WARNHOLZ Immobilien GmbH Firmenblog
Herbstlaub räumen: Das sind Ihre Pflichten
05.10.2016
Herabgefallenes Laub kann zur echten Gefahr werden: Rutschen Fußgänger auf nassem Laub aus, drohen Schadenersatzforderungen. Gehwege sollten deshalb unbedingt geräumt werden.
Im Garten und auf Beeten hingegen sollten Sie Herbstlaub liegen lassen. Es bietet Pflanzen und Tieren einen natürlichen Schutz vor Frost im Winter.
Mieter oder Vermieter – Wer muss kehren?
In Mehrfamilienhäusern übertragen Vermieter die Beseitigungspflicht meistens an ihre Mieter oder beauftragen einen Dienstleister, der über die Nebenkosten abgerechnet wird. Eine entsprechende Regelung muss im Mietvertrag verankert sein. Der Eigentümer ist jedoch weiterhin in der Pflicht, die regelmäßige Reinigung zu kontrollieren. Entsteht ein Personenschaden, greift in der Regel die Privathaftpflicht des Mieters. Eigenheimbewohner und Anlagen mit Eigentumswohnungen haben selbst für eine ordnungsgemäße Beseitigung zu sorgen. Auch hier schützt die private Haftpflichtversicherung im Schadenfall.
Wie oft muss gekehrt werden?
Gehwege sollten werktags zwischen 7 und 20 Uhr geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen besteht die Beseitigungspflicht erst ab 9 Uhr. Darüber, wie häufig gekehrt werden muss, besteht keine konkrete Regelung. Es ist jedoch nicht zumutbar, den Gehweg ganztägig freizuhalten.