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Makler dürfen keine Besichtigungsgebühr erheben

20.07.2016

Makler dürfen keine Besichtigungsgebühr erheben

Makler dürfen von Wohnungssuchenden keine Gebühren für Besichtigungen erheben. Das entschied nun das Landgericht Stuttgart.

Eine Stuttgarter Maklerfirma erhob für Besichtigungstermine pro Interessent 35 bis 50 Euro „Besichtigungsgebühr“. Der Mieterverein Stuttgart und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatten gegen diese Praxis geklagt – und haben Recht bekommen.

Hohe Strafen drohen

Die Maklerfirma musste eine Unterlassungserklärung abgeben. Sollte sie weiterhin die unzulässigen Gebühren erheben, droht ihr bis zu 250.000 Euro Bußgeld.

Der Stuttgarter Immobilienvermittler erklärte, dass er die Besichtigungen als Dienstleister durchführt und sie daher nicht unter das Wohnungsvermittlungsgesetz fallen. Die Richter fanden seine Ausführungen nicht nachvollziehbar und ordneten Besichtigungstermine eindeutig der Maklertätigkeit zu.