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Was steckt hinter dem Erbbaurecht?
19.09.2013
Das Erbbaurecht sagt aus, dass der Berechtigte das Recht bekommt über ein "Bauprojekt" das auf oder unter fremden Grundstück liegt, zu verfügen. Hauptsächlich besteht das Erbbaurecht aus diesem Faktor. Der Erbbauberechtigte ist der Eigentümer des Gebäudes und eine Zerstörung hat zum Beispiel keinerlei Beeinflussung auf das Erbbaurecht. Im Erbbauvertrag wird der Berechtigte verpflichtet, eines in seiner Nutzungsart bestimmten Gebäudes zu errichten. Normal wird dies an einem unbebauten Grundstück begründet.
An einem bebauten Grundstück kann ebenfalls das Erbbaurecht begründet werden. Dadurch entsteht zwischen dem Grund und Boden sowie dem Gebäude eine eigentumsrechtliche Trennung. Bei einer Begründung von Eigentümerbaurechten, sind Erbbaurechtsgeber und Berechtigter gleich. Diese Variante wird häufig in Anspruch genommen, um im Zuge der Durchführung eines Bauvorhabens eine identische Verkaufsbasis für die errichtenden Hauseinheiten zu schaffen.
Damals war das Erbbaurecht ein Mittel um die einkommensschwachen Bevölkerungsgebiete im Wohneigentum zu versorgen. Der Vorteil bestand darin, die Kosten für das Baugrundstück nicht aufbringen zu müssen. Heut zu Tage wird es auch im Bereich der Gewerbeimmobilien genutzt. In der Regel liegt der vereinbarte Erbbauzins über dem von Wohnzwecken dienenden Erbbaurechten.
Wenn ein Erbbauzins beschlossen wird, erfolgt eine Absicherung. Eine sogenannte Reallast, welche in der Abteilung II des Erbbaugrundbuchs festgehalten wird. Im Grundbuch selber kann das Erbbaurecht nur an 1. Rangstelle des Erbbaurechtgebers eingetragen werden.
Versicherung, Instandhaltung, Laufzeit, Erbbauzins sind nur einige Aspekte die eingehalten werden müssen bzw. sollten.