Immobilien in Hamburg - Unser Tagebuch rund um den Hamburger Immobilienmarkt
Wer zahlt den Schlüsseldienst, Mieter oder Vermieter?
30.10.2014
Vor kurzer Zeit bekamen wir einen Anruf von einem Bekannten, welchem wir eine Wohnung vermittelt hatten. Gegen 19 Uhr hatte sich dieser aus der Wohnung ausgesperrt und zuvor den Haustürschlüssel auf dem Tisch liegen lassen. Der Vermieter war zu der betreffenden Zeit im Urlaub und konnte nicht mit einem Ersatzschlüssel helfen. Deshalb musste der Mieter die Wohnung durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen. Doch wer trägt in einem solchen Fall die Kosten? Als Immobilienmakler klären wir Sie auf!
Die Türöffnung durch den Schlüsseldienst: Schwierige Kostenfrage
Wenn die Tür einer Wohnung vom Schlüsseldienst geöffnet werden muss, stellt sich häufig die Kostenfrage. So auch in unserem Fallbeispiel: Einer unserer Bekannten hatte seinen Schlüssel in der Wohnung liegen lassen, sich ausgeschlossen und musste einen Schlüsseldienst rufen. Der Vermieter konnte wegen eines Urlaubs leider keinen Ersatzschlüssel anbieten. Generell gilt, dass die Kostenfrage immer im Einzelfall zu klären ist und von der Situation und dem jeweiligen Mietvertrag abhängt. Im vorliegenden Fall war die Schuld ganz klar dem Mieter zuzuweisen. Hätte dieser den Schlüssel nicht in der Wohnung vergessen, hätte der Schlüsseldienst nicht kommen müssen. Der Vermieter hat keine generelle Pflicht einen Ersatzschlüssel bereit zu halten und sich auf solche Fälle vorzubereiten. Im vorliegenden Fall rieten wir dem Mieter daher die Kosten zu übernehmen und den Vermieter über die Situation zu informieren. Ärgerliche Situation: Aber solche Sachen passieren eben!
Andere Fälle der Kostenübernahme
In welchen Situationen Mieter oder Vermieter die Kosten für den Schlüsseldienst zu tragen haben, muss individuell entschieden werden. Typische Kostenpflichten für den Vermieter entstehen insbesondere dann, wenn ein Konstruktionsfehler vorlag. Der Mieter muss den Schlüsseldienst bezahlen, wenn er den Schlüssel verloren gegangen ist, er sich ausgesperrt hat oder der Schlüssel gestohlen wurde. Ein Abbrechen des Schlüssels im Türschloss muss vielfach ebenfalls als Schuld des Mieters angesehen werden. Generell sollten Mieter keine Angst vor Klauseln im Mietvertrag haben, welche ein Aufbrechen des Schlosses durch den Schlüsseldienst untersagen. Diese Zusätze sind zumeist rechtswidrig und daher als ungültig anzusehen. Die Kosten für Schlüsseldienste können im Regelfall immer an den Vermieter abgetreten werden. Im vorliegenden Fall aber eben nicht, da die Schuld ganz klar bei der Mietpartei lag. Da wir den betreffenden Schlüsseldienst kannten und bereits öfters mit diesem zu tun hatten, konnten wir zumindest einen kleinen Rabatt aushandeln und die verursachten Kosten damit ein klein wenig abmildern!