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Jahreswechsel - wer zahlt wenn es brennt?

02.01.2014

Jahreswechsel - wer zahlt wenn es brennt?

Ohne Feuerwerk und Böller gibt es für uns keinen Jahreswechsel. Sie gehören zur Tradition einfach dazu. Damit feiern wir gebürtig den Abschied vom alten Jahr und den Anfang vom Neuen. Mit einem bunten Lichtermeer erhellen wir diese Nacht. Leider läuft dabei nicht immer alles glatt. Trotz Vorsichtsmaßnahmen landet schon mal das ein oder andere Geschoss dort, wo es nicht soll. Dies hat mit aufwendigen Kosten zu tun.

Schnell ist es passiert, dass ein Feuerwerks-Querschläger sich in ein Fenster verirrt. Dies ist zu dieser Jahreszeit ziemlich unangenehm, doch ein Brand ist lediglich schlimmer. Wird der Brand bemerkt, kann schnell mit Wasser oder Feuerlöscher gehandelt werden. Und somit wird oft Schlimmeres verhindert. Bricht wirklich ein Brand aus, wird die Hausratsversicherung für die Kosten aufkommen. Mindestens für den Schaden der durch Feuer und Löschwasser entstanden ist. Bei einer kompletten Verbrennung des Gebäudes trägt die Kosten die Gebäudeversicherung. Die Wohngebäudeversicherung tritt dann ein, wenn zum Beispiel ein Briefkasten durch Böller beschädigt wurde.

Oft passieren solche Schäden in der Silvesternacht. Es werden leichtfertig Böller gezündet und somit kommt es zu Sachbeschädigungen oder Verletzungen. Größtenteils können die Verursacher dieser Schäden nicht ausfindig gemacht werden. Bei solchen Fällen greift die private Haftpflichtversicherung ein. Die Kosten, die bei Verletzungen bei sich selbst, durch den Umgang mit Feuerwerkskörpern entstehen, übernimmt die Krankenkasse. Die private Unfallversicherung wird dann beansprucht, wenn dauerhafte Schäden und Beeinträchtigungen entstehen.