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Mangelhafter Datenschutz bei Wohnungssuchenden
19.04.2017
In einer aktuellen Meldung bemängelt der Deutsche Mieterbund (DMB), dass Mieter bei der Wohnungssuche häufig unzulässige Angaben machen müssen. Der DMB fordert Kontrollen der Wohnungswirtschaft und von Online-Portalen.
Wohnraumknappheit verstärkt das Problem
Eine Untersuchung des Landesbeauftragten für Datenschutz in NRW deckt die Verstöße auf, die auch dem DMB aufgefallen sind: Mieter werden dazu genötigt, unzulässige Fragen zu beantworten. Ansonsten haben sie, besonders bei Wohnraumknappheit, keine Chance auf die Anmietung der Wohnung. „Jetzt müssen bundesweit Konsequenzen aus dieser Untersuchung gezogen werden.“ forderte der Bundesdirektor des DMB, Lukas Siebenkotten. Der DMB hofft auf verstärkte Kontrollen.
Dem DMB geht es um die folgenden Punkte:
- Die Mieterselbstauskunft muss erst ausgefüllt werden, wenn nach der Wohnungsbesichtigung ernsthaftes Interesse an der Wohnung besteht.
- Kontaktdaten aus früheren Mietverhältnissen dürfen nicht abgefragt werden.
- Fragen zum Familienstand, zum Geburtstag sowie zum Verwandtschaftsverhältnis der zum Haushalt gehörenden Kinder und sonstigen Angehörigen sind unzulässig.
- Fragen nach der Dauer der beruflichen Beschäftigung sind unzulässig.
- Die Forderung nach einer „Schufa-Auskunft“ oder einer ähnlichen Bonitätsauskunft sind unzulässig. Erst kurz vor Abschluss des Mietvertrages dürfen Bonitätsauskünfte verlangt werden.
- Eine Kopie des Personalausweises darf nicht gefordert werden.