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Rechtliches zu Umzügen / Umzugsunternehmen
Damit der Umzug in ein neues Zuhause nicht zum Horrortrip wird, sollten einige Besonderheiten beachtet werden. Schließlich können immer wieder Probleme auftreten, welche einen Anspruch auf Schadensersatz begründen. Bei einem Umzug können nicht nur wertvolle Gegenstände wie Fernseher, Vase und Musikanlage hinfallen, sondern auch Personenschäden entstehen. Kleinere Unachtsamkeiten können zu Treppenstürzen führen, bei welchen Menschen verletzt und Sachen beschädigt werden. Im Regelfall muss immer derjenige Schadensersatz leisten, der die Sache beschädigt hat.
Die Haftung des Freunden- und Bekanntenkreises
Wenn Immobilien mit der Hilfe von Bekannten, Freunden oder Familienmitgliedern bestückt werden, entsteht keine Pflicht zur Haftung. Aus rechtlicher Sicht helfen Freunde bei einem Umzug nur aus reiner Gefälligkeit: Diese möchten regelmäßig nicht für eine Haftung verpflichtet werden.
Helfer aus dem Freundes- und Bekanntenkreis haften nur dann, wenn sie eine Sache vorsätzlich oder grob fahrlässig zerstören. Eine Haftung kommt ebenfalls in Betracht, wenn eine etwas großzügigere Bezahlung vereinbart wurde. Wenn der Helfer eine Privathaftpflichtversicherung
besitzt, ist die Frage der Haftung recht unkompliziert.
Probleme beim Umzug: Ärger vermeiden und Schäden ersetzt bekommen
Wer sein neues Zuhause über eine Umzugsfirma einrichten lässt, kann von einer unbeschränkten Haftung profitieren. Ein professionelles Unternehmen hat immer Schadensersatz zu leisten. Zunächst muss versucht werden die Kosten über das Unternehmen selbst zu erlangen. Treten Probleme auf, kann auch auf die betreffenden Mitarbeiter zurückgegriffen werden. Treten bei Umzügen in oder an Immobilien Probleme auf, sollten diese so gut wie nur möglich dokumentiert werden. Schäden an Immobilien oder Einrichtungsgegenständen sollten genau fotografiert werden. Ein Zeuge sollte sich den Schaden ebenfalls ansehen. Zusätzlich sollten Zeit, Ort und Art der Beschädigung dokumentiert werden. Die entstandenen Schäden sollten der Umzugsfirma spätestens am nächsten Tag gemeldet werden. Versteckte Schäden können noch bis zu 14 Tage nach erfolgtem Umzug geltend gemacht werden.
Die Durchsetzung des Schadensersatzanspruches
Der Anspruch auf Schadensersatz sollte per E-Mail und Telefon geltend gemacht werden. Die Ersetzung solcher Schadensersatzansprüche ist unkompliziert: Für diese Fälle hat jedes Umzugsunternehmen eine Versicherung abgeschlossen. Falls der Schaden nicht ersetzt wird, sollte der Anspruch auf Schadensersatz schriftlich als Einschreiben mit Rückschein gestellt werden. In dem Schreiben sollte eine zweiwöchige Frist zur Schadensbehebung gesetzt werden. Zahlt die Umzugsfirma immer noch nicht, sollte ein Anwalt kontaktiert werden: Wenn Sie recht behalten, müssen die Anwaltskosten von der gegnerischen Seite getragen werden. Wer in ein neues Zuhause umzieht, sollte sich bei dem betreffenden Umzugsunternehmen schon im Vorhinein über die abgeschlossenen Versicherungen informieren!