WARNHOLZ Immobilien GmbH Firmenblog
Einzug und Umzug - darauf sollten Sie achten!
20.08.2014
Der Einzug in eine neue Wohnung bringt viel harte Arbeit mit sich. Alles muss organisiert sein, angefangen beim Möbelwagen bis hin zu vertraglichen Regelungen. Es kann schnell passieren, dass Sie in ein Fettnäpfchen beim Umzug treten und sich bei Ihrem neuen Vermieter unbeliebt machen. Orientieren Sie sich an den folgenden Tipps und Sie werden garantiert keine Probleme bekommen.
Ausziehen aus der alten Wohnung
Die Planung sollte bereits in Ihrer alten Wohnung beginnen. Falls Sie Ihr neues Zuhause noch nicht gefunden haben, ziehen Sie einen Immobilienmakler zu Hilfe. Es kann zu Streitigkeiten bezüglich seiner Provision kommen. Die Faustregel lautet, dass Sie nur dann zahlen müssen, wenn ein vertragliches Verhältnis zwischen Ihnen besteht - und dann auch nur, wenn er Ihnen eine Wohnung vermittelt hat. Finden Sie ohne ihn ein hübsches Haus, entstehen selbstverständlich keine Gebühren. Ist der Immobilienmakler gleichzeitig noch Wohnungsverwalter oder Wohnungseigentümer der neuen Immobilie, hat er keinen Anspruch auf eine Maklerprovision.
Der große Tag: Einzug in die neue Immobilie
Was gehört sich beim Umzug in eine neue Wohnung und was nicht? Seien Sie nett zu Ihrem neuen Vermieter, das versteht sich von selbst. Allerdings sollten Sie ihm keine Mängel durchgehen lassen, da er ansonsten die Kaution einbehalten kann. Insbesondere die Übergabe der Wohnung ist für Sie von großer Wichtigkeit. Diese beginnt mit einem Protokoll, bei dem alle Mängel schriftlich festgehalten werden. Manche Vermieter werden Ihnen sagen, dass Sie das Haus bereits während der offenen Besichtigung gesehen haben. Lassen Sie Sich nicht beirren und betrachten Sie alle Räume genau. Jeder noch so kleine Schaden kann im Protokoll schriftlich fixiert werden. Übertreiben Sie es jedoch nicht, da Sie sich schnell unbeliebt machen können. Bestimmt helfen Ihnen einige Freunde beim Einzug. Wie es das Schicksal so will, verkratzt einer der Helfer Ihr liebstes Regal. Freilich, Sie können Schadensersatz von ihm verlangen. Das Gesetz wird jedoch dem Helfer recht geben und Sie sind in ein großes Fettnäpfchen getreten. Und will man eine Freundschaft nur wegen einem Umzug in eine neue Wohnung verlieren? Bestimmt nicht! Daher sollten Sie vor dem Umzug alle Möbel sorgfältig verpacken und die Ecken und Kanten mit Zeitungspapier festigen, damit nichts schiefgeht.
Überprüfen Sie alle Versorgungssysteme
Gerade bei alten Immobilien kommt es häufig vor, dass Wasser- und Stromleitungen defekt sind. Wackelnde Steckdosen und Leitungen ohne Spannung sorgen später für großen Ärger. Werden die Herdplatten auch wirklich warm und wie sieht es im Bad aus: Ist Warmwasser vorhanden? Jeder vernünftige Immobilienmakler wird Ihnen die Zeit geben, eine solche Prüfung durchzuführen. Sollte das Haus gerade renoviert werden, können Sie eine Mietminderung verlangen. Genauso verhält es sich auch bei der im Vertrag angegebenen Größe der Wohnung. Meistens ist dieser Wert um 1-5 qm² überhöht und Sie müssten weniger bezahlen - doch bitte übertreiben Sie es nicht. Vergessen Sie nicht, dass der Vermieter ein Kündigungsrecht hat. Sollte es sich um ein vom Immobilienmakler angebotenen Haus handeln, bleiben Sie hart. Der Kauf einer Immobilie kann nicht rückgängig gemacht werden und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.
Der Umzug läutet einen neuen Lebensabschnitt ein, der chaotisch und hektisch beginnen kann. Es kommt häufig vor, dass Möbel beim Einzug verkratzt werden. Genauso kann das Haus 1,5 qm² kleiner als angegeben sein. Sprechen Sie Mängel sachlich an und vergessen Sie nicht, alles sorgfältig zu planen.
Ein anständiger und kompetenter Immobilienmakler wird Ihnen zuhören, sich den Herausforderungen annehmen und eine Lösung finden.