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Bodenrichtwert - Was ist das?
18.09.2013
Wertangaben, die aus Grundstückskaufpreisen unter Berücksichtigung der Entwicklungszustände (Bauland, Bauerwartungsland usw.) abgeleitet werden, sind Bodenrichtwerte. Ermittelt und veröffentlicht werden diese vom Gutachterausschuss für ein Gemeindegebiet. Meist liegt einem Bodenrichtwert eine bestimmte bauliche Nutzungskennzahl (GFZ) vor.
Bei einer gleichen Lage können aus den Bodenrichtwerten Verkehrswerte von unbebauten Grundstücken oder Bodenwertanteile von bebauten Grundstücken auch dann abgeleitet werden. Jedoch nur wenn die zugelassene bauliche Nutzungsintensität kleiner oder größer ist als diejenige, die dem Wert des ideellen Bezugsgrundstücks zugrunde liegt. Dabei sind Umrechnungskoeffizienten die Hilfsmittel.
Von Gutachterausschüssen werden die Bodenrichtwerte auf der Basis ihrer Kaufpreissammlung errechnet und in Bodenrichtwertkarten verdeutlicht. Dieser Bodenwert ist eine bedeutungsvolle Größe für bebaute und unbebaute Grundstücke, innerhalb der Ermittlung von Verkehrswerten.
Wenn ein Grundstück übertragen wird, dient der Bodenrichtwert auch als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Erbschaft bzw. Schenkungssteuer. Der Bodenrichtwert wird auch mit in die Berechnung des (abschreibungsfähigen) Gebäudewertanteils einbezogen. Dies geschieht in dem vom Kaufpreis der sich am Bodenrichtwert orientierende Bodenwert abgezogen wird.