WARNHOLZ Immobilien GmbH Firmenblog
28.12.2017
Silvester: So vermeiden Sie Schäden am Haus
In wenigen Tagen ist es soweit: Silvesterraketen und Böller begrüßen allerorts das neue Jahr. Was für viele ein Vergnügen ist, wird für zahlreiche Eigentümer und Vermieter zum Ärgernis. Bis zu 12.000 Brände und Schäden in Höhe von fast 30 Millionen Euro bilanzieren Versicherungen jedes Jahr, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungen errechnete.
24.12.2017
Fröhliche Weihnachten!
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
der Endspurt ist fast geschafft, das Weihnachtsfest naht.
Wir hoffen, dass auch Sie etwas Zeit für Müßiggang finden und das Fest im Kreise Ihrer Lieben genießen können.
Wir danken Ihnen für Ihre Treue und Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine besinnliche Zeit.
21.12.2017
Was passiert, wenn der Tannenbaum brennt?
Weihnachten, das Fest der Liebe, bietet jährlich Anlass zu Ärger und Unmut: Störende Lichter und die Dekorationswut der Nachbarn sorgen regelmäßig für Ärger. Auch Versicherungen haben viel zu tun: Brandfälle in der Weihnachts- und Adventszeit sind keine Seltenheit.
14.12.2017
Ab 2018: Neue Grenzwerte für Kaminöfen
Zum Jahresende droht vielen Kaminöfen und Heizkesseln das Aus: Sie müssen entsprechend nachgerüstet umgebaut oder stillgelegt werden. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Eigentümer prüfen, ob ihre Anlagen betroffen sind.
07.12.2017
Hausordnung: Ruhezeit darf nicht nur fürs Musizieren gelten
Das Landgericht Frankfurt/Main entschied: Eine Regelung in der Hausordnung, die das Musizieren, aber nicht andere, lärmintensive Tätigkeiten einschränkt, ist unzulässig. In einer Wohneigentümergesellschaft (WEG) wurde eine solche Regelung per Mehrheitsbeschluss festgelegt. Das LG Frankfurt erklärt dies für unzulässig.
30.11.2017
Ab August 2018: Berufszulassung für Immobilienverwalter
Der Gesetzentwurf für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler tritt ab dem 01. August 2018 in Kraft. Statt des einmaligen Sachkundenachweises eine Fortbildungspflicht eingeführt. Immobilienverwalter, die zu diesem Zeitpunkt bereits tätig sind, haben im Anschluss noch 6 Monate Zeit, um die Auflagen zu erfüllen.
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