WARNHOLZ Immobilien GmbH Firmenblog
Vermieter haben Anspruch auf Grundsteuererlass
23.02.2014
Haus & Grund macht darauf aufmerksam, dass Vermieter für das Jahr 2013 noch bis zum 31. März 2014 einen Antrag, im Bezug auf Teilerlass der Grundsteuer, stellen können. Generell haben sie diesen Anspruch, sofern sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten.
Es können bei Mieterträgen die mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag liegen, bis zu 25 Prozent der Grundsteuer erlassen werden. Ertragslose Immobilien erbringen bis zu 50 Prozent.
Für die Bewilligung des Antrags müssen Aspekte vorliegen, wie Leerstand, üblichen Mietpreisverfall, strukturelle Nichtvermietbarkeit oder Wohnungsbrände und Wasserschäden.
Seit neuer Rechtsprechung müssen nun Vermietungsbemühungen nachgewiesen werden. Dies kann durch einen beauftragten Makler passieren.