• WARNHOLZ Immobilien GmbH - Herzlich willkommen in unserem Blog -

    Herzlich willkommen in unserem Blog -

    Wir freuen uns auf Ihre Beiträge!

WARNHOLZ Immobilien GmbH Firmenblog

Energiepass ist jetzt ebenfalls Pflicht in Spanien

03.12.2013

Energiepass ist jetzt ebenfalls Pflicht in Spanien

Das Europäische Parlament verpflichtete schon im Jahr 2010 alle seine Mitgliedstaaten ein nationales Gesetz zu verabschieden, welches verpflichtet dem Käufer oder Mieter einen Energiepass vorzulegen. Seit dem 01. Juni 2013 dürfen in Spanien alle Immobilien nur noch mit entsprechendem Energiezertifikat verkauft bzw. vermietet werden. Bei einer notariellen Kaufbekundung wird der Energiepass durch den Notar an den Verkäufer ausgehändigt.

Die Immobilienbesitzer sind eigenständig für die Beauftragung und die Bereithaltung des Zertifikates verantwortlich. Berücksichtigt werden in diesem Zertifikat die energetischen Eigenschaften wie Wärme-, Kälte- und Lichtverbrauch. In einer aufsteigenden Skala wird durch sieben farblich differenzierte Stufenbalken von A bis G der CO2-Ausstoss im Vergleich zum Ausmaß der Immobilie gestellt. Obwohl eine Mindest-Qualifizierung nicht erforderlich ist, enthält der Pass auch Verbesserungsvorschläge, durch die eine höhere Qualifizierung erreicht werden könnte.

Eine Aussagekraft hat dieser Ausweis nicht. Eher geht es um gemessene Emissionswerte und die Einhaltung eines neuen EU-Gesetzes. Beliebte technische Raffinessen werden teilweise eher abgestraft, weil sie energetisch nicht den Wunschnormen der EU entsprechen."
Genehmigt kann dieser Ausweis nur von einem zugelassenen Fachmann (Architekt oder Ingenieur), der die Immobilie vor Ort besucht. Dieses Zertifikat wird dann amtlich registriert und dem Inhaber daraufhin als Plakette ausgehändigt. Es hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Die Preise dafür sind sehr unterschiedlich. Jedoch sollte man vorsichtig sein bei günstigen Internetangeboten, diese sind meistens nicht registriert oder entsprechen nicht den Normen.
Verkäufern und Vermieter, die keinen Energieausweiß vorlegen können, drohen Geldbußen von bis zu etwa 6.000,- EUR, nach königlichem Dekret von 05. April 2013.