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Mietpreisbremse ist in Kraft
02.09.2015
Am 1. Juni 2015 ist in vielen Städten die Mietpreisbremse in Kraft getreten. Sie gilt nicht bundesweit, sondern vorerst nur in bestimmten Städten und Regionen:
- Berlin (gesamtes Stadtgebiet)
- Hamburg (gesamtes Stadtgebiet)
- NRW (22 Städte und Gemeinden)
- Bayern (144 Städte und Gemeinden)
Durch die Mietpreisbremse sollen die Mieterhöhungen in „angespannten Wohnungsmärkten“ gedämpft werden. Bei Neuvermietung dürfen die Mieten nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese kann über Mietspiegel, z. B. im Internet ermittelt werden. Zusätzlich haben Neumieter Anspruch darauf, die Miethöhe des Vormieters zu erfahren. Zur Senkung der Miete einer bereits bezogenen Wohnung ist der Vermieter allerdings nicht verpflichtet.
Doch es gibt auch Ausnahmen: Die Regelung gilt nicht für Neubauten, die ab dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal bezogen wurden. Auch „umfassend modernisierte Wohnungen“ sind von der Bremse ausgenommen. Hierfür muss die Modernisierung mindestens ein Drittel des Wertes einer vergleichbaren Neubauwohnung gekostet haben.