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Wer zahlt für die Kleinreparaturen in der Wohnung?

26.01.2014

Wer zahlt für die Kleinreparaturen in der Wohnung?

Wer kommt für die Kosten bei Kleinreparaturen auf? Rechtsprechungen sagen, dass ein Mieter für jede Kleinreparatur, die 100 Euro nicht überschreitet, aufkommen muss. Test.de berichtet.

In der Regel ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung zuständig. Doch die Mieter müssen ebenfalls Kosten für Reparaturen übernehmen. Sie sind für die Reparaturen zuständig, an denen sie selbst Schuld sind und Mieter dürfen vertraglich zum Streichen und Tapezieren in Verantwortung gezogen werden.

Es können also Kosten von kleineren Reparaturen auf die Mieter abfallen, wenn zwei Aspekte in der Vertragsklausel beachtet werden. Der erste Punkt ist, dass die Kostengrenze genannt werden muss. Der Zweite, dass die Klausel dem Mieter nur Kosten aufdrücken kann, die für Reparaturen an Einrichtungsgegenständen in der Wohnung sind, wie zum Beispiel für Lichtschalter und Türklinken.

Um einen Handwerker muss sich immer der Vermieter kümmern. Wird der Mieter damit beauftragt, dann ist die Reparaturklausel ungültig. Somit muss der Vermieter für die kompletten Kosten der Reparatur aufkommen.