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Home-Office - arbeiten, wo man sich wohlfühlt
Unternehmen richten nicht ohne Grund zunehmend Home-Office-Arbeitsplätze ein, denn sie sparen nicht nur an Platz und Einrichtung, insbesondere die bessere Effizienz und Zufriedenheit der Mitarbeiter sind nicht unerhebliche Argumente. Aber auch für Freiberufler und Selbständig können eigene vier Wände zum Mittelpunkt ihrer Tätigkeit werden. Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, im Zuhause zu arbeiten und sich den Weg ins Büro sparen zu wollen, sollten Sie einige wichtige Überlegungen im Vorfeld anstellen.
Auf dem Sofa, in der Wanne oder im Garten - arbeiten Sie, wo Sie wollen!
Selbstständig zuhause arbeiten, das klingt zunächst zu schön, um wahr zu sein. Für viele Arbeitnehmer oder Freischaffende ist ein Home-Office schon Realität - und die Zahl nimmt stetig zu. Sie erreichen so bedeutend mehr Flexibilität, denn was Sie am Vormittag nicht schaffen, weil Sie vielleicht spontan Besuch von einer Freundin bekommen, lässt sich unkompliziert auf den Abend verschieben, solange der Zeitplan generell eingehalten wird. Im Mittelpunkt Ihres Arbeitstags stehen die eigenen vier Wände, so dass Sie sich einen ansprechenden und abgeschlossenen Arbeitsbereich einrichten sollten. Das ist nicht zuletzt für die Anrechnung der Aufwendungen bei den Steuern wichtig, aber wo Sie letztendlich tätig werden, das bleibt Ihnen überlassen. Erfahrungsgemäß ist es aber auch für das Wohlbefinden zuträglich, den beruflichen vom privaten Bereich eindeutig trennen zu können. So schließen Sie am Abend die Tür, lassen den Beruf effektiv hinter sich und läuten ganz bewusst den Feierabend ein. Natürlich gehört zur Arbeit in eigener Regie auch, dass Sie selbstständig planen und diszipliniert die anfallenden Aufgaben abarbeiten. Ob Sie dies allerdings im Garten tun und den Sommer dabei genießen oder sich schon früh morgens an Ihren Laptop setzen, wenn es gerade hell wird - genießen Sie einfach die Flexibilität, die Freiheit und auch die Bequemlichkeit.
Arbeitszimmer - Richtlinien für die Steuern beachten
Außerdem können Sie ordentlich Geld sparen, wenn Sie die anteiligen Miet- und Nebenkosten als Aufwendungen bei der Steuer geltend machen. Dazu sind aber einige Voraussetzungen zu erfüllen:
- Zunächst muss das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit darstellen, um die anteiligen Miet- oder Finanzierungskosten für die Immobilien sowie anfallende Nebenkosten umfänglich als Werbungskosten ansetzen zu können. Das dürfte mit einem Home-Office kein Problem sein, sodass das Finanzamt von der Begrenzung auf 1.250 Euro im Jahr absieht.
- Darüber hinaus müssen Arbeitszimmer in die heimische Sphäre eingebunden sein, also unmittelbar zu den Wohn-Immobilien gehören. Das können auch Keller- oder Dachgeschoss-Räume sein, wenn es einen räumlichen Zusammenhang zur Wohnung gibt.
- Dieser Raum muss zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt und entsprechend eingerichtet sein. Ein Bett macht sich also in einem Büro nicht gut, wenn Sie Geld bei den Steuern sparen wollen.
- Die Rechtsprechung geht bei der Anerkennung von Arbeitsecken oder gemischt genutzten Räumen weit auseinander, es macht also Sinn, auf Nummer Sicher zu gehen. Eine gängige Alternative für Arbeitnehmer ist ein Mietvertrag über das Arbeitszimmer mit dem Arbeitgeber. Damit generieren Sie Einnahmen aus der Vermietung und können sämtliche Kostenpositionen effektiv gegen rechnen.
Eigene vier Wände als Büro nutzen - anteilige Kosten bei den Steuern absetzen
Lassen sich die für das Arbeitszimmer anfallenden Kosten nicht klar abtrennen, weisen Sie sie einfach anteilig aus. Dazu teilen Sie die üblichen Aufwendungen im Verhältnis von gesamter Wohnfläche zur Fläche des Arbeitszimmers. Wenn Sie zum Beispiel eine Wohnung mit 100m² Wohnfläche bewohnen und davon einen Raum mit 20m² als Home-Office nutzen, können Sie von allen Aufwendungen ein Fünftel in Ansatz bringen. Folgende Positionen lassen sich dazu nutzen:
- Miete oder Schuldzinsen für die Immobilien-Finanzierung
- Immobilien-Abschreibung
- Kosten für Wasser, Heizung und Energie
- Grundsteuer, Müll- und Schornsteinfeger-Gebühren sowie Gebäude-Versicherung
- Aufwendungen für Renovierung, Ausstattung mit Tapeten, Teppichen, Gardinen und Lampen
Darüber hinaus können Sie die notwendigen Arbeitsmittel, wie zum Beispiel Laptop, Regale oder Schreibtisch, generell bei Ihren Steuern geltend machen. Sie haben nur zu unterscheiden, ob die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 Euro netto überschritten wird oder nicht. Voraussetzung für die Anrechenbarkeit ist die berufliche Nutzung, die ja gegeben ist, wenn Sie generell zuhause arbeiten.
Ein Stück Freiheit im Beruf - zuhause arbeiten
Stellen Sie sich vor: Sie müssen nicht mehr bei jedem Wetter morgens das Haus verlassen, um dann allen verkehrstechnischen Widrigkeiten zum Trotz pünktlich angehetzt zu kommen. Ihnen kann es egal sein, ob die öffentlichen Verkehrsmittel oder die Straßen überfüllt sind, das Auto bleibt in der Garage. Es steht Ihnen frei, sich morgens im Pyjama mit der Kaffeetasse in der Hand an den Laptop zu setzen und die eingegangen E-Mails zu prüfen. Wollen Sie am Sonntagabend arbeiten, dann tun Sie es! Brauchen Sie Freizeit, um einen Arzttermin wahrnehmen zu können, ist auch dies möglich. Sie bestimmen den Ablauf Ihres Arbeitstages selbstständig - mit allen Konsequenzen. Diese Flexibilität braucht natürlich das notwendige Verantwortungsgefühl, soll sie unter dem Strich zum Erfolg führen. Andererseits können Sie sich eine eigene Immobilie suchen, die von vornherein größer ausgelegt ist, weil Sie einen ganzen Teil der Kosten steuerlich geltend machen und somit Geld sparen. Genießen Sie es.