So klappt der Umzug auf die Insel Teil II
Wie Sie auf der Baleareninsel heimisch werden
Es gibt kaum etwas, das besser geplant und organisiert werden sollte, als ein Umzug. Das gilt für den Wechsel einer Immobilie innerhalb Deutschlands; es gilt vor allem aber für den Wohnortwechsel in ein fremdes Land. Damit der Umzug nach Mallorca sicher und zuverlässig von statten geht, haben wir wichtige Tipps für Sie zusammengefasst. Heute: Wie kommt mein Auto nach Mallorca?
Zugegeben: Es ist deutlich einfacher, ohne das eigene Auto nach Mallorca zu ziehen, als mit dem vierrädrigen Gefährten. Dennoch: Möglich ist es mit guter Planung und Kenntnis allemal.
Generell gilt: Schon seit dem Jahre 1993 muss man innerhalb der Europäischen Union keine Einfuhrumsatzsteuer mehr bezahlen. Zumindest dann nicht, wenn das Auto einer Privatperson gehört und nur für private Zwecke verwendet wird. Vorsicht gilt allerdings, wenn Sie einen Neuwagen nach Mallorca einführen wollen, da Sie dann die dort gültige Umsatzsteuer bezahlen müssen. Ein Auto gilt übrigens dann als Neuwagen, wenn das Fahrzeug weniger als 6000 Kilometer runter hat oder jünger als sechs Monate ist. Zwar ist es mit einem höheren logistischen Aufwand verbunden, die Mehrwertsteuer, die Sie bereits in Deutschland gezahlt haben, bekommen Sie aber natürlich erstattet!
Eine Zulassung für Ihr Fahrzeug benötigen Sie dann, wenn Sie länger als sechs Monate auf Mallorca verweilen. Zulassen müssen Sie Ihr Fahrzeug dann bei der mallorquinischen Straßenverkehrsbehörde. Bitte beachten Sie dafür die Fristen: Die Zulassung muss innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Standortwechsel des Fahrzeuges erfolgen!
Der Amtsschimmel reitet langsam
Jetzt brauchen Sie ein wenig Geduld und Nerven, denn ganz so einfach ist die Zulassung auf Mallorca nicht. Neben einem gültigen Personalausweis und der Vorlage der Aufenthaltsgenehmigung müssen Sie außerdem eine Meldebescheinigung Ihrer Gemeinde vorlegen, einen Grundbuchauszug über Ihr Immobilieneigentum oder alternativ einen Mietvertrag beibringen und die Prüfbescheinigung des mallorquinischen TÜV vorlegen.
Danach geht es fröhlich weiter mit dem KFZ-Brief und dem Fahrzeugschein, einer Übereinstimmungsbescheinigung bezüglich der Betriebserlaubnis und dem Zahlungsnachweis der KFZ- und Zulassungssteuer in Spanien. Zuletzt gilt es noch zu belegen, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist.
Falls Sie weder Zeit noch Nerven dafür opfern wollen, unterstützt Sie gerne eine spanische Serviceagentur (Gestoria) bei den Formalitäten. Gerne nennen wir Ihnen auf Wunsch passende Adressen auf Mallorca!
Die Immobilienmakler der WARNHOLZ Immobilien GmbH stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!