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Wenn´s dem Vermieter zu bunt wird… - Was Mieter beim Auszug unbedingt wissen müssen!
06.06.2014
Wir alle kennen die ewige Diskussion: Müssen bunte Wände beim Auszug wieder weiß gestrichen werden? Die einen sprechen von einer Ermessensentscheidung, die anderen sind sich sicher, dass der weiße Neuanstrich Pflicht ist. Der Bundesgerichtshof hat dazu bereits 2013 ein eindeutiges Urteil gefällt.
Zunächst einmal die gute Nachricht für Mieter:
Während der Mietzeit dürfen diese die Wandgestaltung weiterhin frei bestimmen. Ob blau, rot, grün oder gelb – alles ist erlaubt, so lange die aufgebrachte Farbe auch wieder entfernbar bzw. überstreichbar ist. Denn bereits seit dem vergangenen Jahr nimmt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der sonst für seine mieterfreundlichen Urteile bekannt ist, die Mieter in die Pflicht. Haben diese in ihrer Wohnung Farben an die Wände gebracht, müssen sie diese vor dem Auszug in neutralen und hellen Farben streichen oder aber die Kosten für die Beauftragung eines Malerunternehmens übernehmen.
Damit gibt der Bundesgerichtshof einem Vermieter Recht, der nach dem Auszug seiner Mieter aus einer Doppelhaushälfte die Kosten für die Überstreichung der bunten Wände mit der Kaution verrechnete und den Mietern den restlichen Betrag in Rechnung stellte. Das Urteil gilt unabhängig davon, was im Mietvertrag zwischen Mietern und Vermietern festgehalten wurde.
Warum es nicht unbedingt weiß sein muss…
Obwohl der Bundesgerichtshof generell eher gegen feste Klauseln zu Schönheitsreparaturen entscheidet, hat er diesmal ein Grundsatzurteil gefällt, das viele Mieter betreffen wird. Für sie gilt künftig, dass die Wohnung in einer Farbe gestrichen werden muss, „die für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel ist“, so Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter des BGH. Genau festgelegt hat sich der Bundesgerichtshof damit nicht. Ob Weiß, Beige, Creme oder Vanille: Die Farbe sollte in jedem Fall hell und neutral sein. Wer sich unsicher ist, der sucht am besten das offene Gespräch mit seinem Vermieter. Das erspart unnötige Streitereien beim Auszug und sorgt für klare Verhältnisse. Möglicherweise ist der Vermieter ja auch mit der bunten Wandfarbe einverstanden. Sollte das so sein, sollten sich Mieter das schriftlich geben lassen, um am Ende nicht doch auf eventuellen Malerkosten sitzen zu bleiben.
Und auch, wenn das Leben bunt am schönsten ist: Am einfachsten ist es, wenn Sie einfach alles weiß lassen…