WARNHOLZ Immobilien GmbH Firmenblog
Ohne Notar geht nichts
24.07.2013
Die Aufgabe vom Notar ist es, die Immobilienverträge abzuwickeln und zu beurkunden. Ansonsten sind diese Verträge ungültig. Bei Privatpersonen können schnell Fehler durch einen Immobilienkauf auftreten. Diese Fehler können leider auch eifrig zur eigenen Bedrohung der Existenz werden. Darum muss jeder Immobilienkaufvertrag von einem Notar erstellt und durchgeführt werden.
Es beginnt damit, dass sich die Vertragspartner über die wesentlichen Punkte wie Kaufobjekt, Preis und Übergabetermin, einigen. Danach kann der Notar mit dem Erstellen des Kaufvertrags beginnen. Er wird die nötigen Informationen ermitteln und einen Vertragsentwurf vorstellen. Die jeweiligen Parteien gehen den Vertrag durch und sprechen eventuelle Änderungswünsche an.
Vorausgesetzt die Parteien haben sich geeinigt, wird ein Beurkundungstermin abgeschlossen. Bei diesem Termin wird der Notar den kompletten Kaufvertrag vorlesen, evtl. kleine Änderungen vornehmen und offene Fragen klären. Nun wird der Vertrag von allen Parteien unterzeichnet. In dieser Situation ist es die Aufgabe vom Notar die Echtheit der Unterschriften zu bestätigten.
Zum Schluss kümmert sich der Notar um die Abwicklung des Vertrages bis zur Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch.