WARNHOLZ Immobilien GmbH Firmenblog
Die Laubzeit im Herbst
28.10.2015
Im Herbst sorgen mit Laub bedeckte Gärten und Wege für erhöhte Rutschgefahr bei Fußgängern und Fahrern. In dieser Zeit ist der Hauseigentümer dazu verpflichtet, dass Laub auf und vor seinem Grundstück zu beseitigen, so dass keinerlei Gefahr für Passanten entsteht.
Das Laub auf öffentlichen Straßen und Wegen wird in den meisten Fällen von der Straßenreinigung aufgesammelt. Laub, welches vom eigenen Baum auf öffentliche Straßen oder auch Gehwege fällt, sollte selbstständig entsorgt werden.
Entsorgung oder Weiterverwendung
Neben der Entsorgung der Blätter, können diese auch kompostiert oder zum Frostschutz einiger Pflanzen verwendet werden.
Verboten bleibt jedoch eine Entsorgung im Wald. Hier muss mit einem Bußgeld gerechnet werden.
Zusätzliche Vorsicht wird geboten, wenn die Laubentfernung an Dritte Personen weitergegeben wird. Denn trotzdem bleibt der Eigentümer in der Pflicht und muss die weitergegebenen Arbeiten kontrollieren.