WARNHOLZ Immobilien GmbH Firmenblog
Streitpunkt: Hauseingänge nachts abschließen
10.02.2016
Viele Eigentümer verpflichten ihre Mieter per Hausordnung dazu, die Haustüre nachts zu verschließen. Das hat in den vergangenen Jahren für Ärger und einige Diskussionen gesorgt. Die Mieter fürchten, in Not- oder Paniksituationen das Haus nicht rechtzeitig verlassen zu können. Daher hat das Landesgericht Frankfurt am Main ein wegweisendes Urteil gefällt.
Abschließen nicht erzwingbar
Um in Notsituationen keine weitere Gefährdung der Bewohner zu riskieren, müssen Haustüren nach einem Urteil vom 12. Mai 2015 nicht mehr verschlossen werden (AZ 2-13 S 127/12). Dies gilt insbesondere für Türen, die von innen mit einem Schlüssel geöffnet werden müssen.
Praktische Lösung: Panikschlösser
Sogenannte Panikschlösser lassen sich leicht und relativ kostengünstig nachrüsten. Ihre Besonderheit: Von außen werden sie ganz normal mit einem Schlüssel geöffnet, innen befindet sich jedoch eine Notentriegelung, die ohne Schlüssel funktioniert. Damit garantieren Sie Ihren Mietern sowohl Schutz vor Einbrechern, als auch eine ungehinderte Flucht im Notfall.