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Mieter verweigert Auszug – hohe Entschädigung für Vermieter
29.03.2017
Zieht ein Mieter nicht pünktlich aus der Wohnung aus, kann das teuer für ihn werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass bei verspätetem Auszug die erzielbare Miete bei Neuvermietung entscheidend ist – und das kann vereinzelt einen großen finanziellen Unterschied machen.
Verspäteter Auszug wurde teuer
Im vorliegenden Fall hatten Mieter fast zehn Jahre lang eine Wohnung in München bewohnt, als der Eigentümer ihnen wegen Eigenbedarfs fristgerecht kündigte. Die Mieter zogen erst anderthalb Jahre später aus, zahlten jedoch bis dahin pünktlich die vereinbarte Miete in Höhe von knapp 1.500 Euro. Der Vermieter forderte von ihnen den Differenzbetrag zur mittlerweile ortsüblichen Vergleichsmiete, der für den genannten Zeitraum insgesamt 7.500 Euro betrug.
BGH bekräftigt Vermieter
Der Bundesgerichtshof sprach dem Vermieter seinen Anspruch vollumfänglich zu. Entscheidend sei nicht, ob der Vermieter die Wohnung tatsächlich weitervermieten, oder – wie im vorliegenden Fall – selber nutzen möchte, sondern es ginge darum, Druck auf die Mieter auszuüben, ihre Wohnung pünktlich zu räumen.