Recht und Gesetz: Das müssen Sie beim Immobilienkauf beachten
Ein Eigenheim auf Mallorca - was für eine schöne Vorstellung! Immerhin handelt es sich hierbei um die "deutsche Lieblingsinsel", die jährlich von über 3 Millionen Touristen aus Deutschland angeflogen wird. Wir als Immobilienmakler müssen Sie daran erinnern, dass es sich bei Mallorca um spanisches Hoheitsgebiet handelt. Inwiefern Sie das betrifft, wird in diesem Artikel erläutert.
Kaufvertrag: Immobilien auf Mallorca
Als deutscher Staatsbürger genießen Sie die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU. Somit können Sie auch in Spanien Grundeigentum erwerben - jedoch mit Einschränkungen: In Deutschland bedarf ein Vertrag der Schriftform. Kein Immobilienmakler würde Ihnen per Handschlag eine Ferienwohnung verkaufen oder den Kaufvertrag auf einer Serviette notieren. In Spanien verhält es sich anders. Hier ist es möglich, den Vertrag in einer gemütlichen Abendrunde mündlich abzuschließen. Das mit der Serviette war kein Scherz, sondern entspricht der Realität im spanischen Rechtssystem. Geben Sie keine überhasteten Zusagen, da Sie eventuell einem Kauf verbindlich zustimmen. Prüfen Sie alle Unterlagen, insbesondere den Grundbuchauszug. In Spanien muss jeder Immobilien-Besitzer sein Grundstück im Grundbuch eintragen lassen. So können Sie nachvollziehen, ob es sich wirklich um einen seriösen Verkäufer handelt. Fehlt es Ihnen an spanischen Sprachkenntnissen, ziehen Sie Ihren Immobilienmakler zurate. Er kann Ihnen sagen, ob es sich um ein echtes Dokument handelt.
Augen auf beim Immobilienkauf!
Lassen Sie sich vom Verkäufer alle bestehenden Verträge zeigen. Häufig kommt es vor, dass beim Strom- und Wasserversorger noch ein langjähriges Vertragsverhältnis besteht. Wie hoch sind die laufenden Kosten? Wie steht es um Restlaufzeiten? Vergessen Sie nicht die Höhe der Grundsteuer zu überprüfen. Einige Immobilien gehören mehreren Eigentümern und werden somit als Eigentümergemeinschaft betrachtet. Diese kann in schuldrechtlichen Verhältnissen stehen, die zu Ihrem Ungunsten ausfallen. Fertigen Sie sich eine Checkliste an, die Sie bei der Besichtigung durchgehen. Als Immobilienmakler empfehlen wir Ihnen, die Lage ganz oben zu notieren. Ebenfalls wichtig ist die Infrastruktur, der Meerblick und die Anzahl der Zimmer. Sie können sich zwischen vier Immobilien nicht entscheiden? Fragen Sie den Verkäufer, ob das Objekt über einen Telefon- und Internetanschluss verfügt. Wie steht es um die Qualität der Wasserversorgung? Sind die Leitungen bereits installiert oder müssen Sie zusätzliches Kapital investieren? Gehen Sie diese Fragen konsequent durch.
Gesamtkosten: Steuerliche Aspekte
Wer Immobilien auf Mallorca erwirbt, muss spanische und deutsche Steuergesetzgebung gleichzeitig berücksichtigen. Einkommenssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Vermögenssteuer sind hier von zentraler Bedeutung. Als Immobilienmakler klären wir unsere Kunden über die Gesamtkosten auf. In Spanien existiert eine Mehrwertsteuer, die Sie zu begleichen haben. Hinzu kommt die Gebühr für den Notar, die Eintragung ins Grundbuch sowie die Urkundensteuer. Prüfen Sie nach, ob eine beglaubigte Baugenehmigung für Ihr Traumobjekt vorliegt. Einige schwarze Schafe bauen Gebäude, ohne sich eine Genehmigung einzuholen. Der Schock kommt mit der ersten Renovierung: Aus der größeren Garage wird ein Teilabriss des Gebäudes. Vergessen Sie nicht, die Kosten für den Umzug mit einzuberechnen. Immobilien auf Mallorca sind leider nicht mit dem Transportwagen zu erreichen, somit fallen sie relativ hoch aus. Die genauen Kosten sollten Sie mit einem Immobilienmakler besprechen, da sie von Einzelfall zu Einzelfall stark variieren.