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Handwerkerleistungen können nun abgesetzt werden

16.02.2014

Handwerkerleistungen können nun abgesetzt werden

Der Winter ist vorbei und schon wird Haus, Wohnung und Garten wieder in Schuss gebracht. Diese Kosten sind seit Neustem absetzbar, wo Mieter auch von profitieren können. Jährlich können bis zu 1.200 Euro an Handwerkerarbeiten steuerlich abgesetzt werden und das geradewegs von der Steuerlast. Vorher konnten nur Kosten für Modernisierung und Renovierung abgesetzt werden. Nun unterstützt das Finanzamt bei der Erweiterung von Wohnräumen, wie zum Beispiel beim Anbau eines Wintergartens.

Um die Schwarzarbeit zu vermindern, räumt der Staat immer mehr Steuervorteile für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten rund um Privathaushalte ein.

Damit auch die Mieter von der ganzen Sache profitieren, muss eine korrekte Rechnung ausgestellt werden. Dann sind die Arbeitsleistungen, sowie Kosten für Anfahrt und Maschinenmiete absetzbar. Für das Material kommt der Staat nicht auf. Ebenfalls ein wichtiger Punkt ist, dass die Rechnung überwiesen wird und nicht bar bezahlt wird. Denn sonst wird der Steuerabzug nicht genehmigt.