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Rex und Susi in der Mietwohnung | Darf der Vermieter Hund und Katze verbieten?

30.03.2014

Rex und Susi in der Mietwohnung | Darf der Vermieter Hund und Katze verbieten?

Laut einer Statista Studie wohnen mehr als 30 Millionen Haustiere in Deutschlands Haushalten. Katzen sind die beliebtesten Haustiere, dicht gefolgt von Hunden, berichtet die Europäische Tierstiftung. Wer in einer Eigentumswohnung oder dem eigenen Haus wohnt, kann natürlich jederzeit die süße, streunende Katze aus der Nachbarschaft oder den schnuckligen Welpen aus dem Tierheim aufnehmen, aber wie sieht es mit den gemieteten vier Wänden aus? Dürfen Rex und Susi in die Mietwohnung einziehen?

Darf der Vermieter Hund und Katze verbieten?

Mit dieser Frage beschäftigte sich Anfang letzten Jahres der Bundesgerichtshof und entschied: Hunde und Katzen dürfen im Mietvertrag nicht generell verboten werden. Dies bedeutet jedoch auch nicht, dass Rex und Susi überall erlaubt sind. Laut Bundesgerichtshof muss der Einzelfall konkret überprüft und Rücksicht auf Nachbarn und andere Hausbewohner genommen werden.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) erklärt den Sachverhalt folgendermaßen: Grundsätzlich sind Mietvertragsklauseln, die das Halten von Hund und Katze verbieten, oder die besagen, dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muss, nur zulässig, wenn sie zwischen Kleintieren, wie Fisch oder Hamster und anderen Haustieren unterscheiden. Aber die Haltung von größeren Haustieren, wie Hund und Katze, darf nur dann verboten werden, wenn konkrete sachliche Gründe bestehen, so der Verband.

Abgesehen von den gesetzlichen Bestimmungen, gibt es noch andere Dinge, die in den Entscheidungsprozess sich ein Haustier anzuschaffen miteinbezogen werden sollten.

Überlegen Sie sich, ob die Wohnung in Größe und Beschaffenheit für Ihren neuen Liebling geeignet ist. Die kleine Stadtwohnung ist für einen großen Hund vielleicht ungeeignet, aber wie wäre es mit einer kleineren Rasse oder vielleicht einem Kleintier, wie zum Beispiel einem Kaninchen oder Hamster, das nicht so viel Auslauf braucht? Sollten Sie hingegen mit einer Katze liebäugeln, überlegen Sie, ob es genügend Grünflächen in der Umgebung gibt, in denen sich der Stubentiger austoben kann.

Ob Sie nun auf die Katze oder den Hund gekommen sind, versuchen Sie potenzielle Hindernisse schon im Vorfeld aus dem Weg zu räumen, dann gibt es auch später keine Probleme.

- Information vom IVD (hier)
- Beschluss Bundesgerichtshof vom 22.01.2013 (hier)
- Artikel FOCUS: Vermieter dürfen Haltung von Hunden und Katzen nicht generell verbieten (hier)

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