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Mieten: Wohnung muss bezugsfertig sein

03.08.2017

Mieten: Wohnung muss bezugsfertig sein

Wenn kurz vor dem geplanten Einzugstermin etwas schief geht, ist das sowohl für den Mieter, als auch für den Vermieter ärgerlich. Der Mieter hat möglicherweise schon gepackt und muss aus seiner Wohnung raus; dem Vermieter drohen Schadensersatzansprüche.

Mieter kann Zahlungen zurückhalten

Ist die Wohnung zu Beginn des Mietvertrags überhaupt nicht bezugsfertig, kann der Mieter die Miete um 100 Prozent mindern und die Kaution zurückbehalten. Sollte er zwar einziehen, aber die Wohnung nur beschränkt nutzen können, kann er die Miete dem Mangel entsprechend mindern. Ob der Vermieter den Verzug oder Mangel selbst zu verantworten hat, spielt dabei keine Rolle.

Folgen der Verzögerung

Wie es weitergeht, hängt von der Schwere der Mängel und der Verzögerung ab. Der Mieter kann gegebenenfalls Schadenersatz verlangen, sollten ihm Kosten für die Einlagerung seiner Möbel oder eine vorübergehende Unterkunft entstehen. Ist die Verzögerung für den Mieter unzumutbar, ist auch eine fristlose Kündigung möglich. Außerdem kann er von seinem „Selbsthilferecht“ Gebrauch machen, indem er einen Fachbetrieb zur Mängelbeseitigung beauftragt und die Kosten mit der Miete verrechnet oder dem Vermieter in Rechnung stellt. In jedem Fall empfiehlt sich ein offenes Gespräch, um eine zufriedenstellende Lösung für beide Parteien zu finden.