familienheim und die im Zusammenhang mit dessen Veräußerung angefallene Maklerprovision hat der Senat demgegenüber als bloße Vermögensfolgeschäden bewertet, die außerhalb des Schutzzwecks der verletzten Strafnormen liegen. Insoweit hatte die Klage daher auch weiterhin keinen Erfolg.

[OLG Karlsruhe AZ: 10 U 6/20]

 

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Ukraine: Wohnraum für Geflüchtete anbieten b1563a78ec59337587f6ab6397699afc 2022-03-24T07:00:00+00:00 Derzeit kommen viele Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland an und erleben große Hilfsbereitschaft: Viele Vermieter, Eigentümer und Mieter möchten ihren Wohnraum zur Verfügung stellen. Doch es gibt einige Dinge zu beachten.

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Wohnraum anbieten

Wer Wohnraum anzubieten hat und Geflüchtete aufnehmen möchte, kann dies über verschiedene Internetportale oder bei der zuständigen Kommunalverwaltung anbieten. Mieter dürfen prinzipiell für einen kurzen Zeitraum Menschen aufnehmen (erlaubnisfreier Besuch), danach müssen sie um Erlaubnis bitten. Es empfiehlt sich jedoch die Aufnahme vorab zu besprechen, um Probleme zu vermeiden.

Privatpersonen, die Geflüchtete aufnehmen, erhalten derzeit keine finanzielle Unterstützung. Daher sollten eventuell höhere Nebenkosten eingeplant werden. Inwiefern die Gäste für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen oder ob sie finanzielle Unterstützungen wie Sozialhilfe beantragen, sollte ebenfalls geklärt werden. In einigen Fällen bietet es sich an, mit den Geflüchteten einen Untermietvertrag zu vereinbaren.

Anlaufstellen und Rechtliches

Im Internet finden sich zahlreiche Organisationen, die mit der Bereitstellung von Informationen, der Vermittlung von Dolmetschern und vielem weiteren helfen. In Berlin behandeln zahlreiche Ärzte die Geflüchteten kostenlos; im medizinischen Notfall ist deutschlandweit eine Versorgung gewährleistet. Die Ergo Versicherung bietet eine kostenlose Haftpflichtversicherung für Geflüchtete an, falls sie versehentlich Schäden bei ihren Gastgebern verursachen.

 

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Heizkostenzuschuss: Ampel einigt sich auf Verdopplung a26398dca6f47b49876cbaffbc9954f9 2022-03-17T07:00:00+00:00 Für viele Studierende und Auszubildende sowie Wohngeldempfänger soll der Heizkostenzuschuss doppelt so hoch ausfallen wie ursprünglich geplant. Mit dieser Entscheidung reagiert die Ampel-Regierung auf die aktuelle Energiepreis-Entwicklung. Der Bundestag muss der Entscheidung noch zustimmen.

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Einkommensschwächere sollen entlastet werden

Nach früheren Angaben erhalten in diesem Jahr etwa 2,1 Millionen Menschen einen einmaligen Heizkostenzuschuss – vor allem Empfänger von Wohngeld und Studierende mit BAföG. Damit will die Bundesregierung gezielt Einkommensschwächere von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. „Sie sind Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende oder Menschen, die wenig verdienen. Sie können die steigenden Energiepreise nicht so einfach wegstecken. Deshalb sollen diese Menschen mit dem Heizkostenzuschuss eine spürbare Unterstützung erhalten“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD).

Verdoppelter Zuschuss

Wohngeldbezieher, die alleine leben, erhalten demnach 270 Euro, Zwei-Personen-Haushalte bekommen 350 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner sind zusätzliche 70 Euro vorgesehen. Auszubildende, Studierende und andere Berechtigte erhalten pauschal 230 Euro. Planmäßig soll den Berechtigten das Geld – ohne weiteren Antrag – direkt aufs Konto überwiesen werden. Die Auszahlung soll spätestens zum Ende des Jahres erfolgen. Die Bundesregierung plant zudem weitere Entlastungen für Familien, die keinen Anspruch auf Wohngeld haben sowie Unternehmen, die unter den gestiegenen Energiekosten leiden.

 

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EEG-Umlage: Stromkunden sollen entlastet werden d91d1b4d82419de8a614abce9cc0e6d4 2022-03-10T07:00:00+00:00 Zum 1. Juli 2022 müssen Stromkunden keine EEG-Umlage („Ökostrom-Umlage“) mehr über ihre Stromrechnung zahlen. Die sich daraus ergebende Entlastung sollen Stromanbieter in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Das Kabinett hat einen entsprechenden Entwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Mittwoch beschlossen. Der Bundestag muss noch zustimmen, die Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.

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Absenkung befristet bis Ende Dezember 2022

Die beschlossene Entlastung soll planmäßig zum 1. Juli 2022 erfolgen und ist bis Dezember 2022 befristet. Bereits im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die EEG-Umlage ab dem Jahr 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) zu finanzieren. Mit dem jetzigen Gesetzesvorhaben wird diese Entlastung vorgezogen. Die dauerhafte Absenkung der EEG-Umlage auf 0 ct/kWh ab 2023 ist Bestandteil der großen EEG-Novelle und Teil des sogenannten „Osterpakets“.

EEG Umlage in Kürze

Die sogenannte Ökostrom-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt und dient dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Endkunden bezahlen die EEG-Umlage über ihre Stromrechnung. Zuletzt wurde die EEG-Umlage zum 1. Januar 2022 durch die ehemalige Große Koalition gesenkt. Derzeit müssen Kunden einen Zuschlag von 3,72 ct/kWh zahlen – vorher, in 2021, waren es 6,5 ct/kWh.

 

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Baugenehmigungen: erneuerbare Energien legen zu 4f16c818875d9fcb6867c7bdc89be7eb 2022-03-03T07:00:00+00:00 Beim Planen neuer Wohngebäude setzen Bauherrinnen und Bauherren in Deutschland deutlich stärker auf erneuerbare Energien als Hauptenergiequelle. Das zeigt eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Zwei Drittel (65,5 %) der von Januar bis November 2021 genehmigten 118.000 Wohngebäude sollen primär mit erneuerbaren Energien geheizt werden.

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Starker Zuwachs zum Vorjahr

Im Vorjahreszeitraum wurden 113.600 Wohnungen genehmigt, von denen 57 Prozent mit erneuerbaren Energien geheizt werden sollen. Bei der Warmwasserbereitung wird laut Destatis noch stärker auch erneuerbare Energien gesetzt: bei 68,9 Prozent der von Januar bis November 2021 genehmigten Wohnungen war dies der Fall (62,1 % im Vorjahreszeitraum).

Konventionelle Energieträger verlieren deutlich

Konventionelle Energieträger verlieren hingegen spürbar: bei nur noch 26,6 Prozent der Baugenehmigungen wurde auf konventionelle Energieträger gesetzt (Vorjahr: 34,8 %). Die Gasheizung verliert mit einem Anteil von 24,4 Prozent bei der primären Energienutzung deutlich. Von Januar bis November 2020 lag der Anteil noch bei 32,7 Prozent.

GEG-Gesetz zeigt Wirkung

Ein Grund für diese Entwicklung dürfte das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) sein, das 2020 in Kraft trat. Dieses schreibt vor, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf eines Neubaus zumindest anteilig aus erneuerbaren Energien gespeist wird. Weitere Anreize entstehen durch staatliche Förderprogramme für Energieberatung, Zuschüsse zu entsprechenden Bauvorhaben oder Darlehen.

 

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Jetzt Grundsteuer-Teilerlass bei Mietausfall beantragen 9f36407ead0629fc166f14dde7970f68 2022-02-24T07:00:00+00:00 Vermietern, die unverschuldet von einem Mietausfall betroffen waren, können bis zu 50 Prozent der Grundsteuer erlassen werden. Wer das für 2021 tun will, sollte sich zeitnah darum kümmern: am 31. März läuft die Frist ab.

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Bis zu 50 Prozent bei unverschuldetem Leerstand

„Wenn die Mieteinnahmen 2021 mehr als 50 Prozent unter der normalen Jahreskaltmiete lagen, erlässt die Kommune dem Vermieter 25 Prozent der Grundsteuer“, erklärt Konrad Adenauer. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen ergänzt: „Sollte vergangenes Jahr gar keine Miete geflossen sein, steht dem Eigentümer sogar ein Erlass von 50 Prozent zu“. Die Ein unverschuldeter Mietausfall kann viele Ursachen haben: Zahlungsunfähigkeit der Mieter oder langer Leerstand, z. B. durch einen Hausbrand oder Wasserschäden verursacht. Laut Haus & Grund könnten viele betroffene Vermieter der Flutkatastrophe in NRW für einen Teilerlass in Frage kommen.

Leerstand durch mangelnde Nachfrage

Auch wenn der Leerstand durch mangelnde Nachfrage entstanden ist, ist ein Teilerlass möglich. In diesem Fall müssen Vermieter nachweisen, dass sie sich ernsthaft um eine Vermietung bemüht haben, z. B. alle Vermietungsversuche schriftlich festhalten. Hierbei müssen keine unwirtschaftlichen Bemühungen unternommen werden und auch eine Miete unterhalb des üblichen Marktpreisniveaus muss nicht verlangt werden. Natürlich darf die Miete auch nicht unrealistisch hoch angesetzt werden. Bei mehrjährigem Leerstand werden jedoch intensivere Bemühungen erwartet, zum Beispiel die Beauftragung eines Maklers, so Haus & Grund.

Frist kann nicht verlängert werden

Den Antrag auf Teilerlass müssen Vermieter bis zum 31. März 2022 beim Steueramt der Kommune stellen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.

 

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Sturmschäden: Welche Versicherung ist zuständig? e5e63da79fcd2bebbd7cb8bf1c1d0274 2022-02-17T07:00:00+00:00 Gleich drei Sturmtiefs sollen in dieser Woche durch Deutschland ziehen: „Xandra“, „Ylenia“ und „Zeynep“. Bisher ist unklar, wie schwer sie ausfallen werden und welche Schäden sie hinterlassen. Doch welche Schäden zahlt welche Versicherung?

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Ab wann zahlt die Versicherung?

Die Versicherungen zahlen in der Regel ab einem Unwetter der Stufe acht und höher. Auskunft über die Windstärken gibt der Deutsche Wetterdienst. Auch Schäden an Nachbarhäusern oder -grundstücken können Beweiskraft haben.

Schäden am Haus & Nebengebäuden

Abgedeckte Dächer oder zerbrochene Fensterscheiben durch heftigen Sturm sollten der Gebäudeversicherung gemeldet werden. Bei Schäden durch z. B. umgestürzte Bäume. Blitzschlag oder ähnliches lohnt ein Blick in die Versicherungspolice.

Schäden am Hausrat

Der Name verrät es schon: Wird das Inventar durch Unwetter beschädigt, ist die Hausratversicherung zuständig. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn ein Dach abgedeckt und dadurch Schäden an der Einrichtung entstanden sind.

„Selbst verursachte“ Schäden

Stürzt z. B. ein unbefestigter Blumentopf auf ein Auto, oder ein morscher Baum stürzt um und richtet Schaden an, wird der Eigentümer belangt. In diesem Fall sollte Kontakt zur Haftpflichtversicherung aufgenommen werden.

 

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Energiekosten: Gas und Öl ziehen stark an 818f4654ed39a1c147d1e51a00ffb4cb 2022-02-10T07:00:00+00:00 Im Januar haben sich die Energiekosten für Gas und Heizöl mehr als verdoppelt – und auch die Strompreise zogen an. Das meldet das Vergleichsportal CHECK24. Die Energiekosten für einen Musterhaushalt sind seit Januar 2021 von 3.891 Euro auf 6.092 Euro gestiegen.

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Energiekosten erreichen Rekordhoch

Die Energiekosten in Deutschland erreichen ein neues Rekordhoch. Die Kosten für Strom, Heizen und Mobilität lagen für eine Musterfamilie im Januar 2022 bei durchschnittlich 6.092 Euro. Das sind 57 Prozent bzw. 2.201 Euro mehr als im Januar vor einem Jahr. Im Vorjahresmonat betrugen die Kosten lediglich 3.891 Euro. „Derzeit ist Energie so teuer wie nie“, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Fast alle Energiearten erreichten in den vergangenen Wochen ihren Allzeitrekord und sind damit auch Treiber der aktuell hohen Inflation.“ Laut CHECK24 sind die Heizkosten am stärksten gestiegen: um 107 Prozent. Im Januar 2021 musste der Musterhaushalt im mengengewichteten Durchschnitt für Gas und Heizöl noch 1.193 Euro zahlen, aktuell sind es bereits 2.472 Euro.

Stromkosten steigen ebenfalls

Nach Angaben von CHECK24 lag der Preis für 5.000 kWh Strom im Januar 2022 mit im Schnitt 2.130 Euro 41 Prozent über dem Vorjahresmonat (1.508 Euro) und damit auf einem absoluten Allzeithoch. Auch der Börsenstrompreis stieg stark an: im Januar kostete eine Megawattstunde 165,42 Euro. Im Vorjahresmonat wurden nur 53,05 Euro fällig – ein Plus von 212 Prozent.

 

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KfW-Förderungsstopp: Lösung steht 36a16a2505369e0c922b6ea7a23a56d2 2022-02-03T07:00:00+00:00 Der Förderstopp verschiedener KfW-Programme kam unerwartet. Nun haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.

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Plötzlicher Förderstopp & offene Anträge

Am 24. Januar stoppte die Bundesregierung ohne Ankündigung die Förderprogramme Effizienzhaus / Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus / -gebäude 40 im Neubau (EH/EG40) sowie den Programmbereich Energetische Sanierung. Die Gründe dafür waren die enorme Antragsflut sowie ausgeschöpfte Mittel. Zu diesem Zeitpunkt lagen jedoch rund 24.000 eingegangene, aber noch nicht bearbeitete Anträge vor.

Lösung für offene Anträge steht

Nun gaben die Ministerien in einer gemeinsamen Presserklärung bekannt, dass alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Dies soll eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen bieten. Alle Antragssteller, die ihren Antrag bis einschließlich 23. Januar gestellt haben, bittet die KfW um Geduld, da es zu Verzögerungen kommen kann.

Wirtschaftsminister Habeck gab zudem bekannt, dass das Förderprogramm EH-40 neu aufgesetzt, bei einer Milliarde Euro gedeckelt werden und auch zeitlich befristet werden soll.

 

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KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude vorläufig gestoppt 731c83db8d2ff01bdc000083fd3c3740 2022-01-27T07:00:00+00:00 Wirtschaftsminister Habeck hat die Förderung von sogenannten Effizienzhäusern und der energetischen Sanierung gestoppt. Die Nachfrage übersteige die Fördermittel bei weitem, zudem soll die Förderung reformiert werden.

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 Welche Programme sind betroffen?

Die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre, wird endgültig eingestellt. Die enorme Antragsflut im Monat Januar hat die bereitgestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm am 24. Januar mit sofortiger Wirkung stoppen. Die neue Bundesregierung plane zudem, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Außerdem sind die Förderprogramme „Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40)“, sowie „Energetische Sanierung“ betroffen. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter.

Zukunft der Förderung und offene Anträge

Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird die Bundesregierung erst noch entscheiden. Über den Umgang mit bereits eingegangenen, aber noch nicht bewilligten EH55 und EH40-Anträgen muss ebenfalls noch entschieden werden. Auch hierfür stehen keine finanziellen Mittel mehr bereit. Nun soll geprüft werden, ob zinsverbilligte KfW-Kredite möglich sind.

 

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Mietschulden: Bei Kündigung zählt nur der Gesamtrückstand 43baa6762fa81bb43b39c62553b2970d 2022-01-20T07:00:00+00:00 Für die Kündigung bei Mietrückständen zählt der gesamte Mietrückstand – dieser darf „nicht unerheblich“ sein. Ob dieser Rückstand sich in einzelne monatliche Rückstände aufteilt, zählt wiederum nicht. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

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Der Fall: Mieterin hat Mietschulden

Die Mieterin einer Wohnung zahlte im Januar 2018 nur 569 Euro statt 704 Euro Miete. Im Februar zahlte sie gar nicht. Daraufhin sprach ihre Vermieterin die fristlose sowie hilfsweise fristgerechte Kündigung des Mietvertrages aus. Nachdem das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg der Räumungsklage stattgab, hob das Landgericht Berlin das Urteil wieder auf. Nun entschied der Bundesgerichtshof.

Das Urteil: Gesamtrückstand ist maßgeblich

Der BGH gibt der Räumungsklage statt und hebt damit das Urteil des Landgerichts Berlin wieder auf. Zum Zeitpunkt der Kündigung hat ein wichtiger Grund im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a Alt. 2 vorgelegen. Die Höhe des Mietrückstandes ist dann nicht unerheblich, wenn sie in Summe eine Monatsmiete übersteigt (§ 569 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 BGB). Hierbei zählt laut des BGH nur der Gesamtrückstand, nicht die einzelnen Positionen. Die Mieterin befand sich zur Zeit der Kündigungserklärung mit Mietzahlungen für die Monate Januar 2018 (135 Euro) und Februar 2018 (704 Euro) in Höhe von insgesamt 839 Euro in Verzug. Dieser Betrag übersteigt die geschuldete Monatsmiete von 704 Euro.

[BGH, 8.12.2021, AZ VIII ZR 32/20]

 

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Ab 2023: Hamburg erhöht Grunderwerbsteuer 522a9ae9a99880d39e5daec35375e999 2022-01-13T07:00:00+00:00 Der Spitzensatz der Grunderwerbsteuer liegt derzeit bei 6,5 Prozent – doch nur fünf Bundesländer schöpfen diesen aus. Hamburg ist bisher mit 4,5 Prozent relativ günstig, doch das ändert sich ab Anfang 2023.

Rot-grüner Senat beschließt Erhöhung

„Mit der im Ländervergleich maßvollen Erhöhung des Steuersatzes von 4,5 Prozent auf 5,5 Prozent generiert Hamburg Steuermehreinnahmen, die zur Finanzierung der genannten Herausforderungen zwingend notwendig sind“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Eine Schätzung zufolge entstehen dadurch Mehreinnahmen von rund 132 Millionen Euro.

Zugleich plant der Senat – auf Basis des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung – deutliche steuerliche Ermäßigungen bei der Grunderwerbsteuer für junge Familien, Sozialwohnungen und Erbbaurechtsgrundstücken. In diesen Bereichen soll damit zukünftig nur 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig werden – statt 5,5 Prozent in allen übrigen Fällen.

Grunderwerbsteuer in anderen Ländern

Hamburg befindet sich nach der Erhöhung im oberen Mittelfeld der Bundesländer. Wie viel Grunderwerbsteuer fällt aktuell in welchem Bundesland an?

  • 6,5 Prozent: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • 6 Prozent: Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
  • 5 Prozent: Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
  • 4,5 Prozent: Hamburg
  • 3,5 Prozent: Bayern, Sachsen

 

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Der Spitzensatz der Grunderwerbsteuer liegt derzeit bei 6,5 Prozent – doch nur fünf Bundesländer schöpfen diesen aus. Hamburg ist bisher mit 4,5 Prozent relativ günstig, doch das ändert sich ab Anfang 2023.

Rot-grüner Senat beschließt Erhöhung

„Mit der im Ländervergleich maßvollen Erhöhung des Steuersatzes von 4,5 Prozent auf 5,5 Prozent generiert Hamburg Steuermehreinnahmen, die zur Finanzierung der genannten Herausforderungen zwingend notwendig sind“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Eine Schätzung zufolge entstehen dadurch Mehreinnahmen von rund 132 Millionen Euro.

Zugleich plant der Senat – auf Basis des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung – deutliche steuerliche Ermäßigungen bei der Grunderwerbsteuer für junge Familien, Sozialwohnungen und Erbbaurechtsgrundstücken. In diesen Bereichen soll damit zukünftig nur 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig werden – statt 5,5 Prozent in allen übrigen Fällen.

Grunderwerbsteuer in anderen Ländern

Hamburg befindet sich nach der Erhöhung im oberen Mittelfeld der Bundesländer. Wie viel Grunderwerbsteuer fällt aktuell in welchem Bundesland an?

  • 6,5 Prozent: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • 6 Prozent: Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
  • 5 Prozent: Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
  • 4,5 Prozent: Hamburg
  • 3,5 Prozent: Bayern, Sachsen

 

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BGH-Urteil: Baumfällarbeiten sind Betriebskosten 062ddb6c727310e76b6200b7c71f63b5 2022-01-06T07:00:00+00:00 Muss der Vermieter einen morschen, nicht mehr standsicheren Baum fällen, kann er die Kosten dafür als Betriebskosten auf seine Mieter umlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

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Der Fall: Mieterin verlangt Betriebskosten zurück

Die Vermieterin ließ eine seit über 40 Jahren auf dem Anwesen stehende Birke fällen, da der Baum morsch und nicht mehr standfest war. Die Kosten der Baumfällung in Höhe von rund 2.500 Euro legte sie bei der nächsten Betriebskostenabrechnung auf ihre Mieter um. Auf die klagende Mieterin entfielen hiervon 415 Euro. Unter Vorbehalt zahlte sie die Nebenkostenabrechnung, verlangte jedoch später das Geld für die Baumfällung zurück.

Das Urteil: Baumfällarbeiten sind umlagefähig

Das Gericht ordnete das Fällen eines Baumes den „Kosten der Gartenpflege“ gemäß § 2 Nr. 10 BetrKV zu. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass die Vermieterin den Baum nicht aus gestalterischen Erwägungen, sondern wegen der fehlenden Standfestigkeit hat fällen lassen.

Bei der Entfernung morscher oder abgestorbener Pflanzen handele es sich nicht um – nicht umlagefähige – Instandhaltungs- oder Instandsetzungskosten nach § 1 Abs. 2 BetrKV, sondern um Betriebskosten im Sinne von § 1 Abs. 1 BetrKV. Denn es handelt sich dabei um wiederkehrende Arbeiten. Erforderlich für die Einordnung als Betriebskosten sei nicht, dass die Kosten wiederkehrend im Sinne eines starren Turnus anfielen. Ausreichend sei vielmehr, dass sie einem typischen Kreislauf unterlägen.

 

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Frohes neues Jahr! 8a1e808b55fde9455cb3d8857ed88389 2021-12-31T07:00:00+00:00 Liebe Kundinnen, Kunden und GeschäftspartnerInnen,

auch das vergangene Jahr war von Herausforderungen geprägt. Wir hoffen, dass Sie zuversichtlich nach vorne schauen und den Start ins neue Jahr so begehen können, wie Sie es sich vorstellen.

Wir bedanken uns für ein gemeinsames Jahr und dafür, dass Sie Teil davon waren.

Ihnen und Ihren Lieben einen guten Rutsch ins Jahr 2022! Wir wünschen Ihnen alles Gute, viel Glück & Gesundheit!

 

Weihnacht, Neujahr – die Zeit vergeht.
Ob man das Leben je versteht?

Ein Fensterblick, ein offenes Tor:
Wir stehen zögernd noch davor
und wissen nicht, was kommen mag.

Am besten nimmt man Tag für Tag
und ohne viel zu fragen.
Die Zukunft muss man wagen.

[Brigitte Fuchs (*1951)]

 

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Liebe Kundinnen, Kunden und GeschäftspartnerInnen,

auch das vergangene Jahr war von Herausforderungen geprägt. Wir hoffen, dass Sie zuversichtlich nach vorne schauen und den Start ins neue Jahr so begehen können, wie Sie es sich vorstellen.

Wir bedanken uns für ein gemeinsames Jahr und dafür, dass Sie Teil davon waren.

Ihnen und Ihren Lieben einen guten Rutsch ins Jahr 2022! Wir wünschen Ihnen alles Gute, viel Glück & Gesundheit!

 

Weihnacht, Neujahr – die Zeit vergeht.
Ob man das Leben je versteht?

Ein Fensterblick, ein offenes Tor:
Wir stehen zögernd noch davor
und wissen nicht, was kommen mag.

Am besten nimmt man Tag für Tag
und ohne viel zu fragen.
Die Zukunft muss man wagen.

[Brigitte Fuchs (*1951)]

 

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1. Januar 2022: Was ändert sich für Eigentümer? 46072631582fc240dd2674a7d063b040 2021-12-30T07:00:00+00:00 Für Immobilieneigentümer treten zum 1. Januar 2022 einige wichtige Änderungen in Kraft. Darauf weist der Verband Haus & Grund Deutschland hin. „Die Änderungen sind hauptsächlich auf die Wende hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung zurückzuführen. Hinzu kommt, dass für alle Eigentümer im Laufe des Jahres die Reform der Grundsteuer erste praktische Auswirkungen haben wird“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Was ändert sich außerdem?

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CO2-Preis steigt: Entsprechend dem Brennstoffemissionshandelsgesetz wird der CO2-Preis für fossile Brennstoffe von 25 auf 30 Euro steigen.

Fernablesbare Zähler: Sofern fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert sind, müssen Eigentümer ihren Mietern monatlich Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellen. Dies regelt die Heizkostenverordnung.

Ökostrom-Umlage sinkt: Die Umlage zur Deckung der Vergütung des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Stroms sinkt von 6,5 Cent 2021 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde 2022 – so tief, wie seit zehn Jahren nicht.

Kaminöfen und Pelletheizungen: Die neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV – Erste Bundesimmissionsschutzverordnung) sieht strengere Anforderungen für neue Kaminöfen und Pelletheizungen vor, um die Nachbarschaft vor Belästigungen und gesundheitsgefährdenden Immissionen zu schützen.

Schornsteinfeger: Die geänderte Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜO) tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Diese beinhaltet unter anderem höhere Gebühren für Schornsteinfeger sowie neu eingeführte Prüfaufgaben, z. B. die Überprüfung des Ölheizverbots ab 2026.

 

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Fröhliche Weihnachten 708f3cf8100d5e71834b1db77dfa15d6 2021-12-24T07:00:00+00:00 Liebe Kundinnen, Kunden und GeschäftspartnerInnen,

wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein fröhliches Weihnachtsfest und entspannte Feiertage. Hoffentlich können Sie die Zeit trotz aller Umstände genießen und verbringen eine harmonische und glückliche Zeit.

 

„Ich werde Weihnachten in meinem Herzen ehren und versuchen, es das ganze Jahr hindurch aufzuheben.“

[Charles Dickens]

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Liebe Kundinnen, Kunden und GeschäftspartnerInnen,

wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein fröhliches Weihnachtsfest und entspannte Feiertage. Hoffentlich können Sie die Zeit trotz aller Umstände genießen und verbringen eine harmonische und glückliche Zeit.

 

„Ich werde Weihnachten in meinem Herzen ehren und versuchen, es das ganze Jahr hindurch aufzuheben.“

[Charles Dickens]

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Verordnung in Kraft: Zertifizierung für WEG-Verwalter 390e982518a50e280d8e2b535462ec1f 2021-12-23T07:00:00+00:00 Ab Dezember 2022 haben Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter.  Doch was bedeutet das eigentlich? Und woher bekommen Verwalter die Zertifizierung? Ein kleiner Überblick.

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WEG-Reform beinhaltet Regelung

Am 17. Dezember trat die Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) in Kraft, die Bestandteil der WEG-Reform ist, die wiederum seit rund einem Jahr gilt. Ab Dezember 2022 haben Eigentümer einen Anspruch darauf, dass ein „zertifizierter Verwalter“ bestellt wird.

Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter notwendig sind (§ 26a Abs. 1 WEG). Zur Prüfung gehören eine mindestens 90-minütige schriftliche sowie nach deren Bestehen auch eine mündliche Prüfung. Eine Unterrichtspflicht gibt es nicht, jedoch empfiehlt sich das Studieren von Fachliteratur oder die Teilnahme an einem Online-Seminar. Die bereits geltende Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter (20 Stunden in drei Jahren) bleibt auch für zertifizierte Verwalter bestehen.

Keine Regel ohne Ausnahme

Von der Prüfpflicht ausgenommen sind unter anderem ausgebildete Immobilienkaufleute, Immobilienfachwirte, Volljuristen und andere. Dies regelt § 7 des ZertVerwV. Für Verwalter, die vor Inkrafttreten der Reform schon bestellt waren, gilt eine Übergangsfrist: bis zum 1. Juni 2024 gelten sie als zertifizierte Verwalter, ohne eine Prüfung abgelegt zu haben – jedoch nur gegenüber den Eigentümern dieser Gesellschaften.

 

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BGH: Ordentliche Kündigung trotz Schonfristzahlung a1519de5b5d44b31a01de013b9b51a80 2021-12-16T07:00:00+00:00 Zahlen Mieter bei Zahlungsverzug und fristloser Kündigung ihre Mietschulden innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs, können sie die fristlose Kündigung abwenden. Anders sieht es aus, wenn der Vermieter zusätzlich hilfsweise eine ordentliche Kündigung ausspricht.

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Fristlose Kündigung bei Zahlungsrückstand

In der aktuellen Situation kann ein Vermieter seinem Mieter bei Zahlungsrückstand fristlos kündigen, sofern dieser den Rückstand nicht innerhalb von zwei Monaten begleicht oder wenn sich eine öffentliche Stelle zur Zahlung der Rückstände verpflichtet. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur jene Mieter, die diese fristlose Kündigung in den letzten zwei Jahren bereits auf diesem Wege abgewendet haben. Aus diesem Grund sprechen die meisten Vermieter zusätzlich zur fristlosen hilfsweise die ordentliche Kündigung aus – denn: diese bleibt nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch bei einer Schonfristzahlung wirksam.

BGH-Urteil: Zahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Der Bundesgerichthof (BGH) hob nun hat das Urteil des LG Berlin auf und bleibt bei seiner bisherigen Rechtsprechung, nach der eine Schonfristzahlung nach wie vor nur eine fristlose, nicht jedoch eine ordentliche Kündigung abwenden kann. [BGH 13.10.2021, VIII ZR 91/20]

 

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CO2-Preis: Ab Januar wird Heizen noch teurer 1b0114c51cc532ed34e1954b5b9e4b58 2021-12-09T07:00:00+00:00 Die Heizkosten für einen durchschnittlichen Haushalt steigen ab dem 1. Januar 2022 um bis zu 100 Euro. Grund dafür ist der Anstieg des CO2-Preises, der sich bis zum Jahre 2025 immer weiter erhöht. Eine gute Gelegenheit, um übers Energiesparen nachzudenken.

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Öl und Gas werden immer teurer

Zum Jahreswechsel steigt der CO2-Preis von 25 auf 30 Euro je Tonne. Berechnungen der Beratungsgesellschaft co2online zeigen, wie sich das auf einen durchschnittlichen Haushalt mit 70 Quadratmetern auswirkt: Wer mit Erdgas heizt, muss mit Mehrkosten von etwa 65 Euro pro Jahr rechnen. Haushalte, die mit Öl heizen, zahlen im Schnitt rund 100 Euro mehr.

Da der CO2-Preis bis zum Jahre 2025 jährlich um weitere fünf bis zehn Euro pro Tonne steigt, belaufen sich die Mehrkosten am Ende der Erhöhung auf etwa 125 Euro für eine gasbeheizte Wohnung und etwa 180 Euro für eine ölbeheizte Wohnung pro Jahr.

90 Prozent der Haushalte können Kosten senken

„Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um den Energieverbrauch zu senken. Neun von zehn Haushalten können Heizkosten sparen und so auch CO2 vermeiden“, sagt co2online-Geschäftsführerin Tanja Loitz. „Das zahlt sich schon heute doppelt aus – und in Zukunft noch mehr. Eigentümer sollten außerdem auf erneuerbare Energien umsteigen, um CO2-Kosten zu vermeiden.“ Beratungsgesellschaften wie o2online bieten eine Prüfung der Heizkosten an und geben Tipps zum Thema Energiesparen.

 

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Garage: Bei Zweckentfremdung drohen Bußgelder dc58e3a306451c9d670adcd37004f48f 2021-12-02T07:00:00+00:00 Darf die Garage zu einem Partyraum umfunktioniert oder als Werkstatt genutzt werden? Wie sieht es mit der Lagerung von Möbeln und Gegenständen aus? Viele Mieter und Eigentümer nutzen ihre Garage nicht nur für das Abstellen des eigenen KFZ. Doch was ist erlaubt und was kann bestraft werden?

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Was darf in die Garage?

Was in Garagen gelagert werden darf, ist landesrechtlich geregelt. Die Zweckbestimmung von Garagen und Stellplätzen ist jedoch grundsätzlich das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Relativ problemlos darf dort auch passendes Zubehör, zum Beispiel Reifen, Dachgepäckträger, Betriebsstoffe wie Frostschutzmittel, Wagenheber, etc. gelagert werden. Für die Lagerung von Kraftstoffen gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen.

Was ist nicht erlaubt?

Die Garage darf nicht dauerhaft als Abstellraum, Partyraum oder als Büro genutzt werden. Auch eine Nutzung als (Auto-)Werkstatt kann unzulässig sein. Selbst das Abstellen von Fahrrädern oder Motorrädern kann widerrechtlich sein, wenn z. B. kein Platz für den PKW bleibt oder das Abstellen im Mietvertrag verboten wurde. Zudem können nicht zugelassene Fahrzeuge, z. B. Oldtimer zum Problem werden. Aus Sicherheitsgründen ist meist das Lagern von Gasgrills, Gasflaschen oder anderen brennbaren oder explosiven Stoffen verboten.

Sämtliche Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden, im schlimmsten Fall droht Mietern bei erheblichen Verstößen die Kündigung der gesamten Wohnung.

 

 

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VDIV: Eigentümerversammlung unter 2G-Beschränkungen fc2c7c47b918d0c2d792a719dfb602ef 2021-11-25T07:00:00+00:00 Eigentümerversammlungen, die unter der sogenannten 2G-Regelungen stattfinden, sind nicht ordnungsgemäß – darauf weist der Spitzenverband der Haus- und Immobilienverwalter (VDIV) in einer aktuellen Pressemeldung hin. Solche Treffen seien wohlmöglich rechtlich anfechtbar.

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Eigentümerversammlungen während der Pandemie

Eine Studie des Verbands „Wohnen im Eigentum“ ergab, dass es in 42 Prozent der Wohneigentümergemeinschaften (WEG) seit 2019 keine Eigentümerversammlung mehr gab, in 60 Prozent der WEGs gibt es in 2021 bisher keine Eigentümerversammlung. Es entsteht Durchführungsstau: Sanierungen werden nicht durchgeführt, unliebsame Verwalter behalten und vieles mehr. Einige Immobilienverwaltungen bieten deshalb nun 2G-Eigentümerversammlungen an. Dies bedeutet, dass die Teilnehmenden entweder geimpft oder genesen sein müssen.

Empfehlung des VDIV Deutschland

Der VDIV mahnt, dass Beschlüsse aus solchen Versammlungen rechtlich anfechtbar sein könnten. Denn: trotz der gebräuchlichen Übertragung von Vollmachten ist die grundsätzliche Vertretung Ungeimpfter durch Geimpfte nicht möglich, da die Mitgliedschaftsrechte sogenannte höchstpersönliche Rechte sind. Das heißt Wohnungseigentümer dürfen sich vertreten lassen, müssen es aber nicht. Der VDIV rät daher weiterhin dazu, keine Versammlungen abzuhalten. Der Verband fordert außerdem eine klare Gesetzgebung für Hybrid- und Online-Versammlungen, so wie es im Aktien- und Vereinsrecht bereits geschehen ist.

 

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Guter Rat: Energetische Sanierung 53adaf494dc89ef7196d73636eb2451b 2021-11-18T07:00:00+00:00 Der Verband privater Bauherren (VPB) rät: Vor dem Hintergrund des Klimawandels muss die energetische Sanierung des Gebäudebestands noch verstärkt vorangetrieben und es müssen entsprechende Anreize durch die Politik gesetzt werden. Der CO2-Preis wird steigen – somit sind energetische Sanierungen sowohl finanziell, als auch im Sinne der Klimaschutz-Ziele sinnvoll.

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Die individuelle Situation ist entscheidend

Thomas Weber, Energieberater und Bausachverständiger im VPB-Regionalbüro Fulda, rät deshalb, sich zunächst über die Varianten der Energieberatung informieren zu lassen: „Eigentümer können zwischen zwei Beratungsvarianten wählen. Ob wir ihnen die Gesamtsanierung als Ganzes zu einem KfW-Effizienzhaus darstellen sollen oder wie das Gebäude schrittweise über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann. Die Eigentümer können damit die Sanierung ihrer individuellen Lebens- und Finanzsituation entsprechend gestalten.“

Unabhängigen Berater finden

Eigentümer sollten vor allem darauf achten, dass ihr Energieberater unabhängig ist und nicht darauf abzielt, ihnen bestimmte Leistungen oder Produkte zu verkaufen. Ein unabhängiger Berater betrachtet das gesamte Gebäude und stimmt die Maßnahmen sinnvoll aufeinander ab, sodass am Ende ein finanziell und energetisch gutes Gesamtergebnis erzielt wird.

 

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BGH: Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung 31857b449c407203749ae32dd0e7d64a 2021-11-11T07:00:00+00:00 Der Mietvertrag einer Wohnung beinhaltete die Klausel, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen ist. Nach der Zwangsversteigerung meldeten die neuen Eigentümer Eigenbedarf an – und bekamen vom BGH (Bundesgerichtshof) Recht.

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Der Fall: Mieter akzeptiert Eigenbedarfskündigung nicht

Seit 2015 bewohnte der Mieter die Wohnung; in seinem Mietvertrag befand sich die Klausel, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen ist. Vier Tage nach der Zwangsversteigerung im Jahre 2018 meldeten die neuen Eigentümer Eigenbedarf an, da sie die Wohnung ihrem volljährigen Sohn zur Verfügung stellen möchten. Sie gaben an, derzeit mit vier Kindern in beengten Verhältnissen zu leben und mehr Platz zu benötigen.

Das Urteil: Sonderkündigungsrecht bleibt bestehen

Die Kündigung der Kläger wegen Eigenbedarfs habe das Mietverhältnis zwischen den Parteien beendet, so der BGH. Die Kläger seien nicht an den im Mietvertrag zwischen dem Beklagten und dem Voreigentümer vereinbarten Ausschluss der Eigenbedarfskündigung gebunden, da sie fristgerecht das ihnen als Ersteher der Eigentumswohnung zustehende Sonderkündigungsrecht gemäß § 57a ZVG ausgeübt hätten. Zudem haben die neuen Eigentümer den Eigenbedarf ausreichend und fehlerfrei dargestellt.

Das Sonderkündigungsrecht gilt z. B. nicht, wenn der Zuschlag unter Ausschluss des Sonderkündigungsrechts erteilt wird.
[BGH, AZ VIII ZR 76/20]

 

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Laubfegen: Beauftragter Dienstleister muss kontrolliert werden 43dd49b4fdb9bede653e94468ff8df1e 2021-11-04T07:00:00+00:00 Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen dafür sorgen, dass auf dem Grundstück sowie – je nach Gemeinde – auf angrenzenden Gehwegen und Zufahrten der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen wird. Die Arbeiten können sie selbst ausführen oder einen Dienstleister beauftragen. Eine wichtige Neuerung kam mit der WEG-Reform: Seit dem 01.12.2020 können WEGs Schadenersatzansprüche nicht mehr auf ihre Verwalter abwälzen.

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Reform nimmt Eigentümer in die Verantwortung

Falls der beauftragte Dienstleister die Straßen und Wege nicht ordentlich oder rechtzeitig fegt oder räumt und jemand verletzt sich, indem er z. B. auf nassem Laub ausrutscht, haftet die Wohneigentümergesellschaft und muss gegebenenfalls Schadenersatz zahlen. Seit der WEG-Reform gilt der Verwalter nur noch als gesetzlicher Vertreter (ausführendes Organ) der WEG und die WEG haftet für die Pflichtverletzungen des Verwalters gegenüber Dritten.

Verkehrssicherungspflicht: Das müssen Eigentümer beachten

Wird ein Dienstleister beauftragt, muss die WEG dessen Arbeit zumindest stichprobenartig kontrollieren. Versäumnisse sollten protokolliert und dem Verwalter mitgeteilt werden, damit bei Wiederholung ein anderer Dienstleister beauftragt werden kann.  Laub oder auch Schnee muss an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr gefegt bzw. geräumt werden. An Sonn- und Feiertagen gilt die Pflicht in der Regel ab 8 Uhr. Detaillierte und individuelle Vorgaben finden sich in den städtischen Satzungen.

 

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BHG: „Sonstige Betriebskosten“ müssen aufgeschlüsselt werden a2137a2ae8e39b5002a3f8909ecb88fe 2021-10-28T06:00:00+00:00 Werden in der Abrechnung „sonstige Betriebskosten“ nicht aufgeschlüsselt, obwohl die einzelnen Kostenarten nicht eng zusammenhängen, ist die Abrechnung formell unwirksam. So ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH).

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Der Fall: Mieterin zahlt Nachforderung nicht

Die Vermieterin einer Wohnung stellte mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 eine Nachforderung an ihre Mieterin. Diese enthielt den nicht weiter erläuterten Posten „sonstige Betriebskosten“. Zwar wurde im Mietvertrag unter dem Punkt „sonstige Betriebskosten“ die Umlage der Kosten der Dachrinnenreinigung, der Trinkwasseruntersuchung und diverser Wartungskosten vereinbart, in der Abrechnung fehlte jedoch die Aufschlüsselung des Betrags. Die Mieterin hielt die Abrechnung für formell unwirksam und verweigerte die Zahlung.

BGH: Kosten müssen aufgeschlüsselt werden

Eine Aufschlüsselung nach Kostenarten ist erforderlich, wenn die einzelnen Kostenarten nicht eng zusammenhängen. Auch der Zusatz im Mietvertrag ist nicht ausreichend: es bedarf einer – gegebenenfalls auch in einer Anlage oder Erläuterung zur Abrechnung – abschließenden Angabe der unter der Position "sonstige Nebenkosten" abgerechneten Kostenarten sowie einer Aufschlüsselung, welche Beträge für die jeweilige Kostenart angefallen sind, so der Beschluss des Bundesgerichtshofs. In einem ähnlichen Beschluss hat der BGH die Abrechnung der Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung in einer Summe unter der Kostenposition „Versicherung“ als zulässig betrachtet, da diese eng zusammenhängen [VIII ZR  346/08].
[BGH Beschluss, VIII ZR 371/19]

 

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Nebenkosten: Die 100 größten deutschen Städte im Vergleich 2290a7385ed77cc5592dc2153229f082 2021-10-21T06:00:00+00:00 In Regensburg sind die Nebenkosten am niedrigsten, in Leverkusen am höchsten – dazwischen liegen rund 1.100 Euro. „Bei einer durchschnittlichen Belastung von rund 1.300 Euro ist diese Diskrepanz enorm“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke bei der Vorstellung der Ergebnisse des Nebenkostenrankings.

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Große Diskrepanzen zwischen den Städten

Das Nebenkostenranking wurde vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland erstellt. Es vergleicht die Grundsteuer, Abwasser- und Abfallgebühren der 100 größten deutschen Städte Deutschlands.

Die fünf günstigsten Städte sind Regensburg (915 Euro), Worms (936 Euro), Mainz (958 Euro), Trier (973 Euro) sowie Frankfurt am Main (1.002 Euro). Am teuersten ist es in Witten (1.706 Euro), Potsdam (1.718 Euro), Mönchengladbach (1.828 Euro), Moers (1.938 Euro) und Leverkusen (2.046 Euro).

Einige Städte senkten Gebühren

Warnecke wies darauf hin, dass 22 Städte im Vergleich zum Vorgängerranking vor drei Jahren die Kosten für die Abwasser- und Müllentsorgungsgebühren sowie für die Grundsteuer senken konnten, unter ihnen Bonn (-120 Euro), Nürnberg (-67 Euro) und Düsseldorf (-53 Euro). In anderen Städten sind die Preise jedoch gestiegen, z. B. in Offenbach (+434 Euro), Mülheim (+239 Euro) und Gelsenkirchen (+203 Euro).

 

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Mietspiegel muss Mieterhöhung nicht beiliegen 6c340f25839e6acdc73414517203f5f0 2021-10-14T06:00:00+00:00 Verlangt ein Vermieter die Zustimmung seines Mieters zu einer Mieterhöhung und bezieht sich dabei auf die ortsübliche Vergleichsmiete, muss der Mietspiegel dem Schreiben nicht beigefügt werden. Voraussetzung: der Mietspiegel ist allgemein zugänglich. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

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Der Fall: Mieter stimmt Mieterhöhung nicht zu

Ein Wohnungsmieter erhielt 2018 ein Schreiben seiner Vermieterin, mit dem sie seine Zustimmung für eine Mieterhöhung um 15 Prozent von 490 Euro auf 563,50 Euro monatlich forderte. Hierbei bezog sich die Vermieterin auf den Nürnberger Mietspiegel und bot dem Mieter an, diesen bei ihr einzusehen. Weiterhin begründete sie die Erhöhung mit den im Mietpreisspiegel angegebenen Preisspannen zu Lage, Ausstattung und Baujahr und wie sie daraus Zu- oder Abschläge ermittelt hat.

Als der Mieter der Mieterhöhung nicht zustimmte, klagte die Vermieterin und scheiterte damit vor dem Amts- und Landgericht. Das Landgericht hielt das Erhöhungsverlangen zusätzlich für formell unwirksam.

Das Urteil: BGH sieht Vermieterin im Recht

Das BGH urteilt, der Mietspiegel müsse dem Mieterhöhungsverlangen nach § 558a BGB nicht beigefügt werden, wenn dieser allgemein zugänglich ist. Dies ist der Fall, wenn er in Ortsnähe beim Vermieter einsehbar ist oder auch gegen eine geringe Gebühr erhältlich ist. Auch formell ist das Mieterhöhungsverlangen wirksam. Da die Vermieterin konkret benennt, in welchen Kategorien sie Zu- oder Abschläge ermittelt hat, ist dies für den Mieter durch einfache Prozentrechnung nachvollziehbar. (BGH, AZ VIII ZR 167/20)

 

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Heizspiegel 2021: Im laufenden Jahr steigen die Kosten cd89fef7ffdd490db800357f47722b20 2021-10-07T06:00:00+00:00 Im vergangenen Jahr sind die Heizkosten um fünf Prozent gesunken. Für das laufende Jahr ist jedoch mit deutlich höheren Heizkosten zu rechnen: im Schnitt 13 Prozent mehr. Mit Heizöl wird es laut Heizspiegel 2021 noch viel teurer.

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Steigende Kosten für alle Heizarten

Steigende Energiepreise, kühleres Wetter und der CO2-Preis wirken sich stark auf die diesjährigen Heizkosten aus. Laut Heizspiegel verzeichnet Heizöl mit +44 Prozent den höchsten Anstieg (Vorjahr: -27 %). Erdgas wird demnach um 13 Prozent teurer (- 5 %), es folgen Fernwärme mit einem Plus von 9 Prozent (-2 %) sowie die Wärmepumpe mit +7 Prozent (-1 %) und Holzpellets mit einem Plus von 3 Prozent (-6 %). Der Heizspiegel wird jährlich von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online zusammen mit dem Deutschen Mieterbund (DMB) und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erarbeitet.

Co2online empfiehlt erneuerbare Energien

Beim Umstieg auf erneuerbare Energien lassen sich laut co2online bis zu 490 Euro im Jahr einsparen. „Der CO2-Preis steigt von Jahr zu Jahr. Dadurch werden vor allem Heizöl und Erdgas immer teurer“, sagt co2online-Geschäftsführerin Tanja Loitz: „Dazu kommen starke Preisschwankungen. Langfristiges Planen mit Heizöl und Erdgas wird so immer schwieriger – neben dem Klimaschutz ein Grund mehr, jetzt auch bei der Heizung den Umstieg auf erneuerbare Energien zu prüfen.“

 

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Zwischenfazit zum Baukindergeld a89cf525e1d9f04d16ce31165e139a4b 2021-09-30T06:00:00+00:00 Seit September 2018 kann das Baukindergeld zur Bildung von Wohneigentum und zur Altersvorsorge bei der KfW Bankengruppe online beantragt werden. Der Förderzeitraum wurde wegen der Corona-Pandemie verlängert.

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Förderung wurde gut angenommen

Bislang wurden fast 310.000 Familien in Deutschland mit dem Baukindergeld gefördert, zwei Drittel von ihnen haben Kinder unter sechs Jahren. Das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 60 % der Antragsteller unter 40.000 Euro pro Jahr. Das beantragte Fördervolumen liegt bei 6,5 Mrd. EUR. Für die gesamte Laufzeit stehen 9,9 Mrd. EUR für das Baukindergeld zur Verfügung. Da es wegen der Corona-Pandemie zu Verzögerungen beim Bauen und Hauskauf kam, wurden die Fristen nachträglich angepasst. Nun gilt: Wer zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 eine Baugenehmigung erteilt bekommen oder einen Kaufvertrag unterschrieben hat, ist förderungsfähig sofern die anderen Bedingungen erfüllt werden. Bisher war dies nur bis zum 31.12.2020 möglich. Den Antrag zur Förderung müssen Familien bis spätestens 31. Dezember 2023 stellen.

Was ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen. Pro Jahr erhält eine Familie 1.200 EUR je Kind. Das Baukindergeld wird zehn Jahre lang gezahlt, sodass eine Familie mit einem Kind insgesamt 12.000 EUR erhält, eine Familie mit zwei Kindern 24.000 EUR usw.

 

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BGH: Architekt hat kein dauerhaftes Zutrittsrecht 299a23a2291e2126b91d54f3601ec162 2021-09-23T06:00:00+00:00 Ein Architekt, der im Jahre 2013 den Umbau eines Wohnhauses übernommen und begleitet hat, wollte sich durch eine Vertragsklausel ein dauerhaftes Zutrittsrecht verschaffen. Nun scheiterte er vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

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Der Fall: Architekt erbittet Zutritt

Der Architektenvertrag, der vor dem Umbau 2013 geschlossen wurde, enthält die Klausel:

„Der Auftragnehmer ist berechtigt – auch nach Beendigung dieses Vertrags – das Bauwerk oder die bauliche Anlage in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen zu fertigen."

Auf diese berief sich der Architekt, als er im Jahre 2018 darum bat, das Haus zu betreten, um Fotos anzufertigen. Als der Bauherr dies ablehnte, klagte der Architekt.

Das Urteil: Klausel beeinträchtigt Bauherrn unangemessen

Die Klausel ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, da diese den Bauherrn unangemessen benachteiligt. Zwar kann ein Architekt ein berechtigtes Interesse daran haben, ein fertiggestelltes Haus zu besichtigen, jedoch enthält die Klausel keinerlei Einschränkungen. Auch ein mehrfacher Zutritt kann im berechtigten Interesse des Architekten vereinbar werden, damit dieser z. B. Fotos bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen machen kann. Um wirksam zu sein, hätte die Klausel Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Besuche oder des Zeitrahmens benötigt. Zudem enthält die Klausel nicht die Möglichkeit, dem Architekten den Zugang zu verweigern, sondern nur die Möglichkeit der Terminabstimmung. Beides beeinträchtigt die Privatsphäre des Bauherrn. (BGH AZ I ZR 193/20)

 

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Materialknappheit und steigende Rohstoffpreise belasten Bauwirtschaft 4a08142c38dbe374195d41c04562d9f8 2021-09-16T06:00:00+00:00 Der Zentralverband „Das Deutsche Baugewerbe“ beklagt die zum Teil massiv gestiegenen Preise und die Knappheit der Baumaterialien. Diese belasten die Bauwirtschaft und sind mitverantwortlich für fehlende Aufträge, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

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Extreme Preisanstiege

Nach den im August vorgelegten Zahlen, liegen die Preise für Schnittholz um mehr als 110 Prozent über dem Vorjahreswert und haben sich gegenüber dem Vormonat noch einmal um 14 Prozent erhöht. Auch bei Betonstahl haben sich die Preise um mehr als 80 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert und noch einmal um ca. 11 Prozent gegenüber dem Vormonat erhöht.  Laut dem Verband liegen auch Kunststoffe im Bereich von 30 bis 40 Prozent über den Vorjahreswerten. „Materialknappheit und weiter steigende Rohstoffpreise belasten weiterhin die Bauwirtschaft. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes gibt es gerade bei wichtigen Bauprodukten keine Entwarnung. Vorhandene Lieferschwierigkeiten bei anhaltend hoher Nachfrage quer durch die Branchen treiben weiter die Preise,“ so Felix Pakleppa.

Lieferschwierigkeiten bei Holz und Kunststoffen

Das Deutsche Baugewerbe beklagt diese Lieferschwierigkeiten: Fast die Hälfte der Unternehmen des Baugewerbes sehen sich mit Lieferschwierigkeiten bei Holz und Kunststoffen konfrontiert, bei Stahl sind es über 70 Prozent der Unternehmen. Über 90 Prozent der Unternehmen berichten über gestiegene Einkaufspreise bei Material. Über 70 Prozent der Unternehmen des Baugewerbes planen demnach die Weitergabe von Preiserhöhungen an die Kunden. Dies sei das Fazit einer im Handelsblatt zitierten Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages e. V.

 

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Erst das Grundstück, dann das Haus kaufen b4d168b48157c623fbd095b4a565b5bb 2021-09-09T06:00:00+00:00 Was nach einer Selbstverständlichkeit klingt, ist in vielen Gegenden mit knappem Wohnraum inzwischen ein Problem. Immer mehr Interessenten unterschreiben Kaufverträge für Häuser, ohne die Zusage für ein passendes Grundstück zu haben.

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Interessenten gehen hohe Risiken ein

Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt vor diesem Vorgehen. Weil es vor allem an Baugrundstücken mangelt, unterbreiten die Verkaufsteams mancher Schlüsselfertigfirmen den Bauwilligen seltsame Offerten: Zum Beispiel den Abschluss eines Bauvertrags für ein schlüsselfertiges Haus, gekoppelt mit der mündlichen Zusage für ein Grundstück. Nur: Der Bauvertrag liegt schnell zur Unterzeichnung vor, vom Grundstückskaufvertrag dagegen keine Spur. Darauf sollten sich Bauherren niemals einlassen, raten VPB-Experten. „Bei manchen dieser Angebote ist sehr fraglich, ob sie nicht der notariellen Beurkundungspflicht unterliegen oder ob ihr Hauptzweck in der Umgehung von Grunderwerbsteuer besteht. Sie können Bauherren in echte Schwierigkeiten bringen“, warnt VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag und rät dazu, Koppelangebote immer genau prüfen zu lassen

Unabhängige Beratung empfohlen

Auch dass die Baukosten zu steigen drohen, machen sich viele Verkäufer zunutze: Sie versprechen eine Preisbindung, wenn der Vertrag sofort unterschrieben wird. Das ist hochriskant, warnt der VPB, denn niemand weiß, ob, wann und wo er passendes Bauland findet. Bereits nach 14 Tagen kann der Vertrag nicht mehr widerrufen werden, möglicherweise steigende Baulandpreise könnten die Ersparnis wieder zunichtemachen und im schlimmsten Fall passt das ausgesuchte Haus nicht zu den baurechtlichen Möglichkeiten des Grundstücks. Der VPB rät allen Interessenten, sich vor Vertragsabschluss von einem unabhängigen Experten beraten zu lassen.

 

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Rekordwerte: Bauland so teuer wie noch nie d8700cbd38cc9f30cecb34f0c195b137 2021-09-02T06:00:00+00:00 Bauland war in Deutschland noch nie so teuer wie im Jahr 2020. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, kostete ein Quadratmeter baureifes Land durchschnittlich 199 Euro. Im Jahr 2010 hatte der Quadratmeterpreis noch bei 130 Euro gelegen.

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Große Preisunterschiede zwischen den Ländern

Spitzenreiter sind Hamburg und Berlin mit 1.128,34 bzw. 931,49 Euro pro Quadratmeter baureifes Land. Auch in Bayern und in Baden-Württemberg zahlten Grundstückskäufer im Jahr 2020 mit 349 beziehungsweise 245 Euro besonders viel für einen Quadratmeter. Die vier günstigsten Länder waren Niedersachsen (101,64 Euro), Mecklenburg-Vorpommern (62,56 Euro), Thüringen (52,77 Euro) und Sachsen-Anhalt (45,64 Euro).

Großstädte sind besonders teuer

Die durchschnittlichen Baulandpreise steigen zudem mit der Gemeindegröße. In Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern kostete ein Quadratmeter Bauland 2020 im Schnitt 71 Euro. In den 14 größten Städten mit mindestens 500.000 Einwohnern mussten Käufer mit durchschnittlich 1.213 Euro das 17-Fache bezahlen.

Mehr als drei Viertel (76 Prozent) aller Verkäufe baureifen Landes waren Transaktionen von Grundstücken in Wohngebieten. Hier kostete der Quadratmeter Bauland 234 Euro, in Geschäftsgebieten lagen die Preise mit 242 Euro nur geringfügig höher. Der Quadratmeterpreis in Wohngebieten geschlossener Bauweise lag dabei mit 309 Euro pro Quadratmeter rund 92 Euro höher als in Wohngebieten offener Bauweise (217 Euro). Die offene Bauweise erfordert seitliche Grenzabstände.

 

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Eigenheim-Finanzierung: Kreditrechner der Stiftung Warentest 4ca82782c5372a547c104929f03fe7a9 2021-08-26T06:00:00+00:00 Noch immer sind die Konditionen für die Immobilienfinanzierung günstig: Niedrige Zinssätze gleichen die steigenden Immobilienpreise häufig aus. Bei der Wahl des Kreditinstituts können Käufer viel Geld sparen. In einem aktuellen Artikel zeigt Stiftung Warentest die Möglichkeiten auf.

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Schritt für Schritt zum Kredit

In zwölf Stufen führen die Experten der Stiftung Warentest den Leser zur optimalen Immobilien­finanzierung. Hier lässt sich ausrechnen, wie teuer die Immobilie höchstens sein darf und welche Kreditsumme bzw. monatliche Rate tragbar ist. Zudem stellt die Stiftung Warentest – monatlich aktualisiert – die Zinssätze von insgesamt 70 Banken, Kreditvermittlern und Versicherern zur Verfügung. Ergänzend gibt es einen Über­blick über KfW-Kredite (etwa für energiesparendes Bauen und Modernisierungen), der laufend aktualisiert wird.

Große Unterschiede bei den Konditionen

Sind die Zinsen in der ersten Jahreshälfte noch deutlich gestiegen, so stagnieren sie nun oder sind sogar gesunken – im Schnitt etwa um einen zehntel Prozentpunkt. Kredite mit zehn Jahren Zins­bindung gibt es derzeit bei den güns­tigsten Anbietern schon ab einem Effektivzins von gut 0,5 Prozent, die sicherere Variante mit 20 Jahren Zins­bindung schon ab 1 Prozent, so die Stiftung Warentest. Gleichzeitig weist sie auf die nahezu unverändert hohen Zinsunterschiede bei den Banken hin: Eine 90-Prozent-Finanzierung mit einem 270 000-Euro-Kredit und 20 Jahren Zins­bindung kostet im besten Fall rund 37.750 Euro Zinsen. Bei der teuersten Bank sind es 69.700 Euro.

 

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Heizkostenverordnung: Bundeskabinett beschließt Novelle 53c04118df112c13a8c34b38343b9c10 2021-08-19T06:00:00+00:00 Das Bundeskabinett hat die Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen. Mit der Änderungsverordnung werden die neuen Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

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Geräte zukünftig fernablesbar

Die novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht unter anderem vor, dass neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler nach dem Inkrafttreten der Verordnung fernablesbar sein müssen. Bereits installierte Geräte müssen bis zum 1. Januar 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder ersetzt werden. Wenn der Austausch im Einzelfall wegen besonderer Umstände technisch nicht möglich ist oder der Aufwand unangemessenen ist, können Ausnahmen gemacht werden.

Neue Mittteilungs- und Informationspflichten

Gebäudeeigentümer müssen den Nutzenden in den Fällen, in denen fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert wurden, bis Ende 2021 regelmäßig Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen bereitstellen, berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ab dem 1. Januar 2022 müssen diese mindestens monatlich bereitgestellt werden. Darüber hinaus macht die Richtlinie Vorgaben dazu, welche Mindestinformationen die Gebäudeeigentümer den Nutzenden – unabhängig von der Art der Zähler oder Heizkostenverteiler – mit den Abrechnungen zur Verfügung stellen müssen. Diese Vorgaben der Richtlinie werden mit der Änderungsverordnung umgesetzt.

 

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Nichtgenehmigte Untervermietung rechtfertigt Kündigung db576a7d2453575f29eab4bac787b919 2021-08-12T06:00:00+00:00 Wer seine Wohnung an Touristen untervermietet, kann in beliebten Städten hohe Nebeneinkünfte erzielen. Doch Achtung: Mieter, die ihren Wohnraum untervermieten, ohne den Eigentümer zu informieren, riskieren die (fristlose) Kündigung.

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Mieterin vermietet einzelnes Zimmer

Die Mieterin einer 5-Zimmer-Wohnung in Berlin vermietete eines der Zimmer regelmäßig über ein Internetportal an Touristen. Als die Vermieter davon erfuhren, baten sie eine Freundin, dieses Zimmer zu buchen und sprachen im Anschluss eine Abmahnung aus. Die Mieterin löschte daraufhin ihr Profil auf der Vermittlungsplattform, vermietete das Zimmer jedoch weiterhin. Dies erfuhren die Vermieter, da die Mieterin der Freundin eine Telefonnummer gab, falls diese weitere potenzielle Untermieter kennt. Ein weiterer „Tourist“ mietete die Wohnung im Auftrag der Vermieter. Nachdem auch dieser abgereist war, sprachen die Vermieter die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung aus.

Landgericht Berlin auf Seite der Vermieter

Das Landgericht Berlin entschied in der Berufungsinstanz, dass den Vermietern ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zustehe. Zumindest die hilfsweise ordentliche Kündigung sei nach § 573 BGB wirksam. Die unerlaubte Untervermietung stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar. Die „detektivischen Ermittlungen“ der Vermieter seien grundsätzlich zulässig, da sich die Personen, die die Mieterin beherbergt hat, dort mit Wissen und in Anwesenheit der Beklagten aufgehalten haben, ohne weitere Ermittlungen anzustellen oder in ihre Grundrechte einzugreifen. (LG Berlin AZ 63 S 309/19)

 

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Hochwasser: Mieteransprüche bei Unwetterschäden 7fec306d1e665bc9c748b5d2b99a6e97 2021-08-05T06:00:00+00:00 Die Schäden die durch Hochwasser, Starkregen und andere Unwetter entstehen, betreffen Mieter und Vermieter gleichermaßen. Doch was passiert mit einem Mietverhältnis, wenn die Mietwohnung unbewohnbar geworden ist? Wie sollen sich Mieter und Vermieter verhalten?

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Reparatur, Instandsetzung & Mietminderung

Der Vermieter ist dazu verpflichtet, Wasser abpumpen zu lassen und andere Schäden zu beseitigen. Seine Versicherung haftet für mitvermietete Gegenstände (z. B. Teppichböden oder Einbauküchen), für die Gegenstände des Mieters haftet dessen Hausratversicherung, sofern ein Schutz gegen Elementarschäden vorliegt. Ist die Wohnung nach dem Unwetter zunächst unbewohnbar, kann die Miete um 100 Prozent gekürzt werden. Der Mieter muss dies beim Vermieter anzeigen und ggf. durch Fotos vom Zustand der Wohnung belegen.

Wohnung teilweise oder gänzlich unbewohnbar

Ist das Gebäude derart zerstört, dass es abgerissen werden muss oder langfristig unbewohnbar bleibt, endet das Mietverhältnis, so der Mieterbund. Der Mieter muss keine Miete mehr zahlen, hat aber auch keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm eine Ersatzwohnung stellt. Bei starker Beschädigung des Gebäudes bzw. der Wohnung ist der Vermieter grundsätzlich zur Reparatur verpflichtet. „Ist dies jedoch wirtschaftlich unzumutbar, spricht man von einem ‚Wegfall der Geschäftsgrundlage‘, die eine Vertragsanpassung erforderlich macht“, berichtet der Mieterbund. Das bedeutet, dass der Mieter entweder eine passende Ersatzwohnung aus dem Wohnungsbestand des Vermieters angeboten bekommt, oder das Mietverhältnis gekündigt werden kann.

 

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Hochwasser: Nur 46 Prozent aller Privathäuser sind versichert f4dd765c12f2ef67f98f3558c282a9cd 2021-07-29T06:00:00+00:00 Nach Angaben der Verbraucherzentralen sind nur rund 46 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung versichert. Diese Schäden werden durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt, die in der Regel nicht separat, sondern nur zusammen mit einer Gebäudeversicherung abzuschließen ist.

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Wozu eine Elementarschadenversicherung?

Im Fall von Katastrophen wie aktuell in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen zahlt eine normale Gebäudeversicherung nichts. Die gängigen Tarife decken lediglich Brände, Blitzeinschläge, Sturm und Hagelschauer ab. Für z. B. Rückstau durch eine überlastete Kanalisation, Hochwasser oder Starkregen wird die Zusatzversicherung benötigt. In Risikogebieten sind die Kosten für eine solche Versicherung höher oder es wird eine höhere Selbstbeteiligung verlangt.

Mieter haben keinen Einfluss darauf, ob und wie ihr Wohngebäude versichert ist. Sie sollten jedoch ihr Hab und Gut über eine Hausratversicherung absichern, die für Schäden an Möbeln, Teppichen, technischen Geräten und anderem Besitz aufkommt.

Sorgfalts- und Schadensminderungspflicht

Versicherte unterliegen einer Sorgfaltspflicht. So müssen zum Beispiel Fenster und Türen bei Regen geschlossen sein, Rückschlagklappen installiert werden oder Schäden am Gemäuer rechtzeitig repariert werden. Die Schadensminderungspflicht beinhaltet, dass zum Beispiel Wasser so schnell wie möglich abgepumpt werden muss oder Wertgegenstände im Keller nicht direkt auf dem Fußboden gelagert werden dürfen. Im Streitfall kann es ggf. helfen, den Keller regelmäßig zu fotografieren.

 

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Im Test: günstige Alternative? Sonnenschutzfolien für Fenster 456ac9b0d15a8b7f1e71073221059886 2021-07-22T06:00:00+00:00 Vor allem Dachgeschossbewohner haben es im Sommer nicht leicht: Die Wohnungen heizen sich auf, häufig sind keine Außenrollos vorhanden und Maßnahmen wie Klimageräte oder -anlagen sind sehr kostspielig. Die Stiftung Warentest hat nun Sonnenschutzfolien getestet. Diese werden von außen an die Fenster angebracht und sollen die Hitze draußen halten. Doch funktioniert das?

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Folien reflektieren die Sonnenstrahlung

Sonnen­schutz­folien werden von außen am Fenster befestigt und bestehen aus mehreren Schichten, die teils hauchdünn mit Metall bedampft sind. Sie reflektieren einen großen Teil der auftreffenden Strahlung – somit dringt die Wärme nicht durch das Fenster. Im Test der Stiftung Warentest ließen stark reflektierende Folien lediglich 13 bis 20 Prozent der Sonnen­strahlen in den Raum und reduzierten die Raumtemperatur merklich.

Was ist zu beachten?

Mieter müssen mit ihren Vermietern klären, ob die Montage erlaubt ist – im Test ließen sich alle Folien Rückstandslos entfernen. Da die Folien dauerhaft auf dem Fenster bleiben, ist es in der Wohnung etwas dunkler und im Winter auch etwas kühler; es muss also mehr geheizt werden. Vor der Montage sollte zudem geklärt werden, ob Nachbarn durch die Spiegelung gestört werden könnten. Mit etwa 17 bis 63 Euro pro Quadrat­meter sind die Folien vergleichsweise günstig.

 

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Destatis: Immer mehr Neubauten heizen klimafreundlich 5055cbf43fac3f7e2336b27310f0b9ef 2021-07-15T06:00:00+00:00 Gut zwei Drittel (68,8 %) der im Jahr 2020 in Deutschland neu gebauten Wohngebäude werden ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg dieser Anteil gegenüber 2019 (67,2 %) erneut leicht an.

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Erneuerbare Energien knacken erstmals 50-Prozent-Marke

Im Jahr 2015 wurden noch 61,5 Prozent der neu gebauten Wohngebäude ganz oder zum Teil mit erneuerbaren Energien beheizt. Als primäre, also überwiegend für das Heizen eingesetzte Energiequelle wurden erneuerbare Energien im Jahr 2020 erstmals in mehr als der Hälfte (50,5 %) der insgesamt 112.935 neuen Wohngebäude eingesetzt (2015: 38,0 %).

Unter die erneuerbaren Energien bei Heizungen fallen Wärmepumpen (Geothermie oder Umweltthermie), Solarthermie, Holz, Biogas / Biomethan sowie sonstige Biomasse. Die konventionellen Energieträger sind Öl, Strom und Gas. Fernwärme wird in der Statistik weder zu den erneuerbaren noch zu den konventionellen Energieträgern gezählt.

Wärmepumpen verzeichnen großen Zuwachs

Die wichtigste primäre Energiequelle für Heizungen sind laut Destatis Wärmepumpen. Sie wurden 2020 in 45,8 Prozent der neuen Wohngebäude als Primärenergiequelle genutzt – 2015 waren es noch 31,4 Prozent. Auf Platz zwei folgt das Erdgas: der konventionelle Energieträger wurde in 39 Prozent der neugebauten Wohngebäude als Primärenergiequelle verwendet (2015: 51,5 %).

 

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Bauen: Hohe Kosten und Rohstoffmangel 58c54802a9fb9526cd0923353a34a7ae 2021-07-08T06:00:00+00:00 Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen möchte oder die Renovierung seines Eigenheims plant, der spürt die steigenden Preise für ausgewählte Baumaterialien. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Erzeugerpreise für Baustoffe wie Holz, Stahl oder Dämmmaterialien deutlich.

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Preissteigerungen von bis zu 83 Prozent

Privat Bauende dürften bei den aktuellen Preisen ins Staunen kommen: Konstruktionsvollholz verteuerte sich im Mai 2021 um 83,3 % im Vergleich zum Vorjahresmonat, Dachlatten um 45,7 % und Bauholz um 38,4 %. Doch nicht nur die gestiegenen Holzpreise, auch die Stahlpreise treiben die Kosten auf dem Bau in die Höhe: Betonstahl in Stäben war im Mai 2021 um 44,3 % teurer, Betonstahlmatten kosteten 30,4 % mehr als im Mai 2020. Die Corona-Pandemie, Lieferengpässe und die gesteigerte Nachfrage im In- und Ausland gelten als die maßgeblichen Preistreiber.

Moderate Preisanstiege bei anderen Materialien

Während die Preise vieler Baumaterialien stark angestiegen sind, wurden für Kies und Sand (+4,8 %), Mauerziegel (+2,2 %), Dachziegel (+2,2 %), Frischbeton (+1,7 %) oder Gipserzeugnisse für den Bau (+1,4 %) im gleichen Zeitraum nur leichte Preissteigerungen beobachtet, berichtet das Statistische Bundesamt.

 

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Bundesrat beschließt Reform des Mietspiegels 7cce53cf90577442771720a370c3c723 2021-07-01T06:00:00+00:00 Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig Mietspiegel erstellt werden, darauf haben sich Union und SPD geeinigt. Auch der Bundesrat hat bereits zugestimmt.

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„Einfacher“ oder qualifizierter Mietspiegel möglich

Mietspiegel sind das wichtigste Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie dienen Vermietern zur Begründung von Mieterhöhungen und zur Bestimmung der zulässigen Miete bei Wiedervermietung im Geltungsbereich der Mietpreisbremse. In der Vergangenheit gab es häufig Rechtsstreite über die Aussagekraft von Mietspiegeln, zum Beispiel in Folge von Mieterhöhungen.

Zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel werden künftig einheitliche Vorgaben gemacht. Die neue Mietspiegelverordnung legt Mindeststandards fest, um die ortsübliche Vergleichsmiete rechtssicher und zuverlässig abzubilden. Diese qualifizierten Mietspiegel können nicht mehr ohne Weiteres von Gerichten in Zweifel gezogen werden – juristisch gesehen wird dann vermutet, dass diese nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurden.

Gemeinden, die erstmalig einen Mietspiegel erstellen, müssen diesen bis spätestens 1. Januar 2023 vorlegen und veröffentlichen. Wird ein qualifizierter Mietspiegel erstellt, ist dieser bis spätestens 1. Januar 2024 zu erstellen und zu veröffentlichen. Mietspiegel sind wie bisher nach zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen, qualifizierte Mietspiegel nach vier Jahren neu zu erstellen.

Einführung einer Auskunftspflicht

Bisher werden die Daten zur Erstellung des Mietspiegels alle zwei Jahre durch freiwillige Umfragen erhoben. Künftig sind Mieter und Vermieter jedoch verpflichtet, Auskunft über ihr Mietverhältnis und die Merkmale ihrer Wohnung zu erteilen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

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Baulandmobilisierungsgesetz ist in Kraft 20b5e1cf8694af7a3c1ba4a87f073021 2021-06-24T06:00:00+00:00 Am 23. Juni ist das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) in Kraft getreten. Die Novelle des § 250 Baugesetzbuch (BauGB) enthält das umstrittene „Umwandlungsverbot“, das für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eine Genehmigung erforderlich macht.

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Neuerungen im Baulandmobilisierungsgesetz
Das Baulandmobilisierungsgesetz enthält unter anderem die folgenden Neuerungen:

Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen: Die Landesregierungen können nun Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten festlegen. In diesen Gebieten bedarf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einer Genehmigung, wenn sich im Wohngebäude mehr als fünf Wohnungen befinden. Die Genehmigungspflicht ist befristet und soll maximal bis zum 31.12.2025 gelten.

Erweiterung des Baugebots: Um Baulücken und ungenutzte Grundstücke leichter schließen zu können, wurde das Baugebot in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erweitert. Künftig besteht dort die Möglichkeit, dem Eigentümer eine Wohnbebauung vorzuschreiben. Gleichzeitig wird jedoch das Verfügungsrecht zugunsten des engsten Familienkreises gewahrt.

Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte: Den Gemeinden werden für Problemimmobilien und brachliegende Grundstücke Vorkaufsrechte eingeräumt. So können die Gemeinden als Eigentümer bezahlbaren Wohnraum schaffen. Zudem wird es den Kommunen erleichtert, Grundstücke zum Verkehrswert zu erwerben.

Sektoraler Bebauungsplan: Der sektorale Bebauungsplan ermöglicht es Gemeinden, Flächen für die Wohnbebauung festzulegen. Dies ist zunächst bis Ende 2024 befristet. Sie können außerdem beschließen, dass die Wohnungen die Voraussetzungen für die soziale Wohnraumförderung erfüllen müssen.

 

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BGH: Selbsthilferecht – Nachbar darf Bäume beschneiden 1579779b98ce9edb98dd85606f2c119d 2021-06-17T06:00:00+00:00 Ragen die Äste eines Baumes auf das Nachbargrundstück, darf der Nachbar selbst Hand anlegen und den Baum beschneiden – selbst wenn der Baum dadurch absterben könnte. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).

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Der Fall: Eigentümer kommt Aufforderung nicht nach

Im verhandelten Fall ging es um eine 15 Meter hohe Schwarzkiefer, deren Äste seit 20 Jahren auf das Nachbargrundstück ragen. Der Nachbar störte sich an den herabfallenden Zapfen und Nadeln und forderte den Eigentümer des Grundstücks zu einem Rückschnitt des Baumes auf – erfolglos. Daraufhin griff er selbst zur Astschere. Die Eigentümer der Schwarzkiefer fürchteten nun um den stabilen Stand des Baumes und zogen vor Gericht.

Das Urteil: BGH gibt Nachbarn Recht

Der Bundesgerichtshof gab dem Nachbarn Recht: Sofern der Nachbar durch den Baum beeinträchtigt wird und die Eigentümer der Aufforderung zum Rückschnitt nicht nachkommen, greift das Selbsthilferecht gemäß § 910 Abs. 1 BGB. Der Nachbar darf die überhängenden Äste abschneiden. Dies gilt auch, wenn der Baum durch diese Maßnahmen abzusterben droht oder an Standfestigkeit verlieren könnte. Allerdings kann das Selbsthilferecht durch naturschutzrechtliche Regelungen – zum Beispiel durch Baumschutzsatzungen oder -verordnungen – eingeschränkt sein. [BGH, V ZR 234/19]

 

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Mehr Geld für effiziente Gebäude ab 1. Juli 1019c8091693ef5c5f55970346633f92 2021-06-10T06:00:00+00:00 Rund 35 Prozent der gesamtdeutschen Endenergie wird in Gebäuden verbraucht, vor allem für Heizung und Warmwasser. Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), dem seit Anfang 2021 geltendem Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, möchte die Bundesregierung bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand realisieren.

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Was ist die BEG?

Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Es in eine Grundstruktur die sich in drei Teilprogrammen aufteilt:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die BGM EM gilt bereits seit dem 1. Januar. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme. Ab dem 1. Juli treten die beiden anderen Programme in Kraft. Damit gehen die BEG Wohngebäude und die BEG Nichtwohngebäude – jeweils als Kredit- und Zuschussförderung – sowie die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) bei der KfW an den Start. Mehr Informationen zu den Programmen, den Kriterien und zur Antragsstellung finden Interessierte auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

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Frist läuft aus: Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau b9141aff1412dc76340b3822d9ea6c72 2021-06-03T06:00:00+00:00 Um neuen Wohnraum zu schaffen, wurde die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) für den Mietwohnungsbau beschlossen. Vor zwei Jahren wurde die Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus von bis zu fünf Prozent pro Jahr für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten neuen Wohnraums eingeführt. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin.

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Wer profitiert von der Sonder-AfA?

Wohnungen bis zu einem Quadratmeterpreis von 3.000 Euro Baukostenobergrenze sind förderfähig. Außerdem muss die Wohnung im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden neun Jahren vermietet werden. Das muss auch bei einem zwischenzeitlichen Verkauf sichergestellt sein. Andernfalls muss der Steuervorteil zurückgezahlt werden. Zu berücksichtigen ist, dass eine Wohnung als neu gilt, wenn sie im Jahr ihrer Fertigstellung angeschafft wurde. Dies gilt für jeden, der neuen Wohnraum durch z. B. Neubau, Dachaufstockung, Dachausbau oder Umwidmung von Gewerbeflächen schafft. Der Bauantrag für die neue Wohnung muss vor dem 1.1.2022 gestellt werden, später eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt. Wo kein Bauantrag erforderlich ist, muss die Bauanzeige bis zum Stichtag 31.12.2021 erfolgen.

 

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Sparen: Wann sich ein Gartenwasserzähler lohnt 9ac403da7947a183884c18a67d3aa8de 2021-05-27T06:00:00+00:00 Trinkwasser ist in Deutschland nicht besonders teuer – die Abwassergebühren sind in vielen Gemeinden jedoch verhältnismäßig hoch. Insbesondere Garten- und Grundstücksbesitzer, die in trockenen Sommern täglich gießen müssen, können diese Kosten deutlich reduzieren.

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Gieß- und Gartenwasser separat abrechnen

Abwasserkosten werden fällig, sobald das Wasser in die Kanalisation fließt – bei Gießwasser im Garten ist das nicht der Fall. Da sich das jedoch nicht von den Wasserwerken kontrollieren lässt, werden die Abwasserkosten anhand des verbrauchten Wassers berechnet. Die Anschaffung eines Gartenwasserzählers kann sich also lohnen – doch es müssen einige Dinge berücksichtigt werden.

Kosten-Nutzen-Rechnung

Interessierte sollten sich zunächst bei Ihrer Kommune und dem örtlichen Wasserversorger darüber erkundigen, welche Vorschriften bestehen; gegebenenfalls wird auch eine Grundgebühr fällig. Der Zähler kostet im Baumarkt rund 25 Euro. Zusätzlich fallen, je nach Kommune, Kosten für einen Installateur an. Zudem muss der Zähler alle sechs Jahre ausgetauscht bzw. neu geeicht werden. Um im Vorfeld den eigenen Verbrauch zu schätzen, kann ein Wassermengenzähler am Schlauch oder Wasserhahn befestigt werden. Dieser zählt das abfließende Wasser und ist im Baumarkt für rund 15 Euro erhältlich. Anhand dieser gesammelten Daten gibt eine Kosten-Nutzen-Rechnung Aufschluss darüber, ob sich die Installation lohnt.

 

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Wohneigentum: Unverheiratete Paare sollten sich absichern d736bb10d83a904aefc1d6ce93dc54b8 2021-05-20T06:00:00+00:00 In Deutschland leben laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes rund 6,5 Millionen Personen ohne Trauschein in einem gemeinsamen Haushalt. Erwerben diese Paare gemeinsames Eigentum und einer der Partner stirbt, hat der Hinterbliebene kein gesetzliches Erbrecht. Darauf weist der Verband Privater Eigentümer (VPB) hin.

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Gesetzliche Erbfolge wird beachtet

Egal, ob das Eigentum gemeinsam erworben wurde oder nur dem Verstorbenen gehörte: liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Demnach haben dessen Angehörige Anspruch auf seinen Teil des Eigentums. Der überlebende Partner muss die Erben regelmäßig auszahlen oder eine finanzielle Ablöse verhandeln – beides ist eine große finanzielle Belastung, die sich nicht jeder leisten kann. Aus diesem Grund rät der VPB unverheirateten Paaren zur Vorsorge.

Vorsorgen & beraten lassen

Paare sollten so früh wie möglich ein Testament aufsetzen oder einen Erbvertrag schließen, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und somit den eigenen Anteil im Todesfall auf den Partner übertragen. In diesem Fall haben dann nur noch eigene Kinder Anspruch auf ihren Pflichtteil – auf diesen könnten sie sogar notariell verzichten. Interessierte Paare sollten sich auf jeden Fall beraten lassen, da zum Beispiel eine Änderung des Testaments nach Ableben des ersten Partners nicht mehr ohne weiteres möglich ist.

 

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TKG-Novelle: Kein Nebenkostenprivileg für TV-Kosten 537d9b6c927223c796cac288cced29df 2021-05-13T06:00:00+00:00 Der Bundesrat hat der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zugestimmt. Das Nebenkostenprivileg für TV-Kosten läuft damit aus. Kosten für den Internet-Ausbau sollen hingegen umlagefähig werden.

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TV-Privileg Ade
Derzeit erhalten rund 12,5 Millionen Haushalte die TV-Grundversorgung über Breitbandnetze als Teil der Wohnungsmiete. Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG), der TKG-Novelle, wird sich das nun ändern. Vermieter, die TV-Kabelverträge geschlossen haben, dürfen diese nun nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen. Die Mieter dürfen dann selbst wählen, ob sie einen Vertrag schließen und wenn ja, mit welchem Anbieter. Das sogenannte Nebenkostenprivileg gilt noch bis zum 30.06.2024, danach haben Mieter die Wahlfreiheit.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen kritisiert die Neuregelung: „Das sind schlechte Nachrichten für über 12 Mio. Mieterhaushalte in ganz Deutschland. Auf sie kommen Mehrkosten von bis zu 200 Euro jährlich pro Haushalt zu. Die Regierung leistet hier einen echten Bärendienst für Mieter mit geringen Einkommen und sozial orientierte Vermieter“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW.

Investitionsanreiz für Glasfaserausbau
Gleichzeitig wurde festgelegt, dass das Verlegen neuer Glasfaserleitungen umlagefähig wird. Baut ein Vermieter die gebäudeinterne Glasfaserstruktur aus, kann er seinen Mietern ein „Bereitstellungsentgelt“ berechnen. Festgelegt ist dieser Betrag auf 60 Euro pro Jahr und Wohnung, befristet auf fünf, maximal neun Jahre (höchstens 540 Euro gesamt).

 

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BGH: Muster-Widerrufsformular bei Maklerverträgen unumgänglich 27ed0fb950b856b06e1273989422e7d3 2021-05-06T06:00:00+00:00 Bei Maklerverträgen die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, muss der Makler den Verkäufer über Bedingungen, Fristen und das Verfahren der Ausübung des Widerrufs informieren und ihm diese Informationen in schriftlicher Form aushändigen. Im vorliegenden Fall verweigerten die Verkäufer die Zahlung der Maklerprovision – der Bundesgerichtshof gab ihnen Recht.

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Der Fall: Widerruf nicht in Papierform ausgehändigt

Als die Verkäufer den Makler beauftragten, hatten sie den Käufer ihrer Immobilie bereits gefunden. Der Makler organisierte den Verkauf, bei dem die Käufer eine Widerrufserklärung unterschrieben, in der es hieß, dass sie bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Makler ihr Widerrufsrecht verlieren, wenn die Dienstleistung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht ist. Weiter hieß es in der Belehrung, dass das beiliegende Widerrufsformular benutzt werden soll. Dieses fehlte jedoch. Drei Monate nach dem Verkauf widerriefen die Verkäufer den Maklervertag und weigerten sich, die Provision zu bezahlen.

Das Urteil: Belehrung fehlt – kein Anspruch auf Provision

Der Bundesgerichtshof wies die Klage des Maklers ab. Da die Belehrung nicht vorlag, musste die 14-tägige Widerrufsfrist nicht eingehalten werden. Das entsprechende Formular hätte der Makler in Papierform vorlegen müssen. Auf anderen dauerhaften Datenträgern darf die Belehrung nur dann übergeben werden, wenn der Kunde dem zustimmt. Da den Verkäufern die Belehrung nicht vorlag, habe die Widerrufsfrist noch nicht begonnen und der Makler sämtliche Ansprüche verloren. [BGH I ZR 169/19]

 

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Mietspiegelindex 2020: Anstieg der Mietpreise abgeschwächt 6d70cb65d15211726dcce4c0e971e21c 2021-04-29T06:00:00+00:00 In Deutschland schwächt sich nach den Angebotsmieten auch der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmieten, die in den Mietspiegeln dokumentiert werden, weiter ab. So sind 2020 die für viele Millionen Bestandsmietverhältnisse so wichtigen Vergleichsmieten um 1,7 % gestiegen – 0,1 Prozentpunkte weniger als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus dem Mietspiegelindex der F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH aus Hamburg hervor.

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Stuttgart bleibt vor München
„Die teuerste Großstadt für Mieter bleibt einmal mehr Stuttgart. Mieterinnen und Mieter zahlen in der Schwabenmetropole durchschnittlich 10,38 Euro pro Quadratmeter Nettokaltmiete für ihre Wohnungen und liegen damit um 46 % über den 7,11 Euro pro Quadratmeter, die in den Mietspiegelstädten insgesamt im Durchschnitt gezahlt werden“, erläutert F+B-Geschäftsführer Dr. Bernd Leutner. München liegt auf dem zweiten Rangplatz mit einer durchschnittlichen Vergleichsmiete von 9,72 Euro pro Quadratmeter Nettokaltmiete.

Auch andere Metropolen bleiben kostspielig
Auch in anderen deutschen Metropolen ist die Nettokaltmiete vergleichsweise hoch. So kommt Frankfurt am Main auf dem dritten Platz mit 8,69 pro Quadratmeter; es folgen Hamburg (8,62 €), Düsseldorf (8,50 €), Köln (8,47 €) und Berlin-West (7,40 €).

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BGH: Hohes Alter allein schützt nicht vor Eigenbedarfskündigung eddb904a6db773755d2857aacadb1cb0 2021-04-22T06:00:00+00:00 Wegen Eigenbedarfs kündigte die Vermieterin ihrer 88-jährigen Mieterin und deren inzwischen verstorbenem Ehemann. Das Mitverhältnis bestand seit rund 18 Jahren. Das Ehepaar wies die Kündigung und spätere Räumungsklage zurück und verwies auf das Vorliegen eines Härtefalls.

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Hintergrund: Mieter sehen Härtefall

Die Vermieterin sprach 2015 für das 1997 geschlossene Mietverhältnis eine Kündigung wegen Eigebedarfs aus, woraufhin die Mieter die Kündigung zurückwiesen und auf die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB bestanden. Das Landgericht Berlin gab den Mietern Recht und wies die ausgesprochene Räumungsklage zurück. Es befand die Eigenbedarfskündigung zwar als gerechtfertigt, sah jedoch das hohe Alter der Mieter als Härtefall an.

BGH besteht auf Prüfung

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hielt das Urteil des LG Berlin jedoch nicht stand: Er gab den Rechtsstreit an das Berliner Landgericht zurück und forderte weitere Prüfungen. Allein das Alter der Mieterin sei kein Grund für die Anerkennung des Vorliegens eines Härtefalls gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB. Nun soll ein Sachverständigengutachten Aufschluss darüber geben, wie tief die Mieterin mit der Umgebung verwurzelt ist. Dieses berücksichtigt z. B. die sozialen Kontakte der Mieterin, deren Teilnahme an kulturellen, sportlichen oder religiösen Veranstaltungen am Wohnort sowie die Inanspruchnahme von medizinischen und anderen Dienstleistungen vor Ort. Zudem ist zu prüfen, ob ein Umzug Auswirkungen auf ihren gesundheitlichen Zustand hätte. (BGH VIII ZR 68/19)

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Grundsteuerreform: Nur noch NRW offen 83fa5a432ae55c253d0e60dbfa716723 2021-04-15T06:00:00+00:00 2025 soll die Grundsteuer neu berechnet werden – dann tritt das neue Gesetz in Kraft. Hierbei können sich die Länder individuell zwischen dem Bundesweg und einem Sonderweg entscheiden. Bundesländer, die den Sonderweg gehen möchten, müssen ein entsprechendes Gesetz verabschieden.

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Grundsteuer: der Bundesweg

Die Grundlage des Bundesweges ist das sogenannte Ertragswertverfahren. Hier fließen der Bodenrichtwert, die Immobilienfläche, die Nettokaltmiete und das Alter der Immobilie in die Berechnung ein. Die jeweiligen Finanzämter ermitteln aus diesen Werten den Steuermessbetrag – dieser wird mit dem individuell festgelegten Hebesatz der Gemeinden multipliziert.

So entschieden die Länder

Bis auf Nordrhein-Westfalen hat sich jedes Land bereits festgelegt. So haben die Bundesländer entschieden: Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und auch Schleswig-Holstein werden wohl zumindest teilweise das Bundesmodell übernehmen. Mecklenburg-Vorpommern möchte das Bundesmodell komplett übernehmen, das Saarland hingegen weitgehend, aber von der Öffnungsklausel Gebrauch machen und Änderungen vornehmen. Die übrigen Bundesländer möchten einen Sonderweg bestreiten und arbeiten noch an den entsprechenden Gesetzen – lediglich Baden-Württemberg hat bereits ein Gesetz verabschiedet.

 

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BGH: Immobilienkäufer haben Anspruch auf „fiktive Mängelbeseitigungskosten“ bdb106a0560c4e46ccc488ef010af787 2021-04-08T06:00:00+00:00 Immobilienkäufer müssen auch in Zukunft nicht in Vorkasse treten, wenn sie Mängel an der gekauften Immobilie entdecken und diese beheben möchten. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

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Der Fall: Feuchtigkeitsschaden an erworbener Immobilie
Im aktuellen Fall war nach dem Kauf einer Immobilie Feuchtigkeit an der Schlafzimmerwand aufgetreten. Die Käufer forderten vom Verkäufer Schadenersatz in Höhe von 12.500 Euro. Das Landgericht Krefeld sprach ihnen 8.000 Euro zu. Diese bildeten statt fiktiver Mängelbeseitigung den Wertverlust der Wohnung ab. Der Verkäufer legte beim BGH Revision ein.

Kein Widerspruch mit Urteil des VII. Zivilsenats
Der fünfte Zivilsenat, der für das Kaufrecht zuständig ist, gab den Klägern im Prinzip Recht, doch ein Urteil aus dem siebten Zivilsenat (Werkvertragsrecht) hinderte ihn zunächst an der Rechtsprechung. Demnach untersagt ein Urteil aus dem Jahr 2018 die Erstattung fiktiver Mängelbeseitigungskosten. Dort befürchteten die Richter, dass Mängel überkompensiert werden könnten. Ein klassisches Beispiel sei, wenn der Fliesenleger die falschen Fliesen verlegt. In dem Fall hätten Bauherren die Kosten für einen Austausch verlangen können, ohne diesen jemals vorzunehmen.

Nach Rücksprache zwischen den zwei Senaten wurde klargestellt, dass diese Rechtsauffassung nur für das Werkvertragsrecht gelte. Somit bleibt im Kaufrecht alles beim Alten. Die Gefahr, dass Käufer sich an Mängeln „bereichern“ sei hier nicht gegeben und es könne nicht verlangt werden das Immobilienkäufer bei Mängeln in Vorkasse treten müssen. [BGH V ZR 33/19]

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Studie: Die 10 häufigsten Mängel beim Mehrfamilienhausbau e17184bcb70dcf3942c54e0b537ffc6d 2021-04-01T06:00:00+00:00 Beim Mehrfamilienhausbau treten seit Jahren die immer gleichen Baumängel auf. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung (IfB). Wohnungskäufer sollten genau hinschauen, denn häufig erwachsen aus kleinen Fehlern teure Folgeschäden.

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Mängel in allen Bereichen des Bauprozesses
„Viele Mängel werden durch eine Bauausführung verursacht, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht oder vom Vertrag abweicht“, sagt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Hierbei haben Käufer Anspruch auf Mängelbeseitigung. Damit der Mangel frühzeitig erkannt wird und keine Folgeschäden verursacht, empfiehlt der BSB den Kaufvertrag oder Modernisierungs-Bauvertrag durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Auf den Kosten von zu spät erkannten Mängeln und deren Folgeschäden bleiben Käufer häufig sitzen.

Tipps zur Mängelbeseitigung und Schadensregulierung
Damit Wohnungskäufer die gängigsten Fehler frühzeitig erkennen, fasst die Studie die zehn häufigsten Mängel exemplarisch zusammen und gibt Tipps für die Beseitigung und die Schadensregulierung. Die Studie beruft sich dabei unter anderem auf Versicherungs-Haftschäden. Zu den häufigsten Mängeln gehören z. B. eine lückenhafte Baubeschreibung, Schallschutzprobleme oder Feuchteschäden am Bodenbelag.

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Eigentümerversammlung auf dem Spielplatz 995e1fda4a2b5f55ef0df50868bf2a8f 2021-03-25T07:00:00+00:00 Zahlreiche WEG-Versammlungen wurden im letzten Jahr aufgrund der Kontaktbeschränkungen und Corona-Verordnungen verschoben. In Berlin verlegte ein Verwalter die Versammlung kurzerhand auf den Spielplatz der Wohnanlage, um das Ansteckungsrisiko für die Teilnehmenden zu minimieren – dagegen klagte eine Eigentümerin.

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Versammlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
WEG-Versammlungen haben unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattzufinden. Die Versammlung darf nicht durch Dritte gestört oder beeinflusst werden. Daher wählte der Verwalter den Spielplatz der Anlage als geeigneten Ort. Die Nutzung des Spielplatzes ist ausschließlich den Wohnungseigentümern vorbehalten. Die Klägerin befürchtete trotzdem, dass Fremde mithören konnten und zog vor Gericht um eine einstweilige Verfügung gegen die Durchführung die Veranstaltung zu erwirken.

Gericht bestätigt geeigneten Veranstaltungsort
Das Amtsgericht Berlin-Wedding war anderer Meinung und sah die Versammlung im Außenbereich der Anlage nicht als Widerspruch zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Das Gebot der Nichtöffentlichkeit sei durch die Zugangsbeschränkung ausreichend gewahrt. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Versammlung bei Fortbestehen der Kontaktbeschränkungen andernfalls nur mit deutlicher Verzögerung stattfinden könnte.

[Amtsgericht Berlin-Wedding, Az.: 9 C 214/20]

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Niedersachsen: Landtag verabschiedet Wohnraumschutzgesetz afdec7005cc9f14302cd0474fd0f3c96 2021-03-18T07:00:00+00:00 Mieter in Niedersachsen werden in Zukunft besser vor maroden Wohnungen geschützt. Im Gesetz sind Mindeststandards festgelegt, bei Verstößen drohen Vermietern hohe Bußgelder.

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Gesetzliche Mindeststandards für Wohnungen
Das Gesetz sieht vor, dass jede Wohnung über einen Strom- und Wasseranschluss sowie eine Heizung und eine Sanitäreinrichtung verfügen muss – und zwar in funktionsfähigem Zustand. Darüber hinaus müssen ausreichend natürliches Licht und Belüftung vorhanden sein. Bei Nichteinhaltung können hohe Bußgelder verhängt werden oder die Kommune erklärt das Haus für unbewohnbar – in diesem Fall muss der Vermieter die Bewohner auf eigene Kosten anderweitig unterbringen.

Zudem schützt das neue Gesetz vor einer Überbelegung und soll verhindern, dass dem Jobcenter oder Sozialamt überhöhte Mieten in Rechnung gestellt werden. Gesetzlich geregelt wird jetzt auch der Umgang mit Werksvertragsarbeitern, sie werden besser vor einer „unangemessenen Einquartierung“ geschützt, so Niedersachsens Bauminister Olaf Lies.

Keine Zustände wie im Delmenhorster Wollepark
Im Delmenhorster Wollepark waren vor zwei Jahren unhaltbare Zustände bekannt geworden: In zwei Wohnblöcken ließen die Vermieter 80 Wohnungen verwahrlosen. Zuletzt wurde den 350 Mietern die Gas- und Wasserversorgung abgestellt, da die Vermieter die Beiträge nicht an die Stadtwerke weitergeleitet hatten. Da der Stadt die rechtliche Handhabe fehlte um die Mieter zu schützen, wurde das Wohnraumschutzgesetz in die Wege geleitet.

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Wissenswert: die Homeoffice-Pauschale e515df0d202ae52fcebb14295743063b 2021-03-11T07:00:00+00:00 Bisher war in der Steuererklärung lediglich das Arbeitszimmer absetzbar und dieses auch nur unter bestimmten Umständen. Im Zuge der Corona-Krise wurde die Homeoffice-Pauschale beschlossen – doch nicht alle Betroffenen profitieren.

Homeoffice-Pauschale auch ohne Arbeitszimmer
Die Vorgaben zum Absetzen eines Arbeitszimmers sind streng reguliert. So muss das Arbeitszimmer zum Beispiel ein separater Raum sein und mindestens zu 90 Prozent zu Arbeitszwecken genutzt werden. Da jedoch während der Corona-Krise viele Steuerpflichtige unter provisorischen Bedingungen von zuhause arbeiten, wurde die Homeoffice-Pauschale beschlossen. Für jeden Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige fünf Euro absetzen. Voraussetzung ist, dass die betriebliche oder berufliche Tätigkeit an diesem Tag ausschließlich in der eigenen Wohnung ausgeübt wurde. Sie ist auf 600 Euro bzw. 120 Tage gedeckelt.

Wer profitiert von der Pauschale?
Leider kommt die neue Hilfe bei vielen Betroffenen nicht an, da sie in die bereits bestehende Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro eingerechnet wird. Die Werbungskosten beinhalten fast alle Kosten, die Berufstätigen im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen. Demnach profitieren von der neuen Pauschale nur Berufstätige, die inklusive der Werbungskosten Ausgaben von über 1.000 Euro haben. Da die Fahrtkosten bei den meisten Steuerpflichtigen den Löwenanteil der Werbungskosten ausmachen, profitieren Pendler am ehesten. Steuerpflichtige sollten demnach individuell prüfen, ob die Pauschale für sie absetzbar ist.

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Bisher war in der Steuererklärung lediglich das Arbeitszimmer absetzbar und dieses auch nur unter bestimmten Umständen. Im Zuge der Corona-Krise wurde die Homeoffice-Pauschale beschlossen – doch nicht alle Betroffenen profitieren.

Homeoffice-Pauschale auch ohne Arbeitszimmer
Die Vorgaben zum Absetzen eines Arbeitszimmers sind streng reguliert. So muss das Arbeitszimmer zum Beispiel ein separater Raum sein und mindestens zu 90 Prozent zu Arbeitszwecken genutzt werden. Da jedoch während der Corona-Krise viele Steuerpflichtige unter provisorischen Bedingungen von zuhause arbeiten, wurde die Homeoffice-Pauschale beschlossen. Für jeden Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige fünf Euro absetzen. Voraussetzung ist, dass die betriebliche oder berufliche Tätigkeit an diesem Tag ausschließlich in der eigenen Wohnung ausgeübt wurde. Sie ist auf 600 Euro bzw. 120 Tage gedeckelt.

Wer profitiert von der Pauschale?
Leider kommt die neue Hilfe bei vielen Betroffenen nicht an, da sie in die bereits bestehende Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro eingerechnet wird. Die Werbungskosten beinhalten fast alle Kosten, die Berufstätigen im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen. Demnach profitieren von der neuen Pauschale nur Berufstätige, die inklusive der Werbungskosten Ausgaben von über 1.000 Euro haben. Da die Fahrtkosten bei den meisten Steuerpflichtigen den Löwenanteil der Werbungskosten ausmachen, profitieren Pendler am ehesten. Steuerpflichtige sollten demnach individuell prüfen, ob die Pauschale für sie absetzbar ist.

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Mietausfall: Vermieter sollten jetzt Grundsteuer-Erlass beantragen 84d2004bf28a2095230e8e14993d398d 2021-03-04T07:00:00+00:00 Vermieter, die im Jahr 2020 unverschuldet Mietausfälle erlitten, können einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen, informiert der Verband Haus und Grund Rheinland Westfalen. Anträge können noch bis zum 31. März 2021 gestellt werden – die Frist ist nicht verlängerbar.

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25 bis 50 Prozent Grundsteuererlass
„Lagen die Mieteinnahmen mehr als 50 Prozent unter der normalen Jahreskaltmiete, erlässt die Kommune dem Vermieter 25 Prozent der Grundsteuer“, erklärt Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Sollte vergangenes Jahr gar keine Miete geflossen sein, stehen dem Eigentümer sogar 50 Prozent Nachlass zu“.

Mehr Mietenausfälle wegen Corona
Unverschuldet sind die Ausfälle, wenn sie wegen Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall und Nichtvermietbarkeit entstanden sind. Auch außergewöhnliche Ereignisse wie zum Beispiel Wasserschäden oder ein Wohnungsbrand berechtigen zur Antragsstellung. Vor allem für Betreiber von gewerblichen Räumen wie Ladenlokalen ist es gut möglich, dass aufgrund der Corona-Pandemie eine Zahlungsunfähigkeit des Mieters entstand – dann wäre ein Erlass möglich. „Wenn der Vermieter dem Mieter selbst die Miete gestundet oder erlassen hat, dürfte er allerdings keine Chance auf eine Erstattung der Grundsteuer haben. Dann hat der Vermieter den Mietausfall nämlich selbst zu verantworten“, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Der Verband rät jedoch, den Antrag trotzdem zu stellen, falls der Mieter zahlungsunfähig bleibt. Nach Ablauf des Stichtags 31. März kann der Erlass nicht mehr beantragt werden.

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Bei Schließsystemen auf Sicherheit achten 3806734b256c27e41ec2c6bffa26d9e7 2021-02-25T07:00:00+00:00 Elektronische Schließsysteme sind sehr komfortabel, sofern sie zuverlässig funktionieren und manipulationssicher sind. Deshalb sollten vor der Anschaffung einige Dinge beachtet und genau überlegt werden, mahnt der Verband privater Bauherren (VPB).

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Sicherheit liegt im Code
Der werkseitig eingestellte Code sollte unbedingt verändert werden, da dieser häufig zu leicht zu knacken ist. Auch sollten keine zu leichten Codes wie zum Beispiel Geburtstage der Familie gewählt werden. Für Smarthome-Funktionen kann das System mit dem WLAN verbunden werden, aber auch Bluetooth und andere Funkstandards sind je nach Hersteller möglich. Bei einer Verbindung über WLAN sollten Eigentümer unbedingt darauf achten, dass ein ausreichender Schutz gegen Manipulationen von außen gegeben ist.

Auch an Notfälle denken
Auch an den Notfall sollte gedacht werden: Was passiert bei einem längeren Stromausfall? Wird die Haustüre dann von einem Akku gesichert und wenn ja, wie lange hält dieser? Viele Schließsysteme bieten zudem eine Not- und Gefahrenfunktion, die dafür sorgt, dass das Schloss jederzeit mit einem Notschlüssel von außen und innen (z. B. bei einem Hausbrand) geöffnet werden kann.

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Stärkster Anstieg der Energiekosten seit zehn Jahren 883e881bb4d22a7add958f2d6b052c9f 2021-02-18T07:00:00+00:00 Die Energiekosten in Deutschland sind innerhalb eines Monats so stark gestiegen wie noch nie in den vergangenen zehn Jahren. Die Kosten für Heizung, Strom und Sprit legten zum Jahreswechsel um knapp 7 Prozent zu.

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Unterschiedliche Preistreiber
Insgesamt lagen die Energiekosten für einen Musterhaushalt im Dezember 2020 bei 3.429 Euro pro Jahr. Im Januar 2021 kostete die gleiche Menge Energie bereits 3.665 Euro. Das entspricht einer Preissteigerung von 6,9 Prozent (236 Euro) innerhalb eines Monats, meldet das Vergleichsportal. Hierbei verteuerte sich Heizöl auf Monatssicht um 12 Prozent. Die Kosten für Gas stiegen um rund zehn Prozent und für Benzin mussten Verbraucher im Januar 10,2 Prozent mehr ausgeben. Strom verteuerte sich um 0,5 Prozent, sofern man die Erhöhung der Mehrwertsteuer herausrechnet. „Preistreiber waren vor allem das Auslaufen der befristeten Mehrwertsteuersenkung, die Einführung des CO2-Preises sowie Großhandelspreise, die im Zuge der Corona-Pandemie zunächst deutlich in den Keller sackten und nun wieder anziehen“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.

Methodik
Der Verivox-Energiekostenindex ermittelt die Energiekosten für einen bundesdeutschen Musterhaushalt. Hierbei werden die Kosten für Heizung, Elektrizität und Mobilität mengengewichtet berücksichtigt. Die Grundlage ist ein Drei-Personen-Musterhaushalt mit einem jährlichen Wärmebedarf von 20.000 Kilowattstunden (kWh), einem Stromverbrauch von 4.000 kWh und einer jährlichen Fahrleistung von 13.300 Kilometern.

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Immobilienverbände fordern längere Fristen beim Wasserzähler-Tausch 24146db4eb48c718b84cae0a0799dcfc 2021-02-11T07:00:00+00:00 Wohnungswasserzähler werden hierzulande nach sechs Jahren (kalt) bzw. fünf Jahren (warm) ausgetauscht, obwohl sie in aller Regel den Verbrauch noch zuverlässig messen. Dies liegt an den strengen eichrechtlichen Anforderungen in Deutschland. Ein seltenerer Austausch, wie er in vielen anderen Ländern bereits Usus ist, würde enorme Kosten sparen.

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Änderung der Mess- und Eichverordnung
Im Februar beginnt das sogenannte EU-Notifizierungsverfahren, bei dem eine Gesetzesänderung geprüft wird, die die Austauschfristen beider Zähler auf sechs Jahre vereinheitlichen soll. Doch vielen Immobilienverbänden ist dies nicht genug: „Durch unnötig häufige Wasserzählerwechsel werden private und öffentliche Haushalte in Deutschland mit jährlich mehr als 500 Millionen Euro belastet. Um diesen Kostentreiber beim Wohnen zu beseitigen, sollte der Austausch von Wasserzählern in Wohngebäuden künftig in einem deutlich längeren Turnus von mindestens 10 Jahren durchgeführt werden. Dafür muss das Mess- und Eichrecht geändert werden“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. In den USA und Kanada beträgt die Eichfrist 17, in Frankreich 18 und in Spanien rund 23 Jahre.

Der GdW beruft sich auf eine Studie des Hamburg Instituts, aus der hervorgeht, dass die gängigen Wasserzähler in manchen Stichproben auch nach zwanzig Jahren Betrieb zu rund 95 Prozent noch sehr genau Messergebnisse innerhalb der eichrechtlich zulässigen Fehlergrenzen erzielen. Die Kosten für den Zählerwechsel stehen damit in keinem Verhältnis zu den Kosten für etwaige minimale Fehlmessungen durch die Zähler.

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Verluste von Solaranlagen sind steuerlich absetzbar 82b8a3434904411a9fdc43ca87cee70c 2021-02-04T07:00:00+00:00 Eigentümer und Immobilienbesitzer, die eine Solaranlage betreiben und Strom ins Netz einspeisen, müssen ihre Gewinne versteuern. Auf der anderen Seite dürfen sie auch Verluste steuermindernd geltend machen – Ein Urteil, das viele Immobilienbesitzer freuen dürfte. Dies entschied das Finanzgericht Thüringen.

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Hintergrund: Anlage einer Eigentümerin macht Verluste
In den ersten drei Jahren nach der Anschaffung der Solaranlage machte die Eigentümerin Verluste. Im Jahr 2016 gab sie für das Jahr in ihrer Steuererklärung einen Verlust von 261 Euro an. Das zuständige Finanzamt erkannte diesen Verlust nicht an und erklärte die Solaranlage zu einer steuerlich unbeachtlichen Liebhaberei.

Urteil: Gewinnerzielungsabsicht ist vorhanden
Die Richter des Finanzgerichts Thüringen sahen dies grundsätzlich anders: Beim Betrieb einer Solaranlage sei immer von einer Gewinnerzielungsabsicht auszugehen und somit dürfen auch Verluste steuerlich abgesetzt werden. Auch wenn die Anlage – aufgrund ihres hohen Anschaffungspreises – in den ersten Jahren nur Verluste erzielt, dürfen diese steuermindernd geltend werden. Von einer Liebhaberei wird nur gesprochen, wenn die Tätigkeit aus rein privaten Motiven beruht.

[FG Thüringen Az.: 3 K 59/18]

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Energieausweise: Was ab diesem Jahr wichtig ist 021bbc7ee20b71134d53e20206bd6feb 2021-01-28T07:00:00+00:00 Ab dem 1. Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. Unter anderem wird künftig die Höhe der Treibhausgas-Emissionen ausgewiesen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm „Zukunft Altbau“ hin. Bei Verbrauchsausweisen sind HauseigentümerInnen in Zukunft verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. Dies ist relevant für Ausweise, die im Jahr 2011 ausgestellt wurden.

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Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Wenn ein beheiztes und dauerhaft genutztes Gebäude neu vermietet, verpachtet oder verkauft wird, muss der Energieausweis vorgelegt werden. Gebäude mit einer Nutzungsfläche von weniger als 50 Quadratmetern sind davon befreit. Wer sein Gebäude selbst bewohnt und nicht verkaufen oder vermieten will, benötigt ebenfalls keinen neuen Ausweis.

Neuerungen ab Mai 2021
Ab 1. Mai 2021 werden die Treibhausgas-Emissionen im Energieausweis aufgeführt. „In der EnEV war diese Ausweisung bisher nicht verpflichtend, mit der Umsetzung des GEG ist dies nun erforderlich“, sagt Meike Militz von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zudem muss die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angegeben werden, inklusive inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Auch das Fälligkeitsdatum der nächsten Untersuchung muss festgehalten werden.

Auch Immobilienmakler sind in Zukunft explizit dazu verpflichtet, bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf einen Energieausweis vorzulegen. Die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bleiben unverändert.

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Analyse: Wohneigentumsquote rückläufig ce5140df15d046a66883807d18d0264b 2021-01-21T07:00:00+00:00 Erstmals seit 1993 ist der Anteil der Haushalte, die in ihren eigenen vier Wänden leben, in Deutschland wieder rückläufig. Die Wohneigentumsquote lag 2018 nur noch bei 42 Prozent, wie eine Analyse von empirica und LBS Research ergab. Somit wohnten 2018 in Deutschland ein Prozent weniger Haushalte im Eigentum als noch vor fünf Jahren.

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Junge Menschen sind seltener Eigentümer
In 2008 besaßen 34 Prozent der Ostdeutschen und 37 Prozent der Westdeutschen im Alter von 30 bis 39 Jahren bereits Wohneigentum, zehn Jahre später waren es noch 25 bzw. 30 Prozent in dieser Altersgruppe. Der Verband Privater Bauherren (VPB) sieht hier die Politik in der Verantwortung. Die Haupthindernisse für die Bildung von Wohneigentum sind aus Sicht des VPB die hohe Grunderwerbsteuer, die fehlende steuerliche Abzugsmöglichkeit von Hypothekenzinsen für Eigennutzer und die hohen Anreize für das Mieten. „Hier ist die Bundesregierung gefordert gegenzusteuern“, betont Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des VPB. „Zwei wichtige Koalitionsziele sind wenige Monate vor der nächsten Wahl immer noch offen: die Reduzierung der Grunderwerbsteuer und die Einführung von Bürgschaften als Unterstützung für das Eigenkapital.“

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BGH: Mieter dürfen Zahlungsbelege einsehen 93d65641ff3f1586614cf2c1ad240b6c 2021-01-14T07:00:00+00:00 Damit Mieter ihre Nebenkostenabrechnung überprüfen können, muss der Vermieter ihnen nicht nur die Rechnungen, sondern auch die dazugehörigen Zahlungsbelege offenlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.

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Der Fall: Mieter weigert sich zu zahlen
Ein Mieter verweigerte die geforderte Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung in Höhe von rund 1.000 Euro, da die Vermieterin ihm keine Einsicht in die Zahlungsbelege gewährte. Die Vermieterin klagte vor dem Landgericht Berlin, welches dem Mieter Recht gab.

Das Urteil: Mieter hat berechtigtes Interesse
Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Vermieterin zurück und gab dem Mieter Recht. Dieser hätte nach § 259 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein berechtigtes Interesse an der Belegeinsicht und hat somit nach § 242 BGB ein (temporäres) Leistungsverweigerungsrecht. Als Begründung nannte das Gericht, dass es dem Mieter nur durch Einsicht der Zahlungsbelege möglich sei, die Beträge zu überprüfen. So können Fehler bei der Abrechnung aufgedeckt werden und er kann überprüfen, ob die Vermieterin von Preisnachlässen oder anderweitigen Rabatten profitiert hat.
[BGH Az. VIII ZR 118/19]

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Gesetz zur Entlastung von Immobilienkäufern 0768281a05da9f27df178b5c39a51263 2021-01-07T07:00:00+00:00 Am 23. Dezember 2020 ist das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten. Es besagt unter anderem, dass Immobilienkäufer nur noch die Hälfte der Maklerkosten übernehmen müssen.

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Teilung der Provision
In vielen Bundesländern mussten Immobilienkäufer bislang die Maklerkosten allein übernehmen, vor allem Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen profitieren von dieser Neuregelung. Besonders in angespannten Wohnungsmärkten mussten Käufer bislang die komplette Maklerprovision in Höhe von bis zu 7,17 Prozent des Kaufpreises übernehmen.

Gesetz als Chance für Maklerbranche
Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD sagt: „Für den Berufsstand ist die Neuregelung Herausforderung und Chance zugleich. Die Herausforderung liegt in der wechselseitigen Begrenzung. Der Verkäufer verhandelt künftig die Provision für den Käufer mit. Hierin liegt aber auch eine Chance. Denn nur die professionellen und gut ausgebildeten Makler werden erfolgreich mit dem Verkäufer verhandeln. Das ist gut für den Wettbewerb und die Professionalisierung der Branche“.

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Frohes neues Jahr! 65cc2c8205a05d7379fa3a6386f710e1 2020-12-31T07:00:00+00:00 Liebe Kunden und Geschäftspartner,

ein außergewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir alle standen 2020 vor besonderen Herausforderungen – und hoffen, dass wir uns im neuen Jahr wieder mehr persönlich begegnen können. Wir wünschen Ihnen und uns allen Mut, Hoffnung und Weitblick für das neue Jahr.

Dieses Jahr hat uns wieder einmal deutlich gemacht, wie wichtig Gesundheit ist. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Gesundheit für das Jahr 2021!

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Eine bessere Zeit

Man blickt nach vorn, ein neues Jahr,
nichts ist mehr so, wie es einst war.
Es herrscht ein Umbruch, ringsumher
und Neues gibt es mehr und mehr.
Veränderung, Vergangenheit -
Wir hoffen auf eine bessere Zeit.
[Oskar Stock (*1946)]

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Gewerbemiete: Umsatzsteuer auf Nebenkosten 03e0704b5690a2dee1861dc3ad3316c9 2020-12-30T07:00:00+00:00 Ist in einem gewerblichen Mietvertrag vereinbart, dass für die Grundmiete (Netto-Miete) Umsatzsteuer aufgeschlagen wird, kann die Zahlung der Umsatzsteuer durch ergänzende Vertragsauslegung auch für alle Betriebs- und Nebenkosten fällig werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

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Der Fall: Vereinbarungen im Mietvertrag
Im vorliegenden Fall wurde im Mietvertrag eine Miete in Höhe von 10.500 Euro zzgl. Umsatzsteuer vereinbart. Zudem wurde dort festgelegt, dass der Mieter Betriebs- und Nebenkosten zu zahlen hat – zur Umsatzsteuer stand in diesem Zusammenhang nichts. In der Nebenkostenabrechnung schlug die Vermieterin die Umsatzsteuer ebenfalls auf. Der Mieter sah dies nicht ein und überwies lediglich den Nettobetrag der Nebenkostenabrechnung.

Das Urteil: Umsatzsteuer darf berechnet werden
Der BGH begründete sein Urteil damit, dass ein Vermieter, der sich zur Erhebung der Umsatzsteuer entscheidet, den gesamten Umsatz aus dem Mietverhältnis und damit nach Ansicht der Richter auch die Nebenkosten einschließt. Zudem wiesen die Richter darauf hin, dass der Mieter wusste, dass die Vermieterin sich für die Umsatzbesteuerung entschieden hatte, da diese auch auf die Miete anfiel.

[BGH XII ZR 6/20]

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Fröhliche Weihnachten! ef50c335cca9f340bde656363ebd02fd 2020-12-24T07:00:00+00:00 Liebe Kunden und Geschäftspartner,

trotz oder gerade wegen dieser herausfordernden Zeit wünschen wir Ihnen und Ihren Lieben angenehme Festtage und friedvolle Weihnachten.

In diesem Jahr haben wir gelernt, dass viele unserer Gewohnheiten, menschliche Nähe und unsere uneingeschränkte Freiheit keine Selbstverständlichkeit sind. Umso mehr werden wir es zu schätzen wissen, wenn das alles in der Zukunft wieder möglich ist.

Aus diesem Grund möchten wir uns in diesem Jahr ganz besonders für Ihre Treue, Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit bedanken.

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Es treibt der Wind im Winterwalde
die Flockenherde wie ein Hirt
und manche Tanne ahnt, wie balde
sie fromm und lichterheilig wird,
und lauscht hinaus. Den weißen Wegen
streckt sie die Zweige hin – bereit,
und wehrt dem Wind und wächst entgegen
der einen Nacht der Herrlichkeit.
[Rainer Maria Rilke (1875 - 1926)]

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Vermieter muss Maklerkosten für Immobilienkauf nicht erstatten 5d616dd38211ebb5d6ec52986674b6e4 2020-12-23T07:00:00+00:00 Ein Mieter der infolge einer Pflichtverletzung des Vermieters aus der Wohnung auszieht und keine neue Wohnung anmietet, sondern Wohnungs- oder Hauseigentum erwirbt, kann die angefallenen Maklerkosten nicht als Schadensersatz vom Vermieter verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Fällen entschieden.

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Mieter beziehen Eigentum nach Kündigung
In beiden Fällen verlangten die Kläger von ihren ehemaligen Vermietern die Erstattung der Maklerkosten, die beim Erwerb von Wohneigentum angefallen waren. Der erste Mieter wurde wegen Eigenbedarfs gekündigt und erwarb daraufhin Wohneigentum. Der Eigentümer realisierte den Eigenbedarf jedoch nicht und der Mieter klagte auf Erstattung seiner Maklerkosten in Höhe von 29.500 Euro. Im zweiten Fall kündigte der Mieter fristlos aufgrund von anhaltenden Streitigkeiten mit dem Vermieter und wiederholten Pflichtverletzungen und erwarb ein Einfamilienhaus. Unter anderem forderte er die Maklerkosten für den Hauserwerb (13.000 Euro), die Umzugskosten sowie die Kosten der Übergangsunterkunft ein.

BGH gibt Vermietern Recht
Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten der Vermieter. In beiden Fällen stellen die Maklerkosten, welche die jeweiligen Mieter zwecks Erwerbs einer Eigentumswohnung bzw. eines Hauses zu Eigentum aufgewandt haben, keinen erstattungsfähigen Schaden dar. Denn eine vertragliche Haftung – hier der jeweiligen Vermieter – besteht nur für diejenigen Schadensfolgen, zu deren Abwendung die verletzte Vertragspflicht übernommen wurde. Der Schaden muss in einem inneren Zusammenhang mit dem (verletzten) Gebrauchserhaltungsinteresse des Mieters stehen, was bezüglich der Maklerkosten nicht der Fall ist.

[BGH VIII ZR 238/18 & VIII ZR 371/18]

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Erleichterung für Verwalter: Zensus 2021 verschoben 08fe2621d8e716b02ec0da35256a998d 2020-12-17T07:00:00+00:00 Wegen der Covid-19-Pandemie wird der für 2021 geplante EU-weite Zensus um ein Jahr verschoben. Am 10. Dezember trat das „Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes“ in Kraft. Als neuer Stichtag wurde der 15.05.2022 festgelegt.

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Verband der Immobilienverwalter erleichtert
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) hatte auf die Verschiebung gedrängt, da Bund, Länder und Kommunen, Immobilienverwaltungen und Eigentümer aufgrund der Corona-Pandemie die notwendigen Vorbereitungen kaum leisten können. Die Erhebungsmerkmale und damit der Aufwand für Verwalter und andere Beteiligte sind im Zensus 2022 deutlich umfangreicher als beim Vorgänger 2011. So müssen nun auch Fragen zu Nettokaltmiete, Wohnungsleerstand, Wohnungsgröße und Baualter der Gebäude sowie Energieträger beantwortet werden. Der VDIV Deutschland hatte bereits in einer Stellungnahme zum damaligen Entwurf zum Zensusgesetz 2021 kritisiert, dass Immobilienverwalter in der Regel nicht über alle Informationen zu Gebäuden und Wohnungen verfügen und somit nicht alle Fragen beantworten können.

Zusammen mit der Verabschiedung des Gesetzes wurde die Bundesregierung dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Anpassungen vorzunehmen, falls wegen der Corona-Pandemie „oder anderer zwingender Gründe“ eine weitere Verschiebung erforderlich werden sollte.

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Urteil: Holzfäller nicht auf Betriebskosten umlegbar 298923c8190045e91288b430794814c4 2020-12-10T07:00:00+00:00 Die Pflanzenpflege rund um die Immobilie kann der Vermieter auf seine Mieter umlegen. Hierzu gehören auch das Rasenmähen oder das regelmäßige Beschneiden von Hecken und Sträuchern. Werden hingegen Baumfällarbeiten fällig, können diese nicht über die Betriebskosten abgerechnet werden, entschied das Amtsgericht Leipzig.

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Der Fall: Vermieter ließ zwei Bäume fällen
Im Fall vor dem Amtsgericht Leipzig stritten ein Mieter und sein Vermieter über die Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter hatte auf der Abrechnung Mehrkosten für die Gartenpflege in Höhe von 50,45 Euro geltend gemacht. Diese fielen für das Fällen zweier Bäume an.

Das Gericht gab dem Mieter recht. Die Richter urteilten, dass nur Betriebskosten umlagefähig sind, die dem Vermieter laufend entstehen, auch ein mehrjähriger Turnus sei hierfür ausreichend. Angesichts der durchschnittlichen Lebenszeit eines Baumes sei dies für Baumfällarbeiten jedoch nicht der Fall.

Urteile anderer Amtsgerichte
Mit der Frage, ob das Fällen von Bäumen umlegbar ist, befassten sich in der Vergangenheit mehrere Amtsgerichte. Sie alle waren sich einig darüber, dass das ersatzlose Fällen von Bäumen nicht mit den Betriebskosten abgerechnet werden darf. Obergerichtlich gibt es hierzu noch kein Urteil. [AG Leipzig AZ 168 C 7340/19]

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Ab März 2021: Neue Label für Elektrogeräte 766d856ef1a6b02f93d894415e6bfa0e 2020-12-03T07:00:00+00:00 Die neuen Energieeffizienzlabel für Elektrogeräte gelten ab März 2021. Sie sollten das System vereinfachen und Hersteller dazu anspornen, noch effizientere Geräte zu produzieren.

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Was ändert sich?
Statt der bisherigen Klassen A+++ bis D gibt es dann nur noch klare Abstufungen von A bis G, ohne Plus-Klassen. Gleichzeitig müssen neue Geräte schneller zu reparieren und Ersatzteile besser verfügbar sein. Über einen QR-Code auf dem Label kann der Verbraucher zusätzliche Informationen zu seinem Gerät abrufen.

Geräte, die heute in die Energieeffizienzklasse A+++ fallen, können mit der neuen Einordnung z. B. in Klasse E wiederfinden. Deshalb sind sie aber noch lange nicht ineffizient. Angestrebt ist es, dass zunächst kein Gerät die neue Klasse A erreicht. Das soll unter anderem die Hersteller dazu anspornen, noch effizientere Geräte zu produzieren.

Zwei Label im Karton?
Derzeit kann es passieren, dass bei Elektrogeräten zwei Energieeffizienzlabel im Karton liegen: Das alte und das neue. Da die Hersteller den Verkaufszeitpunkt ihrer Ware nicht kennen, legen sie teilweise beide Label dazu.

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KfW-Förderung für private Ladestationen 6b180037abbebea991d8b1232f8a8ca9 2020-11-26T07:00:00+00:00 Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW starteten zum 24.11. das Förderprodukt zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden.

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Ziel der Förderung
Mit dem Zuschuss möchte die Bundesregierung Privatpersonen dazu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen. Wenn alle Voraussetzungen stimmen, erhalten Antragsteller 900 Euro pro Ladepunkt – verfügt die geplante Ladestation über zwei oder mehr Ladepunkte, erhöht sich der Zuschuss entsprechend.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Der für den Ladevorgang genutzte Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort z. B. aus eine Photovoltaik-Anlage bezogen werden. Zudem müssen die Gesamtkosten mindestens 900 Euro betragen und der Antrag muss vor Bestellung der Ladestation (z. B. Wallbox) gestellt werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Mieter, Eigentümer und Vermieter), Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Im KfW Zuschussportal sind alle geförderten Ladestationen aufgelistet.

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Beim Immobilienkauf auch auf die Heizkörper achten f33ba15effa5c10e873bf3842afb46a6 2020-11-19T07:00:00+00:00 Der Verband Privater Bauherren (VPB) weist aktuell darauf hin, beim Bau oder Hauskauf auch auf Details, wie zum Beispiel die Verteilung der Heizkörper zu achten. Da jeder Heizkörper Geld kostet, montiert und ans Rohrleitungsnetz angebunden werden muss, versuchen viele Bauunternehmer, die Zahl der Heizkörper zu senken, oft auf einen pro Raum.

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Warmes Zimmer ist nicht gleich thermisch behaglich
Mit einem einzelnen Heizkörper ist es zwar möglich, einen großen Raum zu beheizen, jedoch leidet darunter die Wärmeverteilung im Raum, erklärt Dipl.-Ing. (FH) Marc Ellinger, Sachverständiger im VPB. „Die Reduzierung auf einen Heizkörper wird zwar meist mit dem Gewinn an Stellfläche begründet […], aber um den Heizmonolithen herum entsteht immer ein als zu warm empfundener Bereich. Erst etwas weiter entfernt kommt die Behaglichkeitszone. Und je weiter weg die Bewohner vom Heizkörper stehen oder sitzen, umso kühler und unbehaglicher empfinden sie die Raumtemperatur“, so Ellinger.

Heizkörper vorab prüfen
Unter Umständen können schlecht verteilte Heizkörper einen Baumangel darstellen. Da die Nachbesserung jedoch teuer und aufwändig ist, gehen hiermit Streitigkeiten um die Notwendigkeit einher. Deshalb rät der VPB Verbrauchern dazu, die Verteilung der Heizkörper vorab von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen.

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Bankdarlehen oder KfW-Förderkredit? 7f975a56c761db6506eca0b37ce6ec87 2020-11-12T07:00:00+00:00 Bei Sanierungen, dem Bau sowie dem Kauf von Häusern und Wohnungen sind die Förderprogramme der KfW-Bank häufig die erste Anlaufstelle. Wegen der aktuellen Niedrigzinsen bieten einige Banken jedoch Baugeld zu einem noch geringeren Zinssatz an – ein Vergleich lohnt sich fast immer, darauf weist das Portal der Stiftung Warentest hin.]]> KfW vergibt hohe Zuschüsse fürs Energiesparen
Die KfW-Zuschüsse für energieeffizientes Bauen lohnen sich in der Regel schon wegen der Tilgungszuschüsse in Höhe von 15 bis 40 Prozent der Kreditsumme. Beim KfW-Wohneigentumsprogramm für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie gibt es hingegen keine Zuschüsse – somit könnte ein Bankdarlehen attraktiver sein. Doch auch hier sollten vor allem Kreditnehmer mit wenig Eigenkapital achtsam sein: Im Gegensatz zu vielen Banken verzichtet die KfW-Bank auf Zinsaufschläge bei Finanzierungen mit einer hohen Kreditquote.

Vergleichsrechner nutzen
Zu diesem Zweck stellt die Stiftung Warentest einen Vergleichsrechner auf ihrer Website zur Verfügung. Hier kann vorab verglichen werden, ob und wie viele Zinsen bei der Finanzierung eingespart werden können. Der Rechner der Stiftung Warentest vergleicht die Kombination aus KfW- und Bank¬darlehen mit einer reinen Bank¬finanzierung.

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Mietpreise: Mehrheit der Mieter empfindet die Höhe als angemessen 1e48c4420b7073bc11916c6c1de226bb 2020-11-05T07:00:00+00:00 Ein Großteil der Mieter hält seine Miete für angemessen oder sogar für zu gering – dies zeigt der aktuelle Servicemonitor Wohnen, der alle zwei Jahre  herausgegeben wird.

Für diese Ausgabe wurden 1.000 deutsche Mieter befragt.

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Zufriedenheit nicht überall vorhanden
Besonders gut schneiden die städtischen und kommunalen Wohnungsunternehmen ab: Nur 19 Prozent Mieter empfinden die Miete dort als hoch oder viel zu hoch. Für die privaten Wohnungsunternehmen fällt das Ergebnis etwas schlechter aus: hier finden 45 Prozent der Mieter die Miete zu hoch oder viel zu hoch; bei den privaten Einzelvermietern finden dies 31 Prozent der Mieter.

Neben den Unterschieden zwischen den Vermietertypen hat auch der Wohnort Einfluss auf die Beurteilung der Miethöhe. So ist etwa der Anteil derer, die ihre Miete als hoch oder viel zu hoch empfinden, in Hamburg und Berlin überdurchschnittlich.

Leistungen des Vermieters
Insgesamt ist jeder dritte Mieter mit den Leistungen seines Vermieters sehr zufrieden, 36 Prozent sind zufrieden. Während es insbesondere privaten Einzelvermietern gut gelingt, ihre Mieter zufriedenzustellen, hat die Kritik an den Leistungen von Verwaltungsgesellschaften und privaten Wohnungsunternehmen zugenommen.

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Heizspiegel 2020: Kosten leicht gestiegen 31b3b31a1c2f8a370206f111127c0dbd 2020-10-29T07:00:00+00:00 Für das Abrechnungsjahr 2019 müssen Verbraucher mit leicht gestiegenen Heizkosten rechnen. Das zeigt der Heizspiegel, der von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online veröffentlicht wurde.

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Kosten für alle Heizarten gestiegen
Die Kosten für eine erdgasbeheizte 70-Quadratmeter-Wohnung liegen durchschnittlich bei 720 Euro (+2,9 Prozent). Ebenfalls stiegen die Kosten für das Heizen mit Öl, Fernwärme und Wärmepumpe (Heizöl: 855 Euro / + 1 Prozent, Fernwärme: 890 Euro / + 3,5 Prozent, Wärmepumpe: 735 Euro / + 7,3 Prozent). Für das Jahr 2019 wurden zum ersten Mal Holzpellets in die Analyse aufgenommen. Die Heizkosten für eine 70-Quadratmeter-Wohnung liegen bei etwa 590 Euro.

Neben dem kühleren Wetter machen die Experten die höheren Preise für Fernwärme (+ 2,2 Prozent) und Strom für Wärmepumpen (+ 3,8 Prozent) für den Preisanstieg verantwortlich. Der Preis für Heizöl ist leicht gesunken (- 2 Prozent).

Prognose für 2020
Für das Abrechnungsjahr 2020 prognostiziert co2online stabile Erdgas-Kosten. Sie rechnen jedoch mit steigenden Kosten für das Heizen mit Wärmepumpen (circa + 4 Prozent) sowie mit sinkenden Kosten für Fernwärme (circa - 2 Prozent), Holzpellets (circa - 4 Prozent) und Heizöl (circa - 18 Prozent).

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Corona: Verzögerung von Baugenehmigungen 1587965fb4d4b5afe8428a4a024feb0d 2020-10-22T06:00:00+00:00 Durch die aktuelle Corona-Situation arbeiten Behörden im reduzierten Modus, darauf weist aktuell der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Durch die gekürzten Sprechzeiten verzögern sich häufig Auskünfte sowie die Erteilung von Genehmigungen.

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Bauherren sollten Verzögerungen einplanen
Solange Bauherren nicht wissen, wie sie auf ihrem Grundstück bauen dürfen, sollten sie keinen Bauvertrag unterschreiben, rät der VPB. Sollte sich die Erteilung der Baugenehmigung verzögern, verzögern sich auch weitere Dinge, die eingeplant werden müssen: So verschiebt sich mit dem Einzugstermin auch der Beginn der Finanzierung, die Kündigung der alten Wohnung, die Umschulung der Kinder und vieles mehr. Der VPB rät, diese Verzögerungen einzukalkulieren.

Zahl der Baugenehmigungen relativ konstant
Bei der Anzahl der erteilten Baugenehmigungen ist laut Statistischem Bundesamt ist kein Corona-Einfluss auszumachen. Die Zahl der Genehmigungen unterliegt zwar monatlichen Schwankungen, stieg jedoch im Zeitraum von Januar bis Juli 2020 zum Vorjahreszeitraum um 5,6 Prozent.

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Erbschaftssteuer: Einzug nicht hinauszögern d7322ed717dedf1eb4e6e52a37ea7bcd 2020-10-15T06:00:00+00:00 Wer eine Immobilie erbt und diese selbst nutzen möchte, sollte innerhalb von sechs Monaten einziehen. Verzögert sich der Einzug, müssen triftige Gründe vorliegen.]]> Zu lange Renovierungsdauer
In Münster bewohnten Vater und Sohn jeweils eine Doppelhaushälfte. Nach dem Tod des Vaters erbte der Sohn die andere Hälfte und renovierte diese in Eigenleistung, um das gesamte Haus als einheitliche Wohnung zu nutzen. Diese Arbeiten dauerten drei Jahre lang an – darum lehnte das zuständige Finanzamt eine Erbschaftssteuerbefreiung ab.

Immobilie innerhalb von 6 Monaten beziehen
Das Finanzgericht (FG) Münster entschied zulasten des Erben. Nur in Ausnahmefällen wird eine Steuerbefreiung gewährt, wenn die Immobilie erst nach mehr als sechs Monaten selbst genutzt wird. Je größer der zeitliche Abstand zwischen dem Erbfall und dem tatsächlichen Einzug des Erwerbers in die Wohnung ist, umso höhere Anforderungen sind an die Darlegung des Erwerbers und seine Gründe für die verzögerte Nutzung der Wohnung für eigene Wohnzwecke zu stellen. Der Kläger argumentierte unter anderem, dass das von ihm beauftragte Handwerksunternehmen stark ausgelastet gewesen sei und sich die Bauarbeiten somit verzögert hätten. Dies wies der Richter zurück: der Kläger hätte auch ein anderes Unternehmen beauftragen können. [FG AZ 3 K 3184/17]

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Kein Mietvertrag = keine Mietausfallzahlung 9246444d94f081e3549803b928260f56 2020-10-08T06:00:00+00:00 Ein Paar erhält kurz vor dem gemeinsamen Urlaub die mündliche Zusage für eine Dreizimmerwohnung. Im Urlaub trennen sie sich und beschließen, die Wohnung nicht zu beziehen – der Vermieter fordert Schadenersatz.

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Der Fall: Paar sagt mündlich zu
Die Wohnung sollte zum 1. Oktober vermietet werden, am 5. September erteilte der Makler dem Paar telefonisch die Zusage. Dieses befand sich zu dem Zeitpunkt noch im Urlaub und sollte am 16. September zurückkommen. Zwischenzeitlich setzte der Makler einen Mietvertrag auf, der von den Vermietern bereits unterschrieben wurde. Am 17. September teilte das Paar mit, dass es die Wohnung nicht beziehen möchte, da es sich während des Urlaubs getrennt hat.

Da kurzfristig kein anderer Mieter für die Wohnung gefunden wurde, forderten die Vermieter das Paar dazu auf, den Mietausfall in Höhe von 1.450 Euro sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 201,71 Euro zu bezahlen.

Das Urteil: Keine Mietausfallzahlung
Der Richter urteilte, dass das Paar nicht bezahlen muss. Zwar könne nach § 550 BGB ein Mietvertrag formfrei geschlossen werden, im vorliegenden Fall wurde jedoch ausdrücklich ein schriftlicher Mietvertrag festgelegt. Zudem hat dem Paar zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsentwurf vorgelegen, sodass es seine vertraglichen Pflichten nicht prüfen konnte. [Amtsgericht München AZ 473 C 21303/19]

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VPB: Beim Einzug nicht unter Zeitdruck setzen lassen 2387337ba1e0b0249ba90f55b2ba2521 2020-10-01T06:00:00+00:00 Besonders im Herbst sitzen viele Bauherren auf heißen Kohlen, da sie Weihnachten gern im neuen Heim feiern würden. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät jedoch zu besonnenem Verhalten und warnt vor voreiligen Wohnungskündigungen.]]> Verbindlicher Fertigstellungstermin ist Pflicht
Das neue Bauvertragsrecht macht es für alle ab 2018 abgeschlossenen Verträge von Verbrauchern, die auf eigenem Baugrund mit Schlüsselfertiganbietern bauen oder mit Bauträgern zur Pflicht: Ein verbindlicher Fertigstellungstermin oder eine verbindliche Bauzeit müssen geregelt sein. Trotzdem funktioniert das nicht immer, so der VPB. Manchmal spielt das Wetter nicht mit, Arbeiten verzögern sich oder die Baufirma hat unseriös geplant. Denn: Eine Verzögerung weist nicht automatisch auf eine unseriöse Baufirma hin.

Großzügig planen
Der VPB rät daher, mit der Kündigung der aktuellen Wohnung zu warten und großzügig zu planen. „Bauherren sollten deshalb von Anfang an einen Zeitpuffer einplanen und zwar bei schlüsselfertigen Häusern von etwa einem, besser zwei Monaten. Wenn die Bauherren die Finisharbeiten Boden- und Malerarbeiten in Eigenleistung erbringen, sollte der Puffer sogar drei Monate betragen. Wird er dann nicht gebraucht, umso besser“, rät Bausachverständiger Marc Ellinger.

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Destatis: Preise für Bauland auf Rekordhoch fed33392d3a48aa149a87a38b875ba4a 2020-09-24T06:00:00+00:00 Nicht nur die Preise für Wohnimmobilien liegen auf einem Rekordhoch, auch Bauland hat noch nie so viel gekostet wie im vergangenen Jahr – dies meldet das Statistische Bundesamt (Destatis).

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Rekordpreise in Berlin und Hamburg
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der durchschnittliche Kaufwert baureifer Grundstücke im Jahr 2019 bei 189,51 Euro pro Quadratmeter. Im Jahr 2009 waren es noch rund 122,00 Euro. Besonders hoch waren die Grundstückspreise in Berlin und Hamburg – dort kostete der Quadratmeter Bauland 1.328,48 Euro, beziehungsweise 1.157,91 Euro. In Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern waren die durchschnittlichen Kaufwerte dagegen am niedrigsten: Hier lagen sie unter 60 Euro pro Quadratmeter. Laut Destatis steigen die durchschnittlichen Kaufwerte mit der Gemeindegröße. In Gemeinden mit weniger als 2.000 EinwohnerInnen wurden im Schnitt 66,04 Euro pro Quadratmeter bezahlt. In den 14 größten Städten mit mindestens 500.000 EinwohnerInnen war es mit 1.128,33 Euro das 17-Fache. 

Preise für Grundstücke in Wohngebieten am höchsten
Etwa 81 Prozent aller Verkäufe baureifen Landes waren Transaktionen von Grundstücken, die in Wohngebieten lagen. Diese waren unter allen Baugebieten auch am teuersten, wobei der Quadratmeterpreis in Wohngebieten geschlossener Bauweise mit 285,76 Euro pro Quadratmeter rund 76 Euro höher lag als in Wohngebieten offener Bauweise. Bei geschlossener Bauweise dürfen Gebäude ohne Abstand errichtet werden (beispielsweise Reihenhäuser), die offene Bauweise hingegen erfordert einen seitlichen Grenzabstand. 

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Brandschutz im Eigenheim aa68c75c4a77c87f97fb686b2f068676 2020-09-17T06:30:00+00:00 Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät, bei der Planung des Eigenheims fehlenden oder mangelhaften Brandschutz nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Beim vorbeugenden baulichen Brandschutz sind Bauherren weitgehend auf sich selbst gestellt; die Vorgaben können den jeweiligen Länderbauordnungen entnommen werden.

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Mangelhafter Brandschutz kann Probleme verursachen
Der VPB mahnt vor allem von den Folgen, die ein mangelhafter oder fehlender Brandschutz nach sich ziehen kann. So kann der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung im Brandfall erlischen oder es droht eine Rückabwicklung des Kredits durch die Bank. Auch die Bauaufsichtsbehörde kann eingreifen und im schlimmsten Fall die Nutzung des Gebäudes untersagen. Aus diesem Grund empfiehlt der VPB, sich frühzeitig über das geplante Brandschutzkonzept zu informieren und dies von einem Sachverständigen prüfen zu lassen.

Weitere Maßnahmen zur Sicherheit
Elektrische Rollläden sollten unbedingt auch manuell zu öffnen sein – gerade bei älteren Anlagen ist dies oft nicht der Fall. Feuerlöscher können dabei helfen, kleine spontane Brände zu löschen. Für den privaten Gebrauch empfehlen sich Pulver- oder Schaumlöscher mit sechs Kilo Volumen. Diese sollten zentral und gut erreichbar platziert und regelmäßig gewartet werden.

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Endspurt fürs Baukindergeld: Jetzt beantragen fba9d88164f3e2d9109ee770223212a0 2020-09-10T06:00:00+00:00 Seit September 2018 können berechtigte Familien und Alleinerziehende das Baukindergeld beantragen. Durch den jährlichen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind soll mehr Wohneigentum geschaffen werden.

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Über Verlängerung noch nicht entschieden
Wer bis zum 31.12.2020 einen Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann den Antrag für das Baukindergeld noch bis zum 31.12.2023 im KfW-Zuschussportal stellen und somit eine Förderung erhalten. Die Bundesregierung möchte die Wirksamkeit des Programms bewerten und in der nächsten Legislaturperiode entscheiden, ob das Förderprogramm fortgesetzt wird.

Baukindergeld in NRW besonders gefragt
Rund 250.000 Anträge seien bereits gestellt, das Gesamtvolumen von etwa 5,2 Milliarden Euro ist damit gut zur Hälfte ausgeschöpft. Rund ein Fünftel der Anträge kam aus Nordrhein-Westfalen, jeweils 14 Prozent aus Bayern und Baden-Württemberg und zwölf Prozent aus Niedersachsen. Diese Verteilung geht aus einer veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP hervor.

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Urteil: Mietpreisbremse in Niedersachsen unwirksam b8c37e33defde51cf91e1e03e51657da 2020-09-03T06:00:00+00:00 Das Landgericht Hannover entschied, dass die Mietpreisbremse in Niedersachsen in ihrer aktuellen Fassung ungültig ist – aus formellen Gründen.

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Neues Regelwerk in Arbeit
Schon das Amtsgericht Hannover hatte geurteilt, dass die seit Dezember 2016 geltende Mietpreisbremse unwirksam ist, da Begründungen für den angespannten Wohnungsmarkt der Städte fehlten. Dass eine solche Begründung vorliegen muss, hatte der Bundesgerichtshof 2019 entschieden (VIII ZR 120/18). Das Landgericht Hannover bestätigte nun die Entscheidung des Amtsgerichts (7 S 7/20).

Inzwischen wird vom Land Niedersachsen eine neue Fassung der Mietpreisbremse auf den Weg gebracht, die spätestens im Herbst verabschiedet werden soll.

Änderungen an den Gemeinden
Die neue Verordnung soll für neun, statt bisher für 12 Gemeinden auf dem Festland gelten. Unverändert soll sie auf den ostfriesischen Inseln bleiben. Abgeschafft werden soll sie in Buchholz in der Nordheide, Buxtehude, Leer, Vechta und Wolfsburg, während Gifhorn und Laatzen hinzukommen. Weiterhin gelten soll sie in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Langenhagen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und auf sieben Nordseeinseln.

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WEG: Sondernutzungsrecht am Garten a9b7ba70783b617e9998dc4dd82eb3c5 2020-08-27T06:00:00+00:00 Der Garten einer Wohnanlage einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) gehört grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum. Doch wer kommt für die Kosten der Pflege und Instandhaltung auf, wenn z. B. nur die Erdgeschossbewohner Sondernutzungsrechte besitzen? Und dürfen Eigentümer mit Sondernutzungsrecht dort machen, was sie möchten?

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Rechte und Pflichten des Sondernutzungsberechtigten
In der Regel sind die Sondernutzungsrechte des Gartens in der Teilungserklärung geregelt. Sie können jedoch auch nachträglich in Form einer Vereinbarung aller Eigentümer festgelegt werden. Damit es später nicht zu Streitigkeiten oder gar zu Gerichtsverhandlungen kommt, empfiehlt der Verein „Wohnen im Eigentum e. V.“, sämtliche Rechte und Pflichten des Gartennutzers schriftlich festzuhalten. Ist in der Vereinbarung festgelegt, dass der Sondernutzungsberechtigte für die Instandhaltung bzw. Pflege verantwortlich ist, so hat er unter anderem den Rasen zu mähen, Pflanzen zu gießen und den Pflanzenschnitt zu übernehmen. Im Zweifel hat er auch die Kosten dafür zu tragen – auch, wenn dies nicht explizit in der Vereinbarung genannt wird (BGH V ZR 91/16).

Will er hingegen bauliche Veränderungen vornehmen, zum Beispiel ein Gartenhaus oder einen Pool bauen, dürfen diese Maßnahmen die anderen Eigentümer nicht beeinträchtigen und dürfen zudem nur mit Zustimmung aller Miteigentümer durchgeführt werden.

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Corona: Eigentümer muss Sachverständigen dulden b706835de79a2b4e80506f582af3676a 2020-08-20T06:00:00+00:00 In einem aktuellen Fall sollte ein gerichtlicher Sachverständiger Mängel am Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft feststellen. Hierzu wurde ein Ortstermin vereinbart. Eine der Parteien lehnte dies jedoch aus Angst vor einer Corona-Ansteckung ab. Das Landgericht Saarbrücken urteilte, dass der Termin stattfindet – und verwies auf diverse Schutzmöglichkeiten.

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Sachverständiger muss Infektionsschutz sicherstellen
Das Gericht urteilte, dass allein die Furcht vor einer Ansteckung nicht ausreicht, um einen Ortstermin abzusagen oder zu verlegen.

Sofern der nötige Infektionsschutz durch den Sachverständigen sichergestellt wird, sind auch Termine mit fünf oder mehr Personen möglich. Der Sachverständige hat in diesem Fall Schutzmaßnahmen, wie die Einhaltung der Maskenpflicht und des Abstandsgebots, zu ergreifen.

Hat eine Partei trotz dieser Maßnahmen Sorge sich anzustecken, könne sie bei dem Termin eine FFP2-Maske tragen oder sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. (LG Saarbrücken 15 OH 61/19)

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BGH: Neuer Bodenbelag muss Schallschutzstandard einhalten 9ab0d88431732957a618d4a469a0d4c3 2020-08-13T06:00:00+00:00 Im vorliegenden Fall stritten sich zwei Eigentümer übereinanderliegender Wohnungen über den Trittschall. Dieser überschreitet die nach DIN zulässigen Werte, seit der Eigentümer der oberen Wohnung seinen Teppichboden durch Fliesen ausgetauscht hat. Der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof (BGH).]]> Gutachter: Geschossdecke mangelhaft
Seit der Eigentümer der oberen Wohnung Fliesen verlegt hat, fühlt sich der Eigentümer der unteren Wohnung durch den entstandenen Trittschall beeinträchtigt. Ein hinzugezogener Gutachter stellte fest, dass die mangelnde Trittschalldämmung nicht am Bodenbelag selbst liegt, sondern dass die Trittschalldämmung der Geschossdecke nicht den schallschutztechnischen Mindestanforderungen entspricht.

Urteil: Eigentümer muss Schallschutzstandard einhalten
Wird ein vorhandener Bodenbelag ohne Eingriff in den Estrich oder die Geschossdecke ausgetauscht, gilt die DIN 4109 für den Schallschutz. Sie gilt auch dann, wenn der gewählte Bodenbelag den Anforderungen entspricht und die Beeinträchtigung durch einen mangelhaften Zustand des Gemeinschaftseigentums (Geschossdecke) entsteht. Das Gericht ist der Ansicht, dass der Eigentümer durch zumutbare Maßnahmen die zulässigen Schallschutz-Werte einhalten muss, z. B. durch Verlegen eines Teppichbodens oder einen zusätzlichen Bodenbelag. [BGH, V ZR 173/19]

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Mieter und Vermieter sollen sich Renovierungskosten teilen ec5aa0b7846082a2415f0902f0da88f2 2020-08-06T06:00:00+00:00 Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in zwei Fällen über die Frage, wer in einem Mietverhältnis die Kosten für Renovierungen und Schönheitsreparaturen zu tragen hat. Das Urteil sorgt für Diskussionen.

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Geteilte Kosten
In beiden Fällen hatten die Mieter die Wohnungen unrenoviert, ohne angemessenen Ausgleich, übernommen. Nach einer Mietdauer von 15 und mehr als 20 Jahren verlangten sie von ihrem Vermieter, Renovierungsarbeiten durchzuführen. Da die Vermieter die Instandhaltungspflicht nicht wirksam auf die Mieter abgewälzt hatten, sind sie für die Instandhaltung verantwortlich. Allerdings würden die Mietwohnungen durch eine Renovierung in einen besseren Zustand versetzt, als zu Beginn des Mietverhältnisses. Aus diesem Grund müssen sich die Mieter zur Hälfte an den Kosten beteiligen.

Kritik am Urteil
„Das Urteil ist mit Blick auf die Kosten des Wohnens ein verheerendes Signal für Mieter und Vermieter“, kommentierte der Präsident des Eigentümerverbands „Haus und Grund“ Kai Warnecke. „Ist der Vermieter verpflichtet, während eines laufenden Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen auszuführen, muss er diese Kosten in die Miete einpreisen. Mieter, die nur wenige Jahre in einer Wohnung leben, werden dadurch mit höheren Kosten belastet, ohne selbst in den Genuss einer Renovierung zu kommen. Darüber hinaus tragen Mieter nach einer durchgeführten Renovierung den Selbstanteil an den angefallenen Kosten. So kann schnell ein vierstelliger Betrag zustande kommen“, gab Warnecke zu bedenken. [BGH VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18]

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Destatis: Erneuerbare Energien zum Heizen weiter auf dem Vormarsch 0b8aff0438617c055eb55f0ba5d226fa 2020-07-30T06:00:00+00:00 Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben 67,2 Prozent der neuen Wohngebäude 2019 ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien geheizt. Somit zeigt sich erneut ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr (2018: 66,6 Prozent). Als primäre, also überwiegend eingesetzte Energiequelle erreichten die erneuerbaren Energien im Jahr 2019 einen Anteil von fast der Hälfte (47,7 Prozent) an den insgesamt 108.100 neuen Wohngebäuden.

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Wärmepumpen am beliebtesten
Zu den erneuerbaren Energien zählen Geothermie, Umweltthermie, Solarthermie, Holz, Biogas/Biomethan sowie sonstige Biomasse. Zu den konventionellen Energien zählen Öl, Gas und Strom. Fernwärme stellt eine weitere Energiequelle dar. 

Wärmepumpen waren 2019 mit 42,7 Prozent die wichtigste primäre Energiequelle – noch vor Gas, das in 41,9 Prozent der Neubauten eingesetzt wurde. Der Anteil der Gasheizungen ist weiterhin sinkend (2018: 43,0 Prozent; 2017: 47,7 Prozent). Die übrigen Energiequellen erreichten zusammen 15,4 Prozent. 

Wurden in neuen Wohngebäuden zusätzliche (sekundäre) Energiequellen eingesetzt, waren dies bevorzugt die erneuerbaren Energieträger Solarthermie (15,2 Prozent) und Holz (13,8 Prozent).

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Personenaufzüge: Zwei-Wege-Kommunikation wird Pflicht 2bcab9d935d219641434683dd9d18a03 2020-07-23T06:00:00+00:00 Bis zum 31. Dezember 2020 müssen alle Personenaufzüge in Wohngebäuden mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein. Darauf verweist der Verein „Wohnen im Eigentum. Die Wohneigentümer e. V.“ (WIE). Auch Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind zum Nachrüsten verpflichtet.

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Stichtag: 1. Januar 2021
Grund für die Änderung ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Vorschrift gilt ab dem 1. Januar 2021 für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge. Dies betrifft Anlagen, die Personen befördern, Plattformlifte oder Befahranlagen mit über drei Metern Förderhöhe, wenn darin Personen eingeschlossen werden können. Die neue Regelung gilt sowohl für neue Aufzüge als auch für Bestandsanlagen.

Über die Zwei-Wege-Kommunikation können Personen im Aufzug rund um die Uhr eine Sprachverbindung zu einer Notrufzentrale bzw. einem Notdienst herstellen. Die Kommunikation muss in beide Richtungen möglich sein und die Befreiung muss durch das Personal innerhalb von 30 Minuten eingeleitet werden.

TÜV Süd: Einfache Nachrüstung möglich
Laut TÜV Süd sind keine kostspieligen Umbauten nötig: bestehende Anlagen können relativ günstig mit einer Gegensprechanlage oder einem fest installierten Telefon nachgerüstet werden. Die genauen Anforderungen an das Zwei-Wege-Kommunikationssystem und den Notruf sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ in Ziffer 3.4.3 beschrieben.

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Destatis: Mehr Baugenehmigungen im Mai 934815ad542a4a7c5e8a2dfa04fea9f5 2020-07-16T06:00:00+00:00 Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ist die Zahl der Baugenehmigungen trotz der Corona-Krise gestiegen. Im Mai 2020 ist in Deutschland der Bau von insgesamt 32.000 Wohnungen genehmigt worden. Nach vorläufigen Angaben sind das 3,9 Prozent mehr Baugenehmigungen als im Mai 2019. In den Zahlen sind sowohl die Baugenehmigungen für neue Gebäude als auch für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden enthalten.

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Starker Anstieg bei Mehrfamilienhäusern
Im Mai 2020 wurden rund 28.100 Neubauten genehmigt. Dies sind 7,3 Prozent oder 1.900 Wohnungen mehr als im Vorjahresmonat. Besonders deutlich stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (+8,7 Prozent). Auch die Zahl der Genehmigungen von Wohnungen in Zweifamilienhäusern (+3,4 Prozent) nahm zu. Die Zahl der Baugenehmigungen von Einfamilienhäusern (-7,3 Prozent) hingegen sank. 

Anstieg der Neubaupreise gebremst
Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude sind zwar im Mai 2020 um drei Prozent höher als im Vorjahresmonat, jedoch ist dies der niedrigste Anstieg gegenüber dem Vorjahr seit Mai 2017.

 

 

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Hausratversicherungen im Test 7b13b2203029ed80337f27127a9f1d28 2020-07-09T06:00:00+00:00 Ein Wasserschaden, ein Wohnungsbrand oder ein Einbruch: Schlimm genug, wenn so etwas passiert, noch schlimmer ist es, wenn die Hausratversicherung nicht für den Schaden aufkommt. Nicht jede Hausratversicherung deckt jeden Fall ab. Stiftung Warentest hat 157 Tarife von 61 Hausratversicherern untersucht.]]> Enorme Preisunterschiede
Auch Verbraucher die gut versichert sind, sollten den regelmäßigen Vergleich nicht scheuen – zwischen dem teuersten und dem günstigsten Tarif liegen mehrere hundert Euro. Laut Stiftung Warentest bieten die meisten Versicherungen so genannte Premiumtarife, die die meisten Privathaushalte jedoch gar nicht benötigen. Sind die Leistungen im Basistarif ausreichend, können Verbraucher ordentlich sparen.

Guter Rat: Altverträge prüfen
Stiftung Warentest rät dazu, Altverträge zu prüfen. Sind in den vergangenen Jahren hochwertige Anschaffungen hinzugekommen, sodass die Versicherungssumme zu niedrig ist? Werden die Leistungen bei grober Fahrlässigkeit gekürzt, z. B. wenn bei einem Einbruch die Türe nicht abgeschlossen war? Ist das E-Bike in der Fahrradversicherung enthalten? Auch lohnt ein Blick in die Zusatzleistungen: Sind Wasserbetten oder Aquarien inbegriffen? Wie sieht es aus, wenn die Terrassenmöbel gestohlen werden? In neuen Verträgen sind die meisten dieser Leistungen bereits enthalten.

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Mehrwertsteuersenkung: So profitieren Eigentümer und Bauherren 860320be12a1c050cd7731794e231bd3 2020-07-02T06:30:00+00:00 Das Gesetz zur Mehrwertsteuersenkung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Bis zum 1. Januar 2021 ist der reguläre Satz von 19 auf 16 Prozent gesenkt, die reduzierte Mehrwertsteuer beträgt fünf statt sieben Prozent. Bauherren, deren Eigenheime noch in diesem Jahr fertig werden, können richtig sparen. Doch auch Eigentümer können profitieren.

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Einsparungen für Bauherren
Bauherren, deren Immobilie noch in diesem Jahr fertiggestellt wird, können von der Reduzierung der Mehrwertsteuer profitieren, sofern kein Festpreis vereinbart wurde, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Bei Klauseln wie „zzgl. 19 % MwSt.“ oder „zzgl. Umsatzsteuer“ ist eine Einsparung möglich. Hier hilft der Steuerberater weiter. Der VPB warnt jedoch davor, Baufirmen zu einer schnellen Fertigstellung zu drängen, da unter Zeitdruck mehr Fehler passieren und diese auch erst zu spät bemerkt werden könnten.

Eigentümer: Jetzt sanieren
Für Eigentümer ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um Sanierungsarbeiten in Auftrag zu geben. Insbesondere Arbeiten, die in der nächsten Zeit ohnehin anstehen, sollten Eigentümer nun angehen. Bei allen Handwerkerrechnungen werden nur 16 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Zum können Lohn-, Arbeits- und Fahrtkosten sowie die Umsatzsteuer bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

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IW-Studie: Abwassergebührenranking 2020 692f93be8c7a41525c0baf2076aecfb4 2020-06-25T05:05:00+00:00 Zum zweiten Mal seit 2017 erstellte das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) im Auftrag des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland ein Abwassergebührenranking. Hierbei wurden die Abwassergebühren der 100 größten deutschen Städte nach Einwohnern betrachtet.

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Bis zu 700 Euro pro Jahr Unterschied
Je nach Wohnort variieren die Abwassergebühren einer vierköpfigen Musterfamilie um bis zu 700 Euro jährlich. In Worms (RP) ist es mit 240,23 Euro am günstigsten, während Potsdam (BB) mit 939,85 auf dem letzten Platz landet. Im Ranking 2020 liegen 17 der 25 günstigsten Städte in Bayern oder Baden-Württemberg. Die bestplatzierte ostdeutsche Stadt (Erfurt) kommt auf Rang 30. Von den 25 Städten mit den höchsten Gebühren liegen 15 in Nordrhein-Westfalen, davon 13 in der Metropolregion Rhein-Ruhr. 81 Städte haben seit 2017 die Gebühren erhöht, in 18 sind sie gesunken.

Haus und Grund fordert Kostensenkungen
Haus & Grund appelliert an die Kommunen, ihre Kosten nüchtern zu analysieren und offenzulegen, da die Gebührenordnungen unter anderem uneinheitlich und intransparent seien. „[…] Die Städte sind jetzt gefordert, die Ursachen für die hohen Kosten zu ermitteln und im Anschluss Maßnahmen zur Kostensenkung umzusetzen“, fordert Haus & Grund Präsident Kai Warnecke.

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BGH: Automatische Verlängerung von Maklerverträgen zulässig 4fac9ba115140ac4f1c22da82aa0bc7f 2020-06-18T06:00:00+00:00 Ein Maklervertrag darf sich nach Ablauf um maximal die Hälfte der ursprünglichen Vertragslaufzeit verlängern, wenn keine Kündigung erfolgt. So die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Diese Klausel muss jedoch Bestandteil des Vertrags sein, um gültig zu sein – im verhandelten Fall ging die Klägerin leer aus.]]> Der Fall: Maklerin fordert Schadensersatz
Eine Maklerin schloss mit einer Klientin einen Makleralleinauftrag über sechs Monate ab, um deren Eigentumswohnung zu verkaufen. Das bedeutet, dass die Klientin während der Vertragslaufzeit keinen anderen Makler mit dem Verkauf beauftragen darf. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beauftragte die Beklagte einen anderen Makler, der deren Wohnung erfolgreich verkaufte. Die Maklerin berief sie sich auf die automatische Vertragsverlängerung, klagte und forderte Schadensersatz in Höhe der Provision nebst Zinsen.

Das Urteil: Generell ist die Verlängerung zulässig
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die automatische Vertragsverlängerung normalerweise zulässig ist und Maklern in einem solchen Fall Schadensersatz zusteht. In diesem speziellen Fall geht die Maklerin allerdings leer aus. Der Grund dafür ist, dass die Klausel nicht direkter Bestandteil des Vertrages war, sondern in einer Anlage mit dem Titel „Informationen für Verbraucher“ enthalten war. (BGH AZ I ZR 40/19)

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Corona: Mietenmoratorium läuft offenbar aus a1140a3d0df1c81e24ae954d935e8926 2020-06-11T06:00:00+00:00 Im März wurde die Sonderregelung beschlossen, dass Mietern, die wegen der Corona-Krise ihre Mieter nicht bezahlen können, nicht gekündigt werden darf. Diese Maßnahme gilt noch bis zum 30. Juni und soll offenbar nicht verlängert werden.]]> Kurzfristige Sonderregelung für Mieter
Mietrückstände aus dem Zeitraum von April bis Juni 2020 dürfen nicht zu einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung führen. Dies gilt, sofern der Mieter glaubhaft machen kann, dass er z. B. Verdienstausfälle hat. Diese Regelung gilt für private und gewerbliche Mietverhältnisse sowie für Pachtverträge. Andere Kündigungsgründe z. B. Eigenbedarf sind hiervon nicht betroffen. Bis zum 30. Juni 2021 haben Mieter Zeit, die Mietrückstände auszugleichen. Bundestag und Bundesrat hatten der Bundesregierung zugesprochen, das Moratorium bis zum 30. September 2020 zu verlängern. Einstimmigen Medienberichten zufolge wird von dieser Verlängerung jedoch kein Gebrauch gemacht.

Während sich die SPD und der Mieterbund für eine Verlängerung aussprechen, da sich viele Schwierigkeiten erst mit Zeitverzug zeigen, ist die Unionsfraktion dagegen. Sie spricht sich dafür aus, auch die Vermieter zu schützen und die wirtschaftlichen Folgen so gering wie möglich zu halten.

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Ökostrom erstmals über 50 % in Deutschland 9908279ebbf1f9b250ba689db6a0222b 2020-06-04T08:19:00+00:00 Erstmals beträgt der Ökostrom-Anteil in Deutschland über 50 Prozent. Mit 51,2 Prozent wird mehr als die Hälfte des Stroms durch erneuerbare Energien erzeugt. Dies meldete das Statistische Bundesamt (Destatis) am 28. Mai.

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Windkraft ist wichtigste Energiequelle
Das Statistische Bundesamt berichtet, dass im 1. Quartal 2020 mit 72,3 Milliarden Kilowattstunden erstmals mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist wurden, als aus konventionellen Energieträgern. Somit stieg die Strommenge aus erneuerbaren Energien gegenüber dem 1. Quartal 2019 um 14,9 Prozent. Den höchsten Anstieg verzeichnete mit +21,4 Prozent der Strom aus Windkraft, was vor allem auf ein sehr windreiches Quartal zurückzuführen ist. Die Windenergie war, mit insgesamt 34,9 Prozent der insgesamt eingespeisten Strommenge, der wichtigste Energieträger.

Konventionelle Energieträger verlieren
Die Einspeisung aus konventionellen Energieträgern sank dagegen um 21,9 Prozent. Insbesondere der Kohlestrom-Anteil war mit -33,4 Prozent deutlich niedriger als im 1. Quartal 2019. 

Im ersten Quartal 2020 ging die insgesamt eingespeiste Strommenge gegenüber dem Vorjahresquartal um 6,6 Prozent auf 141,2 Milliarden Kilowattstunden zurück. Dieser Rückgang liegt laut Destatis im Rahmen üblicher Schwankungen und sei somit nicht auf die Corona-Krise zurückzuführen.

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Destatis: Zahl der Baugenehmigungen steigt df6d2338b2b8fce1ec2f6dda0a630eb0 2020-05-28T06:00:00+00:00 Von Januar bis März 2020 wurde in Deutschland der Bau von insgesamt 78.600 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Angaben weiter mitteilt, waren das vier Prozent mehr Baugenehmigungen als im Vorjahreszeitraum. In den Zahlen sind sowohl die Baugenehmigungen für neue Gebäude als auch für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden enthalten.

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Mehr Mehrfamilienhäuser geplant
Von den 78.600 genehmigten Wohnungen sind 68.257 Wohngebäude, die sich wie folgt aufteilen:

  • Mit einer Wohnung: 21.297 (+ 0,3 %)
  • Mit zwei Wohnungen: 5.290 (+ 11,3 %)
  • Mit drei oder mehr Wohnungen: 39.305 (+ 4,4 %)
  • Wohnheime: 2.365 (+ 12,1 %)

Zahl neuer Genehmigungen weiter höher als Zahl der Fertigstellungen
Die Zahl der Baugenehmigungen ist ein wichtiger Frühindikator zur Einschätzung der zukünftigen Bauaktivität, da Baugenehmigungen geplante Bauvorhaben darstellen. Die Zahl der Bauvorhaben, die noch nicht begonnen bzw. noch nicht abgeschlossen wurden, nimmt seit einigen Jahren stetig zu. Dies wird als Bauüberhang bezeichnet.

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Bundestag: Maklercourtage wird bundesweit geteilt fe7ee8fc1959cc7214fa21c4840dff0a 2020-05-21T06:00:00+00:00 Um Immobilienkäufer zu entlasten, wurde im Bundestag die Teilung der Maklercourtage beschlossen. Zusammen mit der Grundsteuer, den Kosten für den Notar und Grundbucheintrag mussten Käufer Kaufnebenkosten in Höhe von neun bis 16 Prozent aufbringen. In Zukunft sollen sich Verkäufer und Käufer die Courtage teilen.

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Einheitliche Regelung voraussichtlich ab 2021
In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen sowie in einigen Regionen Niedersachsens muss der Käufer derzeit noch für die gesamte Maklerprovision aufkommen. Inklusive Mehrwertsteuer kommen hierfür bis zu 7,14 Prozent zusammen. In allen anderen Bundesländern wird die Gebühr theoretisch geteilt; vielerorts ist es jedoch noch Verhandlungssache, wer wieviel bezahlt.

Nachweis der Zahlung erforderlich
Um sicherzustellen, dass die 50/50-Regelung auch eingehalten wird, soll der Verkäufer oder der Makler dem Käufer belegen, dass die erste Hälfte bezahlt wurde. Dies könne zum Beispiel durch Kontoauszüge oder Überweisungsbelege passieren. Erst dann muss der Käufer seinen Anteil bezahlen. Experten fürchten nun, dass Makler das Zahlungsausfallrisiko tragen, falls der erste Beauftragende insolvent wird oder stirbt, bevor die Zahlung des anderen eingegangen ist. Für diesen speziellen Fall gibt es nach aktuellem Stand noch keine offizielle Regelung.

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Eisheilige: Start in die Gartensaison 54a367d629152b720749e187b3eaa11b 2020-05-14T06:00:00+00:00 Für viele Pflanz- und Gartenarbeiten ist es wichtig, dass die Nächte frostfrei sind. Viele Gärtner warten die Eisheiligen ab und beginnen dann die Gartensaison. In diesem Jahr geht es ab diesem Wochenende los.

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Vorbereitungen
Zunächst sollten Reinigungs- und ggf. Wartungsarbeiten vorgenommen werden. Ist das Vogelhaus noch intakt? Weist die Gartenhütte Witterungsschäden auf? Bäume, Sträucher und Hecken sollten so früh wie möglich beschnitten werden – Gärtner sollten jedoch unbedingt die Brutzeiten und Landesvorgaben beachten. Alte Pflanzenreste und Laub können entfernt und die Erde zur Aussaat aufgelockert werden. Der Rasen kann bereits ab März vertikutiert und gedüngt werden. Wenn nötig, wird vereinzelt Rasen nachgesät.

Gemüse- und Zierpflanzen
Alles, was nicht winterhart ist, kann jetzt ins Freie: Dazu zählen vorgezogene Gemüsepflanzen, Zierpflanzen und auch die Direktaussaat ist möglich. Ältere Pflanzen, vor allem Obstbäume, können gestutzt und zurückgeschnitten werden. Damit die Pflanzen gut wachsen, ist jetzt auch düngen angesagt – am besten eignet sich Kompost, es geht aber auch mit handelsüblichem Dünger. Je nach Wetterlage muss ab Mai kräftig gegossen werden – vor allem junge Pflanzen und Saat brauchen feuchte Erde.

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Erschließungs- und Ausbaubeiträge großzügig stunden d93ed5b6db83be78efb0d05ae420158e 2020-05-07T06:00:00+00:00 Angesichts der Belastung durch die Corona-Pandemie sollen Kommunen, die Beiträge für den Bau und den Ausbau von Straßen verlangen, diese großzügig stunden. Dies fordert der Eigentümerverband Haus & Grund.

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Kein business as usual
„Die Corona-Krise trifft jeden Bürger. Viele können ihren Beruf nicht mehr ausüben und müssen mit finanziellen Einbußen kämpfen. In dieser Zeit dürfen die Kommunen nicht business as usual machen. Bei den oft hohen Erschließungs- und Ausbaubeiträgen sollten die Kommunen jetzt kulant sein und ihren Bürgern Luft zum Atmen lassen“, fordert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Gleiches gelte für Sanierungsausgleichsbeiträge, die Eigentümer in Sanierungsgebieten an ihre Gemeinde zahlen müssten. „Auf einzelne Eigentümer können dann schnell fünfstellige Eurobeträge zukommen, die viele Eigentümer selbst in normalen Zeiten finanziell überfordern. Wenn die Eigentümer nun in Kurzarbeit sind oder ihren Gastronomie- oder Handwerksbetrieb nicht wie gewohnt betreiben können, sind solche Beiträge nicht mehr zu stemmen“, gibt Warnecke zu bedenken.

Straßenausbaubeiträge sind Ländersache
Dass die Erhebung dieser Beiträge nicht bundeseinheitlich geregelt ist, ärgert viele Bürger. In einigen Ländern entscheiden einzelne Kommunen darüber, ob sie die Beiträge erheben möchten, in anderen sind sie Pflicht und wiederum andere Länder planen den Ausstieg aus dieser Regelung. Lediglich in Bayern, Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben.

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Corona: Umzüge organisieren und durchführen 6aab1270668d8cac7cef2566a1c5f569 2020-04-30T06:00:00+00:00 Seit rund einer Woche werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie langsam gelockert. Da alle Bundesländer unterschiedlich mit den Lockerungen umgehen, entsteht ein Flickenteppich. Dieser hat auch Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft.

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Sind Besichtigungen und Umzüge erlaubt?
Wer jetzt umziehen oder eine Wohnungsbesichtigung durchführen möchte oder gar muss, sollte sich im Vorfeld auf jeden Fall informieren, was im jeweiligen Bundesland erlaubt ist. Die meisten Länder erlauben Umzüge, sofern sie unaufschiebbar sind, also dem Mieter Wohnungslosigkeit bzw. dem Vermieter finanzielle Engpässe drohen.

In Bezug auf die Umzugshelfer hat nahezu jedes Bundeland eigene Vorschriften: In Niedersachsen dürfen z. B. nur Angehörige und Personen desselben Haushalts helfen, während in Nordrhein-Westfalen zusätzlich zwei Personen helfen dürfen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören.

Digitale Besichtigungen als Alternative
Viele Makler bieten bereits Onlinebesichtigungen an. Wer die Möglichkeit hat, sollte dieses Angebot in Anspruch nehmen. Da die meisten Mieter das Objekt dennoch persönlich besichtigen möchten, sollten so wenig Personen wie möglich anwesend sein. Die geltenden Hygienemaßnahmen sowie der Mindestabstand sollten ebenfalls eingehalten werden. Im Zweifelsfall klärt eine Nachfrage beim Makler oder der entsprechenden Kommune, was erlaubt ist und was nicht.

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Corona-Krise: Stundung von Krediten fec8d47d412bcbeece3d9128ae855a7a 2020-04-23T06:00:00+00:00 Zum Stichtag 1. April 2020 können Zins-, Tilgungs- und Kreditrückzahlungen bei Verbraucherdarlehen für zunächst drei Monate gestundet werden. Doch was bedeutet das für private Bauherren und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

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Verbraucherdarlehen können gestundet werden
Um die Folgen der Corona-Krise abzumildern, ordnet der Bund die Stundung von Zins-, Tilgungs- und Kreditrückzahlungen bei Verbraucherdarlehen für zunächst drei Monate an. Im selben Zeitraum sind die Kündigungsrechte der Banken ebenfalls ausgeschlossen. „Das Gesetz bietet in Artikel 5, § 3 Hilfe für Immobilienkäufer und Bauherren, die aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle haben, und ihre Schulden aus dem Immobilienerwerb oder Hausbau aktuell nicht bezahlen können“, erläutert Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Das Sondergesetz betrifft aber nicht Geldzahlungsforderungen der Bauunternehmer, Planer, Handwerker aus Werk-, Bauträger-, Bau- und Verbraucherbauverträgen“, erklärt er weiter.

Beweislast beim Verbraucher
Die Beweislast liegt allerdings beim Verbraucher, in diesem Fall bei den Bauherren selbst: Bauherren, die in Zahlungsschwierigkeiten sind, sollten mit ihren Banken reden und gemeinsam nach Lösungen suchen. Auch der Darlehensgeber ist in der Lage, die Stundung abzulehnen, wenn es für ihn selbst unzumutbar ist. Zudem können nur Kredite gestundet werden, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden.

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Corona und die Immobilienpreise 287e03db1d99e0ec2edb90d079e142f3 2020-04-16T06:00:00+00:00 Die Auswirkungen der Corona-Krise zeigen sich auch auf dem Immobilienmarkt: Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen und wirtschaftliche Unsicherheit haben Einfluss auf die Immobilienpreise. Diese könnten um bis zu 25 Prozent sinken – jedoch nur kurzfristig, so das Forschungs- und Beratungsinstitut empirica.

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Mittelfristig nur eine „Delle“
Bei den Kaufpreisen für Immobilien rechnet empirica mit einer Delle, die ein Minus von zehn bis 25 Prozent verursachen könnte. Die Mieten sollen erheblich weniger sowie eher nur für kurze Dauer nachgeben und danach wie schon vor Corona weiter stagnieren.

Langfristig Erholung des Marktes
empirica erwartet im besten Falle eine Stabilisierung der Kaufpreise ab Ende 2021 sowie (leicht) steigende Kaufpreise und Mieten, sobald und in dem Maße wie die Einwohnerzahl in Deutschland durch eine neue Außenwanderung wächst. Das Institut erwähnt explizit den gut organisierten und derzeit sogar sehr flexiblen Sozialstaat (Wohngeld, Hartz IV, Kurzarbeitergeld) der Bundesrepublik. Dieser Umstand wird Deutschland helfen, schneller als andere einen soliden Weg aus der Krise zu finden.

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Frühling: Jetzt Solaranlage checken d79aac075930c83c2f1e369a511148fe 2020-04-09T06:00:00+00:00 Besitzer einer Photovoltaikanlage sollten diese jetzt ganz genau im Auge behalten oder durch einen Fachmann prüfen lassen. In den Herbst- und Wintermonaten wird den Anlagen ganz schön zugesetzt – umso wichtiger sind regelmäßige Kontrollen und Wartungen.

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Herbst- und Winterschäden beeinflussen Ertrag
Zwischen März und Oktober erzielen Solaranlagen fast 80 Prozent ihres Jahresertrags – umso wichtiger ist es, dass die Anlagen in dieser Zeit gut funktionieren. Im Herbst und Winter können Schneefälle, Eis, Hagel, Laub und Vogelkot die Anlagen beschädigen. Da diese Schäden die Leistungsfähigkeit beeinflussen und somit den Ertrag verringern können, sollten Photovoltaikanlagen im Frühjahr einem Check unterzogen werden.

Schäden selbst erkennen
Vergleichen Hausbesitzer regelmäßig die Erträge mit den Vorjahresdaten, werden Auffälligkeiten schnell erkannt. Auch größere Beschädigungen oder Verschmutzungen können Hausbesitzer bei genauer Betrachtung selbst erkennen. Zur genaueren Diagnose, Reparatur oder der professionellen Reinigung sollte jedoch ein Fachmann hinzugezogen werden. Um sicherzugehen, dass die Anlage stets gut funktioniert und um den regelmäßigen Check nicht zu vergessen, können Eigentümer Wartungsverträge abschließen. Diese beinhalten zum Beispiel eine besonders gründliche Prüfung der Anlage in festgelegten Intervallen.

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Auswirkungen auf den Immobilienhandel c32d9bf27a3da7ec8163957080c8628e 2020-04-02T06:00:00+00:00 Aktuell sind die Auswirkungen auf den Immobilienhandel deutlich spürbar – hier sind sich die meisten Branchenexperten einig. Während die einen jedoch das Ende des Immobilienbooms befürchten, sind sich andere sicher, dass sich der Markt schnell erholen wird.

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Immobilie verkaufen in Corona-Zeiten?
Private Immobilienverkäufer haben es gerade nicht leicht: Vielerorts werden weniger Besichtigungen durchgeführt und Käufer sind aus wirtschaftlichen Gründen beunruhigt. Dies kann zu einer längeren Vermarktungsdauer führen. Doch Eigentümer, die einen Verkauf planen, können diese Zeit sinnvoll nutzen: Erste Immobilienbewertungen durchführen lassen, das Gespräch mit Maklern suchen, Exposés erstellen lassen und auch kleinere Schönheitsreparaturen durchführen.

Ist ein Immobilienkauf jetzt sinnvoll?
Ob ein Immobilienkauf jetzt sinnvoll ist, muss jeder Käufer nach seiner individuellen wirtschaftlichen Situation entscheiden. Eine leicht positive Nachricht gibt es: Zinsen sollten auf dem niedrigen Niveau bleiben und somit können Interessenten weiterhin günstige Kredite abschließen. Ein Anstieg wird nicht erwartet. Kaufinteressenten können sich mit ihren Anliegen und Bedenken an ihren Makler wenden, um sich über das Für und Wider beraten zu lassen.

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Corona-Krise und Mietausfall: Vermieter schützen 2ab56412b1163ee131e1246da0955bd1 2020-03-26T07:00:00+00:00 Die Bundesregierung sieht vor, dass Mieter, die aufgrund der Corona-Krise ab April ihre Miete für bis zu sechs Monate nicht an den Vermieter zahlen, keine Kündigung befürchten müssen. Diese Maßnahme soll auf bis zu zwölf Monate ausgeweitet werden können. Bis zu zwei Jahren sollen sie Zeit haben, die ausstehenden Mieten zu begleichen. Viele private Vermieter können sich diesen finanziellen Ausfall nicht leisten.]]> Haus und Grund fordert Korrekturen
Vermieter müssen, trotz den Mietausfalls, alle laufenden Kosten, zum Beispiel Betriebskosten wie Heizung, Warmwasser und Abfallbeseitigung, weiter begleichen.

Durch die neue Regelung wären Vermieter gezwungen, ihren Mietern einen Kredit in Höhe von sechs bis zwölf Monatsmieten zu gewähren. Insbesondere privaten Vermietern, die von der Miete ihren Lebensunterhalt bestreiten, kann diese Regelung zum Verhängnis werden.

Um Vermieter zu schützen, fordert der der Eigentümerverband Haus und Grund die folgenden Korrekturen an der neuen Regelung:

1. Der coronakrisenbedingte Einkommensausfall muss vom Mieter nachgewiesen werden, da Vermieter die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mieter nicht kennen können.

2. Der Kündigungsausschluss muss daran geknüpft sein, dass der Mieter fortlaufend Bemühungen zur Beantragung von Wohngeld oder den Kosten der Unterkunft unternimmt. Denn nur er kann Miete aus dem Sozialsystem erlangen.

3. Es muss einen Anspruch des Vermieters auf Unterstützung aus einem Wohn- und Mietenfonds geben.

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Mietzahlungen während der Corona-Krise cc1aa436277138f61cda703991069eaf 2020-03-19T07:00:00+00:00 Mietzahlungen während der Corona-Krise
Mieter, die wegen der Krise in Zahlungsschwierigkeiten gelangen, sollten offen mit ihren Vermietern sprechen, um Lösungen zu finden. Die aktuelle Situation ist für alle Beteiligten neu; die rechtlichen Folgen sind unklar.

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Finanzielle Engpässe möglich
Sowohl bei Gewerbetreibenden als auch bei privaten Mietern kann es derzeit zu finanziellen Engpässen kommen. Fehlende Aufträge, Betriebsschließungen, Kurzarbeit und andere Dinge reißen schnell ein Loch in die Haushaltskasse. Der Verband Haus & Grund rät allen Mietern, sich in einem solchen Fall mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, um eine Lösung zu finden. Auf keinen Fall sollten Mieter die Mietzahlungen unkommentiert aussetzen.

Individuelle Lösungen finden
Auf Twitter hat das Bundesjustizministerium angekündigt, zu prüfen, ob Mieter, die Infolge der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten kommen, vor dem Verlust ihrer Wohnung geschützt werden können. Einige Vermieter, z. B. Vonovia bieten bereits individuelle Lösungen an. „Vermieter und Mieter müssten in diesen Zeiten zusammenstehen und kooperieren“, rät der Eigentümerverband Haus & Grund.

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BGH: Kündigung des Mietverhältnisses wegen freilaufender Hunde 9c01802ddb981e6bcfbec0f0516b8e35 2020-03-12T07:00:00+00:00 Ist die Tierhaltung in einer Mietwohnung gestattet, sollten sich die Halter unbedingt an die bestehende Hausordnung halten. Tun sie das nicht, droht die Kündigung des Mietverhältnisses, so urteilte nun der Bundesgerichtshof (BGH).]]> Der Fall: Freilaufende Hunde auf Gemeinschaftsflächen
Die Mieter einer Wohnung in einer Villa hatten ihre Hunde regelmäßig auf den Gemeinschaftsflächen des Anwesens, zu denen auch ein Spielplatz gehört, frei herumlaufen lassen. Mehrere Mitmieter beschwerten sich über diesen Zustand, zumal dies auch laut Hausordnung nicht gestattet war. Die Vermieterin mahnte die Hundehalter mehrfach ab. Da dies zu keiner Änderung führte, kündigte sie das Mietverhältnis fristlos und hilfsweise ordentlich.

Das Urteil: Kündigung ist rechtens
Der Bundesgerichtshof vertritt die Ansicht, dass die Kündigung rechtens ist. Das Laufenlassen der Hunde trotz mehrerer Abmahnungen auf Gemeinschaftsflächen stelle eine beharrliche Pflichtverletzung dar. Da sich Mietmieter über dieses Verhalten geärgert und gestört fühlen, sei zudem der Hausfrieden gestört. Dass es zu keinen Beeinträchtigungen wie z. B. Verschmutzungen gekommen ist, spiele hierbei keine Rolle. [Az.: VIII ZR 328/19]

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Servicefreundlichkeit: Ranking der 100 größten Städte 92977ae4d2ba21425a59afb269c2a14e 2020-03-05T07:00:00+00:00 Die Digitalisierung des Dienstleistungs- und Informationsangebots vieler deutscher Kommunen ist auf einem guten Weg – das Niveau ist jedoch „insgesamt nicht zufriedenstellend“, so der Eigentümerverband Haus & Grund. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat im Auftrag des Eigentümerverbandes die Internetauftritte der 100 einwohnergrößten Städte in Deutschland detailliert geprüft.

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Ergebnisse: Angebot überall ausbaufähig
Geprüft wurden die sieben Themenbereiche Bürger- und Unternehmerservice, Bauen, Wohnen, Mobilität & Verkehr, Familie & Freizeit sowie die Responsivität der Online-Dienstleistungen. Berlin erreicht mit nur 71,6 von möglichen 100 Punkten den ersten Platz, auf dem letzten Platz landet Gera mit 33,1 Punkten. Haus und Grund Präsident Kai Warnecke fordert mehr Zusammenarbeit zwischen den Städten, vor allem, um Steuergelder zu sparen: „Eine Meldebescheinigung ist eine Meldebescheinigung und ein Personalausweis ist in Köln der gleiche wie in Augsburg“. Viele Angebote seien zudem nicht bürgerorientiert und nur schwer auffindbar.

Gewinner und Verlierer der Studie

Gewinner

1. Berlin
2. Schwerin
3. Augsburg
4. München
5. Worms

Verlierer

96. Düren
97. Hagen
98. Marl
99. Villingen-Schwenningen
100. Gera

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Einnahmen durch Grunderwerbsteuer knacken Rekordmarke 4311359ed4969e8401880e3c1836fbe1 2020-02-27T07:00:00+00:00 Die Einnahmen der Länder durch die Grunderwerbsteuer sind 2019 auf einen neuen Rekordwert von 15,8 Milliarden Euro geklettert, dies berichtet der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums ist dies ein Anstieg von rund 12,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bundesweit haben sich die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer seit 2010 verdreifacht.]]> Grunderwerbsteuer ist Ländersache
Bis 2006 lag die Grunderwerbsteuer deutschlandweit bei 3,5 Prozent, seitdem dürfen die einzelnen Bundesländer diese selbst festlegen. Bis auf Sachsen und Bayern haben alle Bundesländer die Steuer – teilweise mehrfach – angehoben. „Während der Mangel an bezahlbarem Wohnraum immer größer wird, treiben die Länder die Wohnkosten weiter in die Höhe. […] Die Zeche zahlen nicht nur die Käufer, sondern auch die Mieter: Höhere Grunderwerbsteuern treiben über den Anstieg der Kaufnebenkosten auch die Mieten in die Höhe!“ kritisiert BFW-Präsident Andreas Ibel.

Schmerzgrenze für Mittelschicht erreicht
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen beim Immobilienkauf Notarkosten in Höhe von zwei Prozent und Maklerkosten von bis zu 7,14 Prozent an, so der BFW. Da diese Kaufnebenkosten nicht über einen Kredit finanzierbar sind, wird es insbesondere der Mittelschicht erschwert, Eigentum zu erwerben.

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BGH: „Hausmeisternotdienst“ gehört nicht zu Betriebskosten ca75910166da03ff9d4655a0338e6b09 2020-02-20T07:00:00+00:00 Bezahlt ein Vermieter einen Hausmeister für dessen Notdienstbereitschaft, so zählt dies zu den Verwaltungskosten und nicht zu den Betriebskosten. Damit sind diese Kosten nicht über die Betriebskostenabrechnung umlegbar. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).]]> Der Fall: Vermieterin legt „Notdienstpauschale“ um
Die Betriebskostenabrechnung der Vermieterin eines Mehrfamilienhauses enthielt unter anderem den Posten „Hausmeister-Notdienstpauschale“. Den Betrag in Höhe von knapp 2.000 Euro hatte sie dem Hausmeister gezahlt, falls – außerhalb der üblichen Geschäftszeiten – Störungen wie Stromausfall, Heizungsausfall oder ein Wasserrohrbruch eintreten. Eine Partei weigerte sich jedoch zu zahlen, woraufhin die Vermieterin klagte.

Das Urteil: Hausmeister-Notdienst gehört zu Verwaltungskosten
Der BGH entschied, dass der Hausmeister-Notdienst eine Tätigkeit sei, die zu den Verwaltungskosten gehöre, da Meldungen über genannte Schäden normalerweise an die Hausverwaltung erfolgen. Ein Hausmeister übernimmt, nach Auffassung des BGH, Aufgaben, die dem Sicherheits- und Ordnungsbereich zuzuordnen sind und größtenteils in regelmäßigen Intervallen durchgeführt werden. Die Aufnahme von Störungsmeldungen und das Beauftragen erforderlicher Reparaturen sind jedoch den Verwaltungstätigkeiten zuzuordnen und demnach nicht umlagefähig (BGH VIII ZR 62/19).

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BGH: Mieterhöhung trotz geringerer Wohnfläche c22abfa379f38b5b0411bc11fa9bf92f 2020-02-13T07:00:00+00:00 Hat ein Mieter einer Mieterhöhung zugestimmt, ist diese gültig. Auch dann, wenn die tatsächliche Wohnfläche geringer ist, als bisher angenommen. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH).

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Der Fall: Mieter stimmte vier Mieterhöhungen zu
Eine Vermieterin begehrte über die Jahre des Mietverhältnisses insgesamt vier Mieterhöhungen. Hierbei ging sie von rund 114 Quadratmetern aus. Der Mieter stimmte allen Erhöhungen zu und zahlte die jeweils neu vereinbarte Miete. Im Zuge der vierten Erhöhung ermittelte der Mieter eine Wohnungsgröße von lediglich 100 Quadratmetern und hielt die Mieterhöhungen aus diesem Grunde für ungerechtfertigt. Er forderte die angeblich überzahlte Miete der letzten Jahre zurück.

Das Urteil: Mieterhöhung ist zumutbar
Unter anderem führten die Richter in der Begründung auf, dass die neue, erhöhte Miete weiterhin unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Aus diesem Grunde ist mit der Zustimmung des Mieters eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zustande gekommen. Da die Vermieterin die Mieterhöhung auch unter Berücksichtigung der tatsächlichen Wohnungsgröße hätte durchsetzen können, gibt der BGH der Vermieterin Recht. (BGH Az. VIII ZR 234/18)

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Guter Rat für Bauherren: Rechnungen nicht zu früh bezahlen 6602294be910b1e3c4571bd98c4d5484 2020-02-06T07:00:00+00:00 Zu nahezu jedem Schlüsselfertighaus gibt es einen Bauvertrag mit einem Zahlungsplan. Der Zahlungsplan legt fest, wann welche Abschläge fällig werden. Nach Erfahrung des VPB (Verband Privater Bauherren) sind viele Zahlungspläne überzogen: Die Höhe der ersten Raten liegt über dem jeweiligen Gegenwert des Rohbaus.

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Vertrag genau prüfen und Fortschritt kontrollieren
Bei der Vertragsprüfung sollten Bauherren darauf achten, dass die Raten angemessen sind und das sie nicht in Vorkasse gehen müssen. Doch auch wenn alles korrekt aufgesetzt ist, stellen die meisten Baufirmen die Rechnung, sobald ein Bauabschnitt fertiggestellt ist. Diese sollten Bauherren zwar pünktlich bezahlen, jedoch nicht, bevor sie überprüft haben, ob der jeweilige Bauabschnitt auch mängelfrei fertiggestellt wurde. Im Zweifelsfall hilft eine Prüfung durch unabhängige Sachverständige weiter. Stellen sich nach Bezahlung der Rechnung noch Mängel heraus, wird es oft schwieriger, die Baufirma zur Nachbesserung zu überreden. Der VPB rät deshalb zu gründlicher Prüfung vor der Bezahlung.

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Gute Idee: Wertgutachten für Immobilie 89fcd07f20b6785b92134bd6c1d0fa42 2020-01-30T07:49:00+00:00 Viele Immobilienbesitzer haben keine richtige Vorstellung vom Wert ihrer Immobilie. In gefragten Gegenden oder durch aufwändige Sanierungsarbeiten und gute Pflege kann der Wert stark gestiegen sein, während er bei vernachlässigten Immobilien vielleicht sogar gesunken ist. In einigen Fällen kann es deshalb ratsam sein, sich ein Wertgutachten von einem unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen.

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Wer benötigt ein Wertgutachten?
Insbesondere Eigentümer, die in naher Zukunft verkaufen möchten, erhalten durch ein Wertgutachten eine realistische Einschätzung ihrer Immobilie. Aber auch bei Erb- und Ehestreitigkeiten sowie bei Ärger mit dem Finanzamt sind Wertgutachten nützlich, so der Verband Privater Bauherren (VPB).

Was wird geprüft?
Für das Verkehrswertgutachten analysieren die Experten die bauliche Substanz und klären, ob Lasten auf dem Grundstück liegen, wie etwa Wohn-, Erbbau- oder Nießbrauchsrechte, aber auch Baulasten, die den Verkehrswert der Immobilie schmälern können. Laut Angaben des VPB liegen die Honorare bei einem 300.000 Euro teuren Objekt bei etwa einem Prozent davon. Wer jedoch nur aus Interesse wissen möchte, wie viel die eigene Immobilie wert ist, kann auch einen Bauchsachverständigen oder einen Immobilienexperten zurate ziehen.

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Energieberatung für Privatpersonen e744f91c29ec99f0e662c9177946c627 2020-01-23T08:00:00+00:00 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert ein Beratungsangebot der Verbraucherzentralen zum Thema „Energieeffizienz“. Je nach Aufwand können Privatpersonen sich kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr beraten lassen. Für einkommensschwache Haushalte ist das gesamte Angebot kostenfrei.

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Verschiedene Beratungsmodelle
Zu den Themen Strom- oder Heizkostensparen, Wärmedämmung oder erneuerbare Energien beraten deutschlandweit etwa 500 unabhängige Energieberater. Die Beratung kann direkt in den Verbraucherzentralen, telefonisch, online und – bei komplexeren Fragen – auch direkt vor Ort erfolgen. Kostenlos sind z. B. kurze Onlineberatungen oder der Basis-Check. Hier kommt ein Berater für etwa eine Stunde zum Verbraucher und analysiert den Strom- und Wärmeverbrauch sowie die Geräteausstattung und zeigt Sparmöglichkeiten auf.

Etwas aufwändiger sind der Gebäude-Check, bei dem unter anderem die Heizungsanlage geprüft wird, der Heiz-Check, der Solar-Check und der Eignungs-Check Solar. Hierfür wird jeweils eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.

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Barrierefreie Umbauten: KfW vergibt wieder Zuschüsse 8f468c873a32bb0619eaeb2050ba45d1 2020-01-16T07:00:00+00:00 Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung für dieses Jahr auf 100 Millionen Euro erhöht (2019: 75 Millionen Euro). Die Zuschüsse können ab sofort bei der KfW beantragt werden.

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Erst beantragen, dann umbauen
Typische Umbauten sind der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Umbaus über die Website der KfW gestellt werden; die Zusage erfolgt innerhalb weniger Augenblicke.

Seit 2009 wurden knapp 410.000 Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von 3,85 Milliarden Euro mithilfe der Förderung umgebaut. Allein im Jahr 2019 waren es 63.000 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von fast 400 Millionen Euro.

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Mietspiegel: Verlängerung des Betrachtungszeitraums 6cfe0e6127fa25df2a0ef2ae1067d915 2020-01-09T07:00:00+00:00 In den Mietspiegel fließen ab sofort die vergangenen sechs, statt bisher vier Jahre ein. Die Änderung ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

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Einfluss auf Mieterhöhungen
Das „Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete“ wurde im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Mit dem Gesetz sollen kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes abgefangen und der Anstieg der Mieten verlangsamt werden. Bis Ende 2020 können Mietspiegel mit dem Stichtag 1. März 2020 noch nach der der alten Regelung erstellt werden.

Eigentümerverband kritisiert Regelung
Der Verband „Haus und Grund“ kritisiert die Änderung scharf und bezeichnet sie als „Mietspiegelmanipulation“. Der Verband befürchtet, dass dieser Eingriff in die ortsübliche Vergleichsmiete die Akzeptanz von Mietspiegeln unter den vier Millionen privaten Vermietern erheblich untergraben werde. „Diese offene Manipulation der Mietspiegel wird die bisherige befriedende Funktion der Mietspiegel in den Städten und Gemeinden spürbar beeinträchtigen“, gab Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke zu bedenken. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Große Koalition ein über Jahrzehnte gut funktionierendes System beschädige.

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Im Trend: Erneuerbare Energien 4e0cb6fb5fb446d1c92ede2ed8780188 2020-01-02T07:00:00+00:00 Erneuerbare Energien haben im Jahr 2019 fast 43 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland gedeckt. Dies geht aus einer aktuellen Meldung des BDEW (Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.) hervor.

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Kontinuierlicher Anstieg
Regenerative Quellen wie Wasser, Wind, Sonne oder zum Beispiel Biomasse spielen bei der Stromerzeugung eine zunehmend größere Rolle – auch die Nachfrage der Verbraucher nach „grünem Strom“ steigt. 2017 wurden 36,3 Prozent des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt, 2018 waren es 38,2 Prozent und im Jahr 2019 wird der Wert voraussichtlich bei knapp 43 Prozent liegen.

Windkraftanlagen mit größtem Anteil
Insgesamt wurden über 244 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) aus erneuerbaren Energien erzeugt. Aufgrund des windreichen Wetters trugen Windkraftanlagen an Land mit 104 Mrd. kWh den größten Anteil bei (2018: 90,9 Mrd. kWh). Photovoltaikanlagen lieferten rund 45 Mrd. kWh (2018: 44,0 Mrd. kWh), dicht gefolgt von Biomasse mit ebenfalls fast 45 Mrd. kWh (2018: 44,6 Mrd. kWh). Die höchste Zuwachsrate verzeichnete Wind offshore mit fast 25 Prozent auf über 24 Mrd. kWh (2018: 19,5 Mrd. kWh). Wasserkraftanlagen lieferten 21 Mrd. kWh (2018: 17,9 Mrd. kWh).

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Frohes neues Jahr! eeb69a3cb92300456b6a5f4162093851 2019-12-31T07:00:00+00:00 Liebe Kunden und Geschäftspartner,

Das Jahr neigt sich dem Ende, deshalb möchten wir die Gelegenheit nutzen, uns bei Ihnen für ein erfolgreiches und spannendes Jahr 2019 zu bedanken.

Wir freuen uns auf ein weiteres neues Jahr und gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Genießen Sie ein paar erholsame und schöne Tage; wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben viel Glück, Gesundheit und Erfolg im Jahr 2020!

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Begrüße das neue Jahr vertrauensvoll und ohne Vorurteile, dann hast du es schon halb zum Freunde gewonnen.
[Novalis (1772 – 1801)]

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„Abreißen und neu bauen“ – Wissenswertes zum Hausabriss 8065d07da4a77621450aa84fee5656d9 2019-12-26T07:00:00+00:00 Ein geerbtes Haus auf einem schönen Grundstück, ein Schnäppchen oder gar ein baufälliger Altbau: Grundstücksbesitzer entscheiden sich aus den unterschiedlichsten Gründen für einen Hausabriss. Doch was kostet ein Abriss und welche Faktoren spielen eine Rolle?

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  • Größe: Die Gebäudegröße spielt beim Abriss- und Maschinenaufwand eine wichtige Rolle.
  • Erreichbarkeit: Ist das Grundstück von mehreren Seiten gut zugänglich? Dies hat großen Einfluss auf den Preis.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Wenn das Haus nahe an einem Gehweg liegt, müssen eventuell Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. Absperrungen getroffen werden. Dies kann mit zusätzlichen Kosten und Gebühren einhergehen.
  • Schadstoffe und Material: Für Schadstoffe, wie z. B. Asbest werden zusätzliche Gebühren fällig.
  • Keller: Sofern das Gebäude unterkellert ist, muss dieser ausgegraben, neu befüllt und verdichtet werden – es entstehen höhere Kosten.
    Wichtig: Angebote einholen und gut kalkulieren
  • Der „normale“ Abriss eines Wohngebäudes kostet zwischen 10.000 und 25.000 Euro. Bauchsachverständige können Grundstücksinteressenten und -besitzern dazu beraten, ob ein Abriss finanziell sinnvoll ist. Ist der Abriss notwendig oder bereits entschieden, sollten sich Eigentümer mindestens zwei Kostenvoranschläge einholen und diese miteinander vergleichen.

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    Fröhliche Weihnachten! 1ce927f875864094e3906a4a0b5ece68 2019-12-24T07:30:00+00:00 Liebe Kunden und Geschäftspartner,

    keine Sorge: Sie müssen nicht besinnlich sein; Hauptsache, Sie haben eine gute Zeit und genießen die Feiertage.

    Zum Jahresende noch einmal Zeit mit den Lieben verbringen, Ausspannen oder gutes Essen genießen – wie auch immer Ihr Fest aussieht: Wir wünschen Ihnen fröhliche Weihnachten und entspannte Feiertage!

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    Weihnachten – Es war immer mein schönstes Fest.
    [Theodor Storm (1817 - 1888)]

     

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    Studie: „Wie heizt Deutschland 2019?“ 5c936263f3428a40227908d5a3847c0b 2019-12-19T07:00:00+00:00 Diese Frage hat eine Studie des BDEW (Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.) aufschlussreich beantwortet. In Deutschland besteht nach wie vor Sanierungsbedarf: Das Durchschnittsalter der Heizungsanlagen liegt bei 17 Jahren. Erfreulich: Wenn saniert wird, wird häufiger auf erneuerbare Energien zurückgegriffen.

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    Viel Sanierungsbedarf, Trend jedoch positiv
    Deutschlands Heizungsanlagen sind im Schnitt 17 Jahre alt. In 40 Prozent der Wohnungen sind die Heizungen 20 Jahre und älter, fast jede vierte Heizung ist sogar älter als 25 Jahre – diese sollten ausgetauscht werden. Leitungsgebundenen Energieträger wie Erdgas, Fernwärme und Strom werden heute deutlich häufiger zur Beheizung von Wohnungen eingesetzt als noch vor zehn Jahren – rund zwei Drittel der Wohngebäude werden inzwischen damit versorgt. In Deutschland hat Erdgas mit 48,2 Prozent den mit Abstand größten Marktanteil.

    In rund 275.000 Gebäuden wurde in den letzten zehn Jahren von Ölheizungen auf Erdgas umgestellt, in rund 17.000 Gebäuden von Öl auf Fernwärme. Die aktuelle Infrastruktur würde ausreichen, um rund 2,7 Millionen Wohngebäude von Ölheizungen auf Erdgas oder Fernwärme umzustellen.

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    Bei Bauarbeiten im Winter auf Temperaturen achten d707329bece455a462b58ce00d1194c9 2019-12-12T07:00:00+00:00 In einer aktuellen Meldung empfiehlt der Verein Privater Bauherren (VPB), bei Bauarbeiten, die im Winter durchgeführt werden, auf die Temperaturen zu achten. Nicht alle Materialien vertragen niedrige Temperaturen.

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    Typisch: Frostbedingte Schäden
    Ärgerlich, wenn der frisch aufgebrachte Putz bereits nach kurzer Zeit Risse aufzeigt – deshalb ist es umso wichtiger, auf die optimale Verarbeitungstemperatur zu achten. Die Sachverständigen des VPB beobachten bei ihren Kontrollen häufig frostbedingte Schäden, weil Putze und Estriche nicht ausreichend Zeit zum Aushärten hatten. Zu den typischen Mängeln gehören Risse, unzureichende Erhärtung und Festigkeit, fehlende Untergrundhaftung sowie Hohlstellenbildung. Maßgeblich für die Verarbeitungstemperatur sind nicht nur die Lufttemperatur rings ums Gewerk, sondern auch die Außentemperatur und die Bauteiltemperatur, so der VPB.

    Guter Rat: Temperaturen dokumentieren
    Bauherren, die eine Baufirma beauftragt haben, sollten – vor allem in der Übergangszeit – stets die Außenluft- und die Raumlufttemperaturen sowie die relative Luftfeuchte innen dokumentieren. Stellt sich später heraus, dass die Baufirma Baustoffe falsch eingesetzt oder verarbeitet hat, muss sie die Schäden in Ordnung bringen.

     

     

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    Bauüberhang: Fast 700.000 Wohnungen warten auf Fertigstellung 437d7d1d97917cd627a34a6a0fb41136 2019-12-05T07:00:00+00:00 Das Statistische Bundesamt teilt in einer aktuellen Pressemeldung mit, dass die Zahl der genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen immer weiter steigt. So warteten 2018 mehr als doppelt so viele Wohnungen auf Fertigstellung, wie zehn Jahre zuvor.

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    Steigende Nachfrage führt zum Baustau
    Immobilienunternehmen, Politik und Bauverwaltungen versuchen der gestiegenen Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. Die jährlich erteilten Baugenehmigungen haben sich seit 2009 von etwa 178.000 auf fast 347.000 im Jahr 2018 nahezu verdoppelt. Der Höchstwert von mehr als 375.000 erteilten Baugenehmigungen wurde bereits im Jahr 2015 erreicht und ist seitdem leicht rückläufig.

    Entscheidender für den bestehenden Wohnungsmangel ist jedoch die Situation des Bauüberhangs – also der Wohnungen, deren Bau zwar genehmigt ist, deren Fertigstellung jedoch auf sich warten lässt. Zwischen 2008 und 2018 hat sich der Bauüberhang bundesweit von rund 320.000 auf 693.000 genehmigte und noch nicht fertiggestellte Wohnungen mehr als verdoppelt. Derzeit warten Bauaufträge im Wert von rund 9,1 Milliarden Euro auf ihre Ausführung.

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    Oh du fröhliche: Wie viel Weihnachten ist okay? 0f840be9b8db4d3fbd5ba2ce59211f55 2019-11-28T19:30:00+00:00 In der Adventszeit ist es üblich, die Wohnung weihnachtlich zu dekorieren. Allerorts leuchten Lichterketten, blinken Sterne und Weihnachtsmänner klettern Fassaden auf und ab. Doch wie viel Weihnachten müssen Vermieter und Nachbarn dulden?

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    Dekorieren der eigenen Wohnung
    Innerhalb ihrer eigenen Wohnung dürfen Mieter und Eigentümer so viel dekorieren, wie sie möchten. Gegen dezenten Schmuck in den Fenstern und auf dem Balkon oder im Garten ist im Normalfall auch nichts einzuwenden. Problematisch wird es, wenn sich Nachbarn z. B. durch grelles Blinken gestört fühlen. Generell gilt: Weihnachtsbeleuchtung sollte zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet werden.

    Achtung: Die Fassade gehört nicht zur Mietsache – wenn sich der Eigentümer am kletternden Weihnachtsmann stört, muss dieser entfernt werden.

    Dekorieren von Gemeinschaftseigentum
    Ganz anders sieht es bei Gemeinschaftseigentum aus, hierzu zählen z. B. der Hausflur, Keller- und Speicherräume. Stört sich ein Bewohner an der Dekoration, aufgestellten Kerzen oder sogar verwendeten Duftsprays, muss diese Störung unterlassen bzw. entfernt werden. Adventskränze, die an der eigenen Wohnungstüre befestigt sind, müssen Nachbarn jedoch dulden. Weihnachtsdekoration darf weder Fluchtwege behindern, noch Brandgefahr bergen – im Schadensfall haftet derjenige, der die Dekoration aufgestellt hat.

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    Elementarschäden: Mehrheit der Gebäude nicht richtig versichert d240e3d38a8882ecad8633c8f9c78c9b 2019-11-21T07:00:00+00:00 Sturm- und Hagelschäden sind durch nahezu jede Gebäudeversicherung abgedeckt. Doch wie sieht es mit anderen Elementarschäden, wie Überschwemmung, Starkregen oder Schneedruck aus? Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) sagt dazu: Die Mehrheit der Gebäude in Deutschland ist in solchen Fällen nicht versichert.

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    Versicherungsschutz fehlt
    Schäden, die durch Erdbeben, Starkregen, Überschwemmung oder zum Beispiel Schneedruck verursacht werden, sind durch die obligatorische Gebäudeversicherung nicht abgedeckt. Hier müssen Eigentümer eine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden abschließen. Im Bundesdurchschnitt verfügen jedoch nur 43 Prozent der Häuser über diesen zusätzlichen Schutz, so der GdV.

    Guter Rat: Versicherung prüfen
    Viele Eigentümer wissen gar nicht genau, was ihre Versicherung abdeckt. Vor allem wenn, wenn der Abschluss schon Jahre oder Jahrzehnte zurückliegt, herrscht Unklarheit. In jedem Fall lohnt sich ein kritischer Blick in die eigenen Unterlagen oder eine Nachfrage bei der Versicherung. Ratsam ist es auch, verschiedene Versicherungen miteinander zu vergleichen. Jedoch sollte nicht der Preis ausschlaggebend sein, sondern vor allem die Leistungen und die Erstattungsrichtlinien.

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    Energiesparen: Zuschuss für neuen Durchlauferhitzer 2ba596643cbbbc20318224181fa46b28 2019-11-14T07:00:00+00:00 Bei der Warmwasserbereitung lassen sich bis zu 20 Prozent Energie einsparen, ohne das Nutzungsverhalten zu ändern – durch den Einbau eines modernen Durchlauferhitzers. Für einen solchen Einbau können Eigentümer nun einen Zuschuss von 100 Euro erhalten. Das Projekt der Gesellschaft für Energiedienstleistung (GED) wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

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    Lohnt sich ein neuer Durchlauferhitzer?
    Moderne, vollelektronisch geregelte Durchlauferhitzer liefern eine stufenlos einstellbare und gradgenaue Warmwasser-Auslauftemperatur zwischen 20 °C und 60 °C. Die integrierte Elektronik regelt dabei die Leistung in Abhängigkeit von der gewählten Warmwassertemperatur und der Wassermenge. Dadurch muss der Durchlauferhitzer beispielweise bei einem Duschgang (Wassertemperatur ca. 38 °C) nur einen Teil der vollen Leistung aufwenden und arbeitet somit energieeffizienter.

    Wie wird gefördert?
    Um die Förderung zu erhalten, müssen sich Eigentümer zunächst registrieren. Erst im Anschluss darf die Installation erfolgen, dabei muss das Gerät den Förderkriterien entsprechen. Dann müssen Eigentümer eine Kopie der Handwerkerrechnung, einen Entsorgungsnachweis für das Altgerät sowie den Zahlungsbeleg hochladen und den Fördervertrag absenden. Nach Prüfung der Angaben, erhalten sie die Förderungssumme. Das Programm läuft bis zum 31.12.2021 oder bis die Anzahl der maximal geförderten Geräte (4.000 Stück) erreicht ist.

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    Mieterhöhung: Benachbarte Gemeinden nicht immer vergleichbar 168908dd3227b8358eababa07fcaf091 2019-11-07T07:00:00+00:00 Vermieter können eine Mieterhöhung mit dem Mietspiegel benachbarter Gemeinen begründen. Jedoch müssen diese dann auch miteinander vergleichbar sein. In einem aktuellen BGH-Urteil wurde das Mieterhöhungsverlangen einer Vermieterin abgewiesen.

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    Der Fall: Großstadt gegen Kleinstadt
    Eine Vermieterin eines Anwesens in der Gemeinde Stein bat ihre Mieterin, einer Mieterhöhung zuzustimmen. Als Begründung zog sie den Mietspiegel der Gemeinde Fürth heran, die nur wenige Kilometer nördlich von Stein liegt. Beide Gemeinden grenzen an Nürnberg. Die Mieterin stimmt der Mieterhöhung nicht zu und begründet dies mit den Unterschieden zwischen den beiden Städten: In Stein leben 15.000 Menschen, in Fürth sind es rund 125.000. Die Bevölkerungsdichte liegt in Stein bei 768 Einwohnern pro Quadratkilometer, in Fürth liegt sie bei 1960 Einwohnern pro Quadratkilometer. Zudem gibt es in Fürth – im Gegensatz zu Stein – relevante Einrichtungen, wie Kino, Theater, ein Krankenhaus sowie eine U-Bahn und S-Bahn.

    Der Bundesgerichtshof entschied, dass die beiden Gemeinden nicht miteinander vergleichbar sind. Ausschlaggebend sind hierfür die unterschiedlichen Einwohnerzahlen, die Bevölkerungsdichte, die Infrastruktur sowie das kulturelle Angebot. Die Klage zur Zustimmung zur Mieterhöhung hat demnach keinen Erfolg. [VIII ZR 255/18]

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    Heizspiegel: Energetische Sanierung lohnt sich ef4e3b775c934dada217712d76f3d51f 2019-10-31T07:00:00+00:00 Im Rahmen der Kampagne „Mein Klimaschutz“ hat die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online den Heizspiegel für Deutschland 2019 veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die durchschnittlichen Heizkosten im vergangenen Jahr für eine 70 qm große Vergleichswohnung durchschnittlich 700 Euro betrugen – doch die Unterschiede sind enorm.

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    Heizöl 2018 deutlich teurer
    Der Heizspiegel zeigt, dass Bewohner in energetisch guten Häusern im Schnitt 470 Euro zahlten, in energetisch schlechteren Häusern hingegen mehr als doppelt so viel, nämlich 980 Euro. Besonders teuer wurde es für Bewohner mit Heizöl-Zentralheizung: Sie zahlten im Schnitt 845 Euro – 95 Euro mehr als im Vorjahr. Die durchschnittlichen Kosten in der Vergleichswohnung mit Erdgas-Zentralheizung sanken auf 700 Euro (minus 50 Euro). Bei Fernwärme waren es 860 Euro (minus 35 Euro). Dies lag vor allem daran, dass es 2018 deutlich milder war als im Jahr davor. In Häusern mit Wärmepumpe wurden 685 Euro gezahlt (erstmals berücksichtigt).

    Prognose 2019: Heizkosten steigen
    Laut co2online werden die Heizölkosten in diesem Jahr voraussichtlich leicht sinken. Bei allen anderen Heizungsarten müssen Verbraucher dagegen mit etwas höheren Kosten rechnen: In Häusern mit Erdgasheizung dürften die Heizkosten um rund 5 Prozent steigen, bei Fernwärme um 6 Prozent, bei Wärmepumpen um 3 Prozent.

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    Ein Jahr Baukindergeld – KfW und BMI ziehen Zwischenbilanz 6395ebd0f4b478145ecfbaf939454fa4 2019-10-24T06:00:00+00:00 Seit der Einführung des Baukindergeldes vor rund einem Jahr in Deutschland, haben rund 135.000 Familien Förderanträge gestellt. Dies melden die KfW Bankengruppe und das BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) in einer gemeinsamen Presseerklärung und ziehen damit positive Bilanz.

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    Ziele werden erreicht
    Den Antragstellern wurden bereits 2,8 Milliarden Euro an Zuschüssen gewährt. Für die gesamte Laufzeit stehen 9,9 Milliarden Euro für das Baukindergeld zur Verfügung. Das Ziel, vor allem junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen mit dem Baukindergeld zu unterstützen, wird erreicht: 35 Prozent der Familien haben Kinder bis zu zwei Jahren, 65 Prozent haben Kinder bis zu 6 Jahren. 70 Prozent der Antragsteller sind zwischen 25 und 40 Jahre alt. Mehr als 80 Prozent der geförderten Familien haben ein oder zwei Kinder, rund 60 Prozent ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen in Höhe von bis zu 40.000 Euro.

    Die meisten Anträge kommen aus Nordrhein-Westfalen (29.728), gefolgt von Baden-Württemberg (18.072), Bayern (17.974) und Niedersachsen (16.569).

     

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    WEG kann Vermietung an Feriengäste nicht verbieten 9232fe81225bcaef853ae32870a2b0fe 2019-10-17T06:00:00+00:00 Eine Hausbewohnerin einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vermietete ihre Wohnung regelmäßig an Feriengäste. Dies war laut Teilungserklärung auch ausdrücklich erlaubt, missfiel jedoch den anderen Eigentümern.

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    Der Fall: WEG stimmt gegen Kurzzeitvermietung
    In einer Eigentümerversammlung stimmten alle Teilnehmer, außer der betroffenen Wohnungseigentümerin, gegen die Kurzzeitvermietung. Laut Teilungserklärung reicht eine Mehrheit von 75 Prozent für eine Entscheidung aus. Die Eigentümerin, die ihre Wohnung regelmäßig tage- oder wochenweise vermietete, zog daraufhin vor Gericht und bekam letztendlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht.

    Das Urteil: Änderung der Zweckbestimmung bedarf Einstimmigkeit
    Die Vermietung an Kurzzeitgäste gehört laut BGH-Urteil zur Zweckbestimmung einer Eigentumswohnung und darf somit nicht per Mehrheitsbeschluss geändert werden. Um ein solches Verbot durchzusetzen, bedarf es der Zustimmung aller Eigentümer einer WEG. Dieser Beschluss dient vor allem dem Schutz der Minderheit.

    Sofern die Wohnung jedoch überbelegt ist, Störungen durch Lärmbelästigung oder Verstöße gegen die Hausordnung auftreten, könnten die anderen Eigentümer auf Unterlassung der Kurzzeitvermietung klagen. [Az.: V ZR 112/18]

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    BGH-Urteil: Nachbar muss Pollenflug dulden e6cb2a3c14431b55aa50c06529eaa21b 2019-10-10T06:00:00+00:00 Bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) zog ein Grundstückseigentümer, der sich durch das Laub und den Pollenflug der Birken auf dem Nachbargrundstück gestört fühlte. Der Bundesgerichtshof urteilte nun: Die Birken dürfen bleiben.

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    Nachbar fordert Baumfällung oder monatliche Zahlungen
    Laub, herabfallende Birkenzweige und Blütenkätzchen sowie der Pollenflug störten den Kläger so sehr, dass er von seinem Nachbarn verlangte, die drei rund 18 Meter hohen Birken zu fällen. Alternativ verlangte er in den Monaten Juni bis November Zahlungen in Höhe von 230 Euro.

    Das Urteil: Birken dürfen bleiben
    Der Bundesgerichtshof wies die Klage des Mannes ab. In der Begründung heißt es, dass die Bäume im rechtlich vorgegebenen Abstand von mindestens zwei Metern zum Nachbargrundstück gepflanzt wurden. Zudem seien die Birken gesund und es erfolgt eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung. Die Beeinträchtigungen des Klägers betrachtete das Gericht als erheblich, jedoch nicht so schwer, dass Entschädigungs- oder Beseitigungsansprüche bestehen. [BGH V ZR 218/18]

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    Sozialwohnungen: Bestand schrumpft weiter 1c1d4df596d01da60385f0bb17a4a9e0 2019-10-03T06:00:00+00:00 Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. meldet, dass es bundesweit immer weniger Sozialwohnungen gibt. Waren es im Jahr 2002 noch rund 2,6 Mio. Wohnungen mit Preisbindung, verringerte sich die Zahl bis zum Jahr 2018 auf rund 1,18 Mio. Wohnungen. Im Zeitraum 2017 bis 2020 werden nach Berechnungen der Förderstellen der Länder jedes Jahr rund 43.000 Mietwohnungen aus der sozialen Bindung fallen.

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    Bisherige Bautätigkeit reicht nicht aus
    Die bisherige Bautätigkeit im geförderten Wohnungsbau reicht nicht aus, um dieses Abschmelzen umzukehren, so der GdW. Insgesamt wurden 2018 in ganz Deutschland rund 27.040 neue Sozialwohnungen gebaut. Um den Bedarf – vor allem in Ballungsräumen und für die Mittelschicht – zu decken, müssten jährlich rund 80.000 Wohnungen erstellt werden. Der GdW weist auch darauf hin, dass der soziale Wohnungsbau stärker gefördert werden müsste. Für die Jahre 2020/2021 sind insgesamt 2 Mrd. Euro für die soziale Wohnraumförderung vorgesehen. Das bedeutet eine Reduzierung um 500 Mio. Euro pro Jahr gegenüber der heutigen Summe. Um den wirklichen Bedarf an Sozialwohnungen decken zu können, wären bundesweit mindestens 5 Mrd. Euro notwendig.

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    IW-Studie: Wohneigentumsquote stagniert a3d68b461bd9d3533ee1dd3ce4628ed4 2019-09-26T06:00:00+00:00 Seit fast zehn Jahren verharrt die Wohneigentumsquote in Deutschland bei rund 45 Prozent, dies geht aus einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln (IW), im Auftrag von Schwäbisch Hall, hervor.

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    Immer weniger junge Haushalte
    Besonders auffällig ist, dass immer weniger junge Haushalte Wohneigentum erwerben, während die Quote bei den Älteren steigt. So wohnten von den 25- bis 34-Jährigen 2017 nur 12 Prozent und von den 35- bis 44-Jährigen lediglich 38 Prozent in den eigenen vier Wänden – ein Rückgang von je fünf Prozentpunkten im Vergleich zu 2010. Dagegen stieg in der Gruppe der 65- bis 74-Jährigen die Wohneigentumsquote im selben Zeitraum an – 58 Prozent der Haushalte wohnt im Eigentum (+ zwei Prozentpunkte seit 2010).

    Mangelndes Eigenkapital als Ursache
    Gründe für den Rückgang der jungen Haushalte sieht die Studie vor allem in den gestiegenen Erwerbsnebenkosten. Mindestens 20 Prozent des Kaufpreises sollte ein Haushalt angespart haben, hinzu kommen – je nach Bundesland – zehn bis 15 Prozent Erwerbsnebenkosten. Da sich der Eigenkapitalbedarf prozentual am Kaufpreis orientiert, müssen Haushalte bis zu 50 Prozent mehr gespart haben als noch vor fünf Jahren.

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    WEG: Wohnung saniert, keine nachträgliche Erstattung 3cef96dcc9b8035d23f69e30bb19218a 2019-09-19T06:00:00+00:00 Entscheidet eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über Sanierungsmaßnahmen von Gemeinschaftseigentum, so trägt die Gemeinschaft auch die Kosten. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Eigentümer eigenmächtig saniert – dann kann er die Kosten nicht nachträglich von der Gemeinschaft einfordern, so urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).

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    Der Fall: Eigentümer erneuert Fenster
    Im vorliegenden Fall ging ein Eigentümer irrtümlich davon aus, dass die Fenster seiner Wohnung ihm gehören und gab die Erneuerung eigenmächtig in Auftrag. Als er seinen Irrtum erkannte, forderte er die Kosten von der Gemeinschaft zurück. Da es sich bei den Fenstern eines Mehrfamilienhauses um Gemeinschaftseigentum der WEG handelt, hätte der Austausch der Fenster jedoch vorher in einer Eigentümerversammlung beschlossen werden müssen.

    Das Urteil: WEG muss nicht zahlen
    Der Bundesgerichtshof urteilte, dass die Gemeinschaft nicht zahlen muss und begründet sein Urteil damit, dass die Gemeinschaft vor unerwarteten Forderungen geschützt werden muss. Instandsetzungen und Sanierungsmaßnahmen müssen vorab gemeinschaftlich beschlossen werden. Dass der Eigentümer nicht wusste, dass er die Kosten nicht allein tragen muss, spielt keine Rolle. Anders sieht es aus, wenn das Gebäude vor unmittelbar drohendem Schaden geschützt werden muss: Wird z. B. bei einem Unwetter das Dach abgedeckt, darf sofort der Notdienst gerufen werden. [Az. V ZR 254/17]

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    Wohnungsmieten steigen langsamer 58e4d44e550d0f7ee0a23d6b02d9b0db 2019-09-12T06:00:00+00:00 Die Wohnungsmieten sind deutschlandweit im ersten Halbjahr 2019 gemessen am Vorjahreszeitraum um 4,4 Prozent gestiegen – auf 8,70 Euro pro Quadratmeter nettokalt. Im ersten Halbjahr 2018 betrug das Plus noch 5,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das geht aus einer Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hervor.

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    Höchster Anstieg in Großstädten
    Die Erst- und Wiedervermietungsmieten in Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern sind in den ersten sechs Monaten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5 Prozent gestiegen. In Großstädten unter 500.000 Einwohnern legten die Angebotsmieten durchschnittlich um 3,6 Prozent zu. In den städtischen Kreisen – zumeist Umlandkreise der Großstädte – stiegen die Mieten inserierter Wohnungen im Schnitt um 4,5 Prozent, in den ländlichen Kreisen um 3,9 Prozent.

    München hat weiterhin die höchsten Mieten
    München bleibt Spitzenreiter bei den Angebotsmieten. Hier kostet die Miete durchschnittlich 18,20 Euro pro Quadratmeter – das entspricht einem Plus von 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Auch in Frankfurt am Main (+5,2 Prozent), Stuttgart (+5,0 Prozent) und Hamburg (+3,8 Prozent) verlangsamte sich der Anstieg der Mieten. Am niedrigsten sind die Angebotsmieten im Vogtlandkreis (4,56 Euro pro Quadratmeter).

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    Guter Rat: Bauherrenhaftpflichtversicherung c4b31ce7d95c75ca70d50c19aef08bf1 2019-09-05T06:00:00+00:00 Bauherren sind für alles, was auf ihrer Baustelle passiert, verantwortlich. Auch, wenn Architekten oder Bauunternehmer beauftragt wurden, haftet der Bauherr bei Schäden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor dem finanziellen Ruin.

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    Wofür Bauherren haften
    Bauherren haften für beinahe alles, was auf ihrer Baustelle oder im Zusammenhang mit der Baustelle passiert: Ob Passanten durch herabstürzende Teile verletzt werden, Schäden am Nachbargrundstück entstehen oder ein geparktes Auto durch Bauarbeiten beschädigt wird. Insbesondere Personenschäden können bei der Behandlung und Rehabilitation hohe Kosten verursachen, die Bauherren schlimmstenfalls in den finanziellen Ruin treiben.

    Wissenswertes zur Bauherrenhaftpflichtversicherung
    Bei kleineren und mittleren Umbauten reicht gegebenenfalls die eigene Haftpflichtversicherung aus, Bauherren sollten im Vorfeld ihre Police prüfen. Die Versicherung muss vor Baubeginn abgeschlossen werden. Eine gute Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte eine Deckungssumme von drei bis fünf Millionen Euro aufweisen, eventuell kann sich auch eine Selbstbeteiligung lohnen. In der Regel werden für die Versicherung zwischen 0,15 und 0,2 Prozent der Baukosten fällig. Sollten sich die Baukosten erhöhen, muss dies der Versicherung unverzüglich mitgeteilt werden.

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    Kein Anspruch auf Maklercourtage bei Nachlässigkeit c8c41c4a18675a74e01c8a20e8a0f662 2019-08-29T06:00:00+00:00 Gibt ein Makler einem Kaufinteressenten falsche Informationen, die die Kaufentscheidung beeinflussen, verliert er seinen Anspruch auf Maklercourtage. Im vorliegenden Fall waren die falschen Informationen die Folge einer schlechten Organisation der Büroabläufe.

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    Der Fall: Makler ist schlecht organisiert
    Der Kaufinteressent legte Wert darauf, nach Abstimmungsmodus und Anzahl der Miteigentümer der Wohnungseigentümergemeinschafft nicht überstimmt werden zu können. Der Makler bestätigte dies leichtfertig, woraufhin es zur Kaufentscheidung kam. Zudem versicherte er dem Interessenten, dass es keine Teilungserklärung gebe. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Abstimmung nicht nach Kopfteilen, sondern nach Eigentumsanteilen erfolgt und dass bereits eine Teilungserklärung vorliegt. Beide Informationen hatte der Sohn des Maklers, mit dem dieser zusammenarbeitet, bereits vorliegen.

    Das Urteil: Keine Courtage
    Das Oberlandesgericht Koblenz wies den Makler ab und verwehrte ihm damit den Anspruch auf seine Courtage. In der Begründung heißt es, der Makler habe seine Abläufe so zu organisieren, dass ein ordnungsgemäßer Informationsaustausch stattfindet. Weiterhin hätte er dem Kaufinteressenten offenlegen müssen, dass er nicht über die nötigen Informationen verfügt. [OLG Koblenz, 2 U 1482/18]

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    Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das Grundgesetz 4b6538a44a1dfdc2b83477cd76dee98e 2019-08-22T06:00:00+00:00 Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage einer Vermieterin ab: Die Mietpreisbremse verstößt nach Auffassung des Gerichts weder gegen die Eigentumsgarantie, noch gegen die Vertragsfreiheit.

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    Vermieterin reichte Verfassungsbeschwerde ein
    Nachdem die Vermieterin wegen eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse gerügt wurde und vom Landgericht Berlin zur Rückzahlung überzahlter Miete verurteilt wurde, legte sie Verfassungsbeschwerde ein. Der einstimmige Beschluss einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts lautet nun: Weder das Eigentumsrecht noch die Vertragsfreiheit oder der Grundsatz der Gleichbehandlung seien verletzt. Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken. Die Regulierung der Miethöhe ist auch im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, dieses Ziel zu erreichen. [1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18]

    Die Mietpreisbremse
    Die Mietpreisbremse wurde 2015 in Deutschland eingeführt, um in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Preise bei Neu- und Wiedervermietungen zu regulieren. Hierbei gilt das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent. In Berlin wurde zudem der Mietendeckel auf den Weg gebracht. Dieser besagt, dass die Mieten im gesamten Gebiet, bis auf wenige Ausnahmen, für fünf Jahre komplett eingefroren werden.

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    Tiefgaragenstellplatz muss groß genug sein 64223ccf70bbb65a3a4aceac37e21016 2019-08-15T06:00:00+00:00 Ein Käufer hatte zu einer Eigentumswohnung einen Tiefgaragenstellplatz für rund 20.000 Euro erworben. Da der Stellplatz an der schmalsten Stelle jedoch nur 2,50 Meter misst, verlangt er vom Bauträger zwei Drittel des Kaufpreises zurück. Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig.

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    Vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
    Das OLG Braunschweig gab dem Kläger Recht und befand, dass es dem Tiefgaragenplatz an der vereinbarten Beschaffenheit fehlt. Gemessen an den Gesamtumständen der gekauften Wohnung und dem hohen Preis, sollte zumindest ein Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse den Parkplatz nutzen können. Ein vom Landgericht beauftragter Sachverständiger hat allerdings festgestellt, dass auf dem Parkplatz weder vorwärts noch rückwärts eingeparkt werden kann, wenn der Fahrer vorwärts auf den Parkplatz zufährt. Einparken kann der Fahrer nur, wenn er die 58 Meter vom Eingang bis zum Stellplatz rückwärts fährt oder wenn er in der sechs Meter breiten Gasse wendet. Beides sei nicht zumutbar. Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied, dass der Bauträger dem Kläger zwei Drittel des Kaufpreises erstatten muss. [OLG Braunschweig 8 U 62/18]

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    Ökostrom: Nachfrage steigt rasant an 2f885d0fbe2e131bfc9d98363e55d1d4 2019-08-08T06:00:00+00:00 Das Vergleichsportal Verivox meldet einen rasanten Anstieg der Nachfrage nach Ökostrom. In einer aktuellen Meldung spricht das Portal vom Greta-Effekt, benannt nach der Klimaaktivistin Greta Thunberg. Die Atomkatastrophe in Fukushima 2012 hatte ähnliche Auswirkungen auf die Nachfrage.

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    Gesteigerte Nachfrage seit Jahresbeginn
    Verivox hat alle über das Portal geschlossenen Stromwechsel zwischen 2012 und 2019 analysiert und den Anteil der Ökowechsel bestimmt. 2012 schlossen drei von vier Verbrauchern (78 Prozent) einen Ökostromtarif ab. Seitdem war die Nachfrage kontinuierlich gesunken und erreichte im Jahr 2018 mit durchschnittlich 32 Prozent ihren Tiefpunkt. Seit Jahresbeginn 2019 zeigt der Trend wieder deutlich nach oben. Im Juni 2019 schlossen 58 Prozent der Verbraucher einen Ökostromtarif ab.

    Auf Gütesiegel achten
    Ökostrom stammt zwar aus zu 100 Prozent regenerativen Quellen, darunter fallen jedoch auch alte, abgeschriebene Wasserkraftwerke. Möchten Verbraucher sich zusätzlich für den Klimaschutz einsetzen, sollten sie auf Gütesiegel achten. Diese stellen sicher, dass ein Teil der Einnahmen in den Bau neuer, klimafreundlicher Anlagen investiert wird. Das ok-power-Gütesiegel und das Grüner-Strom-Label haben die strengsten Kriterien. Empfehlenswert sind laut Verivox jedoch auch die Siegel von TÜV Nord und Süd. Hat ein Angebot kein Gütesiegel, hilft eine konkrete Anfrage beim Anbieter weiter.

     

     

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    Wohnungsbau: Bedarf wird nicht überall gedeckt b55ec28c52d5f6205684a473a2193564 2019-08-01T06:00:00+00:00 Während in vielen deutschen Städten zu wenig gebaut wird und somit der Wohnungsbedarf teilweise nur zur Hälfte gedeckt wird, kommt es anderenorts zu wachsendem Leerstand durch zu viele Neubauten. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

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    Angespannte Situation in vielen Großstädten
    Aus der Studie des IW geht hervor, dass die Situation in vielen Städten weiterhin angespannt ist: In Köln wurde der Bedarf nicht einmal zur Hälfte gedeckt (46 Prozent) und auch in Stuttgart wurden nur 56 Prozent erreicht. Insgesamt wurden in den sieben größten Städten im Zeitraum 2016 bis 2018 nur 71 Prozent der Wohnungen gebaut, die für den Ausgleich des Marktes benötigt werden. Hamburg und Düsseldorf erreichten 86 Prozent, Frankfurt 79 Prozent, dahinter folgen Berlin (73 Prozent) und München (67 Prozent).

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    Studie zu Abfallgebühren zeigt große Unterschiede 92262bf907af914b95a0fc33c3f33bf6 2019-07-25T06:00:00+00:00 Der Eigentümerverband Haus & Grund plädiert dafür, dass Wohnen in Deutschland bezahlbar bleiben muss. Da hierbei auch die Wohnnebenkosten eine Rolle spielen, rückt der Verein in einer aktuellen Studie die Müllgebühren und Serviceleistungen der 100 einwohnerstärksten Städte Deutschlands in den Fokus.

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    Müllgebühren müssen nicht hoch sein – sind es aber häufig
    In der Studie, die das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat, wurde die Kosten der Müllabfuhr für eine vierköpfige Familie unter Berücksichtigung des Abholrhythmus und des Serviceumfangs miteinander verglichen. „In Flensburg zahlt unsere Familie für einen 14-tägigen Vollservice 130,20 Euro. In Leverkusen zahlt sie für einen 14-tägigen Teilservice 562,16 Euro. Das sind über 430 Euro jedes Jahr mehr – bei einem geringeren Service“, berichtet Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Zu den günstigsten Städten gehören Flensburg, Nürnberg und Magdeburg, am höchsten sind die Gebühren in Bergisch Gladbach, Moers und Leverkusen. Warnecke betont, dass keine Stadt an den Pranger gestellt werden soll: „Wir wollen für Transparenz sorgen und die Städte und Gemeinden motivieren, ihre Dienstleistungen für die Bürger günstiger, flexibler und transparenter anzubieten.“

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    Erste Energieausweise von Nichtwohngebäuden werden ungültig 8d6dc35e506fc23349dd10ee68dabb64 2019-07-18T06:30:00+00:00 Die Deutsche Energie-Agentur (dena) weist aktuell darauf hin, dass die ersten Energieausweise, die für Nichtwohngebäude ausgestellt wurden, bald ihre Gültigkeit verlieren. Die ersten Ausweise wurden im Juli 2009 ausgestellt; nach zehn Jahren verlieren sie ihre Gültigkeit.

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    Wer muss handeln?
    Eigentümer von Nichtwohngebäuden, die ihre Immobile in Zukunft verpachten, vermieten oder verkaufen wollen, sind zur Vorlage eines gültigen Energieausweises verpflichtet. Das gilt auch, wenn im Zuge einer Sanierung eine energetische Bilanzierung durchgeführt worden ist. Darauf verweist die Deutsche Energie-Agentur (dena).

    Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
    Eigentümer von Nichtwohngebäuden haben die Wahl zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Verbrauchswerten der letzten drei Jahre. Die hier eingetragenen Werte sind stark vom Nutzungsverhalten abhängig.
    Die dena rät jedoch zum Bedarfsausweis, da nur dieser wirklich aussagekräftig ist. Der Bedarfsausweis basiert auf dem energetischen Zustand des Gebäudes und berücksichtigt die Qualität der Gebäudehülle sowie die der Anlagen für Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung und die Arten der Energieträger.

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    Eigentümergesellschaft: Klimaanlage nachrüsten 3df1d4b96d8976ff5986393e8767f5b2 2019-07-11T06:00:00+00:00 Seit den vergangenen Rekordsommern denken viele Eigentümer darüber nach, ihre Wohnungen nachträglich mit einer Klimaanlage auszustatten. Technisch ist das kein Problem, doch gerade bei Eigentümergesellschaften ist das Einverständnis der anderen Eigentümer nötig. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten alle Maßnahmen bei der Versammlung genehmigt werden.

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    Gerichtsurteil: Klimaanlage muss abgebaut werden
    Das Amtsgericht Essen entschied, dass eine Klimaanlage, deren Einbau die Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) ursprünglich zugestimmt hatte, wieder entfernt werden muss. In der Eigentümerversammlung wurde der Einbau einstimmig beschlossen, jedoch wurde nicht festgelegt, welche Art von Klimagerät eingebaut wird, noch wo es installiert wird. Als das Gerät eingebaut war, fühlte sich ein Eigentümer durch die Optik und den Geräuschpegel gestört und klagte.

    Das Gericht gab dem Kläger Recht: Da das Klimagerät eine bauliche Veränderung darstellt, der die WEG in dieser Form nicht zugestimmt hat, muss es entfernt werden. Der Beschluss der Eigentümergemeinschaft, dass die Klimaanlage eingebaut werden darf, ist nichtig, da er nicht festlegt, welche Art von Klimagerät installiert wird, noch wo es angebracht werden soll.
    [Amtsgericht Essen Az.: 196 C 288/16]

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    Umstritten: Der Berliner Mietendeckel 74bba22728b6185eec06286af6bec36d 2019-07-04T06:00:00+00:00 Das Eckpunktepapier für den Mietendeckel wurde bereits beschlossen, im Oktober soll der entsprechende Gesetzentwurf folgen. Berlin möchte ab 2020 die Mieten von privaten, kommunalen und gemeinnützigen Gesellschaften einfrieren. Zudem sollen Mieten, die zu diesem Zeitpunkt eine Höchstgrenze überschreiten, abgesenkt werden – ansonsten drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Der Mietendeckel soll zunächst fünf Jahre, rückwirkend ab dem 18. Juni 2019, gelten.

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    Rechtliche Bedenken gegen den Mietendeckel
    Private Eigentümer, Interessenverbände und Wohnungsgesellschaften begehren auf: Viele haben bereits Rechtsanwaltskanzleien beauftragt, die den Beschluss prüfen. Sie befürchten Verluste und einen Investitionsstopp. „Eine fünfjährige Mietendeckelung wird dazu führen, dass private Eigentümer entweder ihre Wohnungen verkaufen oder keine Modernisierungen mehr durchführen, sodass die Wohnqualität drastisch sinken wird“, so die Befürchtung des Eigentümerverbandes Haus & Grund.

    Fraktion hält Mietendeckel für rechtssicher
    Das von der Berliner SPD in Auftrag gegebene Expertengutachten kommt zu dem Schluss, dass der Mietendeckel rechtssicher ist. Es besagt, dass die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt und Berlin somit aktiv werden und den Mietendeckel einführen darf.

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    Grob fahrlässig: Gasbrenner bei Wind b7892fb3c2f009c65f686f6355c895b5 2019-06-27T06:00:00+00:00 Das Abflammen von Unkraut bei windigem Wetter ist als grob fahrlässig einzustufen. Die Wohngebäudeversicherung darf die Leistung im Schadenfall kürzen.

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    Der Fall: Eigentümer flammt Unkraut ab
    Der Eigentümer und sein Auszubildender entfernten Unkraut aus Pflasterfugen mit Gasbrenner und Hochdruckreiniger. Während der Gartenarbeit entzündeten Funken eine Hecke. Das Feuer griff auf das Wohngebäude über und verursachte einen Schaden von rund 150.000 Euro. Die Wohngebäudeversicherung erkannte den Schaden an, kürzte die Leistung jedoch um 30 Prozent, mit der Begründung, dass an diesem Tag Windstärke 5 herrschte und das Abflammen somit grob fahrlässig war. Vor Gericht forderte der Eigentümer die Erstattung des Differenzbetrages.

    Klage wird abgewiesen
    Das Landgericht Lüneburg wies die Klage ab und bestätigte den Gebäudeversicherer. Der Kläger hätte die Gefahr des Funkenfluges bei Wind erkennen müssen und hat somit grob fahrlässig gehandelt. Auch die Revision vor dem Oberlandesgericht hatte keinen Erfolg. Dem OLG zufolge wäre sogar eine Kürzung in Höhe von 40 Prozent gerechtfertigt gewesen. Es verwies dabei auf Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte, z. B. OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2010, Az. 20 U 73/10.

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    Grundstücksteilung: Darauf sollten Eigentümer achten. 90794e3b050f815354e3e29e977a88ab 2019-06-20T06:00:00+00:00 Eigentümer, die ein Grundstück teilen möchten, weil sie zum Beispiel eine Hälfte verkaufen wollen, haben eine Menge zu beachten. Neben der Bürokratie kommen auch einige Kosten auf die Eigentümer zu.

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    Ablauf einer Grundstücksteilung
    Ob das Grundstück überhaupt geteilt werden darf, welche Genehmigungen es braucht und wie die Grundstückshälften bebaut werden dürfen, erfahren Eigentümer beim zuständigen Bauamt. Gibt es hier grünes Licht, muss das Vermessungsamt oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beauftragt werden. Kontaktdaten erhalten Eigentümer beim Katasteramt. In Bayern wird die Vermessung ausschließlich durch das Katasteramt durchgeführt. Die neuen Grundstücksmaße müssen im Anschluss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden.

    Kosten einer Grundstücksteilung
    Wie teuer eine Grundstücksteilung ist, ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Hierbei spielen die Größe und der Wert des Grundstücks eine Rolle, auf den errechneten Wert werden zudem 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Hinzu kommen Kosten für das Vermessen, das Setzen von Grenzsteinen sowie die Gebühren für Anträge, Grundbucheinträge, den Notar und ggf. einen Rechtsanwalt.

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    Hessen erweitert Mietpreisbremse e820a45f1dfc7b95282d10b6087e11c0 2019-06-13T06:00:00+00:00 Die zum 30. Juni 2019 auslaufenden Mietpreisbremse in Hessen wurde verlängert und erweitert. Statt bisher in 16, gilt sie nun in 31 Städten und Gemeinden. Spätestens zum 1. Juli 2019 soll die neue Verordnung in Kraft treten.

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    Gültigkeit der Mietpreisbremse strittig
    Das Landgericht Frankfurt erklärte die Mietpreisbremse in Hessen bereits im März 2018 für ungültig, da bei Erlass der Verordnung ein nicht ausreichender Begründungsentwurf vorlag. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.

    Gegner der Mietpreisbremse argumentieren, dass mehr Bauland, weniger Bürokratie und eine Senkung der Grunderwerbsteuer für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen würden. Befürworter hingegen wünschen sich weitere Mieterschutzmaßnahmen oder sogar Mietpreisdeckel, wie sie aktuell in Berlin geplant sind.

    Neue Städte und Gemeinden
    Kronberg im Taunus fällt ab dem 1. Juli nicht mehr unter die Verordnung. Neu erfasst werden Bad Soden am Taunus, Bad Vilbel (Wetterau), Bischofsheim (Groß-Gerau), Egelsbach (Offenbach), Eschborn (Main-Taunus), Ginsheim-Gustavsburg (Groß-Gerau), Heusenstamm (Offenbach), Hofheim, Kelkheim (Main-Taunus), Kelsterbach (Groß-Gerau), Kiedrich (Rheingau-Taunus), Langen (Offenbach), Nauheim (Groß-Gerau), Nidderau (Main-Kinzig), Obertshausen (Offenbach) und Raunheim (Groß-Gerau).

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    Kappungsgrenze in NRW neu verteilt 4daa3db355ef2b0e64b472968cb70f0d 2019-06-06T06:30:00+00:00 Zum 01. Juni 2019 ist in Nordrhein-Westfalen eine neue Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze in Kraft getreten. Diese gilt nur noch in 37 statt 59 Städten und Gemeinden – doch durch die Neuverteilung werden mehr Menschen erfasst als zuvor.

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    Neue Verordnung gilt 13 Monate
    In der neuen Verordnung ist die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in 37 Städten und Gemeinden in NRW auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt. Bundesweit liegt die Kappungsgrenze bei 20 Prozent. Zwar hatten sich Union und FDP in ihrem Koalitionsvertrag drauf geeinigt, die Absenkung der Kappungsgrenze auslaufen zu lassen, allerdings wurde nun doch eine neue Verordnung erlassen. Diese gilt zunächst für 13 Monate.

    Weniger Städte und Gemeinden, mehr Menschen
    Nicht mehr von der Absenkung der Kappungsgrenze betroffen sind unter anderem Dormagen, Moers, Euskirchen, Bottrop und Soest. Dass trotzdem mehr Menschen erfasst werden, liegt an der neuen Verteilung: Erstmals werden die einwohnerstärksten Ruhrgebietsstädte unter die Verordnung fallen, zum Beispiel Bochum, Dortmund, Essen und Mülheim an der Ruhr.

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    Steuererklärung: Handwerkerrechnungen nicht vergessen 043c3d7e489c69b48737cc0c92d0f3a2 2019-05-30T06:00:00+00:00 Der neue Stichtag für Steuererklärungen ab 2018 ist der 31. Juli 2019. Eigentümer, die Handwerkerrechnungen gesammelt haben, können hiermit bares Geld sparen, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Hierbei sind jedoch einige Vorgaben zu beachten.

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    Was kann steuerlich geltend gemacht werden?
    Abgesetzt werden können Reparaturen und Modernisierungen am eigenen Haus oder der selbstgenutzten Eigentumswohnung. Hierunter fallen sämtliche Handwerkerleistungen, wie z. B. Maler- und Tapezierarbeiten, Schornsteinfegergebühren, Modernisierung des Badezimmers oder der Küche, Reparaturen an Fenstern Türen oder dem Dach sowie die Reparatur, Wartung und der Austausch von Heizungsanlagen.

    Was ist bei der Erklärung zu beachten?
    Seit Anfang 2009 dürfen 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Handwerker-Lohnkosten pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht einer maximal möglichen Ersparnis von 1.200 Euro, so der VPB. Absetzbar sind jedoch nur Lohn- und Arbeitskosten sowie die Fahrtkosten und die auf diese Posten anfallende Mehrwertsteuer. Materialien sind nicht absetzbar. Weiterhin muss eine ordentliche Rechnung vorliegen, in der alle Kosten getrennt voneinander aufgeführt werden. Zudem muss die Rechnung zwingend per Überweisung beglichen worden sein.

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    Umzug ins Pflegeheim: Fristlose Kündigung unzulässig d2ed45a52bc0edfa11c2064e9edee8bf 2019-05-23T06:00:00+00:00 Müssen Mieter ihre Wohnung aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation aufgeben, ist das ein schwerer Schritt, der jedoch nicht zulasten des Vermieters erfolgen darf. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied, dass eine fristlose Kündigung in diesem Fall nicht zulässig ist.

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    Der Fall: Paar muss ins Pflegeheim
    Im aktuellen Fall musste ein älteres Paar aufgrund seiner gesundheitlichen Situation ins Pflegeheim. Aus diesem Grund kündigte es seine Wohnung fristlos und zusätzlich hilfsweise fristgerecht, mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Der Vermieter bestätigte die fristgerechte Kündigung.
    Da die Mieter keine weiteren Mieten zahlten, behielt der Vermieter den entsprechenden Teil der Mietkaution ein. Die Mieter klagten schließlich auf Herausgabe der vollen Mietkaution.

    Das Urteil: Krankheit rechtfertigt keine fristlose Kündigung
    Das Amtsgericht entschied zulasten der Mieter: Der Umstand, dass die Mieter aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage waren, in der Wohnung zu leben, genüge nicht für eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB. Ihr Gesundheitszustand sei ein ihrem eigenen Risikobereich zuzuordnender Umstand, der sich nicht durch Verkürzung der Kündigungsfrist zulasten der Vermieter auswirken könne. Der Vermieter darf die Kaution einbehalten. [AZ 205 C 172/18]

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    Eigentümer muss Blendwirkung von Solaranlage nicht dulden 9f53d83ec0691550f7d2507d57f4f5a2 2019-05-16T06:00:00+00:00 Eigentümer müssen die Blendwirkung benachbarter Photovoltaikanlage nicht dulden, wenn sie die Nutzungsmöglichkeiten ihres Eigentums einschränken. Der Nachbar ist verpflichtet, die Blendwirkung zu mindern.

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    Der Fall: Eigentümerin fühlt sich gestört
    Eine Eigentümerin fühlte sich vom reflektierenden Licht der Solaranlage ihrer Nachbarn gestört und forderte Abhilfe. Zu bestimmten Jahres- und Tageszeiten reflektiert die Anlage die Sonnenstrahlen so, dass sie horizontal in ihre Wohnung strahlen. Die Nachbarin wies die Beschwerden zurück und gab an, dass Solaranlagen längst üblich seien und die Beeinträchtigung nur geringfügig sei. Zudem seien die Kosten für einen Umbau oder einen Sichtschutz unzumutbar.

    Das Urteil: Nachbar muss Abhilfe schaffen
    Die Blendwirkung einer Photovoltaikanlage sei nicht vergleichbar mit der einer sehr hoch oder sehr tief stehenden Sonne, so das Oberlandesgericht Karlsruhe und gab der Klägerin damit Recht. Auch ein Sachverständiger bestätigte die starken Reflexionen und verglich die Wirkung mit der von glasierten Dachziegeln. Photovoltaikanlage auf Dächern seien zwar längst üblich, jedoch keineswegs zwingend mit Beeinträchtigungen der Nachbarn verbunden; deshalb muss die Nachbarin Maßnahmen ergreifen, um Abhilfe zu schaffen. [AZ 9 U 184/11]

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    Wohnkostenreport: Kaufen günstiger als Mieten 1cc3633c579a90cfdd895e64021e2163 2019-05-09T06:00:00+00:00 Der ACCENTRO-IW-Wohnkostenreport 2019 zeigt: Der Kauf einer Wohnimmobilie ist bundesweit deutlich günstiger, als diese zu mieten. Trotzdem sinkt die Zahl der Ersterwerber kontinuierlich – das Durchschnittsalter hingegen steigt.

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    Eigentum fast überall günstiger
    Für die Studie hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) bundesweit die Mieten und Wohnnutzerkosten aller 401 Landkreise und kreisfreien Städte ausgewertet. In 94 Prozent der deutschen Kreise und kreisfreien Städte ist das Wohnen im Eigentum aktuell günstiger als das Mieten. Durchschnittlich liegt die Vorteilhaftigkeit von Wohneigentum bei knapp 40 Prozent, bei Neuvertragsmieten in Metropolen beträgt sie sogar bis zu 54 Prozent.

    Weniger Ersterwerber, höheres Alter
    Trotz niedriger Zinsen sinkt die Zahl der Ersterwerber deutlich: Haben im Jahr 2013 noch knapp 800.000 Haushalte eine Wohnimmobilie gekauft, waren es im Jahr 2016 nur noch knapp 600.000 Haushalte. Gleichzeitig steigt das durchschnittliche Alter der Ersterwerber kontinuierlich an. Deutschlandweit lag das mittlere Alter im Jahr 2017 bei knapp 44 Jahren (2010: 42,5 Jahre). Die Autoren der Studie sehen die Gründe dafür vor allem in den gestiegenen Erwerbsnebenkosten und den steigenden Anforderungen an das Eigenkapital.

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    Heizkosten: DMB-Prognose 2018 0d0871f0806eae32d30983b62252da50 2019-05-02T06:00:00+00:00 Der Deutsche Mieterbund (DMB) prognostiziert, dass die Heizkosten für 2018 unterschiedlich hoch ausfallen. Entscheidend ist, ob im Haus mit Öl, Gas oder Fernwärme geheizt wird.

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    Heizölpreise gestiegen
    Bewohnern von ölbeheizten Wohnungen drohen demnach spürbare Nachzahlungen – die Kosten für das Kalenderjahr 2018 dürften um rund 14 Prozent gestiegen sein. Dagegen sinken die Heizkosten für Bewohner von gasbeheizten Wohnungen um 6 Prozent, für Bewohner von fernwärmebeheizten Wohnungen um 3 Prozent.

    Geringerer Verbrauch, schwankende Preise
    Der Energieverbrauch ist aufgrund der milden Temperaturen im Jahr 2018 um etwa fünf Prozent gesunken. Insbesondere in den Übergangsmonaten April und September, aber auch in den heizintensiven Monaten Januar und Dezember lagen die Temperaturen teilweise deutlich über denen des Vorjahres.

    Den größten Einfluss auf die Heizkosten hat die Entwicklung der Energiepreise. Der Ölpreis stieg im Jahresdurchschnitt um 21,7 Prozent, der Preis für Fernwärme stieg um 1,8 Prozent. Der Preis für Gas hingegen ist um 1,4 Prozent gesunken.

    Quelle: DMB

     

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    Energiesparen: Der Stromspiegel 2019 ist da d045c59a90d7587d8d671b5f5aec4e7c 2019-04-25T06:00:00+00:00 Der Stromverbrauch deutscher Haushalte birgt häufig großes Einsparpotenzial. Damit Verbraucher wissen, wie viel sie im Vergleich zu anderen verbrauchen, gibt es seit einigen Jahren den Stromspiegel. Anhand von 226.000 Verbrauchsdaten und aktuellen Studien ergeben sich bundesweit gültige Vergleichswerte.

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    Wie setzt sich der Stromverbrauch zusammen?
    Laut Stromspiegel verbrauchen Haushalte den meisten Strom für Informationstechnik sowie Audio und TV (27 %). Darauf folgen Kühl- und Gefriergeräte (17 %), Waschen und Trocknen (13 %), Kochen (11 %), Licht (9 %) und Spülen (7 %). 16 Prozent des Stromverbrauchs ergeben sich aus sonstigen Verbräuchen.

    Wie hoch ist der durchschnittliche Verbrauch?
    Anhand der Tabelle des Stromspiegels lässt sich der eigene Verbrauch leicht mit dem Verbrauch ähnlicher Haushalte vergleichen. Ein Zweipersonenhaushalt in einem Mehrfamilienhaus verbraucht durchschnittlich 2.000 bis 2.400 kWh pro Jahr. Wird zusätzlich warmes Wasser mit Strom erzeugt, erhöht sich dieser Wert auf 2.800 bis 3.100 kWh. Ein Vierpersonenhaushalt in einem Haus verbraucht im Mittel 4.000 bis 4.300 kWh pro Jahr, mit Warmwasser sind es sogar 5.000 bis 5.500 kWh.

    Quelle: www.co2online.de

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    Guter Rat: Sturmschäden rechtzeitig aufspüren 1f4477bad7af3616c1f933a02bfabe4e 2019-04-18T06:00:00+00:00 Nach Eberhard kam Franz: Unter den Stürmen im Frühjahr litten Immobilien in ganz Deutschland. Allein Sturmtief Eberhard hat, nach Schätzung des Rückversicherungsmaklers Aon, Schäden in Höhe von 700 bis 800 Millionen Euro angerichtet.

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    VPB rät zur Frühjahrskontrolle
    Die Bauchsachverständigen des Verbandes Privater Bauherren (VPB) beobachten immer wieder, dass sich Sturmschäden erst Monate später bemerkbar machen. Typisch sind scheinbar unversehrte Bäume, die im Frühling plötzlich umstürzen. Dieser Fall lässt sich bei der Versicherung nur schwer als Sturmschaden geltend machen, da viele Versicherungen die Windstärke zum Zeitpunkt des letzten Unwetters prüfen. Hierbei stellen sie fest: Es war gar kein Sturm, nur starker Wind, ergo fühlen sie sich nicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Der VPB rät Hausbesitzern, sich in solchen Fällen von unabhängigen Sachverständigen unterstützen zu lassen.
    Die VPB-Experten warnen zudem vor unentdeckten Sturmschäden am Dach. Verrutschte Ziegel können unter Umständen längere Zeit unentdeckt bleiben. Eigentümer sollten eine Frühjahrskontrolle des Dachs vornehmen oder spätestens beim nächsten Dauerregen Ausschau nach Feuchtigkeit halten.

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    Zahl der Baugenehmigungen 2018 rückläufig cbb6a3b884f4f88b3a8e3d44c636cbd8 2019-04-11T06:10:00+00:00 Trotz Wohnungsmangel wurden im Jahr 2018 weniger Baugenehmigungen als im Vorjahr erteilt. Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft Deutschland (GdW), Axel Gedaschko, fordert: „[…] Statt immer mehr Bremsen brauchen wir drastisch mehr bezahlbaren Wohnungsbau.“

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    Weniger Ein- und Zweifamilienhäuser
    Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurde im Jahr 2018 in Deutschland der Bau von insgesamt rund 347.300 Wohnungen genehmigt. Das entspricht einen Rückgang von 0,2 Prozent (800 Baugenehmigungen) gegenüber dem Vorjahr. Die Genehmigungen galten sowohl für neue Gebäude als auch für Baumaßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden. 
    Im Jahr 2018 wurden rund 302.800 neu zu errichtende Wohnungen genehmigt. Das sind 2.100 Wohnungen mehr als im Vorjahr. Dieser Anstieg ist ausschließlich auf die Zunahme der Baugenehmigungen für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zurückzuführen (+ 4,7 Prozent). Die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser ist hingegen um 1,0 Prozent und die für Zweifamilienhäuser um 6,5 Prozent zurückgegangen.

    GdW ruft Politik zum Handeln auf
    Um den Wohnungsbau anzukurbeln, fordert der GdW dazu auf, die im Koalitionsvertrag geplanten Planungs- und Beschleunigungsgesetze endlich umzusetzen. Zudem fordert der Verband unter anderem dauerhafte steuerliche Verbesserungen für Bauherren sowie eine Förderung der seriellen und standardisierten Bauweise und eine bundesweit gültige bauliche Zulassung für Neubauten.

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    Immobilienfinanzierung: Vergleichen lohnt sich 7fa732b517cbed14a48843d74526c11a 2019-04-04T06:00:00+00:00 Ein Immobilienkauf ist eine finanzielle Herausforderung und sollte sorgfältig durchdacht werden. Hier lohnt es sich, Kreditangebote zu vergleichen, um die optimale Finanzierung für die eigenen Anforderungen zu finden. Im aktuellen Baukredit-Vergleich der Stiftung Warentest zeigt sich: Auch in Zeiten niedriger Zinsen lassen sich mit dem richtigen Kredit mehrere Zehntausend Euro sparen.

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    Topangebote in allen Kredit-Varianten
    Laut Stiftung Warentest unterscheiden sich die Zinssätze, je nach Zins­bindung, Eigen­kapital und Immobilie, deutlich. Topangebote gab es jedoch in allen Varianten. Im Test stellte sich heraus, dass Darlehen mit zehn Jahren Zinsbindung die günstigste Variante sind; hier liegt der Zinssatz bei unter einem Prozent. Auch bei den Krediten mit fester Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von 20 oder 25 Jahren fanden sie sehr gute Angebote.
    Das überraschende Ergebnis: Fast immer war das teuerste Angebot doppelt so teuer wie das günstigste.

    Stiftung Warentest rät zum Vergleich
    Mit dem richtigen Angebot lassen sich fünfstellige Beträge einsparen. Deshalb rät Stiftung Warentest: Haus- und Wohnungskäufer sollten sich mehrere Angebote einholen und diese miteinander vergleichen, um das beste Angebot für ihre Bedürfnisse zu finden.

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    Urteil: Eigentümer dürfen einheitliche Rauchmelder beschließen bea5955b308361a1b07bc55042e25e54 2019-03-28T07:00:00+00:00 Wenn eine Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) einheitliche Rauchwarnmelder für ein Gebäude beschließt, können einzelne Eigentümer nicht von dieser Regelung ausgenommen werden. Auch nicht, wenn sie bereits eigene Rauchwarnmelder installiert haben.

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    Installation und Wartung durch Fachfirma
    In einer Eigentümerversammlung beschlossen die Mitglieder die Anschaffung und Wartung einheitlicher Rauchwarnmelder. Diese sollten durch eine Fachfirma installiert und gewartet werden. Die Eigentümer sahen vor, die Anschaffung aus einer Instandhaltungsrücklage zu zahlen und die jährlichen Wartungskosten nach Mieteigentumsanteilen umzulegen.
    Einige Eigentümer, die bereits Rauchwarnmelder installiert hatten, wollten von der Regelung ausgenommen werden und erhoben Anfechtungsklage.

    Urteil: Eigentümer müssen Regelung hinnehmen
    Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Beschluss der Eigentümerversammlung zulässig ist. Indem der Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern für das gesamte Gebäude „in eine Hand“ gelegt werden, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Durch die einheitliche Anschaffung, Wartung und Kontrolle kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sicherstellen, dass die Rauchwarnmelder den einschlägigen DIN-Normen entsprechen und durch qualifiziertes Fachpersonal installiert und gewartet werden. Eine solche Regelung „aus einer Hand“ minimiert zudem versicherungsrechtliche Risiken. (BGH, V ZR 273/17)

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    Eigenbedarf: Hohes Alter schützt Mieter c4015b7f368e6b4871809f49debe0579 2019-03-21T06:30:00+00:00 In einem aktuellen Urteil beschließt das Landgericht Berlin, dass hohes Alter Mieter vor einer Kündigung wegen Eigenbedarfs schützt. Ab welchem Alter dies der Fall ist, ließ das Gericht allerdings offen.

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    Der Fall: Vermieterin kündigt wegen Eigenbedarfs
    Eine Vermieterin kündigte 2015 das bestehende Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs und verlangte von den Mietern die Räumung. Die 84- und 87-jährigen Mieter, die dort seit 1997 lebten, widersprachen der Kündigung und führten als Gründe ihr hohes Alter, ihren beeinträchtigten Gesundheitszustand, ihre langjährige Verwurzelung am Ort sowie ihre für die Beschaffung von Ersatzwohnraum zu beschränkten finanziellen Mittel auf.

    Das Urteil: Hohes Alter ist Härtegrund
    Das Landgericht Berlin wies die Räumungsklage der Vermieterin ab. Laut § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB begründet allein der Wohnungsverlust im hohen Alter eine Härte – unabhängig von den anderen Beeinträchtigungen der Mieter. Ab welchem Alter sich Mieter auf den Härtefall „hohes Alter“ berufen können, ließen die Richter offen, da das Ehepaar bei Erhalt der Kündigung bereits über 80 Jahre alt war. (LG Berlin, AZ 67 S 345/18)

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    Schleswig-Holstein schafft Mietpreisbremse ab ccc0aa1b81bf81e16c676ddb977c5881 2019-03-14T06:30:00+00:00 Die Landesregierung von Schleswig-Holstein betrachtet die Mietpreisbremse als gescheitert und lässt sie als erstes Bundesland vorzeitig auslaufen. Bereits zum 30.11.2019 soll die Mietpreisbremse abgeschafft werden. Auch die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen läuft an diesem Tag in Schleswig-Holstein aus.

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    Neue Maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum
    Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, hat die Landesregierung eine Reihe von Maßnahmen beschlossen. So soll neues Bauland geschaffen und bestehendes besser genutzt werden, Wohneigentum soll gefördert und die Bedingungen für den Wohnungsbau verbessert werden. Außerdem plant die Regierung, gegen „Miethaie“ vorzugehen.

    Mietpreisbremse gilt seit 2015
    Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 in zwölf Kommunen in Schleswig-Holstein, darunter Kiel, Sylt, Wentorf bei Hamburg und Norderstedt. Sie sieht vor, dass die Miete bei Wiedervermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
    In insgesamt 15 Kommunen ist die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt.

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    Vermieterhaftung bei Wohnungsmängeln 430c3626b879b4005d41b8a46172e0c0 2019-03-07T08:00:00+00:00 Verletzt sich ein Mieter infolge eines Mangels in der Mietwohnung, haftet in der Regel der Vermieter. Anders sieht es aus, wenn der Mangel die Verletzung nicht direkt verursacht hat.

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    Der Fall: Schwergängiges Rollo stürzt ab
    Eine Mieterin informierte ihren Vermieter über ein schwergängiges Rollo auf der Gartenseite, doch dieser unternahm nichts dagegen. Zwei Wochen später befand sich die Mieterin auf der Treppe zur Gartenterrasse, als sich das Rollo löste und herunterfiel. Das laute Geräusch erschreckte die Mieterin so sehr, dass sie die Treppe hinabstürzte und sich an der Hand verletzte. Da sie durch die Verletzung ihren Haushalt nicht selbst führen konnte, forderte sie vom Vermieter 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie 52.000 Euro Haushaltsführungsschaden.

    Das Urteil: Vermieter haftet nicht bei Schreck
    Das LG Nürnberg-Fürth wies die Klage der Mieterin ab. Laute Geräusche gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und können überall und jederzeit auftreten. Das hinabgestürzte Rollo stünde deshalb nur indirekt mit dem Unfall in Zusammenhang. Die Lage wäre anders zu beurteilen, wenn das Rollo die Mieterin direkt getroffen hätte. [LG Nürnberg-Fürth Az. 7 S 5872/17]

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    Studie: Entwicklung der Baulandkosten 6d0f846348a856321729a2f36734d1a7 2019-02-28T07:00:00+00:00 Die Kosten für Bauland sind beim Immobilienkauf und -bau ein wichtiger Faktor. Vor allem in Ballungsräumen steigen sie seit Jahren an. Der Schweizer Investment-Manager Empira analysierte in einer großangelegten Studie die Entwicklung der 71 einwohnerstärksten deutschen Städte zwischen 1997 und 2017.

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    Anstiege in fast allen Städten
    Im Jahre 1997 kostete der Quadratmeter Bauland etwa 76 Euro, rund zwanzig Jahre später werden durchschnittlich 175 Euro fällig. Am teuersten ist Bauland in München: Hier kostet der Quadratmeter durchschnittlich 2.419 Euro. Mit etwas Abstand folgen Düsseldorf (1.392 Euro/m²), Stuttgart (1.242 Euro/m²) und Regensburg (835 Euro/m²). Den größten Anstieg im Beobachtungszeitraum verzeichnet Düsseldorf; in den vergangenen 20 Jahren stiegen die Preise dort um 450 Prozent. In Chemnitz ist Bauland am günstigsten: Hier kostet der Quadratmeter durchschnittlich 96 Euro.

    Gesunkene Kosten
    In neun deutschen Städten sind die Preise für Bauland seit 1997 allerdings gesunken – am stärksten in Mönchengladbach (29,6 Prozent). Weitere Städte sind Chemnitz, Bochum, Magdeburg, Leipzig, Wuppertal, Remscheid, Cottbus und Dortmund.

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    Mietausfall: Jetzt Grundsteuererlass beantragen. 3e89ebdb49f712c7d90d1b39e348bbbf 2019-02-21T07:00:00+00:00 Vermieter, die im letzten Jahr unverschuldet einen Mietausfall hatten, können noch bis zum 1. April 2019 einen Grundsteuererlass beantragen. Dieser beträgt, je nach Schwere des Ausfalls, bis zu 50 Prozent.

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    Voraussetzung: Erheblicher Mietausfall
    Die Voraussetzung für einen Grundsteuererlass ist eine Ertragsminderung von mindestens 50 Prozent. Diese liegt vor, wenn die Jahresrohmiete weniger als 50 Prozent der üblichen Jahresrohmiete beträgt. Die Jahresrohmiete beinhaltet alle Betriebs- und Nebenkosten, jedoch nicht die Kosten für z. B. Warmwasser oder Heizung. Können Vermieter diese Ertragsminderung nachweisen, werden auf Antrag 25 Prozent der Grundsteuer erlassen. Gab es im vergangenen Jahr überhaupt keinen Ertrag, können sogar bis zu 50 Prozent der Grundsteuer erlassen werden.

    Mietausfall muss unverschuldet sein
    Um Anspruch auf den Grundsteuererlass zu haben, muss der Mietausfall unverschuldet sein. Im Falle eines Leerstands sollten Vermieter nachweisen, dass sie sich um neue Mieter bemüht haben, z. B. durch die Vorlage von Zeitungsannoncen oder Maklerverträgen. Als unverschuldet gilt der Mietausfall auch, wenn das Gebäude durch außergewöhnliche Ereignisse, wie einen Wohnungsbrand oder Wasserschaden, längere Zeit unbewohnbar war.

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    Wer haftet bei Schlüsselverlust? 1e056d2b0ebd5c878c550da6ac5d3724 2019-02-14T06:00:00+00:00 Verlorene oder gestohlene Schlüssel verursachen laut der VdS Schadenverhütung einen jährlichen Schaden von fast 100 Millionen Euro. Insbesondere der Verlust von Generalschlüsseln, zum Beispiel für Schließanlagen, kann schnell eine fünfstellige Schadenssumme verursachen.

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    Fahrlässigkeit entscheidet
    Ob der Mieter für den Verlust des Schlüssels haften muss, ist von Situation zu Situation verschieden. Wird der Schlüssel aus dem Auto gestohlen, hat der Mieter seine Obhutspflicht verletzt und muss zahlen, entschied das Kammergericht Berlin (8 U 151/07). Zahlen muss der Mieter auch, wenn er den Schlüssel mit der Post versendet und dieser verloren geht. Das Amtsgericht Brandenburg begründete seine Entscheidung damit, dass der Mieter seine Bringschuld nicht erfüllt hat (31 C 32/14). Zugunsten des Mieters entschied hingegen das AG Ahrensburg. Ihm wurde der Schlüssel aus dem Schließfach des Krankenhauses gestohlen (47 C 1171/09).

    Versicherungen überprüfen
    Die Verbraucherzentrale empfiehlt zu überprüfen, ob und in welcher Höhe die private Haftpflichtversicherung Schlüsselverluste absichert. In einigen Fällen empfiehlt sich sogar eine Zusatzversicherung. Wohnungsschutzbriefe bieten in der Regel nur geringfügigen Schutz: Hier zahlt die Versicherung zwar den Schlüsseldienst, jedoch nicht den Austausch einer Schließanlage.

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    Tod des Mieters: Das müssen Vermieter wissen da0d1111d2dc5d489242e60ebcbaf988 2019-02-07T07:00:00+00:00 Mit dem Tod eines Mieters endet das Mietverhältnis nicht automatisch; je nach Situation, steht der Vermieter vor einigen offenen Fragen und Herausforderungen.

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    Weitere, im Haushalt lebende Personen
    Steht der Verstorbene als einziger im Mietvertrag, können andere, im Haushalt lebende Personen, den Vertrag übernehmen. Diese „eintrittsberechtigten“ Personen können vom Vermieter nur „aus wichtigen Gründen“, zum Beispiel finanzielle Unzuverlässigkeit, außerordentlich gekündigt werden. Stehen hingegen weitere Personen im Mietvertrag, sind diese ab sofort die Mieter, sofern sie nicht Gegenteiliges erklären.

    Alleinlebender Mieter
    Hat der Mieter allein gelebt, ist das Mietverhältnis Bestandteil seines Erbes. Für die Erben gelten die gleichen Konditionen wie für den Altmieter. Der Vermieter kann jedoch eine Kaution verlangen, auch wenn der Verstorbene keine zahlen musste. Außerdem kann er das Mietverhältnis mit den Erben, unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen, kündigen.

    Wird das Erbe ausgeschlagen oder es gibt keine Erben, sollte der Vermieter beim Amtsgericht eine Nachlasspflegschaft für Kündigung und Räumung beantragen. Die Kosten hierfür werden aus dem Vermögen des Verstorbenen bezahlt oder vom Staat getragen.

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    Nebenkosten: Leverkusen verlangt Höchstpreise 23ce1851341ec1fa9e0c259de10bf87c 2019-01-31T07:10:00+00:00 Während man in Regensburg vergleichsweise günstig lebt, zahlt man in Leverkusen mehr als doppelt so viel. Dies fand das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in einer Studie im Auftrag von Haus & Grund Deutschland heraus. Bei der Studie wurden die kommunalen Nebenkosten der 100 größten Städte (nach Einwohnern) miteinander verglichen.

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    Nebenkosten im Vergleich
    Zu den kommunalen Nebenkosten gehören Abwasser, Müllentsorgung sowie die Grundsteuer. Verglichen wurden die Kosten, die bei einer vierköpfigen Musterfamilie anfallen. In Regensburg ist es am günstigsten; hier zahlt diese Familie durchschnittlich 857 Euro im Jahr. Ähnlich günstig ist es in Mainz und Trier.

    Die gleiche Familie zahlt in Leverkusen 1.981 Euro an kommunalen Nebenkosten. Auffällig ist, dass Nordrhein-Westfalen und Brandenburg eher bei den teuren Städten vertreten sind, während Städte in Rheinland-Pfalz und Bayern eher niedrige Nebenkosten verlangen. Hessen, Niedersachsen und Thüringen liegen im Mittelfeld. Der Eigentümerverband Haus & Grund kritisiert das starke Gefälle zwischen den Städten und fordert die Städte dazu auf, die Kosten zu prüfen und gegebenenfalls zu senken.

     

     

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    Was darf im Kaminofen verbrannt werden? 24896ee4c6526356cc127852413ea3b4 2019-01-24T06:00:00+00:00 Ein Kaminofen sorgt für Wärme und Gemütlichkeit. Gerade im Winter erfreut sich das „Lagerfeuer“ im Wohnzimmer großer Beliebtheit. Doch um sich selbst und die Umwelt nicht zu belasten, müssen einige Regeln beachtet werden.

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    Was ist erlaubt?
    Im Kaminofen dürfen unter anderem naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts, Stein- und Braunkohle, Grillkohle, naturbelassenes stückiges Holz (auch mit Rinde), Sägespäne sowie Torfbriketts und Brenntorf verbrannt werden. Bei Brennholz sollte auf die sachgemäße Trocknung geachtet werden. Nadelhölzer wie Fichte oder Kiefer sind schon nach etwa einem Jahr getrocknet; Laubbäume wie Eiche oder Buche benötigen bis zu 3,5 Jahren. Die Restfeuchte im Holz sollte im Idealfall unter 20 Prozent betragen, bei der Bestimmung hilft ein Holzfeuchtemessgerät. Zu feuchtes Holz verbrennt nicht vollständig und schadet der Umwelt und dem Ofen.

    Was darf nicht verbrannt werden?
    Nicht alles, was brennt, darf in den Kaminofen. Altpapier erzeugt Feinstaub und setzt weitere gefährliche Schadstoffe frei. Die Bundes-Immissionsschutzverordnung verbietet das Verbrennen, es drohen sogar Bußgelder. Auch imprägniertes, beschichtetes und lackiertes Holz darf nicht im heimischen Kaminofen verbrannt werden – diese Hölzer gehören in die Wertstoffsammlung.

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    Vermieter muss Wohnung nicht persönlich besichtigen 7634ea65a4e6d9041cfd3f7de18e334a 2019-01-17T08:00:00+00:00 Vermieter muss Wohnung nicht persönlich besichtigen
    Bei Mängeln in einer Mietwohnung muss der Vermieter nicht persönlich zur Besichtigung erscheinen. Der Mieter muss akzeptieren, dass der Vermieter eine Person seiner Wahl mit der Besichtigung beauftragt.

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    Mieter lässt Beauftragte nicht in die Wohnung
    Im vorliegenden Fall forderte ein Mieter die Beseitigung verschiedener, teils kleinerer Mängel in seiner Wohnung. Da der Vermieter keine Zeit hatte, die Mängel persönlich zu sichten, schickte er zum ersten Termin eine Vertraute und zum zweiten Termin seinen Rechtsanwalt. Der Mieter verwehrte jedoch beiden Personen – auch nach einer Abmahnung – den Zutritt. Er forderte, dass der Vermieter persönlich erscheint oder einen Fachhandwerker schickt. Schließlich sprach der Vermieter die fristlose Kündigung aus.

    Fristlose Kündigung begründet
    Das Landgericht Berlin urteilte zugunsten des Vermieters. Der Mieter muss die vom Vermieter entsandten Personen akzeptieren und diese zum vereinbarten Besichtigungstermin in die Wohnung lassen. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, persönlich zu erscheinen. Auch ist zur Mängelbesichtigung keine Fachausbildung nötig. (LG Berlin 63 S 316/16)

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    Baukindergeld legt guten Start hin 8b5040a8a5baf3e0e67386c2e3a9b903 2019-01-10T08:00:00+00:00 Die KfW meldet einen guten Start des Baukindergeldes. Rund 48.000 Familien hatten bis zum Jahresende die Förderung beantragt. Seit dem 18. September 2018 können Familien in Deutschland das Baukindergeld bei der KfW Bankengruppe online beantragen.

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    Neues Zuhause für fast 83.000 Kinder
    Die meisten Antragstellungen kamen bisher aus Nordrhein-Westfalen (10.728), gefolgt von Baden-Württemberg (6.407) und Niedersachsen (6.039). Insgesamt ist bisher rund eine Milliarde Euro für die Antragsteller reserviert. In der ersten Woche nach Programmstart gingen mehr als 9.500 Anträge bei der KfW ein; durchschnittlich sind es knapp 3.000 pro Woche.

    Bundesinnenminister Horst Seehofer kommentiert: „Ich freue mich, dass das Baukindergeld so gut gestartet ist. Es senkt die individuelle Finanzierungsbelastung und ermöglicht vielen Familien den Schritt in das Wohneigentum. Auch als Absicherung im Alter“. Insgesamt haben 82.865 Kinder mithilfe des Baukindergelds ein neues Zuhause bekommen. Die meisten Familien, die einen Antrag gestellt haben, haben ein oder zwei Kinder.

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    Keine Mietminderung wegen Schimmelgefahr 2a9d121cd9c3a1832bb6d2cc6bd7a8a7 2019-01-03T08:30:00+00:00 Gleich zwei Mieter forderten eine Mietminderung, da aufgrund nicht mehr zeitgemäßer Bausubstanz, Schimmelgefahr bestünde. Die Frage, ob die bloße Gefahr einen Mangel darstellt, beschäftigte abschließend den Bundesgerichtshof (BHG).

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    Wärmebrücken begünstigen Schimmelbildung
    Die Wohnungen aus den 1960er und 1970er Jahren entsprechen den damaligen Normen und Vorschriften. Die Mieter gaben an, dass existierende Wärmebrücken die Schimmelpilzbildung – vor allem in der Heizperiode von Oktober bis März – begünstigen. Die Schimmelpilzbildung sei auch durch ausreichendes Lüften nicht zu vermeiden. Sie forderten eine Mietminderung und einen Vorschuss zur Mängelbeseitigung. Das zuständige Landgericht gab den Mietern zunächst Recht – nun hob der BHG das Urteil auf.

    BHG hebt Urteil auf
    Da die Bauart den damaligen Standards entspricht und im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde, müssen die Mieter den Zustand der Wohnung hinnehmen. Wärmebrücken seien bei Gebäuden aus dieser Zeit durchaus üblich. Das vom Sachverständigen empfohlene zwei- bis dreimalige Stoßlüften pro Tag sei zumutbar. Eine Mietminderung ist deshalb unzulässig.

    (BGH VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18)

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    Frohes neues Jahr! b56a18e0eacdf51aa2a5306b0f533204 2018-12-31T08:00:00+00:00 Liebe Kunden und Geschäftspartner,
    zum Jahreswechsel bedanken wir uns bei Ihnen für ein spannendes und erfolgreiches gemeinsames Jahr!

    Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch und ein gesundes und fröhliches Jahr 2019.

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    Das Leben gleicht einer Reise, Silvester einem Meilenstein.
    [Theodor Fontane]

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    Makler: Keine Aufklärungspflicht in Steuerfragen e205ee2a5de471a70c1fd1b46033a75f 2018-12-27T08:00:00+00:00 Muss ein Makler seine Auftraggeber in steuerrechtlichen Fragen beraten oder aufklären? Diese Frage beschäftigte aktuell den Bundesgerichtshof (BGH). Eine Immobilienverkäuferin hatte ihre Maklerin verklagt, da diese sie nicht auf die Spekulationsfrist hingewiesen hatte.

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    Hintergrund: Hausverkauf innerhalb der Spekulationsfrist
    Die Verkäuferin hatte 2004 ein Haus für 170.000 Euro gekauft und beauftrage die Maklerin 2013 mit dem Verkauf des Objektes. Bereits im Juli 2013 wurde das Gebäude für 295.000 Euro verkauft. Da sich jedoch der Verkaufszeitpunkt noch innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist befand, forderte das Finanzamt rund 48.000 Euro Steuern. Die Verkäuferin verklagte die Maklerin und verlangte Schadenersatz in Höhe der gezahlten Steuern.

    Entscheidung: Keine Aufklärungspflicht
    Der BGH entschied, dass in diesem Fall keine Aufklärungspflicht der Maklerin bestand, die Klage wurde abgewiesen. Welche Aufklärungs- und Beratungspflichten aus dem Maklervertrag hervorgehen, muss im Einzelfall entschieden werden. Ein Ausnahmefall wäre es zum Beispiel, wenn sich ein Makler als Fachmann in Steuerfragen präsentiert.

    (BGH I ZR 152/17)

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    Fröhliche Weihnachten! a4300b002bcfb71f291dac175d52df94 2018-12-24T08:00:00+00:00 Liebe Kunden und Geschäftspartner,

    wie auch immer Sie die Feiertage und das Weihnachtsfest verbringen: Wir hoffen, Sie finden ein wenig Zeit zur Entspannung und können die Stunden mit Ihren Lieben genießen.

    Wir wünschen Ihnen fröhliche Weihnachten und angenehme Feiertage!

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    Bäume leuchtend, Bäume blendend,
    Überall das Süße spendend,
    In dem Glanze sich bewegend,
    Alt und junges Herz erregend –
    Solch ein Fest ist uns bescheret,
    Mancher Gaben Schmuck verehret;
    Staunend schaun wir auf und nieder,
    Hin und her und immer wieder.
    [Johann Wolfgang von Goethe]

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    Zum Jahreswechsel: Versorger heben Gaspreise an 8b6dd7db9af49e67306feb59a8bdc52c 2018-12-20T08:00:00+00:00 Seit fünf Jahren freuen sich Gaskunden über stetig sinkende Preise – doch damit ist nun Schluss. Aus einer aktuellen Analyse des Vergleichsportals Verivox geht hervor, dass hunderte Versorger zum Jahreswechsel an der Preisschraube drehen.

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    Erhöhung betrifft fast alle Bundesländer
    Laut Verivox haben bisher 224 der 710 Versorger Preiserhöhungen in Höhe von durchschnittlich 7,7 Prozent angekündigt. Wer ein Einfamilienhaus mit einem jährlichen Verbrauch von 20.000 kWh beheizt, zahlt im kommenden Jahr rund 97 Euro mehr.

    In Rehinland-Pfalz kommt mit durchschnittlich 13 Prozent der stärkste Anstieg auf die Verbraucher zu. Aber auch in Niedersachsen (10,1 Prozent), Brandenburg (9,5 Prozent) Sachsen-Anhalt (9,2 Prozent), Saarland (9,2 Prozent) und Baden-Württemberg (9,1 Prozent) sind die Preiserhöhungen spürbar. Elf Versorger wollen die Preise um durchschnittlich 9,3 Prozent senken.

    Wer wechselt, kann sparen
    „Wer in diesen Tagen eine Preiserhöhung bekommt, sollte den aktuellen Vertrag kündigen und zu einem günstigeren Gastarif wechseln. Für die Sonderkündigung reicht meistens eine formlose Textnachricht an den Versorger“, informiert Mathias Köster-Niechziol, Energieexperte von Verivox. So seien Einsparungen von bis zu 540 Euro pro Jahr möglich.

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    Neuer Betriebskostenspiegel für Deutschland 621461af90cadfdaf0e8d4cc25129f91 2018-12-13T08:00:00+00:00 Durchschnittlich betragen die Nebenkosten in Deutschland 2,19 Euro pro Quadratmeter und Monat. Nimmt man alle denkbaren Betriebskosten hinzu, können es sogar bis zu 2,79 Euro sein. Diese Zahlen ergeben sich aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes (DMB) für das Jahr 2016.

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    „Zweite Miete“
    Im Jahre 2016 mussten, nach Anfallen aller Betriebskostenarten, 2.678,40 Euro für eine 80 m² Wohnung aufgebracht werden. Das sind knapp 30 Euro mehr als im Jahr 2015. Die Unterschiede zwischen Ost und West sind gering: Während in den westlichen Bundesländern im Durchschnitt 2,22 Euro/m²/Monat gezahlt wurden, waren es in den östlichen Bundesländern 2,10 Euro.

    Heizung und Warmwasser: Kosten leicht gesunken
    Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind im Abrechnungsjahr 2016 etwas gesunken und lagen im Durchschnitt bei 1,03 Euro/m²/Monat (Vorjahr: 1,07 Euro). Der DMB ermittelte Heizkosten zwischen 0,72 und 1,88 Euro/m²/Monat. Entscheidend sind hier unter anderem die Art der Versorgung sowie der energetische Zustand des Hauses. Rund 50 Prozent der tatsächlich gezahlten Betriebskosten entfallen letztlich auf Heizung und Warmwasser.

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    Koalition einigt sich – Mietrechtsreform 2018 beschlossen c8fbbc86abe8bd6a5eb6a3b4d0411301 2018-12-06T08:00:00+00:00 Nachdem sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf einen Entwurf geeinigt haben, ist die Mietrechtsänderung vom Bundestag verabschiedet worden. Im Fokus der Reform steht vor allem der Mieterschutz. Am 14. Dezember muss das Gesetz noch den Bundesrat durchlaufen und könnte dann bereits zum 01.01.2019 in Kraft treten.

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    Geringere Kosten für Mieter
    Mit Inkrafttreten der Reform können Vermieter bundesweit nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr auf ihre Mieter umlegen (aktuell elf Prozent). Zudem darf die Miete innerhalb von sechs Jahren nur um maximal drei Euro je Quadratmeter steigen.
    Eine erleichterte Berechnung der Modernisierungsumlage gibt es für Vermieter, die maximal 10.000 Euro investieren; 30 Prozent der Kosten werden für den Erhaltungsaufwand abgezogen, der Rest kann umlegt werden.

    Regeln für Mietspiegel vereinfacht
    In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt darf der Vermieter höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Hat er jedoch vorher schon eine höhere Miete erzielt, muss er diese nicht senken, sofern er dem neuen Mieter unaufgefordert Auskunft über vorherige vereinbarte Mieten erteilt. Zudem sollen Mieter Verstöße gegen die Mietpreisbremse einfacher rügen können.

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    Vermieter muss Türspion dulden f57a2f557b098c43f11ab969efe1504b 2018-11-29T07:00:00+00:00 Lässt sich ein Mieter einen Türspion einbauen, muss der Vermieter dies während der Dauer des Mietverhältnisses dulden. Allerdings ist der Mieter verpflichtet, bei seinem Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen – notfalls durch Auswechseln des Türblattes.

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    Vermieterin sieht Pflichtverletzung
    Als die Vermieterin den Türspion entdeckte, forderte sie den Mieter zum sofortigen Rückbau auf. Ihrer Ansicht nach war das Türblatt (teilweise) zerstört und die Türe in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt. Der eigenmächtige Einbau des Türspions stellte für sie eine unerlaubte bauliche Maßnahme und somit eine Pflichtverletzung des Mieters dar.
    Der Mieter hingegen rechtfertigt den Einbau mit seinem Sicherheitsbedürfnis: Da die Zahl der Wohnungseinbrüche gestiegen sei, möchte er sich schützen. Einen digitalen Türspion schloss er für sich aus.

    Urteil: Duldungspflicht des Vermieters
    Das Amtsgericht Meißen entschied, dass der Einbau eines Türspions zum „vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache" gehöre und somit vom Vermieter zu dulden sei. Die Baumaßnahmen seien zu gering, als dass sie einer Zustimmung bedürfen. Endet das Mietverhältnis, muss der Mieter den ursprünglichen Zustand wiederherstellen – gegebenenfalls durch den Austausch des Türblattes.
    (AG Meißen 112 C 353/17)

     

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    Mietrückstand: Ordentliche Kündigung bleibt bestehen f47d0ad31c4c49061b9e505593e3db98 2018-11-22T08:00:00+00:00 Zahlt ein Mieter zwei Monate oder länger keine Miete, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Begleicht der Mieter die Rückstände jedoch innerhalb einer zweimonatigen Schonfrist, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Aus diesem Grund sprechen viele Vermieter zusätzlich eine ordentliche Kündigung aus.

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    Räumungsklage zunächst abgewiesen
    Diese ordentliche Kündigung soll vermeiden, dass der Mieter seine Rückstände ausgleicht, die fristlose Kündigung unwirksam wird und er in der Wohnung verbleiben darf. Dem Landgericht Berlin lagen aktuell gleich zwei dieser Fälle vor. Es wies die Räumungsklagen der Vermieter ab und begründete die Entscheidung damit, dass die ordentlichen Kündigungen „ins Leere gelaufen seien“, da zu diesem Zeitpunkt – aufgrund der fristlosen Kündigung – gar kein Mietverhältnis bestand.

    Bundesgerichtshof zeigt sich vermieterfreundlich
    Der Bundesgerichtshof zeigte sich hingegen vermieterfreundlich und kippte die Argumentation des Landgerichts. Im BGH-Urteil heißt es, dass die fristlose Kündigung zwar durch die Zahlung unwirksam wird, die ordentliche Kündigung jedoch Bestand hat. Die Mieter müssen also nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist ausziehen. (BGH AZ VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17)

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    Rückschnitt alter Bäume kann Folgen haben aa169b49b583a2b5af89203c2b78c67c 2018-11-15T07:00:00+00:00 Ein Eigentümer ärgerte sich über die Bäume seines Nachbarn, die auf sein Grundstück ragten. Als der Nachbar auch nach mehrfacher Aufforderung keinen Rückschnitt vornahm, beauftragte er eine Fachfirma – und wurde verklagt.

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    Eigentümer veranlasst Rückschnitt
    Die Bäume ragten mehrere Meter über das Grundstück des Eigentümers herüber. Dieser ärgerte sich über Laub und Vogelkot auf seiner Terrasse. Er forderte seinen Nachbarn auf, die Bäume innerhalb einer Frist beschneiden zu lassen. Dieser führte an, dass die 100-jährigen Linden durch starken Rückschnitt Schaden nehmen könnten. Der Eigentümer setze ihm eine weitere Frist, bevor er eine Firma mit dem Rückschnitt beauftragte. Nach dem Rückschnitt verklagte der Nachbar ihn auf Schadenersatz, da die Linden schwer beschädigt seien.

    Alter der Bäume entscheidend
    Normalerweise können Eigentümer einen Rückschnitt von Bäumen fordern oder im Ausnahmefall selbst in Auftrag geben. Bei altem Baumbestand sollten jedoch starke Kronenschnitte vermieden werden. Es sei nicht auszuschließen, dass die Linden nachhaltig Schaden genommen haben. Das Gericht gab dem Nachbarn Recht und stellte einen Schaden in Höhe von rund 7.000 Euro fest. (OLG Brandenburg, AZ 5 U 109/16)

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    Fortbildungspflicht für Verwalter und Makler wird konkretisiert b6a1085a27ab7bff7550f8a3bd017df8 2018-11-08T07:00:00+00:00 Mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler wurde am 1. August 2018 die Fortbildungspflicht für diese Berufsgruppen eingeführt. 20 Stunden in drei Jahren sind seitdem Pflicht. Diese Formulierung sorgte für Unklarheiten – jetzt wird nachgebessert.

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    Unklarheiten über Weiterbildungszeitraum beseitigt
    Die neuen Gesetzesregelungen sind in der Gewerbeordnung (GewO, § 34c Abs. 2a) verankert. An dieser Stelle soll nun eine Anpassung erfolgen, die den Fortbildungszeitraum genauer definiert. Es wird klargestellt, dass es sich bei dem dreijährigen Weiterbildungszeitraum um Kalenderjahre handelt.

    Dieser Zeitraum soll ab dem 1. Januar des Jahres beginnen, in dem die Gewerbeerlaubnis erteilt, beziehungsweise weiterbildungspflichtige Angestellte ihre Tätigkeit aufgenommen haben. Die Nachweise darüber müssen unaufgefordert, spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Erstmalig werden diese Nachweise demzufolge zum 31. Januar 2021 für die Kalenderjahre 2018 bis 2020 fällig. Der Bundestag hat den Änderungen bereits zugestimmt. Voraussichtlich erfolgt die abschließende Entscheidung durch den Bundesrat noch in diesem Monat.

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    Mieterhöhung: Daten aus Immobilienportal sind keine Grundlage 892c91e0a653ba19df81a90f89d99bcd 2018-11-01T05:30:00+00:00 Eine Münchner Vermieterin begründete eine geforderte Mieterhöhung mit den Vergleichsmieten, die sie einem großen Online-Immobilienportal entnommen hat. Ihr Mieter hielt dieses Vorgehen für unwirksam und verweigerte seine Zustimmung – das Amtsgericht München gab ihm Recht.

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    Hintergrund: Städtischer Mietspiegel nicht nachvollziehbar
    Die Vermieterin begründete ihr Vorgehen damit, dass der Münchner Mietspiegel wegen fehlender Nachvollziehbarkeit nicht heranzuziehen war. Weiterhin existiere keine Mietdatenbank und aufgrund städtebaulicher Verfehlungen seien auch keine Vergleichswohnungen gefunden worden. Aus diesen Gründen sei sie gezwungen gewesen, auf private Datenbanken zurückzugreifen.

    Das Urteil: Daten aus „Mietpreis-Check“ nicht anwendbar
    Das AG München gab dem Mieter Recht und wies die Klage der Vermieterin auf Mieterhöhung ab. In der Begründung heißt es unter anderem, dass die Preise auf Miet- und Kaufangeboten beruhen. Das Portal bildet demnach lediglich die Preisvorstellungen der Vermieter ab und nicht – wie gesetzlich vorausgesetzt – die tatsächlich vereinbarten Mieten der letzten vier Jahre. Das Landgericht München wies eine Berufung zurück. (AG München, AZ 472 C 23258/17)

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    Datenschutz: Namen an der Klingel kein Verstoß acf4b89d3d503d8252c9c4ba75ddbf6d 2018-10-25T05:00:00+00:00 Bundesdatenschutzbeauftragte erklären, dass das Anbringen von Namen der Mieter an Klingelschildern keinen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellt. Grund für die Verwirrung war eine Entscheidung der Wohnungsbaugesellschaft „Wiener Wohnen“.

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    Hintergrund: Mieter beschwert sich über Klingelschild
    Ein Mieter der österreichischen Wohnungsbaugesellschaft „Wiener Wohnen“ beschwerte sich über den angebrachten Namen auf seinem Klingelschild, da er darin einen Verstoß gegen die DSGVO sah. Aus diesem Grund möchte die Wohnungsbaugesellschaft bis Ende 2018 bei allen 200.000 Wohnungen die Namen auf den Klingelschildern durch Nummern ersetzen. Dieser Fall sorgte auch in Deutschland für Unsicherheit und Verwirrung.

    Klingelschilder sind kein Anwendungsbereich der DSGVO
    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) schreibt in einer Mitteilung klar: „Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig“. Weiter heißt es: „Das Ausstatten der Klingelschilder mit Namen für sich genommen stellt weder eine automatisierte Verarbeitung noch eine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen dar“. Namen auf den Klingelschildern sind demnach kein Anwendungsbereich der DSGVO. Nur in besonderen Fällen hätten Mieter ein Widerspruchsrecht.

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    Fensterputzen ist Mietersache 01882513d5fa7c329e940dda99b12147 2018-10-18T05:00:00+00:00 Mieter sind für die Reinigung ihrer Fenster selbst verantwortlich – auch, wenn es sich dabei um schwer zugängliche Fensterfassaden handelt. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Mieter notfalls eine Fachfirma beauftragen müssen.

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    Mieter verlangen häufigere Reinigung
    Im aktuellen Fall waren Bewohner eines ehemaligen Fabrikgebäudes mit großer Fensterfront, die sich größtenteils nicht öffnen lässt, unzufrieden mit der Reinigung der Fenster. Die Vermieterin lässt die Fensterfassade zweimal jährlich auf eigene Kosten durch eine Fachfirma reinigen. Die Mieter forderten jedoch eine mindestens vierteljährliche Reinigung, da die Fensterfront witterungsbedingt sehr schnell verschmutzt und dies den Wohnwert mindere.

    Das Urteil: Reinigungsmaßnahmen sind keine Instandhaltung
    Der Bundesgerichtshof entschied, dass Mieter grundsätzlich selbst für die Reinigung der Fenster verantwortlich sind, sofern – wie im vorliegenden Fall – keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Der Vermieter schuldet dem Mieter keine Erhaltung der Mietsache in gereinigtem Zustand. Bloße Reinigungsmaßnahmen sind demnach kein Bestandteil der Instandhaltungs- oder Instandsetzungspflicht. Sind Fenster oder Teile davon nur schwer zugänglich, kann der Mieter sich auf eigene Kosten professioneller Hilfe bedienen. (BGH, VIII ZR 188/16)

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    Private Haushalte: Abwärtstrend beim Energieverbrauch a64c94baaf368e1840a1324e839230de 2018-10-11T05:00:00+00:00 Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilt in einer aktuellen Meldung mit, dass private Haushalte in Deutschland 2017 für das Wohnen rund 1,5 Prozent mehr Energie verbraucht haben als im Vorjahr. Insgesamt wurden 679 Milliarden Kilowattstunden (kWh) für Raumwärme, Warmwasser, Beleuchtung oder Elektrogeräte verbraucht.

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    Gasverbrauch steigt am stärksten
    Im Vergleich zu 2016 stieg der Gasverbrauch um 5,7 Prozent, die Nutzung von Mineralöl ist hingegen um 3,6 Prozent gesunken. Erstmals gab es auch bei den erneuerbaren Energien einen leichten Rückgang um 1,3 Prozent – dies führen die Experten auf die Entwicklung von Biomasse wie Holz und Pellets zurück, deren Verbrauch um 3,5 Prozent zurückging. Mit 7,1 Prozent stieg die Nutzung von Geothermie/Umweltwärme und Solarthermie deutlich an.

    Heizenergie hat den größten Anteil
    Mehr als 70 Prozent der Haushaltsenergie wird für Raumwärme genutzt. Obwohl der Energieverbrauch pro Quadratmeter seit 2010 gesunken ist, ist der gesamte Heizenergieverbrauch gestiegen. Diesen Anstieg führt Destatis auf den Bevölkerungszuwachs von drei Prozent sowie einen wachsenden Anteil von Ein- und Zweipersonenhaushalten zurück, die pro Kopf einen höheren Energiebedarf als Mehrpersonenhaushalte haben.

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    Heizkosten werden 2018 ansteigen 5705e1164a8394aace6018e27d20d237 2018-10-04T04:30:00+00:00 Nachdem im Jahr 2017 die Heizkosten zum vierten Mal in Folge gesunken sind, kündigt sich für 2018 eine Trendumkehr an. Die Klimaschutzziele wurden jedoch verfehlt. Dies ermittelte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) auf Grundlage der Daten des Energiedienstleisters ista Deutschland GmbH.

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    Energieverbrauch stagniert
    Ein Grund für die Trendumkehr sind die gestiegenen Preise für Heizöl. Mit einer gewissen Verzögerung werden sich diese in den Energiekosten der Haushalte widerspiegeln.

    Der große Verlierer bleibt allerdings der Klimaschutz: Der Energieverbrauch stagniert auf dem Niveau von 2010. Um das anfängliche Ziel der Bundesregierung für 2020 bei Mehrfamilienhäusern zu erreichen, müsste der Verbrauch um 16,5 Prozent gegenüber dem aktuellen Stand sinken. „Die gute Nachricht ist, dass die Mieter weniger für das Heizen ausgeben mussten“, kommentiert Thomas Zinnöcker, CEO von ista, die Studie. „Die schlechte Nachricht ist, dass beim Klimaschutz keine Fortschritte erzielt wurden. Wir müssen als Gesellschaft lernen, noch wesentlich effizienter mit Energie umzugehen. Beim Heizen kann jeder Einzelne von uns einen wichtigen Beitrag dazu leisten.“

     

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    Solarstrom: 2018 wird Rekordjahr 061412e4a03c02f9902576ec55ebbe77 2018-09-27T06:00:00+00:00 Die Jahresproduktion Solarstrom aus dem Jahre 2017 wurde bereits jetzt erreicht. 2018 verspricht, ein Rekordjahr zu werden. Energieexperten sind zufrieden, üben jedoch Kritik am aktuellen Modell.

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    1,7 Millionen Anlagen sorgen für Rekordernte
    Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) teilt in einer aktuellen Meldung mit, dass die in Deutschland installierten 1,7 Millionen Solaranlagen bereits jetzt so viel Energie erzeugt haben, wie im gesamten letzten Jahr. Rund vierzig Milliarden Kilowattstunden wurden in den ersten drei Quartalen 2018 produziert – das sind über elf Prozent mehr, als im Vorjahreszeitraum.

    BSW Solar: „Politische Neubewertung nötig“
    Energieexperten sehen das Potenzial der alternativen Energieversorgung längst nicht ausgeschöpft. Carsten Körnig, BSW-Hauptgeschäftsführer fordert: „Nach sensationellen Erfolgen bei der Kostensenkung ist jetzt der Zeitpunkt für eine politische Neubewertung und eine deutliche Beschleunigung des Solartechnikausbaus gekommen“. Konkret fordert der BSW von der Politik insbesondere eine umgehende Aufhebung des 52-Gigawatt-Deckels im EEG, eine Vervielfachung der jährlichen Photovoltaik-Ausbauziele für Solarparks, Wohn- und Gewerbequartiere sowie die Beseitigung ungerechtfertigter Abgaben für solare Selbstversorger und Mieterstrombezieher.

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    Startschuss fürs Baukindergeld 20aee3a5f4643755a79ee5f6a73050ac 2018-09-20T04:30:00+00:00 Ein wenig früher als erwartet, wurde zum 18. September das Baukindergeld auf den Weg gebracht. Ab sofort können die Anträge online bei der KfW gestellt werden – auch rückwirkend.

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    Baukindergeld bei Ersterwerb
    Das Baukindergeld gilt für Neubauten und den Ersterwerb von Wohneigentum und „soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren“, so die KfW. Gefördert werden Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren, deren Haushaltsjahreseinkommen 75.000 Euro, zzgl. 15.000 Euro pro Kind, nicht übersteigt. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und Jahr wird zehn Jahre lang ausgezahlt.

    Antragstellung
    Förderfähige Familien und Alleinerziehende können das Baukindergeld ab sofort online bei der KfW beantragen. Rückwirkend wird der Zuschuss ab dem 1. Januar 2018 gewährt. Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie gilt das Datum auf dem notariellen Kaufvertrag, bei Neubauten das Datum der Baugenehmigung. Das Baukindergeld ist zeitlich begrenzt: Anträge können zunächst nur bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.

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    Barrierefreiheit: Niedersachsen will Bauordnung verabschieden 4b0250793549726d5c1ea3906726ebfe 2018-09-13T06:00:00+00:00 Am heutigen Donnerstag soll in Niedersachsen vom Landtag eine geänderte Bauordnung verabschiedet werden. Unter anderem beinhaltet sie neue Vorschriften rund um die Barrierefreiheit bei Neubauten. Alle Fraktionen haben bereits signalisiert, dass sie der Novelle zustimmen werden.

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    Barrierefreiheit in öffentlichen und privaten Gebäuden
    Die Novelle der Bauordnung soll in öffentlichen und privaten Gebäuden gelten. So müssen künftig in Neubauten mit mehr als vier Wohnungen alle Wohnungen barrierefrei sein. In der Praxis bedeutet dies: Breite Türen, genug Bewegungsfläche sowie niedrige Schwellen zum Balkon oder zur Terrasse. Gebäude, die mehr als vier Stockwerke haben, müssen schon jetzt in Niedersachsen mit einem Fahrstuhl ausgestattet sein. In Zukunft sollen jedoch auch niedrigere Gebäude so geplant werden, dass im Bedarfsfall ein Aufzug nachgerüstet werden kann. Die Regelungen gelten unter anderem auch für neue Sportanlagen, Museen, Gaststätten und Parkhäuser.

    Von den neuen Regelungen profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen: Auch Müttern mit Kinderwagen, Radfahrern und älteren Leuten soll die Novelle helfen. Vor Niedersachsen haben schon mehrere andere Bundesländer ihre Bauordnungen reformiert.

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    Anpassungen im Mietrecht beschlossen d56b9fc4b0f1be8871f5e1c40c0067e7 2018-09-06T04:30:00+00:00 Der Gesetzesentwurf zur Mietrechtsänderung ist am 05. September vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Die Auskunftspflichten für Vermieter werden strenger und es gibt neue Regeln zu Modernisierungsmaßnahmen. Wann die Änderungen in Kraft treten, ist noch unklar.

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    Mietpreisbremse: Auskunftspflicht wird strenger

    Zukünftig sollen Vermieter dazu verpflichtet sein, vor Abschluss eines Mietvertrages unaufgefordert Auskunft über die Miete des Vormieters zu geben, sofern diese über der Preisschwelle der Mietpreisbremse gelegen hat. Ein Vermieter, der dieser Pflicht nicht nachkommt, darf maximal die nach der Mietpreisbremse zulässige Höchstmiete verlangen. Außerdem sollen Mieter Verstöße gegen die Mietpreisbremse in Zukunft leichter rügen können.

    Modernisierung: Neue Regelungen

    In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Vermieter nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen (bisher elf Prozent). Die Umlage soll höchstens drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren betragen. Ein vereinfachtes Modernisierungsumlageverfahren soll die Berechnung für Vermieter erleichtern: Sind die Gesamtkosten nicht höher als 10.000 Euro, müssen die Maßnahmen nicht mehr detailliert aufgelistet werden. Der Vermieter muss lediglich mitteilen, dass er von vereinfachten Verfahren Gebrauch macht und kann pauschal rund zwei Drittel der Kosten umlegen.

    Das gezielte „Herausmodernisieren“, z. B. die Durchführung baulicher Maßnahmen, die zu einer nicht notwendigen, erheblichen Beeinträchtigung der Mieter führen, ist in Zukunft eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.

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    Förderung der Heizungsoptimierung – BAFA zieht positive Bilanz c2aee86157b4a40b78132f1e71a9e6f1 2018-08-30T05:00:00+00:00 Bereits seit zwei Jahren fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Optimierung bestehender Heizungsanlagen mit Zuschüssen. Seit dem Programmstart wurden ca. 170.000 hocheffiziente Pumpen und 90.000 Maßnahmen rund um den hydraulischen Abgleich mit einem Volumen von ca. 50 Millionen Euro gefördert.

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    Millionen alte Heizungsumwälzpupen im Einsatz

    In Deutschland sind laut BAFA noch Millionen alte Heizungsumwälzpumpen im Einsatz. Neue, hocheffiziente Anlagen benötigen bis zu 80 Prozent weniger Strom. Zudem können beachtliche Mengen an Energie und Brennstoff eingespart werden. Aufgrund zahlreicher Anfragen von gewerblichen Immobilienbesitzern, Wohnungsbaugesellschaften sowie von Heizungsbauern geht das BAFA von einer weiteren Steigerung der Nachfrage aus.

    Was wird gefördert?

    Das BAFA fördert den Austausch von Umwälzpumpen und Warmwasserzirkulationspumpen sowie die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs inklusive begleitender Maßnahmen (z. B. Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Pufferspeicher, Einstellung der Heizkurve). Der Zuschuss beträgt 30 Prozent des Nettorechnungsbetrages. Die Kosten für die Umrüstung amortisieren sich laut BAFA innerhalb kürzester Zeit.

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    Vorschlag: Bestellerprinzip für Immobilienkauf cfbce4c1d7c425baf21d6b6f2babe6be 2018-08-23T04:00:00+00:00 Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) lässt aktuell prüfen, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt. Dann müsste derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat – in der Regel ist dies der Verkäufer.

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    Maklergebühren schwanken deutschlandweit
    Für Mietwohnungen wurde das Bestellerprinzip bereits 2015 eingeführt und soll Mieter finanziell entlasten. Die Maklerprovision schwankt in Deutschland zwischen 5,95 und 7,14 Prozent. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen zahlt der Käufer die Provision komplett, in den anderen Bundesländern wird sie üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. SPD, die Grünen und die Linke unterstützen das Vorhaben und waren bereits im letzten Bundestagswahlkampf für das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen.

    Gegenwind von Maklern und Immobilienverbänden
    Makler und Immobilienverbände befürchten jedoch, dass Verkäufer die Maklergebühren zukünftig auf den Verkaufspreis aufschlagen könnten – was wiederum die anderen Erwerbsnebenkosten erhöhen würde. Sie fordern, stattdessen die Erwerbsnebenkosten zu senken oder Freibeträge einzuführen. Vielen Ersterwerbern wird der Kauf durch stetig ansteigende Erwerbsnebenkosten erschwert: Diese machen gebietsweise rund 15 Prozent des Kaufpreises aus.

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    KfW vergibt Zuschüsse für barrierefreies Wohnen 024d7f84fff11dd7e8d9c510137a2381 2018-08-16T04:30:00+00:00 Die KfW vergibt aktuell wieder Zuschüsse für den altersgerechten Umbau von Immobilien sowie den Erwerb von Immobilien, an denen entsprechende Maßnahmen durchgeführt wurden. Das Bundesinnenministerium stellt hierfür 75 Millionen Euro zur Verfügung.

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    Zuschüsse jetzt beantragen
    Die KfW möchte barrierereduzierende Umbaumaßnahmen mit mindestens zehn Prozent der förderfähigen Kosten bezuschussen und geht von Mindestinvestitionskosten in Höhe von 2.000 Euro aus. Die Zuschüsse belaufen sich auf 200 bis 6.250 Euro. Der Antrag auf Zuschüsse muss vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt werden. Da das Budget in den vergangenen Jahren bereits nach wenigen Monaten ausgeschöpft war, sollten Interessenten nicht zu lange warten.

    Umbaumaßnahmen für altersgerechtes Wohnen
    Die Reduzierung von Barrieren und ein altersgerechter Umbau ermöglichen es älteren Leuten, länger in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Experten empfehlen, mit der Planung und Durchführung frühzeitig zu beginnen. Je nach Wohnsituation müssen z. B. Schwellen reduziert, Zuwege barrierefrei gestaltet und Türen verbreitert werden. Auch viele Badezimmer sind mit wenigen Umbauarbeiten barrierefrei zu gestalten.

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    Destatis: Wohnungsbestand erhöht sich 07871915a8107172b3b5dc15a6574ad3 2018-08-09T04:00:00+00:00 Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuell mitteilt, gab es Ende 2017 knapp 42 Millionen Wohnungen in Deutschland. Das sind 3,7 Prozent, bzw. 1,5 Millionen Wohnungen mehr, als noch im Jahre 2010. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Wohnungsbestand um 0,6 Prozent, beziehungsweise 265.000 Wohnungen.

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    Mehr Wohnfläche pro Person

    Ende 2017 kamen somit auf 1.000 Einwohner 507 Wohnungen und damit 12 Wohnungen mehr als im Jahre 2010 (495 Wohnungen je 1.000 Einwohner). 

    Doch nicht nur die Anzahl der Wohnungen erhöhte sich, es steht auch mehr Wohnraum zur Verfügung. Die Wohnfläche des gesamten Wohnungsbestandes belief sich Ende 2017 auf knapp 3,9 Milliarden Quadratmeter – im Jahre 2010 waren es 4,6 Prozent bzw. 0,2 Mrd. Quadratmeter weniger.

    Ende 2017 betrug die Wohnfläche je Wohnung durchschnittlich rund 92 m² und rund 47 m² je Einwohner. Damit haben sich seit dem Jahr 2010 die Wohnfläche je Wohnung um 0,9 m2 und die Wohnfläche je Einwohner um 1,5 m2 erhöht.

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    Auch im Hochsommer: Warmwasser muss verfügbar sein 0a113ef6b61820daa5611c870ed8d5ee 2018-08-02T04:30:00+00:00 Das Landgericht Fulda entschied in einem aktuellen Urteil, dass der Vermieter seine Mieter vor Warmwasserausfall bewahren muss – auch im Hochsommer.

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    Hintergrund: Leerer Heizöltank

    Die Mieterin einer Wohnung beschwerte sich bei ihrer Vermieterin darüber, dass Heizung und Warmwasser abgeschaltet waren. Sie erreichte sie jedoch weder telefonisch, noch per SMS. Auch die Aufforderung ihres Rechtsanwalts, die Warmwasserversorgung wiederherzustellen, blieb ohne Erfolg. Erst nachdem ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt wurde, reagierte die Vermieterin und stellte die Versorgung wieder her. Als Begründung gab sie einen leeren Heizöltank an. Am Ende stritten sich die beiden Parteien darüber, wer die Gerichtskosten zu tragen hat.

    Das Urteil: Versorgung muss sichergestellt sein

    Das Landgericht Fulda entschied, dass die Vermieterin die Gerichts- und Prozesskosten bezahlen muss. Warmwasser sollte zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, insbesondere im Sommer besteht erhöhter Bedarf bei der Körperhygiene. Wasser aufzuwärmen, zum Beispiel mithilfe eines Wasserkochers, hält das Gericht für nicht zumutbar. Somit wäre die einstweilige Verfügung zulässig gewesen. (LG Fulda 5 T 200/17)

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    Illegale Weitervermietung: Hohe Geldbuße 7ce3284b743aefde80ffd9aec500e085 2018-07-26T05:55:00+00:00 Illegale Weitervermietung: Hohe Geldbuße
    Ein Mieter in München, der seine Wohnung ohne Genehmigung an „Medizintouristen“ vermietete, muss 33.000 Euro Geldbuße zahlen. Der Beschluss ist rechtskräftig.

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    Unternehmer vermietet Wohnung ohne Genehmigung

    Der Münchner Unternehmer mietete 2012 eine 104 m² Wohnung am Münchner Arabellapark für 1.980 Euro monatlich. Er lebte dort jedoch nicht selbst, sondern vermietete die möblierte Wohnung an Patienten und deren Angehörige, die sich in München medizinisch behandeln ließen. Bei Kontrollen durch die Stadtverwaltung wurde im Oktober 2015 ein Untermieter angetroffen, der angab dort unbefristet zu wohnen – für 3.000 Euro im Monat. Gegen den ursprünglichen Bußgeldbescheid der Stadt München über 50.000 Euro legte der Unternehmer Widerspruch ein.

    Urteil: Vorsätzlicher Verstoß rechtfertigt Bußgeld

    Das Gericht entschied, den Unternehmer erst für den Zeitraum ab dem 1.1.2014 zu belangen, da zu diesem Zeitpunkt die städtische Satzung zur Fremdenbeherbergung in Kraft trat. Zu seinen Gunsten berücksichtigte das Gericht, dass er nicht vorbelastet war. Zu seinen Lasten legte das Gericht die Tatsache, dass er dem angespannten Wohnungsmarkt eine familientaugliche Wohnung entzogen hat und die Untervermietung trotz des laufenden Bußgeldverfahrens fortgesetzt hat. (AG München 1119 OWi 258 Js 199344/16)

     

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    Betriebskosten: Mietausfallrisiko kann umgelegt werden 704afe073992cbe4813cae2f7715336f 2018-07-19T04:45:00+00:00 Sofern im Mietvertrag die Umlage der Gebäudeversicherung auf den Mieter vereinbart wurde, schließt dies auch die Kosten eines in der Gebäudeversicherung mitversicherten Mietausfalls ein. So entschied aktuell der Bundesgerichtshof (BGH).

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    Gebäudeversicherung umfasst Mietausfall

    Im aktuellen Fall hatte eine Vermieterin eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, die zudem finanzielle Schäden durch Mietausfall abdeckt. Im Mietvertrag war die Umlage der Gebäudeversicherung festgelegt. Die Mieterin verlangte, dass die Prämie für den Mietausfall aus der Betriebskostenabrechnung herausgerechnet wird. Sie war der Ansicht, dass sie nicht für das Risiko eines Mietkostenausfalls aufkommen muss.

    BGH-Entscheidung: Kosten können umgelegt werden

    Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Kosten für die Gebäudeversicherung vollständig auf die Mieterin umgelegt werden können – einschließlich der Prämie für den Mietausfall. Die abgeschlossene Gebäudeversicherung sei zu den Sachversicherungen zu zählen und fällt somit unter die bei der Betriebskostenabrechnung umlagefähigen Kosten. Eine separat abgeschlossene Mietausfall-Versicherung würde diesen Kriterien jedoch nicht entsprechen und wäre demzufolge nicht umlegbar. (AZ VIII ZR 38/17)

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    Sinkende Einbruchzahlen – trotzdem in Sicherheit investieren 0efe32849d230d7f53049ddc4a4b0c60 2018-07-12T05:15:00+00:00 Aus der gerade veröffentlichten „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) für das Jahr 2017 geht hervor, dass die Einbruchzahlen im Vergleich zum Vorjahr um rund 23 Prozent gesunken sind. Einen derart starken Rückgang gab es zuletzt vor etwa 25 Jahren. Die Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“ rät jedoch weiterhin zur Wachsamkeit und zu Investitionen in den Einbruchschutz.

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    Weniger Einbrüche, hoher Schaden

    Wurden im Jahre 2016 noch 151.265 Einbrüche in Häuser und Wohnungen verzeichnet, waren es im Jahre 2017 nur noch 116.540. Die Aufklärungsrate der Einbrüche hat sich im Vergleich zum Vorjahr zwar um knapp ein Prozent erhöht, dennoch bleiben rund 80 Prozent aller Einbrüche unaufgeklärt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) meldet für das Jahr 2017 einen Schaden in Höhe von rund 360 Millionen Euro.

    Einbruchschutz lohnt sich – und wird gefördert

    Nachweislich können über 45 Prozent der Einbrüche durch Maßnahmen, insbesondere Sicherheitstechnik verhindert werden, meldet die Initiative für aktiven Einbruchschutz. Diese können, abhängig von den Investitionskosten, mit 200 Euro bis 1.600 Euro von der KfW Bank gefördert werden.

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    Immobilienbau: Mängel rechtzeitig rügen 170c944978496731ba71f34c25826a34 2018-07-05T04:30:00+00:00 Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Bauherren dazu, ihre Baustellen regelmäßig überwachen zu lassen. Auch eine Schlussbegehung vor Ende der Gewährleistungspflicht kann vor unangenehmen Überraschungen schützen.

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    Viele Mängel sind nicht sofort erkennbar
    Schlecht abgedichtete Keller, Risse im innenliegenden Mauerwerk oder in Fliesen sowie eine schlechte Energiebilanz des Hauses sind bei der Abnahme meist nicht erkennbar oder zeigen sich erst im Laufe der Zeit. Werden zum Beispiel die Räume nicht richtig warm oder liegt der Energieverbrauch deutlich über den Erwartungen, kann das im Laufe eines Lebens ganz schön ins Geld gehen. Der VPB rät deshalb zu einer Schlussbegehung, ein halbes Jahr vor Ende der Gewährleistungspflicht.

    Baufirma muss Mängel beheben
    Die Baufirma, die die Mängel verschuldet hat, muss diese auf eigene Kosten beheben. Dazu müssen die Mängel innerhalb der Gewährleistungspflicht gerügt werden. Die Dauer beträgt bei Bauwerken 5 Jahre ab Abnahme. Um die Rüge rechtzeitig auszusprechen, empfiehlt der VPB eine umfassende Schlussbegehung ein halbes Jahr vor Ende der Frist.

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    Überwachungskamera: Nachbar darf nicht gefilmt werden 210f760a89db30aa72ca258a3483cc7f 2018-06-28T04:30:00+00:00 Eine installierte Überwachungskamera darf nicht auf das Nachbargrundstück gerichtet werden – auch nicht, wenn sie dort gar nichts aufzeichnet. So entschied das Amtsgericht München.

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    Hintergrund: Nachbar fühlt sich überwacht
    Der Nachbar des Klägers hatte auf seinem Grundstück eine Kamera installiert, die bei Bewegungen auf dem eigenen Grundstück Fotos macht. Sie war so eingestellt, dass sie zwar das Nachbargrundstück erfasst, aber auf Bewegungen dort nicht reagiert. Theoretisch war es deshalb möglich, dass der Kläger zufällig auf Aufnahmen zu sehen ist. Der Kläger fühlte sich überwacht und führte an, dass die Kamera problemlos an anderer Stelle befestigt werden könnte, ohne dabei sein Grundstück zu überwachen.

    Urteil: Kamera muss weg
    Die Richterin gab dem Kläger Recht. „[…] bei der Installation von Anlagen der Überwachung auf einem Privatgrundstück muss sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang von den Kameras erfasst werden“. Auch wenn unklar sei, ob der Kläger überhaupt fotografiert oder gefilmt wird, bestehe durch die Platzierung der Kamera eine Verdachtssituation, die den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einschränkt. (Amtsgericht München 172 C 14702/17)

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    Immobilien: Immer weniger Ersterwerber 6c3cf77d52820cd0fe646d38bc2145ca 2018-06-21T04:30:00+00:00 Die Zinsen für Baukredite sind seit Jahren auf einem Tiefstand – trotzdem sinkt die Zahl der Eigenheim-Erwerber. Große Unterschiede zwischen Stadt und ländlichen Gegenden.

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    Zahlen seit Jahren rückläufig
    Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln werden immer weniger private Immobilien verkauft. 2013 haben noch etwa 800.000 Haushalte in Deutschland eine Immobilie gekauft, im Jahre 2016 waren es nur noch 600.000. In den Städten sank die Zahl der Immobilien-Ersterwerber von 1,6 auf 1,2 Prozent. Auf dem Land hingegen stieg sie von 1,1 auf 1,8 Prozent an. Auf dem Land ist das Preisniveau in der Regel niedriger als in den Städten, zudem gibt es dort mehr Grundstücke zu erwerben.

    Zu hohe Erwerbsnebenkosten
    Dass trotz der Niedrigzinsphase insgesamt immer weniger Mieter zu Eigentümern werden, liegt laut IW insbesondere an den Erwerbsnebenkosten, wie der steigenden Grunderwerbsteuer und hohen Notar- und Maklergebühren. Für den Hauskauf ist demnach ein beachtliches Eigenkapital erforderlich. Das Baukindergeld soll für Aufschwung sorgen und Familien beim Immobilienkauf unterstützen sowie finanziell entlasten.

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    Mülltonne vor der Wohnung muss geduldet werden 7504adad8bb96320eb3afdd4df6e1f60 2018-06-14T06:00:00+00:00 Die Vermieterin einer Wohnanlage verlegte den Stellplatz der Gemeinschaftsmülltonnen. Ein Mieter im Erdgeschoss fühlte sich dadurch beeinträchtigt und minderte seine Miete – zu Unrecht, wie das Amtsgericht Brandenburg an der Havel entschied.

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    Hintergrund: Bessere Erreichbarkeit der Mülltonnen
    Damit die Mülltonnen für alle Mieter besser erreichbar sind, verlegte die Vermieterin einer Wohnanlage den Stellplatz der Gemeinschaftstonnen. Ein Bewohner, dessen Wohnung nur zehn Meter vom neuen Stellplatz entfernt liegt, war damit nicht einverstanden. Er fühlte sich durch die Tonnen beeinträchtigt und minderte seine Bruttomiete um zehn Prozent. Die Vermieterin erkannte den Mangel nicht an und klagte.

    Kein Recht auf Mietminderung
    Das Amtsgericht gab der Vermieterin Recht. Es gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnanlage, einen zumutbaren Platz zum Aufstellen der Mülltonnen auszuwählen. Geräusche durch das Öffnen und Schließen der Tonnen, die optische Beeinträchtigung sowie gewisse Geruchsbelästigungen gehören zum üblichen Lebensrisiko von jemandem, der in einer größeren Wohnanlage eine Erdgeschosswohnung bezieht. Diese unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit rechtfertigt keine Kürzung der Miete. (Amtsgericht Brandenburg an der Havel 31 C 156/16)

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    Erneuerbare Energien: Bei Neubauten im Trend 1f50893f80d6830d62765ffad7721742 2018-06-07T04:30:00+00:00 Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilt aktuell mit, dass knapp 65 Prozent der im Jahr 2017 fertiggestellten Neubauten ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Insgesamt wurden im Jahr 2017 rund 110.100 Gebäude fertiggestellt.

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    Erneuerbare Energien auf Platz 2

    Der Anteil der Gebäude, die erneuerbare Energien als primäre Energiequelle einsetzen, belief sich 2017 auf 43,3 Prozent. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegen die erneuerbaren Energien somit auf Platz 2 der primär genutzten Energiequellen. Auf Platz 1 ist Gas mit 47,4 Prozent. Die übrigen Energiequellen (unter anderem Fernwärme, Öl und Strom) erreichten zusammen 9,3 Prozent. Zum Vergleich: Im Jahre 2011 wurden lediglich 34,4 Prozent der Neubauten primär mit erneuerbaren Energien beheizt.

    Werden Wohnungsneubauten primär mit erneuerbaren Energien beheizt, so geschieht dies vor allem mit Umweltthermie-Anlagen (69,5 Prozent), die der Luft oder dem Wasser Wärme entziehen, oder Geothermie-Anlagen (16,4 Prozent), die die Wärme unterhalb der Erdoberfläche nutzen. 

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    Heizungswechsel: Jetzt vergleichen und sparen d516b13671a4179d9b7b458a6ebdeb92 2018-05-31T04:20:00+00:00 Viele Verbraucher erhalten in diesen Wochen ihre Heizkostenabrechnung für das Jahr 2017. Der lange Winter und steigenden Energiepreise für Öl und Gas zum Jahresende haben dafür gesorgt, dass viele Verbraucher höhere Heizkosten zahlen müssen als erwartet.

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    Tipp: Heizung im Sommer austauschen

    „Viele Verbraucher in Europa erneuern ihre alte Heizung erst dann, wenn sie kaputt geht. Das geschieht dummerweise meist im Winter, wenn Wärme dringend benötigt wird.“ sagt David Wedepohl, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW Solar). Dann bleibt keine Zeit, die richtige Wahl zu treffen und Angebote und Preise zu vergleichen und es wird in der Regel nicht auf die effizienteste, sondern auf eine schnell verfügbare Technologie zurückgegriffen. Der BSW Solar rät Verbrauchern daher, sich schon jetzt zu informieren, um den Austausch rechtzeitig durchführen zu können und somit langfristig Geld zu sparen. Verbraucher sollten bei der Anschaffung ein besonderes Augenmerk auf das Energieeffizienzlabel legen. Nur hocheffiziente Systeme, die auch erneuerbare Energien einsetzen, können A+ oder eine bessere Kategorie erreichen (maximal A+++).

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    Umweltfreundliche Tipps gegen Sommerhitze dd8eb9f23fbd362da0e3f4e70b878c16 2018-05-24T04:00:00+00:00 Immer häufiger werden gegen die sommerliche Hitze Klimageräte eingesetzt. Rund 140.000 Geräte kommen hierzulande jährlich dazu, so das Umweltbundesamt. Das ist schlecht für die Umwelt, aber auch für den eigenen Geldbeutel, denn Klimageräte sind echte Stromfresser. Der Verband Privater Bauherren (VPB) erklärt, wie man auch ohne Klimagerät angenehme Temperaturen im Haus erreicht.

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    Einfache Maßnahmen gegen die Sommerhitze

    Einfach, aber effizient: Tagsüber die Fenster und Jalousien schließen, nachts auf Durchzug lüften. Außenliegende Rollos und Markisen halten die Hitze am besten fern. Zudem sollten alle unnötigen Geräte sowie Lichter abgeschaltet werden – auch der Standby-Modus erzeugt Wärme. Für ein wenig Abkühlung bei vergleichsweise geringem Stromverbrauch sorgen Deckenventilatoren.

    Schon beim Bauen an den Sommer denken

    Bei Neubauten schreibt die Energiesparverordnung die Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes vor – hierfür reicht in der Regel eine gut gedämmte Außenhaut. An der Südseite sollten Jalousien sowie Dachüberstände geplant werden, um eine ordentliche Beschattung zu erreichen. Pergolen, helle Außenwandfarben sowie Fassadengrün sorgen für zusätzliche Kühlung. Eine entsprechende Nachrüstung ist auch bei den meisten Bestandsbauten möglich.

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    Angaben im Immobilien-Exposé sind rechtlich bindend 352407221afb776e3143e8a1a0577885 2018-05-17T12:18:00+00:00 Auch die Angaben im Exposé gehören zu den öffentlichen Äußerungen des Immobilienverkäufers und sind somit rechtlich bindend. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.

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    Hintergrund: Trockener Keller war feucht

    Eine Immobilienkäuferin forderte die Rückabwicklung des Kaufvertrages, da der als trocken angepriesene Keller feuchte Wände aufwies. Im Exposé stand ganz eindeutig: „[…] Zudem ist das Haus unterkellert (trocken) […]“. Vor der Besichtigung hatte der Verkäufer die Wände mit weißer Farbe gestrichen, deshalb ging der BGH davon aus, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

    Haftungsausschluss gilt nicht bei arglistiger Täuschung

    Der Haftungsausschluss im Kaufvertrag umfasst auch die öffentlichen Äußerungen des Verkäufers und des Maklers und somit auch Eigenschaften, die im Exposé stehen. Im notariellen Kaufvertrag wurde die Sachmängelhaftung zwar ausgeschlossen, jedoch gilt dies nicht bei arglistiger Täuschung. Der BGH entschied zugunsten der Käuferin und stimmte damit der Rückabwicklung zu, da der Verkäufer die Käuferin nicht auf die ihm bekannte Feuchtigkeit hingewiesen hatte. (BGH V ZR 256/16)

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    GroKo beschließt Baukindergeld – auch rückwirkend 67d16d00201083a2b118dd5128dd6f59 2018-05-10T04:00:00+00:00 Im Zuge der Mietreform kündigten die Fraktionschefs der CDU/CSU und SPD auf ihrer Klausurtagung das Baukindergeld an – dieses soll sogar rückwirkend beantragt werden können. Das Baukindergeld soll Familien mit mittlerem Einkommen dabei unterstützen, ein Eigenheim zu bauen. Über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren sollen berechtigte Familien einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind und Jahr erhalten.

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    Staatliche Förderung für Immobilien

    CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt gab bekannt, dass das Baukindergeld rückwirkend ab Januar 2018 gezahlt werden soll. Profitieren können davon Familien mit bis zu 75.000 Euro Jahreseinkommen – hinzugerechnet werden Freibeträge von 15.000 Euro pro Kind und Jahr. Eine Familie mit einem Kind darf also 90.000 Euro im Jahr verdienen, um förderungsfähig zu sein. Von dieser Neuerung könnten etwa 200.000 Familien profitieren.

    Finanzierung über KfW geplant

    Union und SPD planen, das Baukindergeld über die staatliche KfW-Förderbank zu realisieren. Die KfW weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass aktuell keine Antragsstellung möglich ist, da sie sich noch im Austausch mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) befindet.

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    Urteil: Drohungen rechtfertigen fristlose Kündigung 4b0a59ddf11c58e7446c9df0da541a84 2018-05-03T04:00:00+00:00 Bedrohungen und Beleidigungen gegen Nachbarn müssen nicht hingenommen werden. Dieses Verhalten stellt eine schwerwiegende Verletzung des Hausfriedens dar und rechtfertigt eine fristlose Kündigung durch den Vermieter. 

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    Mieter bedroht Nachbarn

    Im verhandelten Fall hatte der Mieter lautstark mit seiner Freundin gestritten, sodass diese bei den Nachbarn Schutz suchte. Bis zum Eintreffen der Polizei beschimpfte und bedrohte er sowohl seine Freundin, als auch die Nachbarn. Zudem beschlagnahmte die Polizei in seiner Wohnung eine Axt, Kampfmesser und andere gefährliche Gegenstände, die er auch den Nachbarn gezeigt haben soll.

    Schutz der Mieter steht im Vordergrund

    Zwar verweigerte die Freundin später die Aussage, doch das Gericht empfand die Schilderungen der Nachbarn als glaubhaft. Alle Zeugen vermittelten den Eindruck, dass sie sich von dem Beklagten massiv und nachhaltig beeinträchtigt und bedroht fühlen und darüber hinaus große Angst vor ihm gehabt hätten. Aus diesem Grund müsse dem Vermieter laut Gericht, auch zum Schutz der bedrohten Mieter, die Möglichkeit eröffnet werden, das Mietverhältnis mit dem störenden Mieter durch eine sofortige Kündigung zu beenden. (Amtsgericht München 474 C 18956/16)

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    Wohnungsbau: Höchster Preisanstieg seit zehn Jahren 51ef186e18dc00c2d31982567235c559 2018-04-26T04:00:00+00:00 Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilt mit, dass die Preise konventionell gefertigter Wohngebäude im Februar 2018 gegenüber Februar 2017 um 4 Prozent gestiegen sind. Das ist der höchste Anstieg seit November 2007 (5,8 Prozent).

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    Preisanstieg bei Rohbauarbeiten

    Von Februar 2017 bis Februar 2018 stiegen die Preise für Rohbauarbeiten um 4,4 Prozent. Unter den Rohbauarbeiten erhöhten sich die Preise für Erdarbeiten um 6 Prozent, für Betonarbeiten um 5,1 Prozent und für Gerüstarbeiten um 4,9 Prozent. Auch die Preise für Entwässerungsarbeiten stiegen im Vergleichszeitraum um 4,8 Prozent.

    Bestands- und Bürogebäude ebenfalls betroffen

    Instandhaltungsarbeiten (ohne Schönheitsreparaturen) an Wohngebäuden waren im Februar 2018 um 3,9 Prozent teurer als im Vorjahr, so das Statistische Bundesamt. Auch der Neubau von Bürogebäuden und gewerblichen Betriebsgebäuden verteuerte sich um jeweils 4,1 Prozent.

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    Home-Staging: Augen auf, beim Immobilienkauf 98d6f58ab0dafbb86b083a001561bb34 2018-04-19T04:30:00+00:00 Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät dazu, bei der Immobilienbesichtigung die Augen offen zu halten. Immer häufiger peppen Makler und Vermieter die Objekte durch sogenanntes Home-Staging auf, um ein moderneres Ambiente zu vermitteln. Es gibt jedoch auch schwarze Schafe, die auf diese Weise versuchen, Mängel zu vertuschen.

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    So funktioniert Home-Staging

    Zu Besichtigungszwecken wird die Immobilie durch den geschickten Einsatz großer Blumenvasen, clever platzierter Spiegel und anderer Dinge ins rechte Licht gerückt. Ein Spiegel im Bad lässt den Raum wesentlich größer erscheinen und bunte Handtücher lenken von der veralteten Badausstattung ab. Das ist völlig legal, kritisch wird es, wenn die Maßnahmen dazu dienen, Schäden an der Ausstattung überdecken oder gar Feuchte- und Schimmelflecken vertuscht werden. Darauf sollte auch der Verkäufer achten, um ein unangenehmes Nachspiel zu vermeiden.

    VPB-Rat für Verkäufer und Käufer

    „Dann ist schnell die Schwelle zur Täuschung überschritten. Wer nämlich echte und erhebliche Schäden vorsätzlich verdeckt und bewusst verschweigt, der handelt arglistig", erklärt VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag die Rechtslage. Der VPB rät Verkäufern dazu, nur seriöse Partner mit dem Home-Staging zu beauftragen. Käufer sollen ruhig genauer hinschauen und die Immobilie bestenfalls von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen.

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    Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig 43feaeeecd7b2fe2ae2e26d917b6477d 2018-04-12T04:00:00+00:00 Das Bundesverfassungsgericht entschied am Dienstag, dass die Basis für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Bis Ende 2019 muss eine neue Regelung gefunden werden, eine Übergangsfrist für die Neuregelung gilt bis 2024.

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    Alte Regelung sorgt für Ungleichbehandlung

    Das aktuelle Bewertungsgesetz sieht vor, dass Grundstücke alle sechs Jahre neu bewertet werden sollen. Seit der letzten Hauptfeststellung im Jahre 1964 ist dies jedoch nie wieder geschehen. In Ostdeutschland wurde eine solche Bewertung seit 1935 nicht mehr durchgeführt. Dieses Versäumnis lässt die komplette Entwicklung des Immobilienmarktes außer Acht und führt zudem zu Ungleichbehandlungen. So kann es vorkommen, dass ein sehr altes, aber millionenschweres Gebäude niedriger besteuert wird, als ein neu gebautes Mehrfamilienhaus.

    Neubewertung unwahrscheinlich

    Dass die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, ist aufgrund des hohen Aufwands unwahrscheinlich. Stattdessen wird wahrscheinlich eine neue Formel gesucht, mit der die Grundstücke fair bewertet werden. Die Länder möchten eine Mehrbelastung der Eigentümer vermeiden, jedoch auch keine spürbaren Verluste verzeichnen. Die Einnahmen durch die Grundsteuer kommen direkt den Kommunen zugute – 2016 waren es knapp 14 Millionen Euro.

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    Formfehler: Mietpreisbremse in Hessen wackelt aeb3135b436aa55373822c010763dd54 2018-04-05T06:16:00+00:00 Bei angespanntem Wohnungsmarkt darf die neue Wohnungsmiete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. So steht es in dem Bundesgesetz, welches die hessische Bauministerin Priska Hinz 2015 umgesetzt hatte. Nun landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

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    Landgericht erklärt Mietpreisbremse für ungültig

    Ein Vermieter klagte gegen die Mietpreisbremse und bekam in zweiter Instanz Recht: Das Landgericht Frankfurt hat die Mietpreisbremse in Hessen für ungültig erklärt. Der Bundesgesetzesgeber verlangt ausdrücklich nach einer Begründung, das Land Hessen habe lediglich einen Entwurf vorgelegt. Damit sei die Rechtsverordnung nicht ordnungsgemäß begründet worden, so das Landgericht.

    Urteil noch nicht rechtskräftig

    Die Mietpreisbremse gilt in 16 hessischen Kommunen, davon viele im Rhein-Main-Gebiet. Das Urteil des Landgerichts ist jedoch nur im verhandelten Fall gültig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
    Sofern der BGH das Urteil bestätigt, wird es rechtskräftig, die Mietpreisbremse bliebe jedoch weiterhin gültig. Somit müsste jeder Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich andere Gerichte das BGH-Urteil zum Vorbild nehmen, ist jedoch hoch.

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    Marktdaten: Mieter in Deutschland sind zufrieden 22fb0cee7e1f3bde58293de743871417 2018-03-29T04:00:00+00:00 Der Eigentümerverband Haus & Grund verweist auf eine repräsentative Mieterumfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey. Demnach weisen Mieter in Deutschland eine hohe Zufriedenheit auf. Private Einzelvermieter schnitten mit Abstand am besten ab.

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    Gute Ergebnisse für alle Vermieter

    Über alle Vermietergruppen hinweg gaben 75,5 Prozent der Befragten an, dass sie mit ihrem Vermieter eher zufrieden bis sehr zufrieden sind. Bei den Mietern privater Einzelvermieter lag der Wert deutlich höher: Hier sind es ganze 78,7 Prozent. Nur 15,2 Prozent aller Mieter in Deutschland sind weniger bis gar nicht zufrieden, 9,3 Prozent sind unentschlossen.
    Haus & Grund Präsident Kai Warnecke gab an, die hohe Zufriedenheit der Mieter sei „in erster Linie dem Engagement der vielen Millionen privaten Einzelvermieter zu verdanken, die häufig noch ein persönliches Verhältnis zu ihren Mietern haben und sich kümmern“.

    Private Einzelvermieter stellen meiste Mietwohnungen

    An der Umfrage von Civey im März 2018 nahmen 5.005 Mieter teil. Davon wohnen 59,5 Prozent bei privaten Einzelvermietern, 15 Prozent bei privaten Wohnungsunternehmen und 11,4 Prozent bei Wohnungsgenossenschaften. Die übrigen 14,1 Prozent entfallen auf andere Vermieter oder machten keine Angabe.

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    WEG-Urteil: Einfahrt ist kein Parkplatz 49c9adb18e44be0711a94e827042f630 2018-03-22T05:30:00+00:00 Die Bewohner und Besucher einer Wohnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) parkten gelegentlich Fahrzeuge in der gemeinsamen Einfahrt – und zogen damit den Unmut der anderen Mitglieder auf sich. Das Landesgericht Dortmund entschied sich für einen Mittelweg.

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    Urteil: Das Parken ist unzulässig

    Die Unterlassungsklage der WEG-Mitglieder hatte nur teilweise Erfolg: Die Einfahrt darf befahren werden und Fahrzeuge dürfen dort zum kurzfristigen Be- und Entladen abgestellt werden. Das Parken auf der Fläche ist jedoch unzulässig. Wenn jedes Mitglied die Fläche kurzzeitig befahren und zum Be- und Entladen nutzen kann, ist der gleichberechtigte Gebrauch gewährleistet. Erst, wenn ein Bewohner die Fläche länger blockiert, liegt eine Ungleichbehandlung vor.

    Wortwahl in der Teilungserklärung

    Wäre das Befahren der Fläche generell unzulässig, müsste sie in der Teilungserklärung der WEG als „Zuwegung“ oder „Zugang“ bezeichnet werden; das Wort „Einfahrt“ zeigt jedoch, dass ein Befahren zulässig sein soll. Da keine ausgewiesenen Stellplätze vorhanden sind, schlussfolgert das Landesgericht, dass das Parken nicht vorgesehen ist. (LG Dortmund, AZ 1 S 357/16)

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    Eigentumsübergang: Sofort dem Bezirksschornsteinfeger melden dd45045f8c68db9f54e70c67048d32e8 2018-03-15T07:00:00+00:00 Wer ein Haus kauft, hat in der Regel auch eine Menge Papierkram zu erledigen – da kann man schnell mal den Kopf verlieren. Bereits Mitte des Jahres 2017 führte der Gesetzgeber jedoch eine Regelung ein, die bisher wenig bekannt ist: Der neue Eigentümer eines Gebäudes oder Raumes unterliegt einer unverzüglichen Meldepflicht beim Bezirksschornsteinfeger.

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    Verstoß gegen Mitteilungspflicht stellt Ordnungswidrigkeit dar

    Wer Eigentümer oder Besitzer eines Grundstückes ist, hat nach § 1, Abs. 2, S. 2 des SchfHwG (Schornsteinfegerhandwerk) die Verpflichtung, seinen Namen sowie seine Anschrift unverzüglich nach Eigentumsübergang dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger mitzuteilen. Dies kann schriftlich oder elektronisch geschehen. Das Versäumen dieser Mitteilungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

    Notar hat keine Informationspflicht

    Der Notar hat weder die Verpflichtung, die Anzeigepflicht zu erfüllen, noch muss er auf diese hinweisen. Er kann demnach im Fall des eigenen Versäumnisses nicht zur Verantwortung gezogen werden.

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    Beschädigung der Mietsache: Schadensersatz sofort fällig ede7e2b6d13a41ddf9f4bdef84fdc737 2018-03-08T05:30:00+00:00 Der Bundesgerichtshof (BGH) zeigt sich auf der Seite der Vermieter: Ein Mieter, der keine einwandfreie Wohnung hinterließ, musste Schadensersatz leisten, da er seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte.

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    Mieter verlangte Fristsetzung – erfolglos

    Nach sieben Jahren wurde das Mietverhältnis einvernehmlich aufgelöst, doch bei der Übergabe fand der Vermieter erhebliche Schäden vor: Badarmaturen waren zerkratzt, ein Heizkörper war beschädigt und die Wohnung war von Schimmel befallen. Der Vermieter klagte auf Schadensersatz. Der Mieter war jedoch der Meinung, sein Vermieter hätte ihm zunächst eine Frist setzen müssen, damit er den Schaden selbst beseitigen kann. Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten des Vermieters und schaffte eine klare Abgrenzung.

    Beschädigung der Mietsache ist keine Schönheitsreparatur

    Dem Urteil zufolge hat der Mieter seine Sorgfalts- und Obhutspflicht verletzt, denn er ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Die entstandenen Schäden seien nicht mit einer Schönheitsreparatur gleichzusetzen, deshalb ist die Forderung des Vermieters gerechtfertigt und eine Fristsetzung nicht erforderlich. Dem Vermieter wurden insgesamt 5.171 Euro Schadensersatz zugesprochen, da er zudem einen fünfmonatigen Mietausfall zu beklagen hatte. (Az.: VIII ZR 157/17)

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    Mieterhöhung: Vorbehaltlose Zahlungen gelten als Zustimmung ca8155f4d27f205953f9d3d7974bdd70 2018-03-01T05:00:00+00:00 „Wer dreimal die erhöhte Miete zahlt, hat der Mieterhöhung zugestimmt“ – so fasst der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zusammen.

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    Mieter muss der Erhöhung nicht schriftlich zustimmen

    Im aktuellen Fall wurde die Miete zum 1. Februar um 47 Euro auf 432 Euro erhöht und dem Schreiben an den Mieter eine schriftliche Zustimmungserklärung beigelegt. Der Mieter ignorierte das Formular, zahlte jedoch im Februar, März und April die erhöhte Miete. Trotzdem reichte der Vermieter Klage ein – er bestand auf die schriftliche Zustimmung.

    In allen Instanzen wurde die Klage abgewiesen – zudem muss der Vermieter die Gerichtskosten tragen. Zuletzt begründete der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil damit, dass der Mieter durch sein Verhalten der Mieterhöhung konkludent, also durch schlüssiges Verhalten zugestimmt habe. Eine schriftliche Erklärung könne der Vermieter nicht verlangen, da das Gesetz keine solche Formvorschrift vorsieht. Indem der Vermieter vorbehaltlos bezahlt hat, hat er der Erhöhung zugestimmt. (BGH VIII ZB 74/16)

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    Zahl der Baugenehmigungen deutlich gesunken 3b3dbaf68507998acd6a5a5254ab2d76 2018-02-22T05:00:00+00:00 Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuell mitteilt, ist die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen von Januar bis November 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich gesunken. Demnach wurden 2017 in Deutschland 313.658 Genehmigungen erteilt, das sind 7,8 Prozent weniger als im Vorjahr.

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    Rückgang betrifft alle Gebäudearten

    Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohngebäude ist im Zeitraum um 5,3 Prozent zurückgegangen und betrifft alle Gebäudearten. So sank die Anzahl der Genehmigungen um 5,3 Prozent bei Einfamilienhäusern, um 2,2 Prozent bei Zweifamilienhäusern und um 0,4 Prozent bei Mehrfamilienhäusern. Besonders auffällig ist der Rückgang der Baugenehmigungen für Wohnheime – hier wurden 42,8 Prozent weniger Genehmigungen erteilt.

    ZIA kritisiert Bürokratie

    Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA (Zentraler Immobilienausschuss) fordert: „Wir benötigen schnellere Grundstücksvergaben, Baugenehmigungsverfahren und neue Anreize für den Wohnungs- und Nichtwohnungsbau“. Zudem kritisiert Mattner die Bürokratie rund um die Erteilung einer Baugenehmigung: „1990 gab es in Deutschland rund 5.000 Bauvorschriften, heute sind es über 20.000“.

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    Hohe Betriebskosten: Beweislast bei Vermietern und Versorgern 1fc214004c9481e4c8073e85323bfd4b 2018-02-15T08:00:00+00:00 In gleich zwei Fällen, in denen Mieter zu hohe Betriebskosten anzweifelten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Mieter.

    Bei außergewöhnlich hohen Nachzahlungsforderungen müssen Vermieter und Versorger den tatsächlichen Verbrauch beweisen und darlegen. Zudem darf der Mieter zur Überprüfung Einsicht in die Ablesebelege der anderen Parteien des Wohnhauses fordern.

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    Mieter bestreiten hohen Verbrauch

    Im ersten Fall sollten die Mieter einer Wohnung 5000 Euro für zwei Jahre nachzahlen. Ihnen wurden über 40 Prozent der Gesamtheizkosten berechnet, obwohl ihr Anteil an der Gesamtwohnfläche lediglich 12 Prozent beträgt. Der Vermieter verweigerte ihnen jedoch Einsicht in die Unterlagen. Der Bundesgerichtshof hob nun das Urteil des Landesgerichts auf: Den Mietern muss Einsicht gewährt werden, damit sie die Richtigkeit der Abrechnung überprüfen können (BGH VIII ZR 189/17).

    Im zweiten Fall forderte ein Energieversorger von einem älteren Ehepaar 9000 Euro für ein Jahr – das zehnfache ihres gewöhnlichen Verbrauchs. Die Mieter verweigerten die Zahlung und vermuteten einen Irrtum. Zwar bestand der Versorger auf die Richtigkeit der Abrechnung, doch der Zähler war bereits ausgebaut und vernichtet worden. Der BGH geht in diesem Fall von einem Abrechnungsfehler aus und entschied zugunsten der Mieter (BGH VIII ZR 148/17).

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    Energieeinsparverordnung: Erste Ausweise werden 2018 ungültig 19b650660b253761af189682e03501dd 2018-02-08T05:00:00+00:00 Die Deutsche Energie-Agentur (dena) informiert darüber, dass ab Mitte 2018 die ersten Energieausweise für ältere Wohngebäude ungültig werden. Ein gültiger Energieausweis ist verpflichtend, wenn das Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. 

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    Bei älteren Immobilien: Dokumente prüfen

    Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Da die ersten Energieausweise im Juli 2008 für Gebäude mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt wurden, stehen nun erste Erneuerungen bevor. Die dena empfiehlt Hauseigentümern, die einen neuen Ausweis benötigen, sich an einen qualifizierten Energieberater zu wenden.

    Verbrauchs- und Bedarfsausweis

    Es gibt zwei Arten des Energieausweises: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre zugrunde, die jedoch vom Verhalten der Bewohner abhängig sind. Der Bedarfsausweis, der anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den tatsächlichen Energiebedarf und den energetischen Zustand des Gebäudes dokumentiert, ist wesentlich präziser.

    Einzige Ausnahme: Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 benötigen zwingend einen Bedarfsausweis, wenn sie nicht energetisch saniert wurden.

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    Einnahmen durch Grunderwerbsteuer auf Rekordhoch 5ec91aac30eae62f4140325d09b9afd0 2018-02-01T05:30:00+00:00 Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) meldet Rekordeinnahmen der Länder durch die Grunderwerbsteuer. Im Vergleich zum Vorjahr seien die Einnahmen um fast 6 Prozent gestiegen. Der BFW fordert auch die Politik zum Handeln auf.

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    Grunderwerbsteuer steigt immer weiter

    Im Jahr 2017 haben die Bundesländer 13,14 Milliarden Euro durch die Grunderwerbsteuer eingenommen – 2011 waren es noch 6,37 Milliarden Euro. Der BFW sieht die Ursache in der Föderalismusreform von 2006: Hier wurde festgelegt, dass die Steuer, die bei jedem Immobilienkauf im Neubau oder Bestand anfällt, von den Bundesländern selbst festgelegt wird. Maximal 6,5 Prozent darf die Steuer betragen und fast alle Bundesländer haben seit der Reform Erhöhungen vorgenommen.

    BFW fordert investitionsfreundliches Niveau

    „Angesichts des riesigen Mangels an bezahlbarem Wohnraum kann es nicht sein, dass Länder und Kommunen versuchen, über immer höhere Grunderwerbsteuern ihre Haushaltslöcher zu schließen“, sagte Andreas Ibel, Präsident des BFW, und forderte: „Die Grunderwerbsteuer muss bundesweit endlich wieder auf ein investitionsfreundliches Niveau gesenkt werden!“

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    Mieter fordert Aufwandsentschädigung für Besichtigungen f9a40a4780f5e1306c46f1c8daecee3b 2018-01-25T05:30:00+00:00 Im zugrundeliegenden Fall beabsichtigte die Eigentümerin einer vermieteten Wohnung, diese zu verkaufen und teilte dies ihrem Mieter mit. Der Mieter ließ zwei Makler anstandslos hinein, beim dritten Makler verlangte er eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro pro angefangener Stunde, da die Termine für ihn mit erheblichem Aufwand und Unannehmlichkeiten verbunden waren.

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    Nach erfolgloser Abmahnung kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis. Im Unrecht waren beide, wie das Amtsgericht Landsberg entschied.

    Kündigung des Mietverhältnisses ist unwirksam

    Die Klage der Vermieterin auf Herausgabe der Wohnung war erfolglos. Der Mieter sei zwar verpflichtet, eine Besichtigung nach ausreichender Vorankündigung zu ermöglichen, jedoch stelle seine Weigerung keine erhebliche Pflichtverletzung dar und ist folglich kein Kündigungsgrund. Eine Aufwandsentschädigung dürfe er allerdings nicht verlangen. Zu berücksichtigen sei zudem, dass der Mieter bereits zwei Makler anstandslos in die Wohnung gelassen hat und der Vermietern somit alle Eckdaten zur Verfügung standen. Ein mehrfacher Maklerwechsel, so das Gericht, sollte grundsätzlich nicht zulasten der Privatsphäre des Mieters gehen. (AG Landsberg am Lech, 3 C 701/16)

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    Immobilienboom: DIW prognostiziert Ende fc49306d97602c8ed1be1dfbf0835ead 2018-01-18T08:00:00+00:00 Im Herbst stiegen die Preise für Neubauten stark an; im November verteuerte sich der Bau einer Wohnimmobilie um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Das Statistische Bundesamt verzeichnete damit den höchsten Anstieg seit zehn Jahren – doch die Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) prognostizieren ein baldiges Ende des Booms.

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    Mehrere Gründe für Rückgang

    Den Wirtschaftsforschern des DIW zufolge, wird das Wachstum in den Jahren 2018 und 2019 „stark an Dynamik verlieren und der Boom der vergangenen Jahre damit ein Ende finden“. Bereits jetzt steigen die Zinsen für Baukredite, was den Wohnungsbau weniger reizvoll macht. Zudem sieht das Institut die Knappheit von Bauland in gefragten Gegenden sowie die Kapazitätsgrenzen von Baufirmen als weitere Bremsen.

    Verlagerung auf Modernisierungen

    Das DIW rechnet damit, dass in den nächsten Jahren der Fokus auf Gebäudesanierungen, insbesondere der energetischen Gebäudesanierung, liegen wird. Die Arbeit an bestehenden Gebäuden wird der Prognose des Instituts zufolge von 4,7 Prozent im Jahr 2017 auf 7,4 Prozent im Jahr 2019 steigen.

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    Betriebskostenspiegel: 2,17 Euro pro Quadratmeter und Monat 2a084e55c87b1ebcdaad1f62fdbbac8e 2018-01-11T05:00:00+00:00 Auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2015 legte der Deutsche Mieterbund (DMB) nun den aktuellen Betriebskostenspiegel vor. Demnach zahlen die Deutschen durchschnittlich 2,17 Euro pro Quadratmeter und Monat. Für alle denkbar anfallenden Betriebskosten kann der Durchschnittsbetrag bis zu 2,76 Euro/qm/Monat betragen.

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    Regionale Unterschiede groß

    Im Jahr 2015 mussten, unter Berücksichtigung aller Betriebskosten, durchschnittlich 2649,60 Euro für eine 80 Quadratmeter große Wohnung aufgebracht werden – rund 50 Prozent davon für Heizung und Warmwasser. Der DMB stellt zum Teil große regionale und lokale Unterschiede fest: In den westlichen Bundesländern wurden 2,18 Euro/qm/Monat fällig, in den östlichen Bundesländern 2,10 Euro.

    So waren im Osten die Kosten für Heizung und Warmwasser rund acht Prozent niedriger; die Kosten für die Wasserversorgung inkl. Abwasser lagen jedoch 15 Prozent über den Durchschnittskosten im Westen. Kommunale Kosten hingegen, wie Grundsteuer oder Müllbeseitigung, waren in den westlichen Bundesländern deutlich teurer; ebenso die Kosten für Versicherungen und Dienstleistungen.

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    Bauvertragsrecht: Das ändert sich 2018 a67f096809415ca1c9f112d96d27689b 2018-01-04T06:30:00+00:00 Seit dem 01. Januar 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Von den neuen Regelungen profitieren Privatleute, Unternehmen und Handwerker gleichermaßen – es gibt jedoch auch potenzielle Streitpunkte. Betroffen sind nur Verträge, die nach dem 01.01.2018 abgeschlossen wurden.

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    Die wichtigsten Änderungen sind:

    Materialmängel

    Haben Handwerker fehlerhaftes Material verwendet und der Bauherr reklamierte die Leistung, blieben Handwerker bisher auf ihren Kosten sitzen. Nach neuem Bauvertragsrecht dürfen Handwerker nun alle anfallenden Kosten vom Lieferanten einfordern, sofern dieser dies nicht in seinen AGB ausgeschlossen hat.

    Anordnungsrecht

    Sowohl bei Einfamilienhäusern, als auch bei Bürogebäuden darf der Auftraggeber nach Vertragsabschluss noch Änderungen am Bauwerk verlangen. Hält der Bauunternehmer diese Änderungen für unzumutbar, liegt die Nachweispflicht bei ihm.

    Verbrauchervertrag und Baubeschreibung

    Erstmals definiert der Gesetzgeber einen Verbrauchervertrag, der sowohl bei Neubauten, als auch bei großen Umbauten gilt. Vor Vertragsabschluss muss der Bauunternehmer zudem eine Baubeschreibung vorlegen. Diese muss u. a. Informationen wie allgemeine Informationen zum Bau/Umbau, enthaltenen Leistungen sowie einen Fertigstellungstermin enthalten.

    Kündigung und Widerrufsrecht

    Ab sofort können beide Parteien aus „wichtigen Gründen“ den Vertrag kündigen. Hier fehlte bislang eine klare Regelung für Bauunternehmer. Neu ist auch das ausgeweitete Widerrufsrecht: Bislang galt es nur für kleinere Umbauten oder Renovierungen; nun wird es auf Verbraucherverträge ausgeweitet und somit können auch Verträge über große Neu- und Umbauten innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Für bisher entstandene Kosten müssen Besteller allerdings aufkommen.

    Ausführliche Informationen zum neuen Bauvertragsrecht finden Sie z. B. beim Verband Privater Bauherren (VPB): http://www.vpb.de/faq-bauvertragsrecht.html

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    Frohes neues Jahr! 847cc55b7032108eee6dd897f3bca8a5 2017-12-31T05:30:00+00:00 Liebe Kunden und Geschäftspartner,

    die Jahreswende ist ein guter Zeitpunkt, um Ihnen noch einmal für Ihre Treue und die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr zu danken. Wir freuen uns darauf, auch im nächsten Jahr Teil Ihrer spannenden Projekte zu sein.

    Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2018!

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    Man blickt nach vorn, ein neues Jahr,
    nichts ist mehr so, wie es einst war.
    Es herrscht ein Umbruch, ringsumher
    und Neues gibt es mehr und mehr.
    Veränderung, Vergangenheit –
    Wir hoffen auf eine bessere Zeit.
    Oskar Stock

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    Silvester: So vermeiden Sie Schäden am Haus 8c235f89a8143a28a1d6067e959dd858 2017-12-28T05:30:00+00:00 In wenigen Tagen ist es soweit: Silvesterraketen und Böller begrüßen allerorts das neue Jahr. Was für viele ein Vergnügen ist, wird für zahlreiche Eigentümer und Vermieter zum Ärgernis. Bis zu 12.000 Brände und Schäden in Höhe von fast 30 Millionen Euro bilanzieren Versicherungen jedes Jahr, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungen errechnete.

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    Fenster geschlossen halten

    Um zu vermeiden, dass Raketen in die Wohnung oder das Haus gelangen, sollten alle Fenster und Türen schon vor Mitternacht geschlossen werden. Häufig vergessen werden Kellerfenster, Dachluken und Terrassen- oder Balkontüren. Auch Balkon und Terrasse sollten gesichert werden: Schon am Vortag sollten alle brennbaren Gegenstände entfernt werden, damit man den Abend entspannt genießen kann.

    Wer zahlt im Schadenfall?

    Schäden am Dach und der Fassade übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Sollte es in der Wohnung brennen, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf. Lässt sich ein Schuldiger ermitteln, wird dessen Haftpflichtversicherung belangt – jedoch kann diese die Zahlung verweigern, wenn der Schuldige mutwillig handelte.
    Übrigens: Der Müll, den die Böller verursachen, sollte an Neujahr möglichst früh entfernt werden, da dieser eine potenzielle Gefährdung darstellt.

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    Fröhliche Weihnachten! addfa9b7e234254d26e9c7f2af1005cb 2017-12-24T05:30:00+00:00 Liebe Kunden und Geschäftspartner,

    der Endspurt ist fast geschafft, das Weihnachtsfest naht.
    Wir hoffen, dass auch Sie etwas Zeit für Müßiggang finden und das Fest im Kreise Ihrer Lieben genießen können.

    Wir danken Ihnen für Ihre Treue und Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine besinnliche Zeit.

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    Es treibt der Wind im Winterwalde
    die Flockenherde wie ein Hirt
    und manche Tanne ahnt, wie balde
    sie fromm und lichterheilig wird,
    und lauscht hinaus. Den weißen Wegen
    streckt sie die Zweige hin – bereit,
    und wehrt dem Wind und wächst entgegen
    der einen Nacht der Herrlichkeit.

     - Rainer Maria Rilke

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    Was passiert, wenn der Tannenbaum brennt? f7e9050c92a851b0016442ab604b0488 2017-12-21T05:30:00+00:00 Weihnachten, das Fest der Liebe, bietet jährlich Anlass zu Ärger und Unmut: Störende Lichter und die Dekorationswut der Nachbarn sorgen regelmäßig für Ärger. Auch Versicherungen haben viel zu tun: Brandfälle in der Weihnachts- und Adventszeit sind keine Seltenheit.

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    Dekoration ist erlaubt

    Und zwar sowohl in der eigenen Wohnung, als auch auf dem Balkon und an der Fassade. Voraussetzung ist, dass die Fassade z. B. durch Bohrungen nicht beschädigt wird, die Dekoration niemanden gefährdet, also ausreichend gesichert ist und dass Nachbarn nicht beeinträchtigt werden. Blinkende Lichterketten sollten nach 22 Uhr abgeschaltet werden. Fühlen sich Nachbarn gestört, darf der Hausflur nicht dekoriert werden – ein Kranz an der Wohnungstüre ist jedoch erlaubt.

    Wer haftet bei Bränden?

    Fängt ein Adventskranz Feuer oder entstehen Brandschäden durch weihnachtliche Dekoration oder Wunderkerzen, haftet in der Regel die Gebäudeversicherung des Vermieters, sofern der Mieter nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Wunderkerzen direkt am Tannenbaum anzuzünden ist demnach fahrlässig – läuft hingegen ein Kind mit einer Wunderkerze in der Hand auf den Baum zu, liegt keine Fahrlässigkeit vor.

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    Ab 2018: Neue Grenzwerte für Kaminöfen aff1621254f7c1be92f64550478c56e6 2017-12-14T05:00:00+00:00 Zum Jahresende droht vielen Kaminöfen und Heizkesseln das Aus: Sie müssen entsprechend nachgerüstet umgebaut oder stillgelegt werden. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Eigentümer prüfen, ob ihre Anlagen betroffen sind.

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    Grenzwerte sinken Stufenweise

    Ab 2018 sind zunächst Anlagen betroffen, die vor dem 1. Januar 1985 ihre Zulassung bekommen haben. „Eigentümer sollten prüfen, ob ihr Kamin oder Ofen unter die Regelung fällt. Dann gilt es nachzurechnen, ob sich eine Nachrüstung lohnt“, rät Prof. Dr. Peter Rasche, Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland. Geräte, die zwischen 1985 und 1994 zugelassen wurden, dürfen bis zum 31.12.2020 betrieben werden, Geräte aus dem Jahren 1995 bis 2010 sogar bis zum Jahre 2024.

    Schornsteinfeger hilft bei unbekanntem Baujahr

    Ist dem Eigentümer das Baujahr nicht bekannt, kann er den Schornsteinfeger bitten, die Emissionswerte zu ermitteln. Wird die Umrüstung oder Erneuerung der Anlage versäumt, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

    Einzige Ausnahme von dieser Regelung stellen historische Öfen, Ofenkamine und Herde dar: Geräte, die vor 1959 gebaut wurden, sind nicht betroffen.

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    Hausordnung: Ruhezeit darf nicht nur fürs Musizieren gelten 22ac3c5a5bf0b520d281c122d1490650 2017-12-07T07:30:00+00:00 Das Landgericht Frankfurt/Main entschied: Eine Regelung in der Hausordnung, die das Musizieren, aber nicht andere, lärmintensive Tätigkeiten einschränkt, ist unzulässig. In einer Wohneigentümergesellschaft (WEG) wurde eine solche Regelung per Mehrheitsbeschluss festgelegt. Das LG Frankfurt erklärt dies für unzulässig.

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    Ungleichbehandlung verschiedener Lärmquellen

    Die neue Regelung sah vor, dass das Musizieren nur außerhalb der festgelegten Ruhezeiten erlaubt ist und begrenzte die tägliche Musizier- und Klavierspielzeit auf maximal zwei Stunden täglich. Diese Regelung schränkte ausschließlich das Musizieren ein, andere Lärmquellen waren nicht betroffen. Mehrere Eigentümer, darunter eine Pianistin und Klavierlehrerin, klagten gegen diesen Beschluss.

    Gericht erklärt Regelung für ungültig

    Die Klage der Eigentümer hat Erfolg. Da sich der Beschluss ausschließlich auf das Musizieren beschränkt und dieses von anderen lärmintensiven Tätigkeiten, wie zum Beispiel lautes Musik hören oder Baulärm, abgrenzt, stellt er eine unzulässige Ungleichbehandlung dar. Die WEG darf einzelne Geräuschquellen gegenüber anderen nicht bevorzugen oder benachteiligen.

    (Landgericht Frankfurt/Main 2-13 S 131/16)

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    Ab August 2018: Berufszulassung für Immobilienverwalter 92fb0c6d1758261f10d052e6e2c1123c 2017-11-30T05:30:00+00:00 Der Gesetzentwurf für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler tritt ab dem 01. August 2018 in Kraft. Statt des einmaligen Sachkundenachweises eine Fortbildungspflicht eingeführt. Immobilienverwalter, die zu diesem Zeitpunkt bereits tätig sind, haben im Anschluss noch 6 Monate Zeit, um die Auflagen zu erfüllen.

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    Erlaubnis für Wohnimmobilienverwalter

    Erstmals müssen gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien eine Erlaubnispflicht nach dem neuen § 34c der Gewerbeordnung nachweisen. Diese Erlaubnispflicht betrifft alle WEG-Verwalter und Mietverwalter von Wohnraum, die das Gesetz unter dem Begriff „Wohnimmobilienverwalter“ zusammenfasst. Für die Erteilung einer Erlaubnis ist es Voraussetzung, dass der Verwalter seine Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann.

    Fortbildungspflicht

    Wohnimmobilienverwalter und Makler müssen zukünftig, anstelle des ursprünglich geforderten Sachkundenachweises, regelmäßige Fortbildungen belegen: 20 Stunden innerhalb von drei Jahren sind Pflicht, weniger kann mit Bußgeldern geahndet werden. So soll sichergestellt werden, dass sie ihr Fachwissen aktuell halten.

    Kritik am Modell

    Bereits berufstätigen Immobilienverwaltern und -Maklern steht eine Übergangsfrist bis zum 1. März 2019 zu. Sowohl der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), als auch der Immobilienverband IVD kündigten an, in der kommenden Legislaturperiode auf den ursprünglich vorgeschlagenen Sachkundenachweis zu drängen.

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    Mieterhöhung: Neuer Fahrstuhl bietet keinen Gebrauchsvorteil 1efa39bcaec6f3900149160693694536 2017-11-23T05:30:00+00:00 Wenn der Einbau eines Fahrstuhls für einzelne Mieter keinen Gebrauchsvorteil bringt, darf deren Miete auch nicht wegen der Modernisierungsmaßnahme erhöht werden. Das beschloss nun das Landgericht Berlin und gab der klagenden Mieterin Recht.

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    Fahrstuhl hält nicht auf dem Stockwerk der Mieterin

    Ihre Begründung: Der neue Fahrstuhl hält nicht auf dem Stockwerk, auf dem die Mieterin wohnt. Auch im Keller hält er nicht, weshalb sich nach Meinung des Richters keinerlei Gebrauchsvorteil für die Mieterin ergibt. Die Mieterin wohnt im 1. Obergeschoss, der Fahrstuhl hält jedoch nur zwischen der ersten und der zweiten Etage. Um ihre Wohnung zu erreichen, muss sie weiterhin einige Treppenstufen überwinden – somit wird auch keine Barrierefreiheit erzielt, die ebenfalls eine Mieterhöhung rechtfertigen könnte. Die Erhöhung ist in diesem Fall ungültig und die Vermieterin muss die bisher gezahlten Erhöhungsbeträge zurückerstatten.

    Gründe für Modernisierungsmieterhöhungen

    Um eine Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen durchzusetzen, sollte entweder der der Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöht werden, oder die allgemeinen Wohnverhältnisse dauerhaft verbessert werden. Dies kann durch unter anderem durch Schallschutz, eine optimierte Energieversorgung sowie durch neue Grünanlagen oder das Anlegen eines Kinderspielplatzes geschehen. (LG Berlin, 16.5.2017, 67 S 81/17)

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    Prognose: Heizkosten steigen wieder an fe8c15fed5f808006ce95eddb7366e35 2017-11-16T05:30:00+00:00 Für die meisten Mieter dürfte die Nebenkostenabrechnung 2016 noch geringer als im Vorjahr ausfallen. Der aktuelle „Heizspiegel“, herausgegeben vom Deutschen Mieterbund und co2online, deutet jedoch eine Trendwende an: Die Heizkosten steigen wieder.

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    Größter Anstieg beim Heizöl

    Obwohl der Verbrauch im Jahr 2016 leicht gestiegen ist, haben die meisten dennoch weniger gezahlt. Grund waren die geringen Energiekosten. Im Vergleich zu 2015, sparten Mieter im Jahr 2016 im Schnitt 90 Euro (Heizöl), 35 Euro (Fernwärme) oder 25 Euro (Erdgas). Die prognostizierte Erhöhung trifft vor allem Mieter, die mit Öl heizen: Sie müssen mit rund zehn Prozent Mehrkosten rechnen. In Häusern mit Fernwärme und Erdgas wird von einem moderaten Anstieg von etwa zwei Prozent ausgegangen.

    Sanierungszustand entscheidend

    „Wenn es um Heizkosten geht, schauen alle auf die Entwicklung der Energiepreise. Der Sanierungsstand eines Hauses wird oft vergessen – er ist der meistunterschätzte Faktor für Heizkosten“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online. Da die meisten Mieter auf den Sanierungszustand keinen Einfluss haben, können sie ihren Verbrauch durch optimiertes Nutzerverhalten senken. Tipps zum Senken des Verbrauchs stellen der Mieterbund und co2online zum Beispiel auf www.heizspiegel.de bereit.

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    Raumordnungsbericht: Landflucht hält an 362e80d4df43b03ae6d3f8540cd63626 2017-11-09T05:30:00+00:00 Erstmals seit 2011 veröffentlicht das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) wieder einen Raumordnungsbericht. Aus diesem geht hervor: Während Großstädte und Ballungsräume zwischen 2005 und 2015 um rund 1,4 Millionen Einwohner gewachsen sind, schrumpfen Mittel- und Kleinstädte stetig.

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    Wachsende Gesamtbevölkerung

    Im Zeitraum von 1990 bis 2015 ist die Gesamtbevölkerung um etwa zwei Millionen, auf 82,2 Millionen, angewachsen. Von diesem Zuwachs profitieren jedoch hauptsächlich Großstädte und Ballungsräume: Zwischen 2005 und 2015 sind 37 Prozent der Mittelstädte und 52 Prozent der Kleinstädte stetig geschrumpft. 68 von 401 Kreisen gelten bereits heute als „dünn besiedelt“, das heißt, sie haben weniger als 100 Einwohner je Quadratkilometer. Im Jahr 2035 könnten bereits 96 Kreise betroffen sein.

    Auswirkungen auf ländliche Infrastruktur

    Die Landflucht zeigt deutliche Auswirkungen auf die dortige Infrastruktur: 28 Prozent der Deutschen können ohne Auto keinen Supermarkt erreichen – in Großstädten können jedoch 92 Prozent zu Fuß zum Einkaufen gehen. Auch Ärzte und Berufsfeuerwehren gibt auf dem Land immer weniger – Das erschwert die Versorgung im Notfall. Etwa 80 Prozent der Landbewohner haben keinen Hausarzt in direkter Umgebung.

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    Rauchmelderprüfung: Mieter muss Techniker hereinlassen f4552671f8909587cf485ea990207f3b 2017-11-02T05:00:00+00:00 Die ersten Pflicht-Rauchmelder wurden bereits 2004 installiert – nun häufen sich die Wartungstermine. Vermieter möchten den Zustand der Rauchmelder kontrollieren, Batterien austauschen und natürlich auch wissen, ob ihre Mieter die Rauchmelder ordnungsgemäß an der Decke hängen haben – denn nur so ist die Sicherheit im Haus gewährleistet. Im vorliegenden Fall weigerte sich ein Mieter jedoch, den Techniker hineinzulassen.

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    Vermieter muss Kontrolle ankündigen

    Die Wohnungsgesellschaft zog vor Gericht, als einer der Mieter eine Rauchmelderprüfung durch einen Techniker verweigerte – und bekam Recht. Das Amtsgericht Frankfurt entschied, dass die Duldung einer solchen Kontrolle eine Nebenpflicht des Mietvertrags darstellt. Allerdings muss der Vermieter die Kontrolle mindestens zwei Wochen vorher durch einen Brief oder Aushang im Treppenhaus ankündigen und sie muss zu einer angemessenen Tageszeit stattfinden. Als „angemessen“ befand das Gericht werktags zwischen 8 und 18 Uhr. Sollte der Mieter sich auch dann weigern, den Techniker hereinzulassen, droht ihm ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft. (Amtsgericht Frankfurt am Main – 33 C 1093/17)

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    Altersvorsorge: Eigenheim am beliebtesten 84f7e69969dea92a925508f7c1f9579a 2017-10-26T07:00:00+00:00 Eine eigene Immobilie ist für die Mehrheit der Deutschen die beste Form der Altersvorsorge: Ganze 75 Prozent sehen im Eigenheim die größte Sicherheit. Von denen, die bereits eine eigene Immobilie besitzen, sind sogar 83 Prozent dieser Meinung. Diese Zahlen gehen aus dem aktuellen TNS Trendmonitor 2017 hervor. Nicht nur mietfreies Wohnen spricht für das Eigenheim – auch eine ganze Reihe anderer Vorteile.

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    Vorteile eines Eigenheims

    Die Deutschen erhoffen sich, dass ihre Immobilie mit Eintritt ins Rentenalter abbezahlt ist und sie somit im Alter mietfrei wohnen können. Sie müssen keine Mieterhöhungen fürchten und können das eigene Zuhause so gestalten, wie es ihnen gefällt. Bauherren können sogar von Beginn an altersgerecht planen und von verschiedenen Förderungen und Zuschüssen profitieren. Das Gefühl, dass die monatlichen Kosten ins eigene Vermögen fließen, verschafft zusätzliche Sicherheit. 

    Weitere Vorsorgemöglichkeiten

    Das Vermögensbarometer 2016 des Deutschen Sparkassen und Giroverbandes zeigt die beliebtesten Vorsorgeprodukte der Deutschen auf. Neben dem Eigenheim wurden hier das Sparbuch, die Lebensversicherung, der Bausparvertrag, die betriebliche Altersvorsorge und die Rentenversicherung genannt.

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    Stiftung Warentest: Überwachungskameras fallen durch b86e8d03fe992d1b0e19656875ee557c 2017-10-19T06:30:00+00:00 Die Installation einer Überwachungskamera vermittelt ein Gefühl von Sicherheit: Mit den modernen „IP-Cams“, die eine Internetverbindung benötigen, kann man von überall auf die Videos zugreifen und sein Haus sogar in Echtzeit überwachen. In einem aktuellen Test von Stiftung Warentest fallen allerdings 12 von 16 Kameras durch.

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    Videoüberwachung kann zum Eigentor werden

    Neben schlechter Bildqualität und komplizierter Handhabe ist vor allem die Privatsphäre des Besitzers gefährdet. Die dazugehörigen Apps brauchen zu viele Berechtigungen oder verschlüsseln die Daten nicht ordentlich. Das kann zum Problem werden: Versierte Hacker könnten auf die Kameras zugreifen und die Bewohner beobachten. Zudem können sie feststellen, wann die Besitzer ihr Grundstück verlassen und somit die Einbruchszeit perfekt planen.

    Kameras haben abschreckende Wirkung

    Auf wenig technikaffine Einbrecher wirkt eine Überwachungskamera jedoch weiterhin abschreckend. Die Videos sollten allerdings in eine Cloud übertragen werden, damit sie auch verfügbar sind, wenn Diebe die Kamera zerstören oder stehlen. Tatvideos helfen auch der Polizei bei der Ergreifung. Der komplette Test erscheint im Magazin 10/2017 und ist online auf der Homepage der Stiftung Warentest abrufbar.

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    Heizperiode: Mieter muss auf 18 Grad heizen können e97ee2054defb209c35fe4dc94599061 2017-10-12T03:30:00+00:00 Das Amtsgericht Köln hat entschieden: Auch nachts müssen Mieter ihre Wohnungen auf mindestens 18 Grad heizen können. Alles andere stellt einen Mangel dar.

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    Mieter klagten gegen Nachtabsenkung

    Im vorliegenden Fall stritten Mieter und Vermieter um die richtige Einstellung der Nachtabsenkung im Haus. Die Vermieterin hatte zu Beginn der Heizperiode eine Absenkung zwischen 00 und 6 Uhr eingestellt. Die Mieter haben jedoch in den Morgenstunden regelmäßig nur 16 bis 17 Grad in ihren Wohnungen gemessen und wehrten sich gegen die Absenkung. Die Vermieterin hingegen war der Ansicht, dass diese Temperatur ausreichend sei.

    Urteil: 18 Grad müssen erreicht werden

    Das Gericht sprach sich für die Mieter aus: Auch nachts muss eine Temperatur von mindestens 18 Grad erreicht werden können. Die Vermieterin muss die Einstellung der Heizungsanlage ändern. Wurde im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, müssen Vermieter während der Heizperiode von Oktober bis einschließlich April durchgängig alle Räume auf mindestens 18 Grad heizen können. Eine Unterschreitung dieser Temperaturen stellt einen Mangel dar, den Vermieter beheben müssen.

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    Grundstückspreise verteuern Wohnimmobilien 3d8e28caf901313a554cebc7d32e67e5 2017-10-05T04:15:00+00:00 Um durchschnittlich 27 Prozent sind die Preise für Bauland im Zeitraum zwischen 2011 und 2016 gestiegen. Das ergibt eine Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR). Betrug der durchschnittliche Preis 2011 noch 129 Euro, so sind es 2016 bereits 164 Euro pro Quadratmeter.

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    Alle Wohnlagen betroffen

    Der Preisanstieg zieht sich durch alle Wohnlagen: In Großstädten und Metropolen stieg der Preis im Auswertungszeitraum um 33 Prozent auf 350 Euro pro Quadratmeter, in städtischen Regionen stieg er um 19 Prozent auf 156 Euro und auch Ländliche Regionen sind betroffen: Hier stiegen die Preise für Bauland auf 78 Euro pro Quadratmeter – ein Plus von 20 Prozent.

    Experten fürchten Konsequenzen

    Marktexperten warnen vor den Konsequenzen auf dem Wohnungsmarkt: Da die Grundstückskosten rund ein Drittel der Kosten beim Bau eines Eigenheims ausmachen, ist dieser Anstieg für künftige Bauherren nicht unerheblich.

    Doch nicht nur die Eigenheimkäufer machen den Experten Sorgen: Auch der Bau von Mietwohnungen wird zunehmend unrentabler. Sie möchten daher Förderungen und Maßnahmen durchsetzen, die das Bauen wieder attraktiver machen.

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    Berufszulassung für Immobilienverwalter und Makler beschlossen fc3cf452d3da8402bebb765225ce8c0e 2017-09-28T04:30:00+00:00 Zwei Tage vor der Bundestagswahl war es endlich endgültig: Die bereits im Koalitionsvertrag von 2013 geforderte Berufszulassung für Immobilienverwalter wurde vom Bundesrat endgültig beschlossen. Voraussichtlich treten die neuen Regelungen ab August 2018 in Kraft.

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    Regelungen für Immobilienverwalter

    Bisher mussten WEG-Verwalter und Mietverwalter ihre Tätigkeit lediglich anzeigen. In Zukunft brauchen sie erstmals eine Erlaubnispflicht nach § 34c Gewerbeordnung. Voraussetzung für diese Erlaubnis ist, dass der Antragsteller zuverlässig ist und sowohl über eine Berufshaftpflichtversicherung als auch über geordnete Vermögensverhältnisse verfügt.

    Kein Sachkundenachweis für Makler

    Anstelle des geforderten Sachkundenachweises, unterliegen Immobilienmakler zukünftig einer Weiterbildungspflicht. Diese umfasst zwanzig Stunden innerhalb von drei Jahren. In der Gesetzesbegründung heißt es, das so sichergestellt sei, dass Makler über die geforderte Sachkunde verfügen und zudem ihr Wissen auf dem aktuellen Stand halten. Die Missachtung der Fortbildungspflicht kann mit Bußgeldern geahndet werden. Staatlich anerkannte Immobilienkaufmänner und Immobilienfachwirte sollen in den ersten drei Jahren von dieser Pflicht befreit werden.

    Marktexperten begrüßen diese Entscheidung, werden sich jedoch weiterhin für einen zwingend notwendigen Sachkundenachweis einsetzen – auch in der kommenden Legislaturperiode.

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    Grunderwerbsteuer: NRW plant Entlastungen 02a32ad2669e6fe298e607fe7cc0e1a0 2017-09-21T05:00:00+00:00 Die Grunderwerbsteuer ist für viele Familien beim Erwerb der eigenen Immobilie ein Hindernis. Je nach Bundesland werden zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises fällig. NRW plant nun Entlastungen – vor allem, um Familien zu fördern.

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    Nordrhein-Westfalen plant Freibeträge

    In Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die neue Landesregierung eine Bundesinitiative gestartet, die privaten Immobilienkäufern Freibeträge von bis zu 250.000 Euro gewähren will. „Wohneigentum ist ein wesentlicher Baustein für eine gute Altersversorgung der Bevölkerung“, erläutert Finanzminister Lutz Lienenkämper. Vor allem Familien soll es erleichtert werden, Wohneigentum zu erwerben. Im Antrag sei zwar die Höhe des Freibetrages offen gelassen, man plane jedoch einen Betrag von 250.000 Euro pro Person.

    Zahl der Hauskäufer ist rückläufig

    Die Zahl der ist Erst-Immobilienkäufer rückläufig, vor allem in den Städten und Großstädten. Insbesondere junge Familien schrecken vor dem Immobilienkauf zurück. Im europaweiten Vergleich liegt Deutschland ebenfalls weit zurück: Unter 50 Prozent Wohneigentumsqoute verlangen dringend nach Veränderung. Aus diesen Gründen wird nicht nur über Freibeträge diskutiert, sondern auch über Förderungsmöglichkeiten und die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Grunderwerbsteuer.

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    Energieverbrauch: Erneuter Anstieg fa83a11a198d5a7f0bf77a1987bcd006 2017-09-14T04:00:00+00:00 2016 stieg der Energieverbrauch in deutschen Mehrfamilienhäusern deutlich an. Das zeigt die aktuelle Erhebung des Dienstleisters Techem. Ausgewertet wurden Daten aus ca. 1,5 Millionen Wohnungen in rund 130.000 Mehrfamilienhäusern.

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    Höchster Anstieg beim Heizöl

    Im Vergleich zu 2015 ist der Heizölverbrauch um 7 Prozent, der Fernwärmeverbrauch um rund 6 Prozent und der Erdgasverbrauch um 5 Prozent angestiegen. Dadurch ergibt sich der folgende Verbrauch pro Quadratmeter, Wohnfläche und Jahr:

    • Heizöl: 126 Kilowattstunden
    • Fernwärme: 102 Kilowattstunden
    • Erdgas: 125 Kilowattstunden

    Energieeffizienz von Gebäuden muss verbessert werden

    In den Jahren 2008 bis 2014 war der Verbrauch gesunken, seit 2015 steigt er wieder an. Techem vermutet als Ursache den kalten Winter 2016. Frank Hydmar, CEO von Techem, sieht jedoch auch klaren Handlungsbedarf, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen.

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    Studie: Smart-Home-Anwendungen werden immer beliebter 8f7d807e1f53eff5f9efbe5cb81090fb 2017-09-07T04:00:00+00:00 Das Marktforschungsinstitut SPLENDID RESEARCH hat im Rahmen einer aktuellen repräsentativen Umfrage 1.021 Deutsche zwischen 18 und 69 Jahren online zu ihrer Meinung zum Thema Smart Home befragt. Insgesamt zeigen sich die Deutschen interessiert, äußern jedoch auch Bedenken.

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    Mehrheit der Deutschen zeigt sich aufgeschlossen

    36,1 Prozent aller Befragten haben bereits Smart-Home-Anwendungen im Einsatz, 40 Prozent sind grundsätzlich offen für intelligente Wohnkonzepte. Lediglich 23,9 Prozent lehnen die Nutzung ab. Genutzt werden die Anwendungen in nahezu allen Bereichen: Spitzenreiter sind das Energiemanagement (59,7 Prozent) und Entertainment und Kommunikation (56,1 Prozent). Weitere Anwendungsbereiche sind Hausautomatisierung und Komfort (36,4 Prozent), Gebäude-/Wohnungssicherheit (32,5 Prozent) und Gesundheit (15,5 Prozent).

    Nutzer haben Bedenken

    Während als Anschaffungsgründe Spaß, erhöhte Sicherheit und mehr Komfort genannt werden, äußert ein Großteil der Befragten auch Bedenken. Mehr als die Hälfte der Nutzer sorgt sich um die eigene Privatsphäre und ein Drittel fürchtet Hacker-Attacken. Insgesamt weist die Smart-Home-Branche großes, zum Teil ungenutztes Potenzial auf. Jetzt liegt es an den Herstellern, die Bedenken der Nutzer auszuräumen und den Einbau zu vereinfachen.

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    Miete all inclusive – Pauschalmieten als Zukunftsmodell? f9028faec74be6ec9b852b0a542e2f39 2017-08-31T05:00:00+00:00 Pauschalmieten, die bereits die Kosten für Wärme und Strom beinhalten, kennt man in Deutschland hauptsächlich aus Studentenwohnheimen. Doch auch bei regulären Mietwohnungen gibt es bereits erste Angebote – bisher bleibt die Flatrate-Miete jedoch ein absolutes Ausnahmemodell.

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    So funktioniert die Flatrate-Miete

    In der Pauschalmiete sind bereits alle Energiekosten, oder auch nur Teile davon, fest vereinbart. Der Mietpreis wird zu Beginn des Mietverhältnisses festgelegt und nicht durch den individuellen Verbrauch beeinflusst. Besonders attraktiv ist dieses Modell bei steigenden Heizkosten. Dass dieses Modell bisher die Ausnahme darstellt, liegt vor allem an bestehenden Gesetzen und Regelungen. So schreibt zum Beispiel die Heizkostenverordnung eine verbrauchsabhängige Abrechnung vor.

    Erste Anbieter gibt es bereits

    In Brandenburg und Schleswig-Holstein gibt es bereits erste Anbieter für Pauschalmieten oder teilweise Pauschalmieten (ohne Strom). Hierbei handelt es sich um Mehrfamilienhäuser mit Solaranlangen, die einen Teil des Verbrauchs selbst decken. Häuser, die durch Dämmung und Bauweise nur sehr wenig Wärme verbrauchen, sind ebenso prädestiniert für dieses Mietmodell.

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    KfW-Förderung „altersgerechtes Umbauen“: Fördermittel erschöpft b0b183c207f46f0cca7dc63b2604f5cc 2017-08-24T04:00:00+00:00 Seit dem 9. August 2017 kann die KfW-Bankengruppe keine Bewilligungen mehr für das Programm „altersgerechtes Umbauen“ erteilen, da die Fördermittel bereits erschöpft sind. Bundesbauministerin Barbara Hendricks fordert, die Mittel 2018 aufzustocken.

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    Hoher Bedarf an barrierefreien Wohnungen

    Die Fördermittel für das KfW-Programm „altersgerechtes Umbauen“ wurden bereits auf 75 Millionen Euro erhöht – 25 Millionen Euro mehr als 2016. Dass die Fördermittel trotzdem auch in diesem Jahr vorzeitig erschöpft sind, zeigt den immensen Bedarf an barrierefreien Wohnungen in Deutschland. Seit der Wiedereinführung des Zuschussprogramms am 1. Oktober 2014 hat die KfW-Bankengruppe Anträge für 108.072 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von 129 Millionen Euro bewilligt.

    Bundesbauministerin fordert Aufstockung

    Im Bundeshaushalt 2018 sind, wie auch in diesem Jahr, 75 Millionen Euro für Fördermittel vorgesehen. Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) fordert eine Aufstockung des Betrages, um eine Situation wie in den letzten beiden Jahren zu vermeiden.

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    Europa: Deutschland hat die meisten Mieter ab88b15733f543179858600245108dd8 2017-08-17T06:00:00+00:00 Nirgendwo in Europa wohnen so viele Menschen zur Miete, wie in Deutschland. 54,3 Prozent, wie der Beratungskonzern Deloitte ermittelte. Auf Platz zwei folgt Dänemark mit 34,4 Prozent. Als Gründe werden hohe Nebenkosten und Immobilienpreise genannt.

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    Mieten schlägt Kaufen

    Allerdings geht europaweit der Trend zum Mieten. Marktexperten sehen die Gründe hierfür in den hohen Anschaffungskosten einer Immobilie sowie dem Wunsch nach Flexibilität. Dabei sind die Voraussetzungen für einen Immobilienkauf in Deutschland derzeit denkbar günstig: Die wirtschaftliche Lage ist gut, die Zinsen sind niedrig und es gibt vielfältige Finanzierungsangebote und Förderungsmöglichkeiten.

    Immobilienpreisentwicklung

    Ein Blick auf die europäischen Metropolen zeigt, dass London mit einem Kaufpreis von rund 16.000 Euro pro Quadratmeter immer noch Spitzenreiter ist – obwohl die Preise von 2015 auf 2016  um fast neun Prozent gefallen sind. In Berlin wird es dagegen teurer: Die Preise sind um knapp zehn Prozent auf rund 3.500 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Deutschlandweit liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis bei knapp 3.000 Euro.

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    Gewerbeflächen: Schnelles Internet ist wichtiger als Mietpreis 4d5b995358e7798bc7e9d9db83c612a5 2017-08-10T05:00:00+00:00 Für eine gute und schnelle Internetverbindung nehmen die meisten Unternehmen sogar höhere Mietpreise in Kauf. Das ergab eine Umfrage des Prop-Tech-Unternehmens Wired Score.

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    Mehrheit der Unternehmen setzt auf schnelles Internet

    339 Miet- und digitale Infrastrukturentscheider hat das Unternehmen befragt, die Ergebnisse sind eindeutig: In Zeiten digitaler Kommunikation ist eine gute Internetverbindung für 84 Prozent aller Unternehmen ein Hauptkriterium bei der Bürosuche. Elf Prozent der Unternehmen gaben an, dass sie aufgrund von Konnektivitätsproblemen sogar schon Kunden verloren haben.

    Immobilienbranche muss reagieren

    Deshalb ist eine schnelle Internetverbindung auf Platz eins der Auswahlkriterien. Auf Platz zwei folgt eine gute Mobilfunkabdeckung (76 Prozent) und direkt dahinter die Höhe der Miete (74 Prozent). In den nächsten Jahren werden diese Werte vermutlich noch mehr an Bedeutung gewinnen. Für die Immobilienbranche bedeutet das, dies bei der Bauplanung zu berücksichtigen oder entsprechend nachzurüsten. Eigentümer sollten in digitale Infrastrukturen investieren, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben.

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    Mieten: Wohnung muss bezugsfertig sein 301ad0e3bd5cb1627a2044908a42fdc2 2017-08-03T04:00:00+00:00 Wenn kurz vor dem geplanten Einzugstermin etwas schief geht, ist das sowohl für den Mieter, als auch für den Vermieter ärgerlich. Der Mieter hat möglicherweise schon gepackt und muss aus seiner Wohnung raus; dem Vermieter drohen Schadensersatzansprüche.

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    Mieter kann Zahlungen zurückhalten

    Ist die Wohnung zu Beginn des Mietvertrags überhaupt nicht bezugsfertig, kann der Mieter die Miete um 100 Prozent mindern und die Kaution zurückbehalten. Sollte er zwar einziehen, aber die Wohnung nur beschränkt nutzen können, kann er die Miete dem Mangel entsprechend mindern. Ob der Vermieter den Verzug oder Mangel selbst zu verantworten hat, spielt dabei keine Rolle.

    Folgen der Verzögerung

    Wie es weitergeht, hängt von der Schwere der Mängel und der Verzögerung ab. Der Mieter kann gegebenenfalls Schadenersatz verlangen, sollten ihm Kosten für die Einlagerung seiner Möbel oder eine vorübergehende Unterkunft entstehen. Ist die Verzögerung für den Mieter unzumutbar, ist auch eine fristlose Kündigung möglich. Außerdem kann er von seinem „Selbsthilferecht“ Gebrauch machen, indem er einen Fachbetrieb zur Mängelbeseitigung beauftragt und die Kosten mit der Miete verrechnet oder dem Vermieter in Rechnung stellt. In jedem Fall empfiehlt sich ein offenes Gespräch, um eine zufriedenstellende Lösung für beide Parteien zu finden.

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    Wohnkostenreport 2017: Lieber kaufen als mieten. 013a006f03dbc5392effeb8f18fda755 2017-07-27T04:00:00+00:00 Käufer sparen im Vergleich zu Mietern etwa ein Drittel der Kosten. Das ergab der aktuelle Wohnkostenreport 2017 des „Institutes für Wirtschaft in Köln“ (IW). Trotz dieser Einsparungen ist die Zahl der Ersterwerber rückläufig.

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    Einsparungen regional unterschiedlich

    Das Kölner Wirtschaftsinstitut hat in 402 Kreisen deutschlandweit die Wohnkosten verglichen – Mieten gegen Wohnen. „Kaufen ist aufgrund immer noch niedriger Zinsen günstiger als Mieten“ sagt Michael Voigtländer vom IW. In den deutschen Metropolen reicht die Vorteilhaftigkeit des Wohneigentums von 34 Prozent in München bis hin zu 47 Prozent in Hamburg. Im Rahmen der regionalisierten Analyse auf Kreisebene wird deutlich, dass die Vorteilhaftigkeit zwischen 13 Prozent und 67 Prozent schwankt – durchschnittlich ist Wohneigentum rund 41 Prozent günstiger als das Mieten.

    Ersterwerber werden immer älter

    Nur etwa 40 Prozent der deutschen Haushalte verfügen über ein Vermögen von mehr als 40.000 Euro. Rund 30 Prozent des Kaufpreises müssen Käufer jedoch als Eigenkapital angespart haben. Die Auswertungen des IW zeigen, dass die Zahl der Ersterwerber rückläufig ist. Zudem werden Ersterwerber immer älter: So beträgt das Durchschnittsalter beim Kauf 48 Jahre. Die Zahl der Kinder in Käuferhaushalten ist in den vergangenen zwei Jahren von 0,55 auf 0,35 gesunken. Experten fordern, die Voraussetzungen für den Hauskauf zu senken, um mehr jungen Familien Wohneigentum zu ermöglichen.

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    Schon jetzt vom neuen Bauvertragsrecht profitieren 7250eb93b3c18cc9daa29cf58af7a004 2017-07-20T08:00:00+00:00 Zwar tritt das neue Bauvertragsrecht (wir berichteten im März) erst 2018 in Kraft, es gibt jedoch Möglichkeiten, schon jetzt von den Neuerungen zu profitieren. Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt, die neuen verbraucherfreundlichen Regelungen bereits in diesem Jahr für Bauverträge auszuhandeln.

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    „Alles, was ab 2018 Pflicht wird, kann schon jetzt vertraglich festgeschrieben werden“, resümiert der VPB-Vertrauensanwalt. Er rät jedoch dazu, sich fachliche Unterstützung zu holen: „Ohne diese Beratung wird es auch in Zukunft nicht gehen, denn das Gesetz bleibt in manchem Detail bedauerlicherweise vage.“
    Der VPB empfiehlt Bauherren, alte Vertragsbedingungen schon jetzt nicht mehr zu akzeptieren, neu zu verhandeln und die Verträge vor der Unterschrift von einem unabhängigen Experten prüfen zu lassen.

    Bauunternehmen genießen Vertragsgestaltungsfreiheit

    Bauherren haben noch kein Recht auf den ab 2018 geltenden Verbraucherschutz. Jedoch stellen sich seriöse Baufirmen schon jetzt auf die neuen Regelungen ein und kommen den Bauherren entgegen, so Beobachtungen des VPB. Der VPB-Anwalt rät Bauherren außerdem dazu, bevorzugt Verträge mit Firmen abzuschließen, die zu diesem Entgegenkommen bereit sind. Da die Baufirmen Vertragsgestaltungsfreiheit besitzen, dürfen Sie aushandeln, was sie möchten.

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    Gartenpflege: Vorsicht bei der Formulierung e0ec453e28e061cc58ac43f91dc2f3f0 2017-07-12T22:00:00+00:00 Steht im Mietvertrag, dass der Mieter die Gartenpflege übernimmt, muss dieser lediglich einfache Arbeiten, wie Rasenmähen oder Unkrautjäten übernehmen. Der Vermieter ist demnach für die Ausführung „übergeordneter Arbeiten“ selbst verantwortlich und kann die Kosten dafür auch nicht auf den Mieter umlegen.

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    Mieter verweigert Baumschnitt

    In einem aktuellen Fall verlangte ein Vermieter, dass sein Mieter auch die Bäume und Sträucher schneiden soll, da der Garten zu „verwildern“ drohte. Nachdem der Mieter dies verweigerte, beauftragte der Vermieter einen Gartenbaubetrieb für die Arbeiten und verlangte die Rechnungskosten in Höhe von etwa 1.300 Euro vom Mieter zurück.

    Klage wurde abgewiesen

    Das Amtsgericht Würzburg wies die Klage des Vermieters ab. Die Formulierung „Gartenpflege übernimmt der Mieter“ umfasst lediglich einfache Pflegearbeiten sowie das Entfernen von Laub. Sogenannte übergeordnete Arbeiten, wie der Schnitt von Hecken, Sträuchern oder Bäumen sind davon ausgenommen. Ab wann ein Garten verwildert, läge zudem im Auge des Betrachters und wurde nicht weiter definiert.

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    Schönheitsreparaturen: Wünsche des Mieters haben Vorrang 8e82ab7243b7c66d768f1b8ce1c967eb 2017-07-05T22:00:00+00:00 Überträgt der Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht auf seinen Mieter, ist er selbst dafür verantwortlich. Der Mieter kann von ihm verlangen, die Wände in seiner Wunschfarbe zu streichen – vorausgesetzt, dem Vermieter entstehen dadurch keine Mehrkosten.

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    Farbwahl obliegt dem Mieter

    Im vorliegenden Fall verlangte ein Mieter von seinem Vermieter, dass dieser die Wände im Zuge der anstehenden Schönheitsreparaturen weiß streicht. Der Vermieter lehnte dies jedoch ab und bot an, Wände und Decken in Gelbtönen zu streichen. Das Gericht gab dem Mieter recht: Sofern für den Vermieter keine Mehrkosten entstehen oder der Farbwahl berechtigte Vermieterinteressen entgegenstehen, muss dieser die Farbwünsche seines Mieters berücksichtigen.

    Wohnung darf selbstbestimmt gestaltet werden

    Auch in früheren Urteilen zeigten sich die Gerichte bei gestalterischen Fragen meist auf der Seite der Mieter. Die Wohnung ist ein verfassungsrechtlich geschützter, räumlicher abgegrenzter Bereich zur eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensgestaltung. Dies betrifft insbesondere die farbliche Gestaltung der Wohnräume und zwar auch im Rahmen durch den Mieter durchzuführender Schönheitsreparaturen, bei denen sogar eine extreme Farbwahl zulässig ist.

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    Amtsgericht München kippt Mietpreisbremse ce78d1da254c0843eb23951ae077ff5f 2017-06-28T22:00:00+00:00 Das Amtsgericht München erklärt in einem Urteil vom 21. Juni 2017 die Mietpreisbremse im Raum München für ungültig. Das Gericht weist auf ein Versäumnis des Landes Bayern hin.

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    Versäumnis liegt beim Land

    Im aktuellen Fall hatte ein Mieter einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse vor Gericht gebracht. Das Gericht befasste sich jedoch nicht mit dem Fall, sondern erklärte gleich die Mietpreisbremse in München für unzulässig (AG München, Urteil v. 21.6.2017, 414 C 26570/16). Die Schuld daran trägt das Land Bayern selbst: Es hatte es versäumt, den Nachweis über einen „angespannten Wohnungsmarkt“ zu erbringen.

    Nachweis über „angespannten Wohnungsmarkt“

    Damit die Mietpreisbremse in Kraft treten kann, muss das Land einen „angespannten Wohnungsmarkt“ nachweisen. Dies erfordert eine „sorgsame Überprüfung der Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Gebietsbestimmung“, um anhand dessen nachzuweisen, warum sich die beantragten Gebiete für die Mietpreisbremse qualifizieren. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig – die Mieter können Berufung einlegen und mit dem Fall vor das Landesgericht ziehen. In zwei vergangenen Urteilen hatte das Amtsgericht München die Mietpreisbremse auch für München angewendet.

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    Prognose: Regionale Polarisierung der Immobilienpreise c2626d850c80ea07e7511bbae4c76f4b 2017-06-21T22:00:00+00:00 Bis zum Jahre 2030 werden in einem Drittel aller deutschen Landkreise die Immobilienpreise um bis zu 25 Prozent sinken – ganz anders verhält es sich jedoch in Ballungsräumen und Großstädten. So eine Prognose des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

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    Schrumpfende Bevölkerung sorgt für sinkende Nachfrage

    Voraussichtlich wird sich die Bevölkerung in Deutschland zwischen 2015 und 2030 um 2,1 Millionen Menschen verringern. Aufgrund der sinkenden Nachfrage nach Immobilien werden die Marktwerte für selbstgenutzte Eigentumswohnungen bis 2030 in einem Drittel aller deutschen Kreise und kreisfreien Städte um mehr als 25 Prozent sinken.

    Ballungsräume boomen

    Ganz anders sieht es jedoch in Ballungszentren wie München, Hamburg, Berlin oder Frankfurt aus – hier entwickeln sich die Preise in die entgegengesetzte Richtung. Die steigende Nachfrage und der Trend zur Urbanisierung könnten in Großstädten und Ballungszentren laut DIW zu Preissteigerungen von bis zu 25 Prozent führen.

    Eine Analyse des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) zeigte bereits, dass die Wohnimmobilienpreise in Metropolen seit 2007 um rund 50 Prozent gestiegen sind.

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    Gesetzesentwurf: Kein Sachkundenachweis für Immobilienmakler fa3a3c407f82377f55c19c5d403335c7 2017-06-14T22:00:00+00:00 Im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung steht am 22. Juni wieder eine Beratung im Bundestag an. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) als Spitzenverband der deutschen Immobilienverwalter geht davon aus, dass der aktuelle Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungskoalition umgesetzt wird.

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    Änderungen des ursprünglichen Gesetzesentwurfs

    Nach mehreren Anhörungen und Gesprächen wurde unter anderem die Änderung verabredet, dass Immobilienverwalter und Makler nicht, wie ursprünglich beschlossen, eine Sachkundeprüfung ablegen sollen, sondern das ihnen künftig stattdessen eine Weiterbildungspflicht auferlegt wird. Diese besagt, dass sich Verwalter und Makler mindestens 20 Stunden innerhalb von drei Jahren fortbilden müssen. Entsprechende Nachweise sind der Erlaubnisbehörde vorzubringen. Bei fehlendem Nachweis wird ein Bußgeld (Ordnungswidrigkeit) fällig. Dass auch Immobilienverwalter in die Pflicht genommen werden sollen, ist ebenfalls neu. Der DDIV und der Deutsche Mieterbund hatten diese Änderung jedoch gefordert.

    Ausnahmen von der Regel

    Eine Ausnahme gibt es zum Beispiel für staatlich anerkannte Berufe wie den Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt. In den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit sollen sie von der Pflicht befreit sein.

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    Wohnungsbau: Höchster Stand seit 2004 795c7a7a5ec6b460ec00c5841019b9e9 2017-06-07T22:00:00+00:00 Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden (Destatis) meldet, dass im Jahre 2016 insgesamt 277.700 Wohnungen fertiggestellt wurden – das entspricht einem Wachstum von 12,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. So viele Wohnungen wurden in Deutschland seit 2004 nicht mehr gebaut.

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    Aufteilung des neuen Wohnraums

    Den größten Anstieg gab es mit + 9,6 Prozent bei der Fertigstellung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und + 59,3 Prozent in Wohnheimen. In Einfamilienhäusern stieg der Zahl der fertiggestellten Wohnungen um 3,7 Prozent, in Zweifamilienhäusern um 2,5 Prozent. Besonders hoch ist auch die Zahl der Wohnungen in bestehenden Gebäuden, die nach Baumaßnahmen fertiggestellt wurden (36 Prozent).

    Immobilienverbände kritisieren Wachstum

    Immobilienverbände kritisieren, dass das Wachstum nicht ausreicht. Sie fordern die Politik auf, den Wohnungsbau übersichtlicher zu regulieren und damit potenziellen Investoren Anreize zu bieten. Um den Bedarf an Wohnungen, vor allem in Ballungsräumen, zu decken, müssten laut Bundesbauministerium, der Bauwirtschaft und des Mieterbundes jährlich 300.000 bis 400.000 neue Wohnungen gebaut werden.

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    Mietverwalter muss Mietrückstand zeitnah melden 4558dbb6f6f8bb2e16d03b85bde76e2c 2017-05-31T22:00:00+00:00 Wenn ein Mieter im Mietrückstand ist, muss der Mietverwalter dies dem Vermieter zeitnah melden und gegebenenfalls die Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen. Andernfalls kann er schadenersatzpflichtig werden.

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    Mietverwalter informierte Vermieter zu spät

    Im vorliegenden Fall verlangte der Vermieter einer Eigentumswohnung vom Verwalter Schadenersatz, da dieser die Kündigung zu spät ausgesprochen hat. Die Mieterin zahlte seit Januar 2014 keine Mieter mehr. Der Verwalter mahnte zwar erfolglos, sprach jedoch erst im Februar 2015 die Kündigung des Mietverhältnisses aus. Den Vermieter informierte er erst im November 2014 über die Zahlungsrückstände. Nach der ausgesprochenen Kündigung zog die Mieterin sofort aus und eröffnete ein Insolvenzverfahren.

    Landgericht Berlin entschied zugunsten des Vermieters

    Das LG Berlin gab dem Vermieter Recht: Der Verwalter muss ihm die Mieten von März 2014 bis Februar 2015 ersetzen – denn bei einer sofort ausgesprochenen Kündigung wären diese Mieten erst gar nicht aufgelaufen. Der Vermieter forderte jedoch außerdem das gezahlte Verwalterhonorar zurück, dies sprach das Gericht ihm jedoch nicht zu. (LG Berlin, Urteil v. 21.4.2016, 9 O 345/15)

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    Bundestag beschließt Änderungen im Geldwäschegesetz e2a2dcc36a08a345332c751b2f2e476c 2017-05-24T22:00:00+00:00 Erleichterung für Makler: Der Bundestag beschloss jüngst verschiedene Änderungen am Geldwäschegesetz. Eine davon betrifft die Identitätsprüfung potenzieller Kaufinteressenten. Statt wie bisher, beim Abschluss eines Maklervertrages, ist die Prüfung zukünftig erst bei „ernsthaftem Kaufinteresse“ fällig.

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    Weniger Bürokratie für Makler

    „Der Immobilienmakler muss den Käufer zukünftig erst identifizieren, wenn ein ernsthaftes Kaufinteresse besteht. Die Verschiebung des Identifikationszeitpunktes ist angemessen und bedeutet weniger Bürokratie für unsere Berufsgruppe“, sagt der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick. Bisher muss der Ausweis bereits bei Abschluss eines Maklervertrages vorgelegt werden, ohne das auch nur eine Besichtigung stattgefunden hat – bei vielen Interessenten stoße dies auf Unverständnis und bedeutet zudem einen nicht unerheblichen Mehraufwand für Makler.

    „Ernsthaftes Kaufinteresse“ entscheidend

    Laut Gesetzesänderung ist dann von einem ernsthaften Kaufinteresse auszugehen, wenn einer der Beteiligten einen Kaufvertrag im Entwurf erhalten hat. Darüber hinaus kann vom ernsthaften Kaufinteresse ausgegangen werden, wenn der potenzielle Käufer mit dem Verkäufer oder dem Makler eine Reservierungsvereinbarung getroffen hat, einen Vorvertrag abgeschlossen oder eine Reservierungsgebühr entrichtet hat.

    Das Gesetz tritt voraussichtlich am 26. Juni 2017 in Kraft.

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    Einbruchschutz: Effektive Maßnahmen und Förderung 3b5dca501ee1e6d8cd7b905f4e1bf723 2017-05-17T22:00:00+00:00 Alle drei Minuten geschieht in Deutschland ein Einbruch – in knapp 44 Prozent dieser Fälle haben die Einbrecher jedoch keinen Erfolg und geben vorzeitig auf. In einem aktuellen Artikel berichtet Stiftung Warentest von effektiven Einbruchschutzmaßnahmen und den Förderungsmöglichkeiten.

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    Sicherungsmaßnahmen bieten größten Schutz

    Bei Einbrechern muss es schnell gehen: Wenn es ihnen zu lange dauert, ein Fenster oder eine Türe aufzuhebeln, ergreifen sie die Flucht. Doch längst nicht alle Schutzmaßnahmen sind wirksam: Jede zweite Sicherung kann geknackt werden. Häufig reicht laut Stiftung Warentest jedoch schon ein Warnschild, das auf aufmerksame Nachbarn oder einen Wachhund hinweist.

    KfW-Förderung für Einbruchschutz

    Für Handwerks- und Materialkosten, die dem Einbruchschutz dienen, zahlt die KfW-Bank 10 Prozent, wenn diese Kosten zwischen 500 und 15.000 Euro liegen. Es können demnach bis zu 1.500 Euro erstattet werden. Wichtig ist hierbei, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt wird. Mieter brauchen das Einverständnis ihres Vermieters.

    Der aktualisierte Ratgeber „Einbruchschutz“ von Stiftung Warentest gibt weitere Tipps und ist im Handel sowie online erhältlich.

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    Hausbau: So sparen Sie Grunderwerbsteuer f0adc8838f4bdedde4ec2cfad0515589 2017-05-10T22:00:00+00:00 Der Hauseigentümerverband Haus & Grund weist darauf hin, dass es durch einen kleinen, legalen Trick und eine geschickte Bauplanung möglich ist, mehrere tausend Euro bei der Grunderwerbsteuer zu sparen.

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    Zeitliche Trennung von Grundstückskauf und Bauvertrag

    Sollten Grundstück und Bauleistung nicht aus einer Hand kommen, empfiehlt Haus & Grund eine zeitliche Trennung von Grundstückskauf und Hausbau. Zwei verschiedene Verträge sowie eine möglichst große Zeitspanne zwischen den Vertragsabschlüssen sorgen dafür, dass die Grunderwerbsteuer nur für das Grundstück fällig wird – nicht aber für das zu bauende Haus. Je nachdem, wie hoch die Gesamtkosten sind, können so mehrere tausend Euro gespart werden. Wer das gesamte Bauprojekt über denselben Träger abwickelt, hat jedoch kaum Spielraum.

    Grunderwerbsteuer kann nicht kreditfinanziert werden

    Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Für Bauherren ist diese finanzielle Belastung meist besonders schmerzhaft, da die Steuer nicht über Baukredite finanziert werden kann.

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    Immobilienverband: Zu wenig altersgerechte Wohnungen 31839b036f63806cba3f47b93af8ccb5 2017-05-03T22:00:00+00:00 Der Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmer (vbw) meldet, dass zu wenige altersgerechte Wohnungen gebaut werden. Nach seinen Einschätzungen werden diese Wohnungen aufgrund des demographischen Wandels in spätestens zehn bis 15 Jahren fehlen.

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    Flexible Regelungen nötig

    Es sei zum Beispiel unsinnig, für jede von Senioren genutzte Wohnung zwei Fahrradstellplätze bauen zu müssen, kritisiert der vbw. Die Bauvorschriften müssten gelockert werden, um eine flächendeckende Abdeckung zu ermöglichen.

    Seniorengerechte Wohnungen sind auch für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehhilfen leichter zugänglich. Insgesamt würde also durch den Bau ein größerer Bedarf abgedeckt.

    Streitpunkt Baukosten

    vbw-Chef Robert an der Brügge fordert, dass die Baukosten gesenkt werden müssten. Eine Studie des Projektentwicklers Terragon und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) zeigt jedoch, dass barrierefreies Bauen gerade mal ein Prozent der Gesamtbaukosten ausmacht.

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    Mieter muss Modernisierung des Herdes dulden 43fa7f58b7eac7ac872209342e62e8f1 2017-04-26T22:00:00+00:00 Gleich zwei Streitfälle, in denen es um den Austausch des Herdes ging, wurden zugunsten der Vermieter entschieden. In beiden Fällen handelt es sich um duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahmen.

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    Ceranfeld statt Kochplatte

    Der Mieter wollte dem Austausch seiner Kochplatten gegen ein Ceranfeld nicht zustimmen, obwohl die Vermieterin ausdrücklich auf eine Mieterhöhung verzichtete. Aufgrund der Weigerung sah sich die Vermieterin zur Klage gezwungen. Das AG Neukölln legte fest, dass ihr gemäß § 555 d Abs. 1 BGB der Anspruch auf Austausch zusteht. Der Einbau eines Ceranfeldes sei wohnwerterhöhend, gilt jedoch gleichzeitig für den aktuellen Mieter als Bagatellmodernisierung und muss demnach geduldet werden.

    Induktion statt Gas

    In einem weiteren Fall in Schöneberg wehrte sich ein Mieter gegen den Austausch seines Gasherdes gegen einen Induktionsherd. Dem Gericht zufolge ist ein Induktionswert ebenso regulierbar, wie ein Gasherd, stellt jedoch ein geringeres Unfallrisiko dar, da es keine offene Flamme gibt. Zudem gilt ein Induktionswert laut des Berliner Mietspiegels als wohnwerterhöhend. Jedoch muss der Vermieter den Mietern die Aufwendungen für die Anschaffung neuer Töpfe und Pfannen ersetzen. Das AG Schöneberg sah hierfür einen Betrag von 500 Euro als angemessen an.

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    Mangelhafter Datenschutz bei Wohnungssuchenden 71ad16ad2c4d81f348082ff6c4b20768 2017-04-19T22:00:00+00:00 In einer aktuellen Meldung bemängelt der Deutsche Mieterbund (DMB), dass Mieter bei der Wohnungssuche häufig unzulässige Angaben machen müssen. Der DMB fordert Kontrollen der Wohnungswirtschaft und von Online-Portalen.

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    Wohnraumknappheit verstärkt das Problem

    Eine Untersuchung des Landesbeauftragten für Datenschutz in NRW deckt die Verstöße auf, die auch dem DMB aufgefallen sind: Mieter werden dazu genötigt, unzulässige Fragen zu beantworten. Ansonsten haben sie, besonders bei Wohnraumknappheit, keine Chance auf die Anmietung der Wohnung. „Jetzt müssen bundesweit Konsequenzen aus dieser Untersuchung gezogen werden.“ forderte der Bundesdirektor des DMB, Lukas Siebenkotten. Der DMB hofft auf verstärkte Kontrollen.

    Dem DMB geht es um die folgenden Punkte:

    • Die Mieterselbstauskunft muss erst ausgefüllt werden, wenn nach der Wohnungsbesichtigung ernsthaftes Interesse an der Wohnung besteht.
    • Kontaktdaten aus früheren Mietverhältnissen dürfen nicht abgefragt werden.
    • Fragen zum Familienstand, zum Geburtstag sowie zum Verwandtschaftsverhältnis der zum Haushalt gehörenden Kinder und sonstigen Angehörigen sind unzulässig.
    • Fragen nach der Dauer der beruflichen Beschäftigung sind unzulässig.
    • Die Forderung nach einer „Schufa-Auskunft“ oder einer ähnlichen Bonitätsauskunft sind unzulässig. Erst kurz vor Abschluss des Mietvertrages dürfen Bonitätsauskünfte verlangt werden.
    • Eine Kopie des Personalausweises darf nicht gefordert werden.
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    Smart Meter: Intelligenter Stromzähler mit Tücken e0cf1f47118daebc5b16269099ad7347 2017-04-13T22:00:00+00:00 Ab diesem Jahr beginnt der Austausch von regulären Stromzählern gegen die sogenannten „Smart Meter“. Diese „intelligenten“ Geräte sollen beim Stromsparen helfen – bisher haben Sie aber noch einige Kinderkrankheiten, so eine Studie der Fachhochschule Amsterdam.

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    Gestaffelte Installation

    Verpflichtend ist der Austausch im Jahr 2017 nur für große Energieverbraucher mit mehr als 10.000 Kilowattstunden jährlich und Verbraucher mit Stromerzeugern, die über eine Nennleistung von sieben Kilowattstunden oder mehr aufweisen. Ab Mitte bis Ende 2017 wird mit der Installation der ersten Geräte gerechnet, da die Zertifizierung noch aussteht. Ab 2020 sollen dann Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von 6.000 bis 10.000 kWh zum Einbau verpflichtet werden. Für Haushalte mit geringerem Verbrauch ist der Einbau freiwillig.

    Fehlerhafte Zählungen

    Im Test der Fachhochschule Amsterdam wurden neun Smart Meter verschiedener Hersteller geprüft. "Einige Smart-Meter haben zwar 30 Prozent unterhalb des tatsächlichen Verbrauchswertes gemessen, andere aber bis zu sechs Mal mehr als den echte Wert", sagt Cees Keyer von der Fachhochschule Amsterdam im SWR. Die Technik hat offenbar noch mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen.

    Funktion der Smart Meter

    Das Smart Meter misst den Verbrauch alle 15 Minuten – das sind 96 Werte pro Tag. Der Verbraucher soll so erkennen können, wann er einen besonders hohen oder niedrigen Verbrauch hat. Stromanbieter können flexible Tarife anbieten, in denen zu bestimmten Zeiten der Strompreis geringer ist. Jedoch betragen die Einbaukosten unter Umständen mehrere tausend Euro, zuzüglich einer jährlichen Gebühr – die Umrüstung sollte also gut überlegt sein.

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    Trend: Immer mehr Fertighäuser 81e74d678581a3bb7a720b019f4f1a93 2017-04-05T22:00:00+00:00 Der Bundesverband Deutscher Fertigbau e. V. (BDF) meldet, dass immer mehr Baugenehmigungen für Häuser in Fertigbauweise beantragt werden. Im Jahr 2016 ist die Anzahl der Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser in Fertigbauweise um 6,4 Prozent auf 19.051 Häuser angestiegen. Der Marktanteil der Fertighäuser erreicht damit 17,8 Prozent und ist so hoch wie noch nie – im Jahre 2006 betrug er noch 14,2 Prozent.

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    Baden-Württemberg ist Spitzenreiter

    Seit jeher sind Fertigbauhäuser am stärksten im Westen und Südwesten der Republik gefragt. Im Vergleich der Bundesländer steht Baden-Württemberg an der Spitze: Der Marktanteil der Fertighäuser liegt hier bei 30,6 Prozent. Dahinter liegen Hessen (28,4 Prozent), Rheinland-Pfalz (21,9 Prozent) und Bayern (20,4 Prozent).

    Junge Familien sind stärkste Zielgruppe

    Fast 60 Prozent aller Bauherren sind junge Familien – damit sind sie die wichtigste Zielgruppe. Auch Paare (36 Prozent) und Menschen, die 50 Jahre oder älter sind (22 Prozent), setzen auf Fertighäuser. Der Durchschnittspreis für ein Fertighaus betrug 2016 nach Schätzungen des BDF rund 275.000 Euro.

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    Mieter verweigert Auszug – hohe Entschädigung für Vermieter 670e8a43b246801ca1eaca97b3e19189 2017-03-29T22:00:00+00:00 Zieht ein Mieter nicht pünktlich aus der Wohnung aus, kann das teuer für ihn werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass bei verspätetem Auszug die erzielbare Miete bei Neuvermietung entscheidend ist – und das kann vereinzelt einen großen finanziellen Unterschied machen.

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    Verspäteter Auszug wurde teuer

    Im vorliegenden Fall hatten Mieter fast zehn Jahre lang eine Wohnung in München bewohnt, als der Eigentümer ihnen wegen Eigenbedarfs fristgerecht kündigte. Die Mieter zogen erst anderthalb Jahre später aus, zahlten jedoch bis dahin pünktlich die vereinbarte Miete in Höhe von knapp 1.500 Euro. Der Vermieter forderte von ihnen den Differenzbetrag zur mittlerweile ortsüblichen Vergleichsmiete, der für den genannten Zeitraum insgesamt 7.500 Euro betrug.

    BGH bekräftigt Vermieter

    Der Bundesgerichtshof sprach dem Vermieter seinen Anspruch vollumfänglich zu. Entscheidend sei nicht, ob der Vermieter die Wohnung tatsächlich weitervermieten, oder – wie im vorliegenden Fall – selber nutzen möchte, sondern es ginge darum, Druck auf die Mieter auszuüben, ihre Wohnung pünktlich zu räumen.

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    Bundestag beschließt Reform des Bauvertragsrechts b6edc1cd1f36e45daf6d7824d7bb2283 2017-03-22T23:00:00+00:00 Der Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertrags- und Gewährleistungsrechts liegt dem Bundestag bereits seit März 2016 vor – nun wurde er beschlossen. Wenn auch der Bundesrat diesem Entwurf zustimmt, tritt die Reform am 1. Januar 2018 in Kraft.

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    Mehr Rechte für Bauherren

    Besonders Bauherren würden von der Reform profitieren: Bauunternehmen müssen ihnen dann Baubeschreibungen vorlegen, die die Leistungen und auch verschiedene Qualitätsmerkmale genau beschreiben. Das erhöht die Transparenz und ermöglicht einen leichteren Preisvergleich zwischen mehreren Unternehmen. Das Gesetz sieht außerdem die Festlegung eines verbindlichen Fertigstellungstermins vor und erlaubt es Bauherren, während der Bauphase Änderungswünsche zu äußern (Anordnungsrecht).
    Unter anderem soll zudem das Widerrufsrecht für private Bauherren reformiert werden – demnach können sie 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

    Mängelhaftung zugunsten der Handwerker

    Bislang können Handwerker, die mangelhaftes Material verwendet haben, lediglich fehlerfreien Ersatz vom Hersteller verlangen. Die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau müssen sie selbst tragen. Dies soll nun zugunsten der Handwerker geändert werden – sie können diese Kosten dann vom Händler zurückfordern.

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    Nebenkosten: Jede zweite Abrechnung ist falsch 32b30a250abd6331e03a2a1f16466346 2017-03-15T23:00:00+00:00 Der Deutsche Mieterbund (DMB) meldet, dass Nebenkostenabrechnungen weiterhin das Rechtsberatungsthema Nr. 1 in Deutschland bleiben. Nach wie vor sind viele Mieter verunsichert und holen sich im Zweifelsfall professionellen Rat ein. Der DMB prüft jährlich hunderttausende Abrechnungen – jede zweite davon ist falsch, unplausibel oder unvollständig.

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    Zwingende Mindestangaben

    Die folgenden Angaben muss die Betriebskostenabrechnung laut DMB mindestens beinhalten:

    • die konkrete Bezeichnung des Objekts, auf das sich die Abrechnung bezieht,
    • die Benennung des Abrechnungszeitraumes,
    • die Zusammenstellung der Gesamtkosten für jede Nebenkostenart,
    • die Angaben des zugrunde gelegten Verteilerschlüssels,
    • die Berechnung des Mieteranteils für die einzelnen Betriebskostenarten sowie
    • die Verrechnung der monatlichen Vorauszahlungsbeträge des Mieters.
      Betriebskostenabrechnung pünktlich zustellen

    Weiterhin muss der Vermieter seinen Mietern die Betriebskostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zustellen. Für Abrechnungen, die später eintreffen, muss der Mieter keine Nachzahlungen mehr leisten.

    Zum besseren Verständnis der Abrechnung hat der DMB die Broschüre „Die zweite Miete“ neu aufgelegt.

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    BGH-Urteil: Kündigungen von Bausparverträgen sind rechtens a8ecbabae151abacba7dbde04f761c37 2017-03-08T23:00:00+00:00 Zigtausende der über 30 Millionen Bausparverträge in Deutschland könnten nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes gekündigt werden.

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    Bausparverträge: Die Problematik

    Vor allem in den 90er Jahren legten viele Sparer Bausparverträge zu einem damals wenig rentablen Zinssatz von durchschnittlich drei Prozent an. Im Gegenzug dürfen sie, wenn sie ein bestimmtes Eigenkapital angespart haben, einen zinsgünstigen Kredit in Anspruch nehmen. Diese Art des Sparens wurde jedoch, seit die Europäische Zentralbank ihre Nullzins-Politik fährt, für die Kunden äußerst lukrativ: Satte drei Prozent Zinsen gibt es heutzutage kaum noch. Viele Kunden halten ihre Verträge aufrecht, auch wenn Sie keinen Immobilienkauf anstreben. Sie haben das erforderliche Mindestkapital längst erreicht, profitieren jedoch weiterhin von den üppigen Zinsen.

    Bausparkassen wehren sich

    Für die Bausparkassen sind solche abgeschlossenen Verträge wenig ertragreich. Sie zahlen hohe Zinsen und müssen damit rechnen, dass sich Sparer nach einer Weile auszahlen lassen und nie ein Kredit zustande kommt. Im Falle eines Kredites sind sie vertraglich zu unrentablen Zinsen verpflichtet. Aus diesem Grund kündigen sie Bausparverträge, die bereits seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind, also deren Mindestkapital angespart wurde.

    Urteil des BGH ist eindeutig

    Drei Bausparer haben nun gegen diese Kündigung geklagt – doch das Urteil des BGH ist so eindeutig und allgemein formuliert, dass es höchstwahrscheinlich für alle anderen Sparer auch gilt. Entscheidend für das Urteil war ein Paragraf des Bürgerlichen Gesetzbuches. In diesem heißt es, dass ein Darlehensnehmer nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Erhalt […], ein Darlehen kündigen kann. Der BGH sieht die Bausparkasse im Zeitraum des Sparens als Darlehensnehmer. Erst im Falle einer Auszahlung würden sich die Rollen umkehren.

    Was Bausparer jetzt tun können

    Reduzieren Sie Ihre Rate oder stunden Sie sogar die Zahlungen, um das Erreichen der Zuteilungsgrenze hinauszuzögern. Sollte Ihre Bank Ihnen ein anderes Sparmodell anbieten, seien Sie aufmerksam und vergleichen Sie die Konditionen mit denen anderer Banken und Bausparkassen. Im Falle einer Kündigung haben Sie übrigens ganz gute Karten, wenn Ihnen der Bausparvertrag als „rentable Geldanlage“ angeboten wurde – in diesem Fall sind Sie jedoch in der Beweispflicht.

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    Anzahl privater Haushalte nimmt weiter zu 6e7b33fdea3adc80ebd648fffb665bb8 2017-03-01T23:00:00+00:00 Im Jahre 2035 rechnet das Statistische Bundesamt mit 43,2 Millionen Privathaushalten – das wäre ein Zuwachs von 2,5 Millionen seit dem Vergleichsjahr 2015.

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    Wachsende Bevölkerung lässt Anzahl der Haushalte steigen

    Die Bevölkerung wächst, gleichzeitig werden die Menschen immer älter. Große Haushalte werden seltener, dafür steigt die Zahl der Ein- oder Zweipersonenhaushalte. Allein aufgrund der angenommenen Bevölkerungszunahme würde die Haushaltszahl im Jahr 2035 mit 41,5 Millionen um rund 760.000 höher sein als im Jahr 2015, so das Statistische Bundesamt. Der Trend zu kleineren Haushalten würde zusätzlich für weitere 1,6 Millionen Haushalte sorgen.

    Trend zu kleineren Haushalten

    Etwa 50 Millionen Menschen sollen im Jahr 2035 in Ein- oder Zweipersonenhaushalten leben (2015: 45 Mio.). 26 Millionen von ihnen werden dann 60 Jahre oder älter sein – das sind 5,5 Millionen mehr ältere Menschen als im Vergleichsjahr 2015. Die Zahl der Haushalte mit drei oder mehr Mitgliedern soll hingegen bis 2035 auf 8,8 Millionen zurückgehen (2015: 9,9 Mio.). Das Statistische Bundesamt begründet diesen Rückgang mit den Verschiebungen in der Altersstruktur.

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    Forderung: Mieterstrom bis zur Sommerpause umsetzen d58072be2820e8682c0a27c0518e805e 2017-02-22T23:00:00+00:00 Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) kündigte an, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zum Mieterstrom verabschieden zu wollen. Laut einer aktuellen Studie des Bundeswirtschaftsministeriums könnten rund 3,8 Millionen Mieterhaushalte vom kostengünstigen Solarstrom profitieren.

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    Mieter sollen Energiewende mitgestalten

    Darüber, dass Mieter die Energiewende aktiv mitgestalten sollen und auch daran teilhaben können sind sich die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Bundesverband Erneuerbare Energien e.V., der Bundesverband Solarwirtschaft e.V., der Bundesverband Energiespeicher e.V., die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV sowie die Unternehmen Greenpeace Energy, LichtBlick, NATURSTROM und Polarstern einig. Die Ausweitung würde den Solarstrom in die Städte bringen und auch dessen Akzeptanz weiter stärken.

    Mieterstrom bisher schlechter gestellt

    Im Gegensatz zu Eigenheimbesitzern, die keinerlei Abgaben und Umlagen auf selbsterzeugten Strom zahlen müssen, wird im Hausnetz an Mieter gelieferte Solarstrom mit der EEG-Umlage belastet. Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, sagt dazu: „Es ist ein Gebot der Fairness, dass für Eigenheimbesitzer und Mieter die gleichen Spielregeln gelten. Die von der Politik in Aussicht gestellte Regelung muss jetzt so ausgestaltet werden, dass Mieterstrom für breite Mieterkreise attraktiv wird.“

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    Jetzt beantragen: Grundsteuererlass bei Mietausfall 846c260d715e5b854ffad5f70a516c88 2017-02-15T23:00:00+00:00 Vermieter, die im letzten Jahr unter unverschuldetem Mietausfall gelitten haben, können noch bis zum 31. März 2017 einen Grundsteuererlass von bis zu 50 Prozent für das Jahr 2016 beantragen.

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    Unverschuldete Mietausfälle Bedingung

    Der Grundsteuererlass wird nur genehmigt, wenn der Mietausfall unverschuldet war. Dies ist unter anderem bei Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall, struktureller Nichtvermietbarkeit oder Schäden durch z. B. einen Wohnungsbrand oder Wasser gegeben.

    Vermieter sollten ihre Bemühungen, die Wohnung zu vermieten, durch aufgegebene Wohnungsanzeigen oder Makleraufträge belegen können. Ausfälle durch Schäden lassen sich über die entsprechende Versicherung nachweisen.

    Üblicher Rohertrag entscheidend

    Der übliche Rohertrag der Immobilie entscheidet über die Höhe des Grundsteuererlasses: Liegen die Erträge um mehr als 50 Prozent hinter dem üblichen Rohertrag, wird ein Erlass von 25 Prozent gewährt. Hat die Immobilie hingegen gar keine Einnahmen eingebracht, wird 50 Prozent der Grundsteuer erlassen. Der Erlass wird durch das Grundsteuergesetz (§ 33 Abs. 1 GStG) geregelt und muss bei der Gemeinde oder dem Finanzamt beantragt werden.

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    Heizkessel: Nach 30 Jahren ist Schluss dc5689792e08eb2e219dce49e64c885b 2017-02-08T23:00:00+00:00 Die Energiesparverordnung (EnEV) legt seit 2014 fest: Nach 30 Jahren Betrieb müssen Heizkessel erneuert werden. Demnach müssen Hausbesitzer Heizkessel, die vor 1987 eingebaut wurden, in diesem Jahr austauschen.

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    Mehr als 1 Million Haushalte betroffen

    Nach den Informationen der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) sind 2017 mehr als eine Million Haushalte zum Austausch verpflichtet.

    Doch der Austausch lohnt sich: Moderne Heizkessel benötigen rund zehn bis 25 Prozent weniger Brennstoff als überholte Modelle. Zudem ist der Stromverbrauch um bis zu 90 Prozent geringer. Bereits nach wenigen Jahren, kann ein Austausch amortisiert sein. Im Besten Fall kommen Vermietern und Eigentümern zudem lokale Zuschüsse zugute.

    Nicht jeder Kessel muss getauscht werden

    Ausgenommen von dieser Regelung sind Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel – diese dürfen auch nach 30 Jahren weiter betrieben werden. Ebenfalls ausgenommen sind Eigentümer, die schon länger in Ein- oder Zweifamilienwohnungen leben. Auch Wohngebäude mit weniger als drei Wohnungen, in denen der Eigentümer bis zum 1. Februar 2002 selbst eine Wohnung bewohnt hat, profitieren von dieser Ausnahmeregelung.

    Erkundigen Sie sich also unbedingt bei einem Fachmann, ob Sie oder Ihr Vermieter Änderungen vornehmen müssen. Im Zweifelsfall entschädigen jedoch die geringeren laufenden Kosten eine einmalige Investition.

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    Trotz Inflation: Leitzins bleibt bei null Prozent 1aa48fc4880bb0c9b8a3bf979d3b917e 2017-02-01T23:00:00+00:00 Trotz der Inflation im Euroraum hält die Europäische Zentralbank (EZB) an ihrer Nullzinspolitik fest. Bis auf weiteres bleibt der Leitzins bei null Prozent und auch Geschäftsbanken müssen keine Zinsen zahlen, wenn sie Geld von der EZB erhalten.

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    Inflation in der Eurozone

    Die Inflation im Euroraum ist Ende vergangenen Jahres um 1,1 Prozent gestiegen. Durch das viele billige Geld möchte die EZB die Konjunktur stärken und die Inflation weiter ankurbeln. Mittelfristig wird eine Inflationsrate von knapp zwei Prozent angestrebt.

    Günstige Kredite für Immobilienkäufer

    Kreditnehmer profitieren von den niedrigen Zinsen, Immobilienkäufer sollten jedoch nicht auf weiter fallende Zinsen spekulieren. Die Interhyp AG geht davon aus, dass sich 10-Jahres-Baukredite auf ein Zinsniveau von 1,4 Prozent einpendeln. Sie rät Baukreditnehmern zu einer soliden Finanzierungstaktik und weist darauf hin, dass es zu stärkeren Schwankungen kommen kann.

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    KfW Förderprogramm Solarstromspeicher: Neue Fördermittel 1905aedab9bf2477edc068a355bba31a 2017-01-25T23:00:00+00:00 Das bis 2018 angelegte Förderungsprogramm der KfW „Erneuerbare Energien – Speicher (275)“ wurde im letzten Jahr bereits Anfang Oktober gestoppt, da die Tilgungszuschüsse für 2016 ausgeschöpft waren. Seit dem 1. Januar 2017 werden wieder Anträge entgegengenommen.

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    Das Förderprogramm

    Gefördert werden stationäre stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen, deren Leistung 30 kWp nicht überschreitet. Auch Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb gingen, können gefördert werden.

    Das Förderprogramm besteht aus zwei Teilen: Einem zinsgünstigen Kredit der KfW und einem Tilgungszuschuss der Bundesregierung in Höhe von bis zu 19 Prozent. Dabei lohnt es sich, schnell zu sein: Ab dem 1. Juli 2017 beträgt der Zuschuss nur noch 16 Prozent und verringert sich halbjährlich um weitere drei Prozent bis zum Programmende (31.12.2018).

    Installation lohnt sich

    Aus aktuellen Befragungen des Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW) und der Speichermesse ees Europe geht hervor, dass die Anschaffung eines Stromspeichers heute um 40 Prozent billiger ist als noch vor drei Jahren.  Gleichzeitig ist der Preis für selbsterzeugten Solarstrom oft nur noch halb so hoch, wie der Stromtarif des Versorgers.

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    Mietpreisbremse für Mecklenburg-Vorpommern soll kommen 7a53928fa4dd31e82c6ef826f341daec 2017-01-18T23:00:00+00:00 Noch im April 2016 hatte die Koalitionsmehrheit den gemeinsamen Antrag von Grünen und Linken auf Einführung der Mietpreisbremse abgelehnt – nun soll sie doch kommen. SPD und CDU legten am Montag einen entsprechenden Antrag vor.

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    Mietpreisbremse nicht flächendeckend

    Die Mietpreisbremse gilt nicht flächendeckend. Kommunen, die von stark ansteigenden Mietpreisen betroffen sind, können sie beantragen. In Mecklenburg-Vorpommern liegen solche Anträge bereits von Rostock und Greifswald vor.

    Maßnahme zeigt wenig Wirkung

    Ob die Maßnahme Wirkung zeigt, ist unklar: Seit der Einführung der Mietpreisbremse 2015 dürfen die Mieten bei Neuverträgen nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bisher machen jedoch kaum Mieter von ihrem Klagerecht Gebrauch – die Mehrheit akzeptiert höhere Mietpreise klaglos.

    Sollte der Antrag für Mecklenburg-Vorpommern genehmigt werden, wären Sachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland die einzigen Bundesländer ohne Mietpreisbremse.

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    SPD will Immobilienkäufer entlasten beb22fb694d513edcf5533cf006dfeae 2017-01-11T23:00:00+00:00 Die SPD möchte Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf senken. Der Entwurf des Beschlusspapiers für die kommende Klausurtagung sieht einige Erleichterungen für Immobilienkäufer vor. Zudem plant die SPD einen besseren Schutz vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs.

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    Pauschale für Erwerbsnebenkosten

    Bisher fallen beim Haus- oder Wohnungskauf unter anderem bis zu 1,5 Prozent des Kaufpreises für den Notar an. Da dies jedoch eine Standardleistung ist, soll der Beitrag durch eine Pauschale gedeckelt werden. Auch für den Grundbucheintrag (aktuell etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises) soll eine Pauschale festgelegt werden. Für die Grunderwerbssteuer, die je nach Bundesland mit bis zu 6,5 Prozent zu Buche schlägt, plant die SPD jedoch keine Veränderung.

    Gleichzeitig möchte die SPD für den Immobilienkauf das Bestellerprinzip, wie es bereits im Mietrecht gilt, durchsetzen. Das bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch dessen Kosten tragen muss.

    Schutz vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs

    Mieter sollen künftig besser vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs geschützt werden. Die SPD fordert, dass die Definition von Eigenbedarf gesetzlich konkretisiert wird. So soll es nicht mehr möglich sein, dass ein Vermieter kündigt, „um z. B. ein Au-Pair unterzubringen oder eine Anwaltskanzlei für ein Familienmitglied einzurichten“.

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    BGH-Urteil: Miete darf später gezahlt werden 35cf8659cfcb13224cbd47863a34fc58 2017-01-04T23:00:00+00:00 War es bisher üblich, dass die Miete spätestens am dritten Werktag des Monats auf dem Konto sein muss, entschied der Bundesgerichtshof nun, dass es ausreicht, wenn Mieter die Miete am dritten Werktag überweisen.

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    Kündigung unwirksam

    Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin ihren Mietern gekündigt, da die Zahlungen drei Monate in Folge erst nach dem dritten Werktag auf ihrem Konto eingingen. In einer Klausel im Mietvertrag hatte sie jedoch festgelegt, dass die Miete rechtzeitig auf ihrem Konto eingehen müsse und die Nichteinhaltung einen Kündigungsgrund darstellt. 

    Rechtzeitigkeitsklauseln unwirksam

    Der BGH entschied nun, dass derartige Rechtzeitigkeitsklauseln unwirksam sind, da sie eine unangemessene Beeinträchtigung der Mieter darstellen. Sie könnten z. B. nicht für Zahlungsverzögerungen, die durch die Bank verursacht werden, verantwortlich gemacht werden. Daher ist der Zeitpunkt der Überweisung maßgeblich(VIII ZR 222/15).

    Wissenswertes zum Urteil

    Bei der Berechnung des dritten Werktages werden Samstage nicht mitgezählt, da sie keine Bankarbeitstage sind.
    Das aktuelle Urteil hat außerdem keinen Einfluss auf Rechtzeitigkeitsklauseln in Mietverträgen für Geschäftsräume. Hier gilt es, weiterhin pünktlich zu zahlen.

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    Wohnungsmarkt: Leerstand sinkt um drei Prozent 7c590f01490190db0ed02a5070e20f01 2016-12-28T23:00:00+00:00 Der neue CBRE-Empirica-Leerstandsindex zeigt, dass Wohnraum in Deutschland immer knapper wird. Dieser Leerstandsindex beruht auf der Analyse von ca. 800.000 marktaktiven Wohneinheiten. Im Jahre 2015 standen laut Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) knapp 4,5 Prozent der Wohnungen leer.

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    Vermehrt Leerstände auf dem Land

    Ende 2015 waren bundesweit 622.000 Geschosswohnungen unbewohnt, Ende 2013 waren es hingegen noch 653.000. Dr. Reiner Braun, stellvertretender Vorstand der Empirica AG, rechnet jedoch mit einem Anstieg bis 2020 – vor allem in ländlichen Schrumpfungsregionen. In Wachstumsregionen müsse man hingegen das Wohnungsangebot ausweiten. So beläuft sich die Leerstandsquote laut des BBSR in den Großstädten Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main und München auf unter ein Prozent.

    Höchster Leerstand in Ostdeutschland

    Die meisten leerstehenden Wohnungen gibt es nach Angaben des BBSR in Sachsen-Anhalt (11,3 %), Sachsen (10,1 %) und Thüringen (8,4 %). In diesen Regionen ist zudem die Bevölkerungszahl zurückgegangen. Die niedrigsten Leerstände verzeichnen die Länder Schleswig-Holstein (3,4 %), Baden-Württemberg (3,5 %) sowie Nordrhein-Westfahlen und Bayern (je 3,8 %).

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    Fröhliche Weihnachten! da8ce53cf0240070ce6c69c48cd588ee 2016-12-22T23:00:00+00:00 Liebe Kunden und Geschäftspartner,

    das Jahr 2016 neigt sich langsam dem Ende zu. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen und uns für Ihr Vertrauen und Ihre Treue bedanken.

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    Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2017! 

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    Jahresrückblick 2016 96ea64f3a1aa2fd00c72faacf0cb8ac9 2016-12-21T23:00:00+00:00 Das Jahr 2016 neigt sich dem Ende zu und in der Immobilienbranche ist viel passiert. Es wurden Gesetzentwürfe vorgelegt, Gerichtsurteile gefällt und neue Regelungen sind in Kraft getreten. In diesem Rückblick haben wir die wichtigsten News des Jahres 2016 für Sie zusammengefasst.

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    Gesetzentwürfe 2016

    Die Bundesregierung hat im März 2016 den Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts eingereicht. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen Bauherren einen besseren Verbraucherschutz bieten und Handwerker bei der Mängelhaftung unterstützen.

    Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat im April 2016 den endgültigen Entwurf zur geplanten Mietrechtänderung vorgelegt. Der Gesetzentwurf betrifft unter anderem die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag, Modernisierungsumlagen und die Kündigung wegen Zahlungsverzugs. 

    Neue Regelungen 2016

    Zum 1. Dezember 2016 führte Niedersachsen als zwölftes Bundesland die Mietpreisbremse ein. In diesem Jahr trat die Regelung außerdem in Brandenburg und Thüringen in Kraft.

    Ab dem 1. Januar 2017 gilt auch in Berlin die Rauchmelderpflicht für Neu- und Bestandsbauten. Damit besteht die Rauchmelderpflicht ab 2017 bundesweit.

    Thüringen beschloss eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer ab dem 01. Januar 2017 von fünf Prozent auf 6,5 Prozent. Damit haben, bis auf Bayern und Sachsen, alle Bundesländer den ursprünglichen Satz von 3,5 Prozent erhöht. 

    Zum 1. November 2016 trat die Änderung des Meldegesetzes in Kraft, die Vermieter von der Pflicht befreit, ihren Mietern den Auszug in einer Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung zu bestätigen. 

    Wichtige Urteile 2016

    Das Landgericht Stuttgart entschied, dass Makler keine Besichtigungsgebühren erheben dürfen. Es gab damit der Klage des Mietervereins Stuttgart und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs statt. (LG Stuttgart, Urteil vom 15.06.2016 – 38 O 73/15)

    Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte Klauseln in Bausparverträgen, die eine Gebühr für die Auszahlung des Bauspardarlehens vorsehen, für unwirksam. Der Verbraucherschutzbund sah darin einen Verstoß gegen § 307 BGB und klagte erfolgreich. (BGH, Urteil v 8.11.2016, XI ZR 552/15)

    Immer aktuell

    Für Neuigkeiten, Serviceartikel und nützliche Ratgeber folgen Sie uns auch im nächsten Jahr. Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2017.

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    Mietpreisbremse in Niedersachsen gilt seit 01.12.2016 df7f28ac89ca37bf1abd2f6c184fe1cf 2016-12-14T23:00:00+00:00 Seit dem 1. Dezember 2016 gilt nun auch in Niedersachsen die Mietpreisbremse. Sie betrifft zwölf Kommunen sowie alle sieben ostfriesischen Inselgemeinden. Niedersachsen ist bereits das zwölfte Bundesland, das die Mietpreisbremse einführt.

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    19 Städte und Gemeinden betroffen

    Die neue Regelung betrifft die folgenden Städte und Gemeinden: Baltrum, Borkum, Braunschweig, Buchholz in der Nordheide, Buxtehude, Göttingen, Hannover, Juist, Langenhagen, Langeoog, Leer, Lüneburg, Norderney, Oldenburg, Osnabrück, Spiekeroog, Vechta, Wangerooge und Wolfsburg.

    Hier darf die Miete bei Neuvermietungen nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Regelung ausgenommen sind Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen. Die Mietpreisbremse gilt zunächst bis November 2021.

    Mietpreissteigerungen in den Großstädten

    Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) zog als Bewertungsgrundlage für die Einführung der Mietpreisbremse eine Analyse der Förderbank NBank heran. Demzufolge sind die Mieten in den vergangen Jahren vor allem in den Großstädten Braunschweig, Oldenburg und Wolfsburg stark angestiegen. Wolfsburg ist mit einer Mietpreissteigerung von gut 52 Prozent auf 8,65 Euro pro Quadratmeter Spitzenreiter (Zeitraum 2010 bis 2013).

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    Eigenheimzuschuss für Familien geplant 2dace78f80bc92e6d7493423d729448e 2016-12-07T23:00:00+00:00 Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) möchte Familien in Regionen mit höheren Immobilienpreisen künftig beim Erwerb eines Eigenheims unterstützen. Die „Rheinische Post“ berichtet von einem internen Konzeptpapier des Ministeriums.

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    Staatlicher Eigenkapitalzuschuss

    Der Vorschlag sieht vor, das bestehende Wohneigentumsprogramm der KfW-Bank für den Bau und Ersterwerb um einen Eigenkapitalzuschuss zu erweitern. Laut Konzeptpapier sollen Familien mit einem Einkommen unter 70.000 Euro im Jahr bezuschusst werden. Vorgeschlagen ist eine Förderung in Höhe von 8.000 Euro für Familien mit einem Kind, weitere 6.000 Euro für ein zweites und 6.000 Euro für ein drittes Kind. Durch diesen Eigenkapitalzuschuss soll Familien die Aufnahme eines Bankkredites erleichtert werden.

    SPD und CDU haben ähnliche Pläne

    Ein Ministeriumssprecher erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass Hendricks bereits mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Gespräch sei. Die Chance, die Pläne noch in dieser Legislaturperiode einzuführen, stehe gut, da SPD und Union sich weitestgehend einig sind.

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    Brandgefahr in der Weihnachtszeit 68053af2923e00204c3ca7c6a3150cf7 2016-11-30T23:00:00+00:00 Gerade jetzt in der winterlichen Zeit zünden wir häufiger Kerzen an, um uns die dunkle Jahreszeit zu verschönern. Damit sind besonders Adventskränze, Windlichter, Kerzenständer oder Weihnachtsbäume gemeint. Im Gegensatz zum restlichen Jahr steigt die Gefahr in dieser Zeit um bis zu 35 Prozent.

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    Bei Verwendung eines natürlichen Kerzenlichts, sollten einige Dinge beachtet werden:

    • Kinder und Tiere nicht mit angezündeten Kerzen alleine lassen
    • Zugluft vermeiden
    • Kerzenhalter aus feuerfesten Materialien (Metall, Ton, Glas) verwenden
    • Trockene Zweige entfernen
    • Löschmittel bereit halten

    Eine andere gute Maßnahme sich zu schützen sind die Rauchwarnmelder. Diese schlagen sofort Alarm, zum Beispiel bei Kabelbränden.

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    Thüringen erhöht Grunderwerbsteuer c15da1f2b5e5ed6e6837a3802f0d1593 2016-11-23T23:00:00+00:00 Ab 2017 erhöht nun auch Thüringen die Grunderwerbsteuer von 5 Prozent auf 6,5 Prozent. Seitdem der Staat festgelegt hat, dass die Bundesländer den Steuersatz selbst bestimmen können, haben nahezu alle Bundesländer den ursprünglichen Steuersatz von 3,5 Prozent erhöht. Lediglich in Bayern und Sachsen gab es noch keine Erhöhungen.

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    Die Einnahmen des Staates haben sich seit der Reform fast verdoppelt: 2005 nahm der Staat 4,8 Milliarden Euro ein, 2015 wurde ein neuer Höchststand von 9,2 Milliarden Euro erzielt.

    Grunderwerbsteuer: So können Sie sparen

    Die Steuersumme lässt sich auf legalem Wege um bis zu 15 Prozent reduzieren. Hierzu lassen Sie einfach im notariellen Kaufvertrag das „bewegliche Inventar“ herausrechnen. Das sind Dinge, die nicht fest mit der Immobilie verbunden sind, zum Beispiel Heizöl, Einbauküchen, Gartenhäuser, Markisen und andere bewegliche Dinge. Wenn der Wert des beweglichen Inventars die 15 Prozent überschreitet, fordert das Finanzamt in der Regel einen Nachweis über den Wert der Gegenstände an – in diesem Fall müssen Sie die entsprechenden Belege einreichen.

    Grunderwerbsteuer 2017

    Bundesland Steuersatz 2017
    Baden-Württemberg 5,0 %
    Bayern 3,5 %
    Berlin 6,0 %
    Brandenburg 6,5 %
    Bremen 5,0 %
    Hamburg 4,5 %
    Hessen 6,0 %
    Mecklenburg-Vorpommern 5,0 %
    Niedersachsen 5,0 %
    Nordrhein-Westfalen 6,5 %
    Rheinland-Pfalz 5,0 %
    Saarland 6,5 %
    Sachsen 3,5 %
    Sachsen-Anhalt 5,0 %
    Schleswig-Holstein 6,5 %
    Thüringen 6,5 %
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    Bauspardarlehen: Gebühren sind unzulässig 3621f1454cacf995530ea53652ddf8fb 2016-11-16T23:00:00+00:00 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Klauseln in Bausparverträgen, die eine Gebühr für die Auszahlung des Bauspardarlehens vorsehen, unwirksam sind.

    Hintergrund dieses Beschlusses ist die Klausel, die eine Bausparkasse in ihren Verträgen verwendete. Diese besagte, dass nach Beginn der Auszahlung des Bauspardarlehens eine Darlehensgebühr in Höhe von zwei Prozent der Kreditsumme fällig wird.

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    Verbraucherschutzbund klagte

    Der Verbraucherschutzbund hat mit der Begründung, dass ein Verstoß gegen § 307 BGB vorliegt,  gegen diese Vorgehensweise Klage erhoben.

    Der BGH gab dieser Klage statt und erklärt die Gebühr für unzulässig. Da mit der Gebühr keine konkrete Gegenleistung der Bausparkasse vergütet wird, sondern sie den Verwaltungsaufwand decken soll, ist sie nicht zulässig.

    Bausparkassen müssen Gebühr erstatten

    Haben Bausparer diese Gebühr bereits bezahlt, können Sie die Erstattung verlangen, sofern ihr Anspruch darauf nicht verjährt ist. Ansprüche auf die Erstattung von Gebühren verjähren frühestens drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Gebühr bezahlt wurde. Bearbeitungsgebühren bei Bankkrediten erst nach zehn Jahren. Welche Richtlinie hier greift, muss jedoch erst noch geklärt werden.

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    Nebenkosten beim Hauskauf in Deutschland – IW empfiehlt Senkung 61b4a64be663682e8cb037d9719ad8cd 2016-11-09T23:00:00+00:00 Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) kam zu dem Ergebnis, dass die Nebenkosten beim Hauskauf in Deutschland mehr als doppelt so hoch wie in den Niederlanden und beinahe viermal so hoch wie in Großbritannien sind. „Ein Immobilienkauf ist gerade für ärmere Familien oft unbezahlbar – auch, weil die Kaufnebenkosten nicht durch Kredite finanziert werden können“, sagt IW-Immobilienökonom Michael Voigtländer.

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    Nebenkosten im Vergleich

    Für eine Immobilie, die in Deutschland 250.000 Euro kostet, muss der Käufer zusätzlich noch mindestens 11.500 Euro beziehungsweise 4,6 Prozent des Kaufpreises aufbringen: Die Grunderwerbssteuer beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises; der Notar bekommt mindestens 0,8 Prozent, in der Regel aber 1 Prozent; und für die Eintragung ins Grundbuch muss der Käufer weitere 0,3 bis 0,5 Prozent zahlen.

    In den Niederlanden werden beim gleichen Kaufpreis nur maximal 6.500 Euro bzw. 2,6 Prozent des Kaufpreises fällig, in Großbritannien sogar nur 3.250 Euro bzw. 1,3 Prozent.

    Ärmeren Haushalten Hauskauf ermöglichen

    Die Studie des IW folgert, dass es wichtig sei, ärmeren Haushalten den Immobilienkauf zu ermöglichen – beispielsweise durch die Option, die Grunderwerbssteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren zu zahlen. „Gerade in Zeiten niedriger Zinsen ist das Eigenheim eine gute Absicherung fürs Rentenalter“, sagt Voigtländer.

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    Bei Auszug keine Wohnungsgeberbestätigung mehr nötig 4b04a686b0ad13dce35fa99fa4161c65 2016-11-02T23:00:00+00:00 Zum 1. November 2016 ist eine Änderung des Meldegesetzes in Kraft getreten, die Vermieter von der Pflicht befreit, ihren Mietern den Auszug in einer Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung zu bestätigen.

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    Meldegesetz zum Schutz vor Scheinmeldungen

    Das Meldegesetz, das seit dem 1. November 2015 gilt, sah es bisher vor, dass Mieter beim Einzug und beim Auszug eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter benötigen. Diese müssen dem Einwohnermeldeamt bei der An- bzw. Ummeldung vorgelegt werden, um Scheinmeldungen zu vermeiden. Nun ist diese Vermieterbescheinigung nur noch beim Einzug in eine neue Wohnung erforderlich.

    Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung

    Eine weitere Änderung betrifft den Fall, dass Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch sind. Sie stellt klar, dass nur der Name des Eigentümers, nicht aber dessen Anschrift in der Wohnungsgeberbestätigung genannt werden muss. Weiterhin verpflichtend sind jedoch Name und Anschrift des Wohnungsgebers.

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    KfW stoppt Förderprogramm für erneuerbare Energien fc8001f834f6a5f0561080d134d53d29 2016-10-26T22:00:00+00:00 Bereits zum 5. Oktober stoppte die KfW das Programm „Erneuerbare Energien – Speicher (275)“ für das Jahr 2016. Die Nachfrage habe die Erwartungen deutlich übertroffen und die Mittel für Tilgungszuschüsse seien nahezu vollständig ausgeschöpft.

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    Neue Anträge erst ab 2017

    Da die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereitgestellten Mittel bereits vor Ablauf des Jahres 2016 ausgeschöpft sind, schickt die KfW alle Anträge, die nach dem 5. Oktober eingehen, zurück.

    Ab Januar 2017 nimmt die KfW wieder Anträge entgegen und bewilligt diese, sofern der Antragsteller die Voraussetzungen erfüllt.

    Programm: Erneuerbare Energien – Speicher

    Das Programm unterstützt die Nutzung stationärer Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die an das elektrische Netz angeschlossen ist. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen der KfW und durch Tilgungszuschüsse, die vom BMWi finanziert werden.

    Das Programm hat eine Laufzeit von drei Jahren und ist für Fördermittelzusagen bis einschließlich 2018 angelegt.

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    Preise für Wohneigentum steigen 6e0721b2c6977135b916ef286bcb49ec 2016-10-19T22:00:00+00:00 Wie der Immobilienverband IVD meldet, sind die Preise für Wohneigentum auch 2016 weiter gestiegen. Durchschnittlich betrug die Steigerung rund 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2015 lag die Steigerung noch bei knapp 5 Prozent. Der IVD-Preisspiegel Wohneigentum, der die Entwicklung der Wohneigentumsmärkte in rund 370 Städten der Bundesrepublik erfasst, zeigt, dass sich der 2010 begonnene Preisanstieg fortsetzt.

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    Preissteigerungen vor allem in Metropolen

    In deutschen Metropolen mit mehr als 500.000 Einwohnern sind die Preise am stärksten gestiegen. Bestandswohnungen mit mittlerem bis hohem Wohnwert sind 9,42 bis 11,6 Prozent teurer als im Vorjahr. Dabei verzeichnet Frankfurt von allen deutschen Großstädten den höchsten Anstieg: Im Durchschnitt stiegen die Preise um knapp 19 Prozent auf 2.200 Euro pro Quadratmeter. In München sind Bestandswohnungen am teuersten – hier zahlt man bei mittlerem Wohnwert rund 4.200 Euro pro Quadratmeter.

    Relativ preisstabil und vergleichsweise günstig sind Wohnungen in Reihenhäusern und Neubauten. Hier zeigen sich die geringsten Steigerungen.

    Gründe für den Preisanstieg

    „Ein wichtiger Grund dafür ist die Wohnraumknappheit. Immer mehr Menschen zieht es in die Metropolen. Trotz allgemein gestiegener Bauaktivitäten gibt es eine ausgeprägte Unterversorgung im Angebot – bei immer größer werdender Nachfrage“, kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD. Weitere Ursachen sieht Schick in der hohen Liquidität im Markt: Wegen der Zinspolitik der EZB sind alternative Anlagemöglichkeiten unattraktiv geworden, daher gibt es eine gestiegene Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt.

    Eigentum erschwinglich wie nie

    Trotz gestiegener Preise zeigt der Erschwinglichkeitsindex des IVD, dass Einfamilienhäuser noch nie so erschwinglich wie heute waren. Gründe dafür sind gestiegene Löhne sowie das niedrige Zinsniveau und somit günstige Baukredite.

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    Länderbündnis fordert Entschärfung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie 72da7fd6d1302c0a159f6436d01e9eb0 2016-10-12T22:00:00+00:00 Ein Bündnis aus Baden-Württemberg, Hessen und Bayern kritisiert die seit März geltende Verschärfung der Vorschriften zur Kreditvergabe bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Das Bündnis möchte die Finanzierung des Hausbaus für Eigennutzer wieder erleichtern und fordert, die Verschärfung rückgängig zu machen.

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    Umstrittene Verschärfung der Kreditwürdigkeitsprüfung

    Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) kritisiert: „Die Kreditwürdigkeitsprüfung wird unverhältnismäßig verschärft. Das ist in höchstem Maße unsozial“. Bei der Verschärfung geht es unter anderem darum, dass „ein Kredit nur vergeben werden darf, wenn wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer den Kredit vertragsgemäß erfüllen wird“. Das benachteiligt vor allem Rentner, da die statistische Lebenserwartung zugrunde gelegt wird. Aber auch Paare mit Kinderwunsch werden benachteiligt, da Banken davon ausgehen, dass ein Partner nach der Geburt des Kindes nicht weiter arbeiten wird, was das Einkommen schmälert.

    Bündnis setzt Heiko Maas unter Druck

    Am 14. Oktober möchten Baden-Württemberg und Hessen das Thema auf die Tagesordnung im Bundesrat bringen. Bayern wird sich vermutlich anschließen.

    Doch der Druck auf Heiko Maas, die Verschärfung rückgängig zu machen, wird nicht nur von Politikern ausgeübt – auch die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken leiden unter der Verschärfung: Ihnen wird das Geschäft mit der Eigenheimfinanzierung erschwert.

    Experten der britischen Großbank HSCB und Branchenverbände fürchten außerdem, dass die Richtlinie die Nachfrage nach Immobilien in Deutschland schwächen könnte.

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    Herbstlaub räumen: Das sind Ihre Pflichten 7143d7fbadfa4693b9eec507d9d37443 2016-10-05T22:00:00+00:00 Herabgefallenes Laub kann zur echten Gefahr werden: Rutschen Fußgänger auf nassem Laub aus, drohen Schadenersatzforderungen. Gehwege sollten deshalb unbedingt geräumt werden.

    Im Garten und auf Beeten hingegen sollten Sie Herbstlaub liegen lassen. Es bietet Pflanzen und Tieren einen natürlichen Schutz vor Frost im Winter.

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    Mieter oder Vermieter – Wer muss kehren?

    In Mehrfamilienhäusern übertragen Vermieter die Beseitigungspflicht meistens an ihre Mieter oder beauftragen einen Dienstleister, der über die Nebenkosten abgerechnet wird. Eine entsprechende Regelung muss im Mietvertrag verankert sein. Der Eigentümer ist jedoch weiterhin in der Pflicht, die regelmäßige Reinigung zu kontrollieren. Entsteht ein Personenschaden, greift in der Regel die Privathaftpflicht des Mieters. Eigenheimbewohner und Anlagen mit Eigentumswohnungen haben selbst für eine ordnungsgemäße Beseitigung zu sorgen. Auch hier schützt die private Haftpflichtversicherung im Schadenfall.

    Wie oft muss gekehrt werden?

    Gehwege sollten werktags zwischen 7 und 20 Uhr geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen besteht die Beseitigungspflicht erst ab 9 Uhr. Darüber, wie häufig gekehrt werden muss, besteht keine konkrete Regelung. Es ist jedoch nicht zumutbar, den Gehweg ganztägig freizuhalten.

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    Eigentumswohnung: Tauben füttern verboten a8e864d04c95572d1aece099af852d0a 2016-09-28T22:00:00+00:00 Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in München verlangte von einem Eigentümer, dass er das Füttern der Tauben auf seinem Balkon unterlässt. Dieser hatte diverse Futter- und Wasserstellen bereitgestellt, sodass sich täglich zahlreiche Tauben auf seinem Balkon aufhielten. Da der Eigentümer dieser Aufforderung jedoch nicht nachkam, klagte die WEG auf Unterlassung.

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    Verstoß gegen die Hausordnung

    In der Hausordnung der WEG ist festgelegt, dass „das Füttern von Tauben und Möwen auf dem Grundstück oder von Wohnungen aus“ nicht gestattet ist. Zudem waren Hausdach und Balkon bereits massiv durch Taubenkot verschmutzt. Die anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft fürchteten zudem ein Gesundheitsrisiko, da Taubenkot ein Überträger von Krankheiten und Keimen ist.

    Unterlassungsklage hat Erfolg

    Das Amtsgericht München entschied, dass der Eigentümer die Fütterung der Tauben einstellen muss (AZ 485 C 5977/15 WEG).

    Der Eigentümer verletzt durch das Anlocken der Tauben in unkontrollierbarer Anzahl das Rücksichtnahmegebot des § 14 WEG und verstoße zudem gegen das Taubenfütterungsverbot der Stadt München. Das Gericht betonte außerdem, dass die Verschmutzung des Gemeinschaftseigentums und die Gesundheitsgefährdung der anderen Eigentümer schwer genug wiegt, um ein klares Verbot auszusprechen.

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    Sozialer Wohnungsbau stockt 67d96d458abdef21792e6d8e590244e7 2016-09-21T22:00:00+00:00 Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge, bauen immer weniger Länder Sozialwohnungen – obwohl der Bund hohe Zuschüsse für den Wohnungsbau bezahlt. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und dem Saarland wurde demnach seit zehn Jahren keine Sozialwohnung mehr gebaut.

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    Länder lassen Zuschüsse ungenutzt

    Mit etwa einer Milliarde Euro jährlich subventioniert der Bund den sozialen Wohnungsbau – doch einige Länder kassierten das Geld, ohne eine entsprechende Gegenleistung zu erbringen. „Es ist ein Skandal, wie einige Bundesländer in der Vergangenheit mit den Geldern des Bundes für den sozialen Wohnungsbau umgegangen sind“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Eckhardt Rehberg, der Zeitung.

    Zweckbindung fehlt

    Das Geld wird den Ländern zwar vom Staat zu Verfügung gestellt, ist jedoch nicht gesetzlich zweckgebunden. Lediglich die Vorgabe, dass das Geld für den sozialen Wohnungsbau, mindestens aber für Modernisierungsmaßnahmen ausgegeben werden muss, existiert.

    Seit 2006 sind die Länder allein für den Bau von Sozialwohnungen verantwortlich. Deshalb fordert Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) nun, dass nach Ablauf der Zahlungen im Jahre 2019, der soziale Wohnungsbau wieder gemeinsame Sache von Bund und Ländern wird.

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    Mietpreisbremse zeigt wenig Wirkung e07413354875be01a996dc560274708e 2016-09-14T22:00:00+00:00 Rund ein Jahr nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse zieht der Deutsche Mieterbund eine erste Zwischenbilanz. Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Mieten in Hamburg, Berlin, München und Frankfurt liegen nach wie vor zwischen 30 und 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

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    Kaum Unterschiede erkennbar

    In einer Pressekonferenz stellte der Deutsche Mieterbund die Ergebnisse zweier wissenschaftlicher Studien von RegioKontext und IFSS vor. Diese zeigen, dass zwischen 66,5 Prozent und 94,8 Prozent aller Angebote bzw. Wiedervermietungsmieten im Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten der Mietpreisbremse (1. Juni 2015) und dem 30. Juni 2016 über der Obergrenze der Mietpreisbremse lagen (ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent). In mehr als 100.000 Fällen überstiegen die Wiedervermietungsmieten die Obergrenze sogar um 28,7 bis 49,3 Prozent (2,75 Euro bis 4,47 Euro). Im Vergleich zu den Zahlen vom 1. Januar 2015 bis zum Inkrafttreten der Mietpreisbremse gibt es keine nennenswerten Unterschiede. „Insbesondere private Vermieter und private Wohnungsunternehmen ignorieren die gesetzlichen Regelungen“, so Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes.

    Mieterbund stellt klare Forderungen

    Der Deutsche Mieterbund fordert nun unter anderem, dass die Mietpreisbremse bundesweit und flächendeckend gilt. Vermieter sollen dazu verpflichtet werden, zu viel bezahlte Mieten seit Beginn des Mietverhältnisses zurückzuzahlen. Außerdem soll der Mieter nachvollziehbare Angaben zur Vormiete machen, wenn seine Forderungen die Obergrenze um mindestens zehn Prozent überschreiten. Weiterhin sollen die Regelungen zu den Ausnahmetatbeständen „Vormiete“ und „Modernisierung“ verschärft werden.

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    Rauchmelderpflicht: Jetzt installieren 86b122d4358357d834a87ce618a55de0 2016-09-07T22:00:00+00:00 Jährlich gibt es deutschlandweit rund 200.000 Brände mit etwa 400 Brandtoten und 4.000 Brandverletzten, die Langzeitschäden erleiden. Hausbesitzer und Vermieter, die noch keine Rauchmelder installiert haben, müssen in den folgenden drei Monaten handeln. Als letztes Bundesland hat Berlin ab dem 1. Januar 2017 die Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten eingeführt. Damit besteht ab Anfang 2017 eine bundesweite Rauchmelderpflicht für Neu- und Bestandsbauten.

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    Welche Räume müssen ausgestattet werden?

    In Wohngebäuden müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern Rauchmelder installiert werden. Auch Flure und Wohnräume, die als Fluchtweg dienen, müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

    Wer muss die Rauchmelder installieren?

    In fast allen Bundesländern steht der Wohnungseigentümer bzw. Vermieter in der Pflicht. Im September 2011 hat das Landgericht Magdeburg entschieden, dass die Kosten für Rauchmelder umlagefähige Betriebskosten sind.

    Rauchmelderpflicht wird kaum kontrolliert

    Die Einhaltung der Rauchmelderpflicht wird in Deutschland kaum kontrolliert. Trotzdem sollten Sie Ihre Pflichten unbedingt erfüllen, denn es drohen empfindliche Geldbußen sowie Kürzungen durch die Versicherung im Schadensfall.

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    Immobilienkäufer zieht es in die Städte e57c6b956a6521b28495f2886ca0977a 2016-08-31T22:00:00+00:00 Interhyp zeigt im aktuellen Immobilienbarometer, worauf die Mehrheit der Deutschen beim Immobilienkauf achtet. Neben Einkaufsmöglichkeiten und einer guten Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, wünschen sich viele auch die Nähe zur Natur. Rund 43 Prozent suchen eine Immobilie direkt in der Stadt, 48 Prozent hingegen zieht es an den Stadtrand.

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    Eine gute Lage ist entscheidend

    Beim Immobilienkauf legen die Deutschen den größten Wert auf gute Einkaufsmöglichkeiten in der Umgebung (67 Prozent). 59 Prozent wünschen sich eine günstige Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, gefolgt von Naturnähe (47 Prozent). Gleich dahinter stehen eine gute ärztliche Versorgung (39 Prozent) sowie die Nähe zum Arbeitsplatz (35 Prozent).

    Lärm ist das größte Ausschlusskriterium

    47 Prozent der Deutschen würden auf einen Immobilienkauf verzichten, wenn es in der Umgebung zu laut ist. Weitere Ausschlusskriterien sind eine problematische Nachbarschaft (36 Prozent), ein fehlender Garten (27 Prozent), dunkle Räume mit wenig Licht (25 Prozent) und eine Immobilie ohne Garage bzw. Stellplatz (22 Prozent).

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    Tiefgaragen-Stellplatz darf nicht als Lagerraum genutzt werden b7ee6f5f9aa5cd17ca1aea43ce848496 2016-08-24T22:00:00+00:00 In einem Urteil vom 1. April 2016 hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden, dass Mieter auf einem KFZ-Stellplatz lediglich Kraftfahrzeuge, Fahrräder und entsprechendes Zubehör lagern dürfen (AZ 37 C 5953/15).

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    Der Sachverhalt

    Im entscheidenden Fall hatte der Mieter auf einem gemieteten Stellplatz in einer Tiefgarage Getränkekisten gelagert. Die Vermieterin forderte ihn mehrfach zur Unterlassung auf und reichte schließlich Klage ein.

    Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache

    Der Mieter argumentierte, er bräuchte die Getränke zur Versorgung seiner Kinder während der Autofahrt. Das sah das Gericht anders und entschied, dass es sich hierbei um einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache hält. Zwar gab es im Mietvertrag keine genaue Regelung dazu, welche Gegenstände auf dem Parkplatz abgestellt werden dürfen, das Wort „Einstellplatz“ reicht jedoch aus, um ihn als KFZ-Stellplatz zu definieren. Die Lagerung von Getränken bliebe hingegen der Aufbewahrung in von allen Seiten abgeschlossenen Räumen vorbehalten. Zudem seien Getränke nicht als Zubehör zum Auto zu bewerten und sind damit unberechtigterweise auf dem Stellplatz abgestellt worden.

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    Mehrgenerationenhaushalte werden seltener 4ea06fbc83cdd0a06020c35d50e1e89a 2016-08-17T22:00:00+00:00 Mehrgenerationenhaushalte werden nach Auswertungen des statistischen Bundesamtes (Destatis) immer seltener. In den letzten 20 Jahren ist die Zahl der Mehrgenerationenhaushalte um rund 40 Prozent gesunken.

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    Zahlen sind deutlich

    Haben im Jahr 1995 noch 351.000 Mehrgenerationenhaushalte existiert, sind es im Jahre 2015 nur noch 209.000. Als Mehrgenerationenhaushalte werden bei dieser Statistik Haushalte gezählt, in denen drei Generationen oder mehr zusammenleben. In ländlichen Gegenden ist das Wohnen mehrerer Generationen unter einem Dach verbreiteter, als in der Stadt.

    Bei der Erhebung von Destatis werden nur Familien berücksichtigt, die in einem Haushalt leben und die über eine gemeinsame Haushaltskasse verfügen.

    Vorteile von Mehrgenerationenhaushalten

    Mehrgenerationenhaushalte haben aber auch heute noch Vorteile: Familien bleiben in Kontakt und können sich untereinander im Haushalt und bei anderen Tätigkeiten aushelfen. Gleichzeitig ist es wesentlich günstiger, wenn man sich ein Eigenheim teilt. Durch An- und Umbauten lässt sich der Wohnraum einfach erweitern. Wichtig ist hierbei natürlich, dass alle Beteiligten gut miteinander auskommen.

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    Trinkwasser aus dem Hahn von sehr guter Qualität 288cc0ff022877bd3df94bc9360b9c5d 2016-08-10T22:00:00+00:00 Für den Ende Juli veröffentlichten „großen Wassercheck“ hat die Stiftung Warentest die Qualität des Leitungswassers in 22 deutschen Städten getestet. Darunter waren kleinere Städte, aber auch Metropolen wie Hamburg, Berlin und München.

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    Leitungswasser ist gesund und günstig

    Die Testergebnisse sind eindeutig: Leitungswasser ist sowohl gesund als auch günstig. Die landläufige Meinung, Leitungswasser würde nicht genügend Mineralstoffe enthalten, wurde widerlegt: Mineralien kommen in Mineralwasser nur in geringfügig höheren Mengen vor.

    Gesundheitlich ist Leitungswasser, auch bei lebenslanger Aufnahme, unbedenklich. Glyphosat konnte weder in Leitungs- noch in Mineralwasser nachgewiesen werden. Andere Stoffe, wie Medikamentenreste, Uran, Nitrat oder Chrom wurden entweder gar nicht oder nur in geringen Dosen gefunden.

    Strenge Kontrollen

    Leitungswasser ist nach wie vor das in Deutschland am strengsten kontrollierte Lebensmittel. Das ist unter anderem aus dem Grund erforderlich, da es auch bei lebenslangem Konsum nicht krank machen darf. In großen Betrieben wird die Qualität mehrmals am Tag getestet.

    Auch im Preisvergleich gewinnt das Leitungswasser: Für einen Liter zahlt man inklusive Entsorgung etwa 0,5 Cent – Mineralwasser hingegen kostet mindestens 15 Cent pro Liter.

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    Gesunkene Heizölpreise – jetzt für den Winter eindecken 3a835d3215755c435ef4fe9965a3f2a0 2016-08-03T22:00:00+00:00 Wer sich jetzt schon mit Heizöl eindeckt, kann mehrere hundert Euro sparen. Seit einigen Tagen sind die Preise im freien Fall. Den Grund dafür sehen die Experten von esyoil in den hohen US-Beständen und der dort gesunkenen Nachfrage.

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    Die aktuellen Heizölpreise

    Derzeit kostet der Liter laut esyoil etwa 0,4332 Euro, Für 3.000 Liter zahlen Sie also 1.299,60 Euro (Stand: 03.08.2016, 14 Uhr). Im November 2015 kostete der Liter noch 0,5473 Euro, beim Kauf von 3.000 Litern würden Sie also knapp 350 Euro sparen.

    Prognose kaum möglich

    Experten gehen davon aus, dass der Preis vorerst stagniert. Jedoch ist eine genaue Vorhersage kaum möglich; auch ein Anstieg oder weiter sinkende Preise sind denkbar. Wer sparen möchte, kann schon jetzt bedenkenlos zuschlagen.

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    Sonnenschutz: Schirm, Markise oder Sonnensegel? f2201f5191c4e92cc5af043eebfd0946 2016-07-27T22:00:00+00:00 Wir lieben den Sommer – allerdings möchten wir auf der eigenen Terrasse, dem Balkon oder gar in der Wohnung von der Hitze verschont bleiben. Damit es nicht unerträglich heiß wird, muss ein ordentlicher Sonnenschutz her.

    Die Wohnung sollte tagsüber abgedunkelt werden. Außenrollladen verhindern, dass es die Hitze in die Wohnung schafft. Sind keine Rollos vorhanden, sollten Sie die Fenster schließen und sonnenundurchlässige Vorhänge zuziehen.

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    Für den Balkon: Schirme und Markisen

    Ein Sonnenschirm ist immer erlaubt und kann flexibel ausgerichtet werden. Er schützt nicht nur Ihren Balkon, sondern auch das Innere Ihrer Wohnung vor übermäßiger Sonneneinstrahlung.

    Markisen sehen hübsch aus und bieten zuverlässigen Sonnenschutz. Da sie an der Fassade befestigt werden, benötigen Sie das Einverständnis Ihres Vermieters. Auch die Montage von Klemmmarkisen, die sich ohne Bohren an der Fassade befestigen lassen, sollten Sie sich von Ihrem Vermieter genehmigen lassen, da Sie das Erscheinungsbild des Objekts verändern.

    Für die Terrasse: das Sonnensegel

    Das Sonnensegel ist ein großes dreieckiges Tuch, das sich über die Terrasse oder größere Balkone spannen lässt. Es sollte so groß gewählt werden, dass es Ihren Sitzplatz komplett überdeckt. Sonnensegel sind in der Regel wasserdicht – so kann die Grillparty auch bei Platzregen stattfinden. Wenn es nicht mehr benötigt wird, lässt es sich einfach abnehmen und platzsparend verstauen.

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    Makler dürfen keine Besichtigungsgebühr erheben 959a557f5f6beb411fd954f3f34b21c3 2016-07-20T22:00:00+00:00 Makler dürfen von Wohnungssuchenden keine Gebühren für Besichtigungen erheben. Das entschied nun das Landgericht Stuttgart.

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    Eine Stuttgarter Maklerfirma erhob für Besichtigungstermine pro Interessent 35 bis 50 Euro „Besichtigungsgebühr“. Der Mieterverein Stuttgart und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatten gegen diese Praxis geklagt – und haben Recht bekommen.

    Hohe Strafen drohen

    Die Maklerfirma musste eine Unterlassungserklärung abgeben. Sollte sie weiterhin die unzulässigen Gebühren erheben, droht ihr bis zu 250.000 Euro Bußgeld.

    Der Stuttgarter Immobilienvermittler erklärte, dass er die Besichtigungen als Dienstleister durchführt und sie daher nicht unter das Wohnungsvermittlungsgesetz fallen. Die Richter fanden seine Ausführungen nicht nachvollziehbar und ordneten Besichtigungstermine eindeutig der Maklertätigkeit zu.

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    Fahrtkosten zur Mietwohnung steuerlich absetzen d840cc5d906c3e9c84374c8919d2074e 2016-07-13T22:00:00+00:00 Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e. V. (WiE) informiert aktuell darüber, dass Fahrten zur Mietwohnung steuerlich geltend gemacht werden können. Gelegentliche Fahrten zur vermieteten Wohnung können pauschal mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden.

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    Laut WiE-Steuerexperte Helmut Bischoff lohnt sich das vor allem, wenn das Objekt weiter entfernt vom eigenen Wohnort liegt: Wenn Sie dreimal jährlich von Köln nach Leipzig fahren, sind das rund 3.000 Kilometer und somit 378 Euro.

    Werbungskosten nachträglich einreichen

    Auch wenn Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht eingereicht haben, lohnt es sich, die Sache zu prüfen. Vergessene Werbungskosten können Sie noch nachreichen.

    Um als Werbungskosten anerkannt zu werden, müssen solche Fahrten jedoch in klarem Zusammenhang mit der Besichtigung oder der Erhaltung des Objekts stehen. Das können Termine mit Mietinteressenten sein, das Ablesen der Zählerstände oder die Organisierung von Reparaturterminen.

    Als Nachweis dienen Eigenbelege, auf denen Sie die den Zweck der Fahrt und die gefahrenen Kilometer notieren. Zusätzlich können Sie die Fahrt durch Rechnungen oder Quittungen belegen.

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    Vermieter dürfen Wohnungen alle 5 Jahre besichtigen 5807a685d1a9ab3b599035bc566ce2b9 2016-07-06T22:00:00+00:00 Das Amtsgericht München entschied in einem aktuellen Urteil (AZ 461 C 19626/15), dass Vermieter alle fünf Jahre verlangen können, die vermietete Wohnung zu besichtigen. 

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    Im angeführten Fall nahm die Vermieterin einen unangenehmen Geruch war und befürchtete Schimmel oder Fäulnis als Ursache. Der Mieter wollte sie jedoch nicht hineinlassen und so erhob die Vermieterin Klage.

    Anhaltspunkte sind entscheidend

    Routinekontrollen und anlasslose Besichtigungen sind weiterhin unzulässig. Da die Vermieterin jedoch eine Schädigung der Bausubstanz zu befürchten hatte, ist die Besichtigung begründet und erforderlich.

    Besichtigungen alle 5 Jahre

    Das Amtsgericht München entschied außerdem, dass Vermieter nicht dauerhaft aus ihrem Eigentum ausgeschlossen werden dürfen. Um den Zustand der Wohnung zu prüfen, darf der Vermieter alle fünf Jahre Einlass verlangen. Dieser Zeitraum entspricht nach allgemeiner Anschauung dem Zeitraum, nach dessen Ablauf z. B. Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen. Der Vermieter muss die Besichtigung jedoch rechtzeitig ankündigen; in diesem Fall waren es fünf Werktage im Voraus.

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    Warum Rückstauventile immer wichtiger werden eefc9e10ebdc4a2333b42b2dbb8f27b6 2016-06-29T22:00:00+00:00 In Hochwassergebieten sind Rückstauventile nahezu unumgänglich. Die heftigen Unwetter in diesem Frühjahr haben gezeigt, dass die Investition in einen Rückstauschutz auch in anderen Gebieten sinnvoll ist.

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    Kanalisationen sind mit Wassermengen überfordert

    Die Entwicklung der letzten Jahre verdeutlicht es: Unwetter werden schlimmer; Starkregen ist längst keine Ausnahme mehr. Da die Kanalisationen solche Wassermassen nicht aufnehmen können, entsteht ein Rückstau, der das Kanalwasser durch tiefliegende Abflüsse ins Haus drückt. Bei einem Neubau sollten Sie entsprechende Maßnahmen bereits im Vorfeld einplanen. In älteren Häusern kann der Rückstauschutz problemlos nachgerüstet werden.

    Wie funktioniert ein Rückstauventil?

    Rückstauventile funktionieren einseitig: Das Wasser von innen fließt problemlos ab, bei Wasserdruck von außen verschließt sich jedoch ein Ventil und schützt das Haus vor eindringendem Grundwasser. Die Rückstauklappe ist im Idealfall aus Metall – so sind Sie gleichzeitig vor Eindringlingen, wie zum Beispiel Ratten geschützt.

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    Auch in der Ferienzeit: Haus gegen Einbruch sichern 06997f04a7db92466a2baa6ebc8b872d 2016-06-22T22:00:00+00:00 Allein 2015 registrierte die Polizei im Bundesgebiet 167.136 Einbrüche in Häuser oder Wohnungen – das sind 9,9 Prozent mehr, als im Jahre 2014. Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt deshalb, Einbruchschutz schon im Neubau einzuplanen.

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    Wintermonate und Ferienzeit: Bei Einbrechern besonders beliebt

    Besonders aktiv sind Einbrecher in den Wintermonaten und in der Ferienzeit. Wer seine Wohnung jedoch schützt und aufmerksame Nachbarn hat, kann sich glücklich schätzen: rund 43 Prozent aller Wohnungseinbrüche scheitern an der Sicherheitstechnik oder weil die Einbrecher gestört werden.

    Der VPB empfiehlt, sich von der örtlichen Polizei beraten zu lassen. Zum Teil machen geschulte Beamte auch Hausbesuche und weisen auf Schwachstellen und Sicherheitsrisiken hin.

    Förderungen der KfW

    Möchte man eine Förderung für Einbruchschutzmaßnahmen der KfW-Bank in Anspruch nehmen, lohnt sich die Beauftragung eines Sachverständigen. Die KfW stellt sehr strenge Anforderungen, belohnt die Nachrüstung von Altbauten jedoch durch Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite. Für Sicherheitstechniken im Neubau gibt es allerdings keine Förderungen – deshalb sollten Sie bereits bei der Planung entsprechende Maßnahmen berücksichtigen.

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    Was Balkonbesitzer jetzt wissen müssen 88ae6372cfdc5df69a976e893f4d554b 2016-06-15T22:00:00+00:00 Wie Sie Ihren Balkon gestalten und nutzen, dürfen Sie nur zum Teil selbst entscheiden. Was erlaubt ist und was nicht, lesen Sie im folgenden Artikel.

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    Gestaltung und Sonnenschutz

    Tische, Stühle oder Sonnenschirme sind immer erlaubt – auch die Bepflanzung steht Ihnen zunächst frei. Blumentöpfe müssen jedoch gesichert werden. Für einen Sichtschutz oder gar eine Komplettverkleidung, Rankengitter und Markisen brauchen Sie das Einverständnis Ihres Vermieters. Er darf Ihnen sogar vorschreiben, dass die Optik an die Fassade angepasst werden muss. Ihre Wäsche dürfen Sie auf dem Balkon trocknen, sofern der Wäscheständer nicht über die Balkonbrüstung herausragt.

    Grillen und Feste

    Bei Festen dürfen Ihre Gäste selbstverständlich auf den Balkon – die Nachtruhe ab 22 Uhr ist jedoch unbedingt einzuhalten. Sofern es im Mietvertrag nicht verboten ist, dürfen Sie auch auf Ihrem Balkon grillen. Fühlen sich Nachbarn allerdings durch Rauch und Gerüche belästigt, kann es Ärger geben. Sprechen Sie im Vorfeld mit Ihren Nachbarn und schaffen Sie sich einen Gas- oder Elektrogrill an, um die Rauchentwicklung auf ein Minimum zu reduzieren.

    Rauchen auf dem Balkon

    Der Bundesgerichtshof hat 2015 in einem Urteil entschieden, dass das Rauchen auf dem eigenen Balkon erlaubt ist, solange Nachbarn dadurch nicht erheblich beeinträchtigt werden. In Einzelfällen können Raucher sogar dazu verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen.

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    Neuer Gesetzentwurf zum Bauvertragsrecht 2ca65f58e35d9ad45bf7f3ae5cfd08f1 2016-06-08T22:00:00+00:00 Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in den Bundestag eingebracht. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dem besseren Verbraucherschutz von Bauherren dienen und Handwerker bei der Mängelhaftung unterstützen.

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    Klare Regelungen für Kündigungs- und Widerrufsrecht

    Mit der Einführung der neuen Rechtsfigur eines Verbraucherbauvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), soll der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer ein sogenanntes Anordnungsrecht erhalten. Das bedeutet, er erhält die Befugnis, Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anzuordnen. Zudem soll das Kündigungs- und Widerrufsrecht künftig klar geregelt werden.

    Änderung der Mängelhaftung zugunsten der Handwerker

    Das Kaufvertragsrecht soll an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst werden. Dies betrifft vor allem die Haftung, wenn mangelhaftes Material verwendet wurde. Bisher kann ein Handwerker, der mangelhaftes Material verwendet hat, vom Hersteller lediglich fehlerfreien Ersatz verlangen. Die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau muss er selbst tragen. Dies soll nun zugunsten des Handwerkers geändert werden.

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    Förderungsprogramm für Solarstromanlagen fa14d4fe2f19414de3ebd9f63d5c0169 2016-06-01T22:00:00+00:00 Bereits am 1. März ist das neue Förderungsprogramm für Sonnenbatterien gestartet. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) stellt jedem, der eine bestehende Anlage mit einem Heimspeicher nachrüstet oder eine neue Anlage mit Speicher installiert, 25 Prozent der förderfähigen Kosten als Tilgungszuschuss in Aussicht. Die Höhe des Zuschusses ist von der Leistungsfähigkeit und den Anschaffungskosten der Solarstromanlage abhängig.

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    Maximaler Zuschuss nur noch bis Ende Juni

    Bei einer Beantragung des Zuschusses bis zum 30.06.2016 sind noch Förderungen von bis zu 25 Prozent möglich, im zweiten Halbjahr 2018 sind es nur noch zehn Prozent. Zudem gelten die Zuschüsse nur, wenn die Anlage nach dem 31.12.2012 installiert wurde. Eine rechtzeitige Beantragung lohnt sich also.

    Photovoltaik im Trend

    In der Bundesrepublik sind laut Berichten des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und des BSW-Solar mehr als zwei Millionen Solaranlagen in Betrieb – allein 2015 wurden 100.000 neue Anlagen installiert. Beide Verbände gehen davon aus, dass die Solartechnik in Anbetracht der gestiegenen Anforderungen in der Energiesparverordnung zum neuen Standard wird.

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    Gartenmöbel: Das sind die Trends 2016 bf62768ca46b6c3b5bea9515d1a1fc45 2016-05-25T22:00:00+00:00 Der Sommer ist zum Greifen nah - höchste Zeit, Garten oder Balkon auf Vordermann zu bringen. Wenn Sie über neue Möbel nachdenken, werfen Sie vorher einen Blick auf die aktuellen Trends.

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    Material: Der Mix macht's

    Holzmöbel liegen weiterhin im Trend; vor allem Teakholz erlebt ein Comeback. Besonders beliebt sind auch Materialmixe: Gartenmöbel kombiniert aus Holz, Edelstahl, Metallen oder Korbgeflecht sind ein echter Blickfang.

    Farben: Trends und Klassiker

    In diesem Jahr findet man besonders viele Möbel und Accessoires in Gelb: von Sonnengelb bis zum dezenten Safran ist alles dabei. Aber auch klassische Farben, wie blau/weiß, rot/weiß oder Sandtöne bleiben im Trend.

    Das Wohnzimmer für Garten und Balkon

    Draußen wird es gemütlich: Der Trend geht zu einladenden Sitzgruppen mit Polstern aus wetterfestem Gewebe. Dekoriert wird mit strapazierfähigen Outdoor-Teppichen, Lampen, Skulpturen und sogar wetterfesten Bildern.

    Für eine Umgestaltung müssen Sie keine neuen Möbel kaufen: Tauschen Sie einfach Sitzkissen, Auflagen und Accessoires gegen Neue in den aktuellen Trendfarben aus.

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    Prüfen Sie Ihre Hausordnung auf Gültigkeit 470e7a4f017a5476afb7eeb3f8b96f9b 2016-05-18T22:00:00+00:00 Nicht alles darf in der Hausordnung vermerkt werden. Welche Dinge nicht in die Hausordnung dürfen und worauf Sie achten müssen, lesen Sie hier.

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    Das darf nicht in die Hausordnung

    • Tierhaltung darf nicht verboten werden. Kleintiere sind immer erlaubt; über die Haltung von Hunden, Katzen und gefährlichen Tiere muss im Einzelfall entschieden werden.
    • Ein Besuchs- oder Übernachtungsverbot ist unzulässig. Die Mieter darf seinem Besuch sogar Schlüssel zur Wohnung überlassen.
    • Kinderlärm darf ebenfalls nicht verboten werden. Auch Kinderwagen dürfen in den Hausflur, sofern Sie kein Hindernis darstellen.
    • Schichtarbeiter müssen jederzeit baden oder duschen können: Ein generelles Bade- und Duschverbot ab 22 Uhr ist unwirksam.

    Möchten Sie Ihren Mietern mit der Hausordnung einige Pflichten zuweisen, z. B. Schneeräumen, die Flurwoche oder das Kehren im Herbst, so muss sie zwingend ein Anhang des Mietvertrages sein oder darin erwähnt werden. Wenn Sie das versäumen oder lediglich einen Aushang im Hausflur haben, dürfen Sie Ihrem Mieter darin keinerlei Arbeiten auferlegen. In diesem Fall dürfen lediglich z. B. Nutzungsbestimmungen für Gemeinschaftsräume (z. B. Wasch- oder Fahrradkeller) oder Ruhezeiten vermerkt werden.

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    Wann lohnt sich eine Immobilienbewertung? 2823f4797102ce1a1aec05359cc16dd9 2016-05-11T22:00:00+00:00 Den Wert Ihrer Immobilie sollten Sie vor allem dann ganz genau kennen, wenn ein Besitzerwechsel ansteht. Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, fragen Sie Ihren Makler: Bei vielen Immobilienmaklern gehört die Wertermittlung zum Service. In Rechtsfällen lassen Sie am besten ein Gutachten durch einen unabhängigen Baugutachter erstellen. 

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    Als Immobilienkäufer oder -verkäufer

    Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, dient die Wertermittlung der Preisfindung oder als Entscheidungshilfe. Ein zu günstiger Verkauf ist ebenso ärgerlich, wie ein zu teuer bezahltes Eigenheim. 

    Bei Scheidungen, Erbschaft oder Schenkungen

    Im Scheidungsfall erfolgt bei der Vermögensteilung ein Zugewinnausgleich. Zu diesem Zweck ist es nötig, den genauen Wert der Immobilie zu kennen. Der Verkehrswert einer Immobilie muss aus steuerlichen Gründen auch bei Erbschaften oder Schenkungen ermittelt werden.

    Auch wenn es um Vormundschaft, Sorgerecht oder Hypotheken geht, kann eine Wertermittlung sinnvoll oder gar notwendig sein. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Baugutachter oder Immobilienmakler beraten.

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    Neue Schlösser für alte Türen ccb0989662211f61edae2e26d58ea92f 2016-05-04T22:00:00+00:00 In einigen Fällen ist der Austausch der Schlösser unumgänglich: Bei Schlüsselverlust oder dem Erwerb einer gebrauchten Immobilie. Wann sich ein Austausch lohnt, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

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    Hier ist eine Neuanschaffung notwendig

    Haben Sie Ihren Schlüssel verloren, sollten Sie zunächst überlegen, ob der Finder herausfinden kann wo Sie wohnen. Haben Sie z. B. Ihre Handtasche mitsamt Papieren verloren ist schnelles Handeln gefragt: Der Finder kennt Ihre Adresse und hat Zugang zu Ihrem Haus. Auch beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie sollten Sie alle Außenschlösser austauschen. So verhindern Sie, dass ehemalige Besitzer mit eventuell zurückbehaltenen Schlüsseln hereinkommen. 

    Die Sicherheit erhöhen

    Bei besonders alten Schlössern lohnt sich der Austausch ganz besonders: Die Sicherheitsstandards sind heute höher und bieten einen besseren Schutz vor unbefugtem Zutritt. Manchmal sind alte Schlösser auch einfach defekt oder funktionieren nicht mehr richtig. Auch dann ist ein Austausch fällig. 

    Der Austausch der Schlösser lohnt sich meistens. In der Regel ist es schnell erledigt und nicht einmal mit besonders hohen Kosten verbunden. 

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    Wer haftet bei Schäden durch Handwerker? 872488f88d1b2db54d55bc8bba2fad1b 2016-04-27T22:00:00+00:00 Für Arbeiten im oder am Haus beauftragt  man am liebsten Experten. Doch was passiert, wenn der Handwerker unsauber arbeitet oder durch ein Missgeschick Schäden verursacht? Wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie schnell und angemessen handeln.

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    Schaden oder Mangelhafte Arbeit?

    Zunächst müssen Sie bestimmen, ob es sich um einen Mangel oder einen Schaden handelt. Ein Schaden liegt vor, wenn der Handwerker etwas beschädigt hat. Zum Beispiel wenn der Handwerker vergisst, den Haupthahn abzudrehen und so ein Wasserschaden entsteht. Um einen Mangel handelt es sich, wenn eine Arbeit nicht entsprechend der Vereinbarung durchgeführt wurde. Zum Beispiel, wenn der Anstrich der Fassade fleckig wird. 

    Verhalten im Schadenfall

    Auch hier gilt: Suchen Sie zunächst das Gespräch und sprechen Sie das Problem an – die meisten Handwerker reagieren einsichtig. Je nach Ausmaß sollten Sie zudem Fotos machen oder einen Sachverständigen hinzuziehen. Bei einem Mangel müssen Sie dem Handwerker die Möglichkeit zur Nachbesserung geben (z. B. einen zweiten Anstrich durchzuführen), bei Schäden können die Kosten zur Beseitigung des Schadens einfordern. 

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    Regenwassernutzung spart bares Geld 6f2268bd1d3d3ebaabb04d6b5d099425 2016-04-20T22:00:00+00:00 Jeder Gartenbesitzer kennt es: Um alle Pflanzen zu bewässern, benötigt man große Mengen Wasser. Das Sammeln in einer Regentonne oder einem Tank lohnt sich. Denn es ist nicht nur ökologischer und günstiger: es schont zudem die Pflanzen.

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    Regenwasser sammeln

    Wenn Sie ein Gartenhaus besitzen, können Sie es unkompliziert aufrüsten: Eine Regenrinne, eine Regentonne und ab dem nächsten Schauer sammelt sich das Wasser wie von selbst. Es gibt sogar über- oder unterirdische Modelle, die ein Fassungsvermögen von 20.000 Litern und mehr aufweisen. Diese sind natürlich etwas kostspieliger und aufwendiger zu installieren. 

    Sparen Sie Geld und schonen Ihre Pflanzen

    Sie bewässern Ihre Pflanzen kostenlos – eine Ersparnis von 50 bis 250 Euro jährlich (je nach Wasserbedarf und Tonnengröße). Ihren Pflanzen bekommt das weiche Regenwasser besser als unser Leitungswasser, das meist viel Kalk enthält.  Um zu vermeiden, dass Kinder in die Tonne fallen, sollten Sie sie unbedingt gut abdichten – so verhindern Sie zudem, dass Ihr Wasser von Mückenlarven besiedelt wird. 

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    Maas legt Gesetzentwurf zu Mietrechtänderungen vor a1d33d0dfec820b41b54430b50e96b5c 2016-04-13T22:00:00+00:00 Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat nun den endgültigen Gesetzentwurf zu den geplanten Mietrechtänderungen vorgelegt. Nach dem aktuellen Entwurf würde sich für Mieter und Vermieter einiges ändern.

    Voraussichtlich wird es bis zum endgültigen Beschluss durch das Bundeskabinett noch einige Monate dauern. Auch Änderungen am Gesetzentwurf sind bis zum Inkrafttreten jederzeit möglich.

    Wir haben die geplanten Änderungen für Sie zusammengefasst.

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    Tatsächliche Wohnfläche soll maßgeblich sein

    Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent von der im Mietvertrag vereinbarten Fläche ab, stellt dies einen Mangel dar. Die Beweislast für eine nachträgliche Mietminderung liegt allerdings beim Mieter. Auch für Betriebskostenabrechnungen, Modernisierungen und Mieterhöhungen soll künftig die reale Wohnfläche maßgeblich sein.

    Modernisierungsumlagen werden mieterfreundlicher

    In Zukunft sollen Vermieter nur noch acht Prozent (statt bisher elf Prozent) auf die Jahresmiete aufschlagen dürfen. Eine neue Kappungsgrenze sieht vor, die Umlage von Modernisierungskosten auf drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von acht Jahren zu beschränken. Beträgt die Miete nach einer Modernisierung mehr als 40 Prozent des Haushaltseinkommens, sollen Mieter einen Härtefall einberufen können.

    Vereinfachte Modernisierung und altengerechter Umbau

    Das Verfahren zur Berechnung der Modernisierungsumlage soll stark vereinfacht werden. Bei Kosten von höchstens 10.000 Euro sollen Vermieter 50 Prozent Erhaltungsaufwand abziehen und können demnach maximal 5.000 Euro als Modernisierungskosten umlegen. In diesem Fall dürfen sich Mieter allerdings nicht auf die Obergrenze von drei Euro pro Quadratmeter oder die Härtefallregelung berufen.

    Ein altersgerechter Umbau von Mietwohnungen soll in Zukunft als Modernisierungsmaßnahme betrachtet werden.
    Vermieter können die Kosten somit als Modernisierungskosten auf die Miete aufschlagen.

    Berechnung und Wertung des Mietspiegels

    Bisher fließen in die Berechnung des Mietspiegels nur die Mietpreise der vergangenen vier Jahre ein. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, die letzten acht Jahre zu berücksichtigen. Zudem erfolgt eine Aufwertung  des qualifizierten Mietspiegels: Erfüllt dieser bestimmte Kriterien, wird er vor Gericht wie ein gerichtlich bestelltes Sachverständigengutachten behandelt.

    Kündigung wegen Zahlungsverzugs

    Wird einem Mieter wegen Zahlungsverzugs gekündigt, soll er künftig gegen eine vollständige Zahlung aller Rückstände die Kündigung abwenden können. Sowohl eine ordentliche als auch eine fristlose Kündigung könnten dann innerhalb einer bestimmten Frist gegenstandslos gemacht werden.

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    11,2 Milliarden Euro Grunderwerbsteuer in 2015 912d2b1c7b2826caf99687388d2e8f7c 2016-04-06T22:00:00+00:00 Die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer betrugen im Jahr 2015 11,2 Milliarden Euro – das ist ein neuer Rekordwert. Das Bundesfinanzministerium meldet  einen Anstieg von 20,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

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    BFW kritisiert Steuererhöhungen

    Seit 2006 wird die Steuer, die bei jedem Immobilienkauf oder -neubau anfällt, durch die einzelnen Bundesländer festgelegt. Seitdem wurde sie bereits 26-mal erhöht. Die Steuererhöhungen haben dazu geführt, dass sich das Steueraufkommen in den letzten fünf Jahren mehr als verdoppelt hat. 2010 waren es noch 5,3 Milliarden Euro.  Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbandes freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) kritisiert diese Vorgehensweise: „Angesichts des riesigen Mangels an bezahlbarem Wohnraum kann es nicht sein, dass Länder und Kommunen versuchen, über immer höhere Grunderwerbsteuern ihre Haushaltslöcher zu schließen [...]“. 

    Steuersätze in den Bundesländern

    Einzig Bayern und Sachsen halten am ursprünglichen Satz von 3,5 Prozent fest. Im Saarland, in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein und in Thüringen (ab 2017) ist der Spitzensatz von 6,5 Prozent fällig. Die übrigen Bundesländer bewegen sich dazwischen.

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    Eine eigene Ferienimmobilie: keine leichte Entscheidung b137fdd1f79d56c7edf3365fea7520f2 2016-03-30T22:00:00+00:00 Der Gedanke, den Urlaub im eigenen Ferienhaus zu verbringen, klingt für verlockend. Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt jedoch vor einer überstürzten Entscheidung. Eine Ferienwohnung wird – wenn die Entscheidung unüberlegt war – schnell zum Klotz am Bein, so der VPB.

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    Überlegungen vor dem Kauf

    Vorab sollten Sie überlegen, ob Sie sich eine Ferienwohnung leisten können: Informieren Sie sich über jährlich anfallende Kosten und planen Sie Instandhaltungskosten ein. Gibt es in Ihrem Wunschort oder -land energetische oder bautechnische Anforderungen, die Sie erfüllen müssen? Denken Sie auch daran, dass Sie sich mit dem Kauf an einen Urlaubsort binden.

    Begutachten Sie die Immobilie kritisch

    Wenn Sie sich eine Ferienwohnung kaufen möchten, seien Sie beim Kauf genauso kritisch, wie bei Ihrem Eigenheim. Am besten beauftragen Sie einen ortskundigen Makler oder Gutachter, der Sie über die Bestimmungen in Ihrem Ferienort informiert und die Immobilie genau unter die Lupe nimmt. Erst, wenn alle Fragen geklärt und alle Familienmitglieder einverstanden sind, steht dem Kauf nichts mehr im Wege.

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    Tipps für die erste gemeinsame Wohnung b056eb1587586b71e2da9acfe4fbd19e 2016-03-24T23:00:00+00:00 Endlich, es hat geklappt. Man hat viele Immobilien besichtigt und sich für ein echtes Schmuckstück entschieden. Nun kann alles nur noch perfekt werden - oder doch nicht?

    Die besten Tipps, damit die Liebe in der gemeinsamen Wohnung nicht rostet.

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    Von Immobilien und Wohnkonzepten

    Anfangs sind viele Konflikte vorprogrammiert, vor allem was die Einrichtung betrifft. Sie wünscht sich die süße Bettwäsche, während er lieber in einem simplen Blau schläft. Solche Kleinigkeiten führen zu Reibereien, die es zu vermeiden gilt. Setzen Sie sich mit Ihrem Partner zusammen und planen Sie Ihre neuen vier Wände gemeinsam.

    Im Optimalfall haben beide Partner das gleiche Wohnkonzept. Trifft das eher weniger zu, sollten Sie ihm die Gestaltung eines Zimmers überlassen und natürlich auch andersrum. Bestimmt finden Sie eine Raumfarbe, die beiden gefällt. Etwas schwerer wird es, wenn eine Person unbedingt die größere Wohnung möchte, obwohl sie das Budget sprengt. Diskutieren Sie in Ruhe über die Finanzierung des Wohnobjekts und teilen Sie die Miete fair auf.

    Typische Probleme beim Zusammenziehen

    Legen Sie klare Regeln fest. Als Immobilienmakler erleben wir, wie Beziehungen in die Brüche gehen, weil ein Partner andere Gewohnheiten hat. Sie fühlt sich unwohl, weil ihr das Klo zu sehr verdreckt ist. In dem Fall kann er sich häufiger im Haushalt nützlich machen, während sie ihm mittags etwas Leckeres kocht.

    Solche Kleinigkeiten stärken eine Partnerschaft, da beide Turteltauben aufeinander Rücksicht nehmen. Irgendwann schleicht sich der Alltag ein. Man sieht sich täglich und vergisst die schönen Dinge im Leben. Entfliehen Sie regelmäßig der Realität, indem Sie einen kleinen Ausflug unternehmen. Dafür braucht es nicht viel Geld und ein spontanes Picknick im Freien kann mehr als romantisch sein.

    "Schatz, wir müssen reden!"

    Eine der wichtigsten Prinzipien ist Freiraum und ein wenig Privatsphäre. Jeder Mensch braucht ein eigenes Reich, in das er sich nach einem Streit zurückziehen kann. Doch es ist wichtig, keine Konflikte zu scheuen. Manche Dinge müssen angesprochen werden, wenn er oder sie sich zu wenig im Haushalt beteiligt. Manchmal merkt eine Person gar nicht, wie sich sein Gegenüber für ihn aufreibt.

    Wir sind zwar nur Immobilienmakler und keine Paarberatung, doch keine Beziehung läuft vollkommen harmonisch ab. Eine kleine Weisheit hat sich als äußerst nützlich erwiesen:

    "Man sollte niemals zerstritten schlafen gehen. Fast alle Probleme lassen sich in einem vernünftigen Gespräch klären. Und dann ist das Kuscheln umso schöner."

    Fazit

    Immobilien kommen und gehen, der Partner sollte bis zur Ewigkeit bleiben. Versuchen Sie nicht, Ihren Partner zu erziehen und gehen Sie faire Kompromisse ein.

    Haben Sie noch immer keine Wohnung gefunden? Kontaktieren Sie uns, denn genau das ist unsere tägliche Aufgabe als Immobilienmakler!

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    Ölheizung – jetzt modernisieren und sparen e49b8b4053df9505e1f48c3a701c0682 2016-03-23T23:00:00+00:00 Eine neue und moderne Öl-Brennwertheizung bringt Ihnen eine Reihe von Vorteilen: Die Geräte arbeiten umweltfreundlicher und verbrauchen weniger Energie – das senkt Ihre Energiekosten enorm.

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    Bis zu 10 Prozent Förderung möglich

    Neue Heizungsanlagen werden durch die KfW-Bank gefördert. Wie das funktioniert, erfahren Sie detailliert auf der Website der KfW. Die KfW-Bank fördert die geplante Modernisierung mit bis zu zehn Prozent der Investitionssumme.

    Wichtig: Den Antrag auf Förderung müssen Sie unbedingt vor Beginn der Handwerkerarbeiten stellen.

    250 Euro Aktionsprämie des iwo

    Das Institut für Wärme und Öltechnik bietet derzeit eine Aktionsprämie in Höhe von 250 Euro und macht damit die Sanierung Ihrer Ölheizung besonders attraktiv. Unter den Voraussetzungen, dass Sie Ihre neue Ölheizung von einem der teilnehmenden Hersteller beziehen und Sie mindestens 1.500 Liter Heizöl in den ersten neun Monaten tanken, bekommen Sie den Zuschlag.

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    Garten: Jetzt schon an den Frühling denken 8d317bdcf4aafcfc22149d77babee96d 2016-03-16T23:00:00+00:00 Ab Anfang März ist es bereits Zeit, den eigenen Garten frühlingsfit zu machen. Sobald es nur noch selten bis gar keinen Nachtfrost mehr gibt, geht es los.

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    Den Boden vorbereiten

    Zunächst sollten Sie liegengebliebenes Herbstlaub und Pflanzenreste entfernen. Lockern Sie mit einer kleinen Grabgabel die Erde, um die Qualität der oberen Bodenschicht zu erhalten.

    Etwa eine Woche vor der Bepflanzung, können Sie die Erde düngen, damit Ihre Pflanzen optimale Bedingungen vorfinden.

    Pflegen Sie Ihren Rasen

    Bevor Sie das erste Mal den Rasen mähen, rechen sie das Laub zusammen und entfernen Sie Moospolster und Unkraut. Beim ersten Mähen sollten Sie den Rasen nur um wenige Millimeter kürzen. Optimal gepflegt wird er, wenn Sie ihn kurz darauf düngen und zwei Wochen später vertikutieren.

    Hecken- und Pflanzenschnitt

    Im Frühjahr werden die meisten Pflanzen zurückgeschnitten, um ihnen Kraft für neue Triebe zu geben. Seit dem 1. März dürfen Sie an Hecken und Sträuchern nur noch kleinere Form- und Pflegeschnitte vorgenommen werden. Stutzen dürfen Sie Hecken und Sträucher nur zwischen November und Februar, um brütende Tiere zu schützen.

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    Unverzichtbar für Eigentümer: Wohngebäudeversicherung 185e65bc40581880c4f2c82958de8cfe 2016-03-09T23:00:00+00:00 Zu jeder Jahreszeit birgt alleine die Natur eine Vielzahl von möglichen Gebäudeschäden: Wasserrohre, die bei Minusgraden platzen, Stürme, die Schäden verursachen oder Hochwasser, die ganze Kellerräume fluten.

    Ein solcher Schaden am Gebäude kann schnell sehr teuer werden: Wenn Sie hierfür keine ausreichenden Rücklagen gebildet haben, kann er sogar für Ihren finanziellen Ruin verantwortlich sein.

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    Gebäude sind häufig unterversichert

    Der Verband Wohneigentum prüft regelmäßig Immobilien auf ihren Versicherungsschutz und hat dabei festgestellt, dass viele Gebäude nur mangelhaft versichert sind. Heinz-Jürgen Quooß, Geschäftsführer des Verbands erklärt, dass vor allem Elementar- und Leitungswasserschäden nicht richtig versichert sind.

    Worauf sollten Sie achten? 

    Die Wohngebäudeversicherung ist unverzichtbar. Durch sie sind unter anderem Schäden durch Brände, Sturm und Leitungswasser abgedeckt. Die Stiftung Warentest rät dazu, diese als „gleitende Neuwertversicherung“ abzuschließen. Diese zahlt sogar den Neuaufbau bei komplett zerstörten Gebäuden. Zudem sollten Sie Ihre Immobilie zusätzlich gegen Elementarschäden wie Hochwasser versichern.

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    Immobilienkauf – Das ändert sich 2016 5f0f5e5f33945135b874349cfbed4fb9 2016-03-02T23:00:00+00:00 2016 ändert sich einiges beim Kauf, Bau und der Finanzierung von Immobilien. Erfahren Sie hier, worauf Sie nun achten müssen. 

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    Änderungen bei Immobilienkrediten

    Bis zum Frühjahr 2016 muss die Bundesregierung die EU-Richtlinie zu Immobilienkrediten umsetzen. Banken müssen dann die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen und sind verpflichtet, sie besser über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Kreditnehmer könnten – nach dem aktuellen Stand – Hypotheken nur noch ein Jahr und 14 Tage widerrufen (vorher: unbegrenzt). Die endgültige Gesetzesverabschiedung steht jedoch weiterhin aus. 

    Bauvertragsrecht: ausstehende Reform

    Auch die Reform des Bauvertragsrechts steht noch aus. Ein Gesetzesentwurf liegt zwar vor, ist aber strittig. Geplant sind unter anderem Änderungen an: 

    • Dem Widerrufsrecht für Bauverträge
    • Den Bestimmungen zur Bauzeit, wie der Angabe des Fertigstellungstermins
    • Der gesetzlichen Baubeschreibungspflicht 

    KfW-Effizienzhaus – neue Förderungsstandards

    Mit steigenden Anforderungen des EnEV verändern sich auch die Förderungsstandards des KfW-Effizienzhauses. Ab dem 1. April 2016 wird das KfW-Effizienzhaus 70 nicht mehr gefördert, dafür gilt das KfW-Effizienzhaus 40 Plus als neuer Standard. Auf die förderfähige Darlehenssumme wird hier ein Tilgungszuschuss von 15 Prozent gewährt. Bauherren sollten sich im Vorfeld über die Fördermöglichkeiten informieren.

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    Umzüge – entspannter mit Profis 0537fb40a68c18da59a35c2bfe1ca554 2016-02-24T23:00:00+00:00 Ein Umzug ist für alle Beteiligten stressig: Kisten müssen gepackt, verladen und wieder ausgepackt werden. Hinzu kommen Renovierungsarbeiten, Einkäufe und Formalitäten. Wenn Sie keine starken Helfer im Bekanntenkreis haben oder sich einfach etwas gönnen möchten, beauftragen Sie professionelle Umzugshelfer. Vergleichen Sie jedoch vorher unbedingt die Preise – hier gibt es große Unterschiede.

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    Leistungsumfang genau prüfen

    Schauen Sie vorher nach, welche Leistungen inbegriffen sind: Packen die Helfer Kisten ein und wieder aus? Montieren sie Schränke oder schließen den Herd an? Manchmal gibt es bei großen Umzügen auch Rabatte oder Tarife, die an bestimmten Wochentagen günstiger sind. Ein Vergleich lohnt sich in jedem Fall.

    Achten Sie auf die Haftung

    Wenn Sie sich für Umzugshelfer entscheiden, haben Sie die Wahl zwischen einem professionellem Unternehmen und privaten Helfern, wie zum Beispiel Studenten. Während Privatpersonen günstiger arbeiten, bieten Unternehmen den Vorteil, dass sie gegen selbstverursachte Schäden versichert sind und Ihnen entstandene Schäden ersetzen.

     

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    Smart Home – Abschreckung für Einbrecher 5c572eca050594c7bc3c36e7e8ab9550 2016-02-17T23:00:00+00:00 Die Überwachung Ihres Zuhauses muss nicht teuer sein: Die neuen Smart Home Technologien vernetzen kostengünstige Überwachungsmöglichkeiten mit Ihrem Smartphone oder simulieren Anwesenheit.

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    Überwachung für die Hosentasche

    Kleine Kameras kosten um die 200 Euro und sind sogar im Baumarkt erhältlich. Über Apps, die der Hersteller bereitstellt, lassen sie sich einfach mit dem Smartphone bedienen und erlauben auch den Fernzugriff. Einige Modelle informieren Sie per SMS über Bewegungen und lösen auf Wunsch sogar einen Alarm aus.

    Licht wirkt abschreckend: Kleine Sensorlichter registrieren Bewegungen, schalten daraufhin das Licht an und informieren Sie per Handynachricht.

    Simulieren Sie Anwesenheit

    Um Anwesenheit zu simulieren, eignen TV-Simulatoren. Sie kosten knapp 20 Euro und imitieren das Flackern eines Fernsehers. Viele Modelle lassen sich über Apps per Smartphone steuern oder auf bestimmte Uhrzeiten programmieren.

    Für das automatisierte Ein- und Ausschalten von Lampen sind klassische Zeitschaltuhren die wohl günstigste Lösung. Sie sind schon für knapp 5 Euro erhältlich.

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    Streitpunkt: Hauseingänge nachts abschließen e94550c93cd70fe748e6982b3439ad3b 2016-02-10T23:00:00+00:00 Viele Eigentümer verpflichten ihre Mieter per Hausordnung dazu, die Haustüre nachts zu verschließen. Das hat in den vergangenen Jahren für Ärger und einige Diskussionen gesorgt. Die Mieter fürchten, in Not- oder Paniksituationen das Haus nicht rechtzeitig verlassen zu können. Daher hat das Landesgericht Frankfurt am Main ein wegweisendes Urteil gefällt.

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    Abschließen nicht erzwingbar

    Um in Notsituationen keine weitere Gefährdung der Bewohner zu riskieren, müssen Haustüren nach einem Urteil vom 12. Mai 2015 nicht mehr verschlossen werden (AZ 2-13 S 127/12). Dies gilt insbesondere für Türen, die von innen mit einem Schlüssel geöffnet werden müssen.

    Praktische Lösung: Panikschlösser

    Sogenannte Panikschlösser lassen sich leicht und relativ kostengünstig nachrüsten. Ihre Besonderheit: Von außen werden sie ganz normal mit einem Schlüssel geöffnet, innen befindet sich jedoch eine Notentriegelung, die ohne Schlüssel funktioniert. Damit garantieren Sie Ihren Mietern sowohl Schutz vor Einbrechern, als auch eine ungehinderte Flucht im Notfall.

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    Nebenkostenabrechnung – darauf müssen Sie achten 2e65f2f2fdaf6c699b223c61b1b5ab89 2016-02-03T23:00:00+00:00 Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch. Worauf Sie als Mieter oder Eigentümer achten müssen, lesen Sie in diesem Ratgeber.
    Welche Kosten darf der Eigentümer umlegen?

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    Wasser, Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Steuern und Versicherungen, Aufzug, Hausmeister, Heizung, Kosten um das Gebäude (z. B. Schornsteinfeger oder Hausbeleuchtung), Fernsehen (bei Gemeinschaftsanlagen) und „Sonstige Kosten“, zum Beispiel Brandschutzwartung oder die Kosten für andere Gemeinschaftsanlagen.

    Wie werden die Kosten umgelegt?
    Die Heizkosten werden nach Verbrauch abgerechnet. Alle anderen Kosten dürfen pro Kopf, nach Wohnfläche oder Verbrauch umgelegt werden.

    Muss der Mieter klaglos zahlen?
    Sofern keine gravierenden Zweifel bestehen, muss der Mieter zunächst zahlen. Er hat das Recht, die Originalunterlagen einzusehen und darf die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten beanstanden. Hat er zu viel bezahlt, darf er die Kosten sogar in den folgenden drei Jahren zurückfordern.

    Gibt es auch Fristen für Eigentümer?
    Ja. Die Nebenkostenabrechnung muss dem Vermieter spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode zugestellt werden. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Nachzahlung.

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    Im Trend: die offene Küche edfbe1afcf9246bb0d40eb4d8027d90f 2016-01-27T23:00:00+00:00 Viele Mieter und Eigentümer wünschen sich eine zum Wohnraum hin offene Küche. Dies spiegelt sich nun auch in den Grundrissen der Neubauten wider: Der Verband der Deutschen Möbelindustrie (VDM) geht davon aus, dass mehr als 90 Prozent aller Neubauten über eine offene Küche verfügen.

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    Eine in den Wohnraum integrierte Küche bringt jedoch ganz andere Anforderungen mit sich – Hierauf sollten Sie achten:

    • Lärmpegel: Geräte wie die Abzugshaube oder Spülmaschine sollten möglichst geräuscharm sein, damit Sie sich im Wohnraum nicht gestört fühlen.
    • Gerüche: Legen Sie Wert auf eine leistungsstarke Abzugshaube, möglichst mit Abluft. Essensgerüche verteilen sich sonst schnell in der gesamten Wohnung.
    • Einrichtung: Achten Sie darauf, dass die Einrichtungsstile von Küche und angrenzendem Wohnraum harmonieren. Verwenden Sie lieber natürliche Materialien als Edelstahl – das wirkt wohnlicher.

    Viele Besitzer einer offenen Küche wünschen sich später wieder Wände. Mobile Raumteiler wie Regale, Pflanzen oder Kommoden können hier schon den gewünschten Effekt erzielen. Gleichzeitig sind Sie ein zusätzliches Dekorationselement.  

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    Strom- und Gasanbieter – jetzt Preise vergleichen! df263d996281d984952c07998dc54358 2016-01-20T23:00:00+00:00 Viele Anbieter erhöhen zum Jahreswechsel ihre Strom- und Gaspreise. Durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif können Sie im besten Fall mehrere Hundert Euro einsparen. Wenn Sie mit Gas heizen, sollten Strom und Gas im Doppelpack wechseln, denn Kombitarife sind oftmals günstiger.

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    Nicht nur die Preise vergleichen

    Gerade unseriöse Anbieter locken mit vermeintlichen Schnäppchen und Niedrigpreisen. Schauen Sie im Internet nach Erfahrungsberichten über den Kundenservice und die Seriosität.

    Vorauskasse ist nicht zu empfehlen. Zum einen gewähren Sie den Anbieter so ein zinsloses Darlehen, zum anderen bekommen Sie Ihr Geld im Insolvenzfall nicht zurück.

    Beim Wechselbonus sollten Sie genau auf die Bedingungen achten: Häufig wird der Bonus erst im 13. Monat ausgezahlt – er ist also an eine Vertragsverlängerung gebunden. Bei einem Anbieterwechsel gehen Sie leer aus.

    Nutzen Sie Vergleichsportale und verlassen Sie sich nicht blind auf einen günstigen Tarif. Hinterfragen Sie den Anbieter und achten Sie auf gute Konditionen – so kann nichts schief gehen.

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    Richtig Heizen und Lüften 217eedd1ba8c592db97d0dbe54c7adfc 2016-01-13T23:00:00+00:00 Rund 80 Prozent der Energiekosten eines Haushalts werden durch Heizung und Warmwasser verursacht. Durch richtiges Heizen und Lüften können Sie bares Geld sparen und haben es trotzdem angenehm warm in der Wohnung. Gleichzeitig mindern Sie die Gefahr der Schimmelbildung.

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    Richtiges Heizen senkt Energiekosten

    Wenn die Heizung Geräusche macht ist das ein sicheres Zeichen dafür, dass sich Luft darin befindet. Das verringert die Leistung und verursacht höhere Heizkosten. Mit einem Entlüftungsschlüssel können Sie selbst schnell Abhilfe schaffen.
    Als ideal empfinden die meisten Menschen 21 Grad in Wohnräumen, 19 Grad in der Küche, 23 Grad im Bad und 17 Grad im Schlafzimmer. Wenn Sie die Temperatur um ein Grad reduzieren, können Sie rund sechs Prozent der jährlichen Energiekosten einsparen.

    Heizungen sollten möglichst nie komplett abgedreht werden: Das erneute Aufheizen verbraucht viel Energie. Bei gleichmäßigem Heizen ist der Energieverbrauch wesentlich geringer. Auch ungenutzte Räume sollten Sie niedrig heizen, damit das Gemäuer nicht zu sehr auskühlt.

    Stoßlüften statt gekippter Fenster

    Der Mensch gibt täglich rund 1,5 l Flüssigkeit an die Raumluft ab. Durch Waschen, Kochen und Duschen kommt weitere Feuchtigkeit hinzu. Um diese wieder herauszulassen und somit Schimmelbildung zu verhindern, muss regelmäßig gelüftet werden.
    Dauerhaft gekippte Fenster lassen die Räume auskühlen und ermöglichen keinen gesunden Luftaustausch. Besser ist es, die Fenster mindestens vier Mal täglich für einige Minuten ganz zu öffnen. Um zusätzlich Energie zu sparen, sollten Sie währenddessen die Heizkörper abdrehen.

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    Räum- und Streupflicht im Winter a5cdd4aa0048b187f7182f1b9ce7a6a7 2016-01-06T23:00:00+00:00 Wenn es im Winter schneit oder gefrierende Nässe zu Gefahr wird, ist zunächst der Hauseigentümer in der Pflicht. Nach der sogenannten Versicherungspflicht hat er dafür zu sorgen, dass Zugänge und zum Teil auch angrenzende Wege geräumt und gestreut werden.

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    In den meisten Kommunen beginnt die Streupflicht um sieben Uhr morgens und endet um 20 Uhr abends. An Sonn- und Feiertagen beginnt sie meist ein bis zwei Stunden später.

    Versicherungspflicht übertragen

    Eigentümer können die Versicherungspflicht auch an Winterdienste oder die Mieter übertragen. Dies muss jedoch im Mietvertrag festgelegt sein.

    Bei Übertragung der Räum- und Streupflichten ist der Hauseigentümer verpflichtet, zu kontrollieren ob die Räum- und Streupflicht ordentlich durchgeführt wird. Bei fehlenden Kontrollen kann auch er im Schadenfall haftbar gemacht werden.

    Haftung im Schadenfall

    Werden die Wege nicht geräumt und es kommt zu einem Personenschaden, hat der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Bei Mietern greift hier die private Haftpflicht, bei Eigentümern die Haus- und Gebäudeversicherung.  

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    Im Trend: Mehrgenerationenhäuser 6bc24fc1ab650b25b4114e93a98f1eba 2015-12-30T23:00:00+00:00 Jung und Alt unter einem Dach – kann das gut gehen?

    Ja, denn Mehrgenerationenhäuser werden immer beliebter. Kein Wunder, denn durch individuell getroffene Vereinbarungen können die Generationen voneinander profitieren.

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    Ältere Leute können die Kinderbetreuung übernehmen, während die Jüngeren z. B. Einkäufe für sie erledigen. Das funktioniert sowohl im Familienverband, als auch mit Fremden.

    Unabhängige Wohnungen

    Auch wenn kein gemeinschaftliches Wohnen gewünscht ist, kann ein Mehrgenerationenhaus die richtige Lösung sein, da bei entsprechender Bauplanung getrennter Wohnraum vorhanden sein kann.

    Sobald die Kinder ausgezogen sind, ist das Haus oft zu groß für die Eltern. Durch die damals üblichen unflexiblen Bauweisen können diese Häuser – wenn überhaupt – nur mit großem Aufwand zu mehreren Wohnungen umgebaut werden.

    Langfristig planen

    Deshalb lohnt es sich, schon bei der Planung des Eigenheims an die Zukunft zu denken: Bei entsprechender Bauart ist eine Erweiterung oder Unterteilung in verschiedene Wohnungen problemlos möglich. Die ehemaligen Bauherren können bis ins hohe Alter in ihrem Zuhause bleiben und werden durch die Vermietung finanziell entlastet.

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    Rauchmelder: Ihre Pflichten ab 2016 e995f98d56967d946471af29d7bf99f1 2015-12-23T23:00:00+00:00 Jährlich gibt es in Deutschland rund 400 Tote und 4.000 Verletzte durch Brände – etwa zwei Drittel von ihnen werden im Schlaf überrascht. Abhilfe können Brandmelder schaffen, die durch ihr lautes Alarmsignal den nachts abgeschalteten Geruchssinn ersetzen.

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    Aktuelle Lage

    Außer in Berlin und Brandenburg gibt es bereits in allen Bundesländern Rauchwarnmeldepflichten für Neu- und Umbauten. Sachsen plant die Pflicht für Neubauten zum 1. Januar 2016.

    Bestandsbauten müssen in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bis zum 31.12.2015 nachgerüstet werden. In Nordrhein-Westfalen ist zur Nachrüstung noch bis Ende 2016 Zeit, in Bayern und Thüringen sogar bis zum Ende des Jahres 2017 bzw. 2018.

    Eigenverantwortlich handeln

    Mit Ausnahme von Thüringen, ist in allen Bundesländern der Eigentümer bzw. Vermieter für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich. Es erfolgen keinerlei staatliche Kontrollen; im Brandfall kann es jedoch Ärger mit Versicherungen geben.

    Rauchmelder sind nicht teuer und können Leben retten. Zudem sind neue Modelle wartungsarm und sehr zuverlässig. Unabhängig von Rauchwarnmeldepflichten sollten Sie diese Installation unbedingt in Betracht ziehen.

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    Fröhliche Weihnachten! 6c29793a140a811d0c45ce03c1c93a28 2015-12-22T23:00:00+00:00 Liebe Kunden und Geschäftspartner,

    das Jahr 2015 neigt sich langsam dem Ende zu. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen und uns für Ihr Vertrauen und Ihre Treue bedanken.

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    Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2016!

     

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    Schönheitsreparaturen und Instandhaltung ba3866600c3540f67c1e9575e213be0a 2015-12-16T23:00:00+00:00 Seit Jahren streiten sich Mieter und Vermieter um das Thema „Schönheitsreparaturen und Instandhaltung“. Immer wieder gibt es neue Urteile, denn im BGB ist lediglich festlegt, dass Vermieter sich um die Instandhaltung kümmern müssen.

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    Vorsicht: viele Klauseln unwirksam

    Viele Klauseln werden durch Formulierungsfehler unwirksam. Ein Beispiel hierfür ist die Verpflichtung des Mieters, alle Wände weiß zu hinterlassen, Parkett abzuschleifen oder Teppichböden auszuwechseln. Unwirksam sind auch Klauseln, die den Mieter unabhängig von der Wohndauer zu Renovierungsarbeiten verpflichten.

    Was sind Schönheitsreparaturen?

    Sie umfassen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken von Wänden und Decken, das Streichen von Fußböden, Heizkörpern und –rohren, Innentüren sowie Fenstern und Außentüren vom innen. All diese Arbeiten darf der Vermieter verlangen, solange sie nicht an starre Fristen gebunden sind und der Dauer des Mietverhältnisses entsprechen.

    Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie Ihre Mietverträge auf Gültigkeit prüfen. Ein einziger Fehler kann bereits eine ganze Klausel unwirksam werden lassen – die Investition in einen unabhängigen Prüfer lohnt sich also.

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    Fertighäuser werden immer beliebter d5cfead94f5350c12c322b5b664544c1 2015-12-09T23:00:00+00:00 Die Fertigbaubranche erwartet für das Jahr 2015 ein kräftiges Umsatzplus. "Wir erleben eine hohe Nachfrage nach Fertighäusern, was sich in steigenden Stückzahlen und Marktanteilen ausdrückt", sagt der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF), Johannes Schwörer.

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    Erfolgreiches Jahr für den BDF

    Im Jahr 2015 sollen die 45 Mitgliedsbetriebe des BDF, die rund 90 Prozent des deutschen Marktes abdecken, ein Umsatzplus von 4,2 Prozent erzielt haben. Der Umsatz steigt demnach voraussichtlich von 1,87 Milliarden Euro (2014) auf 1,95 Milliarden Euro.

    Marktanteil von Fertighäusern gestiegen

    In der ersten Jahreshälfte 2015 wurden 9.834 Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser in Fertigbauweise erteilt (Vorjahreszeitraum: 9.150) – das entspricht einem Zuwachs von 7,5 Prozent.

    Insgesamt stieg die Anzahl der Genehmigungen für Eigenheime aller Bauweisen um lediglich 1,8 Prozent. Der bundesweite Marktanteil von Fertighäusern stieg damit von 15,6 auf 16,5 Prozent.

    Der Marktanteil von Fertighäusern fällt regional stark unterschiedlich aus; Baden-Württemberg weist mit 28,8 Prozent den höchsten Fertigbauanteil auf, Niedersachsen mit 7 Prozent den niedrigsten.  

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    Die Weihnachtstrends 2015 – das Zuhause in die richtige Stimmung bringen 59c33016884a62116be975a9bb8257e3 2015-12-08T23:00:00+00:00 Immer früher wird es abends dunkel, Mützen und Handschuhe werden aus den hintersten Ecken des Schrankes hervorgekramt und schon bald wacht man früh auf und sieht bei dem Blick aus dem Fenster eine weiße, mit Schnee bedecket Welt. Das kann nur eines bedeuten: der Winter ist da und Weihnachten steht vor der Tür! Gerade in dieser festlichen und kalten Vorweihnachtszeit, wo auf den Straßen und in den Städten oft die Hektik bei der Suche nach Geschenken und Winterklamotten ausbricht, sehnen wir uns nach einem ruhigen, stimmungsvollen und warmen Zuhause, in welchem wir uns auf die wahren Werte von Weihnachten zurückbesinnen können.

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    Was gibt es schon schöneres, als die Wohnung oder gar das ganze Haus in weihnachtliche und winterliche Stimmung zu versetzten. Dekoration und Accessoires werden vom Dachboden geholt und zusammen mit den neu erstandenen Figuren und Kugeln vom Weihnachtsmarkt wundervoll in Szene gesetzt. Wenn der Schnee draußen vor dem Fenster leise zu Boden fällt und die weiße Pracht im Garten weiter anwachsen lässt, dekorieren wir, durch die wärmende Flamme vom Kamin gestärkt und mit leiser Weihnachtsmusik im Hintergrund, unsere Wohnung neu und holen damit den Zauber von Weihnachten und das Winter Wonderland von draußen zu uns in die Stube.

    Der Adventskranz an der Tür, das Weihnachtsgesteck mit Kerzen auf dem Esstisch, die Lichterketten an den Fenstern und zu guter Letzt der festlich geschmückte Weihnachtsbaum, welcher kurz vor Heilig Abend aufgestellt und dekoriert wird, um der festlichen Pracht die Krone aufzusetzen. Doch noch viele andere kleine Accessoires und Dekorationselemente, welche mit Liebe in allen Ecken des Hauses aufgestellt, aufgehängt und angebracht werden, sorgen für diesen unvergleichlich beruhigenden und einladenden Effekt beim Betreten der wundervoll weihnachtlichen Räumlichkeiten. Was die Weihnachtsdekoration betrifft, so ist es wie mit jeder anderen Dekoration auch, denn dabei kommt es ganz auf den Geschmack und die Vorlieben der Bewohner an. Lassen Sie sich für Ihre winterliche und weihnachtliche Zauberwelt daheim von den diesjährigen Weihnachtstrends inspirieren!

    Geist der vergangenen Weihnacht – Natur & Tradition

    Erinnern Sie sich zurück an Ihre Weihnachtsfeste als Kind oder an die Erzählungen Ihrer Eltern und Großeltern. Was früher Platz am Weihnachtsbaum und in der Dekoration fand, kann auch heute wieder heraufbeschworen werden. Ein Ausflug in den Wald liefert Ihnen mit Tannenzapfen, Eicheln und Nüssen eine wundervolle und natürliche Dekoration für die festliche Zeit. Auch Strohsterne, Bienenwachskerzen und gebastelter Baumschmuck aus Papier können den Christbaum zum weihnachtlichen Wunderwerk werden lassen und selbst Plätzchen können einen Platz an den grünen Zweigen der Weihnachtstanne finden.

    Leben Sie Ihre Kreativität und Liebe zu Weihnachten aus und machen Sie ganz traditionell die Dekoration in Handarbeit selber. Tannenzweige, eine Holzscheibe sowie Tannenzapfen und kleine Schneebälle aus Watte werden so zum wundervollen Weihnachtsgesteck und mit Kerzen wird darin das Licht der Weihnachtszeit erleuchtet.

    Geist der gegenwärtigen Weihnacht – Klassisch in Rot & Gold

    Rot und Gold sind auch heute noch die am häufigsten verwendeten Farben zu Weihnachten. Sie stehen für Feierlichkeit und Eleganz, aber verdeutlichen auch die Besonderheit des Anlasses und passen so wundervoll zum weihnachtlichen Fest. Der Engel auf der Spitze vom Weihnachtsbaum gehört hier genauso dazu, wie Sterne, Herzen, Schneemänner und Rentiere als Formen, Motive und Figuren in der Dekoration.

    Im Flur steht der Weihnachtsstern und begrüßt uns durch seine roten Blätter und durch die Glasscheibe sieht man schon den Weihnachtsbaum im Wohnzimmer im Schein der Lichterkette strahlen. Dieses Licht spiegelt sich in den silbernen, roten und goldenen Kugeln wieder, welche an den grünen Ästen baumeln. Kuschelige Decken und Kissen mit weihnachtlichen Motiven verwandeln währenddessen die Couch in ein wohliges Nest, von welchem aus man die Pracht der weihnachtlichen Dekoration andächtig bewundern kann.

    Geist der zukünftigen Weihnacht – Metallic, Schwarz & Weiß

    Gewähren Sie der modernen Weihnachtsdekoration Einzug in Ihre Räume. Ungewohnt aber nicht weniger festlich, elegant und edel wie die anderen Weihnachtstrends auch, werden die grünen Zweige der Dekoration und des Baumes nun in Schwarz, Weiß und Metallic dekoriert. Gerade mattes Schwarz wird in dieser Dekoration sehr gerne verwendet und Schalen, Kerzen und Vasen so mit innerer Beschichtung in Gold oder Silber zum festlichen Blickfang.Schwarz-Weiß macht auch am Tannenbaum eine gute Figur und kann durch Kunstschnee auf den Ästen zum märchenhaften Arrangement werden. In Kombination mit kleinen Farbakzenten in ungewöhnlichen Tönen wie Kupfer, Ochsenblutrot oder Violett erhält die Dekoration noch einmal einen ganz neuen Charme. Den Geist von Weihnachten kann man in jedem dieser Weihnachtstrends spüren und Sie werden dadurch in die unvergleichlich festliche und besinnliche Stimmung versetzt, welche diese Zeit jedes Jahr auf neue zu etwas ganz besonderem macht. Finden Sie Ihren Weihnachtstrend. Vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Weihnacht – lassen Sie den Zauber von Weihnachten auf Ihre Einrichtung Wunder wirken!

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    Energieeinsparverordnung 2016 – das müssen Sie jetzt wissen 5751ec3e9a4feab575962e78e006250d 2015-12-02T23:00:00+00:00 Um bis zum Jahr 2050 alle Gebäude nahezu klimaneutral zu betreiben, hat sich die Bundesregierung auf Standards zur Energieeinsparung geeinigt. Diese sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. In der aktuellen Fassung von 2014 werden ab 2016 unter anderem die energetischen Anforderungen an Neubauten erhöht.

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    Neue Anforderungen an Neubauten ab 2016

    Derzeit werden 60 bis 70 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter zur Beheizung und Warmwasserbereitung berechnet. Bei einem Einfamilienhaus entspricht das einem jährlichen Verbrauch von rund 750 Litern Öl.

    Nach der neuen EnEV wird der Primärenergiebedarf ab Januar 2016 um 25 Prozent gesenkt. Diese Einsparung kann man jedoch auch durch die Nutzung erneuerbarer Energien erzielen. Zeitgleich steigt der Dämmstandard um 20 Prozent.

    Diese Änderungen sind ein weiterer Schritt zum „Niedrigstenergiegebäude“, das ab 2021 als europaweiter Standard gelten soll.
    Die Verbraucherzentrale rät Bauherren, sich schon jetzt an zukünftigen Effizienzstandards zu orientieren. Die Mehrkosten sind überschaubar und für Neubauten welche die EnEV übertreffen, winken üppige Fördermittel.

    Neue Regelungen für Bestandsbauten seit 2014

    Für Bestandsbauten legt die neue EnEV bestimmte Fristen zum Austausch und der Nachrüstung fest.

    • Öl- und Gas-Standardheizkessel, die vor dem 1.10.1978 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben und müssen ausgetauscht werden. Bis 2015 müssen außerdem Kessel ausgetauscht werden, die älter als 30 Jahre sind. Wenn Sie nicht wissen ob Sie betroffen sind, fragen Sie Ihren Schornsteinfeger.
    • In unbeheizten Räumen müssen Heizungs- und Warmwasserrohre gedämmt werden.
    • Weisen oberste Geschossdecken in unbeheizten Dachräumen keinen „Mindestwärmeschutz“ auf, müssen sie bis Ende 2015 nachträglich gedämmt werden. Hiervon betroffen sind alle Räume – unabhängig davon, ob sie begehbar sind.

    „Bedingte Anforderungen“ müssen nur erfüllt werden, wenn ohnehin modernisiert wird. Wenn z. B. die Fassade oder die Fenster erneuert werden, gibt die EnEV die Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) vor. 

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder der Energieberatung der Verbraucherzentralen.

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    Do it yourself – Ihre eigene Hobby-Werkstatt d4c2e4a3297fe25a71d030b67eb83bfc 2015-11-25T23:00:00+00:00 „Do ist yourself“ heißt der Trend, Dinge selbst herzustellen. Immer mehr Menschen haben Freude am Heimwerken. Wenn Sie dazu gehören, richten Sie sich doch Ihre eigene Werkstatt ein.

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    Den richtigen Raum finden

    Nutzen Sie Ihre Garage, einen Keller- oder Wohnraum für Ihr Hobby. Im Idealfall hat dieser Raum bereits Strom und ein Fenster, das für Tageslicht sorgt.

    Achten Sie darauf, dass der Raum groß genug für eine Werkbank und Ihre Werkzeuge ist – und Ihnen genug Raum zum Arbeiten gibt. Schwerlastregale und verschiedene Sortierkästchen und Haken bieten Platz für Zubehör.

    Die Ausstattung

    Werkzeuge, die Sie regelmäßig brauchen, sollten Sie in guter Qualität kaufen. Das erspart Ihnen viel Ärger und Arbeit. Geräte, die sie nur gelegentlich benötigen, können Sie im Baumarkt günstig ausleihen – so verhindern Sie unnötige Anschaffungen.

    Gestalten Sie Ihre Hobby-Werkstatt so, wie es Ihnen gefällt. Wichtig ist, dass Sie sich wohlfühlen und sich bei Ihrem Hobby entspannen.

     

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    Heizungsausfall im Winter – was Sie beachten müssen fb89705ae6d743bf1e848c206e16a1d7 2015-11-18T23:00:00+00:00 Die Heizperiode läuft in Deutschland vom 30. Oktober bis zum 30. April. Außerhalb dieser Zeit darf der Vermieter die Heizung abstellen, sofern keine außergewöhnliche Kälte herrscht.

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    Fällt bei Kälte die Heizung aus, muss der Vermieter unverzüglich informiert werden. Er muss den Mangel zügig beheben – insbesondere, wenn die Raumtemperatur unter 18 Grad fällt.

    Drohende Mietminderungen

    Handelt der Vermieter nicht, muss der Mieter ihm eine letzte Frist setzen. Wird auch diese nicht eingehalten, kann die Miete gekürzt werden. Im Extremfall, also wenn die Wohnung wegen der Temperaturen unbewohnbar ist, sogar um bis zu 100 Prozent.

    Sonderfall: fristlose Kündigung

    Fällt die Heizung in den Wintermonaten aus, kann das Mietverhältnis unter Umständen fristlos gekündigt werden. Hierzu muss allerdings eine gewisse Härte vorliegen: Z. B. Untätigkeit des Vermieters oder gehäufte Ausfälle. In einem Fall entschied das LG Saarbrücken, dass der Vermieter unter anderem die Kosten des Umzugs und des Rechtsanwalts tragen muss.  

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    Brennholz richtig lagern 0d3180d672e08b4c5312dcdafdf6ef36 2015-11-11T23:00:00+00:00 Um einen guten Brennwert zu erzielen, sollten Sie Brenn- oder Kaminholz richtig lagern. Dies garantiert Ihnen zudem eine saubere, umweltfreundliche Verbrennung und schont Ihren Ofen bzw. Schornstein.

    Wenn Sie Ihr Holz selbst schlagen, planen Sie die Trocknungszeiten ein. Je nach Größe der Scheite, Witterung und der Holzart dauert dieser Prozess etwa 1-2 Jahre.

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    Gebrauchsfertige Lagerung

    Am einfachsten ist es, das Holz vor der Lagerung zu schlagen. Frisches Holz lässt sich gut verarbeiten und kleine Scheite trocknen schneller. Gevierteltes Holz sorgt für Abstand zwischen den Scheiten und damit für eine gute Belüftung.

    Vor Witterung schützen

    Draußen herrscht die ideale Luftzirkulation und das Holz trocknet durch Sonneneinstrahlung und Wind. Durch z. B. Europaletten schützen Sie das Holz vor Bodenfeuchte, Schleppdächer oder andere Abdeckungen schützen das Holz von oben. Im Fachhandel bekommen Sie auch gebrauchsfertige Regale. Um eine ausreichende Belüftung zu gewährleisten, sollten Sie einen Abstand von 10-15 cm zu Wänden einhalten.

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    Seit November gilt das Bundesmeldegesetz 82f2b308c3b01637c607ce05f52a2fed 2015-11-04T23:00:00+00:00 Am 1. November trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Was das bedeutet und worauf Mieter oder Vermieter nun achten müssen.

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    Was bedeutet das neue Gesetz?

    Bisher waren die Meldepflichten in den Landesgesetzen geregelt – nun sind sie bundeseinheitlich. Innerhalb von zwei Wochen muss der neue Wohnsitz wie gewohnt beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden. Neu ist die erforderliche Vermieterbescheinigung.
    Aus ihr muss hervorgehen, ob es sich um eine An- oder Abmeldung handelt. Zudem muss der Mieter das Ein- oder Auszugsdatum angeben, Namen und Anschrift des Vermieters, seinen Namen und die Anschrift der Wohnung. Die Vermieterbescheinigung muss vom Vermieter bestätigt bzw. unterschrieben werden.

    Drohende Bußgelder

    Versäumt es der Mieter, sich rechtzeitig umzumelden, droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro. Auch der Vermieter bzw. Wohnungsgeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Uneinsichtigen Vermietern droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Weigert der Vermieter sich, die Bestätigung auszufüllen, muss der Mieter dies unverzüglich der Meldebehörde mitteilen.

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    Die Laubzeit im Herbst 7f1171a78ce0780a2142a6eb7bc4f3c8 2015-10-28T23:00:00+00:00 Im Herbst sorgen mit Laub bedeckte Gärten und Wege für erhöhte Rutschgefahr bei Fußgängern und Fahrern. In dieser Zeit ist der Hauseigentümer dazu verpflichtet, dass Laub auf und vor seinem Grundstück zu beseitigen, so dass keinerlei Gefahr für Passanten entsteht.

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    Das Laub auf öffentlichen Straßen und Wegen wird in den meisten Fällen von der Straßenreinigung aufgesammelt. Laub, welches vom eigenen Baum auf öffentliche Straßen oder auch Gehwege fällt, sollte selbstständig entsorgt werden.

    Entsorgung oder Weiterverwendung
    Neben der Entsorgung der Blätter, können diese auch kompostiert oder zum Frostschutz einiger Pflanzen verwendet werden.

    Verboten bleibt jedoch eine Entsorgung im Wald. Hier muss mit einem Bußgeld gerechnet werden.

    Zusätzliche Vorsicht wird geboten, wenn die Laubentfernung an Dritte Personen weitergegeben wird. Denn trotzdem bleibt der Eigentümer in der Pflicht und muss die weitergegebenen Arbeiten kontrollieren.

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    Einbrecher: Im Herbst steigt das Risiko 08419be897405321542838d77f855226 2015-10-21T22:00:00+00:00 Im Herbst und Winter geschehen die meisten Einbrüche. Im Schutz der Dunkelheit haben Einbrecher oft leichtes Spiel. Die durchschnittliche Beute beträgt rund 2.500 Euro.

    Wer Opfer eines Einbruchs wird, hat jedoch nicht nur finanziellen Schaden. Er muss auch mit den emotionalen Folgen leben. Persönliche Sachen wurden durchwühlt oder Erinnerungsstücke gestohlen.

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    Schnelle Hilfe im Schadenfall

    Einen Einbruch müssen Sie sofort der Polizei melden. Kontaktieren Sie außerdem zeitnah Ihre Hausratversicherung. Sie benötigt die polizeiliche Anzeige sowie eine Liste des gestohlenen/beschädigten Inventars.

    So schützen Sie sich

    Türen und Fenster sollten Sie immer verschließen – auch wenn Sie das Haus nur kurz verlassen. Abschließbare Fenstergriffe sorgen für zusätzliche Sicherheit.

    Lassen Ihre Wohnung bei längerer Abwesenheit bewohnt aussehen: Bitten Sie Nachbarn darum, den Briefkasten zu leeren und regeln Sie Licht und Jalousien durch eine Zeitschaltuhr.

    Für schnellen Wertersatz von der Versicherung sollten Sie wertvolle Gegenstände fotografieren und die Kaufbelege geschützt aufbewahren.

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    Unsere Impressionen vom International Real Estate Symposium der Leading Real Estate Companies of the World in Berlin 50c3d7614917b24303ee6a220679dab3 2015-10-17T22:00:00+00:00 Das International Real Estate Symposium fand vom 10. bis 13. Oktober diesen Jahres in Berlin statt. Für die Teilnahme am International Symposium sind nur die Mitglieder von Leading Real Estate Companies of the World® (LeadingRE) berechtigt. Die WARNHOLZ Immobilien GmbH wurde von Christopher Warnholz auf dem Event und in den Workshops vertreten. 

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    Dabei konnte Christopher Warnholz für die WARNHOLZ Immobilien GmbH viele neue Erkenntnisse über die Arbeit in der Branche gewinnen, neue Kontakte mit Immobilienfachleuten aus über 17 Ländern knüpfen. 

    Bei Leading Real Estate Companies of the World® handelt es sich um ein Netzwerk, das weltweit arbeitet und die besten Ansprechpartner aus 50 Ländern vereint, die in der Immobilienbranche tätig sind. Von LeadingRE und dem Luxury Portfolio International® wird zweomal im Jahr ein Symposium organisiert, welches zum Austausch der Teilnehmer sowie zum Vorstellen der neuesten Marketingtrends dient.

    Vorträge von Teilnehmern aus verschiedenen Teilen der Welt

    Christopher Warnholz erlebte das International Symposium 2015 in Berlin von LeadingRE als abwechslungsreiches und sehr interessantes Programm, das uns aus verschiedenen Perspektiven einen interessanten Einblick in die Arbeit der Immobilienbranche aus anderen Ländern und Kontinenten gab. Die Teilnehmer des diesjährigen Symposiums kamen nicht nur aus europäischen Ländern wie Frankreich, Deutschland, Irland und Italien, sondern auch von den Cayman-Inseln, aus Mauritius, Südafrika, Mexiko, Panama und den Arabischen Emirate. Weiterhin waren Vertreter aus Großbritannien, der Schweiz, aus Portugal und aus Südafrika mit ihren Beiträgen vertreten. Wir hörten Referate über die globalen Trends, die sich in der Immobilienbranche abzeichnen und über außergewöhnliche Dienstleistungen, die von den Kunden gewünscht werden. Es ist sehr wichtig, dass wir diese Trends kennen und entsprechend darauf reagieren, denn letztendlich gilt überall, was Le Corbusier einmal sagte: ,,The home should be the treasure chest of living.’’.

    Besonders begeistert hat Herrn Warnholz die Beiträge von Spezialisten wie Rasmus Andersen oder der Philosoph Matter Ferrara. Sie stellten vor, wie sich der Kauf und Verkauf von Immobilien in den unterschiedlichen Ländern der Welt gestaltet. Ziel der verschiedenen Vorträge war es, gemeinsame Strategien für den internationalen Handel von Immobilien zu entwickeln. Wir haben erkannt, dass das Interesse an ausländischen Immobilien im Zuge der Globalisierung immer stärker wächst. Immobilienmakler sollten überall auf der Welt darauf reagieren und ihre Handelsstrategien entsprechend anpassen.

    Diskussionsmöglichkeiten zu einzelnen Aspekten der Vorträge

    Anschluss an die Vorträge beteiligten sich die Besucher an den regen Diskussionen über die Wünsche und Vorlieben der Käufer, die sich weltweit für Luxus-Immobilien interessieren. 

    Immobilienmakler beim International Symposium 2015

    Impressionen vom International Real Estate Symposium der Leading Real Estate Companies of the World in Berlin

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    Zwangsversteigerung – achten Sie auf die Kosten e7f8a7fb0b77bcb3b283af5be021448f 2015-10-14T22:00:00+00:00 Der Erwerb einer Immobilie aus einer Zwangsversteigerung birgt einige Risiken: Zusätzliche Kosten oder verschwiegene Mängel werden schnell zur finanziellen Falle.

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    Der informierte Käufer weiß: Beim Kauf einer Immobilie werden neben dem Kaufpreis, auch die Zuschlagsgebühr, Gebühren für den Grundbucheintrag und die Grunderwerbsteuer fällig. Letztere fällt, je nach Bundeland, unterschiedlich aus und sollte unbedingt einkalkuliert werden.

    Halten Sie die Gebühren im Auge

    Die Grunderwerbssteuer variiert in den verschiedenen Bundesländern zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. In NRW, dem Saarland und Schleswig-Holstein fallen die höchsten Kosten an. Den niedrigsten Prozentsatz zahlen Sie in Bayern und Sachsen.

    Die Grundbuchkosten und die Zuschlagsgebühr sind einheitlich: Sie betragen rund ein Prozent der Gesamtsumme.

    Bei Unsicherheiten: Experten zurate ziehen

    Wenn Sie unsicher sind, kann ein Experte Ihnen dabei helfen, versteckte Mängel ausfindig zu machen und die tatsächlichen Kosten zu ermitteln. So behalten Sie den Überblick – und können sich sicher sein, ein echtes Schnäppchen zu erwerben.

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    Verbrauch von Erdgas und Strom gestiegen 8df707a948fac1b4a0f97aa554886ec8 2015-10-07T22:00:00+00:00 Ersten Schätzungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) geht hervor, dass der Verbrauch von Erdgas und Strom in der ersten Jahreshälfte 2015 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen ist.

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    Vergleichsweise kühlere Witterung

    Demnach stieg der Verbrauch von Erdgas um 13,6 Prozent und der von Strom um 0,7 Prozent. Als Hauptgrund nennt der BDEW die eher kühle Witterung in diesem Jahr, verglichen mit dem warmen ersten Halbjahr 2014. Die positive konjunkturelle Entwicklung in Deutschland soll den Zuwachs außerdem verstärkt haben.

    Vermehrter Einsatz von Erdgas

    Den Anstieg des Erdgasverbrauchs führt der BDEW weiterhin auf die verstärkte Nutzung dieser Ressource zu Heizzwecken und bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zurück: Der Verbrauch stieg von 414,2 im 1. Halbjahr 2014 auf 470,4 Milliarden kWh. Trotz dieses starken Anstiegs liegt der Erdgasverbrauch noch deutlich unter dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Der Stromverbrauch stieg im selben Zeitraum von 272,2 auf 274,0 Milliarden kWh.

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    Garten – jetzt auf den Winter vorbereiten 500e75a036dc2d7d2fec5da1b71d36cc 2015-09-30T22:00:00+00:00 Jetzt, im Herbst sollten Sie Ihren Garten auf den Winter vorbereiten. Mit dieser Checkliste sind Sie bestens gerüstet – und Ihr Garten erstrahlt im Frühjahr in voller Pracht.

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    Gartengeräte und -möbel schützen

    Warten und reinigen Sie Ihre Gartengeräte und -möbel sorgfältig und verstauen Sie sie in der Garage oder im Keller, hier überstehen sie den Winter am besten.

    Herbstlaub – wo kehren, wo liegenlassen?

    Aus Dachrinnen, von Gehwegen und dem Rasen sollten Sie das Laub unbedingt entfernen. Ihren Beeten hingegen bietet Laub einen natürlichen Frostschutz – hier kann es liegen bleiben.

    Herbstschnitt und Pflanzenpflege

    Beschneiden Sie noch im Oktober Sträucher und Bäume; sie werden es Ihnen durch neue, kräftige Triebe im Frühjahr danken. Frühblüher können Sie jetzt schon einsetzen.

    Beete und sehr große Kübelpflanzen sollten Sie vor Frost schützen, spezielles Vlies ist hierzu gut geeignet. Kleinere Topfpflanzen fühlen sich z. B. in Ihrem Keller oder anderem kühlen und geschützten Raum wohl.   

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    Information und Inspiration auf der Hamburger Immobilienmesse 2015 - Wir waren dabei! 6cd67d9b6f0150c77bda2eda01ae484c 2015-09-27T22:00:00+00:00 Zielgruppe der Messe waren private Interessenten, die sich für den Kauf von Immobilien in Hamburg und Umland interessierten. Dieses Publikum konnte sich auf der Hamburger Immobilienmesse 2015 umfassend und fachkundig informieren. Abwechslungsreiche Fachvorträge und viel Informationsmaterial gaben einen tiefen Einblick in die Arbeit der Immobilienbranche. Der Schwerpunkt der Messe lag auf Immobilien, die zu Wohnzwecken gekauft oder gemietet werden konnten. Aber auch für diejenigen, die noch bauen oder finanzieren möchten, waren Architekten, Fertigbauer und Banken präsent. Und damit schafften einen gelungenen Austellermix und Mehrwert für die Hamburger Immobilienmesse.

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    Die Messe fand am 26. und 27 September 2015 in der neuen Hamburger HafenCity statt. Das Cruise Center Altona war dabei der perfekte Veranstaltungsort. Jeder Besucher der Immobilienmesse konnte sich umfassend über die Arbeit der Branche informieren und sich von Trends und Ideen inspirieren lassen.

    Dadurch konnten wir als Immobilienmakler in Hamburg und Umland auch wertvolle Kenntnisse über die künftige Ausrichtung unserer Arbeit gewinnen. Neben den, in Fachvorträgen vorgestellten Trends, konnten wir auch andere Immobilienpartner treffen und sogar neue, gute Kontakte knüpfen. Das dürfte zukünftig dann auch noch einen größeren Mehrwert bei Immobilienangelegenheiten für unsere Kunden bedeuten.

    Natürlich standen die Bedürfnisse der Kunden und Messebesucher dabei im Mittelpunkt. 

    Interessenten, die sich für den Kauf für Immobilien interessierten, bekamen auf der Hamburger Immobilienmesse 2015 viele Informationen über die aktuellen Marktpreise der Immobilien und über das Angebot, das sich auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt. Immobilienmakler stellten außerdem die jeweiligen Schwerpunkte ihrer Arbeit vor. Dazu gehört nicht nur die Organisation rund um den Kauf von Immobilien, sondern auch die Immobilienverwaltung ist ein Schwerpunkt der Arbeit. 

    Auch wurde auf der Hamburger Immobilienmesse 2015 eine Antwort auf die Frage, ob es überhaupt lohnenswert ist, in der Hansestadt in Immobilien zu investieren, gegeben.

    Übrigens: Die glücklichen Gewinner unseres Gewinnspiels stehen auch fest. 

    Für uns bleibt die Messe in guter Erinnerung - bis zum nächsten Mal!

    Team von WARNHOLZ auf Hamburger Immobilienmesse



    Karl-Heinz Warnholz begrüßt die Senatorin am Stand der WARNHOLZ Immobilien GmbH auf der Hamburger Immobilienmesse

     

    Hamburger Immobilienmesse - Kontakt mit WARNHOLZ Immobilien GmbH

     

    Besucher am Messestand - Hamburger Immobilienmesse

     

    Gewinnspiel Hamburger Immobilienmesse

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    Strom sparen mit ganz einfachen Mitteln ae0eb3eed39d2bcef4622b2499a05fe6 2015-09-23T22:00:00+00:00 Oft sind es schon die Kleinigkeiten, wodurch Sie eine erhebliche Menge Strom einsparen können.

    Überprüfen Sie hierbei als erstes ob eventuelle Stromfresser bei Ihnen im Haus oder in der Wohnung vorhanden sind. Hierfür reicht ein einfaches Strom-Messgerät aus um herauszufinden, wie viel Strom beispielsweise vom Kühlschrank oder der Waschmaschine verbraucht werden. Sollte der Wert deutlich erhöht sein, tauschen Sie dieses Gerät gegen ein neues, energiesparendes aus.

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    Ein solche Investition kann sich, gerade in der Zeit der steigenden Energiepreise, innerhalb weniger Jahre amortisieren.

    Weitere, jedoch oft vernachlässigte Stromfresser sind sämtliche Geräte, welche dauerhaft im Standby-Modus eingeschaltet sind.

    Hierzu zählen Computer, Fernseher, Musikanlagen etc. Um den Stromverbrauch effektiv zu senken, sollten Sie unbedingt Steckdosenleisten einsetzen, womit Sie per Kippschalter das entsprechende Gerät vom Stromnetz trennen können.

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    Immobilienschenkung – günstiger als eine Erbschaft 1ecfb463472ec9115b10c292ef8bc986 2015-09-16T22:00:00+00:00 Eine Immobilienschenkung ist in vielerlei Hinsicht vorteilhafter als eine Erbschaft.

    Indem Sie die Immobilie rechtzeitig verschenken, sparen Sie Steuern; trotzdem müssen Sie keine Angst haben, aus dem Haus vertrieben zu werden.

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    Häufig müssen Erbschaften abgelehnt werden, da die Hinterbliebenen nicht für die Erbschaftssteuer einer Immobilie aufkommen können. Das ist vor allem dann schade, wenn ein Haus schon lange in Familienbesitz ist oder einen hohen Wert aufweist.

    Bei einer Immobilienschenkung fallen weniger Steuern an, als bei einer Erbschaft. Deshalb ist es ratsam, sich schon vor dem Tod über den Verbleib der Immobilie Gedanken zu machen.

    Haben Sie sich zu einer Immobilienschenkung entschieden, sollten Sie einen Anwalt oder Notar hinzuziehen. Dieser kann durch vertragliche Regelungen verhindern, dass Sie noch zu Lebzeiten aus Ihrem Haus vertrieben werden. So können Sie sich zum Beispiel lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch zusichern. Bei letzterem können Sie die Immobilie auch vermieten. Außerdem mindert er nochmals den Wert der Schenkung.

     

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    Fliesen verschönern – neue Optik im Handumdrehen e70611883d2760c8bbafb4acb29e3446 2015-09-09T22:00:00+00:00 Unansehnliche oder aus der Mode gekommene Fliesen können einem die ganze Freude am neuen Badezimmer vermiesen. Doch damit müssen Sie sich nicht abfinden. Mit ein wenig Geschick und Zeitaufwand können Sie dem Badezimmer oder dem Fliesenspiegel in der Küche zu neuem Glanz verhelfen – auch ohne Komplettsanierung.

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    Die dauerhafte Lösung: Fliesenlack

    Im Handel gibt es mittlerweile Fliesenlack in allen erdenklichen Farben; einige Hersteller mischen sogar Farben auf Kundenwunsch zusammen. Vorher sollten Sie Schäden und defekte Fugen mit Auffüllmasse in Ordnung bringen. Vor dem Aufbringen der Farbe sollten die Fliesen sauber und trocken sein. Bitten Sie vorher Ihren Vermieter um Erlaubnis.

    Folie für Kurzentschlossene

    Die wohl günstigste und schnellste Lösung ist selbstklebende Folie. Mithilfe dieser Folien können Sie dem alten Belag ein völlig neues Aussehen verleihen. Achten Sie darauf, dass die Folien auch für Feuchträume geeignet sind. Ein großer Vorteil liegt darin, dass Sie die Folien beim Auszug rückstandslos entfernen können.

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    Mietpreisbremse ist in Kraft 6081594975a764c8e3a691fa2b3a321d 2015-09-02T22:00:00+00:00 Am 1. Juni 2015 ist in vielen Städten die Mietpreisbremse in Kraft getreten. Sie gilt nicht bundesweit, sondern vorerst nur in bestimmten Städten und Regionen:

    • Berlin (gesamtes Stadtgebiet)
    • Hamburg (gesamtes Stadtgebiet)
    • NRW (22 Städte und Gemeinden)
    • Bayern (144 Städte und Gemeinden)

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    Durch die Mietpreisbremse sollen die Mieterhöhungen in „angespannten Wohnungsmärkten“ gedämpft werden. Bei Neuvermietung dürfen die Mieten nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese kann über Mietspiegel, z. B. im Internet ermittelt werden. Zusätzlich haben Neumieter Anspruch darauf, die Miethöhe des Vormieters zu erfahren. Zur Senkung der Miete einer bereits bezogenen Wohnung ist der Vermieter allerdings nicht verpflichtet.

    Doch es gibt auch Ausnahmen: Die Regelung gilt nicht für Neubauten, die ab dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal bezogen wurden. Auch „umfassend modernisierte Wohnungen“ sind von der Bremse ausgenommen. Hierfür muss die Modernisierung mindestens ein Drittel des Wertes einer vergleichbaren Neubauwohnung gekostet haben.  

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    Mietkaution verwalten – so geht es richtig 19bc916108fc6938f52cb96f7e087941 2015-08-26T22:00:00+00:00 Vermieter sind verpflichtet, die Mietkaution auf einem offen ausgewiesenen Treuhandkonto anzulegen. Ein solches Konto ist pfändungs- und insolvenzgeschützt und bewahrt den Mieter vor dem Verlust seiner Kaution. Die Anlage auf einem versteckten Treuhandkonto reicht nicht aus.

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    Der BGH weist darauf hin, dass Mietkautionen getrennt vom Vermögen des Vermieters auf einem verzinsten Sonderkonto liegen müssen. Zinsen, die während der Mietdauer erwirtschaftet werden, stehen dem Mieter in voller Höhe zu; jedoch erst nach Auflösung des Kautionskontos.

    Verweigert der Vermieter den Nachweis über die korrekte Anlage, steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht zu. Dieses besagt, dass er Mieten in Höhe der Kaution zurückbehalten darf – auch über das Mietverhältnis hinaus. Verletzt der Vermieter seine Anlagepflicht, macht er sich schadenersatzpflichtig und kann sogar wegen Untreue verklagt werden.

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    Altbausanierungen – mit diesen Kosten müssen Sie rechnen 07c5807d0d927dcd0980f86024e5208b 2015-08-19T22:00:00+00:00 Kastenfenster, Holzbalkendecken und kunstvoller Stuck – Altbauten haben einen besonders nostalgischen Charme. Immer größer wird die Beliebtheit dieser Gebäude, von denen viele aus der Zeit des zweiten Weltkriegs stammen. Der Kaufpreis für eine solche Immobilie lässt auf den ersten Blick ein Schnäppchen vermuten – doch das muss nicht immer so sein.

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    Durch Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen kommen häufig erhebliche Zusatzkosten auf Sie zu. Je älter ein solches Gebäude ist, desto teurer wird die Sanierung. Der Verband Privater Bauherren e. V. (VPB) spricht bei Häusern aus der Zeit vor 1930 von rund der Hälfte des Kaufpreises. Sogar bei Immobilien aus den 1970er und 1980er Jahren sollten Sie Sanierungskosten von etwa einem Drittel des Kaufpreises einplanen. In einigen Fällen sind Sie zudem durch den Denkmalschutz eingeschränkt – auch das kann teuer werden. Der VPB empfiehlt daher, bei Besichtigungen einen Experten hinzuzuziehen. Dieser kann die Sanierungskosten schon im Vorfeld einschätzen.

    Wenn Sie jedoch alle Zusatzkosten im Blick haben, kann diese Investition sich bezahlt machen: Sanierte Altbauwohnungen sind bei Mietern sehr beliebt und auch als Eigentümer erwerben Sie ein echtes Schmuckstück.  

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    Selber renovieren leicht gemacht d14220ee66aeec73c49038385428ec4c 2015-08-12T22:00:00+00:00 Wer beim Renovieren selbst Hand anlegt anstatt Profis zu beauftragen, kann viel Geld sparen. Eine gründliche Planung und das richtige Werkzeug sind dabei jedoch unverzichtbar.

    Überlegen Sie zuerst, welche Räume renoviert werden sollen und welche Arbeiten zu tun sind. Sollen die Wände tapeziert werden oder reicht ein Anstrich?

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    Wenn auch die Decke und der Boden renoviert werden sollen, ist es sinnvoll, sich von oben nach unten durchzuarbeiten. Also zuerst die Decke streichen, dann die Wände tapezieren und zuletzt einen neuen Boden verlegen.

    Das benötigte Material sollten Sie beim Fachhändler kaufen und Ihren Bedarf vorher möglichst gut planen. Häufig können Sie z. B. noch verpackte Tapetenrollen zurückgeben – einen halbleeren Farbeimer natürlich nicht.
    An der Farbe sollten Sie übrigens nicht sparen: Bei hochwertiger Farbe reicht meist mit ein Anstrich aus. Zudem kann sie leicht nachgekauft werden, falls Sie später zusätzliche Farbe benötigen.

    Auch beim Werkzeug sollten Sie lieber auf Markenprodukte zurückgreifen. Diese arbeiten gründlich und sind lange haltbar. Bei pfleglicher Behandlung können Sie hochwertiges Werkzeug viele Jahre lang benutzen. Sehr günstige Farbrollen oder Pinsel hingegen erweisen sich oft als Wegwerfartikel. Häufig hinterlassen sie unschöne Fasern und Borsten auf Ihrem Anstrich.

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    Mess- und Eichgesetz: Neue Pflichten für Vermieter und Verwalter 3a066bda8c96b9478bb0512f0a43028c 2015-01-21T23:00:00+00:00 Vermieter von Immobilien rechnen die Nebenkosten typischerweise über Messgeräte ab. Vorhandene Messgeräte dürfen aufgrund des neuen Mess- und Eichgesetzes unter bestimmten Bedingungen nicht mehr verwendet werden. Bei der Neuanschaffung von Messgeräten kann von europäischen Einheitsvorgaben profitiert werden, welche bei der Herstellung der Geräte angewendet werden. Immobilienmakler und Vermieter müssen sich bei der Verwaltung von Immobilien an das Gesetz aus dem Jahr 2015 anpassen und neue Messgeräte bei der zuständigen Behörde anmelden. 

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    Immobilienmakler klären über das neue Mess- und Eichgesetz auf

    Immobilienmakler werden häufig mit gesetzlichen Regelungen konfrontiert. Im Jahr 2015 endete ein mehr als ein Jahrzehnt andauernder Streit über das Mess- und Eichgesetz. Zum 01.01.2015 traten neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Als Immobilienmakler wissen wir, dass ein zuverlässiges und hoch entwickeltes Messwesen durch neue Technologien Voraussetzung für eine faire Behandlung von Mietern ist. Das neue Gesetz soll außerdem eine flexible Ausgestaltung der Mess- und Eichtechniken ermöglichen, um die wirtschaftlichen Kosten zu reduzieren und Vermieter zu entlasten. Immobilien in Deutschland und ganz Europa werden zukünftig mit Messgeräten überprüft, welche die gleichen Anforderungen erfüllen müssen.

     

    Die Folgen für Immobilien und Immobilienmakler

    Als Immobilienmakler wissen wir, dass mit dem neuen Mess- und Eichgesetz Veränderungen für die Verwaltung von Immobilien hingenommen werden müssen. Alle neuen Messgeräte in Immobilien müssen der zuständigen Behörde gemeldet werden. Darunter fallen Wasser-, Wärme, Strom- und Gaszähler, welche nach dem 01.01.2015 installiert wurden. Eine Meldung muss entweder über den Hausverwalter oder über den Vermieter erfolgen. Eine Meldepflicht besteht allerdings nur dann, wenn die betreffenden Messgeräte auch tatsächlich für geschäftliche Zwecke verwendet werden. Typisches Beispiel ist die Nutzung für die Berechnung der Nebenkosten. Bei der behördlichen Anmeldung der Messgeräte müssen verschiedene Angaben übermittelt werden, welche innerhalb von sechs Wochen nach der erstmaligen Inbetriebnahme des Gerätes gemacht werden müssen. Falls sich in Immobilien ungeeichte Messgeräte oder Zähler befinden, dürfen diese nach § 33 MessEG nicht mehr für gesetzliche Abrechnungsverfahren genutzt werden. Falls keine gültige Eichung mehr vorhanden ist, muss der Verbrauch nach § 9a Heizkostenverordnung geschätzt werden.

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    Zinstief richtig nutzen 3d2d8ccb37df977cb6d9da15b76c3f3a 2015-01-18T23:00:00+00:00 Wie Sie jetzt clever finanzieren ohne großes Risiko.
    Ja, Sie haben Recht: Günstige Zinsen verleiten häufig zu einem schnelleren Kauf. Dabei gilt aber: Lassen Sie nie den Zinssatz zum Entscheidungskriterium für oder gegen einen Immobilienkauf werden. Allzu oft katapultieren sich Kreditnehmer in unangenehme Situationen – bis hin zur Zwangsversteigerung. Doch worauf sollte man achten? Welche Fallen gibt es? Und wo lohnt sich das Nachrechnen ganz besonders?

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    Vergleichen vergleichen vergleichen

    Egal welches Zinsniveau: Die Inanspruchnahme einer Finanzierung sollte in jedem Fall gut durchdacht werden. Nehmen Sie dafür gerne öfter mal den Taschenrechner in die Hand, denn die Unterschiede in den Angeboten deutscher Banken sind teilweise eklatant hoch. So hoch, dass von der Ersparnis eines besonders günstigen Kredits im Vergleich zu einem hohen nicht nur der Auslandsaufenthalt des Nachwuchses, sondern auch noch ein Mittelklasse-Wagen finanziert werden könnte. Deshalb gilt: Holen Sie sich mindestens fünf verschiedene Angebote ein und rechnen Sie diese auch im Hinblick auf unterschiedliche Lebensereignisse hoch. Nur wer realistisch plant, kann realistisch finanzieren!

    Zinsbindung

    In Zeiten extrem geringer Zinsen von teilweise unter zwei Prozent ist eine langfristige Zinsbindung absolut sinnvoll. Wenn möglich und von der Finanzierungshöhe her sinnvoll, dann kann eine Bindung über 15 oder 20 Jahre die richtige Entscheidung sein. Zwar wird die Finanzierung durch eine längere Zinsbindung teurer, dafür erhalten Sie aber deutlich mehr Sicherheit.

    Tilgung
    Wer viel tilgt, kann viel profitieren! Denn: Die Anschlussfinanzierung ist meist teurer und zinslastiger. Umso wichtiger ist eine schnelle Tilgung. Zwei bis vier Prozent pro Jahr sind empfehlenswert. Übrigens: Je kleiner die Rate ist, desto höher ist das Risiko! Denn wenn der Zinssatz beim Anschlusskredit steigt, können die monatlichen Raten schnell zur enormen monatlichen Belastung werden. Berechnen Sie das ein!

    Eigenkapital

    Ob Zinstief oder nicht: Ein gewisses Eigenkapital sollte auch beim schnellentschlossenen Käufer vorhanden sein. Eine feste Formel gibt es nicht, aber: 20 Prozent des Kaufpreises sollten vorhanden sein. Und auch die Kosten für das „Drumherum“ vom Grundbuchauszug bis zur Maklerprovision sollten aus eigener Tasche bezahlt werden können und nicht der Finanzierung hinzugerechnet werden. 

    Persönliche Situation

    Bedenken Sie bei all den Feinheiten aber vor allem Ihre persönliche Ausgangslage. Wer flexible Einkünfte hat, sollte auch flexibel tilgen können. Viele Anbieter haben deshalb inzwischen Angebote im Portfolio, die Ratenänderungen und Sondertilgungen problemlos möglich machen. Aber Achtung: Meist steigt durch die erweiterte Flexibilität auch wieder der Zins. Käufer müssen sich hier entscheiden, was ihnen persönlich wichtiger ist: Flexibilität oder Zinsniveau.

    Was ist es bei Ihnen?

    Gerne beraten die Immobilienmakler der WARNHOLZ Immobilien GmbH auch Sie!
    Sprrechen Sie uns an.

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    Kaufen oder mieten? ab233b682ec355648e7891e66c54191b 2015-01-13T23:00:00+00:00 So treffen Sie die richtige Entscheidung für Lebensstil und Geldbeutel.
    Gefühlt besteht die ewige Diskussion zwischen Mietern und Käufern schon seit Menschengedenken. Während Mieter sich frei und ungebunden fühlen, meinen Käufer von einer perfekten Altersvorsorge und hoher Wohnqualität zu profitieren. Doch welche Entscheidung ist die richtige? Und vor allem: Für wen eignet sich was? Eine Spurensuche auf dem Weg zur optimalen Entscheidung.

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    Zinstief lockt Käufer an

    Momentan ist sie aktueller denn je: Die Freude am Kaufen. Niedrigen Zinsen sei Dank! Aber: Nicht in jedem Fall ist der Kauf langfristig die bessere Entscheidung als die Neuanmietung einer Immobilie! Die Entscheidung für Miete oder Kauf sollte deshalb von mehreren Faktoren abhängig gemacht werden, die auch zukünftige Entwicklungen mit einbeziehen. 

    Wohnlage vs. Zinstief: Wagen Sie Prognosen

    Kredite sind aktuell äußerst günstig zu haben und verlocken den einen oder anderen zu einem schnellen Kauf. Aber: Achten Sie dabei auch immer auf die mögliche Entwicklung Ihrer Wohnlage! Wie entwickelt sich die Gegend? Können Preissteigerungen ausgeglichen werden? Nur wer das professionell erkennen kann, wird auch langfristig mit seiner Entscheidung zufrieden sein.

    Die grüne Hoffnung: Land schlägt Stadt

    Sicherlich gilt die Faustformel des günstigen Lebens auf dem Lande immer noch. Doch auch in den Städten lässt es sich bisweilen günstig wohnen. Zumindest wenn Stadt und dortige Wohnlage stimmen! Spitzenreiter bei den Preisen für Eigentumswohnungen ist nach wie vor München. Pro Quadratmeter zahlen Käufer hier bis zu 6500 Euro. Ähnlich teuer sieht es in Städten wie Freiburg, Stuttgart und Berlin aus – wobei hier nicht die Münchener Preise erreicht werden. Günstiger wird es selbstverständlich im Umkreis der teuren Städte und auch Köln, Bonn, Düsseldorf und Münster bieten im Vergleich günstigere Eigentumswohnungen als Berlin und Frankfurt. Besonders preiswert kann es übrigens im Norden und Süden von Rheinland-Pfalz, in Mittelhessen, im Norden Baden-Württembergs und in den östlichen Bundesländern werden. Hier liegen die Preise im Schnitt unter 1400 Euro pro Quadratmeter. 

    Kaufpreis-Miete-Verhältnis

    Ja, es gibt sie tatsächlich: Eine recht einfache Faustformel für alle, die sich nicht zwischen Kauf und Miete entscheiden können. Errechnen Sie dafür einfach das Verhältnis von Kaufpreis und Miete zueinander. Und so geht’s: Rechnen Sie aus, wie viele Jahresnettokaltmieten Sie aufbringen müssten, um den Kaufpreis zu bezahlen. Als Faustformel gilt: Alles unter 20 ist günstig, alles darüber ist eher teuer. Aber Vorsicht: Manchmal kann ein Kauf auch dann lohnen, wenn Sie viele Jahresnettokaltmieten dafür aufbringen müssen. Besonders dann, wenn sich die Wohnlage wertmäßig positiv entwickelt und Sie die Immobilie beizeiten wieder verkaufen möchten. 

    Persönliche Situation

    Zahlen können Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen. Letztendlich ist es aber doch meist die persönliche Situation, die über Kauf oder Miete entscheidet. Und nicht nur die persönliche Situation, sondern auch der eigene Typ ist für die Entscheidung von tragender Bedeutung. Mietfreiheit, Sicherheit, Schutz vor Inflation, eine hohe Wohnqualität und mehr: Es gibt viele gute Gründe, die für einen Kauf sprechen. Doch gleichsam genießen viele Mieter auch die wohnliche Freiheit, ein geringes Risiko und einen niedrigen Arbeitsaufwand. Auf Konsum müssen Mieter auch meist weniger verzichten als Käufer. 

    Was ist für Sie das richtige?

    Die Immobilienmakler der WARNHOLZ Immobilien GmbH beraten Sie gerne bei allen Anliegen rund um die Immobilie.

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    Schnelles Geld oder schneller Verlust? eaae339c4d89fc102edd9dbdb6a28915 2015-01-09T23:00:00+00:00 So verhindern Sie falsche Entscheidungen bei geschlossenen Immobilienfonds

    Es klingt so einfach und ist doch so kompliziert: Das Fondmanagement macht die Arbeit, der Anleger profitiert. Doch geschlossene Immobilienfonds sind eine Wissenschaft für sich. Erst recht dann, wenn Anleger noch am Anfang stehen und sich im riesigen Angebot erst einmal zurechtfinden sollen.

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    Was ist ein geschlossener Fond?

    In einem geschlossenen Immobilienfonds sind Anleger als Gesellschafter des Fonds über einige Jahre miteinander verbunden. Das Ziel: Immobilien erwerben, vermieten und nach einiger Zeit wieder verkaufen. Natürlich mit Gewinn, versteht sich! Der Fond wird geschlossen, wenn genügend Anleger für die jeweilige Investition zusammengekommen sind. So schön, so gut. Doch bei geschlossenen Immobilienfonds kann es an vielen Stellen zu Problemen kommen. 

    Dann zum Beispiel, wenn die Mieten des Objektes sinken, wenn das Fondmanagement nicht zufriedenstellend arbeitet oder Leerstände nicht behoben werden können. Anleger sind hier meist völlig auf das Fondmanagement angewiesen, ohne wirklich eingreifen zu können. Hinzu kommt: Für Verluste müssen sie gerade stehen – zumindest bis zur Höhe des von ihnen eingesetzten Kapitals. Umso wichtiger ist eine gute Auswahl des Fonds. Doch woran erkennt man das?

    Erst investieren, wenn Immobilien feststehen

    Risikofreudige mag es nicht stören in so genannte Blindpools zu investieren. Doch alle, denen etwas an ihrer Investition liegt, sollten nicht in Fonds investieren, bei denen über zehn Prozent der Immobilien, in die investiert werden soll, noch nicht feststehen. Darauf zu vertrauen, dass das Fondmanagement die richtigen Immobilien kauft, ist definitiv zu risikoreich. Achten Sie also auf ein solides Fondkonzept.

    Langfristig planen 

    Geschlossene Immobilienfonds sind auf Langfristigkeit ausgelegt. Zwischen zehn und dreißig Jahre sollten Sie Ihre Investition also nicht benötigen müssen, um auch Rendite erzielen zu können. Zwar können Anteile eines geschlossenen Immobilienfonds weiterverkauft werden, das ist aber meist mit erheblichen Verlusten verbunden. 

    Nicht zu viel investieren

    Wie für fast alles im Leben gibt es auch für die Investitionshöhe von Immobilienfonds eine Faustformel, anhand derer Sie sich orientieren können. Mehr als fünf Prozent Ihres Vermögens sollten Sie nicht in einen einzigen Fond investieren, um das Risiko möglichst klein zu halten. In die meisten Fonds können Sie bereits ab 10.000 Euro einsteigen. Beachten Sie dabei aber die zusätzliche Abschlussgebühr von fünf Prozent. Übrigens: Wenn die Immobilie erst nach zehn Jahren öder später verkauft wird, sind Ihre Gewinne daraus steuerfrei.Deshalb gilt: Je besser Auswahl und Planung sind, desto größer ist auch der Erfolg!

    Bei Fragen stehen Ihnen die erfahrenen Immobilienmakler der WARNHOLZ Immobilien GmbH jederzeit zur Verfügung.

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    Wo ziehen wir nur hin? 30ef30b64204a3088a26bc2e6ecf7602 2015-01-06T23:00:00+00:00 Wie Sie bei steigenden Immobilienpreisen die ideale Kombination aus Lage und Ausstattung finden können.Zunächst einmal brechen wir gerne eine Lanze für den Kompromiss!

    Denn: Wer eine Immobilie in sehr guter Lage und mit gehobener Ausstattung mitten in einer deutschen Großstadt zu einem günstigen Preis erwerben will, dem bleibt am Ende nur eines: Abstriche machen. Oder anders: Kompromisse eingehen! Die Immobilienpreise ziehen weiter an. Der Markt wird knapper. Die Käufer nervöser. Die Wunschvorstellung aus perfekter Lage und perfektem Preis kann dementsprechend getrost ad acta gelegt werden. 

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    Es geht auch noch günstig...

    Dabei gilt dieses Bild bei weitem nicht für alle Wohngegenden in deutschen Landen. Während die Preise fürs Eigenheim in München, Hamburg, Düsseldorf und Co. beständig steigen, gibt es auch immer wieder Gegenden, die sich im Preisniveau des Vorjahres halten können oder sogar im Preis schrumpfen. Ein Beispiel dafür ist Görlitz. Besonders teuer ist es allerdings weiterhin im gesamten Landkreis München und Garmisch-Patenkirchen, in Freiburg, rund um Stuttgart, Frankfurt, Wiesbaden und Mainz, Düsseldorf, Berlin, Hamburg und rund um Nordfriesland. Spitzenreiter im letztjährigen Preisanstieg ist übrigens Ingolstadt.

    Das können Sie tun, um beim Kauf Ihres Eigenheims zu sparen:

    • Standortsuche ausweiten: In B-Lagen könnte Ihre Traumimmobilie stehen

    Als Immobilienmakler kennen wir es aus eigener Erfahrung: Ein gedanklicher Standortwechsel bei der Immobiliensuche ist nicht immer einfach. Erst Recht nicht, wenn man sich in eine bestimmte Wohnlage verliebt hat. Aber: Häufig liegen A- und B-Lagen preislich weit auseinander, bieten aber dennoch ein sehr ähnliches Wohn- und Lebensniveau. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Preislagen der gewünschten Region. Wer zweimal schaut und einen Blick hinaus wagt, kann deutlich sparen ohne großartige Standortverluste in Kauf zu nehmen. 

    • Prognosen wagen: Was bringt die Zukunft?

    Sicherlich nicht ganz einfach, aber: Wenn Sie wissen, was die Zukunft für die Wohngegend bringt, in die Sie ziehen wollen, können Sie eine Kaufentscheidung realistischer einschätzen. Wie werden sich die Preise entwickeln? Marktberichte, kombiniert mit dem Know-how eines Experten, geben hier treffsichere Auskunft. 

    • Weniger auf die Ausstattung achten: Vieles lässt sich später machen

    Ihnen sollte bei der Entscheidung für oder gegen eine Immobilie die Lage wichtiger sein als die Ausstattung des Hauses. Denn: In Sachen Ausstattung können Sie über die Jahre weiter ausbauen und die Immobilie nach Ihren Wünschen einrichten. Die Wohnlage lässt das leider nicht so schnell zu. Deshalb gilt: Wer einen Blick über den Tellerrand wagt und sich gleichzeitig kompromissbereit zeigt, kann die Traumimmobilie schneller finden als gedacht!

    Viel Erfolg bei der Suche!

    Ihr Immobilienmakler-Team von der WARNHOLZ Immobilien GmbH

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    Eine Wellness-Maniküre für gepflegte Hände und Nägel dd458505749b2941217ddd59394240e8 2014-12-25T23:00:00+00:00 Gepflegte Hände und Nägel benötigen eine regelmäßige Hand- und Nagelpflege. Zu der kleinen - und klassischen Nagelpflege zählt auch die Wellness-Maniküre. Diese beinhaltet mitunter eine Handmaske, eine Handmassage sowie ein Paraffinbad. Kleiner Tipp: Je nach Wetterbedingung können Sie es sich im Garten oder in der Wohnung gemütlich machen und aus der Hand- und Nagelpflege einen Rundum-Wellnessnachmittag gestalten.

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    Zusätzliche Utensilien für eine Wellness-Maniküre

    Neben der Grundausstattung für eine klassische Maniküre sollten Sie weiter über ein Paraffinbad, eine Nagelbettpflege und eine Handmaske verfügen. Besitzen Sie noch kein Paraffinbad? Dann sollten Sie sich zum Einstieg für ein Starterset entscheiden. Diese beinhalten alles Notwendige für die Behandlung. Für die Nagelbettpflege eignet sich ein Nagelserum oder eine Nagelcreme. Und eine Handmaske können Sie sich selber herstellen. Wählen Sie sich nun einen ruhigen Ort im Garten oder in Ihrer Wohnung aus. Dort stellen Sie sich alle benötigten Dinge für die einzelnen Arbeitsschritte auf einem großen Tisch bereit.

    Die Nagelpflege macht den Anfang

    Machen Sie es sich an Ihrem hergerichtetem Platz im Garten oder in der Wohnung bequem und beginnen Sie Ihre Wellness-Maniküre mit der Nagelpflege. Desinfizieren Sie Ihre Hände und befreien Sie Ihre Nägel von Nagellackresten. Bringen Sie Ihre Fingernägel mit einer geeigneten Feile auf die richtige Länge und in die gewünschte Form. Schieben Sie Ihre Nagelhaut nach dem Auftragen eines Nagelhautentferners zurück. Nehmen Sie ein 5 minütiges Nagelbad in einer Seifenlauge und entfernen Sie danach eventuelle abstehende Hautschüppchen. Gönnen Sie Ihren Nägeln nun ein Nagelpeeling. Hierzu vermischen Sie 1 EL Zucker mit 2 EL Babyöl. Schließen Sie die Nagelpflege mit dem Polieren der Nagelplatte und dem versiegeln der Nagelspitzen ab.

    Eine ausgiebige Pflege der Hände

    Die Handpflege beginnt mit einem Handpeeling. Hierzu können Sie die übrig gebliebenen Reste des Nagelpeelings verwenden. Im Anschluss daran massieren Sie Ihr Nagelbett mit einem Nagelserum oder eine Nagelcreme ein. Tragen Sie eine Handmaske auf und führen Sie eine Handmassage durch. Diese lässt sich aus 50 g Haferflocken, 100 ml Wasser, 1 EL Zitronensaft 1 TL Oliven- oder Mandelöl herstellen. Die Maske massieren Sie mittels einer Handmassage ein. Kleiner Tipp: Lehnen Sie sich im Garten auf dem Stuhl oder im Sessel Ihrer Wohnung zurück und lassen Sie die Massage von einer anderen Person durchführen. Darauf folgt das Baden im Paraffin. Sämtliche Pflegeprodukte können nun mithilfe des Paraffinbades besser in die Haut eindringen. Runden Sie die Hand- und Nagelpflege mit der Entfettung des Nagels und dem Auftragen vom Nagelhärter und Nagellack ab.

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    Immobilien sind nicht für alle Leute als Geldanlage geeignet b2eeb7362ef83deff5c7813a67e14f0a 2014-12-16T23:00:00+00:00 Die aktuelle Niedrigzinspolitik hat die Attraktivität von Immobilien als Geldanlagen stark erhöht. Eine Immobilie kann eine extrem sinnvolle Investition sein: Wenn die Investition denn richtig ausgeführt wird. Als Immobilienmakler können wir Sie bei der Auswahl von Immobilien beraten und Ihnen nach einem intensiven Gespräch mitteilen, ob diese Form der Geldanlage für Sie überhaupt in Frage kommt!

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    Immobilien als Geldanlagen

    Als Immobilienmakler wissen wir, dass sich Immobilien nur dann als Geldanlage eignen, wenn auf lange Sicht investiert wird. Eine Vermietung oder Renovierung mit Weiterverkauf kann dann sinnvoll sein, wenn genügend Zeit für die Suche nach dem richtigen Objekt und dessen Verwaltung vorhanden ist. Immobilien sind hingegen nicht geeignet, wenn diese als alleiniges Standbein für die Altersvorsorge vorgesehen sind. Laut Statistiken des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) erzielen mehr als ein Drittel der Anleger durch Immobilien keinerlei Rendite: Im schlimmsten Fall muss sogar noch draufgezahlt werden. Im Durchschnitt werden pro Jahr zwei bis drei Prozent Rendite erzielt. Wer eine höhere Rendite erzielen möchte, sollte sich bei einem Immobilienmakler seines Vertrauens über die betreffende Immobilie genau informieren. Das häufigste Risiko liegt in dem Treffen falscher Entscheidungen durch den Anleger. Dieses Risiko könnte durch eine intensive Beratung eines Immobilienmakler unterbunden werden.

     

    Die Immobilie als Geldanlage: Der Immobilienmakler klärt auf

    Ob sich der Kauf und die Vermietung einer Immobilie lohnt, ist vor allem von deren Lage abhängig. In Ballungszentren und Großstädten muss zumeist von einem Bevölkerungswachstum ausgegangen werden, sodass die Ertragschancen extrem groß ausfallen. Beim Kauf von Immobilien können wir Ihnen als Immobilienmakler intensive Beratungen anbieten. Außerdem untersuchen wir Ihre Immobilie vor Ort und prüfen deren Wert und Zustand. Wer in Immobilien als Geldanlagen investieren möchte, kalkuliert auf Steuervorteile, Wertsteigerungen und zahlungskräftigen Mieter. Sobald nur eines dieser Standbeine ins Wanken gerät, sinkt die Rendite. Investitionen auf dem Immobilienmarkt sind generell als langfristige Vorhaben zu verstehen. Eine Immobilie kann nur dann ohne Steuer verkauft werden, wenn zwischen dem Kauf und Verkauf zumindest zehn Jahre liegen. Personen, die sich kurzfristige Wertsteigerungen versprechen, sollten auf andere Anlageformen ausweichen und gegebenenfalls bei Investorengruppen anfragen, welche Wohnraum vermieten und unternehmerische Beteiligungen anbieten. Egal welches Vorhaben Sie auch verfolgen: Mit uns als erfahrenem und bekanntem Immobilienmakler sind Sie immer auf der sicheren Seite!

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    Nicht nur ein Abstellraum: Ideen für den Dachboden d64a340bcb633f536d56e51874281454 2014-12-13T23:00:00+00:00 Soll der Dachboden einer Immobilie zu einer Dachwohnung ausgebaut werden, gilt es einige Dinge zu beachten. Wie wurde dieser Raum vorher genutzt? Viele Menschen verwenden den Dachboden als Abstellraum, obwohl er deutlich sinnvoller eingesetzt werden kann. Haben Sie schon immer von einem Home-Office geträumt? Jeder Traum kann Realität werden und Ihr ganz persönlicher Traum beginnt mit Fleiß und Schweiß. Dieser Artikel verrät Ihnen, wie man den Dachboden im eigenen Zuhause sinnvoll nutzen und ausbauen kann.

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    Eignet sich jeder Raum als Dachbodenwohnung?

    Eine Wohnung im Dachboden bietet viele Vorteile: Sie ist lichtdurchflutet und kann als Arbeits-, Hobby- oder Kinderzimmer genutzt werden. Bevor man sich auf den Ausbau stürzt, müssen die einzelnen Schrägen überprüft werden. Die Maße des Raumes sollten 2,30 Meter Höhe und 35 Grad Dachneigung betragen, ansonsten ist der Wohnkomfort stark beeinträchtigt. In diesem Fall empfiehlt es sich, die Dachwohnung als Gästezimmer zu verwenden. Vor dem Ausbau sollten die Sparren des Dachtragewerks begutachtet werden. Diese entscheiden, ob größere Fenster eingebaut werden können und wie teuer diese Arbeiten ausfallen. Aus statischen Gründen sind Holzstützen in manchen Dachböden vorhanden, die dem Raum eine angenehme Ausstrahlung verleihen. Hierbei ist es wichtig, diese von einem Experten auf Insekten und Pilzbefall überprüfen zu lassen. Im Winter kann es ziemlich kalt werden, daher sollten Sie die Wärmedämmung nicht außer Acht lassen.


    Dürfen Sie den Dachboden überhaupt ausbauen?

    Der Eigentümer entscheidet, was mit seinem Dachboden passiert. Wohnen Sie in einer Mietwohnung, können Sie den ehemaligen Abstellraum nicht einfach so umbauen. Bevor Sie sich voller Vorfreude auf die Ausbauarbeiten stürzen, müssen Sie den Eigentümer um Erlaubnis fragen. Hier besteht das Problem darin, dass der Dachboden von allen Mietern als Abstellkammer genutzt werden kann. Somit machen Sie sich einen Raum zu eigen, der allen Haushalten einer Immobilie gehört. In der Praxis kommt es häufig vor, dass der Vermieter das ausschließliche Nutzungsrecht am Dachboden behält, damit er diesen Raum später zu einer neuen Wohnung ausbauen kann. Leichter gestaltet es sich, wenn Ihnen die Immobilie selber gehört. Dann können Sie mit dem obersten Stockwerk tun und lassen, was Sie möchten.


    Wohnideen für den Dachboden

    Eine Dachbodenwohnung eignet sich hervorragend als Kinderzimmer. Sobald die Kleinen etwas größer werden, verfügen sie oben über genügend Privatsphäre. Und gerade für Jugendliche ist dieser Punkt äußerst wichtig. Wer keine Kinder hat, sollte diesen Raum als Home-Office nutzen. Kombiniert mit großen Fenstern und grünen Zimmerpflanzen macht ein solches Zimmer einfach nur gute Laune und schafft damit eine positive Arbeitsatmosphäre. Zudem hat der Dachboden den psychologischen Effekt, dass Sie sich wie in einer anderen Welt fühlen, sobald Sie wieder in die unteren Stockwerke zurückkehren. So können Sie Arbeit und Freizeit perfekt voneinander trennen - obwohl Sie sich in einer einzigen Immobilie befinden. Natürlich können Sie den Dachboden auch als Hobbyraum nutzen. Beachten Sie dabei die Lärmisolierung, damit die Familie nicht jeden Fußschritt mitanhören muss.


    Bauen Sie den Dachboden aus und Sie verfügen über ein zweites Zuhause. Es benötigt nur wenige Handgriffe, um die alten Gegenstände in den Keller zu verlagern. Gerade für Kinder und Jugendliche ist dieses Zimmer hervorragend geeignet, da sie sich nicht von den Eltern beobachtet fühlen. Doch auch als Home-Office genießt die Dachbodenwohnungn einen guten Ruf. Vergessen Sie nicht mögliche Eigentumsverhältnisse zu klären, bevor Sie mit der Renovierung einer Immobilie beginnen.

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    Erfrischungsmasken für morgens und abends e6b4b2a746ed40e1af829d1fa82daa10 2014-12-09T23:00:00+00:00 Ganz egal, ob sie nach dem Aufstehen oder nach einem stressigen Tag etwas Erfrischung brauchen. Eine Erfrischungsmaske für das Gesicht eignet sich für morgens und abends. Nehmen Sie sich eine Stunde Zeit und setzen Sie sich in Ihre Wohnung ins Wohnzimmer oder in den Garten. Legen Sie eine Gesichtsmaske auf und entspannen Sie. Danach steckt wieder eine Menge Elan in Ihnen, sodass Sie fit aus Ihrer Wohnung gehen können.

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    Zitronen für eine erfrischende Maske

    Haben Sie vielleicht ein Zitronenbäumchen in Ihrem Garten stehen? Wenn ja, dann nehmen Sie eine Zitrone und stellen sich in Ihrer Wohnung selber eine erfrischende Gesichtsmaske her. Dazu müssen Sie die Zitrone auspressen und den Saft davon für Ihre Maske mit einem Esslöffel Honig und zwei Esslöffel gekühltem Magerquark vermischen. Diese Masse verteilen Sie auf dem Gesicht und lassen diese für eine halbe Stunde einwirken. Verwenden Sie Kosmetiktücher, um die Zitronenmaske nach der Einwirkzeit wieder zu entfernen. Spülen Sie mit lauwarmen Wasser die letzten Reste aus dem Gesicht. Sie werden kurz danach merken, wie munter Sie auf einmal sind.

    Eine Gurkenpackung belebt und erfrischt

    Gurken schmecken nicht nur lecker, sondern verhelfen auch zu einer erfrischenden, glatten und straffen Gesichtshaut. Und genau deshalb sollten Sie sich welche im Garten anpflanzen. Schneiden Sie sich ein großzügiges Stück von einer Gurke ab und zerkleinern diese mit einem Stabmixer. Vermischen Sie vier Teelöffel Gurkenbrei mit zwei Teelöffel Naturjoghurt. Diese breiartige Masse verteilen Sie nun auf dem Gesicht und legen sich dann in Ihrer Wohnung aufs Bett oder in den Garten in einen Liegestuhl. Nach zwanzig minütiger Einwirkzeit nehmen Sie die Gurkenmaske mit handwarmen Wasser ab und spülen das Gesicht mit kaltem Wasser nach. Das regt nicht nur die Durchblutung an, sondern erfrischt und belebt außerdem noch Körper und Geist.

    Eine Erfrischungsmaske für Eilige

    Haben Sie zu spät Feierabend gehabt und zu wenig Zeit, um in Ihrer Wohnung oder im Garten ein bisschen zu relaxen? Sie fühlen sich allerdings ausgelaugt, aber Ihre Verabredung möchten Sie deswegen auch nicht absagen. Dann sollten Sie wenigstens eine Erfrischungsmaske auflegen. Hierzu brauchen Sie kein Obst oder Gemüse zerkleinern und nichts vermischen. Sie müssen nur den Quark aus Ihrem Kühlschrank nehmen und davon zwei bis drei Esslöffel im Gesicht verteilen. Setzen Sie sich während der Einwirkzeit von dreißig Minuten in Ihren Garten oder in Ihre Wohnung und schließen Sie die Augen. Entfernen Sie die Quarkpackung mit Kosmetiktüchern und spülen Sie das Gesicht mit kaltem Wasser nach.

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    Rissige Fersen glatt und geschmeidig bekommen c9892a989183de32e976c6f04e700201 2014-12-03T23:00:00+00:00 Leiden Sie auch an Hornhautbildung an den Fersen? Ausgetrocknete Hornhaut sieht nicht nur unschön aus, sondern kann auch im schlimmsten Fall Hauterkrankungen hervorrufen. Denn ausgetrocknete Hornhaut führt schnell zu Rissen in den Fersen. Dadurch können wiederum krankheitserregende Keime in die Haut eindringen. Nehmen Sie sich deshalb für die Fußpflege ein wenig Zeit. Der beste Zeitpunkt ist am Abend, wenn die Füße sowieso nach einem arbeitsreichen Tag schmerzen. Setzen Sie sich entspannt in Ihre Wohnung ins Wohnzimmer oder ins Badezimmer und tun Sie sich und ihren Füßen etwas Gutes.

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    Die tägliche Fußpflege in Ihrem Wohn- oder Badezimmer

    Ein Fußbad und das Massieren der Füße sollten Sie täglich durchführen. Dies tut gut und beugt mitunter Risse in den Fersen vor. Hierzu können Sie sich im Badezimmer ein warmes Fußbad aus Wasser und einer milden Seife herrichten. Das Baden der Füße ist sowohl in der Badewanne als auch im Wohnzimmer in einer Fußbadewanne möglich. Baden Sie Ihre Füße aber nie länger als fünf bis zehn Minuten. Ein längeres Fußbad kann dazu führen, dass Ihre Haut zu sehr aufweicht und anfälliger wird, was Keime betrifft. Nach dem wohltuenden Bad trocknen Sie ihre Füße gründlich ab, auch zwischen den Zehen. Danach tragen Sie eine Lotion auf und nehmen eine Fußmassage vor. Sie können auch mit dem Saft einer frischen Zitrone Ihre Füße einreiben. Damit erzielen Sie nicht nur eine erfrischende Wirkung, sondern es hilft außerdem noch gegen Hühneraugen.

    Die Hornhaut schonend entfernen

    Wenn nötig, sollten Sie einmal in der Woche auch die Hornhautentfernung vornehmen. Hierzu eignet sich am Besten ein Bimsstein, da die Verletzungsgefahr bei der Entfernung sehr gering ist. Auf eine Hornhautraspel, Nagelschere oder ähnliches hingegen sollten Sie lieber verzichten. Denn damit liegt die Gefahr sich zu verletzen deutlich höher. Nehmen Sie die Entfernung der Hornhaut einmal wöchentlich im Badezimmer Ihrer Wohnung nach dem Fußbad in Angriff und beugen Sie rissigen Fersen dadurch vor.

    Weitere wichtige Tipps zur Vorbeugung rissiger Fersen

    Neben dem regelmäßigen Füße baden, cremen und massieren in im Wohnzimmer Ihrer Wohnung oder Badezimmer, sollten Sie auch auf gut sitzende Schuhe achten. Der Schuh sollte nicht zu eng und luftdurchlässig sein. Einmal im Monat ist es empfehlenswert, wenn Sie in Ihrer Wohnung im Wohnzimmer ein Paraffinbad machen. Dadurch kann die Haut ausreichend Feuchtigkeit speichern. Außerdem werden die Poren geöffnet, sodass vorher aufgetragene Fußpflegeprodukte noch intensiver eindringen können. Beachten Sie all diese Dinge, werden gar nicht erst Risse in den Fersen entstehen.

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    Schöne Ideen für Spaziergänge zu Weihnachten 2bb232c0b13c774965ef8558f0fbd615 2014-11-30T23:00:00+00:00 Natürlich freut man sich sehr, wenn man alle Jahre wieder die ganze Familie um sich herum hat. Aber nach einem ausgiebigen, eventuell allzu üppigen Essen stellt sich doch oft der Wunsch nach etwas Bewegung ein und man möchte den Schnee und den Wind gerne genießen.

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    Für alle, die etwas zu Weihnachten erleben möchten, das typisch für Hamburg ist, empfiehlt sich ein Spaziergang entlang der Elbe. Ein Tipp: Wer am 1. Feiertag noch vor dem Mittagessen den Gang entlang möglicher Eisschollen antritt, hat den Strand fast ganz für sich und seine Familie, denn der große Andrang setzt dort erst nach dem Mittagessen ein. Da Bewegung immer gut ist, ist solch eine Tour, zum Beispiel von Övelgönne bis Blankenese, etwas, das zauberhaft sein kann. Eis, Schnee, Eisschollen, man schreitet kräftig aus und denkt, so schön ist Hamburg, nicht nur zu Weihnachten!

    Eine Tour durch die Hafencity

    Auch wenn bzw. gerade weil zu Weihnachten natürlich alles still ruht, ist ein Besuch der Hafencity ein echter Geheimtipp. Wo sonst Horden von Touristen die Straßen entlang laufen, ist es zu Weihnachten bald feierlich ruhig und wenn es noch etwas neblig ist, kann das sehr atmosphärisch sein. Außer ein paar Weihnachtsverweigerern, die wild entschlossen mit ihrer Kamera bewaffnet die Türme, Häuser und Schiffe fotografieren, trifft man keine Seele. So schön und ruhig kann es eben zu Weihnachten auch in Hamburg einmal sein. Hat man genug von der Einsamkeit, besteht auf der anderen Seite, an den Landungsbrücken, die Chance, einen Grog zu trinken und danach beschwingt in die Wohnung zurück zu kehren. Schön, das machen wir wieder.

    Ganz weit draußen: Wellingsbüttel oder Rissen?

    Wer genug hat von den Spielen und dem Schmausen in der Wohnung, möchte vielleicht auch Hamburg insgesamt den Rücken kehren. Nichts leichter als das, denn Hamburg geht an vielen Stellen unmerklich in ländlich-Idyllisches über, das gerade zu Weihnachten sehr bezaubernd sein kann. Also heißt es, sich warm anziehen, der Wohnung adieu sagen und sich nach draußen zu begeben. Der Oberalsterlauf im Winter, besonders, wenn ordentlich Schnee liegt, hat definitiv etwas von einem Wintermärchen: Die Moore liegen geheimnisvoll vor dem Spaziergänger, die Bäume hüllen sich in Weiß. Die Alster hinunter gehen zur City, eine schöne Strecke, bei der auch die Gans oder die Lebkuchen wieder teilweise abgebaut werden. Aber auch im Westen wartet manch Kleinod. Blankenese, Rissen, Wedel, der Klövensteen mit seinen schneebedeckten Bäumen, hier und da ein Reh, dann heim in die kuschelige Wohnung zum Aufwärmen, das kommt der Idee vom Kindheitsparadies schon sehr nah.

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    Glöck und Elche: Adventsmärkte am Hafen 69421f032498c97020180038fddb8e24 2014-11-29T23:00:00+00:00 Auch wenn die in Hamburg lebenden Dänen, Schweden oder Norweger im Alltag nicht allzu sehr auftragen, sie leben in großer Zahl in Hamburg und haben sich gerade am Hafen das eine oder andere Denkmal in Form interessanter und typischer Kirchen gesetzt. Diese sind normalerweise schon nett, umso netter wird es aber, wenn Weihnachten naht und die Kirchen an den Wochenenden im Advent ihre Pforten zu Basaren der besonderen Art öffnen. ]]> Dass die Skandinavier gerne mal etwas Hochprozentiges trinken, ist bekannt. Und sie tun auch nicht so, als würde dies ausgerechnet zu Weihnachten bzw. davor, im Advent, so ganz anders sein. Manch Gebräu, an das man sich als Hamburger erst gewöhnen muss, hat man im Advent im Zuge eines solchen Basars kennen gelernt. Wer einmal an einem eisekalten Wintertag den von innen wärmenden Glöck probiert hat, weiß aber, wie die Skandinavier die langen, dunklen Winter doch recht heil überstehen. Glöck trinken, dazu etwas Deftiges essen, das ist das Geheimnis, das die Schweden oder Dänen gerne mit den Einwohnern von Hamburg teilen. 

    Schnell noch ein Geschenk zu Weihnachten ergattern
    Wer die niedlichen, eher schlichten Kirchen, die sich an den Michel, das Wahrzeichen von Hamburg, anlehnen, aufsucht, tut dies aber nicht nur, um den Advent auf skandinavische Art zu erleben. Die Basare, die die Kirchengemeinden abhalten, bieten auch die Möglichkeit, sich mit netten Geschenken für die Lieben zu bewaffnen. Manche Dinge, die man vielleicht nicht dringend braucht, die aber einfach hübsch sind, wechseln hier ihre Besitzer. Elche, klar, aber auch Sterne aus Holz, Socken aus dicker Wolle oder ein Minitannenbaum, es geht hier in Hafennähe sehr atmosphärisch zu und wem noch nicht nach Weihnachten war, der kann hier schon eine Mütze voll tanken. Advent, Advent, die Skandinavier sind auch dabei.

    Ein Hauch des Commonwealth
    Ein Stück näher noch am Michel, also sozusagen cheek to cheek, befindet sich die anglikanische Kirche, die nicht nur über das Jahr verteilt ihre Pforten für Besucher öffnet, sondern auch ein Fest für alle Sinne zum Advent veranstaltet. Wer die beeindruckende Kirche betritt, wird von allen möglichen Farben und Düften umhüllt, denn hier werden neben Büchern, Landkarten und Beatrix Potter Tassen auch wunderbare Gerichte kredenzt. An den leckeren Dal Gerichten und der Soup Mulligatawny merkt man als Besucher schnell, dass das Commonwealth noch nicht ganz vergessen ist. In der anglikanischen Kirche tritt man in eine ganz besondere Welt ein, die es leicht macht, sich auf Weihnachten einzustimmen. Merry X-Mas, noch schnell ein Buch oder etwas Kitschiges mitgenommen!

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    Weihnachtsdeko: Ideen und Tipps für die Wohnung 766ebcd59621e305170616ba3d3dac32 2014-11-14T23:00:00+00:00 Schneeflöckchen, Weißröckchen, es weihnachtet sehr! Weihnachten wird als das Fest der Liebe bezeichnet und das hat seinen guten Grund: Die Städte schmücken sich mit herrlichen Tannenbäumen und auch daheim darf es nicht an himmlischer Dekoration fehlen. In diesem Artikel erhalten Sie kreative Ideen für Ihre Wohnung, mit denen Sie sogar beim Weihnachtsmann mächtig Eindruck schinden.

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    Adventskalender für die Wohnung
    Türchen, öffne dich! Es vergehen genau 24 Tage, bis das Christkind mit den Geschenken kommt. In manchen Ländern ist es der Weihnachtsmann, der als Helfer Gnome, Feen oder Elfen dabei hat. Kennen Sie Knecht Ruprecht? Dieser finstere Bursche jagt unbraven Kindern einen schlimmen Schrecken ein. Alle diese Gestalten können Sie in einen persönlichen Adventskalender einfließen lassen. Es muss nicht immer der günstige Supermarkt-Kalender mit langweiliger Schokolade sein. Schneiden Sie sich ein Stück Holz in Tannenbaumformat zurecht und streichen Sie es in roter Farbe an. Füllen Sie den Kalender mit individuellen Überraschungen, indem Sie 24 Säckchen darauf befestigen. Alternativ kann man auch einen dunkelbraunen Faden nehmen und an diesem die einzelnen Geschenke anbringen - natürlich sicher verpackt in kleinen Beuteln.

    Es werde Weihnachten!
    Würden Sie im Winter bei frostiger Kälte eine Badehose anziehen? Bei diesen eisigen Temperaturen kommt das eher selten vor, außer Sie sind professioneller Eisschwimmer. Verleihen Sie Ihrer Wohnung ein neues Outfit zu Weihnachten! Lammfell und Kerzenleuchter sorgen für eine winterliche Hüttenromantik. Jetzt fehlt nur noch die weiße Himmelspracht. Eine Schneeflocke sieht wie ein kleiner Kristall aus. Schmücken Sie Ihren Weihnachtsbaum mit glitzernden Kristallen und verteilen Sie diese auch in der ganzen Wohnung. Besorgen Sie sich einige Tannenbaumzweige und dekorieren Sie diese mit Engeln, Kerzen und Süßigkeiten. Kunstschnee ist erlaubt, sofern Sie es nicht übertreiben. 

    Die passende Deko zum Festmahl
    Als klassische Weihnachtsfarben gelten Rot, Grün und Gold. Kombinieren Sie diese mit festlichem Porzellan und fertigen Sie einige Kränze mit bemalten Nüssen und Christbaumkugeln an. Getrocknete Orangen- oder Zitronenscheiben sehen in einer Wohnung sehr weihnachtlich aus. Schleifen aus Seide in Weiß oder Gold harmonieren wunderbar mit knallroten Äpfeln. Verteilen Sie diese Weihnachtskränze im Essbereich, sowie auf den Fensterbänken und im Eingangsbereich. Echte Kerzen sehen in einer Wohnung immer schöner als elektrische Girlanden aus.

    Was wäre ein Festmahl ohne Sterne, Lebkuchen und Krippenfiguren?
    Sie runden das weihnachtliche Gefühl ab, das durch die zarte Kristall-Deko erzeugt wird. Stellen Sie sich vor, Sie sitzen mit Ihren Verwandten in solch einer Wohnung. Essen ist fertig! Es gibt eine leckere Kartoffel-Selleriesuppe mit Garnelen. Alle haben sich lieb und packen glücklich ihre Geschenke aus. Was für ein herrliches Fest! Und die wunderbare Deko hat einen wichtigen Beitrag dazu geleistet.

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    Johanneskraut verschönert die Haut und lindert Beschwerden 99c5e07b4d5de9d18c350cdf64c5aa3d 2014-11-11T23:00:00+00:00 Das winterharte Johanneskraut ist mit seinen sternförmigen gelben Blüten nicht nur als Zierstrauch schön anzusehen. Es bewährt sich auch als Heilmittel und in der Schönheitspflege. Da es leicht zu pflegen ist, können Sie es auch problemlos im Garten oder auf dem Balkon Ihrer Wohnung anpflanzen. Aus den im Spätsommer geernteten Blüten lässt sich ein Johanneskraut-Öl für Ihre Schönheitspflege herstellen. Und die Triebspitzen eignen sich für einen wohltuenden Tee.

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    Johanneskraut im Garten anpflanzen

    Möchten Sie die Allrounder-Pflanze in Ihrem Garten oder auf dem Balkon Ihrer Wohnung selber anpflanzen? Dann sollten Sie die Samen drinnen in einem geeigneten Blumengefäß vorkeimen lassen. Setzen Sie das Saatgut am besten auf Humus drauf und lassen Sie es in der Wohnung auf der Fensterbank gedeihen. Vergessen Sie nicht die Johanneskraut-Sämlinge mindestens zweimal in der Woche zu gießen. Auf diese Weise werden Sie sich gut entwickeln und können nach knapp einem Monat von der Wohnung raus in den Garten umgesiedelt werden. Diese Pflanze mag die direkte Sonnenbestrahlung, deshalb sollten Sie sowohl in der Wohnung als auch im Garten einen sonnigen Standort für sie wählen.

    Ein optimales Blütenöl für die Hautpflege

    Das naturbelassene Öl ist für die äußerliche Anwendung geradezu perfekt. Es ist nicht nur pfleglich zur Haut, sondern es fördert auch noch die Durchblutung und die Sauerstoffzufuhr der Haut. Das Blütenöl können Sie unter Ihre Gesichts- und Körpercreme mischen. Fügen Sie auf 200 ml Creme 1 Esslöffel Johanneskraut-Öl hinzu. Das Öl eignet sich außerdem auch gut zum Baden. Vermischen Sie dafür 50 ml Badeöl oder Badeschaum mit einem halben Teelöffel vom Blütenöl und verteilen Sie das in ihrem warmen Wannenbad.

    Ein Heilmittel-Tee bei Stress und Verdauungsbeschwerden

    Sie leiden oft unter Stresssituationen oder Verdauungsbeschwerden? Greifen Sie deshalb nicht gleich zu rezeptpflichtigen Medikamenten. Versuchen Sie stattdessen lieber die Beschwerden mit einem natürlichen Heilmittel zu lindern und bereiten Sie sich ein Johanniskraut-Tee zu. Setzen Sie sich an einen gemütlichen Ort in Ihrem Garten oder Ihrer Wohnung und trinken den Tee im warmen Zustand zwei - bis dreimal am Tag. Schalten Sie dabei komplett ab. Hilfreich kann dabei ein Lieblingsbuch oder eine Meditatiosmusik sein. Bei der Zubereitung sollten Sie ganz besonders darauf achten, wie lange Ihr Tee zieht. Ein Beruhigungstee benötigt exakt 8 Minuten und ein Verdauungstee 10 Minuten, um seine Wirkungsweise entfalten zu können. Das liegt an den Eigenschaften der Pflanze. Ansonsten gleicht sich die Zubereitung der beiden Tees. Begießen Sie 2 - 3 Teelöffel getrocknete Johanneskraut-Triebspitzen mit 250 ml abgekochtem Wasser.

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    Wohltuende Selbstmassagen für Gesicht und Hände db85e2590b6109813dafa101ceb2faeb 2014-11-07T23:00:00+00:00 Eine Selbstmassage für das Gesicht und die Hände sind eine optimale Möglichkeit, um zwischendurch zu entspannen. Nach der Massage werden Sie wieder mehr Energie im Körper verspüren. Diese beiden kurzen Massagen eignen sich aber auch für einen schönen Wellnesstag bei Ihnen Zuhause. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie es sich in Ihrer Wohnung im Wohnzimmer oder draußen im Garten gemütlich machen. Selbstmassagen lassen sich im Grunde fast überall durchführen.

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    Entspannung für das Gesicht mithilfe einer Selbstmassage für Zuhause

    Kommen Sie gerade erschöpft von der Arbeit und sitzen nun in Ihrer Wohnung im Wohnzimmer oder im Garten? Und jetzt möchten Sie nichts weiter, als Zuhause zu entspannen? Dann sollten Sie es sich auf einem Stuhl am Tisch im Garten oder im Wohnzimmer bequem machen. Setzen Sie sich und versuchen Sie ihren ganzen Körper zu lockern. Stützen Sie Ihre Ellenbogen auf den Tisch und legen Sie die Kuppen der Zeige-, Mittel- und Ringfinger an den Schläfen ab. Dabei sollten die Ringfinger an den Augenwinkeln liegen. Verteilen Sie das vorbereitete Massageöl mit Ihren Händen in Ihrem Gesicht und beginnen Sie mit der Selbstmassage. Führen Sie alles Massagegriffe in kreisenden Bewegungen von der Mitte nach außen durch und bleiben Sie mit einer Hand immer im Kontakt mit dem Gesicht. Streichen Sie über die Stirn zu den Schläfen und von da aus zur Nasenwurzel bis zu den Nasenflügeln. Dann von den Wangen zu den Ohren über das Kinn zu den Kieferwinkeln. Danach streichen Sie kreisend um den Mund herum. Gehen Sie zurück zur Stirnmitte und massieren Sie leicht über die ganze Stirn. Massieren Sie mit den Mittelfingern von der Mitte der Augenbrauen zur Nasenwurzel und über Ihre Wangen zum Unterkiefer und Kieferwinkel. Alle Massageschritte sollten Sie 2-3 Mal durchführen. Zum Abschluss klopfen Sie mit Ihren Zeige- und Mittelfingern locker über das Gesicht. Halten Sie Ihre Augen während der ganzen Massage geschlossen.

    Eine Handmassage entspannt den Körper

    Eine Handmassage können Sie selber Zuhause, im Wohnzimmer Ihrer Wohnung oder im Garten auf der Liege durchführen. Nehmen Sie eine bequeme Sitzposition ein und verteilen Sie etwas Sonnenblumenöl auf einer Ihrer Hand, dem Handgelenk und den Fingern. Beginnen Sie die Selbstmassage, indem Sie mit dem Daumen der anderen Hand die Handinnenfläche massieren. Gehen Sie von der Handwurzel aus über die ganze Handinnenfläche. Massieren Sie an den Fingern weiter. Angefangen vom kleinen Finger bis hin zum Daumen. Führen Sie die Massage der Finger immer vom Handteller zur Fingerspitze hin durch. Wiederholen Sie jeden Schritt 3 Mal, bevor Sie zum Abschluss die komplette Hand und die Finger ausstreichen. Ruhen Sie sich danach noch eine halbe Stunde lang in Ihrer Wohnung, im Wohnzimmer auf der Couch oder im Garten aus.

    Ein Rezeptvorschlag für ein belebendes Gesichtsmassageöl

    Damit Sie wieder mehr Energie gewinnen, können Sie sich Zuhause, in der Küche Ihrer Wohnung, ein Öl für die Selbstmassage im Gesicht herstellen. Dieses sollte idealerweise eine belebende und stimmungsaufhellende Wirkung zeigen. Dafür eignet sich bestens eine Mischung aus 25 ml Mandel- oder Jojobaöl, 1 Tropfen Litsea, 2 Tropfen Zeder und 2 Tropfen Palmarosa.

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    Checkliste Putzhilfe, so sieht die perfekte Haushaltshilfe aus! cbcb58ac2e496207586df2854b17995f 2014-11-04T23:00:00+00:00 Eine Putzhilfe sollte ihre To-do-Liste sorgfältig erledigen, damit sie als wertvolle Unterstützung angesehen werden kann. Alltägliche Aufgaben in der ganzen Wohnung oder im ganzen Haus stellen für sie kein Problem dar. Mama und Papa würde es freuen, wenn sie sich gelegentlich um die Kinder kümmern könnte. Jedoch sollten Sie nicht vergessen, dass Sie mit der Einstellung einer Putzhilfe zum Arbeitgeber werden. Die folgende Checkliste klärt alle offenen Fragen zur Beschäftigung einer Haushaltshilfe.

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    Gesetzliche Richtlinien zur Putzhilfe

    Die haushaltsnahen Dienstleistungen sind im § 35a EStG geregelt und machen den Haushalt zum Arbeitgeber. Im Normalfall kann eine Putzhilfe sehr einfach und unkompliziert bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Eine ausländische Haushaltshilfe muss über eine gültige Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Als gemeinsame Grundlage des Arbeitsverhältnisses dient ein Vertrag, der alle wichtigen Daten enthält: Arbeitszeiten, Krankheitsbestimmungen, Kündigungsbedingungen, Tätigkeiten, Urlaub, Vergütung und Verschwiegenheit. Diese Daten garantieren beiden Parteien Rechtssicherheit. In einer Wohnung können sich viele Unfälle ereignen und die Putzhilfe wäre durch Leistungen der Pflege- und Familienkasse abgesichert.


    Absprachen und Tätigkeiten

    Grundsätzlich können Sie von einer Putzhilfe nur das erwarten, was vertraglich vereinbart wurde. Daher ist es wichtig, zu Beginn klare Absprachen zu treffen. Sonderwünsche im Haus gehen in Ordnung, stellen jedoch keinen Kündigungsgrund dar. Bauen Sie eine 6-monatige Probezeit in den Vertrag mit ein. Diese ermöglicht Ihnen eine schnelle Trennung, sofern die Arbeitsergebnisse nicht Ihren Vorstellungen entsprechen. Grundlegend ist es wichtig, die Art der Tätigkeit klar zu definieren. Ältere Menschen haben andere Ansprüche als ein alleinstehender Single. Soll sich die Haushaltshilfe auch um das Einkaufen, Kochen und die Betreuung von Pflegebedürftigen kümmern?

    Tipp: Fertigen Sie eine Checkliste der zu erledigenden Aufgaben an. So kann die Putzhilfe jede Tätigkeit abhaken, die sie bereits erfüllt hat. Auf diese Weise wissen beide Parteien, was sie voneinander erwarten können. Als Arbeitgeber haben Sie eine gute Kontrollmöglichkeit in der Hand.


    Schäden in der Wohnung: Risiken minimieren

    Was passiert, wenn die Haushaltshilfe eine Vase fallen lässt? Es ist entscheidend, ob die Tat in der Wohnung fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Die Richter orientieren sich beim Strafmaß am Bruttomonatsgehalt, was jedoch relativ gering ausfallen dürfte. Schließen Sie lieber eine Haftpflichtversicherung für Putzfrauen ab und Sie stehen auf der sicheren Seite.


    Vergessen Sie nicht eine Putzfrau anzumelden, ansonsten kann es sehr teuer werden: Es drohen bis zu 5.000 Euro an Bußgeld! Im Vergleich zu ihrem Gehalt ist das eine exorbitante Summe, da eine Haushaltshilfe durchschnittlich 10 Euro verdient - je nach Bundesland fällt der Verdienst etwas höher aus. Holen Sie sich vor der Einstellung entsprechende Referenzen der früheren Arbeitgeber ein und Sie können wenig falsch machen. Schlussendlich sollte die persönliche Sympathie über die Anstellung im Haus entscheiden.

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    So überlebt die Liebe eine gemeinsame Wohnung 1728efbda81692282ba642aafd57be3a 2014-11-01T23:00:00+00:00 Eine Partnerschaft bringt frischen Wind in die Wohnung: Raus mit den alten Sesseln und rein mit der neuen Wohnlandschaft! Beide Personen müssen sich auf einen gemeinsamen Stil verständigen, damit das Zusammenleben harmonisch abläuft. Schließlich soll eine Immobilie als Wohlfühloase gelten und sich nicht zum Beziehungskiller entwickeln. In diesem Artikel erfahren Sie, wie eine Partnerschaft die Einrichtung und Gestaltung einer Wohnung beeinflusst.

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    Schatzi, unser Haus benötigt mehr Kerzenleuchter

    Kaum ein Mann kommt auf die Idee, die Tische mit Kerzenleuchtern zu dekorieren - Frauen hingegen schon. Sobald der Partner in die Immobilie eingezogen ist, ändert sich vieles. Es treffen zwei verschiedene Geschmäcker aufeinander, die in Einklang gebracht werden müssen. Bleibt das alte Sofa oder soll lieber ein Neukauf erfolgen? Wer sich in einem Haus nicht wohlfühlt, wird sich wie ein Fremdkörper vorkommen. Das kann zu schlimmen Depressionen führen, da jeder Mensch einen privaten Rückzugsort benötigt. Daher müssen Kompromisse getroffen werden, damit eine Immobilie nicht zum Beziehungskiller mutiert.

    Tipp: Bei der Gestaltung einer Wohnung haben beide Partner ein Wörtchen mitzureden. Es spielt keine Rolle, wer zuerst in der Immobilie gelebt hat.

    Ein gemeinsames Wohnkonzept muss her

    Sei es aus Faulheit oder aus Geldmangel: Viele Menschen neigen dazu, ihre Wohnung im Originalzustand zu belassen. Wer mehrere Monate in seiner Immobilie lebt, wird sich wohl kaum an blauen Wänden und braunen Teppichböden stören - im Gegensatz zum frisch zugezogenen Partner. Beide Personen müssen sich zusammensetzen und ein neues Wohnkonzept erarbeiten. Zuerst sollte die Farbe der Wände geklärt werden, sowie die Art der Böden. Üblicherweise fällt die Wahl auf einen Laminat-, Parkett- oder Teppichboden. Anschließend ist das Mobiliar an der Reihe. Welche Farbe soll es haben und aus welchem Material soll es bestehen? Moderne Partner bevorzugen ein Design aus Glas und Lack, während traditionelle Menschen lieber zeitloses Echtholz bevorzugen. Die Beleuchtungsmittel sollten diesem Konzept angepasst werden, sowie die Außenbeleuchtung im Garten.

    Hilfe, wir können uns nicht einigen!

    Manchmal hat ein Gegenstand im Haus einen Erinnerungswert. Ja, die Skulptur aus Eisen sieht grässlich aus, doch sie erinnert an vergangene Tage. Leider bringt eine Partnerschaft auch gewisse Änderungen mit sich, die optisch nicht unbedingt schön anzusehen sind. Jeder Partner muss seine Opfer bringen. Bestimmt gibt es ein Objekt, das dem Gegenüber genauso wenig gefällt wie die Eisenskulptur.

    Eine Beziehung ist ein Weg voller Herausforderung, wobei das gemeinsame Haus den ersten Meilenstein darstellt. Das alte Sofa kommt raus und die Wände in der Wohnung müssen tapeziert werden. Jedoch lohnt sich der Aufwand und zwar in jedem Haus: Neue Möbel kommen und gehen, der Partner bleibt. Hoffentlich.

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    Architektur: Planung und Gestaltung der neuen Wohnräume c399862d3b9d6b76c8436e924a68c45b 2014-10-29T23:00:00+00:00 Sie haben sich entschlossen eine neue Immobilie zu erwerben? Schon bald werden Sie sich um deren Gestaltung kümmern müssen! Lohnt es sich, einen Innenarchitekten zu beauftragen oder tut es auch der Einrichtungsplaner am Computer? In diesem Artikel erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Innenarchitektur und Einrichtungsplanung Ihrer neuen Wohnung.

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    Lohnt sich ein Innenarchitekt wirklich?

    Jeder freut sich, wenn er sein Haus endlich gestalten kann. Schließlich kauft man sich nicht alle paar Tage eine neue Immobilie. Sollten Sie individuelle Wünsche haben, dann müssen Sie diese mit einem Innenarchitekten besprechen. Er erhöht zwar die Kosten, doch wie gut sind Sie in der technischen Planung geschult? Es benötigt keinen Architekten, wenn Sie ein paar Möbel von links nach rechts schieben wollen. Allerdings soll eine Wohnung nicht nur hübsch aussehen, sie muss eine Funktion erfüllen. Alle Anschlüsse der Immobilie müssen bequem erreichbar sein. Gerade in der Küchen- und Badezimmergestaltung kann es äußerst heikel werden. Wie hoch sollen die einzelnen Geräte später positioniert werden? Befinden sich die Anschlüsse in einer sicheren Lage oder kann es später zu Kurzschlüssen kommen?
    Einige Käufer versuchen die Kosten zu senken, indem sie einen Einrichtungsplaner aus dem Internet downloaden. Bestimmt kann Ihnen ein solches Programm verraten, wie Sie die Beleuchtung perfekt auf das Mobiliar abstimmen. Allerdings sollte man sich beim Thema Sicherheit lieber auf einen Innenarchitekten verlassen.


    Wann ist der richtige Zeitpunkt für Veränderungen?

    Sie haben ein Grundstück erworben und planen ein neues Haus zu bauen. Momentan haben Sie andere Prioritäten als die Garten- und Küchengestaltung. Jedoch sollten Sie bereits in dieser frühen Phase einen Innenarchitekten beauftragen, da er bei der Erstellung des Ausführungsplans mitwirken kann. Die Bauarbeiter halten sich an diesen Plan und fertigen das Haus nach den dortigen Vorgaben an. So kann es sein, dass das Bad nicht Ihren Wünschen entspricht. Nachträgliche Änderungen verschlingen Unsummen an Geld, die Sie sich sparen können. Beziehen Sie einen Innenarchitekten in den Ausführungsplan mit ein und Sie sparen sich unnötige Kosten.
    Anders verhält es sich, wenn Sie eine fertige Wohnung gekauft haben. Hier hat bereits jemand anders die Planung für Sie übernommen - ob es Ihnen gefällt oder nicht. Es entstehen höhere Kosten, da die alten baulichen Maßnahmen ersetzt werden müssen. Wenn Sie neue Fließen verlegen möchten, müssen Sie die ursprünglichen Bodenbeläge entfernen und entsorgen. Positiv ist, dass solche Maßnahmen zur Wertsteigerung Ihrer Wohnung beitragen.


    Was kann man von einem Einrichtungsplaner erwarten?

    Ein computerbasierter Einrichtungsplaner weiß genau, wie die Beleuchtung positioniert werden muss. Informieren Sie sich bei Ihrem Möbelhaus, ob ein kostenloser Planer im Preis inklusive ist. Manche Hersteller stellen einen solchen Einrichtungsplaner bei einem Möbelkauf gratis zur Verfügung. Ein Innenarchitekt kann das Budget schnell überschreiten, indem er sich für jede Dienstleistung eine Provision sichert - sogar für das Bereitstellen der richtigen Materialien. Das kann mit einem Einrichtungsplaner nicht passieren, da die Armaturen, Bodenbeläge und Türgriffe direkt vom Hersteller bezogen werden. Je nachdem, wie gut die Software programmiert ist, versteht sie sich auf die Abstimmung bestimmter Materialien. Altholz weckt ein anderes Raumgefühl als Edelstahl, Eisen oder Granit.


    Im Endeffekt profitieren Sie immer von einem Innenarchitekten, was sich an der Wertsteigerung Ihrer Immobilie zeigt. Bei einem Neubau fallen die Kosten wesentlicher geringer aus, als wenn Sie spätere bauliche Maßnahmen durchführen. Achten Sie darauf, dass der Einrichtungsplaner Ihrem Geschmack entspricht. Sie möchten sich doch in Ihrer neuen Immobilie wohlfühlen?

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    Morgendliche Schlappheit Ade - Frühgymnastik macht es möglich 4e4b5fbbbb602b6d35bea8460aa8f8e5 2014-10-24T22:00:00+00:00 Bestimmt kennen Sie auch schlaflose Nächte, in denen Sie sich von der einen auf die andere Seite wälzen und keine Ruhe finden. Ständig schauen Sie auf die Uhr, aber die Zeit will einfach nicht rum gehen. Früh morgens schlafen Sie endlich ein und schon klingelt der Wecker. Sie verspüren ein Gefühl von Schlappheit, als hätten Sie gerade mal 10 Minuten geschlafen. Um in diesem Zustand frisch und vital zu werden, hilft es, in Ihrer Wohnung oder im Garten an der frischen Luft, Frühgymnastik zu betreiben.

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    Eine liegende Frühgymnastik-Übung

    Bevor Sie sich nach dem Erwachen noch mal 5 Minuten umdrehen und die Augen schließen, sollten Sie besser eine Frühgymnastik-Übung in der Wohnung im Bett oder im Garten an der frischen Luft durchführen. Das bringt Sie schneller auf die Beine. Für diese Übung bringen Sie sich in Rückenlage und entspannen Ihren Körper. Ziehen Sie die Beine so weit an, dass die Knie bis kurz vor dem Brustkorb verweilen. Um diese Position etwas zu festigen, umschlingen Sie mit Ihren Armen die Beine. Schließen Sie Ihre Augen und bewegen Sie Ihren Körper einige Minuten von der rechten zur linken Seite und danach von vorne nach hinten. Bleiben Sie danach weiterhin in der eingenommenen Liegeposition, um die Übung abzurunden. Führen Sie dazu ein paar kreisende Bewegungen mit Ihrem Rücken durch.

    Eine Frühgymnastik-Übung im Sitzen

    Sie fühlen sich nach dem Aufwachen im Stehen noch viel zu schlapp? Dann setzen Sie sich erst einmal im Schlafzimmer Ihrer Wohnung auf die Bettkante oder auf einen Stuhl im Garten, um eine morgendliche Übung im Sitzen auszuführen. Richten Sie hierzu Ihren Oberkörper gerade auf und platzieren Sie Ihre Füße bequem auf den Boden. Halten Sie sich mit der rechten Hand an der Bettkante oder am Stuhl fest und heben Sie den linken Arm gerade hoch. Lehnen Sie sich mit dem Oberkörper leicht auf die rechte Seite, ohne dass der rechte Arm dabei einknickt. Der hochgehobene Arm schwingt dabei leicht mit auf die rechte Seite. In dieser Position müssten Sie nun ein leichtes Ziehen im linken Oberkörperbereich verspüren. Atmen Sie dabei für ungefähr 20 - 30 Sekunden ruhig ein und aus. Während Sie Ihren Oberkörper und den Arm in die Ausgangsposition bringen, atmen Sie ein. Lockern Sie dabei die Hand an der Bettkante und atmen Sie zum Abschluss aus.

    Kleiner Tipp:
    Auch wenn Sie die Nacht über gut geschlafen haben, können Sie beide morgendlichen Gymnastik-Übungen in der Wohnung oder im Garten ausführen.

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    Fußmasken für gepflegte Füße a9a6653e48976138166de32772b1bf40 2014-10-21T22:00:00+00:00 Eine Fußmaske gehört zu der üblichen Fußpflege nicht dazu. Möchten Sie sich und Ihren Füßen jedoch etwas Gutes tun, dann sollten Sie sich unbedingt für eine Fußmaske entscheiden. Eine solche Extrapflege verleiht nicht nur glatte und gepflegte Haut. Sie wirkt sich außerdem auch auf Ihren Körper und Geist entspannend und wohltuend aus. Ein idealer Zeitpunkt für eine Fußmaske ist am Abend, in Ihrer Wohnung im Wohnzimmer oder im Badezimmer nach einem Entspannungsbad.

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    Die Vorbereitung im Badezimmer auf eine Fußmaske

    Bevor Sie sich entspannt in Ihrer Wohnung ins Wohnzimmer setzen und eine Fußmaske auftragen, können Sie in Ihrem Badezimmer ein schönes Vollbad nehmen. Im Anschluss daran sollten Sie Ihre Hornhaut entfernen, Ihre Fußnägel feilen und ein Fußpeeling auftragen. Das Peeling entfernt abgestorbene Hautschüppchen. Hierfür eignet sich bestens ein Zuckerpeeling, das Sie selber in Ihrer Wohnung aus Olivenöl und Zucker herstellen können. Tragen und massieren Sie die angerührte Masse auf und lassen Sie diese für 10 Minuten einwirken. Nach der Einwirkzeit gründlich mit handwarmen Wasser abspülen.

    Zwei Fußmasken-Rezepte zum selber machen

    Sie brauchen für eine wohltuende Fußmaske keine teuren Produkte aus dem Laden zu kaufen. Auch selbst gemachte Masken aus Lebensmitteln sind dafür bestens geeignet. Hierzu können Sie sich zum Beispiel aus 6 Teelöffel Speisequark, 1 Teelöffel Mandelöl, 4 Teelöffel Honig eine Masse mit einem Schneebesen oder einem Handrührgerät anrühren. Eine weitere entspannende Auswirkung erzielen Sie, indem Sie 6 Teelöffel Speisequark mit 1 Teelöffel Oliven- oder Mandelöl und einem Teelöffel Sahne vermischen. Beide Arten spenden trockener Haut Feuchtigkeit. Kleiner Tipp: Verwenden Sie gut gekühlte Lebensmittel, bietet eine Fußmaske obendrein auch noch einen kühlenden Effekt. Das ist gerade für die Sommermonate perfekt.

    Die Anwendungsweise einer Fußmaske

    Eine Fußmaske aufzutragen ist kinderleicht und schnell gemacht. Bevor Sie mit dem Auftragen beginnen, sollten Sie einen Platz in Ihrer Wohnung einnehmen, wo Sie Ihre Beine bequem hochlegen können. Dazu eignet sich in der Regel das Wohnzimmer sehr gut. Dort haben Sie die Möglichkeit sich auf die Couch oder in den Sessel zu setzen und die Füße auf einem Hocker oder Ähnlichem abzulegen. Tragen und verteilen Sie die Maske gleichmäßig auf die Füße auf. Damit Sie mit der Maske nicht Ihre Möbel verschmutzen und diese intensiv genug in die Haut einziehen kann, sollten Sie in Baumwollsocken schlüpfen. Entspannen Sie nun für mindestens 30 Minuten. Nach der Einwirkzeit duschen Sie die Fußmaske im Badezimmer mit handwarmen Wasser ab und cremen Ihre Füße zum Abschluss mit einer Lotion ein.

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    French Nägel - Weiße Nagelspitzen für natürlich aussehende Nägel 3a0772443a0739141292a5429b952fe6 2014-10-18T22:00:00+00:00 Mit Frenchnägeln sehen Ihre Fingernägel immer natürlich und gepflegt aus. Die French-Manicure eignet sich sowohl für Naturnägel als auch für Kunstnägel. Dank spezieller Schablonen können Sie sich Frenchnägel auch in Ihrer Wohnung im Wohnzimmer selber machen.

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    In der Wohnung im Wohnzimmer künstliche Nägel modellieren

    Setzen Sie sich in Ihrer Wohnung im Wohnzimmer an einen Tisch und beginnen Sie mit dem Desinfizieren der Hände. Schieben Sie ihre Nagelhaut mit einem Pferdefüßchen zurück und feilen Sie mit einem Buffer die Nagelplatten glanzlos. Danach formen Sie die Nagelspitzen und entstauben die Nägel mit einem Kosmetikpinsel. Passen und kleben Sie den Tip an. Kürzen Sie die Tiplänge und befeilen Sie den Übergang. Entnehmen Sie den Feilstaub und tragen Sie eine dünne Schicht 1 Phasengel auf. Nach dem Aushärten modellieren Sie eine weitere dünne Schicht des Gels. Diese wird nach dem Aushärten mit einem Cleaner und einer Zellette von der Schwitzschicht befreit. Bringen Sie dann die Tipspitze in Form.

    Das Frenchgel modellieren

    Das Frenchgel tragen Sie von der Mitte nach außen hin mit einem Gelpinsel auf. Sollten Sie damit Probleme haben, setzen Sie vorweg eine French-Schablone auf den Nagel. Modellieren Sie das Gel auf die Nagelspitze und ziehen die Schablone wieder ab. Härten Sie das Frenchgel für 3 - 4 Minuten aus. Tragen und härten Sie, ohne die Schwitzschicht zu entfernen, eine weitere dicke Schicht des 1 Phasengels auf. Entstandene Unebenheiten im Nagelgel können Sie mit einem Buffer ausgleichen. Zum Abschluss kommt eine dünne Gelschicht zur Versieglung darüber. Ist diese ausgehärtet, haben Sie es geschafft, sich Kunstnägel mit weißer Nagelspitze in Ihrer Wohnung im Wohnzimmer selber zu modelliert.

    Eine French-Manicure für Naturnägel

    Möchten Sie in Ihrer Wohnung im Wohnzimmer selber eine French-Manicure auf den Naturnägeln durchführen? Mit speziellen French-Nagellacken ist das kein Problem. Nach einer Maniküre glätten und polieren Sie mit einer Mehrphasenfeile alle Unebenheiten aus der Nagelplatte. Hierzu eignet sich zuerst die gröbste Seite der Feile. Kleinere Rillen können Sie mit der etwas feineren Feilseite beseitigen. Entstauben Sie die Nägel und polieren Sie diese glänzend. Verwenden Sie dazu die glatte Seite der Mehrphasenfeile. Lackieren Sie einen Unterlack auf und lassen Sie diesen trocknen. Setzen Sie eine French-Schablone auf den Nagel und tragen Sie den weißen Frenchlack von der äußeren Seite aus in einem Zug auf. Ziehen Sie die Schablone erst nach dem Trocknen ab und lackieren Sie dann zweimal einen rosé farbenden Lack darüber. Für einen besonders schönen Glanz sorgt zum Abschluss noch ein Überlack.

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    Ein Nagelgel zur Naturnagelverstärkung 1bb91f73e9d31ea2830a5e73ce3ed328 2014-10-15T22:00:00+00:00 Gerade haben Sie Ihre Naturnägel auf die gewünschte Länge gebracht und schon brechen Sie Ihnen wieder ab. Kennen Sie das auch? Damit Ihnen dies in Zukunft nicht mehr passiert, können Sie die Nägel mit einem UV-Gel bearbeiten. Solche Nagelgele eignen sich nämlich nicht nur für Kunstnägel, sondern auch als Stabilisierung der Naturnägel. Hinzu kommt, dass Sie nicht einmal ein Nagelstudio besuchen müssen. Denn eine Naturnagelverstärkung können Sie auch in Ihrer Wohnung selber vornehmen.

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    Die Vorbereitung in der Wohnung für eine Naturnagelverstärkung

    Bevor Sie mit dem Modellieren der Naturnägel beginnen, sollten Sie sich alle benötigten Utensilien besorgen und bereitstellen. Hierzu gehören ein Lichthärtungsgerät, 1 Phasengel, Cleaner, Zelletten, Gelpinsel, Kosmetikpinsel, Rosenholzstäbchen, Buffer und Feilen. Verwenden Sie am besten ein Nagelgel, dass sich selbstständig glatt zieht und einen Vergilbungsschutz hat. So haben Sie weniger Feilarbeit und für eine längere Zeit schöne glanzvolle natürliche Nägel. Wählen Sie für die Nagelverstärkung einen Platz in Ihrer Wohnung aus, der nicht direkte Sonneneinstrahlung mit sich bringt. Denn das würde das UV-Gel unbrauchbar machen. Beginnen Sie mit dem Zurückschieben der Nagelhaut und bringen Sie die Nägel in die gewünschte Form und Länge. Danach rauen Sie die Nagelplatte mit einem Buffer an, bis keine glänzende Stelle mehr zu sehen ist. Entfernen Sie den entstandenen Feilstaub mit dem Kosmetikpinsel.

    Die Grundier- und Aufbauschicht modellieren

    Ein 1 Phasengel können Sie sowohl für die Grundier- und Aufbauschicht als auch für die Versieglung verwenden. Achten Sie darauf, dass Sie beim Modellieren das Gel nicht bis zur Nagelhaut auftragen. Und das Sie in diesem Bereich die Aufbauschicht nicht zu dick modellieren, damit das herausgewachsene Gel nicht so extrem sichtbar wird. Die Grundierschicht modellieren Sie dünn auf und lassen diese unter dem Lichthärtungsgerät für 3 Minuten aushärten. Danach tragen Sie sofort die nächste Gelschicht auf, ohne das Sie die Schwitzschicht entfernen. Die sogenannte Aufbauschicht darf etwas dicker sein und sollte wieder für 3 Minuten aushärten. Entfernen Sie nun die Schwitzschicht mit dem Cleaner und einer Zellette.

    Letzte Schritte einer Naturnagelverstärkung

    Kleine Unebenheiten, die durch das Gel auf dem Nagel entstanden sind, feilen Sie mit einem Buffer glatt. Beseitigen Sie den Feilstaub und tragen Sie die letzte Schicht Gel zur Versieglung auf. Härten Sie diese 6 Minuten aus und entfernen Sie noch ein letztes Mal die Schwitzschicht. Ist die Modellage zu Hause in Ihrer Wohnung vollbracht, steht dem Kreieren der Naturnägel nichts mehr im Wege. Hierzu steht Ihnen eine große Auswahl an Nailarten zu Verfügung.

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    Warum auch die Treppenhausreinigung wichtig ist c75b6f114c23a4d7ea11331e7c00e73c 2014-10-13T22:00:00+00:00 Egal ob Eigentumswohnung oder angemietete Wohnung: Ein glänzendes Treppenhaus sorgt für eine optische Aufwertung der eigenen vier Wände und wohlwollende Nachbarn. Viele Vermieter bestehen auf die tägliche Reinigung des Treppenhauses der Wohnung: Aus rechtlicher Sicht muss eine Reinigung des Treppenhauses allerdings nur ein Mal in der Woche erfolgen.

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    Das Treppenhaus in Eigentumswohnung und angemieteter Wohnung

    Wer eine Wohnung gemietet hat, sollte grundsätzlich Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen. Dazu gehört in einem Mehrfamilienhaus auch, dass das Treppenhaus gereinigt ist. Die Nachbarn werden regelmäßig nur ihren eigenen Treppenhaus-Abschnitt putzen und erwarten, dass die anderen Abschnitte von den betreffenden Nachbarn übernommen werden. Die Treppenhausreinigung ist regelmäßig in der Hausordnung geregelt. Ohne eine solche Regelung sind weder Mieter noch Nachbarn verpflichtet die gemeinschaftlichen Wohnungsbestandteile zu reinigen. Falls eine Reinigungspflicht vereinbart wurde, muss dieser lediglich einmal pro Woche nachgekommen werden. Die Auswahl der Reinigungsmittel darf vom Mieter der Wohnung oder dem Eigentümer der Eigentumswohnung bestimmt werden. Bei der Reinigung muss der Mieter nur diejenigen Flächen säubern, die vom darunter liegenden Nachbarn bis hoch in das eigene Stockwerk führen.

    Wissenswertes zur Treppenhaus-Reinigung, Vermieter und der Eigentumswohnung

    Das Treppenhaus muss auch dann gereinigt werden, wenn eine Eigentumswohnung vorhanden ist. Schließlich wird das Treppenhaus unabhängig vom Eigentumsstatus der Wohnungen von allen Wohn-Parteien genutzt. Die Handlungspflicht ergibt sich entweder aus der Hausordnung oder aus der allgemeinen Verkehrssitte. Falls der Besitzer der Eigentumswohnung krank ist, muss er sich um keine Vertretung kümmern. Bei mehr als zweiwöchigen Urlauben muss der Mieter eine Vertretung suchen. Der Vermieter kann nicht Tag und Uhrzeit der Reinigung bestimmen. Es müssen allerdings die gängigen Uhrzeiten eingehalten werden, d.h. Beachtung der Nachtruhe. Der Vermieter kann zusätzlich zur Reinigung des Treppenhauses auch ein zweimaliges jährliches Putzen der Fenster in der Wohnung verlangen. Der Vermieter kann eine Verletzung der Reinigungspflicht durch Abmahnungen rügen und im Zweifelsfall klagen. Falls der Vermieter dann immer noch kein sauberes Treppenhaus vorfindet, kann er auf Kosten des Mieters eine Reinigungsfirma kommen lassen.

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    Kleiner Knigge für den Haushalt 65658fde58ab3c2b6e5132a39fae7cb9 2014-10-10T22:00:00+00:00 Jeder Mensch wünscht sich eine saubere und ordentliche Wohnung. Grundvoraussetzung ist ein solide geplanter Haushalt, zu dem weit mehr als Putzen und Lüften gehört.
    Das Klischee vom putzfaulen Mann hält sich seit Jahren in den Köpfen, doch es entspricht irgendwie der Wahrheit. Manche Männer schaffen es nicht einmal die Waschmaschine anzuschalten, geschweige denn die Putzschwämme voneinander zu trennen. Es ist relativ leicht, seinen Haushalt ordentlich zu führen. Sogar Männer können es lernen, wenn sie denn wollen.

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    Was wird benötigt?
    Ein Haushalt sollte unbedingt über Eimer, Putzlappen und Reinigungsmittel verfügen. Welche das sind, hängt von der Ausstattung der Wohnung ab. Hierbei sollte man auf das Material der jeweiligen Gegenstände achten. Wenn Sie ein Stoffsofa reinigen möchten, kommen Sie mit einem Lederreiniger nicht weit. Probieren Sie es stattdessen lieber mit einem Mikrofaserreiniger! Genauso verhält es sich bei Regalen, Tischen und allen weiteren Gegenständen, die in Ihrem Zuhause vorzufinden sind. Unterscheiden Sie zwischen den Materialien Holz, Lack, Laminat, Parkett und diversen Kunststoffen. Sollten Sie einen Garten Ihr Eigen nennen, kommen Sie an Kehrbesen und Rasenmäher nicht vorbei. Das Gesetz sieht es vor, dass alle öffentlichen Gehwege, die sich am Grundstück befinden, geräumt sein müssen (vgl. § 823 Abs.1 BGB). Zum Glück gibt es für das Haus keine weiteren Vorschriften, jedoch sind grundlegende Reinigungsarbeiten zu empfehlen. Es versteht sich von selbst, nach Oma's Geburtstag das Treppenhaus und die sanitären Anlagen sorgfältig zu putzen. 

    Wie viel Zeit sollte man einplanen?
    Bestimmt nehmen Sie täglich mehrere Mahlzeiten zu sich. Genauso regelmäßig sollte man die Aufgaben im Haushalt einplanen. Hausmüll entsorgen, Geschirr spülen, Wohnung lüften und Bett machen gehören zum täglichen Reinigungsrhythmus. Die sanitären Einrichtungen der Wohnung sollten alle drei Tage gesäubert werden, auch wenn sie nur geringfügig benutzt wurden. Im Haus vermehren sich Bakterien rasant, wenn nichts gegen sie unternommen wird. Mindestens einmal pro Woche sollte das Haus entstaubt und gesaugt werden. Bitte vergessen Sie nicht, die Badewanne oder Dusche zu säubern. Viele Familien haben mit Schimmelpilzen zu kämpfen, die sich negativ auf die Atemwege auswirken.So viel Hygiene muss jeden Monat in Ihrem Zuhause sein: Mülleimer auswischen, Kacheln putzen und Kühlschrank abtauen. Wer sich keine Überschwemmung wünscht, sollte den Kühlschrank vorher komplett ausräumen. Planen Sie alle drei Monate eine Fensterreinigung ein, was auch für den Backofen gilt. Jedoch empfiehlt es sich aus optischen Gründen weniger Zeit verstreichen zu lassen.

    Wie organisiert man seinen Haushalt?
    Der Haushalt steht und fällt mit der richtigen Organisation. Befinden sich Kinder in der Familie, sollten sie in den Reinigungsprozess miteinbezogen werden. So lernen sie von klein an, wie man richtig sauber macht. Ansonsten ist ein wöchentlicher Putzplan zu empfehlen, damit nichts in Vergessenheit gerät. Gerade WGs oder Mehrfamilienhäuser profitieren von solchen Maßnahmen, da sie einen Teil ihres Wohnraums miteinander teilen, wie z.B. Küche und Treppenhaus. Zudem hilft dieser Plan die Finanzen richtig zu kalkulieren. Die Beteiligten können sich die Kosten untereinander aufteilen, ohne dass jemand zu viel bezahlt. Sollte jemand eine besondere Vorliebe für den Garten hegen, kann er dort etwas mehr Energie investieren.

    Warum ist Trennung so wichtig?
    Bitte trennen Sie die einzelnen Wasch- und Putzutensilien voneinander. Viele Personen machen den Fehler und lagern die Kloschwämme direkt neben den Geschirrtüchern. Das ist eklig und schadet der Gesundheit. Es kommt häufig vor, dass man zum falschen Schwamm greift und schon wurden die Teller mit dem Toilettentuch gewaschen. Tücher sind waschbar und damit keine Verwirrung entsteht, sollten im Haus farbliche Zuordnungen eingeführt werden. So sind die roten Schwämme für das WC bestimmt und die gelben für den Garten. Gerade in größeren WGs sollte ein solches Prinzip etabliert werden, damit es nicht zu Verwechselungen kommt. 

    Was sollte man(n) auf jeden Fall können?
    Wahrheit oder Lüge: 90% der Männer behaupten, sie können nicht bügeln. Tatsächlich ist es für Laien relativ umständlich, ein Bügeleisen zu benutzen. Zunächst benötigen Sie in Ihrem Zuhause eine feste Unterlage, also das Bügelbrett. Anschließend füllen Sie das Bügeleisen mit Wasser und befeuchten auch Ihre Kleidungsstücke etwas damit. Während das Bügeleisen heiß wird, breiten Sie das gewünschte Kleidungsstück auf dem Bügelbrett aus. Ein Hemd besteht aus mehreren Stoffteilen, die Sie nun knitterfrei bügeln. Apropos Hemd: Dunkle Flecken lassen sich gut mit Kartoffelmehl entfernen. Sobald Sie fertig sind, hängen Sie das Kleidungsstück ordentlich auf und lassen es trocknen.Neben dem Bügeln bereitet das Waschen vielen Menschen Kopfzerbrechen. Die Faustregel besagt, dass Keime ab einer Temperatur von 60 Grad sterben. Sofern im Haus niemand an einer Pilzinfektion leidet, kann die Oberbekleidung mit 30 bis 40 Grad gewaschen werden. Heiße Waschgänge lassen bestimmte Stoffe, wie zum Beispiel Baumwolle eingehen. 

    Es gehört viel dazu, den eigenen Haushalt zu schmeißen. Alleine über das Bügeln wurden bereits mehrere Bücher geschrieben. Daher sollten Sie nicht enttäuscht sein, wenn etwas am ersten Tag schiefgeht. Sogar Mama hat den einen oder anderen Pullover um zwei Größen schrumpfen lassen. 

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    Welcher Urlaub passt zu wem? 33e8075e9970de0cfea955afd4644bb2 2014-10-06T22:00:00+00:00 Urlaub, die schönste Zeit des Jahres, kann Lust oder Frust verursachen. Oft genug liegt es gar nicht an bestimmten Mängeln, sondern daran, dass Sie sich für den falschen Urlaub entschieden haben. Jeder davon hat seine Unterschiede sowie Vorteile und Nachteile.

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    Was sind die gängigsten Urlaubsarten?

    All-inklusive:
    Bei diesem Urlaubspaket ist alles drin: Flug, Hotel und Verpflegung. Nicht selten werden für die Gäste auch Überraschungen, kulturelle Ereignisse oder Ausflüge organisiert. Diese Reisen eignen sich besonders für Familien mit Kindern oder für Touristen, die nur einen reinen Badeurlaub machen wollen. Die umfassende Betreuung nimmt den Urlaubern alle Sorgen ab. Im Verhältnis zur gebotenen Leistung sind die Kosten relativ gering. Nachteile sind die Fakten, dass Sie an einen Ort gebunden sind und von Land und Leuten kaum etwas sehen. Achten Sie beim Buchen auf positive Bewertungen und vergessen Sie nicht, selbst Feedback zu geben.

    Städtereisen:
    Diese Reisen sind sehr beliebt. Es handelt sich meist um Kurzreisen. Eine gute Reiseleitung ist für den Erfolg entscheidend. Innerhalb kurzer Zeit besichtigen Sie viele Sehenswürdigkeiten. Die Kosten sind relativ gering. Nachteile sind die Hektik und der Stress, den Städtereisen mit sich bringen. Sie eignen sich ideal für Menschen, die an Kunst und Kultur interessiert sind. Für Kinder dagegen sind sie nicht zu empfehlen, da sie sich dabei meist langweilen.

    Campingurlaub:
    Diese Ferien sind ideal für Naturfreunde und abenteuerlich veranlagte Menschen geeignet. Auch für Familien mit Kindern ist ein Campingurlaub ein echtes Erlebnis. Die Kinder genießen es, so viele Dinge gemeinsam mit den Eltern zu unternehmen. Wann haben Sie beispielsweise Zuhause Gelegenheit, ein Feuer zu machen und sich alle darum zu versammeln oder gemeinsam eine Wanderung zu unternehmen. Vorteile des Campingurlaubs sind die Naturnähe und die geringen Kosten. Nachteile sind die Abhängigkeit vom Wetter. Teenager fühlen sich beim Campingurlaub eher gelangweilt.

    Wohnmobil:
    Ein Wohnmobil ist Ihr rollendes Zuhause. Sie sind Ihre eigene Reiseleitung und bestimmen, wo die Route hinführt. Obwohl Sie mobil sind, brauchen Sie auf den Komfort von Zuhause nicht zu verzichten. Andere Vorteile sind, dass Sie bei schlechten Wetter mit Ihrem Wohnmobil der Sonne hinterher fahren können. Von unterwegs können Sie Ihren Lieben, aus den rollenden vier Wänden, eine Postkarte nach Hause schicken. Dann teilen Sie Ihre Abenteuer auch Zuhause mit der Familie. Nachteilig sind die relativ hohen Kosten. Wenn Sie ein Wohnmobil mieten, müssen Sie zusätzlich zu den Mietgebühren eine Kaution von oft mehr als 1.000 Euro hinterlegen.

    Ferienwohnung/Ferienhaus:
    Urlaub im Ferienhaus ist gut für Familien geeignet, da ein Ferienhaus viel Platz bietet. Allerdings halten nicht alle Ferienhäuser oder Ferienwohnungen, was sie versprechen. Die Kosten sind relativ gering. Damit es für Mutti nicht zuviel Stress gibt, müssen aber alle mit anpacken. In einem Ferienhaus haben Sie mehr Freiheit als im Hotel, sind aber auch mehr auf sich allein gestellt. Vor dem Buchen sollten Sie die Bewertungen anderer Urlauber aufmerksam lesen und auch selbst Feedback abgeben.
    Um Probleme nach dem Urlaub zu vermieden, sollten Sie beim Einzug darauf achten, dass die angemietete Immobilie keine Schäden, wie zum Beispiel: Teppichflecken oder Sprünge in der Fensterscheibe aufweist. Auch sollten Sie die zuständige Agentur nach einer Liste mit den zum Objekt gehörenden (Einrichtungs-) Gegenständen (zum Beispiel: Staubsauger, Anzahl Teller, Stühle usw.) fragen, damit diese abgeglichen werden kann. Etwaige Schäden an der Ferien-Immobilie oder fehlende Gegenstände im Haushalt selber, sollten umgehend nach Einzug schriftlich gemeldet werden.

    Viel Spaß beim Verreisen und in Ihrem Urlaub!

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    So bringen Sie den Herbst ins Zuhause! 8eefcfdf5990e441f0fb6f3fad709e21 2014-10-03T22:00:00+00:00 Machen Sie es sich in Ihrer Wohnung gemütlich: Die Temperaturen sinken, der Wind weht leise durch die Straßen und im Garten offenbart sich eine herrliche Blätterpracht. Es ist Herbst. Die Sommerdeko gehört nun endgültig in den Keller verbannt, weswegen niemand Trübsal blasen muss. Jede Jahreszeit hat ihren eigenen Charme. Es bleibt eine Frage offen: Wie richtet man seine Wohnung herbstlich ein?

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    Villa Kunterbunt - denn der Herbst ist farbenfroh!
    In wenigen Monaten wird sich die Natur zur Ruhe legen und sich mit einem weißen Schneemantel umhüllen. Doch bis dahin offenbart sie ein Spektakel aus Farben und Früchten, das Sie in Ihr Wohnkonzept aufnehmen sollten. Unternehmen Sie eine Wanderung und sammeln Sie dabei alle Produkte der Natur ein, die Ihnen gefallen. Das können Blätter, Früchte oder Zweige sein. Der Herbst wird von einem großen Ereignis mit amerikanischer Tradition bestimmt: Halloween! Es spukt und geistert an jeder Ecke und da darf ein Kürbis im Garten nicht fehlen. 

    Bastelideen für die Wohnung
    Flechten Sie einen Korb aus Zweigen aus dem Wald. Dieser kann mit Eicheln, Kastanien und winterharten Efeupflanzen befüllt werden. Das Farbkonzept sollte sich an den Tönen Braun, Dunkelgrün, Orange und Weinrot orientieren. Setzen Sie gezielte Akzente, indem Sie sich großzügig bei den Herbstfrüchten bedienen. Dazu nehmen Sie ein Ahornblatt und platzieren einige Kastanien darauf. Verteilen Sie diese Bastelidee auf den Fensterbänken in Ihrer Wohnung. Einige Kerzenlichter sorgen für eine gemütliche Atmosphäre. Wer gerne bastelt, sollte sich in der Schnitzkunst üben. Was halten Sie von einem geschnitzten Holz in Herzform? Äste mit roten Beeren wirken sehr herbstlich, was auch für Weinblätter mit getrockneten Früchten gilt. Seien Sie kreativ und basteln Sie mit Ihrer Familie drauflos!

    Herbstliche Wohlfühlstimmung
    Während es draußen immer kälter wird, können Sie es sich drinnen so richtig gemütlich machen. Südfrüchte und Kohlsorten haben Saison - nichts spricht gegen einen solchen gesunden Leckerbissen! Im Garten ist es mittags von der Temperatur her relativ angenehm. Die aufkommenden Winde eignen sich hervorragend zum Drachen steigen lassen. Anschließend empfiehlt sich ein heißer Tee im vorgeheizten Badezimmer - natürlich mit frischer Hagebutte aus dem eigenen Garten. Wer Kinder hat, kann mit ihnen Pilze sammeln gehen und daraus eine leckere Suppe kochen. Sie aktiviert die Abwehrkräfte und beugt gegen Erkältungen vor, die in dieser kühlen Jahreszeit immer häufiger anzutreffen sind.

    Der Herbst kommt in schnellen Schritten und serviert viele köstliche Leckereien. Frische Kürbisse schmecken nicht nur gut, sondern sehen auch äußerst dekorativ aus. Es lohnt sich diese Jahreszeit mit einem Lächeln zu beginnen, denn Ende Oktober ist Hochsaison für Hexen, Geister und Dämonen.

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    Lohnt es sich in Immobilien zu investieren? df877f3865752637daa540ea9cbc474f 2014-09-30T22:00:00+00:00 Immobilien gelten als Sicherheit fürs hohe Alter. Gerade in den letzten Jahren konnten sie ihre Beliebtheit deutlich steigern. Die Ursache ist schnell gefunden: Niedrige Zinsen verlocken interessierte Anleger zum Immobilienkauf. Zudem versprechen sie sich eine höhere Rendite als vom üblichen Sparbuch, das derzeit höchstens 0,5 - 2 Prozent p.a. generiert. Lohnt sich die Investition in Immobilien oder wartet bereits die nächste Blase?

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    Lieber Miete statt Wohneigentum

    "Zahlst du noch oder lebst du schon?" Immer mehr Menschen wohnen zur Miete, anstatt sich ein Wohneigentum zu leisten. Sie möchten flexibel sein und da würde ihnen ein langjähriges Bankdarlehen einen Strich durch die Rechnung machen. Es stellt sich die Frage, ob sich die Investition in Immobilien überhaupt noch lohnt. Statistiken haben ergeben, dass der durchschnittliche Arbeitnehmer alle 3 Jahre seinen Job wechselt. Wer schnell umziehen kann, ist hier im Vorteil. Die bisherigen Argumente sprechen klar für die Mietwohnung. Wie sieht es mit der Lebensqualität aus? Leben, um zu arbeiten - doch halt. Sollte es nicht besser andersrum heißen? Das private Eigenheim kann nach den eigenen Vorstellungen gestaltet werden. Es ist eine sinnvolle Investition in die eigene Zukunft und kann unter Umständen über Wert verkauft werden. Jeder Immobilienmakler kann dies anhand der aktuellen Marktpreise belegen. Ob rosa Wände oder begehbare Kleiderschränke, alles ist möglich. In einer Mietwohnung macht es keinen Sinn derartige Projekte zu verwirklichen. Von Beginn an steht fest: Spätestens in wenigen Jahren geht die Immobilien-Reise weiter.


    Wieso gerade Immobilien?

    Jeder Anleger muss sich mit der Frage beschäftigen, wie er sein Geld gewinnbringend anlegen kann. Aktien, Staatsanleihen, Rohstoffderivate oder Sparbücher - nur eine kleine Auswahl an möglichen Investitionsobjekten. Immobilienmakler bestätigen: Derzeit stehen Immobilien hoch im Kurs und das nicht ohne Grund. Papiergeld kann schnell an Wert verlieren, das Wohneigentum nicht. Es wirft auch noch in 30 Jahren Mieteinnahmen ab, während ein Unternehmen jederzeit seinen Bankrott verkünden kann. Ein wirklich sinnvolle Investition! Bisher ist fast niemand mit einem Haus Millionär geworden, außer er hat es geerbt. Dafür sichert es lebenslange Mieteinnahmen und ein warmes Dach über dem Kopf. Es muss nicht immer ein ganzes Haus sein, eine eigene Wohnung ist für den Anfang absolut ausreichend. Sobald eine Familie ihr Kapital erhöht hat, kann sie ihr altes Zuhause verkaufen und in eine größere Immobilie umziehen. Je nach Lage kann es einige Jahre dauern, bis das alte Domizil über Wert verkauft ist. Ein Immobilienmakler kann bei diesem Vorhaben helfen, sofern Hilfe benötigt wird. Er kennt die genauen Preise und verkauft eine Immobilie nicht unter Wert.


    Lage, Lage und nochmals Lage

    Der genaue Standort entscheidet über eine mögliche Rendite. Je besser die Lage, desto positiver die Aussichten. Sie entscheidet über den Wert der Immobilie. In manchen Regionen werden Preise bezahlt, die über dem Marktwert des Wohneigentums liegen. Dazu gehören boomende Vorstädte und wachsende Gemeinden in Stadt- und Fabriknähe. Jeder Immobilienmakler würde eine solche Investition empfehlen, da alleine das Grundstück einen hohen Verkaufspreis erzielt. Der örtliche Mietspiegel gibt einen Überblick über die aktuellen Mietpreise. Diese Einnahmen zeigen dem Anleger, welchen Wert seine Investition hat. In einer teuren Gegend werden höhere Mieteinnahmen erzielt, das ist klar. Jedoch kann sich das schnell wandeln. Die Infrastruktur sollte bei der Entscheidung eine wichtige Rolle spielen. Der Immobilienmakler weiß bestimmt, wie gut die Verbindung zu den öffentlichen Verkehrsmitteln aussieht und welche Einkaufsmöglichkeiten vor Ort bestehen. Sollten Kinder vorhanden sein, sind schnell erreichbare Schulen nicht zu vernachlässigen.

    Alle Jahre wieder kommt der Immobilienmakler. Er hat einen Sack voller Mietwohnungen dabei! Auf den ersten Blick mag sich das vielleicht interessant anhören, ist auf Dauer jedoch eine anstrengende Lösung. Mietausgaben sind unnötige Ausgaben, die bei einem Eigenheim nicht anfallen - ganz im Gegenteil: Es generiert sogar Einnahmen!

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    Was man heute mit Apps alles in der Immobilie steuern kann 298f95e1bf9136124592c8d4825a06fc 2014-09-27T22:00:00+00:00 Smartes Zuhause

    Mit Hilfe von neuen digitalen Technologien, WLAN/Wifi, Apps und einer hoch entwickelten Elektronik lässt sich zum Beispiel bequem auch von unterwegs Heizung und Licht der Immobilie steuern. Viele innovative Systeme und Lösungen bereiten den Weg zum "Smart Home". Die Automatisierung des eigenen Zuhause ist damit nicht mehr nur eine Tüftelei von technikaffinen Bastlern, sondern zu einem hochinteressanten Geschäftsmodell ausgewachsen.

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    Die Heizung im Zuhause vom Büro aus über eine App steuern und überwachen zu können mag für viele Immobilienbesitzer nur eine lustige Spielerei sein. Aber wenn die Temperatur in den Räumen der Immobilie je nach Tageszeit und Anwesenheit der Besucher optimal reguliert werden kann, bedeutet dies in sehr vielen Fällen ein Einsparen von Energie.

    Sogenannte "Timer"-Funktionen bei Haushalts- und Elektrogeräten waren erste Innovationen der "Heimautomatisierung". Die Steuerung der Geräte erzwingt aber dennoch eine Anwesenheit vor Ort. Dank der intelligenten Vernetzung von Elektronik, Hard- und Software ist eine zum teil ortsunabhängige Steuerung über Apps vom Handy / iPhone aus möglich geworden.

    Mit georeferenzierten App-Lösungen kann auch das Licht automatisch reguliert und programmiert werden: Zum Beispiel kann der Nutzer bestimmen, dass im Flur das Licht ausgeht, sobald sich eine Person ins Wohnzimmer begibt. Mit der Smartphone-App kann das Licht im Raum selbst gedimmt bzw. reguliert werden. Das Handy / iPhone wird zur Universalfernbedienung für Ihr Zuhause.
    Eine intelligente Vernetzung der heimischen Elektronik lässt somit nicht nur Energie sparen, sondern steigert auch den Komfort in der Immobilie. "Schlauer Wohnen" lautet die Devise, deshalb bieten auch die großen Energieversorger inzwischen umfassende Lösungen für das smarte Zuhause.

    Schlüssel vergessen!? Keine Sorge, in Zukunft kann Ihr Handy / iPhone den Schlüsselbund ersetzen. Wer beispielsweise eine Plattform zur digitalen Schlüsselverwaltung nutzt, braucht nur noch sein Handy / iPhone, um Türen zu öffnen. Als erstes wird die mitgelieferte Hardware mit Schließsystem und Gegensprechanlage einmalig in der Immobilie installiert. Danach kann per App der Immobilienbesitzer bestimmen, wann sich die Tür öffnet, auch, wenn er selbst nicht vor Ort ist. Schlüssel braucht es keinen mehr. Der Benutzer kann sowohl permanente als auch temporäre Schlüssel anlegen, die in einer Cloud gespeichert werden. Verwaltet werden die digitalen Schlüssel per App.

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    Wohnung mit Möbeln verkaufen - eine gute Idee? 0fcbc61acd0479dc77e3cccc0f5ffca7 2014-09-24T22:00:00+00:00 Einige Verbraucher wären überrascht, wenn sie wüssten, wie schnell sie ihre Immobilie verkaufen könnten. Der Preis hängt nicht nur von der Lage und der Qualität einer Wohnung ab. Es gibt psychologische Tricks, die eine Immobilie gemütlicher wirken lassen. Einer davon besteht darin, beim Verkauf einige Möbel stehen zu lassen. Vorsicht ist geboten, da zu viele Gegenstände einen überladenen Eindruck erwecken.

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    Zum Verkauf hübsch eingerichtet

    Jeder Mensch hat seinen eigenen Geschmack. Manche mögen braune Ledersofas, während andere diesen Stil als sehr traditionell empfinden. Was alle gemeinsam haben, ist die Vorliebe für Ordentlichkeit. Es macht einen guten Eindruck, wenn die Möbel sauber und gepflegt aussehen. Niemand kauft einen Schrank, der voller Staub ist und an den Füßen Dreck kleben hat. Außerdem wirkt sich das auf den Verkaufspreis einer Immobilie aus: Wer einen Fehler gesehen hat, sucht nach weiteren Mängeln. Der Interessent wird sich jeden Winkel genau ansehen, bis er einen Makel gefunden hat, um den Preis beim Verkauf zu drücken.


    Fantasie anregen - Möbel weglassen

    Als Eigentümer sollte man genau darüber nachdenken, welche Möbel in der Immobilie verbleiben sollen. Die Faustregel lautet: Weniger ist mehr! Der Käufer muss eine Fantasie für seine neue Wohnung entwickeln. In seinem Kopf sollten Bilder entstehen, wie die Immobilie nach seinem Kauf aussehen könnte. Daher ist es nicht ratsam, bei der offenen Besichtigung alle Möbel stehen zu lassen. So nimmt man dem Kunden die Möglichkeit, sich sein neues Zuhause bereits gedanklich einzurichten. Anders verhält es sich bei kleineren Studenten- und Mietwohnungen. Hier empfinden es viele Verbraucher als angenehm, wenn die Möbel bereits vorhanden sind. So sparen sie sich stressige Umzüge.


    Welche Möbelstücke steigern den Verkaufspreis?

    Gardinen kosten wenig und sollten daher in der Immobilie verbleiben - aber bitte nur, wenn sie gepflegt aussehen. Der Korridor macht gleich einen viel freundlicheren Eindruck, wenn die Gäste mit einer Schuhablage und einem Kleiderschrank begrüßt werden. Beim Verkauf sollte man in jedem Raum ein ausgewähltes Möbelstück platzieren. Im Schlafzimmer empfiehlt sich der schöne Wandschrank und nicht das Bett. Die meisten Menschen möchten lieber in ihren eigenen Federn schlafen und daher sollte von einer solchen intimen Möbel abgesehen werden. Das Wohnzimmer macht einen positiven Eindruck, wenn ein Wandschrank vorhanden ist. Alternativ ist ein Esstisch aus Massivholz hervorragend zum Verkauf geeignet. Jedoch sollte er einen antiken Look haben, da solche Tische sehr heimisch wirken. Im Bad und in der Küche sollte man dezente Akzente setzen, wie mit einem schönen Brotkorb. Der Käufer könnte sich in die Ecke gedrängt fühlen, wenn jeder Zentimeter mit Gegenständen ausgefüllt ist. Ein kleines Wandregal stellt schon das absolute Optimum dar. Genauso verhält es sich auch im Arbeitszimmer: Hier bringt es wenig, den Tisch stehen zu lassen. Jeder Mensch benötigt seinen individuellen Arbeitsplatz, den er selbst aussuchen muss. Daher sollte man hier lieber einige Schränke zur Aktenaufbewahrung als Verkaufsargument benutzen.


    Als Verkäufer sollte man den Interessenten genügend Raum für eigene Fantasien lassen. Wer sich für eine Immobilie entscheidet, tut das häufig aus dem Bauchgefühl heraus. Im Nachhinein sagt man: "Ich habe mich hier wohlgefühlt!" Dieses Gefühl lässt sich mit einigen geschickt platzierten Möbelstücken positiv beeinflussen.

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    Ratgeber Wohnen: Wie der Flur einladend gestaltet wird a9a1d5317a33ae8cef33961c34144f84 2014-09-21T22:00:00+00:00 Bei der Wohnungseinrichtung wird der Flur oft hinten angestellt. Doch es ist der erste Raum, den man in einer Wohnung zu sehen bekommt. Man könnte ihn also Aushängeschild der Wohnung bezeichnen und dementsprechend schön und einladend sollte er gestaltet sein.
    Wir geben Ihnen Expertentipps, wie eine ansprechende und kreative Gestaltung des Flurs gelingt.

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    Tipp 1 – das Interieur im Flur

    Wie in jedem anderen Wohnraum sind auch die Möbel im Flur wichtig. Nur so wird der Flur wohnlich und wir fühlen uns wohl. Doch welche Möbel braucht man wirklich in der Diele und was ist, wenn der Flur zu klein für viele Möbel ist? Egal, wie der Flur beschaffen ist, eine Garderobe ist Pflicht – in welcher Größe oder Ausführung, hängt von der Flurgröße ab. Auch ein Schuhschrank oder ein Schuhregal sind ideal, um das gesammelte Schuhwerk unterzubringen. 

    Expertentipp für kleine Dielen: Anstatt eines Garderobenschrank reichen hier auch Garderobenhaken. Jacken, Mäntel und Regenschirme finden an den Haken ihren Platz. Auch von Schuhschrank und Co. gibt es passende Modelle für kleine Dielen.

    Tipp 2 – ein tolles Lichtkonzept umsetzen

    Damit wir unseren Besuch nicht im Dunkeln stehen lassen, ist Licht in der Diele wichtig. Besonders gut eignet sich indirektes Licht für diesen Bereich der Wohnung, da es nicht wie basales Licht von der Decke herunterstrahlt und dem Besuch das Gefühl gibt, im „Spotlight“ zu stehen, sondern sich durch Reflexion gleichmäßig und harmonisch im Raum verteilt und Wohlfühl-Atmosphäre aufkommen lässt.


    Expertentipp: Ein Bewegungsmelder im Flur ist praktisch und eine echte Erleichterung im Alltag. Wenn man abends oder nachts den Flur betritt, schaltet sich das Licht automatisch an. Der Lichtschalter muss nicht erst in der Dunkelheit gesucht werden.

    Tipp 3 – helle Farben für eine freundliche Begrüßung

    Farben sind auch im Flur sehr wichtig. Ist der Flur eher klein geraten, dann wirken helle Farben wahre Wunder. Ein zartes Beige, ein sanfter Fliederton oder ein helles Grau sind die idealen Flurfarben und machen kleine Räume optisch größer. 

    Expertentipp: Mit knalligen Farben wie Rot können im Flur spannende Akzente gesetzt werden! Werden diese sparsam eingesetzt, können tolle Effekte geschaffen werden. Helles Grau kann mit einem kräftigen Rot gehighlightet werden, zu Beige passen warme Brauntöne und helles Grün und Flieder gehen mit dunklem Violett eine perfekte Symbiose ein.

    Tipp 4 – Spieglein, Spieglein…

    Spiegel komplettieren den Look der Diele. Sie lassen den Raum optisch größer wirken. Und kurz bevor wir die Wohnung verlassen, können wir mit einem Blick in den Spiegel sicherstellen, dass wir gut aussehen. 

    Ein gold-gerahmter Barock-Spiegel macht sehr viel her und verleiht Ihrem Flur einen Hauch Glamour.  
    Sie lieben den Glamour-Look? Dann ist der Möbel-Shoppingclub Westwing genau die richtige Adresse für Sie!

    Tipp 5 – Ordnung halten

    „Ordnung ist das halbe Leben“ – der Satz ist bekannt, aber gerade im Flur oft nicht so gut umzusetzen. Die Garderobe ist vollgestopft mit Jacken und Mänteln und im Eingangsbereich liegen die Schuhe kreuz und quer auf dem Boden herum. Dank der richtigen Möbel kann dem Chaos entgegengewirkt werden. Eine stilvolle und zugleich praktische Garderobe, eine Schuhschrank und eine Kommode – und schon ist herrschen aufgeräumte Verhältnisse im Flur. 

    Der erste Eindruck zählt und der Flur ist das Erste, das Ihr Besuch beim Betreten Ihrer Wohnung zu sehen bekommt. Und genau deswegen sollten Sie sich bei der Gestaltung des Flurs mit den vielen Möglichkeiten auseinandersetzen. Unsere 5 Einrichtungstipps sollen Ihnen dabei behilflich sein, den Flur zum stilvollen Aushängeschild Ihrer Wohnung zu machen!

    (Bildquelle: living4media / Smith, Rachael)

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    Die Firmenfeier auf einem Schiff begehen? 37f0e884fbad9667e38940169d0a3c95 2014-09-18T22:00:00+00:00 Weihnachten naht und damit stellt sich natürlich die Frage, wie und wo man die Weihnachtsfeier der Firma ausrichten möchte. Das Gute an Hamburg ist die Vielfalt der möglichen Locations, die von ländlich betulich über wild verwegen bis nah am Wasser reichen können.

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    Natürlich kann man die Feier auch im Büro abhalten, aber dann darf man sich als Chef auch nicht wundern, wenn die Mitarbeiter doch recht schnell das Weite suchen und lieber in ihre Wohnung zurück kehren, als noch einmal die Geschäftszahlen zu diskutieren bzw. die Projekte der letzten Zeit zu verhackstücken. Also heißt es, wenn es ein rauschendes Fest werden soll, dem Büro den Rücken zu kehren und eine der vielen interessanten Locations anzusteuern, die Hamburg bietet. Was soll es sein, ein wenig Nervenkitzel, ein Hauch von Luxus oder ein Stück Seefahrerromantik? Für jeden Geschmack ist etwas dabei und wenn das Essen auch noch schmeckt, ist das doch wunderbar. Die Mitarbeiter haben etwas erlebt, ein Stück Gemeinschaft ist entstanden und so kehren alle froh und beschwingt in ihre Wohnung zurück.

    Elefantentrompeten oder orientalisches Flair?

    Viele Restaurants oder Institutionen wie der Tierpark Hagenbeck bieten zu Weihnachten extra Events an, bzw. kann man als Büro ganze Räume mieten und so unter sich sein. Ob mit oder ohne Programm, das sollte man schon entscheiden, aber ein Programm ist oft gar nicht nötig, vielleicht eher Musik am späten Abend. Bis dahin können die Mitarbeiter ihr Büro komplett aus dem Kopf bekommen, indem sie an Elefantenkäfigen vorbei geführt werden oder den Makis Auge in Auge gegenüber stehen. Fern vom Büro, aber auch fern von Afrika, so kann man etwas Tolles erleben, ohne Hamburg verlassen zu müssen. Auch bieten manche orientalischen Restaurants tolle Abende an, die das Büro, Bilanzen und Buchhaltung gegen Bauchtanzvorführungen und leckere Mezzes eintauschen.

    Überaus typisch für Hamburg: ein Abend auf dem Schiff

    Eine nette und für Hamburg typische Idee ist natürlich die, die ganze Belegschaft aus dem Büro hinaus an Bord eines Schiffs zu verfrachten. Hier besteht die Wahl zwischen einem Schiff, das ausläuft und so auch den Abenteuersinn bedient und einem Schiff, das freundlich glucksend in der Nähe des Kais bleibt, so dass man am Ende des Abends nur noch die Brücke überqueren muss, um den Weg in seine Wohnung oder eine Bar zum Absacken anzutreten. Sehr schön ist ein Abend auf der Rickmer Rickmers, wobei man auch eine Führung durch das Schiff buchen kann. Separate Räume sorgen für die richtige Stimmung, in der die Belegschaft unter sich, aber auf dem Wasser ist. Schiff ahoi, ein Hauch von Freibeuterei macht sich breit!

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    Immobilien: So fördern Sie den Umweltschutz f4be00279ee2e0a53eafdaa94a151e2c 2014-09-14T22:00:00+00:00 Die Nachhaltigkeit von Immobilien wird für Bauherren immer wichtiger. In Zeiten von steigenden Strompreisen ist es unerlässlich, die Bau- und Energiekosten zu reduzieren. Der Umweltschutz profitiert von solchen Maßnahmen, da die Ressourcen für den Hausbau möglichst gering kalkuliert werden. Zudem werden grüne Aspekte in die Projektplanung miteinbezogen, wie zum Beispiel die Sicherung des Baumbestandes.

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    Nachhaltiges Bauen fördert den Umweltschutz

    Mensch und Natur müssen im Gleichgewicht zueinander leben, damit die Wohnqualität nicht verloren geht. So hängt das Raumklima einer Wohnung sowohl von der Temperatur, als auch von der äußeren Luftqualität ab. Niemand möchte in einer Immobilie wohnen, die unzureichend gegen Straßenlärm isoliert ist und über eine schlechte Beleuchtung verfügt. Neben diesen äußeren Faktoren sollte die Wohnfläche frei von gesundheitsschädlichen Materialien sein. Gerüche können Kopfschmerzen verursachen, während eine hohe Emissionsrate schlecht für den Umweltschutz ist.


    Immobilien langfristig planen

    Jeder Bauherr sollte darauf achten, welche Baustoffe er für seine Immobilien verwendet. Wer zum Umweltschutz beitragen möchte, verwendet ausschließlich nachhaltige Materialien. Es sollte sichergestellt sein, dass diese auch für nachfolgende Generationen zur Verfügung stehen. Baustoffe, die bei der Herstellung auf Energiequellen wie Gas oder Kohle zugreifen, müssen vermieden werden. Natürlich sollte das Endprodukt nicht schadstoffbelastet sein und in einem Kinderzimmer keine Kopfschmerzen verursachen. Je nach regionaler Verfügbarkeit sind Materialien von örtlichen Anbietern zu empfehlen, da geringe Transportwege zum Umweltschutz beitragen. Sofern ein natürlicher Baustoff zur Verfügung steht, ist er immer einem Kunststoff vorzuziehen. In der Praxis werden häufig Chlor, FCKW, Formaldehyd und Schwermetalle verwendet, von denen dringend abzuraten ist. Gleiches gilt für Aluminium und lösemittelhaltige Farben. Immer noch Gefahr herrscht durch Asbest in älteren Wohngebäuden.


    Alternative Energiequellen nutzen

    In den letzten Jahren sind die Preise für Gas, Kohle und Öl enorm gestiegen. Es lohnt sich auf erneuerbare Energiequellen zu setzen und gleichzeitig seine Immobilien nachhaltig auszubauen. Hierbei steht der sparsame Verbrauch von Heizwärme und Strom an erster Stelle. Als Hausbesitzer sollte man sich vor Ort über mögliche Maßnahmen zum Umweltschutz informieren. Heutzutage gibt es weit mehr Möglichkeiten, als nur Solaranlagen auf Dächern aufzustellen. Begrünte Fassaden und Dachgärten gelten als natürliche Klimaanlagen und sehen hübsch aus.


    Umweltschutz gehört die Zukunft, während die fossilen Brennstoffe in wenigen Generationen verbraucht sein werden. Natürliche Baustoffe wie Holzfaser, Schilf und Schafwolle sind nachhaltig und machen einen hochwertigen Eindruck. Sie erhöhen die Wohnqualität, die bereits bei dem Grundriss beginnt: Die Immobilien sollten im Alter bewohnbar sein und Kinder berücksichtigen. In so einem Gebäude fühlt man sich als Bewohner viel wohler und muss sich nicht vor gefährlichen Schadstoffen sorgen.

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    Alte und neue Attraktionen am Wasser - Fischmarkt und Hafencity 13f320e7b5ead1024ac95c3b208610db 2014-09-10T22:00:00+00:00 Hamburg hat alte und neue Attraktionen, umso besser, wenn diese nah beieinander liegen, von den Besuchern der Stadt - oder auch den Einheimischen - in einem Rutsch "erledigt" werden können. Die neue Hafencity mit ihrer dynamischen Entwicklung ist wunderbar nah am Fischmarkt, der zu Recht zu den Basics der Sehenswürdigkeiten gehört.

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    Hamburg und der Fischmarkt, das ist eine alte, typische und gewachsene Geschichte. Wer die Wohnungen am Fischmarkt von außen betrachtet, empfindet schon so etwas wie Neid, denn alte Häuser aus der Gründerzeit verbinden sich hier mit einem der schönste Blicke auf Schiffe, die Fischauktionshalle und eben am Sonntag den Fischmarkt. Neben diesen teilweise sehr großen Wohnungen aus der Zeit um 1910 finden sich am Fischmarkt auch neuere Blöcke mit Wohnungen, die Terrassen oder Riesenbalkone aufweisen und die von der Stadt Hamburg den weniger Betuchten zur Verfügung gestellt werden - SAGA Wohnungen. Authentisch wohnen, das ist hier sicher keine Übertreibung.

    Hamburg und der Fischmarkt - geht es noch typischer?

    Auch wenn man keine begehrlichen Blicke auf die Wohnungen rund um den Fischmarkt wirft, weil man aus Bremen, Stuttgart oder Danzig hier zu Besuch ist, ist der Fischmarkt etwas, das wohl im jedem Reiseführer steht und das zu den absoluten Highlights eines auf Spaß und viel Bier ausgelegten Wochenendes gehört. Manch einer wartet geradezu darauf, dass es endlich 5 Uhr ist, verbringt die Zeit bis dahin mit dem Schlürfen von Cocktails oder dem Leeren von Bierflaschen. Dementsprechend findet dann auch eine Art Zweischichtensystem auf dem Fischmarkt statt. Von 5 bis 10 Uhr etwa ist die Hauptklientel eine recht feucht-fröhliche, viele Touristen, die nicht ganz ernsthaft den Ständen ihre Aufmerksamkeit widmen. Danach kommt die nächste Schicht, die der ernsthaften Shopper.

    Sunday Shopping - auf dem Fischmarkt schon immer möglich

    Für viele Einwohner von Hamburg mit Blick aufs Budget kommt ab 10 Uhr die große Chance, ordentlich Geld zu sparen und kistenweise Orangen, Erdbeeren mit nach Hause zu nehmen. Auch wechselt manche Palme - mit oder ohne Vogelspinne - zu einem Spottpreis den Besitzer und so füllt sich die U-Bahnstation Landungsbrücken am Sonntag Vormittag gerne mit Menschen, die nach einem ganz normalen Einkauf aussehen - und so ist es ja auch. Den Fischmarkt, der zwar kaum mehr Fische aufweist, aber umso mehr Obst und Gemüse, nutzt man gerne, um den Wochenvorrat locker zu decken. Die nur wenige Hundert Meter entfernt liegende Hafencity hat ein ganz anderes Flair; hier kann man zwar auch shoppen, muss aber schon ein wenig mehr an Kleingeld mitbringen.

    Hamburg Hafencity - ein Land für Entdecker

    Hamburg Hafencity, da sieht wohl jeder sofort gigantische Preise für Wohnungen vor sich, Wohnungen, die allerdings sehr viel Charme haben und einen Superblick auf Schiffe, das glitzernde Wasser und Terrassen, die schon die Namen von Entdeckern wie Magellan tragen. Wohnungen in der Hafencity von Hamburg, ein Traum, der dies auch meistens bleiben wird. Aber man darf ja träumen und neben den Wohnungen in der Hafencity sind so viele andere Dinge spannend und im Wandel, dass ein Besuch der Hafencity immer lohnt, nicht nur am Sonntag. Hafencity und Fischmarkt, Kontraste, aber auch manche Gemeinsamkeit.

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    Neue Immobilie: Wo muss ich einen Umzug melden? 85422afb467e9456013a2a51d4dff702 2014-09-05T22:00:00+00:00 Der Umzug in die neue Immobilie ist vollendet und nun heißt es erstmals durchschnaufen - weit gefehlt! Haben Sie Vater Staat über Ihre neue Mietwohnung informiert? Wie sieht es mit den Rundfunkgebühren und der Deutschen Post aus? Leider müssen Sie diese Aufgaben selbst in die Hand nehmen, da der Immobilienmakler Ihnen nur die richtigen Adressen in die Hand drücken kann. Dieser Artikel gibt Ihnen darüber Aufschluss, wo Sie was melden müssen. So werden Sie garantiert nichts vergessen.

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    Eile ist geboten - das sollten Sie zuerst melden
    Sie haben genau eine Woche Zeit, um dem Einwohnermeldeamt Ihre neue Adresse mitzuteilen. Werden Sie von der Polizei erwischt oder haben die Beamten einen schlechten Tag, können Sie bis zu 500 Euro Bußgeld verhängen! Das Einwohnermeldeamt ist im Bürgerbüro oder Rathaus der jeweiligen Stadt vorzufinden. Direkt nach dem Umzug in das neue Haus sollten Sie das Klingelschild am Eingang mit Ihrem Namen beschriften. Trägt es den Nachnamen des Vormieters, darf Ihnen keine Post zugestellt werden. Gehört Ihnen das Haus, können Sie das Namensschild problemlos ändern. Handelt es sich um eine Mietwohnung, ist das in der entsprechenden Hausordnung geregelt. Größere Wohngemeinschaften sind meistens in einer Hausverwaltung organisiert, die sich um Wartung und Pflege der Immobilie kümmert. Sobald Sie eingezogen sind, sollten Sie direkt bei der Verwaltung anrufen. Sie ist für das neue Namensschild zuständig. Da alle Schilder optisch gleich aussehen sollen, darf kein Mieter an ihnen herumschrauben. Als temporäre Lösung können Sie den Namen des Vormieters vorsichtig überkleben und mit dem eigenen Nachnamen ersetzen. 

    Haben Sie an alle Dienstleister gedacht?
    Nun ist es an der Zeit, sich um die persönlichen Adressdaten zu kümmern. Die Deutsche Post benötigt nur den richtigen Namen am Briefkasten, damit Ihre Briefe ankommen. Anders verhält es sich bei den folgenden Dienstleistern: Haben Sie der Bank bereits Ihren neuen Wohnsitz mitgeteilt? Wie sieht es mit dem Rundfunkbeitrag aus? Wer bei seinen Eltern gewohnt hat, musste vorher keinen Cent entrichten. Sobald man in seine eigene Mietwohnung zieht, fallen die üblichen Gebühren an. Wer sich nicht anmeldet und beim Schwarzsehen erwischt wird, muss mit bis zu 1.000 Euro Strafgeld rechnen. Die Anmeldung erfolgt über diesen offiziellen Link [https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/anmelden/] des Beitragsservices. Selbstverständlich gilt das Gleiche auch für Ihren bisherigen Internet- und Telefonanschluss. Wenn Sie einen 2-Jahres-Vertrag abgeschlossen haben, können Sie sich nicht einfach mit einem Umzug darum drücken. So oder so: Der Anbieter wird die Adresse Ihrer Mietwohnung ausfindig machen! Informieren Sie alle Dienstleister rechtzeitig über Ihren Umzug, damit es nicht zu vertraglichen Schwierigkeiten kommt. 

    Sonderkündigungsrecht wahrnehmen - zu Ihrem Vorteil!
    Haben Sie sich gewundert, wieso Sie keine Zeitschriften mehr erhalten? Natürlich müssen Sie auch alle Abonnement-Dienste über Ihren Umzug in Erfahrung setzen. Prüfen Sie genau, ob Sie bei langfristigen Verträgen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. So können Sie Ihr Fitnessstudio kostenlos verlassen, wenn Sie bedingt durch den Umzug das Studio nur noch mit großen Mühen erreichen - im Klartext bedeutet das eine Entfernung von mindestens 20 Kilometern.

    Leider ist der Umzug in eine neue Immobilie nicht mit Möbelschleppen beendet. Rufen Sie sich alle Verträge in Erinnerung, bei denen Sie eine Kontaktadresse hinterlassen haben. Meistens genügt ein kurzes Telefonat, um das neue Haus als festen Wohnsitz einzutragen. In manchen Fällen müssen Sie persönlich anwesend sein, wie beim Einwohnermeldeamt. Kümmern Sie sich zeitnah darum und es kann wirklich nichts schiefgehen.

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    Entspannungsbäder für den Alltag ba2fd310dcaa8781a9a652a31baf3c68 2014-09-02T22:00:00+00:00 Haben Sie einen anstrengenden Tag hinter sich und möchten nur noch entspannen? Denken Sie jetzt an eine wohltuende Massage, aber leider sind Sie alleine im Haus? Und auf die Schnelle ist im Massagestudio auch kein Termin mehr zu bekommen? Kein Problem warten Sie deshalb bloß nicht auf das nächste Wellnesswochenende. Denn auch in Ihrem Badezimmer können Entspannungsbäder zum Stressabbau und Muskelentspannungen verhelfen.

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    Das Badezimmer in eine Wellnessoase verwandeln

    Bevor Sie sich eines der zahlreichen Entspannungsbäder in Ihrer Wohnung herrichten, sollten Sie Ihr Badezimmer in eine Erholungsoase verwandeln. Ein beruhigendes und entspannendes Ambiente erreichen Sie mit gedämmtem Licht. Sie können dabei zwischen Teelichtern, Duftkerzen oder einer Salzkristalllampe wählen. Haben Sie keine Duftkerzen im Haus, können Sie für einen angenehmen Duft auch Räucherstäbchen einsetzen. Zusätzlich verhelfen leise Meditationsmusik und ein köstlicher Wellnesstee für ausreichend Entspannung während des Bades in Ihrer Wohnung. Kleiner Tipp: Tragen Sie zeitgleich auch eine Gesichtsmaske auf oder lesen Sie in ihrem Lieblingsbuch. Alle Entspannungsbäder sollten Sie nicht länger als maximal 20 Minuten genießen. Im Anschluss daran gönnen Sie sich noch für mindestens eine Stunde Ruhe. Wählen Sie dazu einen ruhigen Ort im Haus aus.

    Die Wanne im Badezimmer in ein Sprudelbad verwandeln

    Sie möchten mehr als nur ein herkömmliches Entspannungsbad in Ihrer Wohnung nehmen? Auch das ist mithilfe eines Sprudelbades machbar. Ein Sprudelbad können Sie problemlos durch eine prickelnde Badebombe herrichten. Die Bombe sollten Sie erst ins Badewasser geben, wenn Sie es sich in der Wanne bequem gemacht haben. Denn sie zeigen direkt nach dem Kontakt mit Wasser ihre sprudelnden Wirkung. Außerdem entfaltet Sie einen angenehmen Duft und verleiht Ihrer Haut Geschmeidigkeit.

    Badebombe selber machen

    Haben Sie keine Badebombe im Haus, können Sie sich diese auch mit 100 g Natron, 25 g Speisestärke, 50 g Zitronensäure, 2 Esslöffel Mandelöl und 10 Tropfen ätherisches Öl nach Wahl selber herstellen. Vermischen Sie erst die trocknen Zutaten miteinander, bevor Sie die flüssigen Zutaten hinzufügen. Kneten Sie alles zum Teig und formen daraus dann Ihre Badebomben. Wickeln Sie diese dann in Frischhaltefolie und lassen sie Sie dann für 2 Tage in der Wohnung trocknen.

    Ein Entspannungsbad aus Buttermilch

    Entspannungsbäder aus Hausmitteln sind weniger aufwendig herzurichten. Erholsam und mit einem hautfreundlichen Wirkungseffekt zeigt sich ein Buttermilchbad. Hierzu ist nichts weiter nötig, als dass Sie dem angenehm warmen Badewasser 3-4 Liter Buttermilch beifügen. Möchten Sie Ihrem Körper vor dem Bad noch mehr Pflege bieten, dann massieren Sie Oliven- oder Mandelöl in Ihre Haut ein.

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    Checkliste: Babysitter 53fde96fcc4b4ce72d7739202324cd49 2014-08-30T22:00:00+00:00 Wer seinen Nachwuchs in der Wohnung alleine lässt, macht sich wegen Verletzung der elterlichen Fürsorgepflicht strafbar. Unabhängig davon kann mit einem Babysitter eine umfassende Betreuung gewährleistet werden, durch welche das Kind rundum abgesichert ist. In rechtlicher Hinsicht müssen bei Babysittern einige Besonderheiten beachtet werden. In Hinblick auf Altersgrenzen, Uhrzeiten und versicherungsrechtlichen Fragen sieht das deutsche Recht strikte Regelungen vor. 

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    Rechtliche Aspekte des Babysitting

    Wer eine Kinderbetreuung in seine Wohnung bestellt, muss die zahlreichen Regelungen des deutschen Rechts beachten. Maßgeblich sind verschiedene Gesetze: Vorrangig stammen die meisten Regelungen aus dem Jugendschutzgesetz. In Deutschland müssen Babysitter gem. § 5 III JarbSchG i.V.m. § 2 I KindArbSchV mindestens dreizehn Jahre alt sein. Babysitter zwischen 13 und 15 Jahren müssen für die Kinderbetreuung eine Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter vorweisen. Dabei reicht die Einwilligung eines einzigen Elternteils aus. Ein eigenverantwortliches Tätigwerden ohne Zustimmung er Eltern ist erst ab 15 Jahren möglich. Das Jugendarbeitsschutzgesetz betrachtet 13- und 14-jährige als Kinder: Das Jugendschutzgesetz betrachtet diese Altersgruppe hingegen als Jugendliche. Gem. § 5 III JarbSchG dürfen 13- und 14-jährige maximal zwei Stunden pro Tag babysitten. Während diese Altersgruppe zwischen 8 und 18 Uhr tätig sein darf, können Jugendliche bis 20 Uhr aufpassen. Eine Beschäftigung während oder vor dem Schulunterricht ist nicht erlaubt.

    Aufsichtspflichten und versicherungsrechtliche Aspekte

    Wenn der Nachwuchs die Wohnung beschädigt, müssen die Schäden von dem jeweiligen Aufsichtspflichtigen übernommen werden, § 832 BGB. Nach § 1626 BGB liegt die Aufsichtspflicht generell bei den Eltern. Deshalb müssen die Eltern ihre Aufsichtspflicht ausdrücklich (mündlich oder schriftlich) auf den Babysitter übertragen. Wichtig ist, dass die Eltern des Babysitters damit einverstanden sind, dass die Aufsichtspflicht auf ihren Nachwuchs übergeht. Eine vollständige Übertragung ist nur bei Volljährigen möglich. Wenn Schäden entstehen, werden diese bis zum 18. Lebensjahr von der elterlichen Haftpflichtversicherung übernommen. Im Rahmen entgeltlicher Tätigkeiten, wie dem Babysitting, werden diese Schäden nicht immer übernommen. Während der Arbeitszeit ist nämlich eigentlich die Unfallversicherung des Arbeitgebers zur Schadensübernahme verpflichtet. Unter Umständen muss je nach Versicherungsvertrag eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

    Unser Rechtstipp für Babysitter

    Wer einen Babysitter in seine Wohnung lässt, sollte sich über die rechtlichen Konsequenzen etwaiger Verfehlungen bewusst werden und eventuell Zusatzversicherungen abschließen. Dies ist gerade dann zu empfehlen, wenn das Kind öfters betreut wird oder mehrere Kinder vorhanden sind. Schließlich kommt es nicht selten vor, dass jüngere Babysitter mit mehreren Kindern überfordert sind!

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    Nie mehr auf lange Fingernägel verzichten 07563a3fe3bbe7e3ba84431ad9d055af 2014-08-27T22:00:00+00:00 Die Naturnägel alle auf eine Länge zu bekommen, ist in der Regel schwer. Bei vielen Frauen meistens sogar unmöglich, da die Fingernägel unter einer Wachstumsstörung leiden. Dies kann durch Chemikalien, Medikamenteneinnahme und durch Krankheiten ausgelöst werden. Aber auch bei solch einem Problem müssen Sie nicht unbedingt auf lange Nägel verzichten. Denn Kunstnägel bieten Ihnen eine Alternative.

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    Kunstnägel nicht ohne Hintergrundwissen modellieren

    Künstliche Fingernägel können Sie Zuhause selber modellieren. Zum Vorteil wäre es jedoch, wenn Sie sich vorweg Wissen über den Naturnagelaufbau, deren Wachstum und mögliche Nagelkrankheiten aneignen würden. Dieses Hintergrundwissen ist wichtig, um mitunter eine Nagelerkrankung zu vermeiden.
    Für die Nagelmodellage Zuhause eignet sich die Gel- oder Acryltechnik. Wichtig dabei ist, dass Sie Produkte von ein und dem selben Hersteller verwenden. Nur so erreichen Sie eine gute Haltbarkeit der Kunstnägel.

    Gel-Kunstnägel Zuhause modellieren

    Gelnägel zu modellieren ist teuer und zeitaufwendig. Dennoch eine sehr beliebte Nagelmodellage für Zuhause. Es bedarf eine Menge an Utensilien. Mitunter gehört ein Lichthärtungsgerät dazu, dass das Nagelgel aushärtet. Nagelgele sind in ihrer Konsistenz weich und daher für Anfänger bestens geeignet. Sie haben dadurch reichlich Zeit, um das Gel vor dem Aushärten ordnungsgemäß auf dem Nagel verteilen zu können. Für den Einstieg ist der Kauf von einem Starterset, inklusiver Lehr-DVD sinnvoll. Durch die Schritt-für-Schritt Anleitung können Sie Fehler bei der Modellage und dauerhafte Nagelschäden vermeiden. Diese Sets beinhalten alles Nötige und sind außerdem im Gegensatz zum Einzelkauf günstiger.

    Eine Acrylmodellage ist kostengünstig

    Für Acrylnägel benötigen Sie neben Pinsel, Feilen, Primer, Tips und Dappenglas nur ein Liquid und Acrylpulver. Für die Haltbarkeit ist es wichtig, dass das Mischungsverhältnis stimmt. Ein zügiges Modellieren sollte gegeben sein, da die aufgetragenen Materialien selbstständig und schnell aushärten. Nachteil an einer Acrylmodellage ist die Liquidflüssigkeit. Diese entwickelt einen unangenehmen Geruch und daher sollte eine Modellage nicht in geschlossenen Räumen durchgeführt werden.

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    Werterhalt: Das sollten Sie für Ihre Immobilien tun cf67355a3333e6e143439161adc2d82e 2014-08-24T22:00:00+00:00 mmobilien müssen ständig gepflegt und gereinigt werden. Bereits kleinere Maßnahmen können zum Werterhalt des Eigenheims beitragen, wie z. B. die Garten-Pflege. Für Mehrfamilienhäuser lohnt es sich einen Reinigungsplan aufzustellen, die schwäbische Kehrwoche lässt grüßen. Von Zeit zu Zeit sollten die technischen Anlagen erneuert werden, was natürlich auch für Schäden gilt. Wer rechtzeitig renoviert, spart sich teure Folgeschäden und erhöht seine eigene Lebensqualität.

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    Regelmäßige Pflege verbessert den Werterhalt

    Je älter das Eigenheim, desto höher der Pflegeaufwand. Bei Neubauten stehen die ersten Reparaturen erst nach etwa 15 Jahren an. Armaturen und Fassaden nehmen schnell Schaden, genauso könnte die Heizung bereits ausgedient haben. Es lohnt sich, etwas Geld in ältere Immobilien zu investieren. Moderne Gebäudetechnik spart Strom und macht den Energiehaushalt effizienter. Je nach Reparaturaufwand sind diese Sanierungsarbeiten mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Vorausdenkende Immobilien-Besitzer bilden rechtzeitig Rücklagen, damit es im Fall der Fälle nicht zu teuer wird. Wer einen Schaden erkannt hat und ihn nicht rechtzeitig behebt, riskiert höhere Reparaturkosten. Im schlimmsten Fall kann aus einem Leck ein Wasserrohrbruch entstehen, der den ganzen Keller unter Wasser setzt. Das ärgert nicht nur den Besitzer, sondern auch die Nachbarn.
    Weitere Reparaturen können das Dach und die Küche betreffen. Experten gehen davon aus, dass das Dach ungefähr alle 40 Jahre gewechselt werden muss, Kostenpunkt 20.000 bis 30.000 Euro. Nach 15 Jahren hat die alte Küche ausgedient, je nach Anbieter sollten 10.000 Euro für ein neues Modell veranschlagt werden.


    Leicht machbar: Garten-Pflege und Treppenhaus-Reinigung

    Gerade in Mehrfamilienhäusern sollte das Treppenhaus stets sauber gehalten werden, ansonsten müssen die unteren Wohnungen darunter leiden. Wenn es einmal regnet, verdreckt das die Schuhe und damit den gesamten Flurbereich. Bei den ganzen Menschen helfen auch Fußmatten relativ wenig. Ein Hausmeister kann sich um die Sauberkeit kümmern, doch das ist mit unnötigen Kosten verbunden. Besser ist es, einen verbindlichen Putzplan für alle Eigentümer zu erstellen. Sollte es sich bei dem Objekt um ein Einfamilienhaus handeln, kann jedes einzelne Familienmitglied zur Gebäudereinigung beitragen.
    Neben dem Treppenhaus sollte der Garten regelmäßig gepflegt werden, damit der Werterhalt gesichert ist. Unordentliche Grünflächen verwildern und müssen mit der Zeit neu kultiviert werden. Daher lohnt es sich, etwas Energie und Zeit in die Garten-Pflege zu investieren. Hierbei sollten vor allem größere Büsche gelegentlich zurechtgeschnitten werden, da sie ansonsten junge Triebe bilden. Leider sind diese erst nach mehreren Wochen sichtbar, da sie ihr Wurzelsystem unterirdisch ausbilden. In diesem Fall ist es um den Garten geschehen, da die herausragenden Triebe beim Sonnenbaden stören und ein Sicherheitsrisiko für zarte Kinderfüße darstellen. Jetzt hilft nur noch ein aufwändiges Umgraben der gesamten Grünfläche!


    Schonender Umgang mit Geräten

    Viele Familien setzen sich kaum mit ihrem Eigenheim auseinander. Dabei benötigt es nur wenig Fachwissen, um die Einstellungen an der Heizanlage zu verändern. Wer über Nacht das warme Wasser ausstellt, trägt zum Werterhalt der technischen Geräte bei. Es versteht sich von selbst, dass ein Dauereinsatz deren Verschleiß fördert und einen Schaden begünstigt. Die Immobilien sollten schonend beheizt werden, starke Temperaturschwankungen sind zu unterbinden. Wer im Winter die Heizung ausstellt und sie wenige Tage später voll aufdreht, riskiert Rohrschäden. Das Wasser gefriert in den Rohren und dehnt sich durch die Wärmezufuhr wieder aus, folglich führt das zu Rissen. Eventuell treten die Folgen erst mehrere Monate später auf, sobald sich das Leck vergrößert hat. Somit trägt auch ein schonender Umgang mit den Gerätschaften zum Werterhaltung von Immobilien bei. Ein guter Indikator für einen möglichen Schaden ist eine überhöhte Heizrechnung. Da diese meistens zu spät kommt, sollte der Verbrauch anhand der Messzähler gecheckt werden. Es spricht nichts dagegen, die Geräteräume regelmäßig zu entstauben und auf Schäden zu untersuchen. Heizkessel haben eine Lebensdauer von 20 Jahren, bei einem Defekt verringert sich diese drastisch. Sollten die Fenster über eine mangelhafte Dichtung verfügen, schafft eine Modernisierung Abhilfe.


    Immobilien benötigen viel Pflege und eine gründliche Reinigung, damit sie auch noch in 10 Jahren schick aussehen. Gerade im Garten und im Treppenhaus kann wirklich jeder anpacken. Wer seine Anlagen schonen möchte, sollte sie in den Reinigungsplan miteinbeziehen. So wird ein möglicher Schaden schneller erkannt, wenn z. B. während der Reinigung auffällt, dass ein Rohr leckt. Die Garten-Pflege beschränkt sich nicht nur auf Unkraut, sondern sollte auch Büsche und Hecken beinhalten. Wer sich an diese Maßnahmen hält, begünstigt den Werterhalt seiner Immobilien.


    Als erfahrene Immobilienmakler helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Reinigungsplans für Ihre Immobilie. Auch haben wir Checklisten und Tipps parat für Sie, damit Sie den Wert Ihrer Immobilie durch einen schonenden und cleveren Umgang erhalten können. Sprechen Sie uns an!

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    Einzug und Umzug - darauf sollten Sie achten! 389bc7bb1e1c2a5e7e147703232a88f6 2014-08-20T22:00:00+00:00 Der Einzug in eine neue Wohnung bringt viel harte Arbeit mit sich. Alles muss organisiert sein, angefangen beim Möbelwagen bis hin zu vertraglichen Regelungen. Es kann schnell passieren, dass Sie in ein Fettnäpfchen beim Umzug treten und sich bei Ihrem neuen Vermieter unbeliebt machen. Orientieren Sie sich an den folgenden Tipps und Sie werden garantiert keine Probleme bekommen. 

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    Ausziehen aus der alten Wohnung
    Die Planung sollte bereits in Ihrer alten Wohnung beginnen. Falls Sie Ihr neues Zuhause noch nicht gefunden haben, ziehen Sie einen Immobilienmakler zu Hilfe. Es kann zu Streitigkeiten bezüglich seiner Provision kommen. Die Faustregel lautet, dass Sie nur dann zahlen müssen, wenn ein vertragliches Verhältnis zwischen Ihnen besteht - und dann auch nur, wenn er Ihnen eine Wohnung vermittelt hat. Finden Sie ohne ihn ein hübsches Haus, entstehen selbstverständlich keine Gebühren. Ist der Immobilienmakler gleichzeitig noch Wohnungsverwalter oder Wohnungseigentümer der neuen Immobilie, hat er keinen Anspruch auf eine Maklerprovision. 

    Der große Tag: Einzug in die neue Immobilie
    Was gehört sich beim Umzug in eine neue Wohnung und was nicht? Seien Sie nett zu Ihrem neuen Vermieter, das versteht sich von selbst. Allerdings sollten Sie ihm keine Mängel durchgehen lassen, da er ansonsten die Kaution einbehalten kann. Insbesondere die Übergabe der Wohnung ist für Sie von großer Wichtigkeit. Diese beginnt mit einem Protokoll, bei dem alle Mängel schriftlich festgehalten werden. Manche Vermieter werden Ihnen sagen, dass Sie das Haus bereits während der offenen Besichtigung gesehen haben. Lassen Sie Sich nicht beirren und betrachten Sie alle Räume genau. Jeder noch so kleine Schaden kann im Protokoll schriftlich fixiert werden. Übertreiben Sie es jedoch nicht, da Sie sich schnell unbeliebt machen können. Bestimmt helfen Ihnen einige Freunde beim Einzug. Wie es das Schicksal so will, verkratzt einer der Helfer Ihr liebstes Regal. Freilich, Sie können Schadensersatz von ihm verlangen. Das Gesetz wird jedoch dem Helfer recht geben und Sie sind in ein großes Fettnäpfchen getreten. Und will man eine Freundschaft nur wegen einem Umzug in eine neue Wohnung verlieren? Bestimmt nicht! Daher sollten Sie vor dem Umzug alle Möbel sorgfältig verpacken und die Ecken und Kanten mit Zeitungspapier festigen, damit nichts schiefgeht.

    Überprüfen Sie alle Versorgungssysteme
    Gerade bei alten Immobilien kommt es häufig vor, dass Wasser- und Stromleitungen defekt sind. Wackelnde Steckdosen und Leitungen ohne Spannung sorgen später für großen Ärger. Werden die Herdplatten auch wirklich warm und wie sieht es im Bad aus: Ist Warmwasser vorhanden? Jeder vernünftige Immobilienmakler wird Ihnen die Zeit geben, eine solche Prüfung durchzuführen. Sollte das Haus gerade renoviert werden, können Sie eine Mietminderung verlangen. Genauso verhält es sich auch bei der im Vertrag angegebenen Größe der Wohnung. Meistens ist dieser Wert um 1-5 qm² überhöht und Sie müssten weniger bezahlen - doch bitte übertreiben Sie es nicht. Vergessen Sie nicht, dass der Vermieter ein Kündigungsrecht hat. Sollte es sich um ein vom Immobilienmakler angebotenen Haus handeln, bleiben Sie hart. Der Kauf einer Immobilie kann nicht rückgängig gemacht werden und Sie bleiben auf den Kosten sitzen. 

    Der Umzug läutet einen neuen Lebensabschnitt ein, der chaotisch und hektisch beginnen kann. Es kommt häufig vor, dass Möbel beim Einzug verkratzt werden. Genauso kann das Haus 1,5 qm² kleiner als angegeben sein. Sprechen Sie Mängel sachlich an und vergessen Sie nicht, alles sorgfältig zu planen.
    Ein anständiger und kompetenter Immobilienmakler wird Ihnen zuhören, sich den Herausforderungen annehmen und eine Lösung finden.

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    Paketkasten: Sinn, Nutzen und Funktion 59b90e1005a220e2ebc542eb9d950b1e 2014-08-17T22:00:00+00:00 Wer viele Pakete bestellt, hat bestimmt schon einige davon verpasst. Der Zusteller kann gerade in dem Moment kommen, wo Sie für 5 Minuten das Haus verlassen haben. Es ist ärgerlich, wenn Sie dieses Produkt auf einen bestimmten Tag kalkulierten - vor allem, wenn es sich um verderbliche Konsumgüter wie Lebensmittel handelt. Damit das nie wieder passiert, wurde im Mai 2014 der Paketkasten der Deutschen Post eingeführt.

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    Im Garten: Was ist ein Paketkasten?

    Der Paketkasten soll dafür sorgen, dass Sie nie wieder eine Sendung verpassen. Nach dem Kauf erhalten der Zusteller und Sie als Kunde einen Computerchip, mit dem sich der Kasten im Garten öffnen lässt. Anschließend müssen Sie sich online registrieren, da die Post eine schriftliche Einverständniserklärung benötigen. Der Zusteller ist dazu verpflichtet, für jede einzelne Sendung eine Abstellgenehmigung einzuholen. Mit einer Registrierung erhält er die Berechtigung, das Paket in den Kasten zu legen.

    Wer gerne online bestellt, sendet vieles wieder direkt zurück. In Zukunft entfällt der mühsame Gang zur Post, da der Paketkasten auch für Retouren benutzt werden kann. Die Konkurrenz schläft nicht: Ein solcher Paketkasten ist nur für DHL-Sendungen ausgerichtet. Welche Produkte sind auch für Mitbewerber geeignet? Der Markt bietet einige Unternehmen, die universale Paketkästen herstellen. Jedoch haben sie den Nachteil, dass sie über keinen so hohen Diebstahlschutz wie das Produkt der Deutschen Post verfügen. Sie nutzen den Rutschmechanismus, der es jedem erlaubt, in den Kasten zu greifen. Preislich bewegen sich die Paketkästen zwischen 100 Euro bis hin zu vierstelligen Summen.


    Mieter haben den Nachteil

    Als Eigentümer erhalten Sie niemals Probleme, wenn Sie einen Paketkasten im Garten aufstellen. In diesem Fall ist es anders: Eine Mietwohnung verfügt über bestimmte Flächen, die für alle Mieter ausgeschrieben sind. Je größer das Haus, desto komplizierter erfolgt die Platzierung eines sperrigen Kastens. Stellen Sie sich vor, dass jeder Mieter von heute auf morgen einen eigenen Paketkasten aufstellen möchte. Wo sollen die Kästen stehen? Ein Haus verfügt nicht zwangsläufig über einen Garten. Hier zeigt sich, dass der Paketkasten in einer Mietwohnung ein unerfüllter Traum bleiben kann. Sprechen Sie mit dem Eigentümer, er wird Ihnen bei dieser Frage verbindlich weiterhelfen.


    Lohnt sich ein Paketkasten für jeden?

    Gerade ältere Menschen profitieren von einem Paketkasten. Manchmal haben Sie nicht die Zeit, rechtzeitig die Klingel zu erreichen - und der Zusteller ist bereits weg. Der Paketkasten gibt Ihnen die Sicherheit, nie wieder eine Sendung zu verpassen. Geben Sie übermorgen Abend eine Grillparty, dann können Sie auch wirklich mit der Zustellung rechnen. Ansonsten warten Sie den ganzen Tag und überhören die Klingel. Der Paketkasten ist in verschiedenen Größen erhältlich, das XL-Format der Deutschen Post hat eine Größe von 80x50x20cm. Jedoch ist ein solcher Kasten nicht unbedingt eine Augenweide im heimischen Garten. Vor dem Kauf sollten Sie sich überlegen, ob er optisch in das Gesamtkonzept passt.


    Ein Paketkasten ist ein praktischer Gegenstand: So können Sie morgens ruhig schlafen, während der Zusteller Ihre Sendung fleißig in den Kasten legt. Er muss Sie nicht mehr wachklingeln und Sie verpassen nie wieder ein Paket. In einer Mietwohnung kann Ihnen die Aufstellung eines solchen Paketkastens vom Eigentümer verweigert werden. Platzmangel ist das wichtigste Argument, das gegen den praktischen Kasten spricht.

     

    Quellen:
    - 80x50x20cm: http://www.paketda.de/dhl/paketkasten.php

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    Luxus - mit Lifestyle Services das Leben genießen 10a7cdd970fe135cf4f7bb55c0e3b59f 2014-08-13T22:00:00+00:00 Ein Lifestyle-Concierge-Service erleichtert das Leben und bietet den Luxus, den Sie verdient haben: Möchten Sie einen Tisch in einem exklusiven Restaurant buchen? Haben Sie außergewöhnliche Ansprüche, wie die Organisation einer Weltreise? Bald hat einer Ihrer besten Freunde Geburtstag und Sie möchten Ihn mit einem besonderen Geschenk überraschen? Dann sollten Sie einen Lifestyle-Service in Anspruch nehmen!

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    Lifestyle: Wie Sie mit Vitamin B zum Insider werden

    Bis vor wenigen Jahren war ein Concierge-Service auf den privaten Haushalt beschränkt. In luxuriösen Immobilien wurde Aufsichts- und Dienstpersonal eingesetzt, um alle Ansprüche der Eigentümer zu erfüllen. Ihre Aufgabe bestand darin, sich um Einkäufe, Hausmeistertätigkeiten, Haustiere, Restaurant-Reservierungen und Sicherheit zu kümmern. Heute würde ein Kunde müde abwinken, wenn sich ein Concierge-Service wie American Express, Quintessentially oder Ten auf solche Aufgaben beschränken würde. Luxus der Extraklasse - das ist die Erwartungshaltung an die Experten des Dienstleisters. Jeder Lifestyle-Service verfügt über ein persönliches Netzwerk, das sogar VIP-Tickets zu beliebten Veranstaltungen einschließt. So können Sie sich mit Wellnessprogrammen und Outfits direkt vom Laufsteg verwöhnen lassen, ganz wie es Ihnen beliebt - und wie viel Ihnen dieser Luxus wert ist.


    Kulinarisch verwöhnen - auch im eigenen Zuhause!

    Viele Menschen reisen zu weit entfernten Orten, aber wissen nicht, wo sie gut essen gehen können. Wer den Experten eines Concierge-Services vertraut, kann wenig falsch machen. Sie verfügen über weltweite Kontakte und können schnell sagen, welches Restaurant sich für das erste Date eignet und welches Sie lieber meiden sollten. Einige Dienstleister haben sich darauf spezialisiert, kurzfristig verfügbare Tische in ausgebuchten Locations anzubieten. Es ist sogar möglich, neue Gerichte exklusiv zu probieren. Wer nicht bis in die USA fahren möchte, kann sich mit einem Concierge-Service auch in der eigenen Immobilie beliefern lassen. Was unterscheidet das vom üblichen Lieferdienst? Wer sich mit einer wichtigen Person trifft, möchte sich komplett auf das Gespräch konzentrieren. Stellen Sie sich vor, es geht um den Abschluss eines wichtigen Vertrags und der Pizzabote liefert Ihnen kalte Nudeln. Ein Lifestyle-Service kostet deutlich mehr, was sich allerdings an der Qualität der Speisen bemerkbar macht. Hummer und Kaviar pünktlich um 19.30 Uhr - überhaupt kein Problem!


    Personal Assistant für alle Lebensfragen

    Die Marktführer der Lifestyle-Branche bieten für jede einzelne Sparte persönliche Berater an. Jedoch gibt es auch kleinere Unternehmen, bei denen Sie ständig mit einem bestimmten Assistenten in Verbindung stehen. So lernen Sie sich gegenseitig kennen und er kann gezielt auf Ihre Wünsche eingehen. Möchten Sie Ihre Immobilie grundlegend renovieren? Ein Lifestyle-Coach kann Ihnen die neuesten Trends heraussuchen und die Wohnung gemäß Ihren Vorgaben verschönern. Natürlich gilt das auch für besondere Anlässe, wie für den 50. Geburtstag. Die Einkaufsspezialisten kennen sich mit Geschenken aus und besorgen Ihnen ein Präsent, das Eindruck macht. Entertainment, Garten, Haus oder Mode - sie kennen sich mit allen Segmenten aus.


    Lifestyle ist Luxus. Manchmal fehlt es an den richtigen Kontakten, um einen Tisch im Restaurant zu organisieren. Gerade im Ausland ist man ein unbeschriebenes Blatt und erhält so keinen Zugang zu VIP-Veranstaltungen. Lifestyle-Concierge-Services haben sich darauf spezialisiert und übernehmen die komplette Organisation Ihrer persönlichen Wünsche - ganz gleich, worum es sich handelt. Sogar im Haushalt können sie Ihnen den perfekten Geburtstag organisieren, von dem Sie schon immer geträumt haben. Und sogar die Geschenke für Oma sind inklusive.

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    Aus Müll werde Geld - Recycling als Einnahmequelle a760880003e7ddedfef56acb3b09697f 2014-08-09T22:00:00+00:00 Müll und Geld, wie passt das zusammen? Die meisten Verbraucher entsorgen ihren Abfall relativ sorglos. Dabei wissen sie nicht, welche Schätze sie sich entgehen lassen: Das Recycling von Müll ist als finanzielle Einnahme-Quelle geeignet, so ungewöhnlich das auch klingen mag.

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    Flaschenpfand zu Geld machen

    Die Bundesregierung führte am 1. Mai 2006 ein Pfand auf Dosen und Plastikflaschen ein. Bis zu 25 Cent werden für einen solchen Behälter an den Supermarkt-Getränkeautomaten bezahlt - leicht verdientes Geld! Diese Methode ist allgemein bekannt und wird bereits von vielen Menschen genutzt. Gerade auf größeren Veranstaltungen lohnt es sich auf Flaschen- und Dosenjagd zu gehen.


    Altpapier sammeln lohnt sich

    Das Flaschenpfand ist in der Bevölkerung weit verbreitet. Wie sieht es mit weniger bekannten Müll-Methoden zum Geldverdienen aus? Eine Möglichkeit besteht darin, Papier zu sammeln und das am besten in gigantischen Mengen! So bringt eine Tonne Papier knapp 60 bis 100 Euro an Einnahmen, wenn man diese an eine Papierfabrik verkauft. Als privater Verbraucher sollte man sich mit der örtlichen Altpapierannahmestelle auseinandersetzen, um den aktuellen Marktpreis zu erfragen. Im Durchschnitt generiert ein 2-Personen-Haushalt etwa 35 Kilo Altpapier pro Woche. Das macht im Monat gute 10 Euro Geld für Müll!


    Technische Geräte gehören nicht in den Mülleimer

    Viele Verbraucher lagern alte Smartphones in Schubladen, ohne sie jemals wieder hervorzuholen. Laut statistischen Angaben soll es sich hierbei um über 80 Millionen Geräte handeln! Sollte das Handy noch funktionieren, kann es im Internet auf Auktionsplattformen versteigert werden. Sogenannte Ankaufsdienste zahlen bis zu 4 Euro pro Kilo, wobei Handys, PDAs und Smartphones akzeptiert werden. Wieso wird für kaputte Technik überhaupt noch Geld gezahlt? Solche Geräte dienen ausschließlich dem Recycling, das heißt die enthaltenen wertvollen Stoffe sollen wiederverwertet werden. Handys bestehen aus Kupfer, Silber und sogar Restspuren aus Gold. Neben diesen Geräten können CDs, DVDs und Rohlinge kiloweise an interessierte Internetunternehmen verkauft werden. Vor dem Verkauf sollte man überprüfen, ob ein Datenträger im Einzelverkauf nicht mehr Geld einbringt.


    Edelmetalle selber verkaufen

    Die Metalle Aluminium, Kupfer, Messing und Zink sind auf dem Markt äußerst gefragt. Allerdings sollte man sie gleich kiloweise sammeln, ansonsten lohnt sich das Recycling nicht. Für reines Kupfer werden derzeit über 6 Euro je Kilo gezahlt. Solche Metalle lassen sich beim Schrotthändler und auch im Internet verkaufen. Die Preise unterscheiden sich enorm, daher lohnt sich ein Preisvergleich.


    Ja, es ist tatsächlich wahr: Geld für Müll ist nicht utopisch. Am leichtesten funktioniert es mit Pfandflaschen, da sie über einen einheitlichen Verkaufswert verfügen. Anders verhält es sich mit teuren Edelmetallen und technischen Geräten. Jeder Händler hat seinen eigenen Ankaufspreis. Im Internet ist Vorsicht geboten, da dort teilweise viel zu geringe Preise bezahlt werden. Jeder Verbraucher sollte seinen Haushalt untersuchen und daraus Rückschlüsse ziehen, ob eine bestimmte Abfallsorte als kleiner Zuverdienst geeignet wäre.

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    Auszug organisieren: Erst planen, dann packen 087408522c31eeb1f982bc0eaf81d35f 2014-08-05T22:00:00+00:00 Bei einem Auszug aus einer Wohnung steht für den Mieter viel Stress an: Er muss die Kartons packen und alles in den Umzugswagen verladen. Oft stehen noch Reparaturen an, da im Laufe der Jahre einige Schäden hinzugekommen sind. Es stellt sich die Frage, was überhaupt renoviert werden muss. Viele Mieter vergessen sich um ihre alten Verträge zu kümmern. Ein Auszug ist gar nicht so leicht, wie es auf den ersten Blick scheint.

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    Mietrecht - das muss man renovieren

    Wie zieht man aus einer Wohnung richtig aus? Die meisten Mieter verstehen darunter die besenreine Übergabe an ihren ehemaligen Vermieter oder Immobilienmakler. Allerdings kommen viele weitere Punkte hinzu, die schnell übersehen werden.

    Ein Blick in den Mietvertrag schafft Abhilfe. Dort sind alle Arbeiten aufgelistet, die man bei einem Auszug erledigen muss. Im Normalfall genügt es die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zu übergeben. Der Vermieter kann nicht verlangen, eine Immobilie komplett zu renovieren. Genauso ist es unzulässig, wenn er auf weiße Tapeten besteht und Schönheitsreparaturen fordert. Allerdings ist der Mieter dazu verpflichtet, alle Einbauten zu entfernen und wieder mitzunehmen. Das gilt auch für wertsteigernde Maßnahmen, wie der Verlegung eines Parkettbodens. Hier können einige klärende Worte mit dem Vermieter hilfreich sein. Vielleicht gefallen dem Nachmieter die alten Einbauten?


    Verträge kündigen und Versorger kontaktieren

    Viele Mieter vergessen beim Auszug sich um ihre Verträge zu kümmern. Ein DSL- oder Festnetzanschluss endet nicht mit der Kündigung einer Wohnung. Er läuft über den vereinbarten Zeitraum weiter. Hier bitte den Punkt "Sonderkündigungsrecht" beachten, der einige Ausnahmen zur frühzeitigen Kündigung enthält. Als Mieter ist man dazu verpflichtet den Wasser- und Stromzählerstand zu notieren. Die Werte sollten vom Vermieter schriftlich bestätigt werden, ansonsten zahlt man womöglich die Rechnung des Nachmieters. Es kann ziemlich anstrengend sein, wenn die Post nicht mehr ankommt. Ein Nachsendeantrag kostet 15 Euro und gewährleistet für volle 6 Monate, dass alle Briefe auch wirklich die neue Adresse erreichen.


    Checkliste: Auszug rechtzeitig planen

    Von heute auf morgen lassen sich große Möbelstücke nur schwer entsorgen. Daher lässt sich im mit der Stadtreinigung ein Sperrmülltermin vereinbaren. Was passiert mit dem restlichen Haushalt? Ein Auszug benötigt viele Kartons, um die man sich rechtzeitig kümmern sollte. Je größer die Wohnung, desto höher der Aufwand: Kaum ein Umzug geht an einem Tag vonstatten. Wer seinen Chef pünktlich informiert, kann sich bestimmt einige Tage freinehmen. Diese Zeit wird auch dringend benötigt, da sich technische Geräte nicht so schnell abtransportieren lassen. Ein Kühlschrank benötigt mehrere Stunden, bis er abgetaut ist. Anschließend muss er gesäubert und verladen werden. Es lohnt sich, die Preise für Transporter zu vergleichen. Apropos Umzugswagen: Alle Parkplätze sind besetzt und die Möbel müssen über 200 Meter transportiert werden? Die Gemeinden bieten gegen eine geringe Gebühr vorübergehende Halteverbotsschilder.


    "Ich packe meinen Koffer und nehme ein Bügeleisen mit!" Jeder kennt dieses Kinderspielchen, doch leider verhält sich ein Auszug in der Realität deutlich komplizierter. Im Umzugsstress lassen sich viele Mieter übers Ohr hauen, indem sie zu unnötigen Reparaturen gezwungen werden. Es lohnt sich, den Auszug aus einer Wohnung rechtzeitig zu planen, damit solche Probleme gar nicht erst entstehen.


    Wenn Sie bei uns eine Wohnung gemietet haben, stehen wir Ihnen auch nach Unterzeichnung des Mietvertrages jederzeit gerne zur Verfügung und helfen Ihnen natürlich auch wieder beim Aus- bzw. Umzug aus Ihrer Mietwohnung mit Tipps für den Umzug. Sprechen Sie uns an!

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    Die Möglichkeiten, die uns ,,Billigflieger'' bieten. Auch wenn man das schönste Zuhause hat, muss man mal Urlaub machen e2230b853516e7b05d79744fbd4c9c13 2014-08-02T22:00:00+00:00 Eine treffende Bemerkung bzw. ein in der Tourismusbranche fest etablierter Grundsatz lautet "Wer billig kauft, kauft teuer!". In diesem Zusammenhang geraten aufgrund der steigenden Nachfrage zunehmend häufiger Billigflieger, wie zum Beispiel Ryanair, Easyjet oder Germanwings - eine Tochtergesellschaft der Lufthansa - in die Kritik. Reisen zu weit entfernten Trend-Destinationen werden von den Anbietern deutlich unter der 100-Euro-Grenze angeboten und entfachen bei den eigentlich als "sesshaft" geltenden Deutschen ein hitziges Reisefieber. Wer jedoch genauer hinschaut, wird überrascht sein, wie sich einige vermeintliche Spartipps im Vergleich zu Standardangeboten als teuer entpuppen. Hier stellt sich dem Verbraucher also zu Recht die Frage, was an den Reise-Offerten der Billigflieger dran ist. Wir haben für Sie etwas genau hingeschaut.]]> Wer seinen Abflug vom Flughafen Hamburg in Richtung der großen weiten Welt plant, sich dort beispielsweise nach günstigen Reisen in einige Metropolen umschauen. Ob Trend-Destinationen, wie die City von London, Venedig oder Wien, Billigflieger bieten beim Abflug vom Flughafen Hamburg Reisen zu attraktiven Preisen an. So bietet etwa Germanwings, seit einigen Jahren, im Rahmen der eigens entwickelten Produktsparte "Blindbooking" das Bereisen von Trend-Destinationen auf dem europäischen Kontinent an. Ganz nach dem Prinzip von Blinddates wählen die Reisewilligen auf der Internetseite von Germanwings aus einer vordefinierten Liste von Städten ihre Wunschziele aus, klicken auf den "Buchen"-Button. Erst im Anschluss wird bekannt gegeben, ob die Reise beispielsweise nach London, Wien oder Venedig geht. Wie lange die City der jeweiligen Stadt bestaunt werden soll, können die Urlauber selbst entscheiden. Je nach Abflugort können die Preise um wenige Euro nach oben oder unten variieren. Dennoch bleibt der Abflug vom Flughafen Hamburg aufgrund seiner verhältnismäßig zentralen Lage in Deutschland bzw. Europa eine gute Ab- und Rückreisedestination. Ein weiteres Highlight unter den Spartipps ist neben Germanwings die zweitgrößte deutsche und Europas siebtgrößte Fluggesellschaft Air Berlin. Das Unternehmen gilt zwar per Definition nicht als reiner "Billigflieger", hat jedoch im Laufe der vergangenen Jahre zunehmend sein Angebotsportfolio unter anderem für Discount-Reisen nach London, Venedig oder Wien stetig erweitert. Zu den echten Spartipps gehören bei Air Berlin Kombiangebote aus Flug, Hotel und Rabatte für die Sehenswürdigkeit der jeweiligen City. Beim Abflug vom Flughafen Hamburg kann auch bei dieser Fluggesellschaft das eine oder andere Schnäppchen gefunden werden.

    Neben Billigflieger ist der Abflug vom Flughafen Hamburg auch mit renommierten Fluglinien wie der Lufthansa oder British Airways möglich. Beide Gesellschaften besitzen eine lange Tradition, kämpfen allerdings einen schier nicht zu gewinnenden Kampf gegen die deutlich günstigere Konkurrenz aus dem Billigflieger-Sektor. Wer zum Beispiel anstelle der Billigflieger mit dem gehoben Service von British Airways oder Lufthansa nach Wien, London oder Venedig reisen möchte, muss deutlich tiefer in die Tasche greifen. Gegenüber einiger Billigflieger-Gesellschaften genießen sowohl die Lufthansa als auch British Airways einen überaus guten Ruf.

    Diesbezüglich musste der Billigflieger Ryanair von vielen Fluggästen zahlreiche Beschwerden verbuchen. Zusätzlich wurde vor einiger bekannt, dass Ryanair seine Maschinen als kostensenkende Maßnahme nicht mit ausreichend Treibstoff befüllen lies. Infolgedessen mussten einige Flieger einen ungeplanten Zwischenstopp zum Nachteil bzw. zur Sicherheit der Mitreisenden einlegen. Der Billigflieger easyJet muss sich dem Vorwurf stellen, Fluggastrechte nach EU-Richtlinien regelmäßig verletzt zu haben. Finanzielle Entschädigungen oder andere Reklamationen werden verschleppt oder von easyJet verweigert. Bezüglich des Umgangs mit behinderten Personen wurde easyJet jüngst von einem Pariser Gericht wegen Diskriminierung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

    Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Häufigkeit von Verspätungen einzelner Billigflieger. Im Folgenden eine Aufschlüsselung von drei verschiedenen Billigfliegern (Quelle: http://www.flightstats.com):

    Germanwings:
    http://www.flightstats.com/go/FlightRating/flightRatingByCarrier.do?airline=%284U%29+Germanwings&x=25&y=8

    Air Berlin:
    http://www.flightstats.com/go/FlightRating/flightRatingByCarrier.do?airline=%28AB%29+Air+Berlin&x=26&y=12

    easyJet:
    http://www.flightstats.com/go/FlightRating/flightRatingByCarrier.do?airline=U2&x=0&y=0

    Hinsichtlich adäquater Spartipps müssen eventuell versteckte Kosten in Betracht gezogen werden. Meist lassen sich die für den Flug anfallenden Kosten nicht gebührenfrei bezahlen. Zahlungen per Kreditkarte, Sofortüberweisungen oder Lastschriftverfahren kostet bei allen Anbietern im Schnitt knapp vier Euro. In Online-Reisebüros gehören darüber hinaus kaum erwähnte "Servicepauschalen" zur Tagesordnung. Besonders frech: Viele Fluggesellschaften berechnen bereits für den Buchungsvorgang - das Kerngeschäft also - dubios wirkende Aufschläge.

    Wer sich der potentiellen Gefahr von Stress und Ärger bei Billigfliegern wie Ryanair oder easyJet entziehen und/oder mehr Geld für besseren Service in Hand nehmen möchte, kann seine gewünschten Trend-Destinationen abseits einiger fragwürdiger Spartipps einfach über ein Pauschalreise bei einem Premium-Anbieter buchen. Im Folgenden zwei Anbieter:

    TUI PREMIUM:
    Die Premium-Marke des gleichnamigen Anbieters fokussiert bei seinen Pauschalangeboten renommierte Hotels mit hohem Exklusivitätsfaktor. Neben erstklassigen Serviceleistungen genießen die Urlauber beste Lagen und kulinarische Highlight aus aller Welt.

    Thomas Cook:
    Ob mitten in der City von London oder direkt am Pazifik, der Luxusbereich von Thomas Cook glänzt mit optional erhältlichen Butler-Services, Golfplätzen oder privatem Zugang zum nur weniger Meter entfernten Ozean.

    Beide Reisedienstleister arbeiten mitunter eng mit den Fluggesellschaften British Airways und Lufthansa zusammen.

    Um den bevorstehenden Urlaub in einer der zahlreichen Trend-Destinationen richtig vorzubereiten, lohnt sich ein Blick auf die jeweilige Stadt und ihre Sehenswürdigkeiten.

    London:

    - Buckingham Palast
    - Big Ben
    - Hyde Park
    - Tower Bridge
    - Piccadilly Circus

    Insider-Tipp: Neben dem Besuch des wöchentlich stattfindenden Flohmarktes Bricklane Market lohnt es, eine Bootsfahrt auf der Themse durch die City von London zu buchen.

    Wien:

    - Karlskirche
    - Österreichische Nationalbibliothek
    - Stephansdom
    - Palais Auersperg
    - DC Tower 1

    Insider-Tipp: In einigen Vierteln der Stadt tummeln sich regelrecht Szene-Bars, die durch ihr extravagantes Angebot noch lange im Gedächtnis bleiben werde.

    Venedig:

    - Santa Maria della Salute
    - Markusplatz
    - Canal Grande
    - Rialtobrücke
    - San Stae

    Insider-Tipp: Nur wenige Bootsminuten von Venedig entfernt befinden sich die Gemeinden Burano und Murano. Dort werden seit mehreren Jahrhunderten atemberaubende Kunstwerke aus Glas in reiner Handarbeit hergestellt.

    Sei es British Airways oder Ryanair, unabhängig vom Anbieter sollte das jeweilige Angebot bis ins Detail durchleuchtet werden. Um nur Zuhause seinen Urlaub zu verbringen, hat unsere Welt viel zu viel schöne Plätze zu bieten. Dennoch ist und bleibt das eigene Heim für uns der wichtigste und gleichzeitig wohl schönste Ort. Hier können wir vom Alltag in Ruhe entspannen und den kürzlich hinter uns gelassenen Urlaub immer wieder ins Gedächtnis rufen, träumen und auf ein neues Abenteuer vorbereiten.

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    Kampfmittelverordnung: Teurer Verdacht auf Blindgänger ebd9629fc3ae5e9f6611e2ee05a31cef 2014-07-29T22:00:00+00:00 Eine Kampfmittelverordnung dient zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel. Aufgrund der deutschen Kriegsgeschichte ist das bestimmt keine dumme Idee, wäre sie nicht so schlecht umgesetzt. Dies zeigt sich am Fall der Hamburgischen Kampfmittelverordnung vom 13. Dezember 2005, die Grundstückseigentümer finanziell hart trifft.

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    Steht eine Wohnung unter Kampfmittelverdacht?

    Die meisten Personen bewohnen in Hamburg eine Mietwohnung in großen Wohnhäusern. Wer nur zu Miete lebt, hat nichts zu befürchten. Sollte die Immobilie unter Kampfmittelverdacht geraten, können Sie den Vertrag kündigen. Anders sieht es aus, wenn Sie sich vor wenigen Monaten eine Eigentumswohnung gekauft haben. Wie gerät eine Wohnung unter Kampfmittelverdacht? Immobilien müssen regelmäßig renoviert werden. Bei größeren Wohnhäusern handelt es sich hierbei um die Außenanlagen und den Innenhof. Außerorts ist es meistens eine neue Garage, die einen Konflikt mit der Kampfmittelverordnung herbeiruft. Vor der Erteilung einer Baugenehmigung wird das Luftbild des Grundstücks auf mögliche Blindgänger untersucht. Liegt ein Verdacht vor, muss der Eigentümer auf eigene Kosten dem Kampfmittelverdacht nachgehen. In den meisten Fällen führt die Feuerwehr eine solche Untersuchung durch.

    Kann man sich im Rathaus vor dem Grundstückserwerb über einen möglichen Kampfmittelverdacht informieren? Ja, theoretisch schon. Leider erhalten nur die Eigentümer der Immobilien eine direkte Auskunft.


    Lohnt es sich ein Wohnhaus grundlegend zu renovieren?

    Diese Frage erscheint absurd, denn was hat sie mit dem Thema zu tun? Natürlich erhöht eine renovierte Wohnung den Marktpreis und die Lebensqualität der Mieter. Jedoch hat sie in Hamburg einen anderen Hintergrund: Wer seine Außenanlage bebaut, muss eine Prüfung auf Kampfmittelverdacht durchführen. Dabei kann herauskommen, dass ein Blindgänger im Untergrund liegen könnte. In diesem Fall gibt es keinen Ausweg mehr, es muss eine Untersuchung auf Kosten des Eigentümers erfolgen. Erst nach dem Immobilienkauf können Sie eine eigene Prüfung durchführen, sofern Sie das Risiko eines teuren Feuerwehreinsatzes eingehen möchten.

    Wenn Sie möchten, können Sie einen Blick in den städtischen Kampfmittelkataster werfen. Dieser gliedert Hamburg in drei verschiedene Zonen ein: Grün, Rot und Weiß. Sie können sich denken, welche Bedeutung die Farben Grün und Rot haben. Weiße Farbe steht für Flächen, die erst noch näher begutachtet werden müssen. Jedoch ist der Kampfmittelkataster nur in wenigen Fällen wirklich hilfreich, da mehr als sechs Siebtel des Hamburger Stadtplans weiß sind. Das Problem ist hausgemacht, da nach dem Krieg die Immobilien innerhalb kürzester Zeit errichtet wurden - ohne mögliche Risiken zu bedenken. Es wurden Wohnhäuser gebaut, obwohl wenige Jahre zuvor heftige Bombardements stattfanden.


    Wer möchte auf einem Blindgänger wohnen?

    Ältere Menschen nutzen ihre Ersparnisse, um eine Wohnung in Hamburg zu kaufen. Da ist wenig Geld für aufwändige Sondierungen vorhanden. Jedoch möchte niemand auf einem Blindgänger wohnen. Was bleibt den Senioren nun übrig? Im schlimmsten Fall muss ein Gebäude in Hamburg vollständig abgerissen werden, um eine Sondierung durchzuführen. So gibt es nur eine Lösung, die für den Immobilien-Käufer äußerst unbefriedigend ist: Bauvorhaben meiden, die das Grundstück betreffen.

    Wer ein unbebautes Grundstück mit Kampfmittelverdacht bebauen möchte, muss es vorher sondieren lassen. Die teure Methode besteht darin, den Boden um 1 Meter abzutragen und ihn dann mit einem magnetischen Verfahren zu untersuchen. In den letzten Jahren hat sich ein Verfahren etabliert, bei dem der Boden mittels Georadar auf Blindgänger gecheckt wird. Vorteil: Es fallen keine teuren Aushubarbeiten an.


    Im Endeffekt müssen Sie sich entscheiden, wie viel Ihnen eine Eigentumswohnung in Hamburg wert ist. Es kann sein, dass sie sich zu einem Fass ohne Boden entwickelt - sofern sich der Kampfmittelverdacht nach der Eigentumsübergabe bestätigt. Der Kampfmittelkataster ist nur eine kleine Hilfe, da ein Großteil der Fläche noch nicht untersucht wurde. Wenn Sie kein Risiko eingehen möchten, benötigen Sie einen Verkäufer, der sein Grundstück per Luftbild untersuchen lässt.

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    Putz- und Pflegetipps aus Omas Schatzkiste 2d6cc4b2d139a53512fb8cbb3086ae2e 2014-07-26T22:00:00+00:00 Haben Sie auch schon mal die Erfahrung gemacht, dass die Anwendung von chemischen Mitteln Zuhause erfolglos war? Egal, ob es dabei rund um die Pflege von Gegenständen in der Wohnung, im Haus und Garten oder um den Hausputz ging? Dann greifen Sie doch einfach mal in die Trickkiste aus Omas Zeiten. Dort verbergen sich viele Mittelchen, mit denen Sie Ihre Wohnung und den Garten effektiv sauber bekommen.

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    Verschiedene Arten von Fußböden im Haus reinigen

    Haben bislang sämtliche Reinigungsmittel, die Sie für Ihren Fußboden im Haus gekauft haben, versagt? Dann wird es höchste Zeit, Ihren Boden in der Wohnung wirkungsvoll zu reinigen.
    Um schwarze Flecken auf glatten Bodenoberflächen in Ihrem Zuhause zu entfernen, benötigen Sie ein Putztuch und ein paar Tropfen Spiritus. Damit behandeln Sie vor der Fußbodenreinigung die betroffene Stelle. Ist das geschafft, bereiten Sie sich warmes Wasser vor. Fügen Sie diesem etwas Schmierseife bei und putzen damit Ihren Fußboden in der Wohnung. Die Schmierseife schont den Boden oberflächlich vor Schrammen. Glänzende Fußböden erhalten Sie durch die Reinigung mit Wasser und Weichspüler. Gehen Sie damit über alle sauberen Böden im Haus. Ein kleiner Tipp: Wasser mit Weichspüler eignet sich auch gut für alle glatten Oberflächen in Ihrem Zuhause.
    PVC-Böden werden von Vermietern gerne in der Wohnung verwendet. Sie sind kostengünstig und schnell verlegt. Aber auch dieser Boden verlangt eine gute Pflege. Zunächst sollten Sie die Verschmutzungen mit einer Seifenlauge reinigen. Damit diese Bodenart nicht porös wird, können Sie ihn nach jeder zweiten Reinigung mit einer Essig und Öl-Mischung behandeln. Glanzvoll wird Linoleumboden, wenn Sie Milch und Wasser zu gleichen Teilen vermischen und damit die Räume im Haus putzen.
    Möchten Sie Holzfußböden in Ihrem Zuhause richtig pflegen, sollten Sie diese mit schwarzem, kaltem Tee reinigen. Durch diese Pflege bleibt das Holz länger schöner. Unschöne Kratzspuren können Sie auf solch einem Boden effektiv mit Stahlwolle entfernen. Tränken Sie diese in Bohnerwachs ein und behandeln Sie damit die betroffenen Stellen. Durch die kleinen Tricks steht Ihnen für ein strahlendes Zuhause nichts mehr im Wege.

    Wäsche waschen und bügeln

    Wäschewaschen und bügeln gehört mit auf den Haushaltsplan. Leider ist es nicht immer einfach Zuhause selber Flecken und Verfärbungen aus Kleidungsstücken zu entfernen. Oder beim Bügeln alle Falten raus zu bekommen. Aber auch solche Dinge können auf einfache Art und Weise behoben werden. Wichtig ist nur, dass Sie darauf achten, um welche Art von Wäsche es sich handelt. Kochwäsche beispielsweise bekommt nach einiger Zeit einen grauen Schimmer. Dem können Sie entgegensetzten, indem Sie Eierschalen in einem Kissenbezug aus Leinen einwickeln. Den Bezug fügen Sie Ihrer Wäsche bei und lassen die Maschine wie gewohnt durchlaufen. Starke Verschmutzungen sollten Sie vorweg in heißem Wasser einweichen. Das allerdings ist nicht bei Buntwäsche zu empfehlen. Um die Farbintensität bei Buntwäsche zu erhalten, hilft es dem Spülwasser eine Portion Zucker beizufügen. Sind Farben verlaufen, können Sie dies mit Essig wieder ausbessern. Hierzu müssen Sie die Kleidung allerdings so lange in Essig waschen, bis die Farbe wieder klar erkennbar ist. Essig hilft auch gegen Schweißgeruch. Legen Sie dazu das Oberteil vor dem Waschen für 15 Minuten in warmes Essigwasser. Trocknen Sie Ihre Wäsche, wenn möglich, an der Luft, im Garten.

    Gewaschene Wäsche muss auch gebügelt werden. Ein angenehmer Ort dazu, ist im Sommer, der Garten oder in der Wohnung der Balkon. Damit Knitterfalten gleichmäßig ausgebügelt werden, sollten Sie Ihr Bügeleisen warm werden lassen. Sortieren Sie sich Ihre Bügelwäsche so, dass Sie mit Teilen beginnen, die mit niedriger Temperatur gebügelt werden. So ersparen Sie sich das Abkühlen vom Bügeleisen. Die Wäsche wird mit Hilfe von einem silbernen Bügelbrettbezug schneller glatter. Da das Silber die Wärme vom Bügeleisen zurückwirft. Auch Bügeldampf ist sinnvoll einzusetzen. Es schont die Kleidung und hilft Knitterfalten aus der Kleidung zu bekommen.
    Damit Ihr Bügeleisen lange Zeit hält und Ihre Wäsche faltenfrei bügelt, sollten Sie es gut pflegen. Eine Kalkablagerung bei Dampfbügeleisen können Sie verhindern, indem Sie nur destilliertes Wasser verwenden. Außerdem können Sie es regelmäßig mit Bienenwachs einreiben. Machen Sie das im warmen Zustand und verteilen Sie das Wachs mit einem Baumwolltuch.

    Gebrauchsgegenstände im Haus und Garten mit natürlichen Mitteln pflegen

    Gepflegte Gegenstände für Ihr Zuhause sind Ihnen wichtig, aber nicht immer lassen sich diese wirkungsvoll reinigen? Ganz gleich, ob es sich dabei um Möbel oder andere diverse Gegenstände in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus und Garten handelt. Hier können natürliche Mittel, die fast immer Zuhause zu finden sind, Abhilfe schaffen. Haben Sie beispielsweise frische Flecken auf Ihren Polstermöbeln, sollten Sie diese sofort mit Salz behandeln und einwirken lassen. Danach einfach abbürsten. Stärkere Verschmutzungen lassen sich durch Rasiercreme bestens entfernen. Verwenden Sie im Haus oder Garten Übertöpfe aus Ton und sind diese mit Kalk übersät? Dann behandeln Sie den abgesetzten Kalk mit Speiseöl. Haben Sie in der Wohnung oder im Garten Aschenbecher im Gebrauch und riechen diese stark? Dann verwenden Sie zur Reinigung Essigwasser und der Geruch ist schnell verschwunden.

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    Fußboden - So schaffen Sie ein modernes Raumgefühl ff4d5fbbafdf976cfdc032e3bde78de5 2014-07-23T22:00:00+00:00 Der Kauf einer Immobilie hängt nur bei wenigen Verbrauchern vom richtigen Fußboden ab. Dabei beeinflusst er das Aussehen und die Funktionalität einer Wohnung mindestens genauso sehr wie stilgerecht gestaltete Tapeten. Laminat, Parkett oder Linoleum - was soll es sein? Die Auswahl an möglichen Materialien ist groß und Sie müssen sich für einen bestimmten Bodenbelag entscheiden. Wenn Sie schon dabei sind, eine Immobilie zu renovieren, sollten Sie sich über eine Fußbodenheizung Gedanken machen. Was gilt es beim Verlegen eines Fußbodens zu beachten?

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    Entscheidungskriterien für den Bodenbelag

    Der richtige Bodenbelag hängt von den folgenden Kriterien ab: Aussehen, Belastung und preislicher Rahmen. Früher genoss Teppichboden einen guten Ruf, da er im Winter für kuschelig warme Füße sorgte. Jedoch ist er unhygienisch und macht optisch nicht gerade den besten Eindruck. Sollten Kinder im Haushalt vorhanden sein, sieht er bereits nach wenigen Jahren sehr ungepflegt aus. Es versteht sich von selbst, dass man im Badezimmer keinen Teppichboden verlegen kann. Hier müssen andere Materialien, wie zum Beispiel, Fliesen oder seit neuestem auch Echtholz herhalten. Wie Sie sich bereits denken können, kostet Echtholz im Wohnzimmer deutlich mehr als ein Teppichboden.


    Welcher Fußboden wofür?

    Die Entwicklung der Bodenbeläge ist in den letzten Jahren enorm fortgeschritten. Früher galt: Für Bad und Küche nehme man Fliesen, alle anderen Räume sollten mit Teppich- und Holzböden ausgestattet werden. Der aktuelle Trend distanziert sich von den sogenannten Rollböden Fliesen, Linoleum und PVC. Diese Materialien genießen einen schlechten Ruf, da sie vor einigen Jahren gesundheitsschädliche Kunststoffe enthielten - obwohl das heute nicht mehr der Fall ist. Moderne Immobilienmakler empfehlen zu Klickböden zu greifen, zu denen Laminat und Fertigparkett gehören. Im Kinderzimmer ist der Kauf von Teppichböden abzuraten, da dieser Belag Milben und andere Schädlinge enthält. Kork eignet sich hervorragend für sanfte Kinderfüße und hält auch den meisten Belastungen stand!
    Überlegen Sie bei der Wahl Ihres Bodens, wie hoch die jeweilige Belastung ist. Das Schlafzimmer benötigt keinen besonders widerstandsfähigen Boden, während Flur oder Bad täglich mit Schmutz und Wasser konfrontiert werden. Im Vergleich zu früher ist die Küche ein relativ trockener Raum geworden, daher kommt für sparsame Geldbeutel auch Laminat infrage. Parkett ist teurer, hält jedoch länger Belastungen stand. Optisch machen Böden mit Betonguss viel her und sind gerade für das Badezimmer eine echte Augenweide.


    Fußboden in Ihrer Immobilie selber verlegen

    Es senkt die Kosten und ist nicht schwer: Wer in seiner Immobilie den Fußboden selbst verlegt, kann viel Geld sparen. Insbesondere Laminat, Parkett und Teppichboden sind leicht zu verlegen und daher für eigene Projekte in der heimischen Immobilie hervorragend geeignet. Linoleum ist eher weniger zu empfehlen, da bei dem Verlegeverfahren die Fugen mit einem Schweißgerät gefestigt werden müssen. Wer Fliesen verlegen möchte, muss sich auf ein ähnlich kompliziertes Verfahren einstellen. Jeder Immobilienmakler wird Ihnen bestätigen, dass Sie bei diesen Materialien lieber einen Fachmann zurate ziehen sollten.
    Sie möchten den Fußboden in Ihrer Immobilie selber verlegen: Überprüfen Sie zuerst den Untergrund auf Schädlinge und Schimmel. Gerade bei einem Altbau treten solche gesundheitsschädigende Risiken häufig auf. Der Immobilienmakler kann Ihnen alles über den Zustand des Untergrunds erzählen - informieren Sie sich vor dem Kauf der Immobilie darüber! Kümmern Sie sich um den Fußboden, da Sie so zum Werterhalt Ihrer Wohnung beitragen.


    In den letzten Jahren hat sich der Trend hin zu modernen Fußböden entwickelt. Beim Kauf einer Immobilie führt kein Weg am Echtholzboden vorbei - sofern Sie hohe ästhetische Ansprüche haben. Dies geht sogar soweit, dass Teppichböden von Ferienhäusern durch schicke Parkettböden ersetzt werden. Alle diese Maßnahmen begünstigen den Werterhalt einer Immobilie und sind somit zu begrüßen.

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    Wellness pur im eigenen Garten 285e19f20beded7d215102b49d5c09a0 2014-07-20T22:00:00+00:00 Brauchen Sie auch mal eine Auszeit, um zu entspannen? Kein Problem, denn dazu müssen Sie keinen Wellnessurlaub buchen. Das geht auch Zuhause, in Ihrer Wohnung auf dem Balkon oder in Ihrem Haus auf der Terrasse. Suchen Sie sich alle Beautyprodukte zusammen, die Sie für eine selbst gemachte Gesichtsmaske, eine Maniküre und ein Fußbad benötigen. Und schon kann es ab nach draußen, in den Garten, zum Entspannen gehen.

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    Eine selbst gemachte Gesichtsmaske für Zuhause

    Sie möchten Ihre Seele baumeln lassen? Dann sollten Sie eine Gesichtsmaske mit in Ihren Wellnesstag einplanen. Sie bewirkt nicht nur eine glatte Haut, sondern entspannt obendrein noch Körper und Geist. Besonders wohltuend ist es, wenn Sie diese in Ihrem Haus im Garten auf einer Liege genießen. Natur pur wird es aber erst richtig, wenn Sie sich eine Gesichtsmaske Zuhause in Ihrer Wohnung selber anrühren. Dazu benötigen Sie nichts weiter als einen Apfel und einen gestrichenen Teelöffel Honig. Bereiten Sie sich aus dem Apfel einen Brei zu und vermischen Sie diesen dann mit dem Honig. Die fertige Masse können Sie auf Ihr gereinigtes Gesicht auftragen und ca. 30 - 45 Minuten einwirken lassen. Relaxen Sie in dieser Zeit und vergessen Sie mal alles um sich herum.

    Eine Selbstmassage für den Kopf durchführen

    Eine Selbstmassage für den Kopf kann jederzeit durchgeführt werden. Auch während eine Gesichtsmaske einwirkt. Wenn Sie dies allerdings parallel zu der Maske durchführen möchten, müssen Sie eine sitzende Position einnehmen. Das kann in ihrer Wohnung, im Haus oder im Garten am Tisch sein. Für die Kopfmassage dürfen Sie Apfelsaft als Haarwasser einsetzen. Den Saft ziehen Sie mit einer Pipette auf. Verteilen Sie ihn, Partie für Partie, von der Stirn über die Schläfen bis in den Nacken rein. Setzen Sie beide Ellbogen auf dem Tisch ab und legen Sie alle zehn Finger in gespreizter Haltung an den Kopf. Massieren Sie Ihre Kopfhaut langsam in kreisenden Bewegungen. Gehen Sie dabei so vor, wie beim Haarwasser auftragen. Eine Hand sollte dabei immer in Kontakt mit der Kopfhaut bleiben. Die Massage mindestens 5 Minuten durchführen. Zum Schluss ziehen Sie mit beiden Händen noch mal leicht an Ihren Haaren.

    Ein Fußbad für Zuhause im Haus oder Garten

    Ein Fußbad ist drinnen in der Wohnung nach einem Winterspaziergang empfehlenswert. Aber auch an Ihrem Wellnesstag draußen im Garten. Hierzu gönnen Sie ihren Füßen ein 20 minütiges lauwarmes Bad in Zitronenwasser. Weiter nichts. Ihre müden Füße werden sich nach dem Bad erholt anfühlen.

    Die perfekte Wellnesspflege für Hände und Nägel

    Eine Maniküre für Zuhause in der Wohnung oder im Haus auf dem Freisitz gefällig? Neben dem Nagel feilen, Formen und Nagelhaut zurückschieben ist ein Handbad eine tolle Sache für einen Wellnesstag. Für geschmeidige Hände eignet sich ein Bad in angewärmtem Olivenöl oder Milch sehr gut. Auch eine Fingermassage ist Wellness pur. Nehmen Sie dazu jeden einzelnen Finger und massieren Sie vom Nagel ab aufwärts in kreisenden Bewegungen. Streichen Sie ihn dann Richtung Nagel aus. Wiederholen Sie das zwei bis drei Mal pro Finger. Ihre Hände und Finger werden sich nach dieser Wellnessbehandlung toll anfühlen.

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    Checkliste WG: Woran ist zu denken? eba0dc302bcd9a273f8bbb72be3a687b 2014-07-17T22:00:00+00:00 Jeder Student möchte günstig wohnen, ohne Abstriche bei der Qualität zu machen. Bald beginnt das neue Semester, was zu teuren Mietpreisen und einem heiß umkämpften Wohnungsmarkt führt. Daher sehen sich viele Studenten gezwungen, eine Wohngemeinschaft zu gründen. Das Leben in einer solchen Immobilie kann sehr spaßig sein, wenn sich alle Mitbewohner an einige Punkte halten: Hygiene, Sauberkeit und Nachtruhe gehören zu den häufigsten Streitpunkten in WGs.

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    Mitbewohner: Casting oder Freunde?

    Bei der Wahl der Mitbewohner sollte man seine eigenen Interessen berücksichtigen. Wer spät feiern geht, wird mit einem stillen Freund eher weniger zurechtkommen - vor allem, wenn die Party in der eigenen Immobilie stattfindet. Wie hoch sind die hygienischen Ansprüche? Eine Wohngemeinschaft sollte aus Leuten bestehen, die in diesem Punkt ähnliche Vorstellungen haben. Als Putzmuffel hat man wenig Lust, täglich das Bad zu reinigen. Wie gestalten die möglichen Kandidaten ihre Freizeit? Bei abweichenden Interessen wird es niemals zu einem gemeinsamen WG-Leben kommen.

    Das Studium ist ein neuer Lebensabschnitt, an den sich viele Schüler erst noch gewöhnen müssen. Daher kann es sich lohnen, über den Tellerrand zu schauen. Im Klartext bedeutet das, dass eine Wohngemeinschaft nicht unbedingt aus Schulfreunden bestehen muss. Es gibt so viele Studenten, die als Mitbewohner besser geeignet wären - weil sie in puncto WG-Leben auf einer Wellenlänge liegen. Hierbei sind vor allem Altersspanne, Interessen und Sauberkeit zu beachten. Es lohnt sich neue Menschen kennenzulernen, da so Freundschaften entstehen können.


    Ist jede Immobilie für WGs geeignet?

    Die Entscheidung ist gefallen, drei Freunde und ein Bekannter möchten eine Wohngemeinschaft gründen. Wo finden sie eine schöne Immobilie, die ihren Vorstellungen entspricht? Das Internet bietet zahlreiche Portale, die sich auf Studentenwohnungen spezialisiert haben. Beim Besichtigungstermin sollte die zukünftige Wohngemeinschaft darauf achten, dass der Grundriss und vor allem die Zimmer WG-tauglich sind. Sie sollten ungefähr gleich groß sein und über eine geräumige Küche verfügen. Ein Aufenthaltsraum ist von Vorteil, da man sich dort gemütlich zusammensetzen kann. Ansonsten leben die Mitbewohner alle ihr eigenes Leben, ohne wirklich in Kontakt zu kommen. Der Zustand der Küche und die Anzahl der sanitären Einrichtungen ist von enormer Bedeutung. Ein Waschbecken alleine genügt nicht für größere WGs. Sind Keller und Dachboden vorhanden? Abstellfläche kann niemals schaden, vor allem bei einer langfristig geplanten Wohngemeinschaft.


    Vertragliche Rahmenbedingungen

    Sobald sich eine Wohngemeinschaft für eine Immobilie entschieden hat, muss sie einen Mietvertrag abschließen. Hierbei gilt es zu klären, wer die Partei des Hauptmieters übernimmt. Diese Frage ist sehr wichtig, da sie alle Mitbewohner betrifft. Problematisch wird es, wenn der Hauptmieter nach wenigen Monaten sein Studium abbricht. Er möchte ausziehen und seine ehemaligen Mitbewohner stehen ohne Immobilie da. Die Nebenmieter sollten sich das Weiternutzungsrecht ihrer Wohnung schriftlich zusichern lassen. Wer zahlt die Kaution und die Nebenkosten? Im Normalfall beteiligt sich jeder Mieter anteilig an diesen Kosten.


    WGs sind voll im Trend

    Wenn man über WGs spricht, denkt man sofort an Studenten. Jedoch erkennen immer mehr ältere Menschen die Vorteile einer Wohngemeinschaft. Der Trend führt weg von der einsamen Einzimmerwohnung hin zum WG-Leben. Eine spezialisierte Fachkraft versorgt die Oma-WG mit frischen Lebensmitteln.

    Es macht Spaß mit Gleichgesinnten zusammenzuwohnen. Langweile kommt niemals auf und es gibt immer etwas zu besprechen. Allerdings sollten sich die Mitbewohner an einige Regeln halten - ob Student oder Rentner. Sofern ein Putzplan existiert, müssen alle Aufgaben rechtzeitig erledigt werden. Manchmal wohnen Menschen zusammen, weil sie an der Miete sparen möchten. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte "Zweck-WG", bei der es oftmals chaotisch zugeht. Die Mitbewohner interessieren sich eher weniger für ihre Umgebung und es kommt kein WG-Leben zustande.

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    Wohnsitz, Kapital & Steuern: Ein kompliziertes Zusammenspiel f770b62bc8f42a0b66751fe636fc6eb0 2014-07-15T22:00:00+00:00 Immobilienmakler müssen sich mit einer Vielzahl juristischer und betriebswirtschaftlicher Themen beschäftigen. Wer plant ins Ausland zu ziehen, sollte die steuerrechtlichen Aspekte nicht außer Acht lassen. Der Kauf von Immobilien im Ausland wird als Kapitaltransfer gewertet, durch welchen unter Umständen eine illegale Umgehung der Vermögenssteuer vollzogen wird. Die Schenkung oder Vererbung deutscher Immobilien zieht steuerrechtliche Probleme nach sich: Dies trifft umso mehr zu, wenn sich eine der Parteien im EU-Ausland befindet. 

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    Immobilien, Wohnsitze, Steuern & Co. - Die Umgehung der Vermögenssteuer
    Die deutschen Steuersätze haben in den vergangen Jahrzehnten zu einer Kapitalflucht ins Ausland geführt. Die Vermeidung der Vermögenssteuer durch einen Kapitaltransfer ins Ausland ist auf legalem Wege kaum möglich. Die Wohnsitze sind in puncto Steuern ausschlaggebend. Wenn Wohnsitze oder Immobilien im Ausland erworben werden, ändert dies nichts an den steuerrechtlichen Regelungen: Diese müssen weiterhin in Deutschland entrichtet werden. Diese Regelung gilt auch dann, wenn zwar der Wohnsitz ins Ausland verlegt wurde, aber nachweislich über 183 Tage auf deutschem Boden verbracht wurden. Wer ins Ausland zieht, muss seine wirtschaftlichen Interessen, d.h. also auch Immobilien, veräußern. Nach dem Verkauf des Inlandsvermögens muss ein vollständiger Wegzug durchgeführt worden sein. Auf diese Art bleiben keine Anknüpfungspunkte zurück, durch welche eine Erhebung der Vermögenssteuer gerechtfertigt werden könnte. Die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen können bei einem Immobilienmakler erfragt werden. Die Beratung durch einen Immobilienmakler garantiert eine rechtliche Absicherung und die Unterbindung unbeabsichtigter illegaler Tätigkeiten. 


    Wohnsitze im Ausland: Schenkung deutscher Immobilien
    Wenn eine Schenkung vollzogen wird, müssen regelmäßig keine Steuern entrichtet werden. Die Schenkung von Immobilien im Wege der vorweg genommenen Erbfolge ist mit einem bestimmten Freibetrag belegt. Wenn allerdings sowohl Schenker als auch Beschenkter ihren Wohnsitz im Ausland haben, unterliegt die Schenkung anderen Regelungen. Die deutsche Immobilie ist dann lediglich mit einem Freibetrag von 2.000 Euro versehen. Mit Urteil vom 22. April 2010 (C-510 / 08 Mattner) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine solche Regelung gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gem. Art. 56, 58 EG verstößt. Mittlerweile steht der deutsche Freibetrag also auch EU-Ausländern und Erben mit Wohnsitz innerhalb der EU zu. Wer bei Schenkungen, Steuern und der Verlegung von Wohnsitzen auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich an einen qualifizierten Immobilienmakler wenden. Dieser kennt sich mit den komplizierten rechtlichen Regelungen aus und kann kompetente Hilfestellungen geben.

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    Rechtliches zu Wohngemeinschaften 9461cce28ebe3e76fb4b931c35a169b0 2014-07-13T22:00:00+00:00 Die Wohngemeinschaft ist nicht nur unter Studenten beliebt: Diese wird auch immer öfter von Berufstätigen gebildet. Wohnungsknappheit und steigende Mieten lassen das kostensparende Zusammenwohnen in deutschen Städten zur Realität werden. Wer mit anderen Personen in einer Wohnung oder Immobilie lebt, sollte sich vorab Gedanken über die rechtliche Situation machen. Eine Wohngemeinschaft wirft zahlreiche Fragen auf und ist unter rechtlichen Gesichtspunkten sogar als Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu betrachten - Das ist den meisten Personen bei Gründung ihrer WGs gar nicht bewusst. Wir klären Sie über WGs auf! 

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    Die Wohngemeinschaft: Flexibel, kostengünstig und rechtlich kompliziert

    Mehr als 20 Prozent der deutschen Studenten leben in einer Wohngemeinschaft. Sobald sich zwei Personen zwecks Kosteneinsparung in einer Immobilie oder Wohnung zusammenschließen, entsteht automatisch eine WG. Durch das Ziel von WGs - im Regelfall die Verringerung der Kaltmiete - schließen die Bewohner eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, § 705 BGB. WGs werden nicht gebildet, wenn Ehe- oder Lebenspartner zusammenziehen. Der Einzug eines Ehepartners in die Immobilie oder Wohnung muss dem Vermieter nicht mitgeteilt werden, sollte aber bei höflichen Mietern eine Selbstverständlichkeit sein. Die Anzahl neuer WG-Mitglieder darf die Anzahl der vorhandenen Schlafzimmer nicht übersteigen: Sonst kann der Vermieter einzelne Mitbewohner der WGs aus "wichtigem Grund" kündigen, § 626 BGB.

    Der Mietvertrag: Das rechtliche Herzstück der modernen WG

    Wer eine Wohngemeinschaft in einer Wohnung oder Immobilie gründen möchte, kann nicht auf einzelne Mietverträge bestehen. Der Vermieter kann zwar mit jedem einzelnen WG-Mitbewohner einen separaten Vertrag schließen, gängig sind aber auch Hauptmietverträge. Bei diesen wird ein einziger Bewohner Hauptmieter. Dieser schließt dann wiederum Untermietverträge mit den anderen WG-Mitbewohnern ab. Zu beachten ist, dass eine Untervermietung das Einverständnis des Vermieters erfordert. Möglich ist es auch, dass die WG von allen Mitbewohnern zeitgleich gemietet wird, d.h. die gebildete Zweck-GbR mietet die WG an. In solchen Konstellationen ist eine Kündigung problematisch: Einzelne Mitbewohner können nicht mehr grundlos kündigen. Die Kündigung kann nur gemeinschaftlich durch die WG ausgesprochen werden. Ein Mitmieter kann nur dann einzeln ausscheiden, wenn der Vermieter zustimmt und alle Mitmieter einer gemeinschaftlichen Entlassung aus dem Vertragsverhältnis zustimmen.

    WGs: Probleme über Probleme

    Es kommt nicht selten vor, dass sich Pärchen oder WG-Mitbewohner zerstreiten: Einer der Beteiligten zieht aus und teilt dies dem Vermieter mit. Falsch gedacht! Nach dem Auszug muss auf jeden Fall gekündigt werden. Ansonsten bleibt der Ausgezogene als Mitmieter bestehen und kann noch Jahre später für Mietrückstände der anderen Mietparteien zur Verantwortung gezogen werden. Die regulären Kündigungsfristen betragen drei Monate: Idealerweise sollte die Kündigung vom Vermieter bestätigt werden. Interessant ist die Frage der Gesamtschuldnerschaft: In einer Wohngemeinschaft kann der Vermieter von jedem einzelnen Bewohner die gesamte Miete verlangen. Dieser muss sich die fehlenden Anteile von seinen Mitbewohnern zurückholen. Wer in eine Immobilie oder Wohnung einziehen möchte, sollte sich in puncto WG schlau machen. Je nach Art des Mietvertrages kann der spätere Auszug mit Problemen verbunden sein. Als Immobilienmakler klären wir Sie über die richtige Vorgehensweise beim Anmieten einer Immobilie oder Wohnung auf und erarbeiten Ihnen einen perfekten Mietvertrag, durch welchen Sie rechtlich abgesichert sind!

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    Wissenswertes zu Grundbuch und Vorkaufsrecht 6ea2ef7311b482724a9b7b0bc0dd85c6 2014-07-10T22:00:00+00:00 Das Grundbuch ist für den Erwerb eines Grundstücks oder Rechts an einem Grundstück unerlässlich. Die Eintragung des Erwerbs erfolgt beim Grundbuchamt, wobei im Vorhinein eine Einigung bei einem Notar stattgefunden haben muss. Bei der Veräußerung von Grundstücken können zahlreiche Fehler erfolgen. Deshalb sollte der Kauf einer Immobilie niemals ohne Immobilienmakler stattfinden. Dieser kennt die Tücken von Notar, Grundbuch und Kauf bei Vorhandensein einer Vormerkung. 

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    Gefahren beim Kauf einer Immobilie

    Wer sich mit einem Immobilien-Eigentümer auf einen Kauf einigt, schwelgt zumeist in der vermeintlichen Sicherheit, dass die Immobilie bald ihm gehört. Beim Immobilienkauf kann aber trotz Notar, Grundbuch-Eintragung & Co. ganz schön viel schief laufen. Zunächst muss angemerkt werden, dass niemals eine Immobilie gekauft wird, sondern lediglich das Grundstück, auf welchem die Immobilie steht. Eine Ausnahme bilden Eigentumswohnungen, welche sonderrechtsfähig sind. Diese "Basics" können leicht beim Immobilienmakler oder Notar in Erfahrung gebracht werden.

    Grundlagen des Immobilienerwerbs

    Wenn sich die Vertragsparteien über einen Immobilienkauf einigen, ist diese Einigung nicht bindend. Das Verkaufsversprechen wird erst dann bindend, wenn es von beiden Kaufparteien bzw. deren Vertretern vor dem Notar erklärt wird. Der Übergang der Eigentümerstellung muss in das Grundbuch eingetragen werden. Erst dann ist der Käufer als neuer Eigentümer zu betrachten. Das Grundbuch liegt als Register beim Grundbuchamt vor: Der Antrag auf Eintragung der neuen Eigentümerstellung kann mitunter mehrere Wochen bis Monate dauern. Das Grundbuch ist nichts anderes als ein Register, für deren Verwaltung das Amtsgericht zuständig ist. Heutzutage ist der Grundbuchbeamte zumeist der Rechtspfleger, § 4 Nr.1h RPflG. Das Grundbuch hat drei Funktionen. Zunächst soll sichergestellt werden, dass der Kauf einer Immobilie eingetragen wird und somit nachvollziehbar ist. Außerdem wird vermutet, dass die Eigentümerstellung im Grundbuch richtig ist. Da Grundstücke mitunter auch von Nicht-Eigentümern bzw. Betrügern verkauft werden, schützt das Grundbuch Erwerber, welche auf die Richtigkeit des Grundbuchs vertraut haben. Diese Informationen werden potentiellen Käufern durch einen Immobilienmakler vermittelt: Der Notar klärt seine Mandanten in der Regel nur selten über rechtliche Problematiken auf.

    Gefahren beim Kauf einer Immobilie ohne Immobilienmakler

    Wer eine Immobilie ohne Immobilienmakler verkauft, muss damit rechnen, dass der Notar keine langen Ausführungen über Gefahren des Grundstückkaufs macht. Generell besteht der Kauf einer Immobilie aus der Einigung (§ 873 BGB) beim Notar und dem Eintrag ins Grundbuch (§ 925 BGB). Erst dann ist der Kauf abgeschlossen. Immobilienmakler wissen um das Vorkaufsrecht und die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs. Neben der Einigung beim Notar und der Eintragung des Kauf ins Grundbuch muss der Verkäufer auch die Berechtigung zum Verkauf besitzen, d.h. Eigentümer der Immobilie sein. Der Notar richtet sich lediglich nach den Angaben im Grundbuch. Wenn der Käufer nichts von der fehlenden Eigentümerstellung der anderen Vertragspartei weiss, kann er die Immobilie trotzdem erwerben, § 892 BGB. Dies gilt aber nicht für vertragliche Verhältnisse wie Miete und Pacht. Der Verkauf von Immobilien durch Unbefugte kann unterbunden werden, indem gem. § 899 BGB ein Widerspruch gegen die Eigentümerstellung in das Grundbuch eingetragen wird. Diese rechtlichen Feinheiten sind juristischen Laien nicht bekannt. Deshalb sollte bei der Veräußerung von Immobilien stets auf einen Immobilienmakler zurückgegriffen werden. Der Immobilienmakler erkennt die Bedeutung rechtlicher Feinheiten und kann eventuell anfallende Kosten und Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorhinein unterbinden.

    Das Vorkaufsrecht

    Neben dem gutgläubigen Erwerb von Grundstücken klärt der Immobilienmakler im Regelfall auch über eventuelle Vorkaufsrechte auf. Das Vorkaufsrecht wird in das schuldrechtliche (§§ 463 - 473 BGB), das dingliche (§§ 1094 - 1104 BGB) und das öffentlich-rechtliche Vorkaufsrecht ( §§ 24 - 28 BauGB) untergliedert. Zwischen einem Grundstückseigentümer und einer dritten Personen kann vereinbart werden, dass diese das Vorrecht zum Kauf des Grundstückes erhält. Schließt der Eigentümer mit einem Käufer einen Kaufvertrag über das Grundstück ab, kann der Vorkaufberechtigte die Immobilie sozusagen "an sich reißen" und einen eigenen Kaufvertrag einfordern. Der Vorkaufsfall i.S.d. § 463 BGB tritt ein, wenn der Eigentümer das Grundstück verkauft. Der Vorkaufberechtigte kann dem Eigentümer nun mitteilen, dass er die Immobilie gerne erstehen möchte. Dafür hat er gem. § 469 BGB zwei Monate Zeit. Wenn ihm der Kauf nicht mitgeteilt wurde, hat der Vorkaufberechtigte sogar wesentlich länger Zeit. Nach der Ausübung des Vorkaufrechts wird der aktuelle Kauf aufgelöst und zwischen dem Vorkaufberechtigten und dem Eigentümer der Immobilie kommt ein neuer Kaufvertrag mit den gleichen Bedingungen zustande. Ein Immobilienmakler hätte seine Kunden auf diese typischen rechtlichen Konstruktionen aufmerksam gemacht. Der Immobilienmakler geht vor Verkäufen zum Grundbuchamt und bespricht mit dem Notar bereits im Vorhinein alle relevanten Thematiken. Neben vereinbarten Vorkaufsrechten existieren auch gesetzliche Vorkaufsrechte. Mietwohnungen können bei Umwandlung in Eigentumswohnungen nach § 577 BGB vom Mieter gekauft werden. Miterben können beim Verkauf von Miterbenanteilen nach § 2034 BGB ebenfalls ein Vorkaufsrecht ausüben. Gem. § 24 BauGB können Gemeinden zur Sicherung der Bauleitplanung ebenfalls als Vorberechtigte Grundstücke erwerben. Die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind vielseitig und sollten im Vorhinein mit dem Immobilienmakler und Notar durchgesprochen werden.

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    Endlich raus aus dem Zuhause und ab in die Ferne | Vergleich und Tipps zu Reise-Buchungsportalen im Internet 0d0fd7c6e093f7b804fa0150b875b868 2014-07-06T22:00:00+00:00 Endlich raus aus dem Zuhause und ab in die Ferne. Die schönste Zeit des Jahres naht und viele Erwachsene und Kinder freuen sich bereits auf den Urlaub. Die meisten Urlauber kennen es: Von der Buchung bis zum Beginn der Reise, stirbt man beinahe vor Spannung und mit jeder Minute, die vergeht, werden die Erwartungen größer. Man fragt sich, wie die Ferienwohnung wohl aussehen wird, die man im heimischen Wohnzimmer im Kreise der Lieben gebucht hat.]]>

    Und dann steigt man voller Erwartungen aus dem Reisebus, dem Taxi oder dem Mietwagen und landet auf dem harten Boden der Tatsache, der den Urlaubstraum, den man im Wohnzimmer noch gehegt hat, zunichte macht. Was dann? Oder eher: Wie kann man dies vermeiden?

    Reisen können so schön sein: Darauf sollte man bei der Buchung achten
    Der Urlaub mit der Familie oder zu zweit lässt sich heute schnell und einfach Zuhause und aus dem Wohnzimmer heraus buchen - zum Beispiel im Internet. Dafür sorgen unzählige Reiseportale, die Reisen, Ferienwohnungen und mehr via Mausklick und auch zu Schnäppchenpreisen anbieten. Das Problem mit dem Internet ist allerdings leider, dass man letztendlich nicht wirklich weiß, was die Familie beim Verreisen am anderen Ende der "Leitung" erwartet. Natürlich gibt es solche und solche Reiseanbieter, wie es auch solche und solche Buchungsportale im Internet gibt. Zudem überprüfen zahlreiche Online-Reiseanbieter ihre Partner heute ebenso gründlich, wie es die Anbieter vor Ort tun. Viele - aber leider, nach wie vor, noch nicht alle. Doch wie lässt sich die Spreu vom Weizen trennen?

    Wir alle kennen Anbieter wie ''weg.de'' oder ''ab-in-den-urlaub.de'' aus der Werbung im Fernsehen. Natürlich heißt eine gut platzierte Werbung nicht immer, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt, der eine schöne Zeit verspricht. Allerdings weisen diese beiden Anbieter zahlreiche positive Testurteile vor - und genau das sollte bei einem seriösen Anbieter der Fall sein. Doch Beurteilungen von der Stiftung-Warentest und Co. sind nicht immer vorhanden und viele Testergebnisse lassen sich fälschen. Deshalb ist es ratsam, beim Verreisen nicht auf die Unternehmen zu setzen, von denen man noch nie zuvor etwas gehört hat oder die schon auf den ersten Blick unseriös erscheinen.

    Wie findet man das richtige Hotel für eine schöne Zeit für sich und die Kinder?
    Anbieter wie die oben genannten bieten passende Reiseziele für die unterschiedlichsten Ansprüche an, die der Reisende an seinen Wunschurlaub stellen könnte. Dadurch werden hier sowohl Familien als auch allein reisende Paare ihre Freude haben. Jedoch sollten diese natürlich wissen, was sie suchen. Denn eine Gruppe Jugendlicher wird nicht dieselben Vorstellungen vom Traumurlaub haben wie ein Seniorenpärchen. Hier helfen viele Buchungsportale mit entsprechenden Bewertungssystemen weiter. Bei diesen können die Urlauber, die bereits in ein aufgeführtes Hotel oder zu einem angebotenen Urlaubsort gereist sind, bewerten, wie zufrieden sie waren und ob sie die erwünschte Freude hatten. Dort werden unter anderem Fragen beantwortet wie: War das Hotel ruhig oder belebt? Wie lebhaft ist der Urlaubsort? Ist er für Kinder geeignet? Und wie sind die Lage und die Ausstattung des Hotels?

    Doch was, wenn man die Mängel erst vor Ort entdeckt?
    Dann sollte man sich umgehend an die Reiseleitung wenden, die auch am Urlaubsort anwesend oder wenigstens telefonisch sein sollte. Ist dies nicht oder nur erschwert der Fall, dann sollte man die Missstände so gut wie möglich dokumentieren - etwa durch Fotografien und Augenzeugen. Somit besteht eine gute Chance, dass man einen großen Teil oder sogar die kompletten Reisekosten später erstattet bekommt. Auch hier kann es also noch Grund zur Freude geben.

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    Das Schlafzimmer und seine Rolle im Haus f73b76ce8949fe29bf2a537cfa420e8f 2014-07-01T22:00:00+00:00 Das Schlafzimmer gehört zu den wohl bedeutendsten Räumlichkeiten eines jeden Hauses. Bei der Raumplanung kommt das Schlafzimmer aber nicht selten zu kurz. Viele Personen denken sich, dass das Schlafzimmer "ja eh nur für den Schlaf" da sei. Nach wenigen Monaten oder Jahren wird sich dann über die Fehlplanung geärgert. Schließlich wird mehr als ein Drittel des gesamten Lebens im Schlaf verbracht.

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    Die Schlüsselrolle des Schlafzimmers
    Da wir schließlich mehr als ein Drittel des gesamten Lebens im Schlaf verbringen, sollte beim Kaufen oder Mieten von Immobilien darauf geachtet werden, dass das Schlafzimmer in einer größeren Räumlichkeit untergebracht wird. In den Morgen- und Abendstunden tragen Größe und Einrichtung des Schlafzimmers maßgeblich dazu bei, dass sich in diesem wohlgefühlt und die Gesundheit beachtet werden kann.

    Richtige Zimmerzuteilung bei Immobilien - Was kommt wohin und welches Zimmer sollte wo sein
    Wer in der Nacht gut schlafen möchte, sollte viel Wert auf ein großes Schlafzimmer legen. Das Schlafzimmer sollte als separater Raum ausgestaltet sein, der sich in einer möglichst ruhigen Lage befindet. Ein Durchgangszimmer oder Schlafzimmer neben der Eingangstüre lässt einen ruhigen Schlaf unmöglich werden. In puncto Gesundheit muss angemerkt werden, dass ein Schlafzimmer viel Raumluft benötigt: Falls dieses an einer Straße liegt, kann das Fenster über Nacht nicht immer offen gelassen werden. Die Gesundheit wird auch durch Straßenlaternen und Leuchtreklamen beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung der Gesundheit liegt auch dann vor, wenn Familienmitglieder aufgrund wechselnder Arbeits- oder Schichtzeiten andere Schlafrhythmen besitzen und den Schlaf der Mitbewohner stören. Beim Mieten oder Kaufen einer Immobilie sollte darauf geachtet werden, dass das Schlafzimmer derart geplant wird, dass Besuche von Freunden der Kinder die Stille im Schlafzimmer nicht stören.

    Vor dem Mieten oder Kaufen von Immobilien
    Wer Immobilien kaufen oder mieten möchte, sollte sich genau über die Raumzuteilung informieren und einen passenden Ort für den Schlaf aussuchen. Wenn Schlafzimmer nur gelegentlich genutzt werden, können kleinere Räumlichkeiten genutzt werden. Schlafzimmer mit regelmäßiger Nutzung sollten größer ausfallen. Eltern können sich überlegen, ob sie genügend Platz für das Aufstellen eines Kinderbettes schaffen. Die Unterbringung eines Kinderbettes im Elternzimmer ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben: Dies ist in den ersten Lebensjahren des Kindes aber durchaus üblich. Wir empfehlen Ihnen sich vor der Auswahl des Schlafzimmers alle notwendigen Schritte durch den Kopf gehen zu lassen, damit Sie im Nachhinein keine "böse Überraschung" erleben! 

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    Freizeitzimmer in Ihrer Immobilie! - Ein neuer Trend? 0deb1c54814305ca9ad266f53bc82511 2014-06-28T22:00:00+00:00 Selbstverwirklichung wird zu einem immer größeren Teil unseres Lebens. Neben dem Beruf ist es also vor allem unsere Freizeit, in der wir uns wiederfinden, uns verwirklichen, uns selbst kennenlernen wollen. Viele Menschen wollen das auch ins eigene Haus übertragen. Ein Beautyzimmer für die gestresste Vollzeit-Mama? Ein Billard-Zimmer für Papa oder gar ein Fußballzimmer für den Nachwuchs? Die Möglichkeiten sind unbegrenzt. Zumindest für alle, die den erforderlichen Platz dafür haben. Aber wie sinnvoll sind Themenzimmer und was sollten Sie vor der Entscheidung beachten?

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    In erster Linie sollten Sie sich vor der Umsetzung immer die Frage stellen, wie groß und langfristig Ihr Wunsch ist. Haben Sie Ihr neues Hobby gerade erst für sich entdeckt, ist die Gefahr groß, dass es nach einiger Zeit wieder im Sande verläuft. Haben Sie überhaupt genügend Zeit und Muße dafür, sich in Ihrem Themenzimmer zu beschäftigen oder landen Sie nach einem stressigen Arbeitstag doch lieber auf der Couch? Und mal ehrlich: Beim Nachwuchs ist die Frage nach der Haltbarkeit von Wünschen und Sehnsüchten ja aus Erfahrung sowieso obsolet.

    Einfach mehr draus machen.
    Wer sich trotz aller Entscheidungsschwierigkeiten und Zweifel für ein Themenzimmer entscheidet, der sollte sich die genaue Nutzung noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Soll das Zimmer wirklich nur für diesen Zweck gebraucht werden? Lassen sich vielleicht andere sinnvolle Dinge mit unterbringen? Das Bügeleisen, der heimische Arbeitsplatz? Der Hometrainer, der sonst im Keller verstaubt? Je mehr unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten Sie in Ihrem Raum unterbringen, desto häufiger wird er auch gebraucht werden. 

    Lieber gesellig oder alleine?
    Vergessen Sie außerdem nicht: Sie müssen sich wohl fühlen in Ihrem Themenzimmer! Wer mit seiner Eisenbahnsammlung doch lieber regelmäßig ins Wohnzimmer umzieht, weil es bei der Familie einfach gemütlicher und geselliger ist, für den hat sich das Themenzimmer kaum gelohnt. Nutzen Sie es dann lieber als Stellfläche und richten Sie sich in Ihrem Lieblingsraum eine zusätzliche kleine Ecke für Ihr Hobby ein.

    Gut fahren mit einem Themenzimmer all jene, die sich davon auch ein bisschen zusätzliche Privatsphäre, Ruhe und Entspannung versprechen. Alle anderen sollten sich die Aufteilung im Haus vielleicht doch noch einmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen…

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    Wie Sie eine günstige Wohnung in Hamburg finden b9228e0962a78b84f3d5d92f4faa000b 2014-06-24T22:00:00+00:00 Kennen sie diese langen Schlangen, die wie aus dem Nichts vor Wohngebäuden auftauchen? Menschen mit hoffnungsvollen Gesichtern. Einige überzeugte. Einige sorgenvolle. Alle sind sie an der einen kleinen Wohnung interessiert, die im Zentrum einer Großstadt gerade zur Vermietung steht. In Städten wie Hamburg, Köln oder München ist das inzwischen zur Realität geworden. Aber Achtung: Das gilt nicht mehr nur für Mietwohnungen! Auch bei Verkaufsangeboten kann es eng werden. Gerade dann, wenn die Wohnung schon für ein kleines Budget zu haben ist. Wie also ein gutes Angebot finden?

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    Lernen Sie Ihre Stadt gut kennen!
    Je besser Sie sich in Ihrer Stadt auskennen, desto besser ist das für Ihre Suche nach einer günstigen Wohnung. Da sich die Mietpreise der einzelnen Stadtteile natürlich auch nach ihrer Beliebtheit richten, ist Gespür gefragt. Stadtteile entwickeln sich immer weiter. Werden plötzlich hip oder verlieren an Bedeutung. Schauen Sie also dort nach Wohnungen, wo die Preise noch günstig sind, wo die Entwicklung des Stadtteils aber positiv ist. Später wird es sich auszahlen! Generell gilt natürlich: Der Stadtrand ist immer günstiger als die Stadtmitte! Wenn die Verkehrsbedingungen günstig sind, können Sie auch dort ein tolles Schnäppchen machen.

    Schärfen Sie Ihre Augen für das Wesentliche!
    Bedenken Sie: Je höher Ihre Erwartungen an Ihre Traumwohnung sind, desto höher wird auch deren Kaufpreis ausfallen. Wer ein riesiges Loft mit Dachterrasse, neuem Bad, moderner Küche und Aufzug sucht, der wird sicherlich etwas finden; aber garantiert nichts Günstiges. Stellen Sie sich am besten schon vor den ersten Besichtigungen darauf ein, dass Sie Kompromisse machen müssen. Das schützt nicht nur vor enttäuschten Erwartungen, sondern schärft auch Ihr Auge für das Wesentliche!
    Übrigens: Wer mit einer Wohnung liebäugelt, die eigentlich zu klein ist für all das, was in ihr untergebracht werden soll: Im Notfall können Sie in vielen großen Städten bereits dauerhafte Lagerplätze anmieten.

    Wählen Sie ungewöhnliche Wege!
    Viele Käufer vertrauen einzig und alleine auf Zeitungsinserate und Anzeigen bei Immobilienscout und Co. Dabei ist es gerade die Mund-zu-Mund-Propaganda, die Eigentümer, Makler und Kaufinteressenten häufig zusammenführt. Deshalb gilt: Je mehr Menschen von Ihrem Gesuch wissen, desto besser. Vielleicht haben Sie sogar Glück und Sie finden Ihre Traumwohnung noch bevor sie überhaupt inseriert ist.
    Eines ist besonders wichtig: Ihr Kaufwunsch sollte nicht größer sein, als die Kompromisse, die Sie einzugehen bereit sind. Heißt im Klartext: Warten Sie lieber mit dem Kauf, bis das für Sie optimale Angebot an den Markt geht. Damit lohnt sich das Warten garantiert doppelt!

    Kontaktieren Sie uns noch heute mit Ihrem Gesuch und wir werden gemeinsam mit Ihnen eine passende Immobilie finden. Wir freuen uns auf Sie!

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    Das Comeback der Barber Shops - Und der ,,Barbershop at home'' 17d63b1625c816c22647a73e1482372b 2014-06-22T22:00:00+00:00 Was mit einem Rasierapparat in wenigen Minuten erledigt ist, wird im Barbershop zur echten Herrenkunst. Hier können Männer unter sich sein, während sie verwöhnt werden. Und das ganz ohne schnippische Frauenkommentare. Retro ist voll im Trend und wer ein echter Mann sein möchte, lässt sich seine Haare nicht mehr vom Friseur, sondern vom Barbier schneiden.

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    Nur für echte Männer: Der Home-Barbershop im eigenen Zuhause
    Man stelle sich vor: Die Männer schicken ihre Frauen zum Shoppen und verabreden sich daheim zum gemütlichen Lästern. Unvorstellbar? Wir sagen, nichts ist unmöglich! Wer sich nicht traut zum Barbershop zu gehen, kann Wellness at home machen. Für den Anfang genügt ein schickes Rasiermesser, inklusive dem wohlriechenden Rasierschaum. Ein After Shave entspannt die Haut nach dem Rasieren und verleiht ihr ein sanftes und glattes Feeling. 

    Darf es noch etwas Retro sein? Stellen Sie sich vor, Sie befinden sich in einem Barbershop der 30er Jahre. Die Menschen tragen interessante Hüte und hören ... keine elektronische Musik! Was jetzt noch fehlt, ist das typische amerikanische Jazz. Verwandeln Sie ihre Wohnung in eine Wellnessoase für Männer, benutzen Sie Kosmetik und das Beste: Die Frauen werden es niemals erfahren! Und nicht vergessen: Was im Home-Barbershop passiert, dass bleibt auch im Home-Barbershop. Männerehrenwort.

    Gentlemen only - Treffpunkt für Klatsch und Tratsch
    Der Barbershop entwickelt sich zum Highlight des Jahres. Seit Jahren ist der Trend zum Bart ungebremst. Gerade jüngere Männer erfinden sich alle paar Monate neu. Heute tragen sie einen Vollbart, während sie morgen komplett ohne Bart kaum noch zu erkennen sind. Sogar die Prominenz macht vor diesem Trend keinen Halt: Das Bondgirl verpasst James Bond in Skyfall eine Bartrasur - ganz traditionell mit Rasiermesser und Fingerspitzengefühl.

    Manche verbinden die Barber Shops mit einem normalen Haarschnitt, andere kommen zur Bartpflege. Viele Männer möchten sich nicht nur die Haare schneiden, sondern über ihre Probleme reden. Der Barbier entwickelt sich immer mehr zum Ansprechpartner für gestresste Herren. Schließlich tauschen sich Frauen im Nagelstudio auch über ihre aktuellen Probleme aus. Auch Männer haben ein Recht auf Privatsphäre - ohne neugierige weibliche Ohren.

    Der Barbershop ist die moderne Form von männlicher Wellness. Dieser Hype führte zu einer Neuerfindung von alten Produkten: Bartbürste, Bartshampoo und Bartöl gelten wieder als absolutes Must-have. Viele Männer beschreiben den Barbierbesuch als Highlight der Woche. Jetzt fehlt nur noch die Zigarre.

    Gerne informieren wir Sie nach dem Um- bzw. Einzug in Ihr neues Zuhause über die Barbershops in der Umgebung Ihrer neuen Immobilie und helfen Ihnen mit den Adressen weiter. Sprechen Sie uns an!

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    Gepflegt und tip-top sauber: Die besten Voraussetzungen für die Werterhaltung von Immobilien 352fe25daf686bdb4edca223c921acea 2014-06-18T22:00:00+00:00 Wenn Sie Immobilien verkaufen oder vermieten möchten, spielen mehrere Faktoren eine Rolle, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Wichtig sind die Lage, die Werterhaltung des Objekts, das Alter und der optische Zustand. Vor dem geplanten Verkauf oder der Vermietung sollten Sie deshalb über Schönheitsreparaturen nachdenken, aber auch mit einer gepflegten Sauberkeit für einen guten Eindruck sorgen. Hilfe beim Verkaufen oder beim Vermieten bietet Ihnen übrigens ein erfahrener Makler - der Fachmann weiß, worauf es ankommt.

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    So sieht Ihr Zuhause gut aus
    Das Zuhause ist ein Ort, an dem man sich wohlfühlen möchte. Ganz gleich, ob Sie selbst darin wohnen oder Immobilien verkaufen oder vermieten möchten, es lohnt sich immer, in die Wohnung Zeit und Geld zu investieren. Je besser Ihre Wohnung in Schuss ist, umso mehr können Sie die Werterhaltung beim Verkaufen oder Vermieten berücksichtigen.

    Wenn das Objekt schon längere Zeit bewohnt ist, dann rentieren sich Schönheitsreparaturen. Das Geld, das Sie dabei investieren, ist wirklich gut angelegt! Bringen Sie vor allem diejenigen Dinge wieder in einen guten Zustand, die nicht funktionieren. Tropfende Wasserhähne und unsauber verlegte Leitungen mindern den guten Eindruck, den Ihr Zuhause machen soll. Frische Farbe an den Wänden sorgt für ein Ambiente zum Wohlfühlen. Ob mit oder ohne Makler, die Wohnung sollte vor dem Verkaufen oder Vermieten einfach gründlich optimiert werden.

    Sauberkeit ist ebenfalls ein wichtiges Kriterium. Packen Sie's an! Moderne Reinigungsmittel helfen Ihnen dabei, dass das Zuhause wieder in neuem Glanz erstrahlt. Bevor Sie jedoch den Putzlappen schwingen und den Staubsauger zum Einsatz bringen, räumen Sie gründlich auf. Erstens putzt es sich dann leichter, zweitens sieht eine aufgeräumte Wohnung gleich viel freundlicher aus.

    Putzen vor dem Fotoshooting
    Wenn Sie einen Makler beauftragen, aber auch beim Selbstverkauf, brauchen Sie in jedem Fall Fotos von Ihrer Wohnung. Die Bilder kommen in die Anzeige im Internet und stellen einen wichtigen Teil des Exposés dar, das ein potenzieller Käufer vom Makler erhält. Damit dokumentieren Sie den Zustand Ihrer Wohnung, machen Werbung für Ihr Objekt und belegen die Werterhaltung.

    Bevor die Fotos geschossen werden, sollten die betreffenden Immobilien noch einmal einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Blitzblanke Fenster und Spiegel kommen auf Fotos wesentlich besser zur Geltung als trübe und verschmierte Glasflächen. Der Fußboden darf ebenfalls strahlen: Gehen Sie noch einmal mit dem Staubsauger drüber, wischen Sie den Fliesenboden, säubern Sie Parkett und Laminat. Achten Sie auch auf Kleinigkeiten. Armaturen im Bad und in der Küche, die auf Hochglanz poliert sind, erzeugen automatisch ein positives Feedback.

    Ihr Zuhause ist es wert, dass Sie dafür Geld ausgeben - da kann sich auch eine professionelle Reinigung durchaus lohnen! Sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Makler. Der Experte kennt sich mit der Werterhaltung von Immobilien aus und berät Sie umfassend.

    Der Feinschliff vor der Besichtigung
    Schließlich ist es soweit: Die ersten Interessenten für Ihr Objekt sind da. Vor dem endgültigen Verkaufen oder Vermieten von Immobilien steht eine eingehende Besichtigung. Die Terminierung und Koordination nimmt Ihnen Ihr Makler gerne ab. Sie sorgen dafür, dass Ihr Zuhause vor der geplanten Besichtigung in einem optimalen Zustand ist.

    Die Werterhaltung zeigt sich in einem gepflegten Objekt, dieser Eindruck ist auf den ersten Blick sichtbar. Aber auch ein weiterer Aspekt darf nicht außer acht gelassen werden: Das Zuhause soll gut riechen. Lüften Sie gründlich! Das Lüften sollte sowieso permanent auf dem Programm stehen. Mit ordnungsgemäßem Lüften vermeiden Sie Schimmelbildung und sparen bares Geld.

    Vor einer Besichtigung können Sie mit einfachen Hilfsmitteln noch mehr Wohlgeruch in Ihrem Zuhause erzeugen. Verzichten Sie auf Raumsprays, sondern setzen Sie lieber auf natürliche Düfte. Lästige Küchengerüche vertreiben Sie mit biologischen Reinigungsmitteln, die auf Zitrone, Orange und Essig setzen. In den Wohnräumen sorgen frische Blumen - gerne etwas duftintensivere Sorten - für eine angenehme Atmosphäre. An unauffälligen Stellen können Sie Geruchsverbesserer aus Zedernholz platzieren.

    Immobilien mit einer guten Werterhaltung lassen sich auch gut vermieten und verkaufen. Lassen Sie sich von uns beraten und erzielen Sie damit den besten Preis für Ihre Immobilie!

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    Jetzt wird´s richtig sauber! | So finden Sie eine gute Putzhilfe! 1068c6e4c8051cfd4e9ea8072e3189e2 2014-06-15T22:00:00+00:00 Geht es Ihnen nicht auch so, dass Sie zwischen Ihrem Job, Ihrer Familie und den sonstigen sozialen Verpflichtungen kaum mehr zum sauber machen kommen? Und das verdiente Wochenende wollen Sie natürlich auch nicht mit Staub wischen, saugen und Fenster putzen verbringen. Die Rettung: Eine Putzhilfe! Aber: Bis dahin ist es für viele ein langer und mühsamer Weg. Denn: Eine gute Haushaltshilfe ist schwer zu finden. Wie kommen Sie also an Ihre perfekte Putzperle?

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    Vier Millionen Haushalte in Deutschland beschäftigen inzwischen eine Haushaltshilfe.
    Und die Zahl steigt stetig. Klar, dass gute Kräfte händeringend gesucht werden. Und nicht nur gut soll sie sein. Zuverlässigkeit, Vertrauen und ein passabler Preis sind ebenso wichtig, um ein gutes Gefühl zu haben, wenn Sie das Haus verlassen.


    Wer sich auf die Suche macht, wird gerade in Großstädten immer wieder auf Probleme stoßen. Zu weit weg, zu ausgebucht, nicht vertrauenswürdig… Wohin sollten Sie sich also wenden? Der vielfach beste Tipp ist es, sich erst einmal im Freundes- und Bekanntenkreis umzuhören. Freunde, die bereits gute Erfahrungen gemacht haben, sind eine sichere und vertrauensvolle Quelle, die Sie nicht außer Acht lassen sollten.

    Unternehmen oder privat?
    Ergibt sich über diesen Zweig nichts, könnten Sie es über ein Dienstleistungsunternehmen versuchen. Der Vorteil: Sie müssen sich nicht um die Anmeldung kümmern, bekommen im Krankheitsfall Ersatzkräfte und profitieren von einer komfortablen Abrechnung. Meist sind Dienstleistungsunternehmen im Vergleich zu privaten Angeboten aber auch teurer. Und: Nicht jeder ist begeistert, wenn die Haushaltshilfe regelmäßig wechselt.
    Wer eine Haushaltshilfe für einen längeren Zeitraum sucht und Wert auf eine zuverlässige Partnerschaft legt, der sollte es über eine private Anzeige versuchen. Werfen Sie einen Blick in Anzeigenblätter, auf Pinnwände und in Tageszeitungen. 

    Doch bevor Sie auf die Suche gehen, sollten Sie sich über einige Punkte klar werden:

    • In welchem Rhythmus soll geputzt werden?
    • Gibt es Sonderwünsche wie Wäsche waschen, Fenster putzen etc.?
    • Gibt es Bereiche der Wohnung, die tabu sind?
    • Welche konkreten Anforderungen haben Sie an die Person selbst?
    • Wie lange soll die Reinigung dauern?
    • Was muss die Reinigungskraft noch wissen? (Besonderheiten in der Familie, im Tagesablauf)

    Sobald Sie jemanden gefunden haben, fragen Sie nach der Möglichkeit eines Probetages, um sich von den Fähigkeiten der Haushaltshilfe zu überzeugen. Auch eine anschließende Probezeit ist möglich. Ganz wichtig ist danach die Anmeldung. Informieren Sie sich hier auch bei der Minijobzentrale zu Ihren Möglichkeiten und Pflichten. In den Vertrag sollten Sie unbedingt auch eine Verschwiegenheitsklausel aufnehmen. Schließlich muss nicht jeder wissen, wie es unter Ihrem Bett aussieht! 

    Und vorher:
    Geht’s an den Verhandlungstisch! Der Stundenlohn Ihrer Putzperle ist frei verhandelbar. 10 Euro müssten aber mindestens drin sein. In Städten bezahlen Sie auch gerne einmal mehr.
    Und nun: Fröhliches suchen – und entspannen im frisch geputzten Haus!

     

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    Freitag, der 13te: So ein schlimmer Tag - oder? 66368270ffd51418ec58bd793f2d9b1b 2014-06-12T22:00:00+00:00 Es war einmal ein kleiner Junge. Nichts ahnend begab er sich auf den Weg zum Bäcker, als ihm eine schwarze Katze über den Weg lief. Direkt neben ihm zerbrach ein Spiegel, er schnitt sich an einem Splitter. Kurz darauf blickte er auf den Kalender: Es war Freitag der 13., der Unglückstag schlechthin. Ist da nicht jedem ein bisschen mulmig zumute? Alle diese Omen verleiten zu negativen Vorahnungen. Kaum jemand wird bei dieser kleinen Geschichte daran gedacht haben, ob der Junge vielleicht seinen Geburtstag feiert. Genießt dieser Tag zu Recht seinen schlechten Ruf oder handelt es sich nur um Aberglaube?

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    Sollte man an einem Freitag, den 13. lieber keine Aktien kaufen?
    Warum dieser Freitag als Unglückstag gilt, ist vielen nicht bewusst. Fälschlicherweise wird die Schuld gerne auf den "Schwarzen Freitag" geschoben. Im Jahre 1929 brachen die Börsenkurse zusammen, es folgte einer der größten Börsencrashs der amerikanischen Geschichte. Dieses Ereignis führte zu einer hohen Arbeitslosigkeit und gilt als Wegbereiter für das Nationalsozialistische Regime in Deutschland. Allerdings begannen die Kursverluste bereits einen Tag früher, also am Donnerstag. Damit scheidet dieses Ereignis als Ursprung allen Übels aus. Woher kommt dieser Aberglaube wirklich? Eine mögliche Geschichte hat ihren Ursprung in der christlichen Tradition. 

    So ließ Philipp IV., König von Frankreich alle Tempelritter im Jahre 1307 verhaften - rein zufällig an einem Freitag, den 13ten. Viele von ihnen wurden eingesperrt und hingerichtet, nachdem sie zuvor der Ketzerei beschuldigt wurden. Das Motiv für diese Gräueltat war denkbar einfach: Die Tempelritter galten als wohlhabender christlicher Orden und der König wollte sich dieses Reichtums bemächtigen. Suchen uns heutzutage die bösen Tempelritter in unserem Zuhause auf oder handelt es sich bei dieser Erzählung um Humbug?

    Von guten und bösen Zahlen
    Unabhängig von dieser Geschichte genießen Freitag und 13 einen schlechten Ruf. Adam und Eva wurden an einem Freitag aus dem Garten Eden vertrieben. Jesus fand an diesem Tag seinen schrecklichen Tod. Jedoch sehen die Protestanten diesen Tag eher als Glückstag an, er ist für Hochzeiten sehr beliebt. Im Gegensatz dazu fürchten sich die Katholiken vor diesem Freitag und bleiben lieber Zuhause. Sie assoziieren diesen Tag mit Unheil und Leid. Genauso verhält es sich mit der Zahl 13, die ihren schlechten Ruf der 12 verdankt. Es ist die Rede von 12 Aposteln und 12 Monaten, alles ganze und einheitliche Zahlen. Jesus wird vom 13. Gast, dem Judas verraten. Die Zahl 12 symbolisiert Vollkommenheit und Ordnung, während die 13 als Teufelsdutzend bezeichnet wird. 12 + 1 macht 13, das Dutzend ist voll.

     

    Andere Länder, andere Unglückstage?
    In China wird wohl kaum jemand vom Hocker fallen, wenn der 13. auf einen Freitag fällt - eher im Gegenteil: Die Zahl 13 gilt dort als heilig, genauso wie im alten Römischen Reich. Die Mexikaner feiern die 13 als Glückszahl. In Spanien und Griechenland fürchten sich die Menschen vor dem Dienstag, den 13ten. Dieser Tag gilt dort als Unglückstag, während es in Italien Freitag, der 17. ist. Statistisch betrachtet ereignen sich an diesem Tag genauso viele Unfälle wie an anderen Freitagen. Niemand muss sich am Freitag im eigenen Zuhause verbarrikadieren, außer die ganze Familie macht mit. Dann hat es etwas von familiärer Tradition.

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    Fit im Büro | Tipps für den Alltag am Schreibtisch 66808e327dc79d135ba18e051673d906 2014-06-10T22:00:00+00:00 Gehören Sie zu den wenigen Exemplaren, die den Morgen mit Yogaübungen beginnen, ins Büro joggen und nach Feierabend noch eine ausgedehnte Runde mit dem Mountainbike drehen? Nein? Regen Sie sich jetzt bloß nicht darüber auf, denn damit gehören Sie zum größten Teil der Bevölkerung, der zu wenig Sport macht. Doch da Sport nicht nur körperlich, sondern auch mental fit hält, sollten Sie unbedingt versuchen, etwas mehr Sportlichkeit in Ihren Alltag zu bringen. Wie soll das gehen zwischen Job, Kindern, Haushalt und Hobbys? Ganz einfach – ein paar Möbel oder Einrichtungsgegenstände im Büro reichen aus, um während des Arbeitstages immer wieder etwas für die körperliche Fitness zu tun. 

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    Begrüßen Sie als erstes den Türrahmen – und dann den Chef!
    Für straffe und kräftige Oberarme suchen Sie sich einfach den schönsten Türrahmen im Büro aus, stellen sich hinein und machen einen Ausfallschritt nach vorne. Das vordere Bein beugen Sie etwas, um einen sicheren Stand zu haben. Nun einfach beide Hände gegen den Türrahmen drücken und die Spannung etwa 15 Sekunden halten. Danach können Sie kurz entspannen und sich lockern. Anschließend können Sie die Übung noch bis zu 10 Mal wiederholen.

    Direkt beim ersten Kaffee etwas für den Rücken tun
    Nach einigen Stunden im Büro tun Ihnen der Nacken oder der untere Rücken weh? Dagegen können Sie frühzeitig etwas tun! Setzen Sie sich gerade auf einen Bürostuhl und lehnen Sie den Rücken an die Stuhllehne. Nehmen Sie ein Wasserglas (oder für Geübte auch eine Wasserflasche) und heben Sie dieses auf Augenhöhe an und senken es wieder ab, sobald Sie ein Ziehen verspüren. Der Effekt: Die obere Wirbelsäule entspannt dadurch!
    Wer noch etwas für die Arme tun möchte, schnappt sich zwei größere Wasserflaschen und stellt sich mit angewinkelten Beinen ins Büro. Dann die Arme nach oben führen, beugen und auf Höhe der Schultern kurz halten.

    Und wenn´s keiner sehen soll: Übungen im Sitzen
    Wer im Büro keine großartigen Fitnessübungen machen möchte, der kann auch ganz unbemerkt aber dennoch effektiv trainieren. Ihr Bauch wird es Ihnen danken! Nehmen Sie dafür eine gerade Sitzhaltung ein und spannen Sie Bauch- und Gesäßmuskulatur an. Halten Sie die Spannung einige Sekunden und lösen Sie diese wieder. Diese Übung können Sie bis zu 30 Mal wiederholen und gerne mehrmals am Tag anwenden. Gut machbar übrigens auch während der Fahrt in den Feierabend. Und da macht sie sicherlich noch ein bisschen mehr Spaß als im Büro, oder?

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    Kommt Kinder! | So machen Sie Ihr Haus kindersicher. a96b65a721e561e1e3de768ac819ffbb 2014-06-08T22:00:00+00:00 Hier eine Steckdose, da eine gefährliche Treppe, dort eine scharfe Kante, ein Messer, eine Schere, ein offenes Fenster… Kleine Kinder sind im Alltag vielseitigen Risiken ausgesetzt, denen Eltern mit geeigneten Methoden entgegentreten müssen. Denn klar ist auch: Sie können Ihre Augen nicht überall haben. Da tut es gut, sich auf ein paar kleine Haushaltshelfer verlassen zu können. Doch welche Gefahren gibt es und wie treten Sie Ihnen entgegen?

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    Was Sie sowieso schon wissen:
    Der beste Schutz ist immer die Anwesenheit von Mama und Papa. Aber: Kinder sind schnell! Und: Kinder sollen frühzeitig Selbstständigkeit lernen. Umso wichtiger ist es, sie vor besonderen Gefahren, deren Risiken Klein- und Vorschulkinder noch nicht einschätzen können, zu bewahren.

    Die erste Gefahr: Strom!
    Sie sind ja auch so interessant: Diese kleinen quadratischen Gebilde mit den zwei Löchern, in die man so gut seine kleinen Kinderhände hineinstecken kann. Und auch wenn viele Steckdosen schon von Hause aus gesichert sind: Sie können nie vorsichtig genug sein! Zumal Kinder auch gerne einmal Stifte oder sonstige Gegenstände in die Steckdosen stecken wollen. Klar, dass es dann gefährlich wird! Wer auf Nummer sicher gehen möchte, besorgt sich im Babyfachhandel einen Steckdosenschutz, der die komplette Steckdose abdeckt. Der Vorteil: Die Steckdose ist unbenutzbar; auch für Babys kleine Hände. Ist das Kind selbstständig genug, können Sie den Schutz wieder entfernen. Wer seine Steckdosen alle in Betrieb halten möchte, der sollte sich einen Schutz holen, in dem man trotzdem noch einen Stecker einstecken kann. Meist sind diese Schutzausrüstungen mit Schiebemechanismen versehen. Aber: Schlaue Kinderköpfchen könnten es irgendwann schaffen, die Kindersicherung zu umgehen! Achten Sie also immer darauf, wenn Ihr Kind sich einer Steckdose nähert.

    Die zweite Gefahr: Höhe
    Ob Treppen oder Fenster: Beide sind für Kinder unheimlich interessant. Und extrem gefährlich! Um einen Türschutz und später auch um eine Fenstersicherung werden Sie nicht herumkommen. Türsicherungen gibt es in unterschiedlichen Varianten. Zum Darübersteigen, mit Hochziehmechanismus oder zum normalen Öffnen mit Sicherheitsknopf. An allen Türen, hinter denen eine Treppe oder ein gefährlicher Höhenunterschied folgen, sollten Sie die praktischen Türchen anbringen. Übrigens: Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der bringt auch vor Räumen, in die Kinder nicht gelangen sollen, einen Türschutz an. Die Küche ist hierfür ein beliebter Ort. An Fenstersicherungen sollten Sie denken, sobald Kinder das Laufen und Klettern lernen. Schnell steht Ihr Nachwuchs sonst auf einem Stuhl, klettert auf die Fensterbank und versucht den Griff zu drehen.

    Die dritte Gefahr: Hitze
    Kamin, Herd, Backofen: Alle drei sind für Kinder unheimlich interessant. Mit den Folgen von Verbrennungen können sie noch nicht viel anfangen. Für Kamine gibt es deshalb – ähnlich einem Türschutz – große, individuell aufstellbare Schutzgitter, damit Kleinkinder dem Kamin nicht zu nahe kommen können. In der Küche sorgen ein Verstellschutz für die Herdknöpfe, eine Sicherung für die Backofentür und ein Herdhitzeschutz dafür, dass die heißen Quellen tabu bleiben.

    Die vierte Gefahr: Der große Rest
    Ob scharfe Messer und Scheren, verschluckbare Kleinteile, Glas oder splittriges Kaminholz: Kleinkinder finden überall etwas, das ihnen gefährlich werden könnte. Sicherlich: Ihr Mobiliar muss nicht erst ab 1,50 Meter Höhe beginnen, aber: Verschließen Sie alle gefährlichen Sachen und stellen Sie diese in eine für Kinder nicht erreichbare Höhe.

    Der Effekt:
    Sobald Ihre Kinder der risikoreichen Zeit entwachsen sind, werden Sie sich über viel wiederentdecktes Mobiliar und Deko freuen!

    Gerne geht das Team der WARNHOLZ Immobilien GmbH mit Ihnen durch Ihre Immobilie, um auf mögliche Gefahren für Ihr Kind aufmerksam zu machen. Sprechen Sie uns an!

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    Wenn´s dem Vermieter zu bunt wird… - Was Mieter beim Auszug unbedingt wissen müssen! 41f1f19176d383480afa65d325c06ed0 2014-06-06T22:00:00+00:00 Wir alle kennen die ewige Diskussion: Müssen bunte Wände beim Auszug wieder weiß gestrichen werden? Die einen sprechen von einer Ermessensentscheidung, die anderen sind sich sicher, dass der weiße Neuanstrich Pflicht ist. Der Bundesgerichtshof hat dazu bereits 2013 ein eindeutiges Urteil gefällt.

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    Zunächst einmal die gute Nachricht für Mieter:
    Während der Mietzeit dürfen diese die Wandgestaltung weiterhin frei bestimmen. Ob blau, rot, grün oder gelb – alles ist erlaubt, so lange die aufgebrachte Farbe auch wieder entfernbar bzw. überstreichbar ist. Denn bereits seit dem vergangenen Jahr nimmt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der sonst für seine mieterfreundlichen Urteile bekannt ist, die Mieter in die Pflicht. Haben diese in ihrer Wohnung Farben an die Wände gebracht, müssen sie diese vor dem Auszug in neutralen und hellen Farben streichen oder aber die Kosten für die Beauftragung eines Malerunternehmens übernehmen.

    Damit gibt der Bundesgerichtshof einem Vermieter Recht, der nach dem Auszug seiner Mieter aus einer Doppelhaushälfte die Kosten für die Überstreichung der bunten Wände mit der Kaution verrechnete und den Mietern den restlichen Betrag in Rechnung stellte. Das Urteil gilt unabhängig davon, was im Mietvertrag zwischen Mietern und Vermietern festgehalten wurde.

    Warum es nicht unbedingt weiß sein muss…
    Obwohl der Bundesgerichtshof generell eher gegen feste Klauseln zu Schönheitsreparaturen entscheidet, hat er diesmal ein Grundsatzurteil gefällt, das viele Mieter betreffen wird. Für sie gilt künftig, dass die Wohnung in einer Farbe gestrichen werden muss, „die für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel ist“, so Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter des BGH. Genau festgelegt hat sich der Bundesgerichtshof damit nicht. Ob Weiß, Beige, Creme oder Vanille: Die Farbe sollte in jedem Fall hell und neutral sein. Wer sich unsicher ist, der sucht am besten das offene Gespräch mit seinem Vermieter. Das erspart unnötige Streitereien beim Auszug und sorgt für klare Verhältnisse. Möglicherweise ist der Vermieter ja auch mit der bunten Wandfarbe einverstanden. Sollte das so sein, sollten sich Mieter das schriftlich geben lassen, um am Ende nicht doch auf eventuellen Malerkosten sitzen zu bleiben.

    Und auch, wenn das Leben bunt am schönsten ist: Am einfachsten ist es, wenn Sie einfach alles weiß lassen…

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    Reiseapotheke - Was Zuhause immer da ist, fehlt manchmal auf Reisen bbf94b34eb32268ada57a3be5062fe7d 2014-06-04T22:00:00+00:00 Für Millionen von Bundesbürgern steht bald wieder die schönste Zeit des Jahres an: Das Zuhause wird verlassen und ein spannender Urlaub kommt. Sie begeben sich auf Reisen in alle Welt. Vielleicht sogar in unbekannte Regionen oder Kulturen. 

    Damit die Ferien ein ungetrübtes Erlebnis werden, darf man aber nicht vergessen, die Reiseapotheke mitzunehmen.

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    Warum braucht man überhaupt eine Reiseapotheke?
    Zuhause ist die Versorgung mit Medizin oder Hilfsmitteln kein Problem. Man geht zum Arzt oder Apotheker und bekommt, was man benötigt. Im Ausland sieht das oft anders aus. Manche Urlaubsorte sind sehr abgelegen und es gibt dort einfach keine Medizin. Zudem haben die Präparate (obwohl sie dieselben Wirkstoffe enthalten) ganz andere Namen. Außerdem besteht im Ausland, besonders in schwach entwickelten Ländern, immer ein gewisses Risiko, gefälschte oder abgelaufene Arzneimittel zu bekommen. Mit seiner eigenen Reiseapotheke ist man für Notfälle gerüstet.

    Was gehört in die Reiseapotheke?
    Auf jeden Fall nicht nur Medizin, sondern auch andere Heilmittel. Unentbehrlich sind beispielsweise Schmerzmittel, die zugleich fiebersenkend und entzündungshemmend wirken. Ebenso wichtig sind Präparate gegen Durchfall, Magenschmerzen und Sodbrennen. Ungewohnte, scharf gewürzte Speisen können schnell Probleme machen. In die Reiseapotheke gehören auch Präparate gegen Verstauchungen, Prellungen, Sonnenbrand und Insektenstiche. Komplettiert wird der Inhalt durch Verbandszeug, Wundpflaster, Schere, Pinzette und Mittel zur Wunddesinfektion. Damit ist man auch weit weit weg von Zuhause gerüstet und minimiert das Risiko von Problemen.

    Worauf sollte man achten?
    Falls man rezeptpflichtige Medikamente einnehmen muss, sollte man unbedingt das aktuelle Rezept des behandelnden Arztes mitnehmen. Um Probleme beim Zoll im Ausland zu vermeiden, empfiehlt es sich, zumindest eine englische Übersetzung des Rezepts mitzunehmen. Hilfreich ist auch, wenn der Arzt die Wirkstoffe der Präparate aufschreibt. Falls man doch Medizin im Ausland kaufen muss, ist das eine große Hilfe, da die Präparate dort unter ganz anderen Handelsnamen verkauft werden. Medizin kauft man im Ausland am besten nur in seriösen Apotheken, weil dort das Risiko am geringsten ist, gefälschte oder abgelaufene Präparate zu bekommen. Bei bestimmten Präparaten, die Rauschmittel oder Alkohol enthalten, kann es in manchen Ländern Schwierigkeiten geben. Am besten erkundigt man sich rechtzeitig beim Reiseveranstalter oder auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

    Einige Tipps für die Reise
    Am besten ist es, wenn man sich seine Reiseapotheke selbst zusammenstellt. Nicht zu viele Präparate mitnehmen, damit das Gepäck nicht zu umfangreich wird. Man kann sowieso nicht Medizin gegen alle Krankheiten einpacken. Die Reiseapotheke sollte stets kühl und gegen Sonne geschützt aufbewahrt werden, da viele Präparate durch Sonne oder Wärme unwirksam werden. Noch wichtiger als eine Reiseapotheke ist eine Auslandskrankenversicherung, die im Notfall die Kosten des Rücktransports nach Deutschland übernimmt.

    (Quelle und weitere Infos hier)

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    Die Fussball-WM 2014 in Brasilien - perfekte Unterhaltung nicht nur für Fans 8cb22bdd0b7ba1ab13d742e22eed8da2 2014-06-02T22:00:00+00:00 In diesem Jahr ist es wieder soweit. Die Fußball-WM findet statt und das deutsche Team gehört zu den Favoriten im Kampf um den Titel. Doch wie in den Jahren zuvor hat das Team von Jogi Löw einige Aufgaben vor der Brust, welche dem Titelgewinn im Weg stehen können. Vor allem die Tatsache, dass bei einer Weltmeisterschaft in Südamerika noch nie ein europäisches Team Weltmeister wurde scheint hier ein echtes Omen zu sein. Doch wenn am 12. Juni dieses Jahres das Eröffnungsspiel zwischen Brasilien und Kroatien angepfiffen wird, werden die Karten bei der Fußball-WM nochmals neu gemischt. Schließlich zählen nur die Ergebnisse auf dem Platz und keine irgendwie gearteten Vorzeichen und schlechten Omen. Brasilien als Land des Fußballs ist natürlich eines der schönsten Veranstaltungsorte für die Fußball-WM seit Jahren, doch gibt es einige Schwierigkeiten im Land, die eine erfolgreiche WM eher schwierig erscheinen lassen.

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    Starke Aufregung im Vorfeld der Weltmeisterschaft in Brasilien
    Man merkt bereits in den Medien, dass die Weltmeisterschaft immer näher rückt. Denn die Fußball-WM sorgt nicht überall für Begeisterung und ist vor allem in Brasilien selber verantwortlich für viele Proteste. Bei diesen friedlichen Demonstrationen werfen die Demonstranten der Regierung vor, dass zuviel Geld für die Weltmeisterschaft ausgegeben wurde, welches in anderen Projekten besser aufgehoben wäre. Doch auch die so genannten Favelas, Hüttensiedlungen in Brasilien machen zur Zeit Schlagzeilen. Da diese Favelas oftmals als Brutstätten organisierter Kriminalität gelten und die Brasilianische Regierung für die Weltmeisterschaft einen möglichst reibungslosen Ablauf garantieren möchte, rücken zur Zeit Polizei und Militär in diese Favelas ein und sorgen hier für Ordnung. Doch gerade diese potentiellen Gefahrenherde sind ein wichtiger Grund, warum man die Fußball-WM viel gemütlicher in den eigenen vier Wänden oder im eigenen Garten genießen sollte. Denn hier kann man in aller Ruhe das deutsche Team anfeuern und muss sich nicht mit dem Stress und der Hitze der Weltmeisterschaft in Brasilien auseinander setzen. Auch der große räumliche Abstand der einzelnen Spielorte lässt eine erholsame Zeit in Brasilien eher unwahrscheinlich erscheinen. Während das Final-Spiel der WM, dass die deutsche Nationalmannschaft mit viel Glück erreichen sollte, in Rio de Janeiro stattfinden soll, wäre spätestens für dieses Finale eine weitere Reise im Landesinneren notwendig. Denn die sonstigen WM-Spielorte der deutschen Mannschaft liegen weit von dieser faszinierenden Metropole entfernt. Natürlich kann man die Strecken nicht mit denen der WM in Südafrika vergleichen, doch auch hier muss man mit erheblichem Aufwand rechnen, wenn man alle Spiele des deutschen Teams live sehen möchte.

    Die Weltmeisterschaft 2014 im Sommer genießen
    Anstatt sich also im Sommer mit überfüllten Stadien und anstrengenden Reisen abplagen zu müssen, kann man auch viel einfacher Zuhause oder im eigenen Garten die Fußball Weltmeisterschaft genießen. Da die Spiele aufgrund der Zeitverschiebung zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden, muss man sich hier auf ein wenig mehr Variabilität gefasst machen. So finden die Spiele der Fußball WM in Brasilien zu den verschiedensten Abendzeiten statt. Doch die Spiele der Deutschen Mannschaft beginnen in der Vorrunde entweder um 18 oder um 21 Uhr, so dass sie sich perfekt in einen gemütlichen Fan-Abend integrieren lassen. Wenn das Wetter im Sommer mitspielt, kann man Zuhause in aller Ruhe im Garten grillen und dabei die Spiele in aller Ruhe genießen. Besser und leichter lässt sich Sport nicht mit Genuss verbinden. Ein solcher Fan-Abend ist dabei deutlich angenehmer, als das mittlerweile verbreitete Public-Viewing. Denn die unterschiedlichen Zeiten der Spiele machen es schwieriger einen solchen Abend auf einer Fan-Meile genießen zu können. Viel angenehmer ist ein solcher Fan-Abend hingegen im eigenen Garten, wo man mit Freunden den Grill anwerfen kann und gemeinsam den Sommer genießen kann, ohne sich der Hektik und dem Stress einer Großveranstaltung aussetzen zu müssen. Und ist der Sommer in Deutschland mal wieder verregnet, kann man statt zu grillen auch einfach die Spiele im eigenen Wohnzimmer genießen und den Garten einfach Garten sein lassen. Zuhause die Spiele der deutschen Mannschaft bei der Fußball-WM in Brasilien gucken zu können, bietet dem entsprechend deutliche Vorteile. Um einen solchen Fan-Abend auch richtig genießen zu können und entsprechend in Stimmung zu kommen, sollte man das Eigenheim natürlich auch entsprechend vorbereiten. Möchte man grillen, sollte man nicht nur für genügend Sitzmöglichkeiten im Garten sorgen, sondern auch den Fernseher Zuhause so stellen, dass man die Spiele von der Terrasse aus sehen kann. Beim Schauen der Fußball-WM im eigenen Wohnzimmer, kann man das Zuhause mit entsprechenden Fan-Accessoires schmücken um für die passende Stimmung zu sorgen.

    Aus der eigenen Immobilie ein Sport-Paradies machen
    Wer also die Weltmeisterschaft in aller Ruhe genießen möchte und die Spiele des deutschen Teams gemeinsam mit Freunden und Familie erleben möchte, kann dies am besten in den eigenen vier Wänden tun. Hier bietet sich die einfachste Möglichkeit, sich schnell der jeweiligen Witterung anzupassen und somit den Fernsehgenuss nicht vom Wetter abhängig zu machen. Wenn Jogis Jungs ihre ersten Spiele machen, kann man gemütlich Zuhause oder im Garten sitzen und gemeinsam mit Millionen von Fans über wichtige WM-Tore jubeln oder über die Schiedsrichterentscheidungen meckern. Einfach gemütlich den Sommer genießen und gemeinsam mit Freunden grillen und dabei in aller Ruhe die Fußball-WM in Brasilien genießen. Verfügt man über einen entsprechend großen Fernseher und gemütliche Sitzgelegenheiten, kann man so ganz einfach mit vielen Freunden gemeinsam die Weltmeisterschaft in Brasilien genießen, ohne viel Aufwand zu betreiben. In einer eigenen Immobilie muss man hierbei noch nicht einmal auf direkte Nachbarn Rücksicht nehmen und kann sich laut jubelnd über jedes Tor freuen. Denn auch wenn in der Presse oftmals gegenteilige Meinungen zu lesen sind. Das aktuelle deutsche Team unter dem Trainer Jogi Löw gehört zu den besten, die Deutschland jemals hervor gebracht hat. Wenn nun noch der Weltmeistertitel geholt werden kann, machen sich Trainer und Spieler gleichermaßen unsterblich in den Herzen der Nation. Wir gönnen es ihnen aus ganzem Herzen!

    Insgesamt lässt sich sagen, dass es kaum etwas Schöneres gibt, als gemeinsam mit Freunden und Familie im Sommer die Weltmeisterschaft in den eigenen vier Wänden zu genießen. Dank der vielen Möglichkeiten, wie das Grillen im Garten oder dem Fußball-Abend im Wohnzimmer, kann man so einfach und ohne viel Aufwand die WM-Stimmung nach Hause holen. Dank des unberechenbaren deutschen Wetters kann man so flexibel auf alle Witterungsverhältnisse reagieren und einfach den Sport und die Leistungen des deutschen Teams genießen. Warum also nicht jetzt schon mit der Planung beginnen und Freunde und Verwandte für die Spielabende der deutschen Nationalmannschaft einladen. Passende WM-Häppchen und kalte Getränke sorgen hier schnell für die passende Stimmung und ein erfolgreiches Fußball-Erlebnis. Wer sich frühzeitig auch um die passende Dekoration kümmert, kann das eigene Wohnzimmer oder den eigenen Garten schnell in seine ganze persönliche Fan-Meile verwandeln, ohne sich dabei durch Sicherheitskontrollen oder betrunkene Fans gestört fühlen zu müssen. Dies geht zwar auch in der eigenen Wohnung, doch vor allem für Eigenheimbesitzer bietet diese Fußball-WM in Brasilien die meisten Vorteile.

    Ganz gleich, wo Sie die WM 2014 genießen, wir wünschen Ihnen viel Spaß!

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    Dekoideen zum Selbermachen! | Frischer Wind für Ihr Zuhause… d709f38ef758b5066ef31b18039b8ce5 2014-05-30T22:00:00+00:00 Kennen Sie das: Sie entrümpeln schweren Herzens Ihren Speicher und finden allerlei alte Möbelstücke und Krimskrams? Zu alt, um sich das verstaubte Zeug in die Wohnung zu stellen, aber zu schön, um es wegzuwerfen? Dann nichts wie ran an den Speck: Mit ein bisschen Geschick lässt sich aus jedem Stück ein Dekoschatz machen! Heute: Wie aus einer alten Kommode zwei ganz neue Möbelstücke werden…

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    Was Sie dafür brauchen? Ein gutes Auge und Vorstellungskraft! Denn nicht alles eignet sich, um Ihre Wohnung aufzupeppen. Halten Sie nach Möbeln Ausschau, die wenige Ecken und Kanten haben. Möbel ohne Schrammen und Kratzer. Denn diese sind am leichtesten zu lackieren. Materialien aus Holz sind für kleine Dekorationsarbeiten am besten geeignet. Und wer einen leeren Speicher hat: Ein Besuch über den Flohmarkt lohnt sich immer…

    Eine Kommode – zwei Ideen!
    Sie haben eine alte Kommode, die schon fast in sich zusammenfällt? Dann entkernen Sie sie doch einfach und machen Sie hübsche Regalborde daraus. Wie das geht? Schubladen mit einem Akkuschrauber aus ihrer Befestigung lösen. Überlegen Sie sich dann eine geeignete Tiefe für die Schubladenborde. Ideal sind zwischen 15 und 20 Zentimetern. Dann können Sie nämlich Bücher oder andere Dekoration wunderbar unterbringen. Nun kürzen Sie die Schublade auf das gewünschte Maß und ersetzen gegebenenfalls den Schubladenboden durch eine neue Spanplatte. Meist hängt dieser nach jahrelanger Benutzung nämlich durch. Lackieren Sie die Schublade in Ihrer Wunschfarbe. Pastelltöne sind aktuell der absolute Trend!

    Im nächsten Schritt organisieren Sie sich eine große Spanplatte, die Sie abschleifen und ebenfalls in Ihrer Wunschfarbe lackieren. Ein Schriftzug oder ein Wandtattoo vervollständigen das Bord. Anschließend verschrauben Sie die Schubladen an der Spanplatte und schwupps – haben Sie ein originelles Wandboard mit viel Stellfläche, das Sie ganz lässig an die Wand lehnen können.

    Und was passiert mit dem leeren Kommodenkorpus? Wenn das Stück noch einigermaßen erhalten ist, lohnt sich das Abschleifen und Lackieren. Schrauben Sie vorher die Schubladenschienen ab und säubern Sie das innere der Kommode. Nach dem Lackieren können Sie den Innenraum der Kommode mit LED-Spots beleuchten und mit zwei großen Windlichtern oder anderer Dekoration bestücken. Die Rückwand des Innenraums wird schöner, wenn Sie sie mit einer trendigen Tapete bekleben, die im krassen Gegensatz zum altmodischen Look der Kommode steht. Wer einen Kamin hat, der findet in der Kommode einen geeigneten Standort fürs Kaminholz. Sieht super aus und spart eine Menge Platz!

    Viel Spaß beim Nachbauen!

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    Wie der Garten Ihnen eine finanzielle Wertsteigerung der Immobilie ermöglicht bbcbff5c1f1ded46c25d28119a85c6c2 2014-05-27T22:00:00+00:00 Bei Immobilien handelt es sich um ein Gut, mit welchem man durch etwas Geschick leicht Geld verdienen kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn man eine Wertsteigerung einer Immobilie erzielen möchte. In diesem Kontext ist vor allem die Bedeutung von einem gepflegten Garten zu erwähnen. Mit Hilfe von liebevoll gestaltetem Grün lässt sich mit wenig Aufwand das Interesse der Käufer steigern.

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    Wie kann man mit wenig Aufwand die Wertsteigerung einer Immobilie erzielen?
    Die Studie eines Gartengeräteherstellers brachte zum Vorschein, dass die Arbeit auf dem eigenen Rasen nicht nur positive Auswirkungen auf die Emotionen, sondern auch finanzielle Vorteile haben kann. Ein gepflegter Garten vermag nämlich, das Interesse der Käufer steigern, da eine gepflegte Grünfläche für gute Assoziationen sorgt. Erwähnte Studie besagt, dass man für jeden Euro, welchen man in den eigenen Garten investiert, eine Steigerung vom Preis der Immobilie um 2,60 EUR erhält.

    Um Maßnahmen dieser Art vorzunehmen, ist im Übrigen nicht unbedingt die Hilfe einer Fachkraft von Nöten. In den meisten Fällen lässt sich bereits mit wenig Aufwand ein stimmiges Gesamtbild erzielen.


    Worauf ist bei der Gestaltung des Gartens zu achten?
    Damit man das Interesse der Käufer steigern kann, reicht es nicht aus, einfach nur den Rasen zu mähen und etwaige Büsche zu stutzen. Wer sein Eigenheim zu einem möglichst hohen Preis anbringen will, sollte vor allem auf Details Rücksicht nehmen. Bewährt haben sich in erster Linie farbenfrohe Blumen, da diese positive Emotionen vor dem Verkauf wecken. Als effektiv werden ebenso kleine Accessoires aus Holz angesehen, da diese für ein abwechslungsreiches sowie fantasievolles Aussehen sorgen.

    Doch nicht nur im Sommer ist es möglich, seinem Garten ein erinnerungswürdiges Aussehen zu verpassen. Ist der Bereich vor dem Haus eingeschneit, kann man beispielsweise mit einem liebevoll verkleideten Schneemann das Interesse der Käufer steigern.
    In einigen Gegenden hat sich im Garten ein so genanntes "geordnetes Chaos" zur Wertsteigerung einer Immobilie bewährt. Einige Personen bevorzugen nämlich leicht verwilderte Gärten, da diese oftmals romantische Stimmung aufkommen lassen. Allerdings ist hierbei darauf zu achten, dass das etwas verwachsene Endergebnis trotzdem eine gewisse Ordnung beinhaltet, wenn man positive Auswirkungen erzielen möchte. Ein wenig verwachsene Flächen erfreuen sich beim Verkauf unter anderem deshalb so großer Beliebtheit, da auf diesen kleine Tierarten Unterschlupf finden können. Idealerweise ist in solch einem Garten zur Wertsteigerung der Immobilie ebenfalls ein Teich vorhanden. Dieser stellt eine wichtige Fortpflanzungs- sowie Nahrungsquelle für viele Tiere dar und hat somit positive Auswirkungen auf die Umwelt.


    Expertenmeinungen zur Wertsteigerung der Immobilie
    Wer sich nicht ganz sicher ist, wie beim Verkauf des Eigenheims mit Garten vorzugehen ist, kann sich getrost die Meinung eines erfahrenen Maklers einholen. Dieser kann einem nicht nur Tipps dazu geben, wie man den Garten mit wenig Aufwand umgestalten kann, sondern weiß auch, welche Designs für das jeweilige Klientel ansprechend wirken.

    Außerdem ist eine Fachkraft des Weiteren oft dabei behilflich, den Preis nach der visuellen Wertsteigerung einer Immobilie richtig anzusetzen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass man einerseits nicht zu lange nach passender Kundschaft suchen muss, andererseits den Verkauf aber trotzdem um einen lukrativen Preis tätigen kann.

    Wir helfen Ihnen gerne bei der Gestaltung Ihres Gartens!

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    Vor dem Urlaub ist eine Reiseplanung enorm wichtig 4f4adcbf8c6f66dcfc8a3282ac2bf10a 2014-05-25T22:00:00+00:00 Die meisten Menschen freuen sich auf ihren wohl verdienten Urlaub. Damit die Ferien wirklich eine erholsame Zeit werden und man keinen Stress oder Probleme im Ausland bekommt, ist eine gute und vor allem rechtzeitige Reiseplanung sehr wichtig. Selbst wenn eine Pauschalreise gebucht wird, kann man nicht alles dem Reiseveranstalter überlassen, sondern ist zum Beispiel für Probleme mit den Reisedokumenten, Zoll- und Einreisebestimmungen oder Sicherheitsfragen selbst verantwortlich.

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    Was gehört zur Reiseplanung dazu?
    Die Planung beginnt Zuhause, lange vor dem Antritt der Fahrt. Zu den wichtigsten Schritten der Reiseplanung gehören die benötigten Dokumente. Personalausweis oder Reisepass sollten vor der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Seit kurzem benötigen auch Babys und Kleinkinder ihren eigenen Reisepass. Der Eintrag im Pass der Eltern wird nicht mehr anerkannt. Touristen benötigen im außereuropäischen Ausland oft ein Visum. Nicht immer ist es bei der Einreise erhältlich. Oft muss es rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes eingeholt werden. Zur Reiseplanung gehört auch, sich rechtzeitig Zuhause über Fragen zum Thema Zoll und Sicherheit zu informieren. Das ist besonders wichtig, wenn man mit der Familie verreist. Für viele Länder ist der Tourismus eine wichtige Einnahmequelle. Trotzdem gelten oft strenge Bestimmungen beim Zoll. So darf man aus der Türkei beispielsweise keinerlei Gegenstände ausführen, die als antik angesehen werden könnten. Umgekehrt können Touristen bei der Einreise in manche arabische Länder Probleme mit Alkohol oder Gegenständen mit christlichen Symbolen wie Kreuze oder Jesusbilder bekommen.

    Woran sollte man noch bei der Reiseplanung denken?
    Sehr wichtig ist die eigene Gesundheit und die der Familie. Man sollte unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Sie gewährt Sicherheit im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls, da nicht nur die Behandlungskosten übernommen werden, sondern im Notfall auch der Rücktransport per Flugzeug nach Deutschland bezahlt wird. Ein anderer wichtiger Punkt der Reiseplanung sind Schutzimpfungen. Sie dienen der Sicherheit der Touristen und ihrer Familien. Im außereuropäischen Ausland, beispielsweise in Afrika oder Südostasien, ist Malaria eine ernste Gefahr. Dagegen kann man sich nur schützen, wenn rechtzeitig prophylaktische Maßnahmen getroffen werden. Damit Impfungen Sicherheit geben können, müssen sie rechtzeitig vor Beginn der Reise Zuhause durchgeführt werden. In vielen Fällen müssen sie mehrfach wiederholt werden, um wirksam zu werden. Der Tourismus ist für viele schwach entwickelte Länder eine wichtige Einnahmequelle. Das bedeutet aber nicht, dass sich Touristen im Ausland wie Zuhause aufführen können. Im Interesse der eigenen Sicherheit und die der Familie, empfiehlt es sich, die lokalen Sitten und Gebräuche zu respektieren. Umfassende Informationen zu den Themen Tourismus, Einreisebestimmungen, Zoll und Sicherheit zum jeweiligen Reiseziel findet man auf der Homepage des Auswärtigen Amts unter dem Menüpunkt Reise & Sicherheit.

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    Tipps zur Auswahl Ihrer Traumimmobilie e7b24b112a44fdd9ee93bdf998c6ca0e 2014-05-22T22:00:00+00:00 Die richtige Immobilie zu finden, sei es das Haus mit Garten und Swimmingpool oder die Altbauwohnung mit Parkett, ist nicht so einfach. Die folgenden Tipps sollen Ihnen die Auswahl erleichtern.

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    1. Wie soll das neue Zuhause aussehen?

    Haben Sie sich immer schon ein geräumiges Esszimmer gewünscht, in dem Sie nette Abendessen mit Freunden veranstalten können, oder ein Gästezimmer für den Besuch der Schwiegermutter?

    Ihr neues Zuhause sollte sich Ihren momentanen Bedürfnissen anpassen, aber auch Raum für die Zukunft bieten. Das Extrazimmer kann zunächst als Gästezimmer dienen und wird bei Bedarf ganz einfach zum Arbeitszimmer, Kinderzimmer oder auch Hobbyraum umgewandelt. Schwiegermutti muss dann eben auf der ausziehbaren Couch im Wohnzimmer übernachten.

    2. Die Lage

    Die schicke 2-Zimmer-Wohnung in zentraler Lage erscheint im ersten Augenblick ideal, aber werden Sie dort auch noch in fünf Jahren glücklich sein?

    Wohnen in der Großstadt hat seine Vorteile, aber wenn Sie die den Großstadtverkehr und die Menschenmassen langsam leid sind, wird es vielleicht Zeit für einen Umzug in einen Außenbezirk oder eine ländlichere Umgebung.
    Das Gleiche gilt auch umgekehrt. Wenn sich Ihnen beim Gedanken an Wiesen und Felder die Haare aufstellen und das nächste Geschäft oder Café gar nicht nah genug sein kann, dann sind Sie wohl in einer Stadtwohnung besser aufgehoben.

    3. Die Umgebung

    Schauen Sie sich bei Ihrer nächsten Immobilienbesichtigung die Umgebung genauer an. Wie weit ist es zum nächsten Supermarkt und welche Freizeitangebote gibt es in der Gegend?

    Falls Sie planen in eine andere Stadt oder auch einen bisher unbekannten Stadtteil zu ziehen, ist dieser Punkt ganz besonders wichtig. Schließlich sollen Sie sich in der neuen Umgebung wohlfühlen, dann fällt es auch leichter neue Bekanntschaften zu schließen.

    Die richtige Immobilie, eine gute Lage und passende Umgebung sind die Hauptkriterien bei der Wohnungssuche. Ob Sie nun zum ersten Mal auf Haus- oder Wohnungssuche sind oder schon zum x-ten Mal umziehen, ein guter Makler kann Ihnen die Suche erleichtern und Ihnen bei der Auswahl beratend zu Seite stehen. Sie erkennen einen guten Immobilienmakler daran, dass er sich Zeit für Sie nimmt und auf Ihre Bedürfnisse eingeht. 

     

    Das Team der WARNHOLZ Immobilien GmbH steht Ihnen jederzeit gerne beratend zur Seite und das übrigens auch nach Vertragsabschluss. Versprochen!

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    Was verraten die Hände über uns? 816b112c6105b3ebd537828a39af4818 2014-05-19T22:00:00+00:00 Der Mensch ist kompliziert, ebenso seine Umwelt. Eine Vielzahl von Einflüssen definieren das ganze Leben und wer auf der Suche nach dem wahren Ich ist, sollte dies über einen besonderen Spiegel zur Seele tun. Durch das Handlesen lassen sich nicht nur Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft herausfinden, sondern auch Antworten auf Entscheidungen, die gerade präsent sind. 

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    Wie ist die Hand definiert?
    Ob im Steinbruch oder am Schreibtisch, die Hände sind eines der unerlässlichsten Instrumente für uns. Wer die Kunst der Chirologie und Chiromantie beherrscht, wie Wahrsager und Therapeuten, kann einer interessierten Personen Fakten über alle Aspekte des Lebens präsentieren und bei schwierigen Fragen helfen. Die Hand setzt sich aus drei Faktoren zusammen: Die Form, die Linien und die Finger. Sie können als Buch über das eigene Leben angesehen werden. Das Konzept der einzelnen Komponenten ist wie die Einrichtung von Immobilien. Wird nun das Schlafzimmer spartanisch eingerichtet, klassisch mit Bett, Schrank und Nachttisch, kann dies auf die Art des Menschen schließen, der es eingerichtet hat. Auf solch ein Zimmer würde die erdige Hand passen, die klar strukturiert vorgeht. Ein Mensch mit Lufthand, also langen, eleganten Fingern und rechteckiger Form, würde hier auf romantische Elemente, vielleicht auch viele bunte Blumen im Garten setzen. Die Wahrheit über das Grundmodell eines Menschen ist mit der Form gegeben und auch kombinierbar mit den klassischen Weisheiten über das eigene Sternzeichen. Löwen mit einer Feuerhand sind sehr aufbrausend, aber loyal und kreativ, wenn es um das Wohnen geht.

    Die Linien zeigen mehr
    Es finden sich auf der Hand drei ausgeprägte Linien, die immer auftreten. Den Daumenballen entlang ist die Lebenslinie zu finden, die für die Gesundheit und das vitale Wohlbefinden steht. Während sie den Zustand des Menschen präsentiert, auch in der Zukunft, ist die unter den Fingern verlaufende Herzlinie für die Empfindungen und das Herz als Organ zu finden. Die Kopflinie ist die Art, wie der Mensch denkt. Je ausgeprägter diese einzelnen Linien sind, desto stärker lassen sich Glück und Schicksal bestimmen. Sie sind wichtige Elemente, wie Stützbalken in einem wunderschönen Fachwerkhaus, und wer das Glück hat, verfügt noch über die besondere Schicksalslinie. Sie findet sich vom Handgelenk quer durch die Handfläche verlaufend. Wer eine gerade Richtung in der Schicksalslinie hat, kann sich auf Geld und Reichtum, vielleicht eine besondere Immobilie freuen. In Kombination mit den Fingerelementen, vom Daumen aus, Charakterstärke, Ego, konstruktive Denkweise, Kreativität und Empathie lassen sich tägliche Antworten leichter beantworten und charakteristische Eigenarten klar definieren.

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    Reiseziele im Ausland - was kann man unternehmen, worauf sollte man achten? 69cb3ea317a32c4e6143e665fdb20b14 2014-05-13T22:00:00+00:00 Bei der Planung des nächsten Urlaubs wählen viele Touristen Reiseziele im Ausland, nicht wenige sogar außerhalb von Europa. Die Kontinente Amerika, Australien, Asien oder die Region Naher Osten locken mit historischen Sehenswürdigkeiten, atemberaubenden Landschaften und herrlichen Stränden. Wegen der Unterschiede in Kultur, Bestimmungen des Zoll, Klima und Natur können auf den uninformierten Reisenden Gefahren oder Probleme lauern.

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    Welche Reiseziele eignen sich für welche Touristen?
    Wenn Sie am liebsten mit der Familie Urlaub machen, sind Reiseziele in Europa gut geeignet. Die Reisezeit ist relativ kurz und die Gefahren vergleichsweise gering. Europa ist ideal für Naturliebhaber, zum Badeurlaub für die Familie oder für Kurzreisen in die Metropolen. Die ,,Billigflieger'' locken mit attraktiven Preisen in beliebte Städte. Die Unterschiede liegen vor allem im kulturellen Bereich. In der Eurozone brauchen Sie noch nicht einmal eine andere Währung, obwohl Sie sich im Ausland befinden. Auch die Bestimmungen des Zolls werden ähnlich wie in Deutschland gehandhabt.

    In der Region Naher Osten sieht es anders aus. Bedingt durch die aktuelle politische Situation gibt es dort mehr Gefahren als in anderen Gebieten. Die kulturellen Unterschiede sind zudem beträchtlich. Die Webseite Auswärtigen Amts der Bundesrepublik informiert regelmäßig über die aktuelle Situation und mögliche Gefahren vor Ort. Momentan sollten dorthin nur erfahrene Reisende fahren.

    Die Kontinente Amerika, Asien und Australien bieten viele interessante Reiseziele. Die Unterschiede zu Deutschland sind beträchtlich. Das betrifft nicht nur die Sprachen und Kultur, sondern auch Währung und Bestimmungen beim Zoll. Auch hier liefert das Auswärtige Amt wertvolle Informationen und Reisehinweise. Reiseziele im Ausland, die bis auf andere Kontinente wie Amerika, Australien oder Asien führen, zählen zur Kategorie der Fernreisen. Da Sie durch den Jetlag mindestens 2 bis 3 Tage brauchen, um sich zu akklimatisieren, machen Kurzreisen dorthin keinen Sinn. Eine wirkliche Erholung setzt erst nach mindestens 2 Wochen Aufenthalt ein.

    Welche Vorbereitungen sollten Sie treffen?
    Sorgen Sie unbedingt dafür, dass Ihre Reisedokumente in Ordnung sind. Zu jeder Reise ins Ausland, auch innerhalb von Europa und auf andere Kontinente, benötigen Sie gültige Reisedokumente (Personalausweis oder Reisepass). Auch Kinder benötigen eigene Reisedokumente. Gleich ob Ihr Ziel die Region Naher Osten, Amerika, Australien oder Thailand in Asien ist, benötigen Sie für die Einreise ein gültiges Visum. Dessen Ausstellung benötigt einige Zeit. Nicht immer wird es bei der Ankunft ausgestellt. Unterschätzen Sie auch nicht die gesundheitlichen Gefahren, die andere Kontinente aufzuweisen haben. In vielen tropischen Ländern, zum Beispiel im tropischen Teil von Australien oder im Süden von Asien, stellen Malaria oder Bilharziose ernste gesundheitliche Risiken dar. Wichtig ist auch die Frage von Währung und Zoll. In vielen Fällen empfiehlt das Auswärtige Amt, nur kleine Mengen der lokalen Währung in Deutschland vor Beginn der Reise zu tauschen. Im Ausland, an Ihrem Reiseziel, erhalten Sie häufig einen besseren Wechselkurs. Die Unterschiede können beträchtlich sein. Das gilt nicht nur für Asien, sondern auch für Australien, Amerika oder die Region Naher Osten, ja sogar Europa außerhalb der Eurozone. In manchen Ländern im Ausland verbietet es der Zoll, die lokale Währung auszuführen. Beachten Sie auch eventuelle Einfuhrlimits bezüglich der Höhe von Bargeld Mengen, bei der Einreise am Flughafen des Ziellands, um juristische Probleme zu vermeiden. Die Webseite des Auswärtigen Amts von der Bundesrepublik gibt exakte Informationen über die geltenden Regelungen bezüglich Währung und Einreisebestimmungen.

    Welche Reisezeit ist am besten?
    In heißen Gegenden, wie der Region Naher Osten oder in Nordafrika, ist der Winter die bessere Reisezeit. Im tropischen Asien sollten Sie möglichst nicht in der Regenzeit fahren. Auch hier hilft das Auswärtige Amt mit wertvollen Tipps und Hinweisen. Ganz gleich ob Ihr Reiseziel die Region Naher Osten, Amerika, Australien oder Asien ist, die Webseite des Auswärtige Amts informiert Sie über wichtige Unterschiede und Gefahren (einschließlich Zoll), die Kontinente außerhalb von Europa eventuell aufweisen könnten.

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    Die wichtigsten Grundregeln für Vermieter cf004fdc76fa1a4f25f62e0eb5261ca3 2014-05-10T22:00:00+00:00 Eine Wohnung zu vermieten ist eine gute zusätzliche Einkommensquelle. Vielleicht sind Sie gerade in eine neue Wohnung umgezogen und möchten Ihre alte Wohnung vermieten, oder Sie haben eine Immobilie geerbt, die Sie nun weitervermieten möchten. Ganz gleich, ob Sie schon einmal vermietet haben oder zum ersten Mal Vermieter sind, hier ein paar grundlegende Punkte, die Sie beachten sollten.

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    Welcher Mieter ist der Richtige?

    Sie haben eine Auswahl an Interessenten und müssen sich nun entscheiden, wer einziehen soll? Am besten sollten Sie sich für den Mieter entscheiden, mit dem Sie sich am wohlsten fühlen und der auch gut zu den anderen Hausparteien passt. Bevor der neue Mieter endgültig einzieht, hier ein paar Tipps.

    Tipps für den Vermieter

    Auch nachdem Sie den passenden Mieter für Ihre Immobilie gefunden haben, empfiehlt es sich laut dem Immobilienverband Deutschland IVD folgende Dinge zu beachten, um sich vor schlechten Mietern zu schützen.

    1. Hintergrundinformationen
    Schufa-Auszüge, ein persönlicher Fragebogen, wie auch Auskünfte des vorherigen Vermieters können Ihnen Aufschluss zur Bonität des zukünftigen Mieters geben.

    2. Miete
    Vereinbaren Sie mit dem Mieter, dass die erste Miete schon vor Übergabe der Wohnung bezahlt werden muss, und schützen Sie sich so vor Mietnomaden.

    3. Miete nicht bezahlt?
    Sollte die Miete einmal ausbleiben, suchen Sie das Gespräch. Möglicherweise lässt sich das Problem ganz einfach aus der Welt schaffen. Bei verspäteten oder ausbleibenden Mietzahlungen empfiehlt die IVD den Mieter zeitnah abzumahnen, bevor dieser mit der Zahlung über längere Zeit in Verzug gerät.

    4. Mietkaution
    Die Mietkaution dient als Sicherheit für den Vermieter und schützt auch vor Mietnomaden. Oft wird die Kaution in bar bezahlt, jedoch gibt es auch die Möglichkeit diese in Form einer Hinterlegung durch eine Bürgschaft oder Versicherung zu vereinbaren.

    (Quelle: http://www.ivd.net/der-bundesverband/nachrichtendetail/archive/2011/march/article/wie-finde-ich-den-richtigen-mieter-1.html)

    Diese Tipps sollen Ihnen helfen, den passenden Mieter zu finden und sich vor Mietnomaden zu schützen. Sollten Sie sich jedoch entscheiden, Ihre Wohnung nicht privat zu vermieten, gibt es die Möglichkeit einen Makler zu beauftragen, der Mietersuche und Vermietung für Sie übernimmt.

    Das Team der WARNHOLZ Immobilien GmbH steht Ihnen jederzeit gerne beratend zur Seite.
    Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen für Eigentümer: Leistungsüberblick WARNHOLZ Immobilien GmbH

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    Überraschung: Kreative Ideen zum Muttertag | Muttertag in der Immobilie Zuhause und im Garten e46de7e1bcaaced9a54f1e9d0d2f800d 2014-05-08T22:00:00+00:00 Der Muttertag ehrt die wichtigste Frau eines jedes Menschen. Mutti ist einfach die Beste! Woher kommt dieser Feiertag? Lange ist es her: 1865 versuchte die US-Amerikanerin Ann Maria Reeves Jarvis den Mothers Friendships Day zu etablieren. Ihrer Tochter Anna Marie Jarvis gelang es am 12. Mai 1907 besser, es wurde zum ersten Mal ein Memorial Mothers Day Meeting gefeiert. Genauso wie heute fand dieser Feiertag am zweiten Maisonntag statt. Der Muttertag gehört einem sehr wichtigen Menschen. Wie kann dieser Ehrentag zu einem besonderen Erlebnis werden?

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    Liebe geht durch den Magen
    Was freut das Herz mehr als eine unerwartete Überraschung? Das Frühstück folgt direkt nach dem Aufstehen. Es kann entweder im Schlafzimmer oder auch auf der Terrasse stattfinden. Es soll eine besondere Mahlzeit werden, Plastikbesteck hat hier nichts verloren. Räucherlachs und Schinken schmecken richtig lecker und lassen sich gut kombinieren. Für diesen Ehrentag empfiehlt es sich, das Zuhause schön zu dekorieren. Kerzen machen sich immer gut, was auch für leckere Beilagen gilt. Kulinarisch weniger begabte Menschen sollten sich einige Brotaufstriche aus dem Feinkostladen besorgen. Zu Räucherlachs und Wurst passt Baguette oder Ciabatta. Weißbrot eignet sich hervorragend für verschiedene Aufstriche. Kombiniert mit frischen Oliven ist das mediterrane Frühstück perfekt.

    Zauberhafte Romantik im Badezimmer
    Jeder freut sich über eine Wellness-Behandlung. Sie entspannt Körper und Geist, der Alltag ist vergessen. An diesem Tag sollte das Badezimmer zu einer Oase der Entspannung umgestaltet werden. Man nehme eine Handvoll Rosenblätter und verteile sie in der Wanne. Für den angenehmen Raumduft sorgen spezielle Düfte. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt Lavendel oder Zitronengras. Zusätzlich erhält Mami einen Präsentkorb mit ausgewählten Ölen zur Hautpflege. Sie eignen sich auch zum Einsatz im Wohnzimmer. Vielleicht einige Stunden später im Wohnzimmer bei Kerzenlicht?

    Definitiv einen Ausflug wert
    Wer seine Mutter mag, sollte es ihr zeigen. Ein Ausflug ist eine gute Abwechslung zum normalen Alltag. Zur Auswahl steht alles, was Spaß macht. Wie lange war Mami nicht mehr im Freizeitpark? Eine Fahrt zum Angelsee ist eine schöne Sache, vor allem wenn man den Fisch anschließend grillen kann. Sehr beliebt sind auch Weinverkostungen oder Schifffahrten in einer fremden Stadt. Im Endeffekt kommt es nur darauf an, die Zeit im Kreis der Familie zu verbringen - entweder im eigenen Zuhause oder auswärts am Fischersee.

    Gartenparty im Freien
    Eine klassische Feier ist immer eine gute Idee. Eingeladen ist die ganze Verwandtschaft, inklusive der lieben Nachbarn. Vielleicht befinden sich noch weitere Mütter unter den Gästen? Allerdings benötigt eine Party etwas Organisationstalent. Würste und Fleisch sind selbstverständlich, doch wer macht den Kartoffelsalat? Manche Gäste verzichten auf tierische Produkte, für sie ist eine vegetarische Alternative notwendig. Endlich erhalten die Männer eine Chance in der Küche zu stehen. Tipp: Aubergine, Feta-Käse und Zucchini schmecken überraschend gut und sind leicht zuzubereiten.

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    Wohnungskauf für die Generation der „Spießer-Individualisten“ b7b16ecf8ca53723593894116071700c 2014-05-06T22:00:00+00:00 „Wenn ich groß bin, will ich auch mal Spießer werden!“ Den Spruch kennt man noch allzu gut aus der Werbung einer beliebten Bausparkasse.
    Denn nicht nur der Spießer ist ein gern gesehener und interessierter Hauskäufer, auch die weniger traditionelle junge Generation ist aufgeschlossen, ein Haus zu kaufen.

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    Die Ängste der stetig steigenden Mieten und das Risiko, keine ausreichende Rente zu erhalten, treibt jüngere Generationen zum Kauf einer Immobilie, denn wie in der Werbung dargestellt, ist es angenehm, mit der gleichen Sicherheit eines „Spießers“ sein eigenes Leben vollbringen zu können. 

    Die jungen Generationen leben ein weniger traditionelles Leben, was viel mobiler geworden ist. Reisen, in anderen Ländern studieren und seine Persönlichkeit zu entfalten, stehen an erster Stelle. Zudem ist nicht nur der individuelle Lebensstil wichtiger geworden, sondern auch die professionelle und familiäre Lebensweise ungewiss.

    Obwohl Arbeitsplätze unsicherer sind, als noch vor 15 Jahren und die jüngeren Generationen nicht das traditionelle Familienleben führen und aufgrund dessen der Kauf einer Immobilie zum unsicheren Objekt wird, ist der Kauf einer Immobilie bei den jüngeren Leuten immer noch beliebt.

    Gerade weil es heutzutage eine größere Unsicherheit gibt, muss man sich die Sicherheit selbst erarbeiten. Nicht selten hört man von Mietern, die 10 oder 20 Jahre in der gleichen Wohnung lebten, dass Sie die Wohnung verlassen müssen, weil sie sich die steigenden Mieten nicht mehr leisten können.

    Es gibt viele Beispiele, die jüngere Leute dazu treibt, auf das Hausmieten zu verzichten und stattdessen eine Immobilie per Kredit zu erwerben. 

    Unter den oben aufgeführten Unsicherheiten ist die Voraussetzung für einen Kredit ein weiteres Hindernis. 

    Es ist somit nicht einfach, eine gute Balance zu finden zwischen dem Individualisten und dem sogenannten Spießer.

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    Was im Garten alles gemacht werden muss und der Lohn für Sie f8c1f23d6a8d8d7904fc0ea8e066b3bb 2014-05-04T22:00:00+00:00 Was gibt es Schöneres als sich im eigenen Garten vom Alltagsstress zu erholen und die Freizeit zu genießen. Wer das Glück hat ein Haus mit Garten zu besitzen, der muss den Garten allerdings auch in Schuss halten, um die grüne Oase das ganze Jahr über genießen zu können. Jede Jahreszeit
    bringt andere Tätigkeiten mit sich, die am eigenen Grundstück erledigt werden müssen. Das beginnt im Winter mit der Planung und endet im Spätherbst mit der Einwinterung.

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    Je nach Wetter und Zeit gibt es verschiedene Tätigkeiten bei der Gartenarbeit

    Im Winter sollte man sich Gedanken über eine Neugestaltung des Gartens machen oder generell die Planung beginnen. Bei starkem Schneefall müssen Bäume und Sträucher von der Schneelast befreit werden. An frostfreien Tagen und bei mildem Wetter sollten immergrüne Gartenpflanzen, wie Eiben, Rhododendren oder Kirschlorbeer gegossen werden. Auch Kübelpflanzen müssen in ihrem Winterquartier immer wieder gegossen und auf Schädlinge überprüft werden. Zur Vorbereitung könnte man unter Glas Salat aussäen, damit man die Pflänzchen im Frühjahr in das Gartenbeet am eigenen Grundstück setzen kann. Bevor der Frühling ins Land zieht, müssen dann die Beete vorbereitet werden. Das bedeutet, dass die Erde umgegraben und mit Dünger versetzt wird. Im März können dann die ersten Stauden, Rosen oder Gehölze gepflanzt werden. Abgestorbene Pflanzenteile werden von mehrjährigen Pflanzen und Stauden zurückgeschnitten und der Winterschutz entfernt. Der Rasen muss auch auf das
    Wachstum vorbereitet werden. Vorerst muss er vom Winterfilz befreit werden, dazu verwendet man einen Vertikutierer, den man sich auch im Bauhaus ausborgen kann. Danach wird der Rasen gedüngt und beschädigte Stellen nachgesät. Bei einer Neugestaltung muss der komplette Garten aufgelockert, gedüngt und eingesät werden. Unkraut muss gejätet und Polsterpflanzen zurückgeschnitten werden. Jetzt beginnt auch die Zeit, um die ungeliebten Schnecken zu bekämpfen.

    Bei warmem Wetter beginnt die eigentliche Gartenarbeit

    Sobald es dann wärmer wird, zum Beispiel im Mai können Kübelpflanzen wieder ins Freie gestellt und Gemüse gepflanzt werden. Bei drohendem Frost müssen empfindliche Pflanzen, wie Zucchini, Auberginen oder Tomaten jedoch abgedeckt werden. Der Rasen sollte beim ersten Schnitt nicht allzu
    kurz geschnitten werden. Auch sollte man den Rasenmäher einem Service unterziehen, dann unscharfe Messer beschädigen die Rasenhalme. Jetzt können auch Sommerblumen gepflanzt, Gartenwege angelegt und Gartenmöbel aufgestellt werden. Regelmäßiges jäten von Unkraut lässt das Gemüse und die Blumen viel besser wachsen, auch regelmäßiges Gießen gehört zur Gartenpflege dazu. Verblühte Teile müssen abgeschnitten und entfernt werden. Hat man diese Arbeiten erledigt, kann man sich endlich erholen und den Garten in vollen Zügen genießen.

    Gartenarbeiten im Sommer und Herbst

    Zur laufenden Gartenarbeit gehört das Gießen, das Zurückschneiden von Pflanzen und Hecken sowie das Mähen des Rasens. Am Schönsten ist das Ernten von Früchten, wie Erdbeeren, Johannisbeeren, Himbeeren oder Brombeeren. Das Gemüsebeet muss immer wieder aufgelockert und gedüngt werden. Mitte August kann man Blumenzwiebeln von frühjahrsblühenden Pflanzen setzen. Im September beginnt dann eigentlich schon wieder die Vorbereitung und Planung auf das nächste Jahr, Himbeersträucher, immergrüne Laub- und Nadelgehölze und immergrüne Hecken können am eigenen Grundstück gepflanzt werden. Nicht winterfeste Zwiebel- oder Knollengewächse sollten aus dem Boden genommen und auf die frostfreie Überwinterung im Haus vorbereitet werden. Im Herbst muss man das Laub entfernen und Herbstblüher zurückschneiden. Gemüse und Obst ernten und einlagern und Feldsalat säen. Dann wird der Garten auf den Winter vorbereitet und die Gartenmöbel wieder ins Haus geräumt.

    Der Lohn der Gartenarbeit für Sie
    Auch wenn das alles nach viel Arbeit klingt, eins steht fest:
    Der schöne Anblick aus dem Wohnzimmer in den Garten oder das entspannende Liegen im eigenen Garten sind sehr schön und diese schönen Momente kompensieren die harte Gartenarbeit in Nu.

    Übrigens:
    Gepflegte Gärten steigern den Wert Ihrer Immobilie enorm.

    Ein gepflegter (Vor-)Garten wirkt sehr einladend und steigert dazu noch den Wert Ihrer Immobilie.


    Sollten Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie planen, helfen wir Ihnen gerne persönlich mit Tipps, Tricks und Anregungen weiter.
    Sprechen Sie uns einfach an!

     

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    Eurovision Song Contest: Wie Sie den Wettstreit in Ihrem eigenen Wohnzimmer feiern eed5af6add95a9a6f1252739b1ad8c24 2014-05-02T22:00:00+00:00 Der Eurovision Song Contest ist ein musikalischer Wettbewerb mit einer gigantischen Fangemeinde. Für fast jeden Geschmack ist etwas dabei: Balladen, Heimatlieder, Rocksongs und auch Discohits werden den Fans präsentiert. Mit mehr als 120 Millionen Zuschauern sieht die Konkurrenz blass aus, dieses Jahr sollen sogar über 150 Millionen Menschen erreicht werden. Seit 1956 duellieren sich die Teilnehmerstaaten der Europäischen Rundfunkunion (EBU) um den Titel der besten Gesangsnation. Leider findet der Eurovision Song Contest nur einmal im Jahr statt. Wieso bis zum nächsten Finale warten, wenn man dieses Event auch im eigenen Zuhause veranstalten kann! Mit den folgenden Tipps wird Ihre eigene Eurovision Song Contest Party fast besser als das Original.

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    Ja, Zuhause: Glitzer und Glamour wie auf dem roten Teppich

    Es steigt die Party des Jahres und Sie sind herzlich eingeladen! Fühlen Sie sich wie ein Star und genießen Sie die Veranstaltung im eigenen Zuhause. Diesen Grundgedanken sollte der Veranstalter verinnerlichen. Er feiert nicht irgendeine Party, sondern die Eurovision Song Contest Party des Jahres. Dabei genügt eine kleine Wohnung, es ist kein ganzes Haus erforderlich.
    Allerdings werden sich die Gäste nicht von einem leeren Zimmer beeindrucken lassen. Dekoration muss her und das in Hülle und Fülle. Zunächst einmal gilt es das richtige Besteck zu besorgen. Die Gäste speisen aus Bechern und Tellern in verschiedenen Länderfarben. Passend dazu sollten Luftschlangen und Flaggen positioniert werden. Die mittig platzierte Discokugel sorgt für eine angenehme Atmosphäre im Wohnzimmer. Luftballons lockern die Stimmung auf und laden zum Spielen ein.


    Dresscode für Gäste

    Was ist eine Party ohne das passende Outfit? Der Veranstalter hat die Qual der Wahl, er muss sich für das richtige Motto entscheiden. Wie wäre es, wenn jeder Gast ein Länderklischee präsentiert? Das garantiert viele lustige Unterhaltungen über die jeweiligen Klischees und bringt die Kulturen näher zusammen, vor allem wenn ein Gast wirklich dieser Kultur angehört. Eine andere Idee besteht darin, sein Outfit an den bisherigen Interpreten zu orientieren. Wetten, dass mindestens drei Gäste als Dancing Queen erscheinen? Sollte der nächste Eurovision Song Contest in wenigen Wochen stattfinden, können sich die Party-Gäste auch wie die aktuellen Musiker verkleiden.


    Wer gewinnt die Eurovision Song Karaoke?

    Es muss nicht immer Salami mit Brötchen sein. Spanische Burritos, italienische Pizza und französischer Flammkuchen - wie wäre es mit einer kulinarischen Auswahl der letzten fünf Siegerländer? Nach der Verpflegung ist die Party beendet - nein, sie fängt gerade erst an!
    Nun heißt es Stimmen ölen, denn die Karaoke beginnt. Jeder Gast erhält einen Liedtext und muss ihn live vor den Anwesenden präsentieren. Blamieren kann sich hier keiner, denn es geht nur um den Spaß. Der Veranstalter sollte bewusst polarisierende Lieder wählen, da diese den höchsten Funfaktor haben. Also solche Lieder, die entweder bekannt sind oder viel Spielraum für lustige Interpretationen lassen. Die Karaoke kann mit dem Essen verknüpft werden: Jeder Gast hat einen Teller in einer Länderfarbe erhalten. Nun muss er einen Song des entsprechenden Landes vorsingen. Das wird eine Riesengaudi im eigenen Zuhause! Jedoch sollte der Veranstalter den Termin mit seinen Nachbarn abklären, damit sich diese nicht wegen nächtlicher Ruhestörung beklagen.


    Die nächste Party kommt bestimmt

    Wer den Wettstreit gewinnt, darf ihn im nächsten Jahr selbst organisieren. So war es schon immer und so wird es auch bleiben. Erinnern Sie sich an Lettland? Im Jahre 2002 gewann dieses kleine Land den Eurovision Song Contest. Mit dem Sieg konnte es sich in ganz Europa präsentieren und seine Bekanntheit steigern. Dieses erfolgreiche Prinzip können Sie in Ihr Zuhause übertragen. Gast Lordi hat seinen Act herzergreifend präsentiert? Wunderbar, dann darf er in drei Monaten die nächsten Eurovision Song Contest Party veranstalten. Natürlich in seinem Zuhause.

    Wir wünschen Ihnen viel Spaß auf Ihrer ESC-Party sowie beim Zuschauen im Fernsehen!

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    Männer und Beauty - das ist wie Frauen und Fußball 1543843a4723ed2ab08e18053ae6dc5b 2014-05-01T22:00:00+00:00 Er klaut Zuhause die Kosmetikprodukte seiner Frau und ist ein Experte für Unterwäsche: Ja, auch Männer müssen gut aussehen oder möchte jemand ernsthaft David Beckham infrage stellen? Jedoch widerspricht es der männlichen Natur, bei einem kühlen Bier und König Fußball über Anti-Aging-Cremes zu debattieren.
    Warum ist es immer so komisch, wenn Männer Beauty machen?

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    Zuhause können auch Männer sich pflegen und Beauty machen
    Die Gladiatoren galten als Helden der Antike. Sie kämpften mit Schwertern und hatten nur den Tod ihres Feindes vor Augen. Inzwischen hat sich dieses typische männliche Bild leicht gewandelt. Moderne Männer haben mit ihrer Achselbehaarung zu kämpfen und benutzen als Waffe ihre
    Rasierklinge.

    "Body Lotion, noch nie gehört!" Wetten, dass 9 von 10 Männern diesen Satz sofort unterschreiben würden? Kosmetik gehört in den Haushalt und nicht an den Stammtisch. Dabei besitzt der moderne Mann mindestens 5 Pflegeprodukte. Glauben Sie nicht? 

    Tick, tack - riiiing. Es ist 7 Uhr und der Wecker klingelt. Max Mustermann reibt sich verschlafen die Augen. Direkt nach dem Aufstehen sucht er das Bad auf und stylt sich die Haare mit Wachs. Vielleicht traut er sich, heute die Lisa auf einen Drink nach der Arbeit einzuladen? Nach dem Frühstück reibt er seine Hände mit Body Lotion ein, damit sie sich nicht rau anfühlen.

    Tick, tack - 6 Stunden später hat Max Mittagspause. Er besucht einen Drogeriemarkt, um sich mit Parfüm einzusprühen. Schließlich möchte er vor Lisa einen möglichst guten Eindruck hinterlassen. Wie es das Schicksal so will, geht sein Plan wenige Stunden später voll auf. Das Date steht, es findet samstags statt. Müde und glücklich erreicht Max sein Zuhause. Es war ein harter, aber erfolgreicher Arbeitstag. Max cremt sich sein Gesicht ein, damit er auch am nächsten Tag wieder frisch aussieht. Seine Kunden erwarten ein gepflegtes Aussehen. Daher zupft er sich noch kurz
    seine Augenbrauen. Der Bart geht in Ordnung, die Ladies lieben seinen 3-Tage-Bart. Gegen Hautirritation benutzt Max eine besondere Creme - natürlich ohne Alkohol.

    Beauty Produkte für Männer und solche, die es noch werden wollen
    Ja, es hört sich verrückt an: Ein echter Mann steht zu seiner Kosmetik. Männer müssen gut aussehen, wenn sie Erfolg haben möchten. Jeder sollte eine Pinzette in seinem Bad haben, auch wenn sie gut versteckt ist. Nichts ist weniger sexy als zusammengewachsene Augenbrauen. Wie man(n) einen Bart rasiert, sollte wohl jedem klar sein. Doch was hilft gegen dunkle Augenringe und spröde Lippen? Welche Produkte sind für Männer geeignet?

     

    • Gesichtshaut: Eine Maske sorgt bei vielen Männer für Ohnmachtsanfälle, obwohl sie eine sofort
      sichtbare Wirkung erzielt. Sie verleiht dem Gesicht einen gesunden Hautton. So geht's: Das Gesicht
      peelen und die Maske auftragen. Nach 10 Minuten mit Wasser abwaschen. Fertig ist die Gesichtskur!
      Tipp: Gegen blasse Haut hilft morgens eine eiskalte Gesichtswäsche - im wahrsten Sinne des Wortes.
    • Pickel: Viele Männer haben unter Hautirritationen zu leiden. Hauptursache sind fetthaltige
      Cremes und mangelhafte Gesichtspflege. Wer sein Pickelproblem lösen möchte, sollte sein Gesicht
      morgens und abends reinigen. Zusätzlich ist ein Peeling zu empfehlen, da es Verhornungen auf der
      Haut entfernt.
    • Bräune: Es muss nicht immer das Solarium sein. Ein Selbstbräuner belebt die Ausstrahlung und
      sorgt für einen gesunden Hautton. Anwendung: Das Gesicht gründlich reinigen und dünn eincremen.
      Je näher man zum Halsbereich kommt, desto sparsamer das Produkt verwenden. Vergessen Sie nicht, die
      Hände nach der Anwendung gut abzuwaschen.
    • Lippen: Spröde Lippen stören nicht nur beim Küssen, sondern schmerzen bei tiefen
      Temperaturen. Leidende Männer können mit einer Feuchtigkeitscreme Abhilfe schaffen. Körpereigene
      Spucke sollte dort bleiben, wo sie hingehört. Sie trocknet die Lippen nur noch schneller aus und
      sorgt bei Minusgraden für schmerzhafte Risse.
    • Augenschatten: Manche Nächte dauern länger als geplant. Was tun gegen dunkle Augenringe? Bei
      einem Concealer handelt es sich um einen teintfarbenen Abdeckstift. Er kaschiert Schatten und sorgt
      für eine frische Ausstrahlung. Die Anwendung erfolgt durch sparsames Eintupfen der betroffenen
      Stellen.

    Eine Pflegekur, die Männer ins Schwitzen bringt
    Wer schön sein will, muss leiden. Jeder Mann kennt diese abgedroschene Weisheit, doch sie enthält einen wahren Kern. Sport im Zuhause sorgt für ein gepflegtes Aussehen. Der Körper wird durchblutet und verleiht dem Gesicht einen gesunden Hautton. Viele Männer kaufen sich teure Klamotten, um eine Frau zu beeindrucken. Jedoch gehen sie nicht ins Fitnessstudio und verfügen über eine schlechte Körperhaltung. Es lohnt sich, etwas Zeit in Sport zu investieren. Alleine schon der Gesundheit zuliebe. Fitness hat einen netten Nebeneffekt: Wer seinen Körper pflegt, achtet auf seine Umgebung. Niemand möchte gut aussehen und schlecht wohnen.
    Psst, streng geheime Männerweisheit: Frauen lieben stilgerecht eingerichtete Wohnungen.

    "Gestatten, ich liebe Kosmetik und Unterwäsche. Nein, ich bin keine Frau."
    Ganz ehrlich: Kosmetik ist gar nicht so unmännlich, wie es auf den ersten Blick scheint. Sie kann sogar ganz praktisch sein, wenn man(n) nach einer langen Nacht seine Partyfolgen kaschieren möchte. Zac Efron, Brad Pitt und David Beckham machen es vor und das mit großem Erfolg. Was spricht also dagegen, wenn Männer Beauty machen? Nichts, rein gar nichts. 

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    Das Eigenheim zu Zweit genießen 28f0b864598a1291557bed248a998d4e 2014-04-29T22:00:00+00:00 Immer mehr Menschen leben alleine in einer eigentlich viel zu großen Immobilie. Einen passenden Partner zu finden, der das eigene Haus mit Leben füllt, stellt sich dabei oftmals als schwierig da. Doch dank verschiedener Dating-Möglichkeiten, wie zum Beispiel, dem Speeddating kann man hier
    schnell neue Kontakte und eventuell auch einen neuen und passenden Partner finden. Doch hierbei muss man, wie bei allem im Leben, besonders vorsichtig sein.

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    Wenn Singles alleine Wohnen - fehlende Zweisamkeit trotz Immobilie
    Immer mehr Menschen verfügen über ein Eigenheim, welches sowohl als Alterssicherung, als auch als Wohnstätte dienen soll. Doch die Partnersuche und die Suche nach der großen Liebe sind oftmals nicht gerade leicht. Dabei bietet gemeinsames Wohnen so viele Vorteile, die man nicht von der Hand weisen kann. Denn Immobilien alleine machen nicht glücklich. Bei der Partnersuche sollte man jedoch das eigene Heim nicht in den Vordergrund stellen, sondern vor allem erst einmal den potentiellen Partner besser kennen lernen.

    Speeddating und gemeinsames Wohnen - kein Widerspruch
    Speeddating bietet eine gute Möglichkeit um bei der Partnersuche die große Liebe zu finden. Schließlich lernt man beim Speeddating viele verschiedene Menschen kennen, die ebenfalls auf der Partnersuche sind. Doch hier können Immobilien sogar erst einmal ein Hinderungsgrund sein. Wer nur von seinen Immobilien spricht und sein Haus in den wärmsten Tönen beschreibt, kann potentielle Partner oftmals sogar verschrecken. Gemeinsames Wohnen ergibt sich schließlich erst, wenn man den Partner besser kennt und sich seiner Liebe sicher sein kann. Jemand der direkt bei einem einziehen möchte, sollte besonders kritisch beäugt werden.

    Immobilien für Paare - die Zukunft gehört uns
    Wenn die Partnersuche erfolgreich war und man zum Beispiel über das Speeddating einen neuen Partner und die große Liebe gefunden hat, steht einem gemeinsamen Wohnen nichts mehr im Wege. Die Tatsache, dass man über Immobilien verfügt, bzw. ein Haus sein Eigen nennt, wird sich so schnell und einfach von selber erklären. Gemeinsames Wohnen in diesem Haus ist dann natürlich davon abhängig, ob sich der neue Partner auf so etwas einlassen möchte. Ist es jedoch echte Liebe kann man davon ausgehen, dass man bald zu zweit in dem Eigenheim leben wird und die Partnersuche dem entsprechend erfolgreich war.

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    Ärger mit dem Hausverwalter 0584ce565c824b7b7f50282d9a19945b 2014-04-27T22:00:00+00:00 Wenn kein Vertrauen mehr in Hausverwalter vorhanden ist, kann dies viele Ursachen haben. Egal ob Probleme im Haus, Streit mit den Nachbarn oder Unmut über Mängel: Nach einer Beschwerde ist der Hausverwalter zu einer angemessenen Reaktion verpflichtet. Probleme im Haus können oftmals nur über einen Anwalt oder den Mieterbund geklärt werden. Der Hausverwalter ist für die administrative Verwaltung von Mietshäusern zuständig und darf nicht mit dem Hausmeister verwechselt werden, welcher überwiegend nur handwerkliche Leistungen erbringt.

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    Die Pflichten des Hausverwalters

    Wenn Ärger mit den Nachbarn oder andere Probleme vorhanden sind, sollte eine Beschwerde an den Hausverwalter gerichtet werden. Die Pflichten des Hausverwalters sind in den §§ 27, 28 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geregelt. Der Hausverwalter ist zur jährlichen Erstellung eines Wirtschaftsplan verpflichtet. Auf diesem müssen die Kosten für die Pflege und Erhaltung der Immobilie ersichtlich sein. Die einzelnen Positionen müssen erkennen lassen, welche Kosten vom Eigentümer zu tragen sind und welche auf die Mieter umgelegt werden können. Der Eigentümer einer
    Immobilie hat das Recht sämtliche Unterlagen des Hausverwalters einzusehen. Der Hausverwalter muss einmal pro Jahr eine Eigentümerversammlung einberufen und dabei eine Frist von zwei Wochen einhalten. Den Eigentümern muss eine genaue Hausordnung ausgehändigt werden, in welcher Termine einzelner Dienstleister wie Hausmeister, Schneeräumer usw. enthalten sind. Weitere Pflichten liegen
    in der Erstellung von Abrechnungen, einer ordentlichen Buchführung und der Kontrolle der Einnahmen.

    Ärger mit dem Hausverwalter

    Wenn Unmut über die Arbeit des Hausverwalters aufkommt oder kein Vertrauen mehr in Hausverwalter vorliegt, kann ein Anwalt oder der Mieterbund kontaktiert werden. Vorher sollte versucht werden den Hausverwalter über die Eigentümerversammlung abzuberufen. Falls die Eigentümerversammlung diesem Anliegen nicht zustimmt, muss die Abberufung über einen Anwalt eingeklagt werden. Eine Klage hat aber nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn im Vorhinein auch tatsächlich eine Eigentümerversammlung einberufen wurde. Ein Streit mit dem Hausverwalter reicht nicht für dessen Abberufung aus: Vielmehr muss das Vertrauensverhältnis zwischen Hausverwalter und Eigentümern vollständig zerstört sein 
    (vgl. BGH NZM 2002, 788). Eine Zerstörung der Vertrauensbasis liegt immer dann vor, wenn die Pflichten des Verwalters nicht oder nur mangelhaft erfüllt werden. Typische Gründe für eine klageweise Abberufung des Verwalters liegen in folgenden Situationen vor:

    - Verspätetes Versenden von Rechnungen
    - Unordentliche Buchführung
    - Willkürliches Verbuchen von Einnahmen
    - Nichteintreibung offener Forderungen
    - Verweigerung der Akteneinsicht
    - Missachtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
    - Unwahre Angaben gegenüber den Eigentümern
    - Annahme von Schmiergeldern
    - Fehlende Mängelbeseitigung

     

    BGH NJW 2002, 3240 => Es ist ein wichtiger Grund erforderlich, damit eine gerichtliche Abberufung
    des Hausverwalters möglich ist

    BayObLG ZMR 1998, 174, 175 => Eine gerichtliche Abberufung ist nur möglich, wenn der Versuch einen
    solchen Beschluss über die Eigentümerversammlung zu erreichen, gescheitert ist. 

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    Veränderungen durch den neuen Energieausweis ab 01.05.2014 fccb60fb512d13df5083790d64c4d5dd 2014-04-25T22:00:00+00:00 Ab dem 01.05.2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung in Kraft. Diese beinhaltet viele Neuerungen, welche sich sowohl auf Immobilienmakler als auch auf Käufer, Verkäufer und Mieter auswirken. Wir klären Sie über die wichtigsten Veränderungen des neuen Energieausweises auf!

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    Veränderungen durch den neuen Energieausweis

    Mit dem neuen Energieausweis wird sich beim Verkauf von Immobilien einiges ändern. Ab dem 1. Mai 2014 müssen Verkäufer jedem potentiellen Käufer einer Immobilie ohne Aufforderung den neuen Energieausweis vorlegen. Für Immobilienmakler gilt, dass Interessenten schon bei der Besichtigung der Immobilie über deren Energieverbrauch aufgeklärt werden müssen. Das Gesetz soll nicht nur beim Einsparen von Energie helfen, sondern auch Käufer schützen. Der neue Energieausweis soll die Energieeffizienzklasse der Immobilie bewerten und objektive Informationen über den jährlichen energetischen Verbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche liefern. Mit dem neuen Gesetz wurden grundlegende Veränderungen eingeleitet. Obwohl die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises bereits im Juli 2008 begründet wurde, wird diese ab dem 1. Mai 2014 noch einmal verschärft. Zu den neuen Veränderungen durch das Gesetz gehört auch, dass der Käufer bestimmte Pflichtangaben über die Immobilie bereits in der Zeitungsannonce erkennen muss. Dazu gehören die Bestimmung des Energiekennwertes und die Bezeichnung des Energieausweises. Wenn der Verkäufer den Ausweis bei der Besichtigung der Immobilie nicht unaufgefordert vorlegt, muss dieser ein Bußgeld entrichten. Das Verkaufen einer Immobilie ohne Vorlegen eines Energieausweises wird nach der neuen Verordnung als Ordnungswidrigkeit gewertet. 

    Veränderungen beim Verkaufen von Immobilien für Käufer, Verkäufer und Immobilienmakler

    Zu den Veränderungen der neuen Energieeinsparverordnung zählt auch, dass Wohngebäude ab sofort mit Energieeffizienzklassen versehen werden. Die energetische Einstufung von Wohngebäuden wird grundlegend verschärft. Immobilien welche sich im gelben Bereich befinden werden ab sofort in den orange-roten Bereich eingeordnet. Durch das neue Gesetz sollen Verkäufer, Käufer und Immobilienmakler zur energetischen Sanierung von Gebäuden angehalten werden. Immobilien mit schlechten energetischen Werten sollen deutlich als solche gekennzeichnet werden. Laut Gesetz sind die neuen Energieausweise ab der Ausstellung zehn Jahre lang gültig. Neue Energieausweise müssen kostenpflichtig registriert werden. Die grundlegenden Veränderungen bestehen darin, dass der Energieausweis vom Immobilienmakler vorgelegt werden muss. Der Ausweis existiert schon seit dem Jahr 2008. Weil Käufer aber nicht besonders oft danach gefragt haben, besaß der Energieausweis beim Verkauf von Immobilien bisher eine eher untergeordnete Rolle. 

    Veränderungen beim Verkauf einer Immobilie

    Wer eine Immobilie verkaufen möchte, muss ab sofort § 16a EnEV beachten. § 16a EnEV schreibt vor, dass bei einer kommerziellen Anzeige zwecks Verkauf einer Immobilie die Energiekennwerte angegeben werden müssen. Vor dem Verkauf müssen Angaben über die Art des Energieausweises gemacht werden, d.h. ob sich dieser auf den Verbrauch oder Bedarf der Immobilie bezieht. Zudem müssen die vorrangigen Energieträger für die Heizsysteme der Immobilie angegeben werden. Baujahr und Effizienzklasse der Immobilie müssen vor dem Verkaufen ebenfalls angegeben werden. Das Gesetz bezieht sich nur auf Energieausweise, welche nach Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung ausgestellt werden. Wer das Gesetz beim Verkaufen einer Immobilie missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Verkäufer und Immobilienmakler müssen dann mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro rechnen. Dieses Gesetz greift aber erst sechs Monate nach Inkrafttreten der EnEV ein. Nach dem Verkaufen einer Immobilie muss der Energieausweis als Kopie oder Original an den Käufer übermittelt werden. 

    Veränderungen beim Verkaufen von Immobilien für Immobilienmakler und Verkäufer

    as Verkaufen von Immobilien wird durch das neue Gesetz erschwert. Der Energieausweis sollte beim Verkauf von Immobilien stets richtig angegeben werden. Wenn der Verkäufer im Inserat eine falsche Energieeffizienzklasse angibt, besitzt der Käufer das Recht den Verkäufer bzw. Immobilienmakler zu verklagen. Wenn der potentielle Käufer von Immobilienmakler und Verkäufer keinen Energieausweis erhalten hat, kann der Ausweis auf Kosten von Verkäufer oder Immobilienmakler angefertigt werden. Der Immobilienmakler ist schuldlos gestellt, wenn der Verkäufer die benötigten Daten für den Energieausweis nicht zur Verfügung gestellt hat. Beim Energieausweis wird zwischen einem Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterschieden. Beim Verbrauchsausweis werden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre ermittelt und ein Durchschnittswert errechnet. Der Wert des Verbrauchsausweises kann stark von dem Verhalten der aktuellen Bewohner beeinflusst werden. Bei einem Bedarfsausweis wird eine energetische Einschätzung durch einen Fachmann vorgenommen. Generell gilt die Faustregel, dass die Energiebilanz bei einem Verbrauchsausweis um bis zu 30 Prozent günstiger ausfallen kann. Die Kosten für einen Verbrauchsausweis belaufen sich auf ca. 50 Euro. Ein Bedarfsausweis kann Kosten zwischen 300 und 400 Euro verursachen. Bedarfsausweise müssen für Immobilien bis Baujahr 1965 sowie 1966 bis 1977 erstellt werden. Beim Verkauf von Immobilien, die ab dem Jahr 1978 erbaut wurden, kann sich frei zwischen der Erstellung eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises entschieden werden. 

    Energieeffizienzklassen, Immobilien-Verkauf und öffentliche Gebäude

    Beim Verkauf von Immobilien müssen die Energieeffizienzklassen des neuen Energieausweises angegeben werden. Diese gehen von A+ bis H. Jede Energieklasse bezieht sich auf einen Wert von kWh/m². Bei der Energieeffizienzklasse A+ liegt der Verbrauch unter 30 kWh/m². Bei der höchsten Klasse H liegt der Wert bei über 250 kWh/m². Der Energieausweis muss nicht nur beim Verkaufen von Immobilien angefertigt werden, sondern auch beim Neubau einer Immobilie. In öffentlichen Gebäuden muss der dazu gehörige Energieausweis ab sofort deutlich sichtbar ausgehängt werden. Wenn eine Immobilie vermietet wird, muss der Eigentümer den Energieausweis an den Mieter übergeben. Anschließend muss sich der Mieter um den Aushang des Ausweises kümmern. Größere privatwirtschaftliche Einrichtungen wie Theater, Kinos und Kaufhäuser mit einer Nutzfläche von mehr als 500 m² müssen den Energieausweis ab sofort ebenfalls gut sichtbar aushängen.

    Das neue Gesetz bringt nicht nur beim Verkauf Veränderungen mit sich. Der Energieausweis wird nicht nur beim Verkaufen von Immobilien benötigt, sondern auch bei der Vermietung. Bei der Vermietung gelten die gleichen Regelungen wie beim Verkauf von Immobilien: Bei Wohnungsbesichtigungen potentieller Mieter muss der Energieausweis gut sichtbar im Treppenhaus aufgehängt sein. Ansonsten besteht natürlich die Möglichkeit den Energieausweis persönlich vorzuzeigen. In Mehrfamilienhäusern gelten ebenfalls die gleichen Regelungen. Allerdings kann der Energieausweis nur dann ausgestellt werden, wenn die energetischen Daten für das komplette Gebäude vorliegen. Deshalb sollte sich mit den Miteigentümern bzw. dem Hausverwalter abgesprochen werden.

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    Luxus in Immobilien - mit geringem Aufwand den Wert der Immobilie beim Verkauf steigern 5a4b25aaed25c2ee1b74de72dc03c14e 2014-04-22T22:00:00+00:00 Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, wünscht sich einen möglichst hohen Gewinn. Doch Preise, die über dem ortsüblichen Durchschnitt liegen, schrecken Interessenten schnell ab. Es sei denn, die Immobilie wirkt hochwertiger oder exklusiver als andere Angebote. Hier erfahren Sie, wie Sie Immobilien ohne große finanzielle Investitionen luxuriöser erscheinen lassen.

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    Wie Sie clever Immobilien verkaufen
    Luxus in Immobilien hängt nicht ausschließlich von der Ausstattung ab. Die Wertsteigerung beginnt bei Vermarktung Ihres Angebots. Ziehen Sie die Zusammenarbeit mit einem Makler in Betracht.
    Denn ein kompetenter, erfahrener Makler verspricht Seriosität und kann erfolgreich Vorteile vermarkten und Schwachstellen mit viel Fingerspitzengefühl möglichst umgehen. Achten Sie darauf, dass Sie oder der Makler hochwertige Fotos nutzen, wenn Sie Immobilien online präsentieren. Gute Fotos sind fast unumgänglich für die Wertsteigerung. Denn auch wenn Sie oder Ihr Makler großes Verkaufstalent besitzen: Schlechte Fotos schmälern den Wert eines Objekts und Sie verlieren die Interessenten möglicherweise bevor sie sich die Immobilien überhaupt ansehen. Ebenfalls wichtig: Sorgen Sie für Sauberkeit der Räume und einen gepflegten Garten. Denn Dreck und Luxus in Immobilien passen nicht zusammen.

    Wertsteigerung in Immobilien durch Home Staging
    Stehen Immobilien leer, können Sie Ihre Vermarktung mit Home Staging verbinden. Bei Home Staging setzen Agenturen Ihre Immobilie mit Dekoartikeln und Leihmöbiliar geschickt in Szene. Bereits leichte Veränderungen erscheinen als Luxus und das Objekt wirkt attraktiver und luxuriöser. 
    Verkaufspsychologen erklären, dass sich der finanzielle Mehraufwand für Home Staging in den meisten Fällen lohnt: Durch die Wertsteigerung lassen sich bessere Gewinne erzielen. Die Interessenten des Objekts können sich einfach die Räumlichkeiten besser vorstellen und die vorhandenen Möbelstücke werden als Referenz zu der eigenen Einrichtung genommen. Dementsprechend können Interessenten konkreter planen und die Gedanken zwischen dem Gesehenen und der Einrichtung verfestigen sich räumlich stärker.

    Die Ausstattung: Leichte Veränderungen erscheinen als Luxus
    Zusätzlichen Wert in Form von Luxus in Immobilien können Sie mit einigen günstigen Investitionen schaffen. Die Möglichkeiten zur Wertsteigerung sind vielfältig und leichte Veränderungen erscheinen als elegante Einrichtung oder gar als Luxus. Verpassen Sie dem Objekt beispielsweise einen neuen Anstrich: Grautöne, Gold und Silber und Kombinationen aus Schwarz und Weiß wirken luxuriös. Sie können auch Stuck aus Styropor mit Goldfarbe anstreichen und damit die Wände verzieren. Kaufen Sie günstige Lampen im Designerlook oder mit Extras wie Fernbedienung und Farbwechsel. Sie können in einigen Räumen auch Sensoren anstatt einfacher Lichtschalter installieren. Interessenten werden solche technischen Spielereien als Luxus in der besichtigten Immobilien bewerten. Den Eindruck oder das Gefühl von Luxus in Immobilien erzeugen Sie auch durch luxuriös wirkende Bodenbeläge wie Hochglanzlaminat oder Laminat in Granitoptik. Nutzen Sie auch anstehende Sanierungen um mehr Wert und Luxus in Immobilien zu erzeugen. Es muss nicht immer ein Ideal Standard Waschbecken sein. Oft gibt es exklusive Badmöbel als reduzierte Ausstellungsstücke und sogar Whirlpools gibt es zu erschwinglichen Preisen.

    Fazit:
    Die geschickte Vermarktung Ihrer Immobilie mit Hilfe und der Beratung von einem Makler ist ein Teil der Wertsteigerung. Zusätzlichen Wert für Ihr Objekt schaffen Sie durch exklusiven Anstrich der Wände, ausgefallene Lampen oder kreative Beleuchtung, technische Spielereien und den Einsatz von gehobeneren Ausstattungen im Zuge von Renovierungen. Hierbei kann es sich ruhig um B-Ware oder Ausstellungsstücke handeln.

    Sprechen Sie vor dem Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie mit uns und wir geben Ihnen gerne Anregungen, damit der Verkauf, neben einem Erfolg, auch äußerst rentabel wird.

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    Immobilien in Hamburg kaufen: Der Traum vom Eigenheim a01a0380ca3c61428c26a231f0e49a09 2014-04-20T22:00:00+00:00 Die Hansestadt Hamburg erfreut sich bei Familien und Berufstätigen einer immensen Beliebtheit. Kein Wunder: Schließlich kann in Hamburg nicht nur zahlreichen Freizeitaktivitäten nachgegangen, sondern auch von einem angenehmen ozeanischen Klima profitiert werden. Wer ein Eigenheim in der blühenden Wirtschaftsmetropole erstehen möchte, sollte sich unbedingt an einen Immobilienmakler wenden. Beim Hauskauf in Hamburg gelten einige Besonderheiten: Darunter fällt auch die erhöhte Grunderwerbssteuer. Die verschiedenen Stadtteile Hamburgs beherbergen Immobilien mit den unterschiedlichsten Eigenarten. Als Immobilienmakler in der Region Hamburg können wir die hanseatischen Gepflogenheiten in puncto Immobilienkauf bestens beurteilen!

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    Moin, Moin Hamburg!

    Wer ein Domizil in Hamburg kauft, tritt einer Stadt mit mehr als 1,8 Millionen Einwohnern bei. Der Stadtstaat gehört zu den wichtigsten Verkehrsdrehkreuzen Europas und beherbergt den drittgrößten Hafen in Europa. Wer ein Eigenheim in Hamburg bezieht, kann von einer exklusiven Atmosphäre profitieren, welche von einer charmanten und malerischen Umgebung geprägt ist. Das Stadtbild ist von Kirchtürmen, historischen Gebäuden und mehr als 2.000 Brücken geprägt, durch welche Flüsse und Kanäle ziehen. Hamburg wird auch als ,,Venedig des Nordens'' bezeichnet. Das atemberaubende historische Stadtbild wird immer wieder von modernen Gesichtszügen durchbrochen, wozu auch die zahlreichen Unternehmen Hamburgs gehören. Ein Eigenheim in Hamburg eröffnet Ihnen auch den Zugang zu mehr als 60 Museen und 40 Theaterhäusern. 
    Drei mal im Jahr richtet die blühende Wirtschaftsmetropole den größten Markt Norddeutschlands aus. Hafengeburtstag und Weihnachtsmarkt stellen das Highlight des Jahres dar: Die Volksfeste locken jährlich mehr als vier Millionen Besucher an. 

    Der Traum vom Hamburger Domizil: Steuern, Geld und Finanzen

    In dem Stadtstaat Hamburg herrscht ein ozeanisches Klima: Schnee fällt nur ein bis zwei Mal pro Jahr. In den Monaten Juni bis August herrschen Durchschnittstemperaturen von 22 Grad Celsius. Zu dieser Zeit kann sich im heimischen Garten so richtig entspannt werden. Wer ein Haus in Hamburg kauft, sollte sich vorher mit den Besonderheiten des hanseatischen Immobilienmarktes vertraut machen. Die Kosten eines Hauskaufs in Hamburg fallen höher aus als in anderen Städten. Beim Kauf von Immobilien in Hamburg muss die sogenannte Grunderwerbssteuer gezahlt werden. Diese fällt in Deutschland bei jedem Immobilienkauf an. Der Kaufpreis der betreffenden Immobilie bildet die Grundlage für die Grunderwerbssteuer: Bundesweit müssen 3,5 Prozent des Kaufpreises als zusätzliche Steuer abgeführt werden. Seit dem 01.09.2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatzfrei bestimmen. Von diesem Recht machten die Stadtstaaten Hamburg und Berlin Gebrauch: Der Steuersatz der Grunderwerbssteuer wurde auf 4,5 Prozent angehoben. 

    Rechtliche Besonderheiten der Grunderwerbssteuer

    Laut Gesetz geht die Steuerschuld der Grunderwerbssteuer auf beide am Erwerbsvorgang beteiligte Vertragspartner über. Im zahlreichen Kaufverträgen wird der Käufer zur alleinigen Abführung der Grunderwerbssteuer verpflichtet. Wer Immobilien ohne Makler kauft, muss diese folgenschweren Fehler verantworten und erhebliche Mehrkosten tragen. Nach dem eigentlichen Hauskauf muss die Grundsteuer abgeführt werden, welche von den einzelnen Kommunen festgelegt werden kann. Diese fällt in Hamburg, verglichen mit dem bundesweiten Durchschnitt, leicht erhöht aus. Je nachdem in welchem Stadtteil die betreffende Immobilie liegt, weicht der Steuersatz der Grundsteuer leicht ab.

    Der Hamburger Immobilienkauf: Bitte nicht ohne Makler!

    Wir wissen um die Besonderheiten des hanseatischen Immobilienmarktes und können Sie vor den zahlreichen Gefahren eines Hauskaufs schützen. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und vermitteln Ihnen ein fundiertes Fachwissen, durch welches Sie den Wert einzelner Immobilien genau abschätzen können.
    Damit Sie auch im Nachhinein nicht an den zahlreichen Verordnungen und Besonderheiten des Hamburger Immobilienmarktes verzweifeln, können Sie sich durch unseren "After-Sales-Service" beraten lassen, welcher bei Bedarf alle notwendigen Formalitäten übernimmt.

    Egal welche Art von Immobilie Sie suchen: Wir können Ihnen die passenden Objekte vorstellen. Die Immobilienwirtschaft in Hamburg wird auch wieder im Jahr 2014 positiv ausfallen und auf den anhaltenden Nachfrage-Trend reagieren. Hamburg wächst wirtschaftlich: Deshalb ist von steigenden Immobilien- und Mietpreisen auszugehen. Wir haben uns in der Region Hamburg fest etabliert und können Ihnen die Besonderheiten der dortigen Immobilienbranche näher bringen. Egal ob Luxusobjekt oder Mietwohnung mit stilvollem Ambiente:
    Wir werden garantiert das passende Domizil in Hamburg finden, das Ihren individuellen Wünschen entspricht!

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    Wird Wohnen im Hochhaus wieder modern? c86a7ee3d8ef0b551ed58e354a836f2b 2014-04-18T22:00:00+00:00 Hochhäuser bestimmen das Bild moderner Metropolen und diese Immobilien funktionieren längst nicht mehr nur als Bürogebäude oder Hotelbauten mit besonderem Anspruch. Die beeindruckenden Riesen prägen die Skyline solcher Städte wie Berlin, Frankfurt am Main oder internationaler Metropolen von New York bis Shanghai. Die einst verpönten Wohntürme mausern sich aktuell wieder zu beliebten Möglichkeiten der Pflege eines urbanen Lebensstils, der eine gewisse Anonymität mit einem trendbewussten Selbstverständnis verbindet. Masse in der Höhe verbirgt hier eine individuelle Klasse, die mit es Wohnungen im Hochhaus neu zu erschließen gilt.

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    Immobilien, die viele Wohnungen und moderne Großstadt-Domizile in einem bieten überzeugen

    Die beeindruckenden Bauten bieten jede Menge Wohnungen auf einer klar begrenzten Grundfläche. In Zeiten, in den Bauland immer knapper und entsprechend auch immer teurer wird, lohnt sich das Wohnen in der Höhe allemal. So entstehen Etage für Etage ganze Städte, die nicht nur mit unterschiedlich geschnittenen Wohnungen, sondern durchaus auch mit Geschäften und Serviceeinrichtungen, das Leben auf einen Punkt konzentrieren können. Neben der klassischen Nutzung als Wohnbauten überzeugt das moderne Hochhaus mit großzügigen Dachterrassen, integrierten Restaurants, Shopping-Möglichkeiten, Praxen für Ärzte und Anwälte und immer wieder auch mit Friseurgeschäften und allerlei Angeboten für Einkauf und Kurzweil. Findige Architekten und Makler bauen die Stadt nicht mehr in die Breite, sondern einfach in die Höhe. In einigen Fällen braucht der Bewohner der Wohntürme die Giganten aus Stahlbeton und Glas gar nicht mehr zu verlassen. So entstehen Immobilien, die als Hochhaus im Vergleich zum kleinen Eigenheim völlig neue Perspektiven schaffen. Auch für Makler, die im Hochhaus eine Menge interessanter Immobilien - nicht nur zum Wohnen konzentriert - vermitteln können.

    Wohnen im Hochhaus zukunftsfähig?

    Hier gibt es ein klares Ja. Die Konzentration von Wohnungen und kommerziellen Flächen im Hochhaus macht das Wohnen attraktiv und zentriert. Der Trend zum Eigenheim, den die Makler von Immobilien jahrzehntelang befriedigen sollten, geht zumindest im urbanen Umfeld dem Ende zu. Wohnen im Hochhaus verleiht dem Leben eine oftmals gewünschte Anonymität, die ein Eigenheim im ländlichen Umfeld niemals bieten kann. Kurze Wege bestimmen das Leben in der Stadt und machen dort den Raum zum Wohnen ohnehin schon eng. Da kommt das Hochhaus als Möglichkeit des zeitgemäßen Wohnens wieder ins Gespräch. Wohnungen im Hochhaus sind dabei längst nicht alle gleich. Denn auch die interessanten
    Mieten, Kaufpreise und Konditionen überzeugen die Käufer und Mieter von Hochhaus-Immobilien. Zukunftsorientierte Makler setzen jetzt auch besonders auf die Vorteile und besonderen Aspekte, die mit dem Wohnen im Hochhaus einhergehen. Besonders für Singles, kleine Familien und echte Stadtmenschen ist die neue Art des Lebens in der Stadt ein attraktives Angebot.

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    Thema Reiseplanung - Von Ausweisen, Dokumenten, Visabestimmungen und Zollvorschriften 8efb100a295c0c690931222ff4467bb8 2014-04-15T22:00:00+00:00 Die meisten Menschen freuen sich auf ihren wohl verdienten Urlaub. Damit die Ferien wirklich eine erholsame Zeit werden und man keinen Stress oder Probleme im Ausland bekommt, ist eine gute und vor allem rechtzeitige Reiseplanung sehr wichtig. Selbst wenn eine Pauschalreise gebucht wird, kann man nicht alles dem Reiseveranstalter überlassen, sondern ist zum Beispiel für Probleme mit den Reisedokumenten, Zoll- und Einreisebestimmungen oder Sicherheitsfragen selbst verantwortlich.

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    Was gehört zur Reiseplanung dazu?

    Die Planung beginnt Zuhause, lange vor dem Antritt der Fahrt. Zu den wichtigsten Schritten der Reiseplanung gehören die benötigten Dokumente. Personalausweis oder Reisepass sollten vor der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Seit kurzem benötigen auch Babys und Kleinkinder
    ihren eigenen Reisepass. Der Eintrag im Pass der Eltern wird nicht mehr anerkannt. Touristen benötigen im außereuropäischen Ausland oft ein Visum. Nicht immer ist es bei der Einreise erhältlich. Oft muss es rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen diplomatischen Vertretung
    des Reiselandes eingeholt werden. Zur Reiseplanung gehört auch, sich rechtzeitig Zuhause über Fragen zum Thema Zoll und Sicherheit zu informieren. Das ist besonders wichtig, wenn man mit der Familie verreist. Für viele Länder ist der Tourismus eine wichtige Einnahmequelle. Trotzdem gelten oft strenge Bestimmungen beim Zoll. So darf man aus der Türkei beispielsweise keinerlei Gegenstände ausführen, die als antik angesehen werden könnten. Umgekehrt können Touristen bei der Einreise in manche arabische Länder Probleme mit Alkohol oder Gegenständen mit christlichen Symbolen wie Kreuze oder Jesusbilder bekommen.

    Woran sollte man noch bei der Reiseplanung denken?

    Sehr wichtig ist die eigene Gesundheit und die der Familie. Man sollte unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Sie gewährt Sicherheit im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls, da nicht nur die Behandlungskosten übernommen werden, sondern im Notfall auch der Rücktransport per Flugzeug nach Deutschland bezahlt wird. Ein anderer wichtiger Punkt der Reiseplanung sind Schutzimpfungen. Sie dienen der Sicherheit der Touristen und ihrer Familien. Im außereuropäischen Ausland, beispielsweise in Afrika oder Südostasien, ist Malaria eine ernste Gefahr. Dagegen kann man sich nur schützen, wenn rechtzeitig prophylaktische Maßnahmen getroffen werden. Damit Impfungen Sicherheit geben können, müssen sie rechtzeitig vor Beginn der Reise Zuhause durchgeführt werden. In vielen Fällen müssen sie mehrfach wiederholt werden, um wirksam zu werden. Der Tourismus ist für viele schwach entwickelte Länder eine wichtige Einnahmequelle. Das bedeutet aber nicht, dass sich Touristen im Ausland wie Zuhause aufführen können. Im Interesse der eigenen Sicherheit und die der Familie, empfiehlt es sich, die lokalen
    Sitten und Gebräuche zu respektieren. Umfassende Informationen zu den Themen Tourismus, Einreisebestimmungen, Zoll und Sicherheit zum jeweiligen Reiseziel findet man auf der Homepage des Auswärtigen Amts unter dem Menüpunkt Reise & Sicherheit.

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    Was ist vor der Reiseplanung zu beachten? d9fc5b73a8d78fad3d6dffe419384e70 2014-04-13T22:00:00+00:00 Die Deutschen reisen oft und gern. Unzählige Bundesbürger fahren jedes Jahr in die Ferien. Obwohl Deutschland zu den beliebtesten Reisezielen gehört, wollen viele im Urlaub andere Länder und Kulturen kennen lernen. Damit die Ferien ein ungetrübter Genuss werden, sollte man sich sorgfältig darauf vorbereiten. Das trifft im besonderen Maße zu, wenn die Kinder mitkommen sollen. Vor der eigentlichen Reisevorbereitung steht zunächst einmal die Auswahl des Reiseziels und/oder der Art des Urlaubs.

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    Unterschiedliche Reiseziele / Urlaubsarten für unterschiedliche Ansprüche

    Sehr beliebt bei den Urlaubern sind die 'All-inclusive' Angebote. Bei dieser Art des Urlaubs kauft man ein Komplettpaket mit Flug, Unterkunft und Verpflegung. Der Urlaub eignet sich besonders gut für Familien mit mehreren Generationen, weil gewöhnlich für jeden Geschmack entsprechende
    Freizeitangebote vorhanden sind. Während die Eltern am Strand oder Pool relaxen, werden die Kinder von Animateuren unterhalten. Auch für Teenager gibt es normalerweise interessante Angebote, von Surfkursen bis hin zu Diskos oder Tanzveranstaltungen. Um die Sicherheit braucht man sich keine Gedanken zu machen. Auch Fremdsprachen muss man nicht können, da sich der gesamte Urlaub auf dem Gelände des Ressorts abspielt. Andere Länder oder Kulturen lernt man dabei aber kaum kennen.

    Städtereisen sind ebenfalls sehr populär. Diese Reisen sind ideal für alle, die andere Länder und Kulturen erleben möchten. Für Kinder sind sie aber meistens langweilig, weil sie keinen Spaß daran haben, von einem Museum oder Kirche zur nächsten zu rennen. Städtereisen sind mit Stress verbunden, weil man in möglichst kurzer Zeit möglichst viel sehen möchte. Für kulturell oder historisch Interessierte ist es aber faszinierend, die berühmten Schätze der Weltkultur in Rom, Paris oder London einmal mit eigenen Augen zu sehen. Auf die persönliche Sicherheit muss man bei diesen Reisen selbst achten, das Beherrschen von Fremdsprachen ist von Vorteil. 

    Alternative Reisearten sind der Urlaub mit dem (gemieteten) Wohnmobil oder Hausboot.
    Bei diesen Reisen ist man an keinen Ort gebunden und kann einfach der Sonne hinterher fahren. Sie sind eine gute Gelegenheit, andere Länder und Kulturen zu entdecken, da man mit den Einheimischen in engen Kontakt kommt. Die Kenntnis von Fremdsprachen oder zumindest sprachlichen und kulturellen Grundkenntnissen sind dabei eine enorme Hilfe. Über Fragen zur Sicherheit sollte man sich vor Reiseantritt rechtzeitig informieren. Hier bietet die Internetseite des Auswärtigen Amts viele
    Infos im Internet kostenfrei an.

    Reiseziel und Reisezeit
    Bei der Auswahl des passenden Reiseziels kommt es auf die Interessen der Reisenden an. Hotelanlagen in südlichen Ländern haben gute Angebote für die gesamte Familie. Bei diesen Reisen lernt man jedoch kaum andere Länder oder Kulturen kennen. Skandinavien ist etwas für Naturliebhaber. Ein Campingurlaub oder Urlaub mit dem Wohnmobil eignet sich gut für Eltern und jüngere Kinder, da er die Familie zusammenschweißt. Falls man nicht an die Schulferien gebunden ist, ist es besser, außerhalb der Saison zu reisen, da dann die Preise günstiger und die Urlaubsorte nicht so überfüllt sind.

     

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    Ostern Zuhause und im Garten mit den Kindern feiern 39461a19e9eddfb385ea76b26521ea48 2014-04-10T22:00:00+00:00
    Die Tage werden wieder länger, die Sonne wärmt immer mehr, und die Knospen beginnen zu sprießen. Es ist wieder Frühling und mit der Jahreszeit, in der die Natur wieder erwacht und erblüht kommt auch das Osterfest auf uns zu. Besonders bei Kindern ist Ostern ein sehr beliebtes Fest, welches mit dem Symbol des Osterhasen einhergeht.

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    Mit den Kindern Ostern im eigenen Garten feiern

    Jedes Jahr legt der Osterhase Schokolade und bunte Eier ins Osternest. Wer das Glück hat die Osternester im eigenen Garten verstecken zu können, hat einen großen Vorteil. Für Kinder ist ein eigenes Haus mit Garten nicht nur zu Ostern, sondern das ganze Jahr über ein tolles Heim. Aber besonders zu Ostern kann man im eigenen Garten natürlich wunderbar feiern und spielen.

    Mit den Kindern im eigenen Haus oder Garten basteln

    Als Vorbereitung auf das Osterfest mit Kindern sollte man mit ihnen basteln, denn Kinder basteln immer sehr gerne. So kann man selbst Eier bemalen, nachdem man sie ausgeblasen hat. Auch Fensterbilder oder Eierbecher sind wunderbare Motive für Ostern. Natürlich können auch hart
    gekochte Eier von den Kindern bemalt werden, dann ist das Osterfrühstück noch einmal schöner, wenn man von den Kindern bemalte Eier abschälen kann. An schönen Tagen kann man das Basteln durchaus in den Garten verlegen. Der Gartentisch ist ein idealer Ort um Osterstimmung aufkommen zu lassen.

    Mit den Kindern für das Fest basteln

    Auch das Osternest kann man mit der Familie im eigenen Zuhause vorbereiten. Wiesenstroh oder Moos auf einem kleinen Teller drapieren, dazu kann man auch Ostergras verwenden, welches es in jedem Bastelgeschäft erhältlich ist. So kann jedes Kind ein eigenes Nest gestalten und dann dem Osterhasen zur Verfügung stellen. Das Verstecken des Osternestes im Garten macht natürlich Mama oder Papa im Auftrag des Osterhasen. In manchen Familien gehört es zum Osterbrauch, dass die Kinder eine Möhre neben das Osternest legen, um zu sehen, ob der Hase schon da war. Ist die Möhre angebissen, wissen die Kinder, der Osterhase hat das Nest schon versteckt. Meistens fragen die Kinder dann noch, wo der Osterhase sich im Garten normalerweise versteckt.

    Mit den Kindern das Osterfest Zuhause im Garten feiern

    Für Familien sind Immobilien mit Garten das ideale Zuhause, um mit den Kindern das Osterfest feiern zu können. Die Kinder feiern mit den Eltern, suchen ihre Nester und Geschenke und spielen an der gesunden frischen Luft, während die Eltern eventuell den Grill aus dem Schuppen holen und
    köstliche Speisen für das Ostermahl zubereiten. Bevor es jedoch so weit ist, kann man die Kinder auch für das Decken des Frühstückstisches einspannen. Viele Familien besuchen die Ostermesse und lassen ihre Speisen weihen, welche danach am Frühstückstisch verspeist werden. Versuchen Sie, das Frühstück auf der Terrasse zu genießen. Auch ein Picknick auf dem Rasen oder in einem Park sorgen für Abwechslung und ein Erlebnis.

    Ostern ist eine wunderbare Zeit für Eltern und Kinder. Eine Zeit, die man unbedingt gemeinsam
    genießen sollte, denn strahlende Kinderaugen können durch nichts ersetzt werden.

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    Warum erhöht die Post so oft die Preise? dc912a253d1e9ba40e2c597ed2376640 2014-04-08T22:00:00+00:00 Sicherlich kennen Sie dieses Szenario:
    Sie sitzen im Wohnzimmer Ihres Domizils und verfassen einen Brief. Danach fragen Sie sich, welcher Portowert auf den Brief gehört, denn die Deutsche Post hat in den letzten Jahren mehrfach die Preise für Briefmarken erhöht. 2013 stieg der Preis für einen Standardbrief von 55 Cent auf 58 Cent. Am 1. Januar 2014 wurde das Porto für die Briefmarken noch einmal auf 60 Cent erhöht.

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    Obwohl den Kunden viele Alternativen, wie E-Mail zur Verfügung stehen, wurde das Porto mehrfach teurer. Durch dieses Verhalten riskiert
    das Unternehmen, Kunden zu verlieren. Diese stellen sich verschiedene Fragen: Lohnt es sich überhaupt noch einen Brief zu versenden und warum reagiert die Deutsche Post nicht auf den Konkurrenzdruck?

    Wie geht es bald weiter mit den Kosten? Und was macht die E-Post als Konkurrenz?

    Bei vielen Sendungen kann die Deutsche Post das Porto für Briefmarken nicht alleine bestimmen. Die Bundesnetzagentur verfügt über vielfältige Mitspracherechte und die Deutsche Post hatte auch für die letzte Erhöhung einen Antrag gestellt. Nach Plänen der Bundesnetzagentur sind Erhöhungen im Rahmen der Inflationsrate und der Produktivitätsfortschritte der Post geplant. Es muss also mit gelegentlichen Erhöhungen gerechnet werden, diese werden jedoch aller Voraussicht nach relativ niedrig ausfallen. In den letzten Jahren ist der elektronische Brief auf den Markt gekommen, der das sichere Versenden von Mitteilungen von Zuhause aus bietet. Marktführer ist auch hier die Deutsche Post. Sie ist Herausgeber vom E-Brief und daher auch auf dem Markt der E-Mails vertreten. Es existieren allerdings auch Konkurrenten, wie beispielsweise der Anbieter ,,Confidencepost'' (www.confidencepost.de). Durch den hohen Bekanntheitsgrad der Deutschen Post wird jedoch die E-Post von den meisten Unternehmen bevorzugt.

    Aber eins steht fest: Ist hier Zuhause sehr weit vom nächsten Briefkasten entfernt, werden Sie sich überlegen, ob Sie nicht doch einfach einen Brief aus dem Wohnzimmer vom Computer aus verschicken. Das geht übrigens meistens auch noch schneller, als auf die nächste Leerung des Briefkasten zu warten. 

    Waren die Erhöhungen beim Brief gerechtfertigt oder ist das Porto zu teuer?

    Im Bereich des Standardbriefs wurde das Porto 2013 seit langer Zeit das erste Mal erhöht. Rechnet man beide Anstiege zusammen, dann ist der Preis insgesamt von 55 auf 60 Cent gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von unter 10 Prozent. Wenn man berücksichtigt, dass der Preis lange Zeit stabil geblieben ist, dann kann man den Anstieg durchaus als gerechtfertigt bezeichnen. Auch bei einer Betrachtung der Konkurrenz ist das Porto für die Briefmarken nicht zu teuer. Durch die beiden Erhöhungen innerhalb von kurzer Zeit wurden allerdings viele Kunden verärgert. Das positive ist, dass für viele Anwendungsfälle Alternativen zur Verfügung stehen, die einfach Zuhause genutzt werden können, wie zum Beispiel der E-Brief oder eine herkömmliche E-Mail. Wem das Porto für Briefmarken zu teuer ist, der kann sich nach anderen Möglichkeiten umsehen. Eine E-Mail ist im privaten Bereich schnell versendet und ist nicht teuer, da kein Porto für die E-Mail gezahlt werden muss. Außerdem sind E-Mails auch umweltfreundlicher.

    Kann sich die Deutsche Post solche Erhöhungen leisten oder wird sie Kunden verlieren?

    Im Bereich der Päckchen und Pakete sind auf dem Markt viele bekannte Konkurrenzanbieter vertreten.Diese gewinnen immer mehr an Bedeutung und sie werden von Versandhäusern und Privatkunden in einem steigenden Maß genutzt. Für einen Brief kaufen die meisten Menschen jedoch Briefmarken der Deutschen Post. Wer nicht auf die elektronische Variante zurückgreifen möchte, für den gibt es in vielen Gebieten keine Alternative. Hier besitzt die Deutsche Post ein Monopol und muss sich daher über die Preise für die Briefmarken keine Gedanken machen, egal wie teuer sie sind.

    Welche Kunden wird die Deutsche Post verlieren?

    Zu den größten Kunden zählen Unternehmen. Diese versenden oftmals Rechnungen schon per E-Mail, die dann direkt auf dem Computer im Wohnzimmer landen, sodass hier viel Porto eingespart wird. Eine E-Mail ist nicht teuer und sie wird gerne genutzt. Privatkunden werden ihr Verhalten in vielen Bereichen jedoch nicht ändern, egal wie teuer das Porto ist. Ein Brief zu Weihnachten oder eine Postkarte beispielsweise wird nicht durch eine E-Mail ersetzt werden. Die Deutsche Post setzt darauf, durch die Erhöhung die Einnahmen so weit zu steigern, dass Verluste durch Abwanderungen von Kunden ausgeglichen werden. Die Post verlässt sich auf ihre Monopolstellung in vielen Bereichen und spart zusätzlich an anderen Stellen, wie der Anzahl der Filialen, welche in den letzten Jahren immer weiter zurückgegangen ist. Da die Post auch den Sprung in den Bereich E-Post geschafft hat, kann sie ihre Stellung noch weiter ausbauen und wird unempfindlicher gegenüber Konkurrenz.

    Das gute für den Kunden ist, dass er die Wahl hat, ob der Brief direkt im Wohnzimmer abgeschickt werden soll oder erst zum Briefkasten gebracht werden muss.

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    Das finnische Arsfest als Erholungsurlaub für Studenten beed13602b9b0e6ecb5b568ff5058f07 2014-04-06T22:00:00+00:00 Freude am Reisen: 
    Das Studium ist mit vielen Strapazen und enormen psychischen Belastungen verbunden. Die Freude über die anstehenden Semesterferien ist bei allen Studenten groß. Zuhause im Wohnzimmer wird über die nächsten Reisen nachgedacht. Um dem stressigen Uni-Alltag zu entfliehen wird überlegt, was sich als nächstes Reiseziel eignet. Das finnische Årsfest ist das traditionelle Frühlingsfest der finnischen Studenten und uneingeschränkt für einen Kurztrip zu empfehlen.]]>

    Das Årsfest: Die Krönung des finnischen Studentenlebens

    Das Årsfest ist ein traditioneller Ball, der einmal pro Jahr von den studentischen Vereinigungen in Finnland veranstaltet wird. Diese werden auch als "Nationes" bezeichnet. Die finnischen Nationes sind als eine Art AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) zu betrachten. Wie im deutschen AStA besteht auch in den finnischen Nationes für jeden Studenten eine Zwangsmitgliedschaft. Neben der reinen Organisation hochschulpolitischer Belange kümmern sich die finnischen Nationes aber auch um das gesellschaftliche Leben der Studenten. Alkohol ist in Finnland extrem teuer: Mit zwei Euro pro Flasche Bier ist der Preis in den Nationes für einheimische Verhältnisse verschwindend gering. Deshalb erfreuen sich die Veranstaltungen der Nationes einer immensen Beliebtheit. Das eigentliche Årsfest besteht aus einem Ball, welcher den Höhepunkt eines mehrtägigen Programms bildet. Im Regelfall werden in den Tagen vorher Partys und Dinner veranstaltet. Alle Veranstaltungen sind öffentlich. Während die abendlichen Dinner zwischen zehn und 15 Euro kosten, müssen für den Ball zwischen 70 und 90 Euro entrichtet werden. Das Årsfest findet bei den meisten Nationes am 13.04.2014 statt: Einige Nationes feiern den Ball aber auch um einige Wochen versetzt.

     

    Das Årsfest in Finnland: Freude und Stimmung garantiert!

    Wer an dem Ball des Årsfests teilnimmt, muss den dortigen Dresscode einhalten. Während Damen lange Ballkleider tragen müssen, haben die Herren auf eine Uniform oder einen Frack zurückzugreifen. Der Ball wird mit einem traditionellen Tanz eröffnet, welcher von der gesamten Festgemeinde zelebriert wird. Der traditionelle Tanz kann innerhalb weniger Sekunden erlernt werden und versteht sich von selbst. Nach dem Tanz wird der Festsaal aufgebaut, in welchem ein 3-Gänge-Menü serviert wird. Die Festordnung sieht vor, dass sich die Herren und Damen am Tisch abwechseln, d.h. jedem Herren wird zu seiner rechten und linken Seite eine Dame zugeteilt. Während des Menüs werden vom Vorstand der Nationes immer wieder traditionelle Lieder angestimmt, welche von der gesamten Festgemeinde mitgesungen werden. Während des gesamten Balls ist eine Band vorhanden, welche für die musikalische Untermalung sorgt. Nach dem Essen wird die Tanzfläche eröffnet: Zusätzlich kann sich an der Bar der Nationes mit alkoholischen Getränken eingedeckt werden. Alle Veranstaltungen finden in den Häusern der einzelnen Nationes statt, von welchen in jeder Universitätsstadt Dutzende vorhanden sind. Die Häuser muten wie prächtige Paläste an und sind nicht selten über einhundert Jahre alt. Das stilvolle Ambiente sorgt für eine stimmungsvolle Atmosphäre, welche das Årsfest zu einem unvergesslichen Ereignis werden lässt.

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    Wie Sie Ihre Wohnung vor Einbrechern schützen 70c639df5e30bdee440e4cdf599fec2b 2014-04-03T22:00:00+00:00 Freuen Sie sich schon auf Ostern? Viele von uns nutzen das lange Osterwochenende um wegzufahren. Vielleicht besuchen Sie Verwandte oder genießen ein paar Tage im Ausland. Falls Sie vorhaben dieses Jahr wegzufahren, sollten Sie sich vorher informieren, wie Sie Ihre Wohnung vor Einbrechern schützen können.

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    Mehr als ein Drittel aller Einbruchsversuche können durch Sicherheitsmaßnahmen verhindert werden, fand die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes heraus. (Mehr Infos und die 25 Regeln für ein sicheres Zuhause: hier)

    Hier ein paar Tipps, wie Sie Ihre Immobilie schützen und Einbrüche verhindern können.

    Einbruchschutz an Türen und Fenstern
    Viele Einbrecher sind Gelegenheitstäter, die durch schlecht gesicherte Türen oder Fenster einbrechen. Daher empfiehlt die polizeiliche Kriminalprävention Haus- und Wohnungstüren, wie auch Nebeneingänge, Balkon- und Terrassentüren und Fenster mit mechanischen Sicherungen einbruchssicher zu machen. Je schwieriger Sie es dem Einbrecher machen ins Haus zu gelangen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit eines Einbruches.

    Kellerlichtschächte und Kellerfenster können mit gut verankerten Gittern einbruchssicher gemacht werden. Auch eine gute Beziehung zu den Nachbarn kann Einbrüche verhindern. Behalten Sie Ihre Nachbarschaft im Auge und alarmieren Sie bei Verdacht auf einen Einbruch die Polizei.

    Sicherheitsmaßnahmen für Wertsachen
    Einbruchschutz bedeutet nicht nur die Türen und Fenster gut zu sichern, sondern auch Ihre Wertsachen sicher zu verwahren. Lassen Sie Ihre Wertsachen daher auch Zuhause nicht offen für potenzielle Einbrecher herumliegen, sondern bewahren Sie wichtige Dokumente, wertvolle Sammlungen, Gold oder Schmuck, den Sie nicht jeden Tag verwenden, in einem Schließfach in Ihrem Geldinstitut auf. Wenn Sie Wertsachen wie Sparbücher, Scheckformulare, Schmuck und Bargeld im Haus aufbewahren, verstauen Sie diese am besten in einem Safe.

    Zusätzlich empfiehlt die polizeiliche Kriminalprävention Wertgegenstände zu markieren und die wichtigsten Erkennungsmerkmale der Gegenstände aufzuschreiben, beziehungsweise Fotos anzufertigen. Somit wird es für die Polizei leichter, die Wertgegenstände wieder zu finden, wenn trotz aller Bemühungen ein Einbruch nicht verhindert werden konnte.

    Vergessen Sie also nicht, Ihr Haus einbruchssicher zu machen bevor Sie auf Urlaub fahren, damit Sie die Feiertage so richtig genießen können.

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    Schluss mit der Ignoranz des Badezimmers in Ihrer Immobilie! – Tipps und Tricks, um sich mit dem Badezimmer eine morgendliche Oase zu schaffen 00ec53c4682d36f5c4359f4ae7bd7ba1 2014-04-01T22:00:00+00:00 Vielen von uns fällt der frühe Gang am Morgen zum Badezimmer sehr schwer. Oftmals sind die Wohnungen (und Häuser) sehr schön dekoriert, denn die meisten Zimmer, wie das Wohnzimmer, das Esszimmer mit Küche und auch das Schlafzimmer unserer eigenen Domizile werden meistens mit sehr viel Liebe zum Detail hergerichtet und eingerichtet. Und auch das weiche, komfortable Bettchen ist schon sehr verführerisch. Aber wie ist es mit dem Bad?

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    Fliesen, matt und kalt – so schimmert es den meisten von uns vor, wenn wir vom Bad sprechen.
    Oftmals wird beim Bad einfach improvisiert, nach dem Motto: ,,Das sieht keiner von den Besuchern‘‘ oder ,,für wenige Minuten am Tag‘‘. 

    Von daher gilt sowohl für Mieter als auch Käufer, ganz gleich ob Wohnung oder Haus: diesen Raum so zu gestalten, dass man sich hier gerne aufhält und am besten sich noch darauf freut, wieder das Badezimmer besuchen zu können. Also sollte das Badezimmer so gestaltet werden, wie ein ,,nasses Wohnzimmer‘‘ oder wie mache Damen wahrscheinlich sagen würden ein ,,Hobbyraum für Schönheit‘‘. Es sollte daher, insbesondere bei Neubauten, auch dem Badezimmer in Sachen Planung einiges an Zeit gewidmet werden.

    Badezimmer mit Handtuchwärmer können viel Platz im Bad sparen

    Badezimmer mit Handtuchwärmer können viel Platz im Bad sparen

     

    Hier schon mal einige kleine Tipps und Gedankenanregungen zur Planung des Bads:

    Achten Sie auch darauf, dass Sie die Ecken des Bads gut auszunutzen. Auch der Platz hinter der Tür bzw. der Schwengbogen (Radius) sollte genutzt werden können. Ein perfekter Platz für Kleiderhaken mit Bademänteln aber auch für einen Heizungsleiste oder elektrischen Handtuchwärmer.

     

     Versuchen Sie auch, den Platz vor dem Fenster optimal zu nutzen.

    Badewanne vor dem Fenster im Badezimmer

    So kann zum Beispiel die Badewanne vor dem Fenster platziert werden. Dies ermöglicht Ihnen zum einen, dass das Fenster noch geöffnet werden kann und das Putzen des Fensters ist auch immer noch möglich, wenn Sie einfach in die trockene Wanne einsteigen.

    Und durch die direkte Nähe zur frischen Luft, kann bei geöffnetem Fenster die Wanne wieder schnell trocken. Das spart Zeit und verringert den Wärmeverlust bei zu langem Lüften.

    Die Abstellflächen sind leicht zu schaffen:

    Über der Toilette kann zum Beispiel ein kleines, schmales Wandregal angebracht werden. Und wenn Sie einen traditionellen ,,Allibert‘‘ Schrank verwenden, hilft Ihnen dieser über dem Waschbecken gleich zweifach: Sie haben einen Spiegel und Abstellflächen für kleine Artikel.

    Apropos Spiegel, um den Raum neben den funktionellen Aspekten auch zu einem ,,Wohlfühlbereich‘‘ zu machen, können Sie mit vielen einfach Mitteln das Ambiente verschmücken: So können Sie zum Beispiel Sticker oder farbliche Verzierungen auf Spiegeln oder Fliesen anbringen. (Lesen Sie hier mehr dazu)

    Die Marabu Glasmalfarbe sowie die Marabu Relief-Paste sind leuchtende, transparente Farben zum Malen auf Glasflächen. Diese Farbstoffe sind auf Wasserbasis. Dazu sind sie noch spülmaschinenfest und absolut speichelfest, was im Bad natürlich für die Reinigung wichtig ist. Übrigens: Die Stoffe sind geruchsneutral und wirken lichtecht. Achten Sie aber darauf, dass Sie hitzebeständige Glasmalfarben verwenden, wenn Sie vorhaben Glas zu bemalen, das später großer Hitze ausgesetzt sein soll. (Mehr Infos hier)

    Alternativ können Sie auch ,,Glühlampen-Tauchlack‘‘ verwenden. Sogenannten ,,Glühlampen-Tauchlack‘‘ findet man bei Elektroläden, wie zum Beispiel bei ,,Conrad Electronic‘‘, ansonsten aber garantiert auch im Internet.
    Besonders dekorativ und kreativ wird es, wenn Sie selbstklebende Spiegel (also ohne lästiges Bohren an den Fliesen) im Bad befestigen können und diese dann in die verschiedensten Designs, die Sie selber gestaltet haben, ankleben können. Das ist dann schon ein richtiges Unikat und so mancher Besucher wird denken, dass es sich um echte Designer-Unikate handelt.

    Mit dekorativen Accesoires schaffen Sie eine Oase:

    Badezimmer und Dekorationen - Wie es eine Oase wird

    Das Einbringen und Aufstellen von dekorativen Accessoires verwandelt das Bad im Handumdrehen in eine Wohlfühloase mit wohnlichem, gemütlichem Charakter.

    Das geht auch mit kleinem Gelbbeutel, also ganz gleich ob junge Studentenbude, Familie oder gemütlicher Rentnerhaushalt.

    Egal ob Vermieter, Verkäufer, Interessent oder Vormieter alle möchten ein schönes Badezimmer zum Wohlfühlen. Und das lässt sich einfach realisieren – Glauben Sie uns!

    Badezimmer zur Oase machen

    Mit kleinen und einfachen Dekoartikeln und Accessoires kann Ihr Badezimmer, übrigens egal ob klein oder groß, alt oder neu renoviert, verwandelt werden.

    Ach und übrigens: So mancher ,Ramsch‘ oder ,Krimskrams‘, den Sie im Keller finden kann hier zum Einsatz kommen. Also muss man nicht gleich zum bekannten schwedischen Möbelhaus, sogenanntem ,1-EURO-Laden‘ oder Flohmarkt fahren.

    Machen Sie die Einrichtung und Accessoires zu nützlichen Features im Bad.

    Generell gilt beim Einrichten von Bädern, dass das was eingearbeitet oder hingestellt wird, nützlich sein sollte, denn Platzmangel im Bad ist keine Seltenheit. Also überlegen Sie einfach, was Ihnen hilft, nützlich ist und vor allem auch gebraucht wird, ohne nur ,,da zu stehen‘‘.

    Damit ist zum Beispiel gemeint, dass Sie als Accessoires gerne Tassen zum Dekorieren verwenden dürfen, diese dann aber auch gleich als Zahnputzbecher verwendet werden sollten.

    Aber zu Anfang sprachen wir davon, wie der Gang vom Schlafzimmer zum Bad einfacher fällt.
    Hier nun die Aufsteh-Hilfe:

    Kaffee lockt Sie aus dem Bett zum Badezimmer

    Sie könnten zum Beispiel in Ihrem Bad einen zeitgesteuerten Raumspray installieren, der kurz bevor der Wecker klingelt, Ihre häuslichen Räumlichkeiten mit einem Duft ,,verzaubert‘‘.

    Das wirkt sich positiv auf die Wahrnehmung Ihrer Sinne aus und lockt Sie praktisch aus dem Bett, der Nase lang zum Bad.

    Mit elektronisch zeitgesteuerten Rolläden, können Sie Ihre heimischen Räumlichkeiten mit hellem und sanftem Tageslicht befluten lassen und somit himmlisch aufwachen.

    Lassen Sie sich durch natürlichen Sonnenschein und Tageslicht wecken. Und zusätzlich können Sie noch Ihren Lieblingsradiosender oder Lieblingssong spielen lassen. Dank sei der modernen Technik!

    Helfend ist es dann auf jeden Fall, wenn Sie den mit bunte Farben und netten Sprüchen verzierten Spiegel vor sich haben. Da wird das Zähneputzen am Morgen gleich viel freundlicher gestaltet und zaubert Ihnen ein Schmunzeln mit Lächeln auf die Wangen.

    Für Bad-Accessoires gilt generell:
    praktisch und schön zugleich, sollten sie sein. Also richten Sie Ihr Bad ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen ein. Sie sollten sich also konkret Fragen stellen, praktisch eine Selbst-Badezimmer-Analyse, wie zum Beispiel:

    • Tragen Sie Kontaktlinsen?
      Kontaktlinsen im Badezimmer ablegen - Hier gibt es einen praktischen TippWarum schaffen Sie sich dann nicht einfach einen dekorativen Kontaktlinsenhalter an? Die sogenannten ,,Kontaktlinsenhalter‘‘ gibt es in den unterschiedlichsten Farben und Formen zu kaufen.

     

    Die Montage ist sehr einfach: Der Kontaktlinsenhalter kann ganz einfach auf einer Waschbeckenablage stehen oder im Badezimmerregal versteckt werden. So ein Kontaktlinsenhalter ist schon ziemlich praktisch, denn damit wird panisches Suchen nach den Linsen oder der Kontaktlinsendose vermieden.

    • Wann und wie oft benutzten Sie Zahnseide?
      Ach übrigens, Zahnseide kann auf stylischen ,,Zahnseidenmännchen‘‘ aufbewahrt werden. Damit haben Sie schon ein wahres Highlight im Bad, was Ihre Besucher garantiert neidisch werden lässt.
    • Tragen Sie gerne Schmuck? Wie oft? Wann?
      Schmuckständer sind für die Damen des Hauses die perfekte Ergänzung: Der Schmuckständer setzt die Schmuckstücke nicht nur in Szene, sondern sie sind auch jederzeit einfach griffbereit. Das spart Zeit!

     

    Fazit:

    Schluss mit der Ignoranz des Badezimmers in Ihrer Immobilie! 
    Badezimmer sind Entspannungsoasen - RELAX

    In den meisten Haushalten wird das Badezimmer doch eher stiefmütterlich behandelt und als etwas Unwichtiges gesehen, aber gerade deshalb leidet die Attraktivität enorm. 

    Aber muss das wirklich sein? Ein klares ,,Nein‘‘ von uns dazu:
    Knackige, aufregende und dekorative Accessoires fürs Badezimmer verwandeln langweilige Bäder im Handumdrehen in eine individuelle Oasen der Entspannung und Schönheit. Und wenn etwas schön ist, wird man sich auch gerne dort aufhalten wollen.

    Verwandeln Sie nun Ihr Bad in eine Oase und das Aufstehen wird Ihnen leichter fallen. 

     

    Übrigens - Ihr Badezimmer ist viel Geld wert:
    Badezimmer bringen Geld beim Vermieten oder Verkaufen

    Sollten Sie Ihre Immobilie einmal verkaufen oder vermieten wollen, macht sich ein attraktives Badezimmer für den finanziellen Ertrag auch gut.


    Sprechen Sie uns und wir helfen Ihnen gerne mit Deko-Ideen, um den Wert Ihrer Immobilie zu steigern!

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    Rex und Susi in der Mietwohnung | Darf der Vermieter Hund und Katze verbieten? 5ef698cd9fe650923ea331c15af3b160 2014-03-30T22:00:00+00:00 Laut einer Statista Studie wohnen mehr als 30 Millionen Haustiere in Deutschlands Haushalten. Katzen sind die beliebtesten Haustiere, dicht gefolgt von Hunden, berichtet die Europäische Tierstiftung. Wer in einer Eigentumswohnung oder dem eigenen Haus wohnt, kann natürlich jederzeit die süße, streunende Katze aus der Nachbarschaft oder den schnuckligen Welpen aus dem Tierheim aufnehmen, aber wie sieht es mit den gemieteten vier Wänden aus? Dürfen Rex und Susi in die Mietwohnung einziehen?

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    Darf der Vermieter Hund und Katze verbieten?

    Mit dieser Frage beschäftigte sich Anfang letzten Jahres der Bundesgerichtshof und entschied: Hunde und Katzen dürfen im Mietvertrag nicht generell verboten werden. Dies bedeutet jedoch auch nicht, dass Rex und Susi überall erlaubt sind. Laut Bundesgerichtshof muss der Einzelfall konkret überprüft und Rücksicht auf Nachbarn und andere Hausbewohner genommen werden.

    Der Immobilienverband Deutschland (IVD) erklärt den Sachverhalt folgendermaßen: Grundsätzlich sind Mietvertragsklauseln, die das Halten von Hund und Katze verbieten, oder die besagen, dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muss, nur zulässig, wenn sie zwischen Kleintieren, wie Fisch oder Hamster und anderen Haustieren unterscheiden. Aber die Haltung von größeren Haustieren, wie Hund und Katze, darf nur dann verboten werden, wenn konkrete sachliche Gründe bestehen, so der Verband.

    Abgesehen von den gesetzlichen Bestimmungen, gibt es noch andere Dinge, die in den Entscheidungsprozess sich ein Haustier anzuschaffen miteinbezogen werden sollten.

    Überlegen Sie sich, ob die Wohnung in Größe und Beschaffenheit für Ihren neuen Liebling geeignet ist. Die kleine Stadtwohnung ist für einen großen Hund vielleicht ungeeignet, aber wie wäre es mit einer kleineren Rasse oder vielleicht einem Kleintier, wie zum Beispiel einem Kaninchen oder Hamster, das nicht so viel Auslauf braucht? Sollten Sie hingegen mit einer Katze liebäugeln, überlegen Sie, ob es genügend Grünflächen in der Umgebung gibt, in denen sich der Stubentiger austoben kann.

    Ob Sie nun auf die Katze oder den Hund gekommen sind, versuchen Sie potenzielle Hindernisse schon im Vorfeld aus dem Weg zu räumen, dann gibt es auch später keine Probleme.

    - Information vom IVD (hier)
    - Beschluss Bundesgerichtshof vom 22.01.2013 (hier)
    - Artikel FOCUS: Vermieter dürfen Haltung von Hunden und Katzen nicht generell verbieten (hier)

    Haustiere in Immobilien - Wir helfen Ihnen

     

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    Die Uhren ticken anders: Vorsicht, Zeitumstellung! 4f6ffe13a5d75b2d6a3923922b3922e5 2014-03-29T23:00:00+00:00 Wer hat an der Uhr gedreht? Die Sommerzeit bringt eine Stunde weniger Schlaf mit sich. Besonders ältere Menschen würden auf diese Umstellung gerne verzichten. Sie klagen über erhöhten Blutdruck und unnötigen Stress. Statistiken belegen eine erhöhte Herzinfarktrate von über 50 Prozent, während die Anzahl der Selbstmorde sogar um 66 Prozent steigt.

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    Unnötige Umstellung voller Risiken

    Mensch und Natur haben unter dieser Umstellung zu leiden. Wie soll der Bauer seiner Kuh erklären, eine Stunde früher aufzustehen? Was sollen die Eltern ihren Kindern sagen, wenn diese früher zur Schule müssen? Die Umstellung hat einen erhöhten Stresspegel zur Folge. Bei diesen gesundheitlichen Risiken stellt sich die Frage, welchen Sinn die Zeitumstellung überhaupt hat.
    Dazu müssen wir bis in das Jahr 1973 zurückgehen, dem Jahr der Ölkrise. In dieser Zeit setzte ein Umdenken ein, Ressourcen sollten sparsamer verwendet werden. Eine Zeitumstellung erschien als geeignete Maßnahme, um Energie zu sparen. Im Jahre 1980 wurde die Umstellung realisiert und bis heute beibehalten. Seitdem werden die Uhren am letzten Sonntag im März von 02:00 Uhr um 1 Stunde vorgestellt. Da es sich um eine erzwungene Maßnahme handelt, wird sie der Gesundheit wegen heftig kritisiert.

    Fit in die Sommerzeit

    Ohne Frage, die Zeitumstellung kostet Nerven. Regen Sie sich nicht über den Zeitraub auf, sondern tanken Sie lieber frische Energie! Wie kann man sein Zuhause nutzen, um die Risiken zu minimieren?
    Entspannen, entspannen und nochmals entspannen. Mit dieser Formel kann garantiert nichts schiefgehen. Der Sommer kommt und das macht sich meistens am Wetter bemerkbar. Es werde grün! Mutter Natur erwacht und damit auch die Gärten der Immobilien. Tulpen gesellen sich neben Narzissen, während die Vögel im Chor zwitschern. Ein schöner und vor allem entspannender Anblick. Nun heißt es Liegestühle auspacken und einen ganzen Tag lang einfach zurücklehnen.
    Was spricht dagegen, einen Spaziergang zu unternehmen? Ein Familienausflug ist eine feine Sache, bei der jeder Spaß hat. Sollte das Wetter nicht mitspielen, können alle zusammen schön essen gehen. Besonders entspannend wirkt ein Thermalbad. Da die Umstellung immer an einem Sonntag stattfindet, ist genug Zeit für solche Wellness Ausflüge.

    Die Zeitumstellung birgt ein hohes Stresspotential in sich. Gegen Risiken und Nebenwirkungen ist ein schöner Tag mit liebem Besuch zu empfehlen. Das freut Herz und Seele.

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    Tipps für ein sicheres Zuhause für Ihre Vierbeiner 0c74b7f78409a4022a2c4c5a5ca3ee19 2014-03-28T23:00:00+00:00 Wir alle lieben unsere Haustiere. Gerade aus diesem Grund müssen wir darauf achten, dass der Wohnraum, den wir mit unseren Tierfreunden teilen, sicher ist. Haustiere in Mietwohnungen sind nicht die Regel und nicht in allen Häusern sind Haustiere erlaubt. Viele Vermieter erlauben Haustiere nicht in ihrer Immobilie. Die erste Schwierigkeit ist somit, sicherzustellen, dass Haustiere in der Wohnung erlaubt sind.

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    Danach kommt die Sicherheit im Haus. Speziell bei Welpen und jungen Kätzchen ist es wichtig, einen sicheren Wohnraum bereitzustellen, denn die Kleinen sind nicht besonders pflegeleichte Haustiere.
    Sie haben viel Energie, und sobald man sich versieht, führen sie wieder was im Schilde. Damit sich Gefahren in Grenzen halten, sollten folgende Punkte beachtet werden:

    • Sind die Elektrokabel isoliert und unzugänglich? Welpen lieben es auf alles, was ihnen in den Weg kommt, herumzubeißen. Dieses kann zu schweren Verletzungen führen, wie Verbrennungen im Maul oder durch einen Elektroschock bis zum Tod - eine Abhilfe können Kabelschutzschläuche schaffen. 
    • Kleine Objekte, an denen sich Ihr Tier verschlucken kann, Medizin, Rasierer, sowie chemische Hausputzmittel sollten unerreichbar für Ihr Haustier verstaut sein.
    • Bestimmte Pflanzen sollten nicht im Haushalt oder an einem Platz unerreichbar für Ihr Haustier platziert sein. Pflanzen gefährlich für Hunde sind z.B. Amaryllis, Christusdorn, Palmfarn und die Wüstenrose. Einige giftige Pflanzen für Katzen sind: Amaryllis, Birkenfeige, Ficus, Gummibaum und der Wunderstrauch.
    • Schützen Sie Ihre Möbel vor dem Knabberangriff der Welpen. Es gibt Knabber-Schutz-Sprays, die die Vierbeiner davon abhalten, an Ihren Möbeln zu kauen. Diese Produkte sollten Sie in jedem Laden mit Heimtierbedarf auffinden. (Infos zum Knabber-Schutz-Spray)
    • Die Toiletten sollten einen Toilettendeckel haben, der stets geschlossen ist, denn Hunde und Katzen springen gerne mal rein oder bedienen sich am Wasser. Chemische Putzprodukte für die Toilette können Ihrem Vierbeiner schaden.
    • Halten Sie die Krallen Ihrer Lieblinge auf eine angemessene Länge aus Liebe zu Ihren Gardinen und Möbeln.

    Hier finden Sie einige Tipps für die Sicherheit Ihrer Haustiere im Haushalt. Wie hält man Haustiere in Mietwohnungen und eliminiert gleichzeitig die Gefahrenquellen unserer Freunde.

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    Onlinekauf: So shoppt sich´s am besten! bca82e41ee7b0833588399b1fcd177c7 2014-03-26T23:00:00+00:00 Digitaler Fingerabdruck vs. Bargeldkauf: Shopping ist inzwischen zur Glaubensfrage geworden. Wer im Internet einkauft, profitiert zwar teilweise von Spitzenpreisen, muss aber gut auf seine Daten aufpassen. Und auch andere Unannehmlichkeiten können auftreten.

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    Es geht so wunderbar schnell:
    Ein Klick und der neue Couchtisch, das Designerkleid oder die Druckerpatronen sind gekauft und meist schon innerhalb weniger Tage bei uns vor der Haustüre. So schön. So gut. Doch der Onlinekauf birgt nicht erst seit den großen Datenklau-Skandalen einige Risiken. Deshalb sollten Käufer auf einige Dinge besonderen Wert legen.

    Wenn Sie Adress- oder Kontoinformationen eingeben, sollten Sie auf eine gesicherte SSL-Verschlüsselung achten, um dem Missbrauch durch Dritte vorzubeugen. Sofern möglich, entscheiden Sie sich für den Kauf auf Rechnung, um erst gar keine sensiblen Kontodaten angeben zu müssen. Eine gute Alternative können auch Bezahlsysteme wie PayPal oder Lastschriftverfahren sein, bei denen Sie die Möglichkeit der Rückbuchung haben.

    Zeit nehmen und lesen!
    Bevor Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bejahen, sollten Sie schauen, ob Sie mit diesen auch wirklich einverstanden sind. Gerade in Punkto Datenschutz nehmen es nicht alle Shops so genau. Oder es werden Vereinbarungen getroffen, wodurch Ihre Daten an Drittunternehmen etc. weitergegeben werden. Wenn Sie Pech haben, werden Sie danach von einer nicht enden wollenden Werbeflut im Postfach überschwemmt.

    Wer über das Smartphone shoppt, der nutzt häufig auch entsprechende Apps, um schneller und komfortabler zum Ziel zu kommen. Das Problem: Nicht immer sind die Apps so gut, dass sie die Nutzer wirklich begeistern können. Und: Viele nehmen es mit dem Datenschutz nicht so genau und senden beispielsweise eine Gerätekennung des Handys an den Anbieter. Dinge, von denen Käufer meist gar nichts mitbekommen. Nehmen Sie sich also lieber etwas Zeit und lesen Sie sich genauer in die Bedingungen der Online-Versandhäuser ein.

    Und ganz nebenbei: Wer zwischendurch auch mal wieder direkt vor Ort kauft, der erlebt bestechende Vorteile: Persönlichen Kontakt und gute und ehrliche Beratung. Und ganz selbstverständlich tun Sie so auch etwas für die wirtschaftliche Stärke Ihrer Region.

    Viel Spaß beim Einkaufen!

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    Der Frühling ist da: Was Sie jetzt im Garten tun sollten... f61d6947467ccd3aa5af24db320235dd 2014-03-20T23:00:00+00:00 Geht es Ihnen auch so? Plötzlich nimmt man morgens wieder dieses herrlich zarte Vogelzwitschern wahr. Die ersten Frühlingsblüher sind zu sehen. Die Natur erwacht; und auch die Nachbarn sieht man nach den langen Wintermonaten endlich mal wieder öfter für ein Schwätzchen vor der Tür. Das kann nur eines bedeuten: Es ist Frühlingsanfang!

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    Frühlingsputz auf neuem Terrain

    Zugegeben: Der Winter war verhältnismäßig mild. Und dennoch freuen sich Körper und Seele wieder auf wärmere Temperaturen, längere Tage und das Aufblühen der Natur. Wie passend, dass zum Frühlingsanfang auch der Welttag der Hauswirtschaft im Kalender steht. Fenster putzen, Gardinen waschen und all die Ecken entstauben, die man über die Wintermonate getrost vergessen hat. Und was fürs Haus gilt, gilt gleichermaßen für den Garten: Handschuhe an. Schürze um. Loslegen! Denn auch das Grün ums Haus braucht nach den tristen Monaten einen Frühlingsputz. Rasen mähen, Unkraut jäten, das Gartenhaus entrümpeln, den Grillkamin schrubben und die Gartenstühle entstauben. Zugegeben, das schafft man nicht alles an einem Tag, aber ein Anfang ist so schon einmal gemacht.

    Im März und April ist übrigens auch die beste Zeit, um zu pflanzen. Sie wollen Ihre Grillecke vor neugierigen Blicken schützen? Endlich das Blumenbeet erweitern oder einen Kräutergarten anlegen? Nutzen Sie die nächsten Wochen und Sie können sich im Sommer an der schönsten Farben- und Blütenpracht erfreuen! Auch Ihre Küche wird dann bereits mit frischen Kräutern gesegnet sein.

    Übung für die Kleinsten

    Übrigens: Gartenarbeit macht auch schon den Kleinsten Spaß. Hier kann kaum etwas kaputt gehen und richtig schmutzig werden ist auch erlaubt. Ganz nebenbei lernt der Nachwuchs so spielerisch etwas über die Natur und ist nach einem ereignisreichen Gartentag auch garantiert so richtig müüüüde.

    Gartenarbeit: Gut für Körper und Seele

    Das Schöne: Gartenarbeit ist noch viel mehr, als der Name vermuten lässt. Zu sich selbst finden, die Natur genießen, frische Luft einatmen… Gärtnern ist für viele eine willkommene Abwechslung zum Sitzfleisch fordernden Büro- und Arbeitsalltag; und übrigens auch eine beliebte Entspannungsmethode. Nirgends kann man besser abschalten und mit sich sein, als in einem frisch gepflügten Blumenbeet! Klar, dass Gartenarbeit inzwischen zu einem neuen Trend geworden ist, für den es sogar schon die passenden Fitness-Workouts gibt.

    Wie schön, wenn man danach in einem frisch entstaubten Gartenstuhl sein Tagwerk genießen kann...

    Lassen Sie es sich gut gehen!

     Gärten und Immobilien sind für Kinder ideal. Bei uns finden Sie Ihren Wohn(t)raum

     

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    Ein neues Lebensgefühl durch eine moderne offene Küche 9be40cee5b0eee1462c82c6964087ff9 2014-03-17T23:00:00+00:00 Haben Sie schon einmal über eine moderne offene Küche in Ihren eigenen vier Wänden nachgedacht? Diese Variante vereint das Esszimmer, Wohnzimmer und die Küche und ist definitiv ein Pluspunkt für Ihr Familienleben!

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    Denn heute ist das Familienleben anders als früher. Das Wohnzimmer wird weniger genutzt, und es wird viel Zeit in den eigenen Räumen verbracht. Heutzutage hat fast jedes ältere Kind oder Teenager seinen eigenen Fernseher, Computer, Telefon und eine eigene Spielekonsole bei sich im Zimmer. Gerade für Jugendliche gibt es keine Gründe sich mit der Familie im Wohnzimmer zu treffen.

    Damals gab es diese Unterhaltungsprodukte noch nicht, und es war geselliger mit seiner Familie als alleine im Zimmer, wenn man überhaupt ein eigenes Zimmer besaß.

    Da das Handy, der Computer und ein Fernseher die jüngeren Generationen vom gesellschaftlichen Zusammenleben fernhalten, sollte man entgegenwirken. Denn die Jugend kennt es nicht anders und hat es nie anders erlebt.

    Ein guter Moment für ein gemeinsames Beisammensein ist die Essenszeit. Bekanntlich ist die Küche ein wichtiger Mittelpunkt in unserem Leben. Der beliebteste Ort für Gäste einer Party ist die Küche. Ein großer Raum mit Küche, Esszimmer und Wohnzimmer bietet einen idealen Platz, in dem sich alle jederzeit treffen können. Diese Form der Raumnutzung ist besonders in den USA und Großbritannien sehr beliebt. Kurz gesagt - eine moderne offene Küche bringt das Familienleben wieder an einen Tisch.

    Um einen offenen Familienraum zu kreieren, muss Platz geschafft werden. Wagen Sie es und öffnen Sie Ihre Räume! Ob Sie Ihre Küche selber planen oder eine fertige Küche kaufen, es gibt sehr viel Auswahl bei Küchenspezialisten, die moderne offene Küchen anbieten. 

    Immobilien zum Kochen und Leben finden Sie bei uns

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    Wichtig: Übergabeprotokoll anfertigen ffd52f3c7e12435a724a8f30fddadd9c 2014-03-17T23:00:00+00:00 Sobald der Einzug ansteht, sollte der Mieter ein Übergabeprotokoll anfertigen. Darin hält er den Zustand der Zimmer detailliert fest. Für die aufgeführten Mängel kann der Mieter nicht in Verantwortung gezogen werden. Befinden sich Schäden nicht im Protokoll und werden vom Vermieter beanstandet, geht der Verdacht auf den Mieter über, diese verursacht zu haben.

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    Eine weitere gute Absicherung ist ein Zeuge dabei zu haben und alles mit Bildern festzuhalten. Darum geht man Raum für Raum durch und notiert alles was einem mangelhaft vorkommt. Besser zu viel als zu wenig notieren. Ebenfalls ist es wichtig die Mängel genauestens zu beschreiben. Außerdem sollten die Zählerstände von Wasser, Strom und Gas protokolliert werden. Als Alternative kann der Zustand auch formlos mit eigenen Worten festgehalten werden. Möchte der Vermieter das Protokoll nicht unterschreiben, unterschreiben der Mieter und der Zeuge. Im Streitfall kann dies eventuell nützlich sein. Sollen Mängel beseitigt werden, sollte ein klarer Zeitraum genannt werden. Dadurch kann man sich mühsames Mahnen ersparen.
    Fazit: Übergabeprotokoll erstellen, um abgesichert zu sein.

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    Haus gekauft, Traumwohnung gefunden – Inspiration gefällig? Das sind die Einrichtungstrends 2014 aa942ab2bfa6ebda4840e7360ce6e7ef 2014-03-14T23:00:00+00:00 Holzig, blau und weg mit dem Lattenrost. Wer sich diese drei Dinge merkt, wird bei der Einrichtung der neuen Immobilie dieses Jahr im Trend liegen. Praktisch: Was aktuell angesagt ist, führt in erster Linie weiter, was sich bereits in den letzten Jahren etabliert hat und lässt außerdem genügend Raum für flexible Anpassung und Individualität.

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    Hinter dem Stichwort Holz verbirgt sich dabei der grundlegende Trend zur Natürlichkeit. Holzmöbel und -accessoires sind extrem beliebt. Vielleicht auch, weil der zunehmend durchdigitalisierten Welt so in den eigenen vier Wänden ein Stück Natur gegenübergestellt wird. Egal ob Landhausstil, elegant oder originell, ob Hocker, Küchenblock oder Sideboard - Holz passt einfach. Apropos originell, Vintage Möbelstücke sind bei der Inneneinrichtung inzwischen genauso angesagt wie der Retrotrend in der Mode. Wer dabei nach dem Motto „Weniger ist mehr” verfährt und mit wenigen individuellen Teilen ausstattet, liegt genau richtig.

    Bei den Farben ist Weiß nach wie vor ein Dauerbrenner, der zunehmend mit Grautönen angereichert wird und mit Blau, dem neuen Farbknaller der Saison, eine perfekte Symbiose bildet. Die Meeresfarbe ist nicht nur Lieblingsfarbe vieler, sondern es gibt sie auch in diversen Schattierungen, die sich bestens mit dezenteren Tönen mischen lassen. Eignet sich wunderbar für Farbtupfer und Akzente im Wohn- oder Schlafzimmer. In Letzterem heißt es dann: Adieu, guter alter Lattenrost. Willkommen, Boxspringbett. Sagen zumindest die Experten, die in diesen Betten mit einem gefederten Unterbau, auf dem die Matratze liegt, einen Megatrend sehen. Man kennt sie aus dem Urlaub in Amerika oder Skandinavien; jetzt halten diese komfortablen Betten auch Einzug in deutsche Eigenheime.

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    Vertragsstrafen oft nur zum Schein ad972f10e0800b49d76fed33a21f6698 2014-03-12T23:00:00+00:00 Immer öfter hört man, dass sich die Bauphase verzögert und man somit eventuell in Schwierigkeiten gerät. Der Einzugstermin verschiebt sich, die Wohnung ist bereits gekündigt und die Kinder sind schon in der neuen Schule angemeldet.]]> Darum nimmt sich jeder Bauherr vor, dass ihm so etwas nicht selbst passiert. Deshalb versuchen sie über die ihnen als Verbraucher ohnehin zustehenden Sicherheitsleistungen (§ 632a Abs. 3 BGB) hinaus, eine Vertragsstrafe zu vereinbaren. Diese soll den Bauunternehmer an einen festen Termin binden.

    Der Verband Privater Bauherren warnt davor, dass es einige Hindernisse gibt. Ein Grund ist, dass es keine gesetzliche Pflicht gibt, die ein Unternehmer zwingen könnte, so eine Vertragsstrafe anzubieten. Das heißt der Bauunternehmer muss sie nicht vereinbaren. Außerdem muss ein Zeitpunkt vertraglich genau festgelegt werden, wann das Bauwerk fertig sein soll.
    Leider halten sich nicht viele Firmen daran. Sie bieten diese Vertragsstrafe nur an, um das Vertrauen der Bauherren zu gewinnen.

    Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erläutert der Paragraf 339, was eine Vertragsstrafe ausdrückt.
    Überschreitet der Bauunternehmer die Bauzeit aus eigener Schuld, erhält der Bauherr eine Geldzahlung. Diese steht ihm sicher zu, unabhängig davon, ob er durch diese Verzögerung tatsächlich einen Schaden hat oder nicht. Hält man sich nicht an den Vertrag, wird die Strafe fällig.

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    Solarenergie minus Sonne ergibt trotzdem Strom sparen c058f544c737782deacefa532d9add4c 2014-03-11T23:00:00+00:00 Warmwasserbereitung und Heizung verbrauchen rund 90 Prozent des Energieverbrauchs eines Haushaltes. Bei steigenden Energiepreisen wurden staatlich geförderte Solaranlagen in den letzten Jahren daher immer beliebter. Aber wie ist das eigentlich mit der Stromerzeugung, wenn die Sonne fehlt? 

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    Dann kommen Batterien zum Einsatz, die den selbst produzierten Strom im Keller zwischenspeichern: Seit Mai 2013 gibt es ein neues Förderprogramm für Solarstrom-Speicher, womit Besitzer von Solaranlagen noch stärker auf den Eigenverbrauch setzen können. Aber Achtung: Die Finanzspritze gilt nur für neu errichtete Photovoltaik-Anlagen mit Solarstom-Speicher sowie nachträglich installierte Solarstrom-Speicher für bestehende Anlagen, sofern die Paneele nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde. 

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    Mit der richtigen Zimmerdeko das Potenzial der Kinder ausschöpfen 00411460f7c92d2124a67ea0f4cb5f85 2014-03-07T23:00:00+00:00 Das Kinderzimmer beeinflusst ein Kind wahrscheinlich mehr als wir annehmen.
    Aus diesem Grund ist es wichtig, die Zimmer mit Objekten zu füllen, die den Kindern in ihrer Entwicklung helfen und einen Lernwert haben.

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    Es ist deshalb wichtig, sich über die Kinderzimmerdekoration sinnvolle Gedanken zu machen. Das gilt auch für das moderne Jugendzimmer. Ihre Kinder werden es Ihnen später danken. Achten Sie darauf, dass das Zimmer farblich abgestimmt ist. Suchen Sie sich zwei bis drei Farben, mit denen Sie im Zimmer arbeiten möchten und schmücken Sie die Wände mit Bildern zum Thema.

    Hier sind drei Beispiele, die sowohl in ein Jugendzimmer als auch in ein Kinderzimmer passen.

    • Das Künstlerzimmer
      Eine Kinderzimmerwand wird von Kindern gerne als Künstlerwand benutzt. Kinder lieben es, an die Wand zu malen. Warum also nicht einen Teil der Wand mit einem großen Stück Papier kleiden. Statten Sie die Künstlerecke mit Malstiften und Kreide aus. Die Papierwand macht sich auch gut im Jugendzimmer, dazu müssen nur die Malprodukte geändert werden. Nun können erwachsene Farben verwendet werden wie Acryl- und Ölfarben. Achten Sie darauf, dass das Papier dick genug ist.
    • Das Sportlerzimmer
      Wenn Ihr Kind sich gerne sportlich betätigt, bauen Sie ein Klettergerüst im Zimmer ein und stellen Sie ein kleines Trampolin in den Raum. Oder einfach eine Ballettstange an der Wand befestigen und das kleine Tanzstudio steht bereit. In der Jugend kann dann das Klettergerüst und Trampolin mit einem Boxsack und einer Hantel Trainingsbank ausgetauscht werden.
    • Das Musikerzimmer
      Wie bekannt, fördert Musik die Lern- und Konzentrationsfähigkeit von Kindern und hat außerdem einen großen Spaßfaktor. Richten Sie das Musikzimmer mit einem Bücherregal ein, das verschiedene Musikbücher beinhaltet. Geeignet für Kinder sind Instrumente wie das Xylofon, die Flöte und die Trommel. Wahrscheinlich hat Ihr Kind im Jugendalter schon ein Lieblingsinstrument entdeckt. Unterstützen Sie Ihren Teenager mit dem nötigen Zubehör. Andernfalls machen sich auch ein Mikrofon und ein DJ Pult ganz gut.

    Kinderzimmer zum kreativen Zimmer machen - WARNHOLZ Immobilien GmbH hilft

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    Baukontrollen sind wichtig, um spätere Überraschungen zu vermeiden 05049e90fa4f5039a8cadc6acbb4b2cc 2014-03-06T23:00:00+00:00 Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät dazu, dass regelmäßig Baukontrollen durchgeführt werden sollen. Denn wer kennt die negativen Geschichten aus dem Umfeld nicht, dass der Bau sich hinzieht.
    Einige Bauleistungen die nicht mehr von ausgebildeten Handwerkern mit dem entsprechenden Wissen durchgeführt werden, hat der VPB schon seit längerem im Auge. Die Arbeiten werden von Firmen übernommen, die nicht annehmbar qualifiziert sind.

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    Wie vom Verband mitgeteilt, stellen die Sachverständigen immer wieder nicht fachgerecht aufgeführte Mauerwerksverbände ohne ausreichendes Überbindemaß, zugängliche Fugen und die Verwendung beschädigter Steine fest. Außerdem ist der Umgang mit Baustoffen ein Makel. Doch es wird leider auch bei der Elektrik sowie bei den Klebebändern gepfuscht.

    Um von Anfang an sich vor Schäden zu schützen, empfiehlt der VPB die Bauarbeiten regelmäßig und strikt zu kontrollieren. Eventuell von einem unabhängigen Sachverständigen, der eine professionelle Baukontrolle durchführt.

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    Die Wohnung im Web c3e878e27f52e2a57ace4d9a76fd9acf 2014-03-04T23:00:00+00:00 Zuhause ist für die meisten von uns nicht nur ein Platz zum Schlafen, sondern ein Ort, an den wir uns zurückziehen können und einfach wohlfühlen wollen. Eine Wohnimmobilie zu kaufen oder zu  verkaufen ist eine wichtige Entscheidung.

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    Viele von uns haben schon einmal im Internet nach einer Wohnung oder einem Haus gesucht oder auch Immobilienangebote aufgegeben. Doch kann ein Immobilienportal im Web wirklich einen guten Makler ersetzen? Online-Immobilienportale mögen ihre Vorteile haben, einfach einloggen und gegen einen Unkostenbeitrag die Anzeige hochladen. Doch was ist mit persönlicher Beratung und Kundenservice?

    Wir haben die Serviceangebote, die den Makler vom Onlineportal unterscheiden, für Sie aufgelistet:

    • 1. Persönliche Beratung
      Manchmal ist es einfacher eine Angelegenheit persönlich zu besprechen. Ein guter Makler liest zwischen den Zeilen und hilft Ihnen Ihr Traumhaus zu finden oder Ihr Zuhause erfolgreich zu verkaufen.
    • 2. Ortskenntnis
      Sie ziehen in eine neue Stadt oder Nachbarschaft? Gerade wenn Sie unsicher sind, welche Stadtteile Ihnen die Vorzüge bieten können nach denen Sie suchen, oder Sie zum Beispiel auf der Suche nach besonders familienfreundlichen Lagen sind, kann Ihnen ein Makler weiterhelfen.
    • 3. Wohnung inserieren
      Ein Makler inseriert Ihre Immobilie oder Ihr Wohnungsgesuch. Dies spart Ihnen Zeit, Geld und Energie und Sie können sich ganz auf die Auswahl der Traumimmobilie oder des perfekten Käufers konzentrieren.
    • 4. Präsentieren Sie Ihr Haus im besten Licht
      Ein Haus im Landhausstil oder ländliche Idylle mitten in der Stadt? Gezieltes Marketing zeigt Ihre Immobilie im besten Licht.
    • 5. Erfahrung und Verhandlungsgeschick
      Ein erfahrener Makler weiß, wie man das Interesse von potenziellen Käufern weckt und Absichten einschätzt. Wollen Sie hingegen eine Immobilie kaufen, dann können Sie vom Verhandlungsgeschick eines Maklers profitieren.
    • 6. Sparen Sie Zeit
      Schluss mit dem Papierkram. Ein Makler organisiert alle Termine, von Besichtigungen bis zum Notar.
    • 7. Die richtigen Kontakte
      Ob Sie verkaufen möchten oder Ihre Traumimmobilie suchen, Makler verfügen über wertvolle Kontakte, vom Hauseigentümer über den Vermieter bis hin zu Investoren.

    Für welchen Weg Sie sich letztendlich entscheiden, liegt natürlich bei Ihnen. Wichtig ist, dass Sie das perfekte Zuhause finden, beziehungsweise einen guten Preis für Ihre Immobilie bekommen.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Immobiliensuche oder dem Verkauf Ihrer vier Wände!

     

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    Der Garten ohne Garten 9de6d14fff9806d4bcd1ef555be766cd 2014-02-28T23:00:00+00:00 Der Frühling ist nah und die Gartenzeit beginnt. Gesucht ist eine Wohnung mit Garten, denn ein bisschen Natur muss jedem gegönnt sein, auch den Städtern. Am schönsten wäre es, mit einem Vorgarten, der Gäste “Herzlich Willkommen” heißt und einem Privatgarten mit Zugang aus dem Wohnzimmer.

    Diesen Traum kann sich nicht jeder erfüllen und es ist Kreativität gefragt. Ein kleiner Garten tut’s genauso.

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    Auch eine Wohnung ohne Garten bietet Orte mit viel Licht. Die Fensterbank oder der Balkon, eventuell eine Dachterrasse, sind die Orte, die für einen Garten verwendet werden können. Dabei sollte aber beachtet werden, dass ein Minimum von 6 Stunden Sonnenlicht pro Tag für die Pflanzen zu Verfügung stehen.

    Pflanzen, die an lichtstarken Orten stehen, sollten in einen hellen Topf gepflanzt werden, sodass die Hitze nicht vom Topf absorbiert wird. Mit ein wenig handwerklichen Geschick könnte man aus Holz eine erhöhte Ablagefläche bauen. Eine kleine Bank bringt denselben Effekt für einen stufenartigen Gartenlook. Es gibt unzählige Gartentipps in der Gartenwelt.

    Je nach Lichtstärke wird es Ihnen gelingen, zu ernten was Sie sähen. Wenn Ihre Lichtquelle im Haus nicht ausreicht, gibt es die Möglichkeit, eine LED Wachstumslampe einzubauen. Diese verbraucht weniger Strom als normale Lampen, und versorgt die Pflanzen mit genügend Licht und kurbelt somit den Wachstumsprozess an.

    Viele Pflanzen sind sehr genügsam und wachsen auch in Konditionen, die auf einem Balkon oder einer Fensterbank herrschen, sehr gut. Rosmarin, Oregano, Basilikum und Minze sind einige Beispiele. Sie können auch Tomaten gut in einem Blumenkasten oder einem Topf anbauen. Es wird jedoch geraten, nicht den Samen zu pflanzen, sondern einen Setzling. Das erspart ein paar Wochen Wachstumszeit.

    Es gibt einige Möglichkeiten für Ihren grünen Daumen zum Einsatz zu kommen, auch ohne Immobilie mit Garten. Wir wünschen Ihnen ein ‘Gutes Gelingen’.

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    Warum Immobilien in Deutschland lohnen 6c524f9d5d7027454a783c841250ba71 2014-02-25T23:00:00+00:00 Niedrige Zinsen und eine stabile Wirtschaftslage: Auch 2014 bleiben Immobilien in Deutschland eine Top-Investition. International gelten deutsche Wohnimmobilien seit der Finanz- und Eurokrise als sichere Anlage. Langfristig vermietete Mehrfamilienhäuser garantieren ein wertvolles Einkommen.

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    Niedrige Zinsen beflügeln den Immobilienboom: Der Leitzins, von der Europäischen Zentralbank im Herbst auf 0,25 Prozent gesenkt, soll auch mittelfristig auf niedrigem Niveau bleiben. Kein Wunder, dass Immobilieninvestoren in Deutschland im letzten Jahr gekauft haben wie schon lange nicht mehr, trotz steigender Preise. Das Schreckensgespenst Immobilienblase, was den USA zum Verhängnis wurde, droht in Deutschland, so Experten, allerdings nicht: Der Preisspirale steht eine reale Nachfrage als Basis für die steigenden Preise gegenüber. Vorteil Deutschland also.

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    Vermieter haben Anspruch auf Grundsteuererlass 52720e003547c70561bf5e03b95aa99f 2014-02-23T23:00:00+00:00 Haus & Grund macht darauf aufmerksam, dass Vermieter für das Jahr 2013 noch bis zum 31. März 2014 einen Antrag, im Bezug auf Teilerlass der Grundsteuer, stellen können. Generell haben sie diesen Anspruch, sofern sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten.

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    Es können bei Mieterträgen die mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag liegen, bis zu 25 Prozent der Grundsteuer erlassen werden. Ertragslose Immobilien erbringen bis zu 50 Prozent.
    Für die Bewilligung des Antrags müssen Aspekte vorliegen, wie Leerstand, üblichen Mietpreisverfall, strukturelle Nichtvermietbarkeit oder Wohnungsbrände und Wasserschäden.

    Seit neuer Rechtsprechung müssen nun Vermietungsbemühungen nachgewiesen werden. Dies kann durch einen beauftragten Makler passieren.

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    Schönheitsreparaturen - Warum Atmosphäre besser verkauft! 8dd48d6a2e2cad213179a3992c0be53c 2014-02-21T23:00:00+00:00 Ihnen geht es wahrscheinlich auch so: In guter Atmosphäre fühlt man sich wohl. Gut aufgehoben. Sicher. Und: in guter Atmosphäre kauft man auch gern! Tropfende Wasserhähne, Macken im Parkett oder vergilbte Wände haben bei einer Hausbesichtigung deshalb nichts verloren. Denn: Käufer sehen alles! Und sie schauen verständlicherweise auch überall hin, denn es soll ein schönes Domizil werden.

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    Nehmen Sie Ihr Haus deshalb einmal gründlich unter die Lupe und merzen Sie kleine Schönheitsfehler aus. Dafür ist meist nicht einmal viel Aufwand nötig.
    Das Team der WARNHOLZ Immobilien GmbH hilft Ihnen gerne die kleinen Schönheitsfehler Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung zu finden, um so den Verkaufspreis Ihrer Immobilie teilweise enorm zu steigern.

    Eine eigene kleine Vorabbesichtigung wird sich deshalb lohnen.
    Funktionieren alle Lichtschalter? Sind die Glühbirnen intakt? Die Türen gut geölt?
    Das ist schon mal ein guter Anfang. Doch auch ein frisches Aussehen der Immobilie ist wichtig. Wer Flecken oder vergilbte Stellen an den Wänden hat, der sollte ruhig einmal den Farbeimer schwingen. Am besten in weißer Farbe streichen, denn das erhellt den Raum am meisten und verleiht ihm ein sauberes und frisches Aussehen.

    Ein Blick auf den Boden lohnt sich ebenfalls. Sind deutlich sichtbare Macken im Parkett, Fliesen gesprungen oder abgetretene Laufstraßen im Teppichboden? Auch hier gibt es Do-it-yourself-Methoden, um dem Bodenbelag zu einem frischeren Aussehen zu verhelfen.
    Gerne unterstützen wir Sie auch hier mit Rat und Tat und vermitteln gerne unseren kompetenten Partner.

    Insgesamt gilt: Ihre Immobilie sollte an allen Stellen funktionstüchtig und vollständig sein. Dafür muss natürlich keine Komplettsanierung vorgenommen werden. Doch gerade die sichtbaren und „verlebten“ Spuren können einfach entfernt werden.

    Wer dem ganzen noch eins draufsetzen möchte, der kann neben den üblichen Schönheitsreparaturen auch an der Atmosphäre der Immobilie arbeiten. Mit dem richtigen Licht, einer angenehmen Temperatur, frischer Luft und gut ausgewählten Farben lassen sich starke Akzente setzen, die Käufer vor allem eines denken lassen: „Hier fühle ich mich wohl“. Und wer sich wohl fühlt, der kauft bekanntlich auch gern!

    Kommen Sie auf uns zu und wir helfen Ihnen gerne!

    Das Team der WARNHOLZ Immobilien GmbH hilft Ihnen gerne die kleinen Schönheitsfehler Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung zu finden, um so den Verkaufspreis Ihrer Immobilie teilweise enorm zu steigern.

     

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    Wie klappt´s denn nun mit den Nachbarn? - Welche Chancen Nachbarschaften heute bieten. 138bb0696595b338afbab333c555292a 2014-02-17T23:00:00+00:00 Ob wir wollen oder nicht: Nachbarn sind uns nah. Zumindest räumlich. Wer neben uns wohnt, darauf haben wir kaum Einfluss. Wie kann so eine enge Zwangsverbindung also klappen?

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    Wir alle kennen sie aus der Zeitung und dem Fernsehen: Die Streitereien um zu hohe Gartenzäune, herunterfallendes Laub in Nachbars Garten, zu laute Partys, spielende Kinder oder bellende Hunde: Nachbarschaften sind sicherlich nicht immer perfekt. Aber schlechte Nachbarschaften sind zum Glück auch nicht die Regel. Aber eines ist auch richtig: Unsere Nachbarn können wir uns nicht aussuchen. Doch mit dem Zuzug in ein bestimmtes Viertel wissen wir meist auch, was uns an Nachbarn und möglichen Auseinandersetzungen erwarten könnte. Ein junges Paar mit Kindern wird wohl kaum in ein Seniorenviertel ziehen. Ein älteres Ehepaar hingegen findet sich selten in einer hippen Großstadtsiedlung wieder.

    Fest steht: Heute können Nachbarschaften häufig das ersetzen, was früher die Großfamilie war. In Zeiten, in denen viele Eltern mit ihren Kindern ohne örtlichen familiären Anschluss leben, sind freundschaftliche Verhältnisse in der direkten Umgebung von großem Nutzen. Mal eben auf die Kinder aufpassen, sich gegenseitig im Garten helfen, eine Leiter ausborgen oder der Seniorin von nebenan etwas vom Bäcker mitbringen: Nachbarschaften können sich gut ergänzen und unser Leben bereichern.

    Zunächst muss man sich selbst fragen, welcher Nachbarschaftstyp man selbst ist: Eher zurückgezogen oder sehr offen und freundschaftlich? Wer die Anonymität der Großstadt liebt, der wird sich in der intimen Atmosphäre eines 300-Seelen-Ortes nicht wohl fühlen. Genauso ergeht es jenen, die die Nähe und Hilfsbereitschaft auf dem Land lieben und sich plötzlich in der zurückgezogenen Atmosphäre eines Wohnblocks wiederfinden.

    Wer in eine neue Immobilie zieht, der ist zumindest immer gut beraten, sich seinen Nachbarn freundlich vorzustellen. Meist stellt man dabei schnell fest, wer offen ist für Kontakt und wer nicht. Treten nachbarschaftliche Dissonanzen auf, ist es wichtig, sich der Tragweite des eigenen Handels bewusst zu sein. Denn: Ist einmal Streit im Verzug, wird man mit diesem immer wieder konfrontiert. Tag für Tag. Ein offenes Wort kann immer Wunder wirken! Helfen können die Streitschlichter über den Bund Deutscher Schiedsmänner und –frauen. Auch Mediatoren für nachbarschaftliche Auseinandersetzungen gibt es bereits.

    Viel Erfolg mit Ihren Nachbarn! Immobilien mit Garten laden zu Partys ein - Stellen Sie sich bei dieser Gelegenheit Ihrem neuen Nachbarn vor!

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    Handwerkerleistungen können nun abgesetzt werden 82cec96096d4281b7c95cd7e74623496 2014-02-16T23:00:00+00:00 Der Winter ist vorbei und schon wird Haus, Wohnung und Garten wieder in Schuss gebracht. Diese Kosten sind seit Neustem absetzbar, wo Mieter auch von profitieren können. Jährlich können bis zu 1.200 Euro an Handwerkerarbeiten steuerlich abgesetzt werden und das geradewegs von der Steuerlast. Vorher konnten nur Kosten für Modernisierung und Renovierung abgesetzt werden. Nun unterstützt das Finanzamt bei der Erweiterung von Wohnräumen, wie zum Beispiel beim Anbau eines Wintergartens.

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    Um die Schwarzarbeit zu vermindern, räumt der Staat immer mehr Steuervorteile für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten rund um Privathaushalte ein.

    Damit auch die Mieter von der ganzen Sache profitieren, muss eine korrekte Rechnung ausgestellt werden. Dann sind die Arbeitsleistungen, sowie Kosten für Anfahrt und Maschinenmiete absetzbar. Für das Material kommt der Staat nicht auf. Ebenfalls ein wichtiger Punkt ist, dass die Rechnung überwiesen wird und nicht bar bezahlt wird. Denn sonst wird der Steuerabzug nicht genehmigt.

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    Verwandeln Sie Ihr Bad in eine Spa Oase efe937780e95574250dabe07151bdc23 2014-02-14T23:00:00+00:00 Warum in ein teures Spa Wochenende fahren, wenn Sie Ihr eigenes Spa Badezimmer zu Hause genießen könnten? Ein Spa Wochenende hat seine Kosten, aber für das persönliche Wohlbefinden und die Gesundheit nimmt man die Kosten auf sich.

    Die angenehmste Entspannung kann in Ihren eigenen vier Wänden am besten zur Geltung kommen.

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    Sie sparen kostbare Reisezeit und Sie können flexibel entscheiden, wann Sie sich in Ihr Wellness Badezimmer zurückziehen wollen. Und sollten die eigenen vier Wände nicht sowieso ein Rückzugsort sein, an dem Sie nach der Arbeit relaxen können? Wie wäre es, das Budget der Spa Reisen für Badezimmer Kosten einzusetzen, um Ihr Badezimmer in eine Spa Oase zu verwandeln?

    Hier ein paar Tipps für eine Verwandlung:

    Das Spa Design sollte mit natürlichen Farben und Materialien gestaltet werden.
    Leichte Naturfarben, wie grün und braun oder blau für die Wände tragen zu einem Wellnessgefühl im eigenen Haus bei, genauso wie Holzverkleidungen für die Badewanne, dem Spiegelschrank oder Regale. Der Fußboden könnte zum Beispiel mit Granitfliesen versehen werden, so haben Sie Holz und Stein als Material in Ihrem Bad.

    Lichtquellen sollten die Funktion haben, gedimmt zu werden. D.h., ein Fenster kann mit Gardinen, die Licht durchschimmern lassen, vermindert werden, ein Dimmer lässt Sie Ihr Badezimmerlicht regulieren. Stellen Sie Kerzen in Ihr Bad. Diese sind eine begehrte Lichtquelle, die Gemütlichkeit ausstrahlt.

    Flauschige Handtücher und ein Badezimmerteppich fühlen sich sanft auf der Haut an. Aromatische Seifen und Raumöle tragen zu einer angenehmen Wahrnehmung des Raumes bei. Wer den einen oder anderen Euro mehr ausgeben möchte, kann sich eine Whirlpool-Badewanne einbauen lassen oder eine Walk-In-Dusche mit variablen Duschköpfen. Für diejenigen, die den Platz haben, sollte es eine Überlegung wert sein.

    Ein weiteres Plus ist, dass mit dem neuen Spa Design der Wert Ihrer Immobilie nicht nur finanziell ansteigt, sondern auch spirituell.

    Immobilien Dekoration | WARNHOLZ Immobilien GmbH Spa zu Hause | WARNHOLZ Immobilien GmbH
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    Eine neue Wohnung zum Valentinstag? 0bb4aec1710521c12ee76289d9440817 2014-02-12T23:00:00+00:00 Mittwochmorgen berichtete die Hamburger Morgenpost vom Abriss der Esso-Häuser am Spielbudenplatz. Ob man den Abriss befürwortet oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen. Fest steht, dass sich das Aussehen der Hamburger Reeperbahn verändert.

    Hamburg's Reeperbahn mag sich verändern, aber manche Dinge bleiben gleich.
    Am 14. Februar ist Valentinstag und für die, die sich diesem Trend anschließen wollen sind Blumen immer noch die erste Wahl. 

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    Traditionelle Schnittblume oder vielleicht eine Topfpflanze als Geschenk? Schnittblumen sind zwar nett anzusehen doch Topfpflanzen sind beständiger. Letztere sind auch als Umzugsgeschenk für die neue Wohnung geeignet.Wohnungen in Hamburg - Die Esso-Häuser werden abgerissen, aber Wohnungen sind in Deutschland bei Investoren sehr beliebt. Immofinanz kauft norddeutsches Wohnungsportfolio.

    Apropos Wohnung, für die, die gerne ihre eigenen vier Wände hätten wird es vielleicht bald einfacher diese zu finden. Heute Morgen schrieb die Immobilienzeitung, dass die Suchmaschinen Immonet und Immowelt über einen Zusammenschluss nachdenken. Das Portal Immonet, das dem Springer Konzern angehört, hofft sein Rubrikengeschäft mit der Übernahme des Konkurrenten zu stärken, so die Immobilienzeitung.

    Doch nicht nur in Bezug auf Immobilien-Suchmaschinen, tut sich auf dem Wohnungsmarkt momentan so einiges. Die österreichische Immobilienfirma BUWOG, Tochter der Wiener Immofinanzgruppe, hat vor kurzem ein Wohnungsportfolio in Norddeutschland erworben. 75% des Portfolios verteilt sich auf die Großräume Kiel, Lübeck, Hamburg und Braunschweig, laut BUWOG.

    Deutschlands Wohnungsmarkt ist momentan bei Investoren sehr beliebt. Das Transaktionsvolumen am deutschen Wohnungsmarkt stand bei €13.8 Mrd. in 2013, laut einer Studie von Immobilien-Dienstleistungsunternehmen Savills. Doch nicht nur für Investoren, auch für Private steht eine Investition in Immobilien immer noch hoch im Kurs. Viele wünschen sich eine eigene Wohnung statt einer Mietwohnung.

    Schließlich braucht die Topfpflanze vom letzten Valentinstag auch ein Zuhause. Dennoch, am 14. Februar geht es nicht um die Blumen sondern um die, die uns nahestehen. Und jene freuen sich nicht nur über Blumen, sondern über alles was von Herzen kommt.

     

     

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    Rauchmelder - der Eigenschutz für Bewohner c5ff2543b53f4cc0ad3819a36752467b 2014-02-10T23:00:00+00:00 Fast überall gilt: Safety first! Doch sind die eigenen Wohnräume ausreichend mit Brandschutz ausgestattet?!
    Die eigene Sicherheit kommt meistens leider zu kurz. Eigentlich sollte das Eigenheim bestens geschützt sein, wie zum Beispiel vor einem Brand. Dies erfolgt durch Versicherungen, Rauchmelder, Feuerlöscher etc. Die Versicherungen sichern immerhin den finanziellen Schaden, doch der Verlust von persönlichen Dingen sowie Erinnerungsstücken ist umso schlimmer.

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    Offenes Feuer ist nicht die einzige Gefahrenquelle. Die Einrichtungsstücke sind ebenfalls Gefahrenquellen, vor allem Elektrogeräte. Sie sind durch ihre Temperaturen anfällig für Schwel- oder Kabelbrände.
    Um aktiv vor einem Brand geschützt zu sein, rät der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e. V. (bvbf) auf jeder Etage Feuerlöscher anzubringen. Ebenfalls sollten viele Räume mit Rauchmeldern ausgestattet sein, besonders Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer. Durch die schrillen Signaltöne, kann im Ernstfall Leben gerettet werden.

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    Zwangsversteigerungen von Immobilien sinken 01386bd6d8e091c2ab4c7c7de644d37b 2014-02-06T23:00:00+00:00 Laut einer Registrierung nahmen im Jahr 2013 die Zahlen der Zwangsversteigerungen, bei den deutschen Amtsgerichten, deutlich ab. Dies ist Folge der hohen Nachfrage an Immobilien.

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    Die deutlichsten Rückgänge wurden in Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz festgestellt.
    Die Wohnimmobilien sind dabei die beliebtesten versteigerten Objekte. Daraufhin sollen im Jahr 2014 die Zwangsversteigerungen nur gering nachlassen.
    Ein anderer Grund, der die Zwangsversteigerungen sinken lässt, ist, dass Immobilien im Vorfeld von Gerichtsterminen frei verkauft würden. Ebenfalls ist die Attraktivität der Immobilie als Wertanlage ein Grund, der die Nachfrage nach Zwangsversteigerungsobjekten beibehalten lässt.

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    Bundesregierung bremst Wohnungsinstandhaltungen d81f9c1be2e08964bf9f24b15f0e4900 2014-02-04T23:00:00+00:00 Laut einer Umfrage des Immobilienverbands IVD werden die Renovierungs- und Sanierungsinvestitionen bei Wohnungen, durch die Pläne der neuen Bundesregierung, gebremst. Die Kosten für die Modernisierung sollen nur so lange auf die Miete abgelegt werden können, bis diese wieder beglichen sind. Gemäß Koalitionsvertrag. Ein anderer Grund wodurch die Investitionen zurückgehen, ist die Mietpreisbremse.

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    Durch die wohnungspolitischen Pläne der Bundesregierung, wird die Wohnungswirtschaft immer mehr verunsichert. Auch die Überlegungen für Neubaupläne nehmen immer mehr ab. Doch auch das niedrige Angebot in Deutschlands Innenstädten würde weiter gedämpft bleiben. Somit fehlen Neubauwohnungen dort, wo sie gebraucht werden. Insofern fordert der IVD eine geräumigere Baulandfläche, ein schnelleres Baugenehmigungsverfahren und ein positives Denken im Bezug auf die Nachverdichtung in den Innenstädten.

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    IVD-Jahresempfang 2014 - Wir waren dabei! caf1a3dfb505ffed0d024130f58c5cfa 2014-02-01T23:00:00+00:00 Auch beim diesjährigen Neujahrsempfang des IVD Nord war die WARNHOLZ Immobilien GmbH in Person des Geschäftsführers Herrn Karl-Heinz Warnholz vertreten.

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    Neben anregenden Gesprächen mit den zahlreichen Kollegen, gaben besonders  die Reden des Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz, des IVD Nord Vorsitzenden Axel Kloth sowie des IVD Präsidenten Jens-Ulrich Kießling einen interessanten Ausblick auf das bevorstehende Jahr, wonach besonders aus politischer Sicht ein spannendes Immobilien-Jahr 2014 erwartet werden kann.

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    Falle: Billigstromanbieter 13f9896df61279c928f19721878fac41 2014-01-30T23:00:00+00:00 Auf Online-Vergleichsportalen preisen Billiganbieter ihre niedrigen Preise an. Zeigt ein Kunde Interesse, wird mit jeglichen Mitteln versucht ihn zu überzeugen. Stiftung Warentest hat sich mit einigen Billiganbietern beschäftigt. Anhand eines Tests stellte Stiftung Warentest fest, dass von 49 Tarifen nur 2 Tarife fair sind.

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    Vorsichtig muss man bei dem Kleingedruckten im Vertrag sein. Dort lauern viele Gefahren. Es können die sogenannten kurz laufenden Preisgarantien oder die Paketpreise sein. Diese werden sehr teuer, wenn mehr Strom verbraucht wird, als ausgemacht. Eine andere Gefahr können Klauseln sein, wo etwas versprochen wird, was nicht eingehalten wird.
    Zudem kalkulieren die Unternehmen sehr knapp, damit sie bei den Verkaufsportalen vorne landen. Doch um damit Geld zu machen, täuschen sie mit verschiedenen Maschen.
    Im Falle einer Zusage bei einem Billigstromanbieter, sollte man sich, bei jedem Schriftverkehr, die Zeit nehmen sich alles genauestens durchzulesen. Schließlich möchte man von dem Billiganbieter auch profitieren.

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    Wer zahlt für die Kleinreparaturen in der Wohnung? 5737c6ec2e0716f3d8a7a5c4e0de0d9a 2014-01-26T23:00:00+00:00 Wer kommt für die Kosten bei Kleinreparaturen auf? Rechtsprechungen sagen, dass ein Mieter für jede Kleinreparatur, die 100 Euro nicht überschreitet, aufkommen muss. Test.de berichtet.

    In der Regel ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung zuständig. Doch die Mieter müssen ebenfalls Kosten für Reparaturen übernehmen. Sie sind für die Reparaturen zuständig, an denen sie selbst Schuld sind und Mieter dürfen vertraglich zum Streichen und Tapezieren in Verantwortung gezogen werden.

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    Es können also Kosten von kleineren Reparaturen auf die Mieter abfallen, wenn zwei Aspekte in der Vertragsklausel beachtet werden. Der erste Punkt ist, dass die Kostengrenze genannt werden muss. Der Zweite, dass die Klausel dem Mieter nur Kosten aufdrücken kann, die für Reparaturen an Einrichtungsgegenständen in der Wohnung sind, wie zum Beispiel für Lichtschalter und Türklinken.

    Um einen Handwerker muss sich immer der Vermieter kümmern. Wird der Mieter damit beauftragt, dann ist die Reparaturklausel ungültig. Somit muss der Vermieter für die kompletten Kosten der Reparatur aufkommen.

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    Das Heizen und Lüften im Winter bc6dc48b743dc5d013b1abaebd2faed2 2014-01-21T23:00:00+00:00 Sobald die Zeit des Heizens beginnt, kommen die Überlegungen wie man mit der Wärme richtig umgeht. Wichtig ist zu wissen, dass man sich nicht nur auf das Energiesparen konzentriert, sondern darauf welche Temperatur ideal für das Gebäude ist. Denn das Bauwerk darf dadurch nicht lädiert werden und es darf kein Schimmel auftreten.]]> Experten sagen, dass ein Mensch pro Tag ca. drei Liter Wasser an die Raumluft überträgt. Diese Feuchtigkeit zieht überall hin. Deshalb ist das gründliche Lüften am Morgen wichtig. Ferner muss daraufhin erneut geheizt werden, damit sich die Luft wieder erwärmt und somit kein Schimmel entsteht.

    Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät dazu, eine Temperatur von 20 Grad zu halten und in großen zeitlichen Abständen mindestens zweimal täglich zu lüften. Am besten geeignet ist das Querlüften. Dabei wird in kurzer Zeit viel Luft ausgetauscht und die Bausubstanz plus die Einrichtung können in dieser Zeit nicht auskühlen. Damit wird Energie gespart, weil das Wiedererwärmen der Luft selbst nicht viel kostet.

     

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    Erbschaftsteuer für Immobilienerben gestrichen f2fc990265c712c49d51a18a32b39f0c 2014-01-19T23:00:00+00:00 Vorerst brauchen Immobilienerben, die einen Antrag stellen, keine Erbschaftsteuer mehr entrichten. Erben, die ihr persönliches Vermögen einsetzen oder ihr Erbe verkaufen müssen um die Steuerschuld bezahlen zu können, sind davon betroffen. Außerdem betrifft dies auch die Immobilienschenkung. Der Grund für diese Entscheidung ist ein Vorfall, über den der Bundesfinanzhof (BFH, Az. II B 46/13) ein Urteil fällte.]]> Ins Rollen gekommen ist dies durch eine geschiedene Ehefrau, die lebenslange Rente von ihrem verstorbenen Ehemann geerbt hat. Dafür verlangte das zuständige Finanzamt eine hohe Summe an Erbschaftsteuer. Dies ließ die Frau nicht auf sich beruhen und legte Einspruch ein.
    Sie machte von dem Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes zur Erbschaftsteuer (Az. II R 9/11) die denkbare Verfassungswidrigkeit der Erbschaft Gebrauch. Daher stellte sie den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Erbschaftsfestsetzung. Der Antrag wurde vom Finanzamt abgelehnt. Allerdings äußerte der Bundesfinanzhof, dass bedenkliche Zwiespalte bei der Vollziehung des Erbschaftsteuerbescheides bestehen. Denn der Steuerzahler dürfte normal nicht sein persönliches Vermögen einbinden, um die Steuern begleichen zu können.

    Trotzdem empfiehlt Haus & Grund, genau zu veranschlagen, ob sich der Antrag auf diese Aussetzung tatsächlich lohnt. Auf die fällige Erbschaftsteuer müssten zusätzlich sechs Prozent Zinsen pro Jahr gezahlt werden, wenn das Gesetz für Verfassungskonform gehalten wird.

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    Verpflichtung: Altbau sanieren 89f0fd5c927d466d6ec9a21b9ac34ffa 2014-01-09T23:00:00+00:00 Vor über zehn Jahren entstand die erste Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV). Bereits 2002 wurde diese EnEV mit der alten Wärmeschutz- und der Heizungsanlagenverordnung beschlossen. In den Jahren 2004 und 2007 wurde sie schon überarbeitet. Sie gilt für alle Wohn- und Gewerbegebäude, abgesehen von wenigen Sonderfällen. Die Veränderungen, die im Jahr 2013 festgelegt wurden, gelten ab dem 01. Mai 2014.

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    Welche Änderungen stehen für Eigentümer von Immobilien beim Verkauf oder einer Vermietung an?

    • Ab dem 01. Mai 2014 müssen in Immobilienanzeigen, von gewerblichen Anbietern, die Energieausweisart, Heizungsartangaben, der passende Kennwert, die Energieeffizienzklasse (bei neu ausgestellten Ausweisen), sowie das Baujahr genannt werden.
    • Wie schon bei Haushaltsgeräten eingeführt, wird die Effizienzklasse mit einem Wert von A+ bis H benannt.
    • Die Verbrauchswerte müssen nun mit der angebotenen Wohnfläche in Betracht gezogen werden und nicht mehr mit der Gebäudenutzfläche.
    • Nun muss der Ausweis bereits bei der Besichtigung ausgehändigt werden und nicht erst nach Aufforderung.
    • Konstanttemperatur-Heizkessel, sind nach 30 Jahren Betriebszeit nicht mehr erlaubt und müssen somit bis 2015 saniert werden. Heizungen, die vor 1985 eingebaut wurden, sind zu modernisieren, wenn es keine Brennwert- oder Niedrigtemperatur-Heizkessel sind. Eine Ausnahme hingegen ist, dass Eigentümer die vor dem 01. Februar 2002 ihre Bestandsimmobilie bezogen haben, von der Sanierung der Heizkessel befreit sind.

     

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    Immobilienkredite mit Ausstiegsmöglichkeit a666587afda6e89aec274a3657558a27 2014-01-03T00:00:00+00:00 Normal wird ein Immobiliendarlehen vereinbart, welche eine Zinsbindungszeit zwischen 5 und 20 Jahren besitzt. Während diesem Zeitraum zahlt der Kreditnehmer den vereinbarten festgelegten Zinssatz, der zusammen mit dem Tilgungsbetrag die Höhe der monatlichen Rate bestimmt. Meist wird der Kredit zu neuen Konditionen weitergeführt. Empfehlenswert ist es, nicht vor Ablauf der Zinsbindungszeit aus dem Vertrag auszusteigen. Somit hätte der Kreditgeber das Recht, eine Vorfälligkeitsentschädigung für die ihm entgangenen Zinseinnahmen einzufordern. Diese kann, je nach Restdarlehen und Restlaufzeit, in einem fünfstelligen Betrag ausfallen.

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    Eine Alternative ist der sogenannte Immobilienkredit mit der Kündigungsfunktion. Man kann jederzeit aus dem Vertrag, ohne Grund, aussteigen. Eine Entschädigungszahlung entfällt. Dafür fallen zwischen 0,20 bis 0,30 Prozent mehr Zinsen an.

    Weiß der Kreditnehmer das er in einigen Jahren zahlungsfähig ist und die komplette Summe abbezahlen kann, lohnt sich ein Immobilienkredit. Ebenfalls lohnt er sich bei einem Hausbauer bzw. Käufer der nach mehreren Jahren sich ein neues Eigenheim suchen muss, zum Beispiel aus beruflichen Gründen.

    Doch der Kreditnehmer sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass mehrere Tausend Euro an zusätzlichen Zinsausgaben entstehen können. Er sollte vorher gut einschätzen, ob er von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht.

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    Jahreswechsel - wer zahlt wenn es brennt? b83aac23b9528732c23cc7352950e880 2014-01-02T00:00:00+00:00 Ohne Feuerwerk und Böller gibt es für uns keinen Jahreswechsel. Sie gehören zur Tradition einfach dazu. Damit feiern wir gebürtig den Abschied vom alten Jahr und den Anfang vom Neuen. Mit einem bunten Lichtermeer erhellen wir diese Nacht. Leider läuft dabei nicht immer alles glatt. Trotz Vorsichtsmaßnahmen landet schon mal das ein oder andere Geschoss dort, wo es nicht soll. Dies hat mit aufwendigen Kosten zu tun.

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    Schnell ist es passiert, dass ein Feuerwerks-Querschläger sich in ein Fenster verirrt. Dies ist zu dieser Jahreszeit ziemlich unangenehm, doch ein Brand ist lediglich schlimmer. Wird der Brand bemerkt, kann schnell mit Wasser oder Feuerlöscher gehandelt werden. Und somit wird oft Schlimmeres verhindert. Bricht wirklich ein Brand aus, wird die Hausratsversicherung für die Kosten aufkommen. Mindestens für den Schaden der durch Feuer und Löschwasser entstanden ist. Bei einer kompletten Verbrennung des Gebäudes trägt die Kosten die Gebäudeversicherung. Die Wohngebäudeversicherung tritt dann ein, wenn zum Beispiel ein Briefkasten durch Böller beschädigt wurde.

    Oft passieren solche Schäden in der Silvesternacht. Es werden leichtfertig Böller gezündet und somit kommt es zu Sachbeschädigungen oder Verletzungen. Größtenteils können die Verursacher dieser Schäden nicht ausfindig gemacht werden. Bei solchen Fällen greift die private Haftpflichtversicherung ein. Die Kosten, die bei Verletzungen bei sich selbst, durch den Umgang mit Feuerwerkskörpern entstehen, übernimmt die Krankenkasse. Die private Unfallversicherung wird dann beansprucht, wenn dauerhafte Schäden und Beeinträchtigungen entstehen.

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    Besonders in der Weihnachtszeit verursacht Kerzenschein einige Schäden cd00692c3bfe59267d5ecfac5310286c 2013-12-23T00:00:00+00:00 Gerade jetzt in der winterlichen Zeit zünden wir häufiger Kerzen an, um uns die dunkle Jahreszeit zu verschönern. Damit sind besonders Adventskränze, Windlichter, Kerzenständer oder Weihnachtsbäume gemeint. Im Gegensatz zum restlichen Jahr steigt die Gefahr in dieser Zeit um bis zu 35 Prozent.

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    Bei Verwendung eines natürlichen Kerzenlichts, sollten einige Dinge beachtet werden:

    - Kinder und Tiere nicht mit angezündeten Kerzen alleine lassen

    - Zugluft vermeiden

    - Kerzenhalter aus feuerfesten Materialien (Metall, Ton, Glas) verwenden

    - Trockene Zweige entfernen

    - Löschmittel bereit halten

    Eine andere gute Maßnahme sich zu schützen sind die Rauchwarnmelder. Diese schlagen sofort Alarm, zum Beispiel bei Kabelbränden.

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    Bundesregierung setzt sich für den Geldbeutel ein 6faa8040da20ef399b63a72d0e4ab575 2013-12-19T00:00:00+00:00 Endlich ist der Koalitionsvertrag unterschrieben. In erster Linie ging es um solide Finanzen, Sicherung des Wohlstands und sozialer Sicherheit. Doch es ging auch um das Thema Wohnen und Immobilien. Darum haben sich Experten mit dem Thema beschäftigt, welche Neuheiten in der Immobilienbranche auf uns zukommen.

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    Bei vielen Haushalten nimmt die Miete ein Großteil des monatlichen Budgets in Anspruch. Deshalb möchte die Regierung Schritte veranlassen, um dies zu ändern. Unter anderem sollen die Rahmenbedingungen für genossenschaftliches Wohnen geändert werden und der Neubau gefördert werden. Ein anderer Punkt ist, dass neues Bauland nicht mehr über benötigte Konversionsliegenschaften in öffentlicher Hand gewonnen werden soll. Der soziale Wohnungsbau muss Priorität setzen. Bis Ende 2019 sollen die Bundesländer, mit Wohnungsengpässen, mit 518 Millionen Euro im Jahr bezuschusst werden. Außerdem werden Leistungshöhe und Miethöchstbeträge an die Entwicklung der Bestandsmieten und des Verdienstes angepasst.

    Im diesem Jahr wurde die sogenannte Kappungsgrenze eingeführt. Diese sagt aus, dass die Länder die Bestandsmieten bei Wiedervermietung um maximal 15 Prozent aufstocken dürfen. Es wird versucht, diesen Prozentsatz auf 10 Prozent zu verringern, um die Mietpreise einzurahmen. Ausgeschlossen sind Erstvermietungen in Neubauten und Anschlussvermietungen.

    Ein weiterer positiver Aspekt für die Mieter soll sein, dass bei Modernisierungsmaßnahmen höchstens zehn Prozent auf ihn abfallen können. Die große Koalition legt dabei großen Wert auf energieeffizientes Sanieren.

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    Der Schutz durch die Dämmung unter dem Dach fe73f687e5bc5280214e0486b273a5f9 2013-12-13T00:00:00+00:00 Ein guter Schutz vor Kälte und Wärme ist die Dämmung unterm Dach. Als Besitzer einer Immobilie fragt man sich was bewirkt überhaupt eine energetische Sanierung oder ob man durch diese Sanierung sparen kann.
    Bei jedem Objekt geht wichtige Wärme durch Fenster, Türen oder anderweitige Luftbrücken verloren. Das Dach zählt zu dem größten Faktor. Dieses ist entweder gar nicht oder sehr schlecht gedämmt. Eine wirkungsvolle Dämmung ist nötig, um Kosten zu senken bzw. zu sparen. Um das Ziel zu erreichen, ist es also wichtig auf die Qualität zu achten und nicht auf den kostengünstigsten Preis. Zum Schluss rentiert sich der Griff in die Tasche. Man kann sich zwischen mehreren Varianten entscheiden. Die bedeutsamste Variante ist die Foliendämmung mit Alukaschierung.

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    Durch eine gute Wärmedämmung unter dem Dach, können schätzungsweise 65 Prozent Wärmeverlust eingespart werden. Addiert man diese Zahlen, kann ein Einsparpotential - je nach Ausgangslage - von bis zu 10 Prozent ausmalen.
    Ein erheblicher Schaden ist, der Wärmeverlust durch die Kellerdecke. Darum sollte man an dieser Stelle ebenfalls nicht sparen und diese Decke dämmen. Durch die dünne, aber perfekte Dämmfolie, lässt sich dieser Bereich gut dämmen. Hier wird die Raumhöhe nicht wirklich beansprucht. Bei dieser Voraussetzung kann es bis zu 60 Prozent der Heizverluste erheben. So könnte das Einsparpotenzial bei ca. 5 Prozent liegen, wenn man es auf die Immobilie bezieht.

    Die Dämmfolie eignet sich besonders, bei gleichen Sparrenabständen. Zwischen den einzelnen Sparren wird die Dämmfolie bei der Zwischensparrendämmung angebracht. Desweiteren wird noch eine Untersparrendämmung montiert, die am Dachsparren befestigt wird. Dadurch wir nur einen Bruchteil des Wohnraumes benötigt. Eine Dämmung bewirkt also mit geringem Aufwand eine große Wirkung mit wenig Raumverlust. Zwischen den entstandenen abgeschlossenen Luftschichten der einzelnen Folienpartien, wird eine extra Dämmung und ein Wärmetransport gebildet. Der U-Wert kann, je nachdem wie die jeweiligen Luftschichten angelegt werden, von unter 0,2 ohne Probleme erreicht werden.

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    Dein Freund der Carport 6da37dd3139aa4d9aa55b8d237ec5d4a 2013-12-09T00:00:00+00:00 Wer kennt es nicht morgens spät dran zu sein und muss dann noch die Scheiben vom Eis befreien? Dies ist kein guter Start in den Tag. Darum sollte man früh für eine passende Überdachung des Autos sorgen. Ein Alu Carport bietet nicht nur Schutz, sondern auch einen Blickfang auf sein Heim.

    In diesem Jahr wird uns der Winter wieder mit eisiger Kälte, viel Schnee und Eis beschenken. Deshalb möchte man morgens lieber länger in seinem warmen Bett liegen bleiben und sich noch ein bisschen vor der Kälte drücken. Ein positiver Grund für Leute die ein Carport besitzen, welches verhindert, dass nachts die Scheiben zufrieren und sich ein Schneedach auf dem Auto bildet.

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    Ein Alu Carport verschafft Schutz für alle Fahrzeugtypen. Es kann je nach Bedarf, individuell in verschiedenen Größen bezogen werden. Abgesehen von seiner Größe, benötigt ein Carport wenig Platz. Außerdem wirkt es durch sein modernes Design sehr filigran, so dass die Einfahrt nicht überfüllt aussieht. Die Freiluftgarage ist eine andere beliebte Möglichkeit. Ein weiterer Grund ist das Preis-Leistungsverhältnis im Bezug auf den Bau einer Garage.

    So ein Carport hat viele positive Faktoren. Nicht nur das integrierte Regenwassersystem ist einer, sondern es schützt auch vor Kälte und Wärme. Ferner gibt es Anlehncarports oder freistehende Carports. Egal, für welche Variante man sich entscheidet, es hilft immer. Das Eiskratzen im Winter ist Geschichte und das Auto wird dazu noch perfekt geschützt.

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    Lassen Sie sich die Bauunterlagen komplett aushändigen c042f4db68f23406c6cecf84a7ebb0fe 2013-12-05T00:00:00+00:00 Experten raten: Lassen Sie sich die Bauunterlagen komplett aushändigen, um als Bauherr alle wichtigen Dokumente zu verfügen und Sie auf der sicheren Seite sind.

    Ein wichtiger Hinweis ist, dass zum Ende eines Bauprojektes alle Bauunterlagen, Pläne und Berechnungen an den Bauherren übergeben werden sollen. Leider ist dies nicht immer der Fall, laut aktuellen Informationen des Verbands Privater Bauherren e.V.. Speziell beim Bau von Schlüsselfertig-Häusern, beinhalten Standardverträge nicht die Bereitstellung aller Unterlagen.

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    Nach Aussage der Bauexperten ist dies genau ein wichtiger Punkt, wenn zum Beispiel die Gesetze und Vorschriften gegenüber den Behörden eingehalten werden müssen. Wichtige Dokumente sind die Baugenehmigung oder die Baufreistellungsunterlagen, der gültige Energieausweis, Statik mit Positionsplänen und die Entwässerungspläne. Außerdem muss das Baugrundgutachten übergeben werden. Ebenfalls sollten alle Nachweise wie die zum Schallschutz ausgehändigt werden. Andere Dokumente sind die Bauausführungs- und Installationspläne, welche besonders für Wartungen und Renovierungen wichtige Punkte sind. Qualitätsnachweise für Baumaterialien und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, können auf Nachfrage ebenfalls verlangt werden.

    Hauskäufer sollten sich ebenfalls die vollständigen vertraglichen Unterlagen aushändigen lassen. Denn bei nicht rechtzeitiger Herausgabe der Dokumente, kann der Bauherr oder Erwerber nur bei einer entsprechenden Vereinbarung Druck auf seinen Vertragspartner ausüben, indem er zum Beispiel Zahlungen einbehält. Der Verband privater Bauherren e.V. empfiehlt daher, schriftlich festzulegen, dass der Bauherr spätestens ab Beginn der Baumaßnahme alle Unterlagen rechtzeitig im Zuge des Baufortschritts überreicht bekommt.

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    Barrierefreiheit mit Verständnis und Natürlichkeit 310dcbbf4cce62f762a2aaa148d556bd 2013-12-03T00:00:00+00:00 Barriererfreiheit besagt viel mehr und beinhaltet eine gefahrlose Orientierung für Menschen mit Behinderung. Damit sind zum Beispiel leichte Produktanwendungen oder verständliche Bedienungsanleitungen gemeint.

    Mit dem RAL Gütezeichen steht den Behinderten in Deutschland eine zuverlässige Orientierung für barrierefreie Objekte, Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung. Auf diese Weise soll den Behinderten ohne Hilfe ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben vereinfacht werden.

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    Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Gütesicherung Kriterien beinhaltet , die etwa alle Lebensbereiche umfassen. Diese sind die Voraussetzung für die Vergabe des Gütezeichens. Unter anderem gehören dazu Informationen in Braille- oder Profilschrift, schwellenfreie Zugänge oder die leichte Erreichbarkeit von Armaturen oder Bedienungsknöpfen. Hauptsächlich sind damit öffentliche- und private Gebäude gefordert und betreffen Restaurants, Hotels, Arztpraxen, Bankschalter, Spielplätze und Parks. Das Tragen des Gütezeichens zeichnet sich zum Beispiel dadurch aus, dass die Handhabung mit Menschen mit Behinderung durch Verständnis und Natürlichkeit begleitet wird.

    Bei Ausschreibungen wird die Gütesicherung Barrierefreiheit als Richtschnur eingesetzt.

    Worauf bei Barrierefreiheit geachtet werden muss, offenbaren die Dienstleistungsunternehmen, Hersteller, Architekten und Bauherren. Die Gütesicherung wird von den Unternehmen eingehalten, worauf sich auch die Behörden verlassen. Schließlich müssen die Unternehmen auch die grundlegenden Ausschreibungsanforderungen zur Barrierefreiheit einhalten.

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    Energiepass ist jetzt ebenfalls Pflicht in Spanien 2f2b265625d76a6704b08093c652fd79 2013-12-03T00:00:00+00:00 Das Europäische Parlament verpflichtete schon im Jahr 2010 alle seine Mitgliedstaaten ein nationales Gesetz zu verabschieden, welches verpflichtet dem Käufer oder Mieter einen Energiepass vorzulegen. Seit dem 01. Juni 2013 dürfen in Spanien alle Immobilien nur noch mit entsprechendem Energiezertifikat verkauft bzw. vermietet werden. Bei einer notariellen Kaufbekundung wird der Energiepass durch den Notar an den Verkäufer ausgehändigt.

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    Die Immobilienbesitzer sind eigenständig für die Beauftragung und die Bereithaltung des Zertifikates verantwortlich. Berücksichtigt werden in diesem Zertifikat die energetischen Eigenschaften wie Wärme-, Kälte- und Lichtverbrauch. In einer aufsteigenden Skala wird durch sieben farblich differenzierte Stufenbalken von A bis G der CO2-Ausstoss im Vergleich zum Ausmaß der Immobilie gestellt. Obwohl eine Mindest-Qualifizierung nicht erforderlich ist, enthält der Pass auch Verbesserungsvorschläge, durch die eine höhere Qualifizierung erreicht werden könnte.

    Eine Aussagekraft hat dieser Ausweis nicht. Eher geht es um gemessene Emissionswerte und die Einhaltung eines neuen EU-Gesetzes. Beliebte technische Raffinessen werden teilweise eher abgestraft, weil sie energetisch nicht den Wunschnormen der EU entsprechen."
    Genehmigt kann dieser Ausweis nur von einem zugelassenen Fachmann (Architekt oder Ingenieur), der die Immobilie vor Ort besucht. Dieses Zertifikat wird dann amtlich registriert und dem Inhaber daraufhin als Plakette ausgehändigt. Es hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

    Die Preise dafür sind sehr unterschiedlich. Jedoch sollte man vorsichtig sein bei günstigen Internetangeboten, diese sind meistens nicht registriert oder entsprechen nicht den Normen.
    Verkäufern und Vermieter, die keinen Energieausweiß vorlegen können, drohen Geldbußen von bis zu etwa 6.000,- EUR, nach königlichem Dekret von 05. April 2013.

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    Fertighaus oder Holzhaus?! Das ist hier die Frage! f9b902fc3289af4dd08de5d1de54f68f 2013-11-28T00:00:00+00:00 Durch die niedrigen Zinsen für Immobilienfinanzierung entscheiden sich immer mehr Familien zum Hausbau.

    Verfolgt man seit Jahren einen Trend in der Baubranche, so stellt man fest, dass sich die niedrigen Zinsen nicht verändern. Dies wirkt sich positiv auf die Hausbaufirmen für Fertig- und Holzhäusern aus.

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    Der beliebterer Haustyp hängt von mehreren Punkten ab. Im Vordergrund steht die Zufriedenheit der Kunden. Damit ist zum Beispiel der reibungslose Ablauf in der Bauphase gemeint. Bei der modernen Bauweise spielt die gute Wärmedämmung und Winddichtigkeit nur eine kleine Rolle.

    Das Nutzen von einem Fertighaus spricht für sich. Dieses ist bis ins Detail komplett vorgeplant. Es gibt viele Möglichkeiten für den Kunden es individuell zu gestalten. Theoretisch ist alles möglich. Zum Schluss zieht der Bauherr in sein persönlich gestaltetes Haus ein. Außerdem ist die Bauphase viel besser planbar und absehbar. Eine Erleichterung für den Bauherrn ist, dass sich die Baufirma komplett kümmert. In Holzfertighäusern entspricht die Dämmung höchstens den Standards.

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    Energie sparen durch das Nachrüsten von Rollläden 6855456e2fe46a9d49d3d3af4f57443d 2013-10-15T00:00:00+00:00 Wer möchte nicht Kosten sparen und den Energieverbrauch senken? Es gibt einige Gründe dies im Nachhinein nachzuholen. Gerade in der Winter- und Sommerzeit, wenn man kein modernes und energieeffizientes Privathaus besitzt, sind Rollläden umso wichtiger. Sie schützen nicht nur vor Kälte und Wärme, sondern verringern auch die Einbruchgefahr. Dies führt auch zu einer erheblichen Senkung des Energieverbrauchs.

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    Der Wärmedurchgang bei Fenstern, kann durch geschlossene Rollläden bis zu 40 Prozent gesenkt werden. Dies wirkt sich, über einen längeren Zeitraum gesehen, positiv auf die Energieeinsparung eines Haushalts aus.

    Beim Nachrüsten der Rollläden gibt es etliche Varianten. Eine Variante ist der Aufsatzrollladen, die sich besonders gut bei einer geplanten Fenstersanierung lohnt. Der Aufsatzrollladen wird über den Fensterrahmen montiert, welches dann eine langwierige bauliche Stabilität versichert. Eine andere Variante ist der Vorbaurollladen. Dieser wird direkt auf das Fenster oder die Fassade montiert. Ferner wird er in die Fensterleibung eingegliedert und somit für zusätzlichen Wärme- und Schallschutz sorgt. Außerdem sorgt er für einen genauen Abschluss zwischen Rollladen und Mauer. Legt man beim Nachrüsten besonders großen Wert auf Verschönerung oder Neugestaltung der Hausfassade entscheidet man sich am Besten für einen Außenrollladen. Dieser bietet nicht nur eine Verschönerung des Hauses, sondern dient ebenfalls als Wärme- und Schallschutz, sowie Sicht- und Blendschutz. In der heutigen Zeit kann man sich auch elektrische Modelle einbauen lassen und muss sie somit nicht manuell bedienen.

    Es sind also etliche Überlegungen wert, die Rollläden nachzurüsten, um Kosten zu sparen und den Energieverbrauch zu senken.

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    Sicherheitsgefühl beim Wohnen bedeutsamer als Preis 357a6fdf7642bf815a88822c447d9dc4 2013-10-03T22:00:00+00:00 Seit Jahren steigt die Zahl der Wohnungseinbrüche, besonders in der dunklen Herbst- und Winterzeit. Anscheinend nehmen wir Deutschen nicht an, dass sich dies ändert. Darum bekommt die Sicherheit immer mehr an Bedeutung.

    Ein entscheidendes Qualitätskriterium ist heute die persönliche Sicherheit. Dieser Aspekt wird auch bedeutsamer. Wer künftig eine Wohnung sucht, für den ist preiswertes Wohnen nicht so wichtig wie die eigene Sicherheit.

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    Bei einer bundesweiten Umfrage zum Thema "Wohntrends Deutschland - Status und Wünsche 2025" ist dies ein zentrales Ergebnis. Mitte 2013 haben die Sition Property Marketing GmbH und die INNOFACT AG für die Studie über 2.000 repräsentativ ausgewählte Bürger zur heutigen Wohnsituation und ihre Vorstellungen in zehn bis zwölf Jahren befragt. Bei dieser Studie landete das aktuelle Sicherheitsgefühl (78,9 %) an oberster Stelle. Gefolgt vom preiswertem Wohnen (62,3 %). Die hohe Verkehrssicherheit wurde mit 57,6 % Prozent als sehr wichtig oder wichtig eingestuft. Ruf des Stadtteils (56,2%), zentrale Lage (51,7 %), Siedlung mit älteren und neueren Häusern (28,2 %) und das Kriterium Neubaugebiet (12,9 %) folgen auf den weiteren Plätzen.

    Die Bewertung ändert sich jedoch in Bezug auf die Zukunft. Die Note 1 gaben die Befragten zwar immer noch dem persönlichen Sicherheitsgefühl, aber für 2025 stellt sich die Hitliste der Qualitätskriterien für das Wohnumfeld anders dar als die für heute. Darum ist die persönliche Sicherheit dann für immerhin 83,2 % der wichtigste Faktor. Auf dem zweiten Platz folgt die hohe Verkehrssicherheit (68,8 %) gefolgt vom Ruf des Stadtteils (65,4 %). Das preiswerte Wohnen bekommt zwar absolut 1,4 % hinzu und kommt somit auf 63,7 %, dafür rutscht dieser Punkt auf der Hitliste im Vergleich zu heute vom zweiten auf den vierten Platz ab; zentrale Lage (60 %), Siedlung mit neuen und älteren Häusern (35,0 %) sowie Neubaugebiet (21,2 %) erreichen die hinteren Plätze. Inzwischen gibt es alle vier Minuten in Deutschland einen Wohnungseinbruch.

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    Was steckt hinter dem Erbbaurecht? 819f46e52c25763a55cc642422644317 2013-09-19T22:00:00+00:00 Das Erbbaurecht sagt aus, dass der Berechtigte das Recht bekommt über ein "Bauprojekt" das auf oder unter fremden Grundstück liegt, zu verfügen. Hauptsächlich besteht das Erbbaurecht aus diesem Faktor. Der Erbbauberechtigte ist der Eigentümer des Gebäudes und eine Zerstörung hat zum Beispiel keinerlei Beeinflussung auf das Erbbaurecht. Im Erbbauvertrag wird der Berechtigte verpflichtet, eines in seiner Nutzungsart bestimmten Gebäudes zu errichten. Normal wird dies an einem unbebauten Grundstück begründet.

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    An einem bebauten Grundstück kann ebenfalls das Erbbaurecht begründet werden. Dadurch entsteht zwischen dem Grund und Boden sowie dem Gebäude eine eigentumsrechtliche Trennung. Bei einer Begründung von Eigentümerbaurechten, sind Erbbaurechtsgeber und Berechtigter gleich. Diese Variante wird häufig in Anspruch genommen, um im Zuge der Durchführung eines Bauvorhabens eine identische Verkaufsbasis für die errichtenden Hauseinheiten zu schaffen.

    Damals war das Erbbaurecht ein Mittel um die einkommensschwachen Bevölkerungsgebiete im Wohneigentum zu versorgen. Der Vorteil bestand darin, die Kosten für das Baugrundstück nicht aufbringen zu müssen. Heut zu Tage wird es auch im Bereich der Gewerbeimmobilien genutzt. In der Regel liegt der vereinbarte Erbbauzins über dem von Wohnzwecken dienenden Erbbaurechten.
    Wenn ein Erbbauzins beschlossen wird, erfolgt eine Absicherung. Eine sogenannte Reallast, welche in der Abteilung II des Erbbaugrundbuchs festgehalten wird. Im Grundbuch selber kann das Erbbaurecht nur an 1. Rangstelle des Erbbaurechtgebers eingetragen werden.
    Versicherung, Instandhaltung, Laufzeit, Erbbauzins sind nur einige Aspekte die eingehalten werden müssen bzw. sollten.

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    Bodenrichtwert - Was ist das? 04025959b191f8f9de3f924f0940515f 2013-09-18T22:00:00+00:00 Wertangaben, die aus Grundstückskaufpreisen unter Berücksichtigung der Entwicklungszustände (Bauland, Bauerwartungsland usw.) abgeleitet werden, sind Bodenrichtwerte. Ermittelt und veröffentlicht werden diese vom Gutachterausschuss für ein Gemeindegebiet. Meist liegt einem Bodenrichtwert eine bestimmte bauliche Nutzungskennzahl (GFZ) vor.

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    Bei einer gleichen Lage können aus den Bodenrichtwerten Verkehrswerte von unbebauten Grundstücken oder Bodenwertanteile von bebauten Grundstücken auch dann abgeleitet werden. Jedoch nur wenn die zugelassene bauliche Nutzungsintensität kleiner oder größer ist als diejenige, die dem Wert des ideellen Bezugsgrundstücks zugrunde liegt. Dabei sind Umrechnungskoeffizienten die Hilfsmittel.
    Von Gutachterausschüssen werden die Bodenrichtwerte auf der Basis ihrer Kaufpreissammlung errechnet und in Bodenrichtwertkarten verdeutlicht. Dieser Bodenwert ist eine bedeutungsvolle Größe für bebaute und unbebaute Grundstücke, innerhalb der Ermittlung von Verkehrswerten.

    Wenn ein Grundstück übertragen wird, dient der Bodenrichtwert auch als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Erbschaft bzw. Schenkungssteuer. Der Bodenrichtwert wird auch mit in die Berechnung des (abschreibungsfähigen) Gebäudewertanteils einbezogen. Dies geschieht in dem vom Kaufpreis der sich am Bodenrichtwert orientierende Bodenwert abgezogen wird.

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    Die Baulast 40008b9a5380fcacce3976bf7c08af5b 2013-09-05T22:00:00+00:00 Eine öffentlich-rechtliche Last, die aus einer freiwilligen Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde entsteht, nennt sich Baulast. Darunter fallen zum Beispiel nachbarrechtliche Beschränkungen, welche nicht direkt aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften stammen. Ein Beispiel dafür ist die Duldung, dass der Nachbar das Grundstück befährt.

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    Meistens wird die Baulast für die Einräumung einer Bebauungsmöglichkeit im Grenzabstandsbereich eingesetzt. Dass bedeutet, dass der Eigentümer ebenfalls das belastete Grundstück bei Errichtung eines Gebäudes den nachbarlichen Grenzabstand mit übernimmt.

    Bei der Behörde muss vom Grundstückseigentümer eine Erklärung über die Einräumung der Baulast eingereicht werden. Eine öffentlich-rechtliche Last wird erst daraus, wenn es ins Baulastenverzeichnis eingetragen worden ist. Nicht in allen Bundesländern wird ein sogenanntes Baulastenverzeichnis benutzt. In Bayern und Brandenburg wird darauf verzichtet. Dort wird auf die persönliche Dienstbarkeit in den Grundbüchern zugunsten der Gemeinden umgeschwenkt.

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    Bausparen lohnt sich 3dd48ab31d016ffcbf3314df2b3cb9ce 2013-08-08T00:00:00+00:00 Zur Zeit befinden wir uns in einer niedrigen Zinsphase, wo es sich lohnt zu bauen, kaufen oder zu sanieren. Die Bedingungen sind so niedrig wie noch nie. Darum ist jetzt ein guter Zeitpunkt sich die günstigen Konditionen zu sichern, mit dem sogenannten Bausparen. Durch das Bausparen kann man sich sinnvoll Kapital ansparen und gleichzeitig die niedrigen Darlehenszinsen für längere Zeit sichern. Ca. 30 Millionen deutsche Bürger haben Bausparverträge abgeschlossen.

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    Die Tarife wurden von unzähligen Bausparkassen überarbeitet, darum lohnt es sich, für den Kunden, sich mit diesem Thema zu befassen. Ziel des Bausparens ist, ein möglichst hohes Bauspardarlehen zu möglichst günstigen Konditionen zu sichern.
    Wer bietet das beste Angebot? Mit dieser Frage beschäftigte sich die unabhängige Finanzberatung Max Herbst (FMH) in einer aktuellen Untersuchung für n.tv. Bauspartarife der privaten und öffentlich-rechtlichen Bausparkassen wurden geprüft. Von 16 Schreiben kamen leider nur acht zurück. Der Zins war nicht allein das Hauptkriterium bei der Beurteilung, sondern die Barwertabrechnung. Diese schildert, ob das Angebot in Bezug auf Bausparsumme, Zins und Tilgungsrate die passendsten Konditionen liefert. Ein wichtiger Aspekt für Bausparer ist beim Immobilienwunsch, eine geringe Tilgungsrate bei einem viel zinsgünstigem Darlehen.

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    Fensterelemente bekommen hohe Ansprüche 58238e9ae2dd305d79c2ebc8c1883422 2013-07-25T00:00:00+00:00 Bei Fensterelementen gibt es hohe Erwartungen. Sie sollten jedem Wetter stand halten & nicht anfällig sein. Die RAL-Gütezeichen Kunststoff-Fensterprofilsysteme sind pflegeleicht und langlebig. Ein weiterer Vorteil ist, dass sie vielseitig eingesetzt werden und den Energieverbrauch senken.

    Den gesamten Bauteilen werden hohe Anforderungen gestellt. Diese gelten für die Profilsysteme, Dichtungen, Oberflächenbeschichtung, Glas, Beschläge und Schlösser. Käufer sollten daher schon beim Kauf auf das RAL-Gütezeichen achten, um sicher zu gehen, dass alle Ansprüche vom Gütezeichen erfüllt wurden. Bei der Fassung RAL-GZ 716 sind die Güte- und Prüfbestimmungen für Kunststoff-Fensterprofilsysteme überdacht worden. Der Schwerpunkt wurde nun auf die Eignung des Systems gelenkt.

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    Die Auflagen wurden bei den Qualitätsanforderungen bei Material, Dichtungen und Funktion überdacht. Bei den folienlaminierten Profiloberflächen, welche im Moment besonders nachgefragt werden, sind die Güte- und Prüfbestimmungen verschärft worden. Ein Beispiel dafür ist die Prüfung bei stärkerer Sonneneinstrahlung. Außerdem werden sie auf extreme Kälte und Hitze getestet.

    Alle Bauteile müssen in der Systembeschreibung des Systemgebers festgesetzt werden. Geändert werden können Dinge nur, wenn sie die entsprechenden Validierungsprüfungen bestanden haben.
    Zum Schluss muss sich das komplette System einer Eignungsprüfung stellen. Dies wird mit mindestens fünf repräsentativen Musterfenstern unterschiedlichster Bauart durchgeführt. Auf Schlösser, Beschläge und Mehrscheibenisolierglas sprechen eigene Güte- und Prüfbestimmungen.

    Gütegesicherte Fenster und Haustüren entstehen, wenn gütegesicherte Bauteile im Gütezeichen Fenster und Haustüren münden. Die Montage fällt unter einem separaten Gütezeichen.

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    Ohne Notar geht nichts 3ad7c2ebb96fcba7cda0cf54a2e802f5 2013-07-24T00:00:00+00:00 Die Aufgabe vom Notar ist es, die Immobilienverträge abzuwickeln und zu beurkunden. Ansonsten sind diese Verträge ungültig. Bei Privatpersonen können schnell Fehler durch einen Immobilienkauf auftreten. Diese Fehler können leider auch eifrig zur eigenen Bedrohung der Existenz werden. Darum muss jeder Immobilienkaufvertrag von einem Notar erstellt und durchgeführt werden.

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    Es beginnt damit, dass sich die Vertragspartner über die wesentlichen Punkte wie Kaufobjekt, Preis und Übergabetermin, einigen. Danach kann der Notar mit dem Erstellen des Kaufvertrags beginnen. Er wird die nötigen Informationen ermitteln und einen Vertragsentwurf vorstellen. Die jeweiligen Parteien gehen den Vertrag durch und sprechen eventuelle Änderungswünsche an.

    Vorausgesetzt die Parteien haben sich geeinigt, wird ein Beurkundungstermin abgeschlossen. Bei diesem Termin wird der Notar den kompletten Kaufvertrag vorlesen, evtl. kleine Änderungen vornehmen und offene Fragen klären. Nun wird der Vertrag von allen Parteien unterzeichnet. In dieser Situation ist es die Aufgabe vom Notar die Echtheit der Unterschriften zu bestätigten. 

    Zum Schluss kümmert sich der Notar um die Abwicklung des Vertrages bis zur Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch.

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    Was versteht man unter Staffelmiete/Staffelmietvertrag? b3967a0e938dc2a6340e258630febd5a 2013-07-22T22:00:00+00:00 Unter einer Staffelmiete versteht man, dass bereits im Mietvertrag eine fixe Abmachung über zukünftige Mietsteigerungen festgesetzt wurde. Somit ist dem Mieter bewusst, dass sich seine Miete jährlich erhöht. Die Erhöhungen sind von Vertragsanfang genau festgelegt.

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    Bei Wohnräumen kann in einem Mietvertrag bestimmt werden, dass sich während der Mietzeit sich die Monatsmiete ändert. Die Mieten oder die Änderungsbeträge müssen dabei betragsmäßig festgehalten werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Mietstaffel immer ein Jahr unverändert bleiben muss.

    Der Mieter kann das Kündigungsrecht, bei einem Staffelmietvertrag, auf die Laufzeit höchstens von vier Jahren ab Vertragsbeginn abschließen. Außerdem können Betriebskostenanpassungen geregelt werden. 

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