WARNHOLZ Immobilien GmbH Firmenblog
Immobilienschenkung – günstiger als eine Erbschaft
16.09.2015
Eine Immobilienschenkung ist in vielerlei Hinsicht vorteilhafter als eine Erbschaft.
Indem Sie die Immobilie rechtzeitig verschenken, sparen Sie Steuern; trotzdem müssen Sie keine Angst haben, aus dem Haus vertrieben zu werden.
Häufig müssen Erbschaften abgelehnt werden, da die Hinterbliebenen nicht für die Erbschaftssteuer einer Immobilie aufkommen können. Das ist vor allem dann schade, wenn ein Haus schon lange in Familienbesitz ist oder einen hohen Wert aufweist.
Bei einer Immobilienschenkung fallen weniger Steuern an, als bei einer Erbschaft. Deshalb ist es ratsam, sich schon vor dem Tod über den Verbleib der Immobilie Gedanken zu machen.
Haben Sie sich zu einer Immobilienschenkung entschieden, sollten Sie einen Anwalt oder Notar hinzuziehen. Dieser kann durch vertragliche Regelungen verhindern, dass Sie noch zu Lebzeiten aus Ihrem Haus vertrieben werden. So können Sie sich zum Beispiel lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch zusichern. Bei letzterem können Sie die Immobilie auch vermieten. Außerdem mindert er nochmals den Wert der Schenkung.