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Verpflichtung: Altbau sanieren

09.01.2014

Verpflichtung: Altbau sanieren

Vor über zehn Jahren entstand die erste Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV). Bereits 2002 wurde diese EnEV mit der alten Wärmeschutz- und der Heizungsanlagenverordnung beschlossen. In den Jahren 2004 und 2007 wurde sie schon überarbeitet. Sie gilt für alle Wohn- und Gewerbegebäude, abgesehen von wenigen Sonderfällen. Die Veränderungen, die im Jahr 2013 festgelegt wurden, gelten ab dem 01. Mai 2014.

Welche Änderungen stehen für Eigentümer von Immobilien beim Verkauf oder einer Vermietung an?

  • Ab dem 01. Mai 2014 müssen in Immobilienanzeigen, von gewerblichen Anbietern, die Energieausweisart, Heizungsartangaben, der passende Kennwert, die Energieeffizienzklasse (bei neu ausgestellten Ausweisen), sowie das Baujahr genannt werden.
  • Wie schon bei Haushaltsgeräten eingeführt, wird die Effizienzklasse mit einem Wert von A+ bis H benannt.
  • Die Verbrauchswerte müssen nun mit der angebotenen Wohnfläche in Betracht gezogen werden und nicht mehr mit der Gebäudenutzfläche.
  • Nun muss der Ausweis bereits bei der Besichtigung ausgehändigt werden und nicht erst nach Aufforderung.
  • Konstanttemperatur-Heizkessel, sind nach 30 Jahren Betriebszeit nicht mehr erlaubt und müssen somit bis 2015 saniert werden. Heizungen, die vor 1985 eingebaut wurden, sind zu modernisieren, wenn es keine Brennwert- oder Niedrigtemperatur-Heizkessel sind. Eine Ausnahme hingegen ist, dass Eigentümer die vor dem 01. Februar 2002 ihre Bestandsimmobilie bezogen haben, von der Sanierung der Heizkessel befreit sind.