WARNHOLZ Immobilien GmbH Firmenblog
Immobilienkredite mit Ausstiegsmöglichkeit
03.01.2014
Normal wird ein Immobiliendarlehen vereinbart, welche eine Zinsbindungszeit zwischen 5 und 20 Jahren besitzt. Während diesem Zeitraum zahlt der Kreditnehmer den vereinbarten festgelegten Zinssatz, der zusammen mit dem Tilgungsbetrag die Höhe der monatlichen Rate bestimmt. Meist wird der Kredit zu neuen Konditionen weitergeführt. Empfehlenswert ist es, nicht vor Ablauf der Zinsbindungszeit aus dem Vertrag auszusteigen. Somit hätte der Kreditgeber das Recht, eine Vorfälligkeitsentschädigung für die ihm entgangenen Zinseinnahmen einzufordern. Diese kann, je nach Restdarlehen und Restlaufzeit, in einem fünfstelligen Betrag ausfallen.
Eine Alternative ist der sogenannte Immobilienkredit mit der Kündigungsfunktion. Man kann jederzeit aus dem Vertrag, ohne Grund, aussteigen. Eine Entschädigungszahlung entfällt. Dafür fallen zwischen 0,20 bis 0,30 Prozent mehr Zinsen an.
Weiß der Kreditnehmer das er in einigen Jahren zahlungsfähig ist und die komplette Summe abbezahlen kann, lohnt sich ein Immobilienkredit. Ebenfalls lohnt er sich bei einem Hausbauer bzw. Käufer der nach mehreren Jahren sich ein neues Eigenheim suchen muss, zum Beispiel aus beruflichen Gründen.
Doch der Kreditnehmer sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass mehrere Tausend Euro an zusätzlichen Zinsausgaben entstehen können. Er sollte vorher gut einschätzen, ob er von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht.