WARNHOLZ Immobilien GmbH Firmenblog
Bei Auszug keine Wohnungsgeberbestätigung mehr nötig
02.11.2016
Zum 1. November 2016 ist eine Änderung des Meldegesetzes in Kraft getreten, die Vermieter von der Pflicht befreit, ihren Mietern den Auszug in einer Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung zu bestätigen.
Meldegesetz zum Schutz vor Scheinmeldungen
Das Meldegesetz, das seit dem 1. November 2015 gilt, sah es bisher vor, dass Mieter beim Einzug und beim Auszug eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter benötigen. Diese müssen dem Einwohnermeldeamt bei der An- bzw. Ummeldung vorgelegt werden, um Scheinmeldungen zu vermeiden. Nun ist diese Vermieterbescheinigung nur noch beim Einzug in eine neue Wohnung erforderlich.
Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung
Eine weitere Änderung betrifft den Fall, dass Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch sind. Sie stellt klar, dass nur der Name des Eigentümers, nicht aber dessen Anschrift in der Wohnungsgeberbestätigung genannt werden muss. Weiterhin verpflichtend sind jedoch Name und Anschrift des Wohnungsgebers.