WARNHOLZ Immobilien GmbH Firmenblog
Was versteht man unter Staffelmiete/Staffelmietvertrag?
22.07.2013
Unter einer Staffelmiete versteht man, dass bereits im Mietvertrag eine fixe Abmachung über zukünftige Mietsteigerungen festgesetzt wurde. Somit ist dem Mieter bewusst, dass sich seine Miete jährlich erhöht. Die Erhöhungen sind von Vertragsanfang genau festgelegt.
Bei Wohnräumen kann in einem Mietvertrag bestimmt werden, dass sich während der Mietzeit sich die Monatsmiete ändert. Die Mieten oder die Änderungsbeträge müssen dabei betragsmäßig festgehalten werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Mietstaffel immer ein Jahr unverändert bleiben muss.
Der Mieter kann das Kündigungsrecht, bei einem Staffelmietvertrag, auf die Laufzeit höchstens von vier Jahren ab Vertragsbeginn abschließen. Außerdem können Betriebskostenanpassungen geregelt werden.